Kommt alle zum Schweigemarsch am Sonntag den 26.7 in Berlin!

Free Dr. Abu Safiya & All Healthcare Workers!

Medsolidar, IPPNW und medico rufen auf zum Schweigemarsch für Husam Abu Safiya und die 82 weiteren Gesundheitsarbeiter:innen, die Israel ohne Verfahren gefangen hält. 

Husam Abu Safiya, der Kinderarzt und Leiter des Kamal Adwan Krankenhauses, ist seit mehr als 1,5 Jahren in Haft. Aktuelle Bilder zeigen Spuren von Folter, er befindet sich in akuter Lebensgefahr. 

Gemäß Genfer Konventionen gilt für medizinisches  Personal in Konfliktzonen besonderer Schutz. Die Bundesrepublik Deutschland steht historisch wie verfassungsrechtlich in einer besonderen Verantwortung weltweit gegen Folter, gegen juristische und staatliche Willkür und für rechtsstaatliche Prinzipien einzutreten. 

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für die sofortige Freilassung von Dr. Abu Safiya und seiner inhafterten Kolleg:innen einzusetzen. 

Kommt in weißer Kleidung oder Arbeitskleidung, sofern ihr Beschäftigte des Gesundheitswesens seid. 

Sonntag, 26.07.2026

14 Uhr Schweigemarsch
Ärztekammer – Brandenburger Tor – Bundestag

16 Uhr Kundgebung
vor dem Bundestag

Adresse der Ärztekammer Berlin:
Friedrichstraße 16
10969 Berlin

Quelle: medico international
https://www.medico.de/termin/2026-07-26/schweigemarsch-878

Ausführliche Informationen zu Abu Safiya:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hussam_Abu_Safiya

Petition von amnesty international:
https://www.amnesty.at/mitmachen/urgent-action/gaza-kinderarzt-bei-arbeit-festgenommen/

Keine Meinungsfreiheit: Bundesrat will Staatsräson in Gesetzesform gießen

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das Leugnen des Existenzrechts Israels kriminalisieren soll. Geplant sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Sollte der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden, steht eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit bevor.

Redaktion PERSPEKTIVE ONLINE

Collage: JG

Die hessische Landesregierung aus CDU und SPD hat einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, welcher das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Im Bundesrat wurde dem Entwurf am Freitag von der Mehrheit der Länder zugestimmt. Nach der Sommerpause soll das Gesetz dann im Bundestag beraten werden.

Der Gesetzesentwurf sieht die Erweiterung des § 130 StGB (Volksverhetzung) um einen vierten Absatz vor. Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung Israels aufruft, soll mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, sofern dadurch antisemitischer Hass oder Gewalt gefördert wird.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) haben den Gesetzesentwurf eingebracht. Öffentlich begründen sie den Entwurf mit dem Kampf gegen Antisemitismus und dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland. Das Gesetz sei notwendig, um eine Lücke im Strafrecht zu schließen, heißt es. Heinz zufolge würden die momentanen Gesetze nicht ausreichen.

Neues Gesetz zur Staatsräson

Gesetzesentwurf geht gegen Verfassung

Der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung stufte das geplante Gesetz Ende Mai als einen verfassungswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit ein. Diese erfahre durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonderen Schutz. Es heißt, der Entwurf sei nicht mit der Verfassung vereinbar, weil versucht wird, eine subjektive Meinung zu kriminalisieren und nicht beispielsweise das Kundtun falscher Tatsachen.

Auch Dr. Max Kolter von Legal Tribune Online stimmt dieser Einschätzung zu: Die Meinungsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn dadurch ein anderes Rechtsgut geschützt wird. Es darf nicht nur eine Meinung verboten werden, weil sie der Regierung nicht passt – genau dies sei hier allerdings der Fall. In einem offenen Brief sprechen sich des Weiteren mehr als 30 Rechtswissenschaftler:innen gegen den Entwurf aus.

Die CDU hält dennoch an dem Gesetzesentwurf fest. Juristisch begründen sie diesen mit der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009. Das Gericht hatte damals ausnahmsweise ein Sondergesetz erlaubt, das die Verherrlichung der NS-Herrschaft verbietet. Die CDU argumentiert, dass die Gründung Israels auch mit der NS-Zeit verbunden ist und zieht daraus die parallele Anwendung. Zahlreiche Strafrechtler:innen und der wissenschaftliche Dienst sind überzeugt, dass diese analoge Anwendung nicht tragbar sei.

Kritiker:innen führen zudem an, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf um ein Sonderrecht für Israel handeln würde. Das deutsche Strafrecht kennt kein Existenzrecht für andere Staaten. Weder die Leugnung des Existenzrechts Taiwans, Palästinas oder eines anderen Staates stellt einen Straftatbestand dar. Außerdem wird kritisiert, dass Volksverhetzung und Staatsverhetzung gleichgestellt würden.

Kritik von Linkspartei und israelischen Gruppen

Für den rechtspolitischen Sprecher der Links-Fraktion, Luke Hoß, steht fest, dass es sich bei dem Entwurf um einen verfassungswidrigen Gesetzesentwurf und um Symbolpolitik handelt. Die Linkspartei hatte sich im Bundesrat gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen und die Landesregierungen mit Linken-Beteiligung enthielten sich bei der Abstimmung. Zwar bekräftige man „das Existenzrecht Israels in aller Deutlichkeit“, so Bremer Linken-Landessprecherin Anna Fischer, „allerdings ist für uns die Schaffung eines Straftatbestandes für die Leugnung des Existenzrechts Israels der falsche Weg.“

Auch viele prominente israelische Persönlichkeiten – unter anderem aus der Politik, Berichterstattung, Kunst und Wissenschaft – lehnen den Gesetzesentwurf deutlich ab. Über 90 von ihnen unterzeichneten einen offenen Brief gegen den Vorstoß. Diesen hatte die Gruppe Israelis für Frieden initiiert.

Der Entwurf diene nicht dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland, argumentieren die Verfasser:innen, dafür gebe es im deutschen Recht schon genügend Möglichkeiten. Stattdessen gehe es um die Einschränkung von Meinungsfreiheit: „[Der Entwurf] dient der Unterdrückung von Meinungsäußerungen, die die gewaltsamen und diskriminierenden Strukturen, die Israel beherrschen, grundlegend in Frage stellen. Diese Strukturen sind verantwortlich für die anhaltende gewaltsame Besatzung der palästinensischen Gebiete, Israels regionale Expansionspolitik und die verheerende Zerstörungskampagne im Gazastreifen.“

Zweiter Anlauf für Gesetzesentwurf

Die hessische CDU will sich trotz der vielen expliziten Kritiken nicht davon abhalten lassen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Auch die Tatsache, dass ein ähnlicher Vorstoß 2023 im Rechtsausschuss des Bundestags gescheitert ist, scheint die CDU nicht abzuschrecken. Auch scheint man sich nicht vor einer wahrscheinlichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheuen, sollte das Gesetz verabschiedet werden.

Der Bundesrat hat das Gesetz auf den Weg gegeben, doch der Bundestag muss diesem zustimmen. Die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung dürfte dem Vorhaben offen gegenüberstehen. Ob sich unter Anbetracht der starken Kritik und Bedenken am Gesetz eine Mehrheit findet, bleibt jedoch ungewiss.

Gesetz könnte Repressionen verstärken

Sollte die Bundesregierung das Gesetz beschließen, sendet sie ein deutliches Signal: „Deutschland steht unangefochten an der Seite Israels!“ Bereits heute bezeichnet unsere Regierung die Sicherheit Israels als Staatsräson.

Um diese „Sicherheit“ Israels durchzusetzen, hat der Staat in den letzten Jahren die Repressionen gegen Palästina-Solidarität stark ausgeweitet. In mehreren Städten kam es zu Demonstrationsverboten, Einbürgerungsfragen und immer wieder zu Strafverfahren. Die Repressionen scheinen willkürlich: Immer wieder kommt es selbst wegen Parolen – wie beispielsweise „From the River to the Sea – Palestine will be free!“ – zu Strafverfahren. Mal werden diese Verfahren eingestellt, mal als Billigung und mal als Volksverhetzung verurteilt.

Um dieser Willkür entgegenzuwirken, soll nun die weitere Verschärfung des Strafrechts folgen. Öffentlich wird das angestrebte Gesetz mit dem Anstieg der registrierten antisemitischen Vorfälle und mit der Sicherheit der Israelis in diesem Land gerechtfertigt. Die hessische CDU betont, dass es nicht darum gehe, Meinungen zu verbieten – Kritik an der israelischen Regierung bleibe erlaubt.

From the river to the sea

Zeichen an geostrategischen Partner

Deutschland zählt zu den wichtigsten militärischen und diplomatischen Unterstützer:innen Israels. Obwohl Israel in Gaza seit drei Jahren einen Genozid begeht, liefert Deutschland immer mehr Waffen nach Israel und trägt zum Anhalten des Genozids bei.

Die Bundesregierung hält an der Unterstützung Israels fest, obwohl es internationale Kritik an den Verbrechen Israels gibt. Merz lobte beispielsweise den Angriff Israels auf den Iran im Juni 2025. Er behauptete, dass Israel die „Drecksarbeit für uns alle“ machen würde und bewunderte den Mut der israelischen Regierung, diesen Angriff durchzuführen.

Während die Bundesregierung Israel politisch und militärisch unterstützt, soll der Spielraum für Kritik an der Existenz Israels weiter eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf spiegelt die außenpolitische Linie Deutschlands offen und verstärkt nach innen wider.

Erstveröffentlicht auf Perspektive online v. 14.7. 2026
Staatsräson in Gesetzesform

Wir danken für das Abruckrecht für den in CC gesetzten Beitrag.

Kritik an Rüstungstransporten kein Kündigungsgrund

Christopher T. wurde wegen eines Demo-Auftritts vom DHL-Konzern entlassen. Jetzt hat das Leipziger Arbeitsgericht den Rauswurf für nichtig erklärt

Von PETER NOWAK

Forum-Red.: Das Urteil ist gleich in mehrerer Hinsicht ein Lichtblick: Es stärkt das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit. Es stärkt die Arbeit aktiver Gewerkschafter. Und es macht Mut zum Widerstand gegen die geplante Kriegsertüchtigung und eine Politik der Beihilfe für den Genozid in Gaza. (JG)

Gleich eine dreifache Niederlage gab es für den Logistikkonzern DHL vor dem Leipziger Arbeitsgericht. Die zuständige Richterin erklärte nicht nur die fristlose wie auch die nachgeschobene fristgerechte Kündigung von Christopher T. durch DHL für nichtig. Sie lehnte auch die gerichtliche Aufhebung seines Arbeitsvertrags ab, die das Unternehmen beantragt hatte. »Ein Sieg auf ganzer Linie«, freute sich Jörg Weidemann vom Solidaritätskreis für T., der sich kurz nach dem Rauswurf im September 2025 gegründet hat.

Lesefestival

T., der bei DHL am Airport Leipzig/Halle auch als Verdi-Vertrauensmann tätig war, hatte seine Kündigung erhalten, nachdem er auf einer Demonstration gegen die deutsche Komplizenschaft bei Israels Krieg in Gaza am 23. August 2025 eine Rede gehalten hatte.

Darin begründete der Gewerkschaftler, warum er als DHL-Beschäftigter den Protestmarsch begrüße: »Es ist uns als Flughafenarbeiter ein großes Anliegen, dass unsere Arbeit nicht dem Krieg dient.« Er äußerte auch die Hoffnung, dass der Protest ein starkes Zeichen setzt und mehr Kolleg*innen am Flughafen sich der Kritik an den Rüstungstransporten anschließen. »Wir können uns nicht darauf verlassen, dass sich DHL auf eigene Bestrebungen zu Rüstung verzichten wird«, sagte T. Schließlich seien für den Konzern Rüstungsaufträge ein Geschäft wie jedes andere. Christopher T. betonte in der Rede auch, dass er gerne bei DHL arbeite. Aber er wolle mit seiner Tätigkeit dazu beitragen, zivile und keine Rüstungsgüter zu transportieren.

»Wir nehmen diese Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts zur Kenntnis und bereiten die notwendigen Rechtsmittel vor, um die aus unserer Sicht klar fehlerhafte Entscheidung überprüfen zu lassen.« Erklärung der Presseabteilung von DHL

Die Richterin erklärte nun zu ihrer Entscheidung gegen Kündigungen und Aufhebungsvertrag, T. habe keine Schmähkritik gegen das Logistikunternehmen geäußert. Auch den Vorwurf von DHL, T. habe Betriebsgeheimnisse preisgegeben, weil er gesagt hat, er habe auch schon Lieferungen für die Rüstung befördern müssen, fand sie nicht nachvollziehbar.

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Lilly Stark, Anwältin von T., hatte dazu erklärt, es sei allgemein bekannt, dass DHL auch Rüstungsgüter transportiere, unter anderem fertige der Konzern Lieferungen des Rheinmetall-Konzerns ab. Beide Unternehmen berichten über die Zusammenarbeit auf ihren Webseiten. Somit sei die Behauptung des Unternehmens, T. habe Geschäftsgeheimnisse verraten, gegenstandslos, betonte die vom DGB gestellte Anwältin. Sie monierte zudem das Prozedere, das zur Kündigung ihres Mandanten führte. So sei er von DHL zu einem Gespräch gebeten, kurz darauf freigestellt und dann entlassen worden. Das Gespräch sei bereits mit dem Ziel der Entlassung geführt worden, was rechtlich unzulässig sei.

Jörg Weidemann vom Solidaritätskomitee ging im Gespräch mit »nd« auf die Rhetorik des DHL-Anwalts ein. Er habe erklärt, T. bewege sich »in einem gewerkschaftlichen Milieu«. Daher sei damit zu rechnen, dass T. sich auch weiter politisch äußern werde. Zudem warf der Jurist T. Äußerungen in einer früheren Betriebsversammlung vor, in der er sich mit dem Tarifstreik von Hamburger Kolleg*innen solidarisiert hatte. Für Weidemann stellt sich danach die Frage, wie das DHL-Anwälteteam an den Redebeitrag gelangt ist. Schließlich seien Mitschnitte von Betriebsversammlungen rechtswidrig.

Nach seinem Erfolg vor dem Arbeitsgericht will Christopher T. so schnell wie möglich wieder seine Arbeit im DHL-Luftfrachtzentrum auf dem Flughafen Leipzig/Halle aufnehmen. Doch wann er dort wieder Pakete bearbeiten wird, ist noch unsicher. Denn gegen die Gerichtsentscheidung vom Mittwoch ist Revision zugelassen. Auf Nachfrage erklärte die DHL-Pressestelle: »Wir nehmen diese Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts zur Kenntnis und bereiten die notwendigen Rechtsmittel vor, um die aus unserer Sicht klar fehlerhafte Entscheidung überprüfen zu lassen.«

Erstveröffentlicht im nd v. 10.7. 2026
Kritik an Rüstungsexporten …

Wir danken für das Publikationsrecht.

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