Der verschwiegene Krieg

Warum unsere Solidarität gefragt ist

Der Hintergrund des Westsahara-Konflikts

Von Saleh Sid Mustafa
(Der Autor ist stellvertretender Beauftragter der Frente PoIisario für Deutschland)

Berlin Januar 2025

Bilder: Laura Schmidt

Die Westsahara, ehemalige spanische Kolonie, liegt im Nordwesten Afrikas, grenzt nördlich an Marokko, im Süden an Mauretanien und im Osten an Algerien. Der gesamte Westen des Landes liegt an der atlantischen Küste. El Aaiùn ist die sahrauische Hauptstadt. Das Gebiet ist reich an Bodenschätzen, u.a. befinden sich die weltweit größten Phosphatvorkommen, notwendig für die Düngemittelherstellung, in der besetzten Westsahara. Die Atlantikküste ist reich an Fischvorkommen.

Die marokkanische Besetzung der Westsahara im 1975 zwang einen Großteil der sahrauischen Bevölkerung (200.000), aus dem Land zu fliehen und im Südwesten Algeriens Schutz zu suchen, wo sie ihre Flüchtlingslager in der Nähe der Stadt Tindouf (Südwest Algeriens) errichteten.

In den von Marokko besetzten Gebieten ist die sahrauische Bevölkerung seit Jahrzehnten Enteignungen und Repressionen ausgesetzt. Wie von einer Vielzahl internationaler und lokaler Organisationen dokumentiert, sind viele Sahrauis Opfer verschiedener Formen von Gewalt geworden, vor allem wegen ihres politischen Engagements. So gibt es in der besetzten Westsahara u.a. geheime Foltergefängnisse, in denen Gefangene über Jahre verschwinden.


Marokko hat ein Nachrichtenembargo über das Gebiet verhängt. Weder Journalisten noch Menschenrechtsorganisationen ist es erlaubt in die besetzte Westsahara einzureisen oder gar über die Menschenrechtssituation zu berichten. Vertreter von NGOs die es dennoch versuchen, werden sofort ausgewiesen.

Bemerkenswert ist es, dass dies unter den Augen der UNO und der europäischen Union passiert. Die UNO ist mit ihrer Mission “Minurso” seit 1991 in der besetzten Westsahara aktiv, mit dem Auftrag das zugesicherte Referentum zu organisieren und zu überwachen. Ein Mandat für die Menschenrechte, weltweit einmalig, hat sie nicht.

Inzwischen haben die marokkanischen Behörden das Gebiet mit Tausenden von marokkanischen Siedlern überschwemmt und damit die einheimische Bevölkerung zu einer Minderheit in ihrem eigenen Land gemacht.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass der Konflikt in der Westsahara kein gesellschaftlicher, kommunaler, ethnischer, religiöser oder Klassenkonflikt ist. Vielmehr handelt es sich um einen Konflikt politischer Natur.

Auch die Westsahara-Frage wird von den Vereinten Nationen als eine Frage der Entkolonialisierung betrachtet. Daher befindet sich das Gebiet seit 1963 auch auf der UN-Liste der nicht selbstverwalteten Gebiete, die noch entkolonialisiert werden müssen.

Ende der 80er Jahre erkannte König Hassan II. angesichts der enormen Kriegskosten, die in Marokko entstanden waren, dass ein militärischer Sieg in der Westsahara nicht möglich war. Deshalb haben die beiden Konfliktparteien, die Frente POLISARIO und Marokko, einen von der UN vorgeschlagenen Friedensplan akzeptiert, der nach 16 Jahren bewaffneten Konflikts (1975-1991) eine friedliche Lösung ermöglichen sollte. Der Beilegungsplan sah einen Waffenstillstand vor, auf den ein freies und faires Referendum über die Selbstbestimmung folgen sollte, das ohne militärische oder administrative Zwänge abgehalten werden sollte, um der Bevölkerung der Westsahara in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts die Möglichkeit zu geben, zwischen Unabhängigkeit und Vereinigung mit Marokko zu wählen. Zu diesem Zweck errichtete der UN-Sicherheitsrat am 29. April 1991 unter seiner Aufsicht die MINURSO-Mission. Sie wurde in das Gebiet entsandt, um den Waffenstillstand, der am 6. September 1991 in Kraft trat, zu überwachen und das Referendum zu organisieren.

Trotz aller Widrigkeiten gelang es der MINURSO im Januar 2000, die Liste der Wahlberechtigten für das Referendum zu erstellen und damit den Weg für die Abstimmung zu ebnen. Genau zu diesem Zeitpunkt erklärte Marokko, dass es nicht mehr gewillt sei, das Referendum über die Selbstbestimmung durchzuführen, offensichtlich aus Angst, an der Wahlurne zu verlieren.

20 jahre später, als Marokko am 13. November 2020 den Waffenstillstand von 1991 verletzte, nachdem es jahrelang das Referendum über die Selbstbestimmung behindert hatte, erklärte die POLISARIO-Front, dass sie gezwungen sei, von ihrem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch zu machen, und sie folglich den bewaffneten Befreiungskampf wieder aufnehmen werde. Infolgedessen ist das Gebiet der Westsahara zu einer Zone des offenen Krieges geworden. Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien, entlang der illegalen marokkanischen Militär Mauer, werden in der Westsahara fortgesetzt und intensiviert.

Auch deutsche Konzerne sind in der Westsahara aktiv und unterstützen das marokkanische Regime. Ganz vorne dabei ist Siemens. Mit ihrem Tochterunternehmen Siemens Gamesa Energy (SGRE) werden Windräder für den Windpark Boujdour verschifft. Dies wird der fünfte Windpark, der unter Siemens Beteiligung in Zusammenarbeit mit der Besatzungsmacht unter Missachtung der Rechte des Volkes der Westsahara entsteht. Die bisherigen Windparks liefern unter anderem Strom für die Phosphatminen in der Westsahara, die marokkanische Staatsunternehmen völkerrechtswidrig ausbeuten.

Weitere deutsche Unternehmen die in der besetzten Westsahara aktiv sind, sind Heidelberg Materials, Thyssenkrupp AG, Continental Contitech, Köster Marine Proteins GmbH und DHL

Was ist die EUCOCO und was ist ihr Ziel?

Der Europäische Koordinator für die Unterstützung und Solidarität mit dem saharauischen Volk, kurz EUCOCO, wurde 1975 in den Niederlanden bei einem Treffen von 12 Personen aus verschiedenen Ländern gegründet. der durch die ständige Arbeit einer Gruppe von Vertretern nationaler Solidaritätsgruppen, der so genannten Task Force, aktiv bleibt. Den Vorsitz führt seit 1975 Pierre Galand, ein ehemaliger belgischer Senator. Das Sekretariat befindet sich in Brüssel beim Belgischen Komitee zur Unterstützung des saharauischen Volkes.

Ziel der EUCOCO ist es, in Zusammenarbeit mit der Frente POLISARIO die europäische Solidaritätsbewegung mit der saharauischen Sache zu inspirieren, zu unterstützen und zu stärken und ihre Intervention mit den wichtigsten internationalen Organisationen zu koordinieren, die für die Schaffung der Bedingungen verantwortlich sind, die es dem saharauischen Volk ermöglichen, sein Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit auszuüben.

Jedes Jahr organisiert die EUCOCO eine Konferenz, als das wichtigste Ereignis des Jahres für die internationale Bewegung der Solidarität mit dem saharauischen Volk.

Seit mehr als 30 Jahren bringt die Konferenz jährlich zwischen 200 und 400 Aktivisten und Vertreter von Solidaritätsorganisationen, Verbänden und NGOs, Gewerkschaften, Wissenschaftlern und gewählten Vertretern aus verschiedenen europäischen Ländern und anderen Teilen der Welt zusammen.

Auch am 29. und 30. November 2024 fand die 48. Konferenz der EUCOCO in Lissabon statt. TeilnehmerInnen waren ParlamentarierInnen und BotschafterInnen vor allem aus dem globalen Süden, WissenschaftlerInnen NGOs und AktivistInnen.

Der Tagungsort war nicht zufällig gewählt. In Portugal jährte sich im April die Nelkenrevolution zum 50. Mal, die dem portugiesischen Kolinialismus und Faschismus ein Ende setzte.

Am Freitag, den 29.November fand bereits am Vormittag ein Konferenz mit internationalen GewerkschaftlerInnen statt. Es waren VertreterInnen aus Afrika, Lateinamerika, wie z.B. USTN Niger, UNTA Angola, Vertreter aus Honduras, Frankreich (SUD), Galizien und Spanien.

Lissabonner Manifest der gewerkschaftlichen Solidarität für die Rechte des sahrauischen Volkes

Organisiert und geleitet wurde das Treffen von Vertretern der UGTP Portugal, der TaskForce EUCOCO, Frente Polisario und dem Generalsekretär der UGTA Algerien.

In einem dreiseitigen Papier, dem “Lissabon Manifest der Gewerkschaften” wird festgehalten, dass “nur das sahrauische Volk über seine Zukunft entscheiden” könne.

Zu Beginn der Erklärung heißt es, dass die Gewerkschaftsbewegung eine der entscheidenden Säulen im Kampf Gegen koloniale Unterdrückung sei und hat den Kampf der Saharauisnach Selbstbestimmung und Unbahängigkeit immer unterstützt. Gegen den permanenten Rechtsbruch in der Westsahara wollen die Gewerkschaften zusammen arbeiten.

Das Hauptziel der EUCOCO ist es, in Zusammenarbeit mit der Frente POLISARIO Entscheidungen über die Koordinierung der internationalen Solidaritätsbemühungen zu treffen und einen Aktionsplan für das kommende Jahr zu erstellen, der die strategische Analyse der Situation in der Westsahara und den internationalen Kontext berücksichtigt. Die Konferenz bietet auch die Gelegenheit, vor der internationalen Gemeinschaft zu bekräftigen, dass die Durchführung eines Referendums über die Selbstbestimmung, das dem saharauischen Volk die Möglichkeit gibt, frei über seine Zukunft zu entscheiden, gerechtfertigt und dringend notwendig ist.

Einen Sieg hat die Frente Polisario indessen errungen.

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Oktober 2024 in letzter Instanz geurteilt,, dass die zwischen EU und Marokko geschlossenen Fischerei- und Assozierungsabkommen ungültig sind bzw. Waren, da ihr Anwendungsbereich sich auch auf die von dem von Marokko besetzten Teil der Westsahara erstrecken sollte. Der europäische Gerichtshof hat damit verbindlich bestätigt, dass Marokko und die Westsahara nach dem Völkerreicht unterschiedliche Gebiete sind.

Somit wurde festgelegt, dass die Bevölkerung der Westsahara,vertreten durch die Frente Polisario nunmehr Verhandlungspartner Verträge mit internationalen Konzernen schließen muss und nicht mehr mit Marokko.

Im Anhang (hier s. Link oben) dokumentieren wir die Lissabon Erklärung mit der Bitte, dies in euren Gewerkschaften zu diskutieren und möglichst zu unterstützen.

Es geht darum, dass die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Aktivisten bei ihren Regierungen Druck ausüben, das diese illegalen Abkommen deutsche Konzerne mit der marokkanischen Regierung unterbunden werden, um dem Saharauischen Volk zu ihrem Recht auf Unabhängigkeit zu verhelfen.

Abschlusserklärung der interparlamentarischen Konferenz über die West-Sahara am 28. November in Lissabon

Die Abgeordneten versammelten sich am 28. November 2024 in der portugiesischen Versammlung der Republik in Lissabon in Erwartung der 48. Ausgabe von EUCOCO, die in dieser Stadt stattfinden wird:

* wir bekräftigen unsere klare und wiederholte Unterstützung für das Selbstbestimmungsrecht des sahrauischen Volkes;*
wir drücken unsere besten Wünsche für eine gute Arbeit bei der 48. Ausgabe von EUCOCO aus, der Europäischen Konferenz zur Unterstützung und Solidarität mit dem sahrauischen Volk, die in der Stadt Lissabon stattfindet;

* Wir anerkennen und unterstützen die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der im vergangenen Oktober und im Einklang mit früheren Gerichtsentscheidungen festgestellt hat, dass die zwischen der Europäischen Union und Marokko unterzeichneten Fischerei- und Agrarabkommen einen Verstoß gegen die Selbstbestimmung von Marokko darstellen Westsahara und die annulliert werden müssen;

* In den 50 Jahren der portugiesischen Demokratie und ein Jahr vor dem 50. Jahrestag der Invasion der Westsahara besteht der Wunsch, endlich das zu erfüllen, was die Vereinten Nationen für das saharauische Gebiet festgelegt haben, und seinen Bürgern eine Stimme zu geben, damit durch das Referendum, ihre Zukunft frei definieren;

* Wir bringen unsere Besorgnis über die Verschlechterung der Bedingungen der sahrauischen Bevölkerung in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck und fordern die marokkanische Regierung auf, die Einreise von Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen, sowie unabhängiger internationaler Beobachter in das Hoheitsgebiet zu genehmigen. Im gleichen Sinne fordern wir die Vereinten Nationen auf, die Verteidigung und Achtung der Menschenrechte in die Zuständigkeiten und Funktionen von MINURSO, der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara, einzubeziehen;

* Mit Besorgnis beobachten wir die Entwicklung der politischen Lage auf internationaler Ebene. Von den jüngsten Entscheidungen von Ländern wie Frankreich und Spanien zugunsten des von der marokkanischen Regierung vorgeschlagenen sogenannten „Autonomieplans“ für die Westsahara bis hin zu den jüngsten Siegen autoritärer Führer, die diesen Plan befürworten , nämlich Donald Trump in den Vereinigten Staaten von Amerika;
wir fordern die portugiesische Regierung auf, eine klare Position zur Unterstützung des Referendums über die Selbstbestimmung in der Westsahara einzunehmen und dabei die gleiche Entschlossenheit an den Tag zu legen, die Portugal bei der Verteidigung der Selbstbestimmung Osttimors an den Tag gelegt hat;

* Abschließend fordern wir die Abgeordneten aller Länder auf, in den 50 Jahren der Besetzung der Westsahara, die im Jahr 2025 gefeiert werden, in ihren Parlamenten Vorschläge zur Verteidigung der Achtung der Menschenrechte in der Westsahara sowie Unterstützung vorzulegen für ihr Recht auf Selbstbestimmung.

Lissabon, 28. November 2024


Und hier gibt es weitere Infos zum Thema:

Rede von Saleh Sid Mustafa auf der RLK Januar 2025
https://www.redglobe.de/video/rlk24-saleh-sidmustafa-westsahara-die-letzte-kolonie-in-afrika/

Ein Artikel von Jörg Tiedjen v. 22.1.25 in der Jungen Welt
https://www.jungewelt.de/artikel/492368.westsahara-konflikt-ryanair-droht-strafe.html

Das Westsahara-Netzwerk:
https://www.aswnet.de/presse/eugh-westsahara-kein-teil-marokkos













































Weiterlesen

„Die gute Nachricht ist, es wird nicht am ersten Tag schon der Frieden ausbrechen“


Von Frank Blenz

Bild: Publican Domain Picture.net

Konsequent stur und selbstgefällig wird dem Publikum durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen, hier das ZDF, die aktuelle, vorherrschende Weltsicht verkauft: Wir sind Kriegsversteher, Befürworter, weil Krieg bis zum Endsieg das einzige Mittel für die Ukraine zu sein hat, weil Russland in die Knie gezwungen werden muss. Unbedingt. Frieden? Papperlapapp. Bei der gestrigen Sendung von Maybrit Illner traf sich eine ätzend bellizistische Runde (welche andere auch sonst?) und lauschte dem aus der Welthauptstadt Washington zugeschalteten ZDF-Experten Elmar Theveßen, der gar Aufatmendes berichten konnte: Der Krieg in der Ukraine werde trotz Donald Trump lange nicht zu Ende gehen. Der zynische Mann fand das erfreulich. Die Runde auch. Illner inklusive.

Moralische Leerstunde für das deutsche Fernsehpublikum – ZDF-Lehrstunde politischer Boshaftigkeit

Die vergangene Personality-ZDF-Sendung der TV-Ikone Maybrit Illner (Ironie aus) geriet zu einem neuerlichen tiefen Fall des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, wohlbemerkt Teil unser aller Medien. Das ZDF bewies mit der Sendung „Trumps neue Weltordnung …“ einmal mehr: Es missachtet konsequent seinen Auftrag, festgeschrieben im Rundfunkstaatsvertrag. Beispielhaft für das Desaster war eine zynische, verräterische Aussage in der Sendung fern von Ausgewogenheit:

Der aus den USA zugeschaltete Elmar Theveßen (ZDF-Hauptstadtstudio Washington) gab darin über die Entwicklungen in und um die Ukraine zum Besten:

„Also (…), die gute Nachricht ist, es wird nicht am ersten Tag schon der Frieden ausbrechen in dieser Region.“

Nein, die Teilnehmer der Runde im deutschen Fernsehstudio und die Zuschauer hatten sich nicht verhört: Es werde in absehbarer Zeit schon keinen Frieden geben, nein, nein, es wird dergleichen schon gar nicht „ausbrechen“. Also dort, in dieser Region, in dieser, wie heißt die gleich nochmal? Ach so: Ukraine.

Man hörte das Schenkelklopfen in Washington, man hörte das Schenkelklopfen, die süffisante Genugtuung im Studio in Deutschland. Kein Widerspruch war zu vernehmen.

Sicher wird es auch viele (zu viele) Schenkelklopfer daheim an den TV-Geräten gegeben haben. Bei denen hat wohl auch die fortwährende (auch öffentlich-rechtliche) Meinungsmache gewirkt. So haben sie die unsäglich kriegslüsterne Weltsicht verinnerlicht und sind bereit, stur und unversöhnlich geradezu radikal und fanatisch derlei durchsetzen zu wollen.

Diese Fans, diese sich moralisch überlegen Fühlenden, werden nichts dabei gefunden haben, dass Theveßen von guten Nachrichten sprach und doch meinte, dass der Krieg in der Ukraine mindestens noch sechs Monate weitergehen werde, Krieg und all das damit verbundene Leid für die Beteiligten, die Betroffenen.

Dort! Nicht hier. Nicht in Washington, Theveßen bleibt da warm im Sessel sitzen. Nicht in Deutschland – meinen die, die vom Hügel aus ohne eigene Gefahr auf das Schlachtfeld fern im Osten schauen. Da ist es leicht, sich zu trauen zu sagen, dass das so in Ordnung ist und dass sie mit Waffen und Weiter-so-Parolen helfen und dass der Frieden Gott sei Dank noch auf sich warten lässt.

Moderatorin labert lässig wie unerträglich

Die Moderatorin und Namensgeberin der Sendung, Maybrit Illner, ließ es sich nicht nehmen, beim tief Fallen mitzuwirken. Sie meinte allen Ernstes in ihrem bekannten lässigen, unverschämten Ton der Anmaßung, dass sie daran zweifle, dass …

„Trump tatsächlich die Weitsicht besitzen wird, zu verstehen, dass die Ukraine siegen muss …“

Dem Teilnehmerquartett, das sich wie bestellt einig war, kam in der Sendung nicht in den Sinn, dazu aufzufordern, erfolgreiche Gespräche zwischen der Ukraine und Russland zu vermitteln, aufeinander zuzugehen, einen Plan zu entwerfen, der Russland ins Boot nimmt, statt bis zum Sankt Nimmerleinstag auszuschließen, zu verdammen, zu hassen, ewig Feind zu nennen. Das Trio plus Illner plus Theveßen – ein kompletter Ausfall. Sie weideten sich daran, für Maßnahmen zu sein, die den Krieg verlängern und das Leid für beide Länder. Und auch die Belastung von uns Bürgern, von unserer Wirtschaft und die Folgen für die Lebensverhältnisse blieben draußen. Weitsicht? Klugheit? Feingespür? Gesunder Menschenverstand?

Illner und ähnliche Sendungen: Absetzen!

Bei dergleichen TV-Ergüssen wie Maybrit Illner und anderen Produkten aus dem Hause der öffentlich-rechtlichen Sender muss schlicht Ablehnung und Empörung einsetzen. Klar, dem enttäuschten Zuschauer kann geraten werden: Schalte doch die Kiste ab! Schau Dir das nicht an! Dem muss aber entgegnet werden: Diese Sendungen sind abzusetzen!

Anhang betreffs Rundfunkstaatsvertrag:

§ 11 (Fn 26)
Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Quelle: Recht NRW

Erstveröffentlicht auf den nachdenkseiten v. 17.1. 2025
https://www.nachdenkseiten.de/?p=127472

Wir danken für das Publikationsrecht.

Schleichende Faschisierung in den öffentlich-rechtlichen Medien

Die Rechtsanwältin und Mitglied des Integrationsbeirats Saarbrücken Rana Issazadeh prangert in einem öffentlichen Email vom 21. 1. 2025 die schleichende Faschisierung in der öffentlich rechtlichen Berichterstattung an und verlangt in zwei Fällen evidenter Rechtsverstösse von der ARD Konsequenzen. „Brandmauer“, das ist wohl nichts anderes als ein neoliberales Märchen. (Peter Vlatten)

„Sehr geehrtes ARD-Team,m

mein Name ist Rana Issazadeh, ich bin Rechtsanwältin und Mitglied des Integrationsbeirats Saarbrücken.

Seit nunmehr 15 Monaten beobachte ich sehr aufmerksam und mit einigem Entsetzen die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender zum sog. Nahostkonflikt.

Die schleichende Faschisierung der deutschen Berichterstattung, inbesondere zu den Themen Migrationspolitik sowie zu Israel-Palästina, kann niemandem, der Fachkenntnisse zu diesen Themen hat, entgangen sein.

Die Berichterstattung der ARD trägt dazu bei, dass Menschen, die muslimisch und/oder arabisch gelesen werden, mit jedem Tag mehr Rassismus in diesem Land erfahren. Dieser Rassismus geht nicht – wie offiziell behauptet wird – nur von der AFD aus. Kolonialrassistische Ideologie geht unter anderem von Ihrem Sender und anderen Medien aus, breitet sich in Strafverfolgungsbehörden, in Polizeistrukturen, in Betrieben, an Gerichten, in der Mitte der Gesellschaft aus.

Ihre Berichterstattung zum sog. Nahen Osten ist ohnehin weder objektiv, noch dient sie dazu, sich eine Meinung bilden zu können. Dies wäre allerdings tatsächlich Ihr Auftrag.

Ich möchte allerdings explizit auf zwei aktuelle rassistische und strafrechtlich relevante Vorgänge aufmerksam machen:

In den Tagesthemen vom 19.01.2025 äußerte die ehemalige Leiterin des ARD Studios Susanne Glass vom Bayerischen Rundfunk ihre Meinung mit den folgenden Worten: Israel zeige sich erpressbar, „weil im Gegenzug für drei Geiseln 90 palästinensische Häftlinge freikommen. Nachschub für die Terroristen.“. Diese Aussagen sind strafrechtlich relevant, es könnte ein Anfangsverdacht bzgl. des Straftatbestandes der „Billigung und Belohnung von Straftaten“ vorliegen:

Die renommierte Menschenrechtsorganisation Amnesty International weist seit Jahren darauf hin, dass die von Israel praktizierte Administrativhaft, auf die sich Frau Glass bezieht, einen Verstoß gegen internationales Recht darstelle. Im Juli 2024 bekräftige Amnesty International nochmals, dass die unbefristete Inhaftierung von Palästinenserinnen und Palästinensern ohne Anklage oder Gerichtsverfahren auf Grundlage des „Gesetzes zu ungesetzlichen Kombattanten“ einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle. Diese illegale Vorgehensweise praktiziert Israel auch gegenüber palästinensischen Kindern. Dies wurde in den vergangenen Jahren auch von israelischen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert.

Ebenfalls im Juli 2024 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof in Den Haag ein Rechtsgutachten, das zu folgenden Ergebnissen gelangt ist:

1.) Die israelische Besatzung, auch die des Gazastreifens, insgesamt ist illegal.

2.) Im Westjordanland und in Ostjerusalem werden immer mehr Siedlungen ausschließlich für die jüdische Bevölkerung gebaut. Hierdurch betreibe Israel faktisch eine Annexion palästinensischer Gebiete. Eine Besatzung sei grundsätzlich nur ein vorübergehender Zustand, Israel aber wolle dauerhaft die Hoheitsgewalt in den besetzten Gebieten ausüben.

3.) Israel verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und gegen das Gewaltverbot.

4.) Das Gericht sieht eine Verletzung von Art. 3 der UN-Rassendiskriminierungskonvention als bestätigt an (Verbrechen der Apartheid).

5.) Israel müsse sofort alle neuen Siedlungsaktivitäten einstellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten „evakuieren“.

6.) Israel müsse Reparationen zahlen. Sämtliche Schäden, die durch die rechtswidrige Besatzung entstanden sind, müssen ersetzt werden.

7.) Jeder Staat sei verpflichtet, diesen unrechtmäßigen Zustand, der durch die „unrechtmäßige Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten“ entstanden ist, nicht anzuerkennen. Diese Verpflichtung beinhaltet sehr weitgehende Konsequenzen.

Die israelische Besatzung ist illegal, die Praxis der Administrativhaft stellt einen eklatanten Verstoß des internationalen Rechts dar.

Als öffentlich-rechtliche Medien ist es Ihre Aufgabe, diese Dinge korrekt rechtlich einzuordnen. Stattdessen werden die Opfer dieser illegalen Handlungen als „Terroristen“ bezeichnet. Dass sich palästinensische Kinder unter den 90 Personen befanden, erachtete Frau Glass wohl ebenso wenig wert, erwähnt zu werden.

Opfer zu Tätern zu machen, ist ein Lehrbuchfall für mediales Gaslighting.

Ebenfalls aktuell ist die Aussage von Bettina Böttinger (WDR) auf ihrem eigenen Social Media Kanal „Nein, Tiere haben die Würde, die diese Idioten nicht haben.“. Diese Aussage bezieht sich auf einen Post des Accounts mit dem Namen „Vivid“. Dieser Post enthält ein Foto von Palästinenserinnen und Palästinensern; Vivid kommentiert dieses Foto mit dem englischen Wort „Animals“.

Bzgl dieser Aussage ist nicht nur ein Anfangsverdacht für den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Ich möchte explizit darauf hinweisen, dass diese Sprache an die dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte erinnert. Es gibt mittlerweile genügend Forschungsarbeit, die sich mit rassistischer dehumanisierender Sprache im Zusammenhang mit Genoziden beschäftigt.

Wenn diese Aussagen keinerlei Konsequenzen für die Aussagenden haben, wäre dies eine komplette Bankrotterklärung von öffentlich-rechtlichen Sendern.

Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass diese Art der Berichterstattung sich unmittelbar auf das Leben und auf die Sicherheit von Menschen in diesem Land auswirkt. Ich verweise auf den Bericht von Human Rights Watch „Deutschland scheitert bei der Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus“ vom 30.04.2024.

Ich bitte um eine zeitnahe Stellungnahme; rechtliche Schritte, insbesondere Strafanzeigen sowie eine Beschwerde beim Presserat werden ausdrücklich vorbehalten.

Freundliche Grüße

Rana Issazadeh

Rechtsanwältin“

Das Email wurde von der Verfasserin über Social Media verbreitet.

Wir bleiben am Ball und erwarten mit Spannung die Reaktion der ARD.

Titelbild, eigenes Foto der Autorin

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung