Schülerstreik gegen die Wehrpflicht – Gewerkschaften müssen sich solidarisieren!

Die Regierungskoalition hat sich auf die Wiedereinführung der verpflichtenden Musterung geeinigt. Am 05. Dezember 2025 soll der Bundestag über die Änderungen am Wehrpflichtgesetz abstimmen. Verschiedene Jugendgruppen um die Kampagnen „Nein zur Wehrpflicht“ und „Komitees gegen die Wehrpflicht“ rufen daher in mehreren Städten zu einem bundesweiten Schulstreik an diesem Tag auf.

Mit Streikkomitees gegen die Wehrpflicht

Unter dem Namen „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ finden sich jeden Tag mehr Ortsgruppen zusammen, die Streikkomitees in ihren Städten aufbauen wollen. Im Aufruf der Initiative heißt es:


„Egal ob Nachrichten oder Talkshows – fast alle reden & diskutieren darüber. Politiker_innen, die Bundeswehr oder irgendwelche Moderator_innen argumentieren, wie wir die Wehrpflicht wieder einführen sollten. Aber niemand redet mit uns. Niemand fragt uns, was wir wollen. Niemand will wissen was wir dazu denken. Dabei sind wir die Betroffenen! Es sind unsere Leben, über die sie diskutieren und bestimmen wollen. Deswegen zwingen wir sie uns zuzuhören, warum wir gegen die Wehrpflicht sind!“

„Statt Milliarden in Waffen zu stecken, fordern wir Milliarden für Bildung, bessere Ausbildungsplätze, das Klima und für unsere Zukunft“

Quelle: www.instagram.com/schulstreikgegenwehrpflicht

Jugend lehnt Wehrpflicht ab – Keine Entscheidung über die Köpfe von Betroffenen.

Die Forderung kommt nicht überraschend. Befragungen der letzten Jahre zeigten deutlich, dass es unter jungen Menschen trotz begleitendem Kampagnenjournalismus nach wie vor keine Mehrheiten für einen Pflichtdienst gibt.

Allen voran die GEW als Bildungsgewerkschaft im DGB sollte sich nun klar und deutlich positionieren und die Schüler:innen bei ihren Aktionen größtmöglich unterstützen. Es ist wichtig, dass sich Lehrkräfte und Sozialarbeiter:innen sichtbar mit den Forderungen der Schüler:innen solidarisieren und sie vor Repressionen schützen. Es ist absurd und nicht ohne Ironie, wenn Schulleitungen ausgerechnet bei friedlichen Protestaktionen gegen Kriegsdienste von einer „Störung des Schulfriedens“ sprechen.

Seit Jahren macht sich die Bundeswehr auf Jugendmessen breit und forciert Werbekampagnen, die Jugendlichen ein verzerrtes Bild vom spannenden Abenteuer bei der Bundeswehr vermitteln. Immer mehr Schulen kooperieren freiwillig oder aufgrund von vorgeschriebenen Kooperationsverträgen in ihren Bundesländern mit der Armee. Nicht wenige Kolleg:innen beobachten das schon länger mit Unbehagen.

Die GEW muss hier wieder klar ihre vorhandenen antimilitaristischen Positionen nach vorne stellen, Aufklärungsarbeit leisten, Kolleg:innen mit antimilitaristischer Haltung bestärken und ihnen bei Angriffen den erforderlichen gewerkschaftlichen Schutz bieten. Unter keinen Umständen sollten Kolleg:innen sich bei kritischen Aktionen von Schüler:innen gegen die Präsenz der Bundeswehr an ihren Schulen dazu genötigt sehen, als Erfüllungsgehilfen der Armee und Ermittlungsbehörden zu fungieren, wie das beispielsweise in Freiburg in diesem Schuljahr bereits passiert ist.1 Zu einem kritischen Diskurs gehört auch das Recht auf Protest. Wer das nicht lebt, soll von „demokratischer Erziehung“ schweigen.

Jugendliche aller Gewerkschaften gemeinsam gegen die Wehrpflicht

Als Gewerkschfter:innen betonen wir den Auftrag zur Friedenserziehung sowie das Recht auf eine gute Ausbildung und freie Berufswahl. Geraten diese Errungenschaften durch ökonomischen Zwang bzw. Zwangsdienste noch weiter unter Druck oder sogar vollständig in Gefahr, ist die Organisation von Protesten bis hin zu Streiks unser klarer Auftrag. Es ist daher folgerichtig und wichtig, dass sich die Gewerkschaftsjugenden von ver.di und IG Metall in den letzten Tagen auf Bundesebene offensiv gegen die Wehrpflicht positioniert haben. Um den Aufrüstungskurs und den begleitenden Sozialabbau zu verhindern, müssen großangelegte Proteste folgen und mit den Tarifforderungen in der anstehenden Tarifrunde der Länder verbunden werden.

Am 05. Dezember 2025 gemeinsam auf die Straße gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht!

Wir werden weiter über die Planungen zu den Schulstreiks und Protesten informieren.


Infos zum Schulstreik: www.besserewelt.info/militaer/bundeswehr-deutschland/wehrpflicht/schulstreik-gegen-wehrpflicht

  1. https://perspektive-online.net/2025/10/anzeige-wegen-meme-es-zeigt-zu-welchen-mitteln-staat-und-bundeswehr-greifen/ ↩︎

Nach diffamierendem Leserbrief: Interview mit Benjamin Ruß in der E&W Niedersachsen

Benjamin Ruß trug als Referent bei einer Veranstaltung zur Rückkehr der Berufsverbote eine Kufiya. In der Zeitschrift der GEW Niedersachsen (E&W) wurde nach einem Bericht über diese Veranstaltung ein Leserbrief abgedruckt, der Ruß eine inhaltliche Nähe zur Hamas und Antisemitismus unterstellt. Zudem wurde behauptet, palästinasolidarischen Kolleg*innen würden mit ihrer Haltung „den Betriebsfrieden stören“. Im Leserbrief wurde eine Entsolidarisierung gegenüber Ruß gefordert, der selbst von einem Berufsverbot betroffen ist. Nach längerem hin und her – und Protesten von Aktiven in der GEW – war die E&W Redaktion letztlich dazu bereit ein Interview mit Benjamin Ruß zu veröffentlichen. Er nimmt dort zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung und weist die Anschuldigungen als haltlos und im Kern gewerkschaftsfeindlich zurück.

Wir dokumentieren im Folgenden das Interview und verlinken am Ende des Beitrags auf die Webseite von Benjamin Ruß, auf der auch der entsprechende Leserbrief in ganzer Länge nachzulesen ist. (Konstantin Kieser)

Interview der E&W Niedersachsen:

1. Benjamin, du bist weder Mitglied der GEW noch lebst oder arbeitest du in Niedersachsen. Dennoch gab es zuletzt in der Leser*innenbrief-Spalte unseres Bildungsmagazins eine Diskussion, in der du eine Rolle spielst. Wie hast du die Zuschriften in den Ausgaben Nummer 3/2025 und 4/2025 empfunden?

Richtig, ich bin Geo-Informatiker und ver.di-Mitglied. In einem Leser*innenbrief der Ausgabe 3/2025 wurde die GEW zur Entsolidarisierung mit mir aufgefordert. Als Referent einer Berufsverbots-Veranstaltung in Göttingen hatte ich eine Kufiya getragen. Die Autor*in Liv Teichmann war nicht auf der Veranstaltung. Sie hat nur ein Foto von mir mit Kufiya gesehen. Daraus schloss Teichmann auf meine inhaltliche Nähe zur Hamas, auf Antisemitismus und setzte mich mit Björn Höcke gleich. Klassische Hufeisentheorie. Die Kufiya existierte zudem weit vor der Hamas und dem Staat Israel. Teichmanns Versuch, über diesen Schal eine Verbindung zwischen der Hamas, Anti-Semitismus und mir herzustellen, ist bewusste Geschichtsfälschung und Verleumdung. Teichmann setzt den israelischen Staat mit Jüdinnen und Juden aus aller Welt gleich. Das ist völkisches Gedankengut und antisemitisch. In Ausgabe 4/2025 haben auch andere Kolleg*innen darauf hingewiesen.

2. Im Text der Zuschrift heißt es unter anderem, Uni-Besetzungen und ähnliche Aktionen könnten die freie Forschung und Lehre behindern, sogar angeblich den „betrieblichen Frieden“ stören. Wie stehst du zu solchen Aktivitäten?

Im Zuge der Bologna-Reform, zur Hochphase der Lehmann-Brothers-Krise wurden in Deutschland Studiengebühren eingeführt. Monatelang besetzten daraufhin zehntausende Studierende europaweit Hörsäle: #unibrennt. An den Unis gab es Selbstorganisierungsstrukturen die Vorlesungspläne, politische Diskussionen und VoKüs organisierten. Mit Erfolg. Die Studiengebühren wurden wieder abgeschafft. Heute wie damals unterstütze ich Uni-Besetzungen als demokratisch legitime und notwendige Formen des Klassenkampfes. Genauso wie Betriebsbesetzungen.

Den betrieblichen Frieden zu wahren, bedeutet hingegen, Ausbeutung und Unterdrückung hinzunehmen, den Kampf für bessere Lebensbedingungen einzustellen. Es heißt, sich nicht gegen Angriffe auf Renten, Löhne, soziale Infrastruktur etc. zu verteidigen. Es heißt: nicht zu streiken! Das ist ein Appell, im Betrieb zu schweigen, während die Kriege der kapitalistischen Nationen vorbereitet und unsere Rechte als Arbeitende und Gewerkschafter*innen – Versammlungsrecht, Streikrecht, Menschenrecht etc. – pulverisiert werden. Eben auch in Palästina. Dort geht es um Vertreibung für den Landraub, um Vernichtung von Gesellschaftsstrukturen zur Enteignung und Privatisierung gesellschaftlicher Infrastruktur. Dafür wird die Verstümmelung und Vernichtung von Menschen zur ökonomischen Rationalität. Das sollen wir “friedlich” hinnehmen.

3. Ausgangspunkt war unser E&W-Bericht von Rolf Günther und Matthias Wietzer über eine Veranstaltung an der Universität Göttingen zu Berufsverboten, bei der du deinen persönlichen Fall vorgestellt hast. Worum geht es bei dir und wie ist der aktuelle Stand?

Im August 2024 verwehrte mir der Freistaat Bayern eine Anstellung an der TU München aus politischen Gründen. Dieser Vorgang wurde arbeitsgerichtlich bestätigt. Teichmann agitiert gegen Streiks und übernimmt damit entschieden gewerkschaftsfeindliche Positionen staatlicher Institutionen, die in meinem Berufsverbotsprozess den Aufruf zu weitreichenden Streikmaßnahmen als verfassungsfeindlich eingestuft haben. So sollen Menschen, die sich den herrschenden Bedingungen widersetzen und dabei eine Verbindung der politischen und ökonomischen Kämpfe herstellen, aus der Gewerkschaft gedrängt werden. Wer uns auffordert, nicht gegen kapitalistische Vernichtungsmaßnahmen wie in Palästina zu kämpfen, uns mit Verleumdungen hindern möchte, gewerkschaftliche Mehrheiten zu gewinnen, wer wie Teichmann den Betriebsfrieden fordert, fordert letztlich die Gleichschaltung der Gewerkschaften!

4. Betroffene und andere Aktive in der GEW engagieren sich schon lange dafür, die erheblichen persönlichen Folgen des sogenannten „Radikalenerlasses“ von 1972 umfangreich aufzuarbeiten. Wo siehst du Parallelen zwischen den Berufsverboten damals und heute?

Berufsverbote sind gezielte Maßnahmen, um die Kontrolle und die Hoheit über gesellschaftliche Vorgänge zu sichern. In den 1970ern galt es, sozialistische Tendenzen in der Arbeiter*innenklasse zu unterdrücken. Heute gilt es, jeglichen Widerstand gegen autoritäre Maßnahmen zu verhindern. Anders gesagt: Berufsverbote sollen den betrieblichen Frieden wahren.

Direktlink zum vorangegangenen Leserbrief:
https://russbenjamin.wordpress.com/2025/05/28/diffamierender-leserinnenbrief-in-der-ew-niedersachsen/

Zum Webblog von Benjamin Ruß:
https://russbenjamin.wordpress.com/

Titelbild: Benjamin Ruß

Berliner Landesregierung will Mitbestimmung einschränken – scharfe Kritik an Gesetzentwurf zum Personalvertretungs-gesetz

Während die Berliner CDU durch ihre fragwürdige Vergabe von Fördergeldern im Bereich Antisemitismus in die Schlagzeilen gerät, drohen weitere Regierungsprojekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden. Neben den Kürzungsorgien bei Kinder- und Jugendarbeit und im Kulturbetrieb sind auch Mitbestimmungsrechte in Gefahr. Die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) veröffentlichte letzte Woche einen Blogbeitrag, der über die geplante Umgestaltung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) informiert. Wir dokumentieren im Folgenden den gesamten Beitrag der BAGA und schließen uns dem Aufruf der Kolleg:innen an Personalräte und Gewerkschaften ausdrücklich an. Der politische Druck muss erhöht werden: Kein Demokratieabbau unter dem Deckmantel der Modernisierung! (Konstantin Kieser)

Geplante PersVG-Novelle: Berliner Regierung schwächt Mitbestimmung – Wegbereiter für Kürzungen und Militarisierung

Die Senatsverwaltung für Finanzen und deren vorstehender Senator Stefan Evers (CDU) verkauft ihre geplante Novelle des Personalvertretungsgesetzes Berlin als „Modernisierung“ und „Anpassung an die digitale Arbeitswelt“. In Wirklichkeit droht ein gefährlicher Abbau demokratischer Rechte von Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. In dem Entwurf, der BAGA vorliegt, werden unter dem Deckmantel von Effizienz, Beschleunigung und Digitalisierung Mitbestimmung, Schutzrechte und kollektive Handlungsspielräume massiv eingeschränkt.

§ 29 Der Demokratieabbau beginnt schon in der Binnenstruktur des PR: „Das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied bestimmt zugleich seine Vertretung“, d.h. stellvertretende Vorsitzende werden nicht mehr gewählt.

§ 44 – Schwächung der Schutzrechte, Stärkung des Drucks

Besonders brisant ist die vorgesehene Änderung des § 44, der bislang den Schutz aktiver Personalratsmitglieder vor Umsetzung, Versetzung und Disziplinarmaßnahmen garantierte. Der Gesetzentwurf schwächt diesen Schutz und rückt die Berliner Regelung näher an das Bundesniveau heran – ein klarer Rückschritt.

In der Praxis bedeutet das: Wer als Beschäftigtenvertreter*in konsequent Mitbestimmungsrechte einfordert oder Konflikte mit der Dienststelle austrägt, muss künftig mit Umsetzungen, Arbeitsplatzverlagerungen oder subtilen Disziplinarmaßnahmen rechnen. Zwar wird im selben Gesetz ein längst überfälliger neuer „Unterlassungsanspruch“ eingeführt, mit dem Personalräte Verstöße gegen Mitbestimmung einklagen können – aber was nützt ein Rechtsanspruch, wenn diejenigen, die ihn durchsetzen, danach Repressalien befürchten müssen?

Diese Verschiebung ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Während der Unterlassungsanspruch als symbolisches Zugeständnis an die Mitbestimmung verkauft wird, öffnet die Schwächung des § 44 der Einschüchterung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern Tür und Tor.

Datenschutz – Vorwand zur Kontrolle des PR durch die Dienststelle

Bisher galt, dass der Datenschutzbeauftragte der Dienststelle nicht für den Datenschutz im Personalrat zuständig war – mit gutem Grund. Jetzt heißt es „Die oder der von der Dienststelle benannte Datenschutzbeauftragte hat uneingeschränkte Kontrollrechte bei der Personalvertretung.“ Das heißt z.B., dass Kolleg*innen, die sich anonym an den PR wenden, nun befürchten müssen, dass die Dienststelle über diesen Umweg Informationen erhält, die nicht für sie bestimmt sind.

Effizienz um jeden Preis – Mitbestimmung als Störfaktor

Parallel dazu sieht die Novelle eine Reihe weiterer Änderungen vor, die die Mitbestimmung praktisch aushebeln:

* Fristenverkürzungen (z.B. auf eine Woche bei Einstellungen), nach denen Personalräte binnen weniger Tage auf Maßnahmen reagieren müssen, da die Möglichkeit der Fristverlängerungen massiv eingeschränkt wird und der PR keinen Anspruch mehr darauf hat (PR und Dienststelle „können … abweichende Frist vereinbaren“)

* die Einführung eines Negativkatalogs, der die zulässigen Gründe für Widersprüche einschränkt,

* und die Möglichkeit, vorläufige Regelungen ohne Mitbestimmung zu treffen.

Was auf dem Papier nach „Verfahrensbeschleunigung“ klingt, bedeutet in der Realität: Die Dienststellen können künftig deutlich schneller über Einstellungen, Versetzungen oder Dienstplanänderungen entscheiden – häufig, bevor Personalräte überhaupt reagieren können.

Gerade in Bereichen mit chronischem Personalmangel ist das eine gefährliche Entwicklung. Dort, wo ohnehin Überlastung herrscht, wird die demokratische Kontrolle weiter reduziert. Beschäftigte sollen „funktionieren“, nicht mitbestimmen.

Arbeitszeit und Dienstpläne – Mitbestimmung auf dem Rückzug

Mit der Neuregelung wird auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen faktisch geschwächt. Zwar behauptet der Entwurf, die Mitbestimmung werde „ausgeweitet“, doch entscheidend ist, dass Dienststellen künftig vorläufige Maßnahmen bei Dienstplanänderungen oder Arbeitszeitverteilungen treffen können.

Das heißt konkret: Selbst wenn der Personalrat Bedenken äußert – etwa wegen Überlastung, fehlender Ruhezeiten oder unzumutbarer Schichtfolgen – kann die Dienststelle die Änderung zunächst umsetzen und Fakten schaffen.

Gerade dort, wo der Personalmangel längst strukturell ist, bedeutet diese Verschiebung: Beschäftigte verlieren den letzten Hebel, mit dem sie Überforderung, ungleiche Belastung oder gesundheitsgefährdende Dienstpläne verhindern können. Die gesetzliche Mitbestimmung wird zum bloßen „Informationsrecht“, während sich die Verantwortung für die Folgen – Krankheit, Fluktuation, Burnout – weiter auf die Beschäftigten verlagert.

Politischer Kontext: Verwaltung im Krisenmodus

Diese Novelle kommt nicht zufällig in einer Zeit, in der der Berliner Senat an mehreren Fronten zugleich „umbaut“: massive Sparauflagen, Personalabbau in der Fläche, gleichzeitige Aufrüstung von Polizei und Verwaltung. Das Schlagwort der „Verwaltungsmodernisierung“ dient als ideologische Klammer einer Politik, die demokratische Beteiligung als Hemmnis betrachtet. Die Streichung von Schutzrechten und die Beschleunigung von Verfahren schaffen die Voraussetzungen für weitere Kürzungen, Outsourcing, und perspektivisch auch für eine Verwaltung, die sich ohne Beteiligung der Beschäftigten steuern lässt.

Selbst erzeugter Personalmangel als Argument

Der Personalmangel ist nicht naturgegeben – er ist das Ergebnis jahrelanger Kürzungspolitik, ungleicher Verteilung, schlechter Arbeitsbedingungen und wachsender Arbeitsverdichtung. Statt die Ursachen anzugehen, wird das Personalvertretungsrecht nun den Folgen angepasst.Die Botschaft lautet: Weil zu wenige Menschen unter schlechten Bedingungen arbeiten wollen, muss Mitbestimmung weichen. Damit trägt die Gesetzesreform selbst zur Verschärfung jener Krise bei, die sie vorgibt zu lösen.

Fazit: Demokratieabbau im Namen der Effizienz

Die geplante Novellierung ist insgesamt bei wenigen Verbesserungen kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt – sowohl für die Beschäftigten als auch für die demokratische Kultur im öffentlichen Dienst. Es modernisiert nicht, es diszipliniert. Und es schützt nicht die Interessen der Beschäftigten, sondern die Handlungsspielräume einer Politik, die auf Kürzung und Kontrolle setzt.

Wir rufen Personalräte und Gewerkschaften dazu auf, den politischen Druck zu erhöhen, um die geplanten Verschlechterungen in der Novelle zu streichen!

Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht
29.10.2025

Link zum Originalbeitrag: https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2025/10/29/geplante-persvg-novelle-berliner-regierung-schwaecht-mitbestimmung-wegbereiter-fuer-kuerzungen-und-militarisierung/

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