Die Bundesrepublik ist ein Asylland für Nazi-Mörder

Aus der Dokumentation: „Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm“ 1986

Günter Schwarberg, Berichterstatter, Journalist Hamburg

Inhaltsverzeichnis


Persönliches Vorwort vom Verfasser:

Angefangen hat alles 1944, ein SS-Arzt, Dr. Kurt Heißmeier, brauchte Menschenmaterial für seine wissenschaftliche Arbeit, mit der er sich zum Professor habilitieren wollte. Mit einem zweiten Arzt, Dr. Hans Klein, erbeitete er an einen Versuch, bei dem Menschen mit Tuberkulose-Bakterien eingespritzt wurden, um aus ihren Körpern das Serum für einen Impfstoff zu gewinnen. Von der SS-Führung in Berlin bekam er die Erlaubnis, KZ-Häftlinge des Lagers Neuengamme als „Versuchstiere“ zu benutzen.

Obwohl sich herausstellte, dass die Experimente wertlos waren, ließ Heißmeier im November 1944 eine Gruppe von 20 jüdischen Kinder aus dem KZ Auschwitz nach Neuengamme bringen, um an ihnen die Experimente fortzusetzen. An einigen von ihnen führte er quälende Lungenimpfungen durch, indem er ihnen einen Gummischlauch durch Mund-und Luftröhre schon und die Tuberkuloselösumng hineingoss. Dabb ließ der den Kindern die Achseldrüsen herausoperieren. Erst die Rechte und später die Linke…. Dr. Hans Klein untersuchte diese Kinder ebenfalls. Am Ende der Versuche waren die Körper der Geschwüren und Narben übersät.

" ... nahm den zwölfjährigen auf seine Arme und sagte zu den anderen, die noch wach waren, er wird jetzt ins Bett gebracht. Er brachte ihn in einen Raum, der etwa sechs bis acht Meter entfernt war. Er hängte den schlafenden Jungen in die Schlinge, die an einen Haken hing, und hängte sich selbst dann mit seinem ganze Gewicht an das Körpergewicht des Jungen, damit sich die Schlinge zuzog."

Täteraussage (Audio – Achtung beim Anhören, nicht für schwache Nerven)

Foto: Screenshot Ingo Müller

Die Opfer (Audio)


Wurden die Täter verurteilt oder nicht?

Curio-Haus-Prozeß

Das Verbrechen wurde 1946 in den „Curiohaus-Prozessen“ rekonstruiert und fünf Täter zum Tode verurteilt.

Wilhelm Dreimann (1904–1946) wurde von der Landespolizei 1940 zur Bewachung des KZ Neuengamme eingesetzt. Im Lager führte er Exekutionen eigenhändig aus. Er wurde von Häftlingen als Henker von Neuengamme genannt. Er erhängte nach Aussagen von Frahm zumindest die ersten beiden Kinder und mit Hilfe von Wiehagen und Frahm auch die erwachsen Häftlinge.
Er wurde im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 hingerichtet.



Johann Frahm (1901–1946) wurde 1939 im KZ Sachsenhausen ausgebildet. Ab November 1942 tat er Dienst im KZ Neuengamme, ab 1944 unter dem Rapportführer Dreimann in der Lagerschreibstube. Er war an der Ermordung der Kinder und der erwachsenen Häftlinge beteiligt.
Im Mai 1945 konnte er zu seiner Familie nach Kleve fliehen. Ende Oktober 1945 wurde er von den britischen Ermittlern verhaftet und wegen der Morde am Bullenhuser Damm im Curio-Haus-Prozess 1946 zum Tode verurteilt. Am 11. Oktober wurde er hingerichtet
Ewald Jauch (1902–1946) war von 1940–1944 erst als Wachmann, später als Rapportführer im KZ Neuengamme beschäftigt. Ab Dezember 1944 war er Lagerführer im Außenlager Bullenhuser Damm. Auch er war an der Ermordung der Kinder beteiligt und wurde deshalb 1946 im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 11. Oktober gehängt.Adolf Speck (1911–1946) kam als Wachmann in das KZ Neuengamme und wurde im Sommer desselben Jahres der Kommandoführer im Klinkerwerk des KZs. Er galt als gewalttätiger Antreiber. Er bewachte in der Tatnacht zusammen mit Wiehagen die sowjetischen Kriegsgefangenen. Er gab im Curio-Haus-Prozess an, er habe einen der Häftlinge erschossen, weil ihm von den Häftlingen Salz ins Gesicht gestreut worden sein soll.
Im Mai 1946 wurde er zum Tode verurteilt und im Oktober 1946 hingerichtet.
Dr. Alfred Trzebinski (1902–1946) wurde 1941 Lagerarzt im KZ Ausschwitz, danach im KZ Majdanek. 1943 wurde er Standortarzt in Neuengamme. Er war in der Einrichtung der Sonderabteilung Heißmeyer auch mit den medizinischen Experimenten beschäftigt. Alfred Trzebinski war an der Ermordung der Kinder beteiligt.
Er versuchte nach dem Krieg unterzutauchen, wurde aber am 1. Februar 1946 verhaftet und im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt

Ein Täter wurde in der DDR verurteilt

Dr. Kurt Heißmeyer (1905–1967) war Arzt in Hohenlychen und wollte Professor werden. Dazu musste er medizinische Experimente durchführen. Er spritzte den Kindern Tuberkelbazillen und operierte die Drüsen unter den Armen heraus. Die Kinder bekamen davon hohes Fieber und hatten Schmerzen. Mit den Menschenversuchen wollte Heißmeyer beweisen, dass man Tuberkulose durch künstlich erzeugte Hauttuberkulose bekämpfen kann und dass „rassisch“ minderwertige Menschen eher anfällig sind für Tuberkulose. Die erste These war schon lange vor den Experimenten als wissenschaftlich unhaltbar in der Fachwelt bekannt. Die zweite These entsprang allein der Nazi–Ideologie. Nach dem Krieg konnte Heißmeyer noch fast zwanzig Jahre in der DDR als Lungenarzt praktizieren. 1964 wurde er schließlich verhaftet und 1966 vom Bezirksgericht Magdeburg wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Im Urteil wurde festgestellt, dass mindestens vier Kinder zudem mit virulenten Tuberkulosebazillen injiziert wurden und er auch noch virulente Tuberkuloseerreger mit einer Sonde in die Lunge eingebracht hatte. Kurt Heißmeyer starb 1967 in der Strafhaft.

Dokumentation dazu:


Ein Täter wurde von den Häftlingen erschlagen

Heinrich Wiehagen (1911–1945) war Unterscharführer im KZ Neuengamme und half Wilhelm Dreimann und Johann Frahm bei der Erhängung der erwachsenen Häftlinge im Heizungskeller. Im Mai 1945 gehörte er zur Bewachung von Häftlingsschiffen, die in der Lübecker Bucht versehentlich bombardiert wurden. Er wurde von Häftlingen erschlagen, als er auf andere Häftlinge, die im Wasser schwammen, geschossen hatte.

Dokumentation;


Nicht angeklagt wurden

Hans Friedrich Petersen (1897–1967) war als Unterscharführer Fahrer der Poststelle des KZ Neuengamme. Er fuhr den Lkw mit den Kindern, ihren Betreuern, und sechs von den sowjetischen Kriegsgefangenen, die zum Bullenhuser Damm gebracht wurden. Er wurde nicht in den Curio-Haus-Prozessen angeklagt und noch nicht einmal als Zeuge vernommen, auch später nicht. Er starb 1967 im dänischen Sonderburg.

Arnold Strippel (1911–1994) war von 1935 bis Kriegsende als SS-Mann in Konzentrationslagern, erst im KZ Sachsenburg, dann von Juli 1937 bis März 1941 im Konzentrationslager Buchenwald erster Rapportführer. Ab März 1941 zunächst in Natzweiler (Saar), von Oktober 1941 an im KZ Majdanek, von Mitte Mai 1943 führte er das Zwangsarbeiterlager in Peenemünde. Von Oktober 1943 bis Mai 1944 war er Schutzhaftlagerführer im KZ Vught in den Niederlanden. Danach war er im KZ Neuengamme mit seinen zahlreichen Außenlagern tätig. 1945 tauchte er aus Angst vor der Bestrafung durch die Briten unter und lebte teilweise unter falschen Namen. Er kam 1948 in ein Internierungslager wegen seiner SS-Zugehörigkeit. Da noch nicht genug Beweismaterial gegen ihn vorlag, wurde er aus der Haft entlassen.
Schließlich wurde er aber am 1. Juni 1949 vom Schwurgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe wegen Mordes an Häftlingen im KZ Buchenwald verurteilt. Er reichte gegen das Urteil Wiederaufnahmeanträge ein. Das Urteil wurde aufgehoben und er wurde 1970 nur wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Für die zuviel verbüßte Haft erhielt er eine Haftentschädigung von 121 500 DM. Danach musste er nie wieder in das Gefängnis, obwohl er vom Schwurgericht Düsseldorf 1981 wegen Beihilfe zum Mord im KZ Majdanek zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Er galt aus gesundheitlichen Gründen als haftunfähig.
Mitte der sechziger Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn wegen einer möglichen Beteiligung an Morden am Bullenhuser Damm. In den Curio-Haus-Prozessen hatten Trzebinski, Dreimann, Jauch und Frahm ihn der Mittäterschaft bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, weil nach ihrer Meinung nicht genügend Beweise vorlagen.
Nach der Strafanzeige von Angehörigen der Opfer vom Bullenhuser Damm nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 1979 wieder auf.
Sie klagte ihn letztlich 1983 wegen 42-fachen Mordes an den 20 Kindern, den vier Häftlingsärzten und Pflegern und den sowjetischen Kriegsgefangenen an. Das Verfahren wurde vom Landgericht Hamburg 1987 eingestellt, weil Strippel aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig angesehen wurde.
1994 starb Strippel in Frankfurt.


Zum Tribunal:

Hier werde ich an Hand von Tonaufnahmen, die aus dem Film herausgeschnitten wurden, das Tribunal vorstellen;

Vorwort:

Der das befohlen hatte, der SS-Mann Arnold Strippel, ist wegen dieser Tat bis heute nicht belangt worden.


Vorstellung der Beteiligten an diesem Tribunal

Folgende Personen sind an den Tribunal beteiligt: u. a,


Einleitung: Prof. Martin Hirsch

Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“

„Es geht um die Verurteilung eines Vorganges und es geht darum,
den Vorgang selbst und seine Hintergründe noch etwas besser aufzuklären, als das bisher der Fall gewesen ist.
Und zum anderen aber geht es darum, zu untersuchen, woran es liegt,
dass die deutsche Justiz, ich betone ausdrücklich das Wort Deutsch,
und ich muss richtigerweise sogar sagen die Westdeutsche Justiz der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Problem der Verfolgung von Nazi-Verbrechern so schlecht fertig geworden ist.“

Martin Hirsch


Zeuge: Herr Morgenstein

Die Angehörige der Kinder bzw. der Erwachsenen haben noch nicht einmal durch offizielle Behörden, Ämter bzw durch den Suchdienst des internationalen Volksamtes

Hierzu folgende Aussage: Herr Morgenstein berichte über seine Cousine Jacqueline


Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“


Hauptsächlich geht’s es in diesen Tribunal, um die Verschleppung, Verhinderung bzw. um milde Strafen von Nazi-Tätern. Nicht nur um die Morde im Prozess des Bullenhuser Damm sondern auch Bundesweit. Hierzu schildert Herr Morgenstein in seiner Rede ausführlich darüber, wie er persönlich das ganze sieht.

"Es ist heute 40 Jahre, dass Strippel
diese Kinder ermordet hat, dass er die 24 russische
Kriegsgefangene erh¨angt hat, dass er die franz¨osische
Mediziner erh¨angt hat, die zwei Holl¨ander erh¨angt
hat. Er hat keine Differenz gemacht zwischen Juden
oder Nichtjuden, derselbe Strick war für alle
auch gütig und die deutsche Justiz heute verlängert
die ganze Suppe, bis er ruhig in seinem Bett sterben
muss."

Heiner Lichtenstein, langjähriger Prozess-Beobachter von NS-Prozesse, sagte folgendes:

"Ich habe allerdings noch nie derartig abartige Begründungen dafür gehört,
dass ein Mordverfahren nicht eröffnet wird, wie hier im Zusammenhang mit der Ermordung der Kinder.
Und was nun die neue Taktik des Staatsanwalts Duhn betrifft,
so scheint mir hier eine nachweisliche Verzögerung zu liegen,
bei der ich mir nicht klar bin, ob hier nicht strafrechtlich eingegriffen werden müsste gegen einen Staatsanwalt."
Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“ – Heiner Lichtenstein.
"Mich hat überrascht, dass die Ermordung von Kindern,
wobei sich die SS-Leute an die Beine der Kinder hängen mussten,
damit sich die Schlinge um den Hals zuzog,
dass dieses kein Mord, dass dieses Nichtgrausam ist
und das mit der perversen Begründung, sie seien ja schon betäubt worden
und Kinder könnten nicht arglos sein.
Ich hatte da sehr mit der Fassung, mit meiner eigenen Fassung zu kämpfen,
als ich das gehört habe."


Beenden möchte ich diesen Beitrag mit einen Satz aus dem Schlusswort, gehalten von der Nebenklägerin Barbara Hüsing:

Schlusswort der Nebenklägerin Barbara Hüsing:


„Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm“ ( privater Mitschnitt des gleichnamigen Film mittel Videorecorder, 1986), liegt im Archiv der VVN-VdA Aus,

Tonauschnitte aus dem gleichnamigen Film

https://www.kinder-vom-bullenhuser-damm.de/index.php

Fotos: Screenshot, von Ingo Müller, aus dem o. g. Film.

Gegen die Kriminalisierung legitimer KlimaProteste!

Da zieht es einem die Schuhe aus. Das Bundesverfassungsgericht rügt die Regierungspolitik, dass sie zuwenig zur Erreichung der Klimaziele tut und die Interessen der Gesellschaft und insbesondere der jungen Generation sträflich vernachlässigen würde. Die Ampel – wortgewaltig als Anwalt gegen Klimawandel im Wahlkampf angetreten – dreht stattdessen sogar die Nachbesserungen im Klimagesetz der Merkelregierung zurück. Aus Pipeline Gas wird das noch dreckigere Fracking- und LNG Gas. Aus einer Wende gegen den ungehemmten CO2-Verbrauch mit seinen katastrophalen Folgen wird eine Zeitenwende für einen immer ungehemmteren Militarismus, der alle sonstigen Maßnahmen gegen die Klimakastrophe konterkariert. Aus Klimagerechtigkeit wird ein grünangestrichenes kapitalistisches und imperiales Projekt, dass die Menschen hierzulande wie im globalen Süden ausplündert.

Aber junge Menschen wie von „Ende Gelände“, die gegen diese Ignoranz der offiziellen Politik gegenüber den Anforderungen selbst des Verfassungsgerichts mit zivilem Ungehorsam rebellieren und gegen die nach ihrer Auffassung kapitalistischen Ursachen antreten, werden vom Verfassungsschutz selbst als Verfassungsfeinde verdächtigt. Und sie werden von den Sicherheitsbehörden mit extremer Härte behandelt und von der operativen Justiz verurteilt. Mehr Doppelmoral geht wohl kaum. Hier eine Petition gegen diesen Skandal, die jeder unterschreiben sollte.

Solidaritätserklärung

„Ende Gelände“ ist Teil der Klimabewegung: Gegen die Kriminalisierung legitimen Protests!

Erst vor wenigen Wochen kamen Menschen in den Hochwasserfluten in Süddeutschland ums Leben. Während der Globale Süden bereits seit Jahrzehnten mit Auswirkungen der Klimakrise kämpft, wurde im letzten Jahr laut dem EU-Klimadienst Copernicus in jedem Monat die 1,5 °C Grenze im globalen Durchschnitt überschritten. Der Expert*innenrat für Klimafragen stellte kürzlich fest, dass Deutschland seine Ziele für 2030 nach den aktuellen Plänen nicht erreichen wird. Tatsächlich investiert die Bundesregierung in den Ausbau fossiler Infrastruktur. Damit kommt die Bundesregierung ihren rechtlichen Pflichten nicht nach: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. April 2021 entschieden, dass Grundrechte auch in der Zukunft geschützt werden müssen, dass folglich Klimaschutz ein Grundrecht ist.

In dieser Situation stuft der Verfassungsschutz in seinem neuen Bericht zum ersten Mal eine Gruppe der Klimagerechtigkeitsbewegung als linksextremistischen Verdachtsfall ein.
Dies erlaubt dem Verfassungsschutz, Ende Gelände zu überwachen und verdeckte Ermittler*innen einzuschleusen. Davon betroffen sind die Engagierten bei Ende Gelände, ihre Kontakte, sowie Organisationen, die mit Ende Gelände im Austausch stehen. Das sind massive Einschränkungen der Grundrechte politischer Versammlung und Organisierung.

Wir, die unterzeichnenden Gruppen, Organisationen und Personen, sind erschüttert, dass der Verfassungsschutz Ende Gelände als linksextremistischen Verdachtsfall einstuft. Dass der Verfassungsschutz die antikapitalistische Auffassung von Ende Gelände als Belege für einen Verdacht auf Extremismus aufführt, ist höchst besorgniserregend. Die Position, dass der Kapitalismus den Klimawandel antreibt, fällt in den Rahmen der Meinungsfreiheit. Sie ist außerdem Teil vieler wissenschaftlicher Befunde und Analysen. Die Verfassung schützt Grundrechte, keine bestimmte Wirtschaftsform.

Hier kannst du die Petition unterschreiben und weitere Begründungen lesen

„Die Aktionen von Ende Gelände sind besonnen und richten sich gezielt gegen Orte der Zerstörung
wie Braunkohletagebaue oder Kraftwerke, um diese als solche überhaupt sichtbar zu machen. Sie sind wichtige Signale, die aufrütteln und auf die Profiteure der fossilen Industrie hinweisen.“

Wer den Kapitalismus nicht ehrt…

Solidarität mit Benjamin Ruß – Nein zu Berufsverboten!

Die Fälle von Berufsverboten gegen linke kapitalistisch kritische Menschen und Angriffe auf die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit nehmen bedenkliche Ausmaße an. Wir publizieren hier den Bericht über den aktuellen Fall des Geowissenschaftlers Ruß und rufen mit zur Solidarität auf. Das erste Mal rief ich zu einer solchen Solidarität auf, als vor mehreren Jahrzehnten der heutige Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann im Zuge des damaligen „Radikalenerlasses“ ebenfalls vom Berufsverbot bedroht war. (Peter Vlatten)

Von Chiara Stenger, Solidarität Info

Berlin, 25. Juli 2024

Die Personalabteilung der Technischen Universität München will den Geowissenschaftler Benjamin Ruß nicht einstellen. Und das, obwohl er für die Stelle am Lehrstuhl für Kartographie fachlich geeignet ist und vom Institut eine Zusage erhalten hat.

***26. Juli 2024 – Prozesstermin von Benjamin Ruß am Münchner Arbeitsgericht ab 11:00 Uhr***

Begründet wird seine Nicht-Einstellung mit “fehlender Verfassungstreue” laut dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Vorgeworfen werden dem Wissenschaftler, der sich auch als Marxist versteht, Gewaltorientierung, Ablehnung des Kapitalismus und Absichten zur Veränderung des Systems. So begründete der Kanzler der Universität Ruß’ Anwältin gegenüber, dass ihr Mandant sich “in der Gesamtheit seiner Äußerungen […] klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür, mittels derer auch die Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet wird” bediene. Hintergrund dessen ist ein in Bayern üblicher Fragebogen zur Mitgliedschaft in sogenannten “extremistischen Organisationen” für die Einstellung von Personen im öffentlichen Dienst. In diesem Fragebogen werden von anarchistischen Gruppen über die DKP oder SDAJ auch die Linksjugend, der SDS, die Rote Hilfe sowie wie wir, die Sol, als extremistische Gruppen bewertet. Bewerber*innen sind verpflichtet, aktuelle wie ehemalige Mitgliedschaften in diesen Organisationen anzugeben. Das erinnert an den “Radikalenerlass” von 1972, bei dem Bewerber*innen im Öffentlichen Dienst ebenso jahrelang auf ihre Verfassungstreue geprüft wurden. Und auch damals lag der Fokus insbesondere auf “Linksextremismus”.

Vorwürfe widerlegen. Die Universitätsleitung versuchte jedoch,  mit weiteren falschen Anschuldigungen Stimmung gegen den linken Wissenschaftler zu machen und ihn negativ darzustellen. In einem Antwortschreiben zitierte der Kanzler der TUM Benjamin Ruß’ Stellungnahme falsch und stellte falsche Behauptungen auf, ohne diese zu belegen. Zudem übernahm die Universitätsleitung einfach die Argumentation des Verfassungsschutzes, indem die kritische Auseinandersetzung mit Kapitalismus, Rassismus oder Polizeigewalt vom Kanzler als Verfassungsfeindlichkeit dargestellt wird.

Besonders absurd ist diese Situation zudem mit Blick darauf, dass sogar das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden hat, dass das bayerische Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist, da Persönlichkeitsrechte durch gängige Überwachungsmethoden beschnitten wurden. Dies gibt einen Hinweis darauf, dass fragwürdige Methoden dieser Institution wahrscheinlich nicht nur im Fall von Benjamin Ruß zum Einsatz kamen. Zugleich stärkt der Verfassungsschutz aktiv wie passiv rechte Strukturen, wie das Beispiel des NSU zeigt, anstatt sie effektiv zu bekämpfen. Dies wird auch deutlich mit Blick auf den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten, Hans-Georg Maaßen, der für seine rassistischen und arbeiter*innenfeindlichen Politik bekannt ist. Ebenso zeigt sich bei dem “Extremismus-Fragebogen” die Gleichstellung von sozialistischer und faschistischer Weltanschauung, die sogenannte Hufeisentheorie.1 Der Verfassungsschutz sollte also keine Grundlage für die Beurteilung der Ansichten einer Person sein. Solche Gesinnungsprüfungen und -untersuchungen werden immer wieder gegen Linke und Sozialist*innen eingesetzt und führen zu Schikanen, Nicht-Einstellung und Berufsverboten. Rechte hingegen bleiben in vielen Fällen verschont.

überraschend – Universitäten und Bildung im Kapitalismus sind nicht frei, sondern letztlich Mittel der Herrschenden. Nötig wäre eigentlich, dass Ämter wie die einer Unikanzler*in durch Mitarbeiter*innen und Studierende demokratisch gewählt – und auch abgewählt werden können, und zwar mit einer gleichwertigen Stimme pro Person und nicht in einem feudal anmutenden System, in dem auf Professor*innen viel mehr Entscheidungsgewalt pro Kopf entfällt als auf die anderen Beschäftigten und die Studierenden.

  • Die Sol steht solidarisch hinter dem Kollegen Benjamin Ruß! 
  • Wir stehen für ein Ende aller Repressionen und Berufsverbote ein!
  • Die Befragung zur Verfassungstreue an bayerischen Universitäten sowie anderen staatlichen Einrichtungen muss sofort enden!
  • Für wirklich demokratische Strukturen an Universitäten und Bildungseinrichtungen! Für eine wirklich unabhängige Wissenschaft und Lehre!
  • Wir fordern daher alle auf zur Kundgebung zu Benjamins nächstem Prozesstermin am 26.07. zu gehen und sich solidarisch zu zeige

Titelfoto: Benjamin Ruß (c) Sophia Lukasch Photography)

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