Sinfonieorchester musiziert gegen Vonovia

Mit Pauken und Trompeten spielte die Gruppe Lebenslaute vor der Zentrale des Wohnungskonzerns in Bochum auf. Ein Auftritt im Kunstmuseum wurde verboten.

Von PETER NOWAK

Titelphoto: Martin Bauer. R-mediabase

Siehe zu diesem Thema auch die folgenden aktuellen Artikel im nd:

Vergesellschaftung – Ausweg aus der Krise

Die Linke hat recht. Keine Kompromisse bei der Enteignung

Es war ein ungewöhnliches Bild am Donnerstagmorgen vor der Vonovia-Zentrale in Bochum. Vier Stunden lang blockierten rund 90 in Schwarz und Weiß gekleidete Musiker*innen und Sänger*innen die Eingänge des Gebäudes. Sie beschallten die Straße mit klassischen Werken von Clara Schumann, Florence Price und Joseph Haydn, aber auch mit Musik von Kurt Weill. Der »Baggerführer Willibald« von Dieter Sieverkrüp animierte das Publikum zum Mitsingen. Dort heißt es in einer Strophe: »Wie Willibald das sagt, so wird es auch gemacht! Die Bauarbeiter legen los. Und bauen Häuser, schön und groß, wo jeder gut drin wohnen kann – weil jeder sie bezahlen kann!«

Um bezahlbaren Wohnraum geht es auch der Musikgruppe Lebenslaute diese Woche. Sie will den Verantwortlichen von Vonovia kein Ständchen bringen. »Wenn, dann wollten wir ihnen den Marsch blasen«, sagte eine Aktivistin mit einem Lachen zu »nd«. Sie und die anderen spielen regelmäßig widerständige Musik. So musizierten sie 2024 vor einem Neonazizentrum in Eisenach, 2020 vor der Zentrale des Rüstungskonzerns Rheinmetall in Unterlüss und 2019 vor der Flüchtlingsunterkunft Horst in Mecklenburg-Vorpommern.

»Der Konzern betreibt Spekulation, Entmietung, Luxussanierung und Verdrängung von Mieter*innen – mit dem ausschließlichen Ziel, den Profit der Aktionäre zu steigern.« Viola Forte Lebenslaute

Dieses Jahr hatten sich die Musiker*innen den Vonovio-Konzern als Ziel ihrer künstlerischen Intervention ausgewählt. Er ist einer der großen Player am Immobilienmarkt. »Vonovia macht Wohnraum zum Renditeobjekt. Der Konzern betreibt Spekulation, Entmietung, Luxussanierung und Verdrängung von Mieter*innen – mit dem ausschließlichen Ziel, den Profit der Aktionäre zu steigern«, begründet Lebenslaute-Sprecherin Viola Forte gegenüber »nd« die Auswahl.

Ein für Freitagabend im Bochumer Kunstmuseum geplantes Lebenslaute-Konzert sagte die Museumsleitung ab. In einem »nd« vorliegenden Schreiben heißt es zur Begründung: »Ihre Zusicherung, dass Strafvorschriften nicht verletzt werden, ist für uns nicht nachvollziehbar, wenn Sie weiterhin den Namen des Wohnungsbauunternehmens Vonovia nennen wollen.« Lebenslaute wies die Vorwürfe zurück und verlegte das Konzert in die Bochumer Innenstadt. Eine Nachfrage von »nd« an das Bochumer Kunstmuseum, ob vielleicht Druck von Seiten der Politik oder von Vonovia bei der Absage eine Rolle gespielt hätten, blieb unbeantwortet.

Ähnliche Artikel

»Vonovia ist in 16 Lobbyverbänden aktiv und steckt Millionen in Lobbyarbeit«, kritisiert Forte und verweist auf ein aktuelles Beispiel. »Die Regierungskoalition will den Ländern die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz verbieten, der die Vergesellschaftung von großen Unternehmen möglich macht. Damit stellt sie sich offen auf die Seite von Finanz- und Immobilienkonzernen statt auf die der Mieter*innen.«

Die drohende Streichung des Vergellschaftungsparagrafen ist eine Reaktion auf das Volksbegehren der Berliner Initiative Deutsche Wohnen und Co. Enteignen. Es wurde in Berlin 2021 mit großer Mehrheit von der wahlberechtigten Einwohnern der Hauptstadt angenommen, aber bis heute von der Politik verschleppt. Nach dem Berliner Vorbild hat sich auch in Nordrhein-Westfalen eine Initiative Vonovia Enteignen gegründet. Diese Forderung haben die Aktivist*innen von Lebenslaute aufgenommen. Aber sie richten auch weitere Ansprüche an die Politik. »Mieten deckeln, Sozialwohnungen erhalten, Spekulation stoppen und das Grundgesetz anwenden«, fasst Forte knapp zusammen.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.8. 2026
Musikorchester musiziert gegen Vonovia

Wir danken für das Publikationsrecht.

Die Ausstellung „Leere Schulbänke im Iran“ kommt nach Berlin

Wann: Am 29. August 14:00 – 20:00 Uhr

Wo: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str.4. 10405 Berlin

Im Januar 2026 erschütterten landesweite Proteste den Iran. Auf den Straßen des gesamten Landes wurden Demonstrierende von den Sicherheitskräften der Islamischen Republik getötet. Unter den Opfern befanden sich erschreckend viele Kinder und Jugendliche.

Die Lehrer*innengewerkschaften des Coordinating Council of Iranian Teachers` Trade Associations (CCITTA) spielten während dieser Proteste eine wichtige Rolle bei der Organisation des zivilgesellschaftlichen Widerstands. Sie organisierten unter anderem die Kampagne „Empty Desks“, um an die getöteten Schüler*innen zu erinnern. In diesem Rahmen wurden ihre Namen, Bilder und Lebensgeschichten gesammelt und dokumentiert, damit sie nicht aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden.

Während des Angriffskrieges der USA und Israels gegen den Iran führte die CCITTA eine ähnliche Kampagne unter dem Motto „Abandoned Backpacks“ durch. Dabei dokumentierte sie unter anderem die Namen von mehr als einhundert Schulkindern, die Ende Februar 2026 bei der Bombardierung einer Grundschule für Mädchen in Minab durch die USA ums Leben kamen. Zudem rief sie zu Gedenkaktionen für die Opfer auf.

Am 29. August wird dazu im Haus der Demokratie die Ausstellung „Leere Schulbänke“ des Solidaritätsnetzwerkes iranischer Lehrer*innen im Exil gezeigt. Die Ausstellung besteht aus einer mehrere Meter langen Dokumentationswand, auf der hunderte Schüler*innen zu sehen sind, deren Schicksale von der CCITTA dokumentiert wurden und die entweder während der Proteste im Januar oder während des Krieges ihr Leben verloren haben.

Im Rahmen der Ausstellung werden auch iranische Kolleg*innen über die derzeitige katastrophale Lage im Bildungsbereich, die aktuelle Situation von Lehrkräften und Schüler*innen sowie die Arbeit der iranischen Gewerkschaften während des Krieges im Iran berichten. Es spricht unter anderem Esmaeil Abdi. Er war früher Generalsekretär der Teheraner

Lehrer*innengewerkschaft (ITTA). Insgesamt verbrachte er zehn Jahre in Haft, unter anderem im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran.

Veranstalter*innen:

Solidaritätsnetzwerk iranischer Lehrer*innen im Exil

Komitee zur Unterstützung der politischen Gefangenen im Iran-Berlin e.V.

Iranische Aktivist*innen im Exil, Berlin

AG Internationales der GEW Berlin

Quelle: GEW Berlin , Berlin Education Workers

Alarm: Witwen und Witwerrente sind in Gefahr!

Von TOBIAS WEIßERT

07.08.226

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wurden emphatisch begrüßt und die Koalitionsspitzen versprachen, sie als „Gesamtkunstwerk“ eins zu eins umzusetzen.1

Die 11. Empfehlung der Kommission

„empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen“.2

Begründet wird die Empfehlung damit, dass die jetzige Hinterbliebenenrente aus einer Zeit stamme, in der die Alleinverdienerehe das dominante Familienmodell in Westdeutschland war. Die jetzt geltende Einkommensanrechnung, könne „Anreize setzen, die einer Aufnahme bzw. Ausweitung der Erwerbstätigkeit entgegenstehen“.

Das ist der springende Punkt: Alle Empfehlungen der Kommission zielen darauf soziale Regelungen zu streichen oder zu verteuern, die die Unterwerfung unter die Lohnarbeit behindern. Durch die 11. Empfehlung sollen vor allem Frauen gezwungen werden, durch Streichung eines wichtigen sozialen Schutzmechanismus sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission formuliert so verschleiert, dass ihre Absicht schwer zu erkennen ist. Doch das Thema ist nicht neu. Die meisten Sparvorschläge, die die Kommission macht, wurden schon im Jahresgutachten des Sachverständigenrats von 2023/2024 mit dem Titel „Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren“ aufgelistet. Unter dem Kapitel “Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit“ wurde die Reformoption „Witwen-/Witwerrente“ aufgeführt.3

Dort wird ausgeführt: Die erwartete Rentenzahlung „reduziert…im Alter die Anreize zur eigenen Vorsorge und damit zur Erwerbstätigkeit bereits vor Überschreitung des Freibetrags“. …Eine Reform der Witwen-/Witwerrente könnte das Rentensplitting zum Standard machen“ .

Was ist der Unterschied zur jetzt noch gültigen Hinterbliebenenrente zum Rentensplitting?

Für die große Witwenrente, die ab dem 47 Lebensjahr gezahlt wird, gelten zwei Regelungen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, erhält die Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Verstorbenen; für später geschlossene Ehen noch 55 Prozent. Für eigene Renten und Hinzuverdienste gilt ein Freibetrag. Im Jahr 2026 beträgt er 1.122,53 Euro.

Um den Unterschied zwischen dem Rentensplittingmodell und den aktuellen gesetzlichen Regelungen darzustellen, ziehe ich die durchschnittlichen Rentenzahlungsbeträge aus dem Rentenbestand heran, die zuletzt für dass Jahr 2024 bekannt gemacht sind.4 (Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.) Ich betrachte hierbei nur die Witwenrenten. Sie machen über 80 Prozent der Hinterbliebenenrenten aus. Da die Frauenrenten in den alten Bundesländern deutlich niedriger sind als in den neuen Bundesländer, wird zuerst die Situation der alten Bundesländer dargestellt.

Hier gilt:

Männer erhalten im Durchschnitt 1.392 Euro Rente

Frauen „ „ „ „ „ 876 Euro Rente

Stirbt der Ehemann, erhält die Witwe 60 Prozent bzw. 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ihre eigene Rente bleibt bestehen, weil sie unter dem Freibetrag liegt.

876 Euro (eigene Rente) + 835,20 Euro ( 60 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.711,20 Euro Rente.

876 Euro + 765,60 Euro (55 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.641,60 Euro Rente.

Vergleich mit der vorgeschlagenen Splittingrente

Bei der Splittingrente werden die Renten der Ehepaare addiert und durch zwei geteilt. Jeder Einzelne erhält die Hälfte als persönliche Rente.

Mann: 1.392 Euro Rente; Frau 876 Euro Rente. Zusammen: 2.268 Euro Rente. Die gemeinsame Rente wird geteilt. Jeder hat eine persönliche Rente von 1.134 Euro. Im Todesfall behält jeder seine persönliche Rente von 1.134 Euro. Die Hinterbliebenenrente entfällt.

Die Splittingrente ist also für den Durchschnitt der Frauen in den alten Bundesländern bei 60 Prozent 577,20 Euro niedriger als die Witwenrente.

Bei 55 Prozent sind es 507,60 Euro weniger.

Noch stärker ist die Differenz bei den Renten der Frauen in den neuen Bundesländern. Die durchschnittliche Witwenrente beträgt 2.034,92 Euro (60 Prozent) und 1.963 Euro (55 Prozent). Die Differenz zur Splittingrente, die 1344,50 Euro beträgt, ist im ersten Fall 690,42 Euro und im zweiten Fall 618,47 Euro.

Natürlich wären auch die Männer als Hinterbliebene betroffen, denn die Splittingrente ist in den meisten Fällen deutlich niedriger als die durch Beiträge erworbene Rente des Mannes. Die Renten des Mannes würden auf diesem Wege teilenteignet. Bei der Durchschnittsrente im oben angegebenen Beispiel würde die Enteignung 258 Euro betragen

Durch diese Zahlen wird deutlich, wie skandalös es ist, die jetzige Hinterbliebenenrente durch die Splittingrente ersetzen zu wollen.

Wes Geistes Kind sind die, die solche Vorschläge machen?

Die Hinterbliebenenrente ist keine reine Leistung der Rentenversicherung. Sie ist auch eine Fürsorgeleistung und soll bewirken, dass die Hinterbliebenen ihr Leben ohne tiefe materielle Einbußen fortsetzen können. Deswegen wird ein Teil aus Bundesmitteln finanziert. Die Splittingrente ist ausschließlich eine Leistung aus Beiträgen der Versicherten zur Rentenversicherung. Seit 01.01.2002 besteht die Möglichkeit zwischen Splittingrente und Witwen-/Witwerrente zu wählen. Fast niemand tut das.5 Das ist die eindeutige Absage an die Splittingrente.

Die Splittingrente dient aber auch zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Rentenversicherung und den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung. Die RV übernimmt nur die Splittingrente. Den die Splittingrente überschießenden Teil zur Witwenrente wird der Rentenversicherung durch Bundeszuschuss erstattet. 2024 war der Erstattungsbetrag 18,7 Mrd. Euro.6 Der ökonomische Zweck, den die Vertreter der Splittingrente verfolgen, ist den Bundeszuschuss weg zu bekommen und dadurch den Bundeshaushalt zu entlasten.

Dabei spielen sie sich als Vorreiter der Frauenemanzipation auf. Es sind vor allem die Professorinnen Veronika Grimm, Monica Schnitzer und Ulrike Malmedier, die zwei Drittel des „Weisenrats“ stellen, die das Splittingmodell verfolgen. Nach ihnen ist die Versorgungsehe nicht mehr zeitgemäß. Für sie sind Frauen heute so „befreit“ , dass sie wie Männer arbeiten können. Vor allem, dass 47 Prozent der Arbeitenden Frauen in Teilzeit beschäftigt sind, stört sie. Dass die Teilzeit der Frauen notwendig ist, weil für die Reproduktion einer Familie heute ein einziges Einkommen aus Arbeit nicht mehr reicht, stört sie nicht. Dass die Art der Arbeit der Frauen sich außerdem nach wie vor aus den Bedingungen einer von Männern beherrschten Gesellschaft ergeben, können sie nicht sehen. Neben der Lohnarbeit bleibt die häusliche Arbeit, die Erziehungsarbeit und die pflegerische Versorgung alter gebrechlicher Menschen überwiegend in der Hand der Frauen. Weder wird diese Arbeit von Männern in großem Umfang übernommen, noch vollständig in gesellschaftlich bezahlte Arbeit umgewandelt. Die aus familiären Zwänge befreite Ehefrau, die die Professorinnen sich erträumen, gibt es nicht. Die Berufe, die Frauen in der Regel heute hauptsächlich ausüben, ergeben sich aus dem traditionellen Rollenbild der Frauen. Im Erziehungswesen vor allemjüngerer Kinder,in Pflegeberufen und medizinischen Dienstleistungen sind Frauen weit überrepräsentiert. Das spiegelt sich auch in der Bezahlung. Frauen haben in der Regel die nedriger bewerteten Jobs und werden im Durchschnitt auch noch geringer bezahlt als Männer.

Der Anteil von Frauen an armen Menschen ist deutlich höher als bei Männern. Alleinerziehende mit Kindern sind die größte Armutsgruppe. Im Rentenalter setzt sich die Benachteiligung noch weiter fort. Die Propagierer der Splittingrente bleiben auch die Antwort darauf schuldig, woher die massenhaften gut bezahlten Arbeitsplätze herkommen sollen, die den Frauen gute Renten sichern könnten. Die Zeichen der Zeit stehen eher auf steigender Arbeitslosigkeit und auch die anstehenden technischen Veränderungen bewirken ein Schrumpfen der Nachfrage nach lebendiger Arbeit und einen Abbau von Arbeitsplätzen.

Die Witwenrente, wie sie heute noch gesetzlich besteht, bildet gegen Altersarmut einen gewissen Schutz. Erinnern wir uns: Die durchschnittliche Witwenrente in den alten Bundesländern betrug 1.711,20 Euro. Das ist nicht besonders viel Geld. Die alte Wohnung sollte doch wohl bestehen bleiben können. Wenn die und die dazu gehörenden Kosten für Energie und Kommunikation bezahlt sind, bleibt nicht sehr viel zum Leben über. Gehört das etwa auch zum Märchen von den reichen Alten?

Unsere „Weisen“ wollen diesen Frauen noch ein Drittel nehmen. Das ist unverantwortlich. Zugute halten könnte man ihnen, dass sie aus ihrer eigenen privilegierten Lebenslage heraus urteilen. Das jedoch wäre fernab jeder Wissenschaftlichkeit..

1 Sehr gut analysiert das „Gesamtpaket“ Reiner Heyse unter https://renten-zukunft.de/2026/07/17/das-renten-gesamtkunstwerk-spalten-bis-die-schwarte-kracht/ Der Artikel wurde zuerst bei Overton im Mai veröffentlicht.

2 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/
2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1 S.33

3 https://dip.bundestag.de/drucksache/jahresgutachten-2023-24-des-sachverst%C3%A4ndigenrates-zur-begutachtung-der-gesamtwirtschaftlichen-entwicklung/270995 S.365/66

4 Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.

5rvaktuell https.de/01-2022/20-jahre-rentensplitting-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-ein-unterschaetztes-instrument-fuer-mehr-rentengleichheit-zwischen-frauen-und-maennern/

6 https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2025/10_Bundeszuschuesse_nbL

Wir danken für das Publikationsrecht.

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