Die Ausstellung „Leere Schulbänke im Iran“ kommt nach Berlin

Wann: Am 29. August 14:00 – 20:00 Uhr

Wo: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str.4. 10405 Berlin

Im Januar 2026 erschütterten landesweite Proteste den Iran. Auf den Straßen des gesamten Landes wurden Demonstrierende von den Sicherheitskräften der Islamischen Republik getötet. Unter den Opfern befanden sich erschreckend viele Kinder und Jugendliche.

Die Lehrer*innengewerkschaften des Coordinating Council of Iranian Teachers` Trade Associations (CCITTA) spielten während dieser Proteste eine wichtige Rolle bei der Organisation des zivilgesellschaftlichen Widerstands. Sie organisierten unter anderem die Kampagne „Empty Desks“, um an die getöteten Schüler*innen zu erinnern. In diesem Rahmen wurden ihre Namen, Bilder und Lebensgeschichten gesammelt und dokumentiert, damit sie nicht aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden.

Während des Angriffskrieges der USA und Israels gegen den Iran führte die CCITTA eine ähnliche Kampagne unter dem Motto „Abandoned Backpacks“ durch. Dabei dokumentierte sie unter anderem die Namen von mehr als einhundert Schulkindern, die Ende Februar 2026 bei der Bombardierung einer Grundschule für Mädchen in Minab durch die USA ums Leben kamen. Zudem rief sie zu Gedenkaktionen für die Opfer auf.

Am 29. August wird dazu im Haus der Demokratie die Ausstellung „Leere Schulbänke“ des Solidaritätsnetzwerkes iranischer Lehrer*innen im Exil gezeigt. Die Ausstellung besteht aus einer mehrere Meter langen Dokumentationswand, auf der hunderte Schüler*innen zu sehen sind, deren Schicksale von der CCITTA dokumentiert wurden und die entweder während der Proteste im Januar oder während des Krieges ihr Leben verloren haben.

Im Rahmen der Ausstellung werden auch iranische Kolleg*innen über die derzeitige katastrophale Lage im Bildungsbereich, die aktuelle Situation von Lehrkräften und Schüler*innen sowie die Arbeit der iranischen Gewerkschaften während des Krieges im Iran berichten. Es spricht unter anderem Esmaeil Abdi. Er war früher Generalsekretär der Teheraner

Lehrer*innengewerkschaft (ITTA). Insgesamt verbrachte er zehn Jahre in Haft, unter anderem im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran.

Veranstalter*innen:

Solidaritätsnetzwerk iranischer Lehrer*innen im Exil

Komitee zur Unterstützung der politischen Gefangenen im Iran-Berlin e.V.

Iranische Aktivist*innen im Exil, Berlin

AG Internationales der GEW Berlin

Quelle: GEW Berlin , Berlin Education Workers

Alarm: Witwen und Witwerrente sind in Gefahr!

Von TOBIAS WEIßERT

07.08.226

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wurden emphatisch begrüßt und die Koalitionsspitzen versprachen, sie als „Gesamtkunstwerk“ eins zu eins umzusetzen.1

Die 11. Empfehlung der Kommission

„empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen“.2

Begründet wird die Empfehlung damit, dass die jetzige Hinterbliebenenrente aus einer Zeit stamme, in der die Alleinverdienerehe das dominante Familienmodell in Westdeutschland war. Die jetzt geltende Einkommensanrechnung, könne „Anreize setzen, die einer Aufnahme bzw. Ausweitung der Erwerbstätigkeit entgegenstehen“.

Das ist der springende Punkt: Alle Empfehlungen der Kommission zielen darauf soziale Regelungen zu streichen oder zu verteuern, die die Unterwerfung unter die Lohnarbeit behindern. Durch die 11. Empfehlung sollen vor allem Frauen gezwungen werden, durch Streichung eines wichtigen sozialen Schutzmechanismus sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission formuliert so verschleiert, dass ihre Absicht schwer zu erkennen ist. Doch das Thema ist nicht neu. Die meisten Sparvorschläge, die die Kommission macht, wurden schon im Jahresgutachten des Sachverständigenrats von 2023/2024 mit dem Titel „Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren“ aufgelistet. Unter dem Kapitel “Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit“ wurde die Reformoption „Witwen-/Witwerrente“ aufgeführt.3

Dort wird ausgeführt: Die erwartete Rentenzahlung „reduziert…im Alter die Anreize zur eigenen Vorsorge und damit zur Erwerbstätigkeit bereits vor Überschreitung des Freibetrags“. …Eine Reform der Witwen-/Witwerrente könnte das Rentensplitting zum Standard machen“ .

Was ist der Unterschied zur jetzt noch gültigen Hinterbliebenenrente zum Rentensplitting?

Für die große Witwenrente, die ab dem 47 Lebensjahr gezahlt wird, gelten zwei Regelungen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, erhält die Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Verstorbenen; für später geschlossene Ehen noch 55 Prozent. Für eigene Renten und Hinzuverdienste gilt ein Freibetrag. Im Jahr 2026 beträgt er 1.122,53 Euro.

Um den Unterschied zwischen dem Rentensplittingmodell und den aktuellen gesetzlichen Regelungen darzustellen, ziehe ich die durchschnittlichen Rentenzahlungsbeträge aus dem Rentenbestand heran, die zuletzt für dass Jahr 2024 bekannt gemacht sind.4 (Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.) Ich betrachte hierbei nur die Witwenrenten. Sie machen über 80 Prozent der Hinterbliebenenrenten aus. Da die Frauenrenten in den alten Bundesländern deutlich niedriger sind als in den neuen Bundesländer, wird zuerst die Situation der alten Bundesländer dargestellt.

Hier gilt:

Männer erhalten im Durchschnitt 1.392 Euro Rente

Frauen „ „ „ „ „ 876 Euro Rente

Stirbt der Ehemann, erhält die Witwe 60 Prozent bzw. 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ihre eigene Rente bleibt bestehen, weil sie unter dem Freibetrag liegt.

876 Euro (eigene Rente) + 835,20 Euro ( 60 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.711,20 Euro Rente.

876 Euro + 765,60 Euro (55 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.641,60 Euro Rente.

Vergleich mit der vorgeschlagenen Splittingrente

Bei der Splittingrente werden die Renten der Ehepaare addiert und durch zwei geteilt. Jeder Einzelne erhält die Hälfte als persönliche Rente.

Mann: 1.392 Euro Rente; Frau 876 Euro Rente. Zusammen: 2.268 Euro Rente. Die gemeinsame Rente wird geteilt. Jeder hat eine persönliche Rente von 1.134 Euro. Im Todesfall behält jeder seine persönliche Rente von 1.134 Euro. Die Hinterbliebenenrente entfällt.

Die Splittingrente ist also für den Durchschnitt der Frauen in den alten Bundesländern bei 60 Prozent 577,20 Euro niedriger als die Witwenrente.

Bei 55 Prozent sind es 507,60 Euro weniger.

Noch stärker ist die Differenz bei den Renten der Frauen in den neuen Bundesländern. Die durchschnittliche Witwenrente beträgt 2.034,92 Euro (60 Prozent) und 1.963 Euro (55 Prozent). Die Differenz zur Splittingrente, die 1344,50 Euro beträgt, ist im ersten Fall 690,42 Euro und im zweiten Fall 618,47 Euro.

Natürlich wären auch die Männer als Hinterbliebene betroffen, denn die Splittingrente ist in den meisten Fällen deutlich niedriger als die durch Beiträge erworbene Rente des Mannes. Die Renten des Mannes würden auf diesem Wege teilenteignet. Bei der Durchschnittsrente im oben angegebenen Beispiel würde die Enteignung 258 Euro betragen

Durch diese Zahlen wird deutlich, wie skandalös es ist, die jetzige Hinterbliebenenrente durch die Splittingrente ersetzen zu wollen.

Wes Geistes Kind sind die, die solche Vorschläge machen?

Die Hinterbliebenenrente ist keine reine Leistung der Rentenversicherung. Sie ist auch eine Fürsorgeleistung und soll bewirken, dass die Hinterbliebenen ihr Leben ohne tiefe materielle Einbußen fortsetzen können. Deswegen wird ein Teil aus Bundesmitteln finanziert. Die Splittingrente ist ausschließlich eine Leistung aus Beiträgen der Versicherten zur Rentenversicherung. Seit 01.01.2002 besteht die Möglichkeit zwischen Splittingrente und Witwen-/Witwerrente zu wählen. Fast niemand tut das.5 Das ist die eindeutige Absage an die Splittingrente.

Die Splittingrente dient aber auch zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Rentenversicherung und den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung. Die RV übernimmt nur die Splittingrente. Den die Splittingrente überschießenden Teil zur Witwenrente wird der Rentenversicherung durch Bundeszuschuss erstattet. 2024 war der Erstattungsbetrag 18,7 Mrd. Euro.6 Der ökonomische Zweck, den die Vertreter der Splittingrente verfolgen, ist den Bundeszuschuss weg zu bekommen und dadurch den Bundeshaushalt zu entlasten.

Dabei spielen sie sich als Vorreiter der Frauenemanzipation auf. Es sind vor allem die Professorinnen Veronika Grimm, Monica Schnitzer und Ulrike Malmedier, die zwei Drittel des „Weisenrats“ stellen, die das Splittingmodell verfolgen. Nach ihnen ist die Versorgungsehe nicht mehr zeitgemäß. Für sie sind Frauen heute so „befreit“ , dass sie wie Männer arbeiten können. Vor allem, dass 47 Prozent der Arbeitenden Frauen in Teilzeit beschäftigt sind, stört sie. Dass die Teilzeit der Frauen notwendig ist, weil für die Reproduktion einer Familie heute ein einziges Einkommen aus Arbeit nicht mehr reicht, stört sie nicht. Dass die Art der Arbeit der Frauen sich außerdem nach wie vor aus den Bedingungen einer von Männern beherrschten Gesellschaft ergeben, können sie nicht sehen. Neben der Lohnarbeit bleibt die häusliche Arbeit, die Erziehungsarbeit und die pflegerische Versorgung alter gebrechlicher Menschen überwiegend in der Hand der Frauen. Weder wird diese Arbeit von Männern in großem Umfang übernommen, noch vollständig in gesellschaftlich bezahlte Arbeit umgewandelt. Die aus familiären Zwänge befreite Ehefrau, die die Professorinnen sich erträumen, gibt es nicht. Die Berufe, die Frauen in der Regel heute hauptsächlich ausüben, ergeben sich aus dem traditionellen Rollenbild der Frauen. Im Erziehungswesen vor allemjüngerer Kinder,in Pflegeberufen und medizinischen Dienstleistungen sind Frauen weit überrepräsentiert. Das spiegelt sich auch in der Bezahlung. Frauen haben in der Regel die nedriger bewerteten Jobs und werden im Durchschnitt auch noch geringer bezahlt als Männer.

Der Anteil von Frauen an armen Menschen ist deutlich höher als bei Männern. Alleinerziehende mit Kindern sind die größte Armutsgruppe. Im Rentenalter setzt sich die Benachteiligung noch weiter fort. Die Propagierer der Splittingrente bleiben auch die Antwort darauf schuldig, woher die massenhaften gut bezahlten Arbeitsplätze herkommen sollen, die den Frauen gute Renten sichern könnten. Die Zeichen der Zeit stehen eher auf steigender Arbeitslosigkeit und auch die anstehenden technischen Veränderungen bewirken ein Schrumpfen der Nachfrage nach lebendiger Arbeit und einen Abbau von Arbeitsplätzen.

Die Witwenrente, wie sie heute noch gesetzlich besteht, bildet gegen Altersarmut einen gewissen Schutz. Erinnern wir uns: Die durchschnittliche Witwenrente in den alten Bundesländern betrug 1.711,20 Euro. Das ist nicht besonders viel Geld. Die alte Wohnung sollte doch wohl bestehen bleiben können. Wenn die und die dazu gehörenden Kosten für Energie und Kommunikation bezahlt sind, bleibt nicht sehr viel zum Leben über. Gehört das etwa auch zum Märchen von den reichen Alten?

Unsere „Weisen“ wollen diesen Frauen noch ein Drittel nehmen. Das ist unverantwortlich. Zugute halten könnte man ihnen, dass sie aus ihrer eigenen privilegierten Lebenslage heraus urteilen. Das jedoch wäre fernab jeder Wissenschaftlichkeit..

1 Sehr gut analysiert das „Gesamtpaket“ Reiner Heyse unter https://renten-zukunft.de/2026/07/17/das-renten-gesamtkunstwerk-spalten-bis-die-schwarte-kracht/ Der Artikel wurde zuerst bei Overton im Mai veröffentlicht.

2 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/
2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1 S.33

3 https://dip.bundestag.de/drucksache/jahresgutachten-2023-24-des-sachverst%C3%A4ndigenrates-zur-begutachtung-der-gesamtwirtschaftlichen-entwicklung/270995 S.365/66

4 Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.

5rvaktuell https.de/01-2022/20-jahre-rentensplitting-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-ein-unterschaetztes-instrument-fuer-mehr-rentengleichheit-zwischen-frauen-und-maennern/

6 file:///home/tobi/rentenupdate_10_Bundeszuschuesse_nbL_lang.pdf

Wir danken für das Publikationsrecht.

Unsere demokratische Zivilgesellschaft wird angegriffen – Amnesty International schlägt Alarm!

Es ist ein schleichender aber breitflächiger Prozess, politisch nicht genehmen NGOs durch Streichung öffentlicher Gelder gezielt das Genick zu brechen. CDU und AFD gehen nun mit dieser Methode in die verdeckte Zensur gegen alles, was links von der politischen Mitte ist. Ohne Widerspruch der SPD. Klingbein senkt gleichzeitig im Rahmen der aktuellen Steuerreform mit seiner Reduzierung der Steuerfreibeträge für Vereine flächendeckend den Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliche Initiativen. Das alles bedeutet: aktuell wird nicht nur alles „Soziale“ kaputtgespart, sondern es werden auch unsere demokratischen Rechte und Strukturen attackiert, zu deren angeblicher Verteidigung wir dann auch noch „kriegstüchtig“ werden sollen.

Amnesty International schlägt Alarm. In einem Post heisst es:

So nehmen AFD und Union unsere Zivilgesellschaft gezielt auseinander. Vielleicht auch in Deiner Heimatstadt…

Und fast niemand bekommt es mit. So sieht ihre Strategie aus

  • Patriotische Gesinnung erforderlich. Die AfD versucht, demokratisches Engagement systematisch zu delegitimieren. Die Partei erstellt Listen von Vereinen und NGOs mit Angaben zu deren Finanzierung, Personal und politischen Positionierungen.
  • Wieso das Ganze. Die Stoẞrichtung zeigt sich in Sachsen-Anhalt. Laut „Regierungsprogramm“ will dort die AfD Projekte und Vereine nur dann fördern, wenn sie „ein glaubhaftes Bekenntnis zu einer patriotischen Grundhaltung“ ablegen. Was werden das wohl für Projekte sein? Das können wir uns schon denken.

Aber nicht nur das..

  • Demokratische Projekte einfach gestrichen. In Städten und Gemeinden werden Projekte trotz bereits zugesagter Bundes- oder Landesförderung politisch blockiert. Mehrere dokumentierte Fälle zeigen, dass solche Beschlüsse durch Mehrheiten aus CDU und AfD gefasst wurden.
  • Beispiel Salzwedel. Der Stadtrat hat rund 1,2 Millionen Euro aus einem Fördertopf einfach abgelehnt. Mit den Geldern sollten Demokratieförderung und zivilgesell-schaftliche Initiativen finanziert werden. (Verantwortlich: AfD, CDU & Freie Fraktion)

Alle Gelder: gestrichen…

  • Demokratie kürzen. Über 200 zivilgesellschaftliche Projekte verlieren zum Jahresende ihre Förderung. Das Bundes-programm „Demokratie leben!“ soll neu strukturiert werden – mit drastischen Folgen. Betroffen sind etablierte Träger mit jahrzehnte-langer Erfahrung, etwa in der Extremismus-prävention.
  • Was wir verlieren? Strukturen, Netzwerke und Fachwissen, die mit viel Arbeit und öffentlichen Mitteln aufgebaut wurden, drohen ersatzlos wegzubrechen Verantwortlich ist die Bundesregierung unter Ministerin Karin Prien.

Was die AfD kann, kann die CSU schon lange..

  • Sonderregister für NGOs in Bayern! Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Bayerische Landtag beschlossen, geförderte Organisationen gesondert zu erfassen, wenn sie sich irgendwie „politisch“ äuẞern. In Kombination mit einer „kritischen Überprüfung“ von Fördermitteln setzt das Vereine und Initiativen unter massiven Druck.
  • Erinnert an autoritäre Regimes. Wenn nach Äuẞerungen zu politischen Problemen der Entzug von Fördergeldern droht, steht mehr auf dem Spiel: die kritische Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung. So werden engagierte Menschen mundtot gemacht.

UNSERE ZIVILGESELLSCHAFT WIRD ANGEGRIFFEN!
WIR MÜSSEN SIE VERTEIDIGEN!

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