Wie ein Berliner Bezirk Neonazis dabei hilft, sich auf den Straßenkampf vorzubereiten.
Kolleg:innen des Kreisverbands DGB Berlin Ost und der IG Metall sind empört: „Was hilft Gedenken, Mahnen, Aufklären,wenn diesen Leuten solche Möglichkeiten geboten werden?„
„Die Neonazi-Partei „Der Dritte Weg“ tritt seit Monaten immer offensiver auf: Lichtenberg ist dabei, neben Pankow und Marzahn-Hellersdorf, ein Schwerpunkt der Rechtsextremisten. Parteimitglieder stellen sich in Sturmhauben vor Jugendzentren, greifen Versammlungen an und trainieren öffentlich und Kampfsport in Parteiuniform. Sie haben Messer und andere Waffen dabei – wie am vorletzten Wochenende im Stadtpark Lichtenberg, als die Polizei eingeschritten ist.
Auch hinter dem Angriff auf Demo-Anreisende am Ostkreuz vor einigen Wochen stecken mutmaßlich Anhänger der militanten Kleinstpartei. Auf solche Attacken bereiten sich die Neonazis vor, und zwar mit Kraft- und Kampfsporttrainings – die nötige Infrastruktur dafür stellt ihnen freundlicherweise der Bezirk Pankow zur Verfügung.“
„In einer kleinen Halle auf dem Sportkomplex Rennbahnstraße trainieren bekannte Neonazis regelmäßig mit jungen Männern Kraftsport.“
Letztes Wochenende wurde der CSD wieder von einer Zusammenrottung von Neonazi-Schlägern bedroht. Ein geplanter Überfall musste von der Polizei verhindert werden.
Uns ist nicht bekannt, dass der Regierende Bürgermeister Kai Wegner zu all diesen Vorfällen seine Stimme erhoben hätte. Obwohl er sonst doch die „Sicherheit“ in seiner Stadt zum Thema Nummer Eins und zur Chefsache erkoren hat und hierzu schnurstracks bei jeder Pipifaxfrage lautstark den Mund aufmacht.
Obwohl sich hier etwas zusammenbraut, das alle Demokraten und gleichermaßen alle Juden wie Muslime oder alle Dunkelhäutigen in dieser bisher ziemlich weltoffenen Stadt ernsthaft bedroht.
„Nie wieder ist jetzt, Herr Wegner!“ „Worauf warten Sie noch? Bis wieder täglich wie schon einmal vor 1933 faschistische Schlägerbanden die ganze Stadt unsicher machen?“
Öffentliches Terrain Rechtsextremen für ihre Kampfsportübungen überlassen, das läuft auf aktive Hilfestellung für diese Schlägergruppen hinaus! Das bereitet den Boden in dieser Stadt neu, der auch jüdisches Leben wieder vernichten kann.
Für jeden, der es mit der Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und nicht zuletzt Antisemitismus wirklich ernst meint, gibt es hier nur eine einzige glaubwürdige Reaktion: Schluss damit. Und zwar auf der Stelle!
Ganz im Kontrast dazu wurde und wird jede und jeder in Berlin „auf der Stelle“ mit Antisemitismusvorwürfen und Repressalien konfrontiert, sobald sie oder er die Menschenrechte der Palästinenser nicht weniger wichtig findet als die der Israelis.
Wer zum Beispiel ruft „from the river to the sea, alle Menschen sind gleich“, konnte schon heftig ins Schlagfeld der Berliner Polizei geraten. Hierbei gibt sich der regierende Bürgermeister „wild“ entschlossen, solcherlei „Antisemitismus“ in „seiner“ Stadt nicht zu dulden. Da schert ihn wenig, dass bereits mehrfach gerichtlich festgestellt wurde, dass diese Parole keineswegs „antisemitisch“ ist. Wegner wird nicht müde „Nulltoleranz“ für Leute zu verkünden, die auf Berlins Straßen in voller Übereinstimmung mit den Positionen des internationalen Gerichtshofs und der UN das Menschenrecht für alle einfordern und entsprechend für die Rechte der Palästinenser eintreten!
Aber Wegner bleibt nicht nur auffällig „lautlos“ gegenüber dem Treiben der Neonazis in „seiner Stadt“, er schweigt weiterhin eisern zu dem ausgeuferten Krieg, den Menschenrechtsverbrechen und dem illegalen und mörderischen Siedlungsbau Israels, die auch in keiner Weise durch Verbrechen der HAMAS zu rechtfertigen sind.
Die Regierung Netanjahu ist rechtsextrem.
Und der Rechtsextremismus muss, egal WO er Unheil anrichtet bekämpft werden. Das im Falle Israels nicht zu tun, schadet und gefährdet Israel und den ganzen Nahen Osten.
Das im Falle Berlin nicht zu tun, gefährdet den ganz übergroßen Teil aller Berliner, nicht zuletzt alle in dieser Stadt lebenden Juden! Wer die Menschenwürde der Palästinenser nicht achtet und die Menschen, die dafür eintreten, nicht unterstützt, achtet niemandes Menschenwürde, auch nicht die der Juden.
Dazu passt, dass man sich dem Treiben von Hardcore Nazis nicht energisch und deutlich in den Weg stellt.
Wer Bevölkerungsgruppen das Lebensrecht abspricht, überschreitet eine Grenze zum Faschismus, meint Raul Zelik
Foto: Jochen Gester
Ich habe lange zu denjenigen gehört, die sich an der Argumentation des »Konkret«-Herausgebers Hermann Gremliza orientierten: In Deutschland, wo ein Großteil der Bevölkerung die Auslöschung der Jüd*innen als Staatsprojekt verfolgte, gibt es Wichtigeres zu tun, als Israel zu kritisieren. In so vielen Ländern der Welt werden die Menschenrechte mit Füßen getreten – warum wollen deutsche Linke ausgerechnet den Staat der Jüd*innen bekehren?
Ein jüdischer Freund, der vor Jahren aus Israel auswanderte, weil er den zionistischen Nationalismus seiner Landsleute nicht mehr ertrug, hat meine Erklärung immer für falsch gehalten. Wenn man es mit dem Satz »›Nie wieder!‹ ist jetzt« ernst meine, gelte das für alle Situationen, in denen eine Bevölkerungsgruppe entmenschlicht wird – und das sei bei den Palästinenser*innen in Israel zweifellos der Fall. Zudem sei es auch einfach bequem, sich um die Frage herumzudrücken, wie sich der Kampf gegen den Antisemitismus und der Widerstand gegen das israelische Besatzungsregime verbinden lasse.
Ich denke, dass die Entwicklungen der letzten Monate meinem Freund recht gegeben haben. Ein großer Teil der deutschen Linken hat aus Furcht, als antisemitisch gelten zu können, zum grauenhaftesten imperialistischen Krieg der Gegenwart geschwiegen. Damit haben sie sich zu Komplizen einer Politik gemacht, die zwei Millionen Menschen in Gaza das Lebensrecht abspricht.
Mir ist klar, welche Einwände jetzt kommen: Sprechen die Morde der Hamas nicht auch Millionen Jüd*innen das Lebensrecht ab? Was ist mit dem Auslöschungsprojekt des iranischen Regimes gegen Israel? Oder – um den Blick auf einen anderen Krieg zu werfen – ist die Bombardierung der ukrainischen Bevölkerung durch Russland nicht ebenso grausam? Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der deutsche Staat weder Hamas und den Iran noch Russland als Verbündeten betrachtet. Mit dem Iran und Russland gab es Wirtschaftsbeziehungen, aber keine finanzielle oder politische Unterstützung für die Regime. Niemand im deutschen Staat käme auf den Gedanken, die Kritik an Russland oder am Iran als antirussisch oder »strukturell antimuslimisch« zu bezeichnen. Und in den Medien findet auch keine Verharmlosung oder Verschleierung der russischen Angriffe statt – ganz im Gegenteil.
Wer jetzt keine starke Nerven hat, sollte diesen beiden Teile überspringen:
Angefangen hat alles 1944, ein SS-Arzt, Dr. Kurt Heißmeier, brauchte Menschenmaterial für seine wissenschaftliche Arbeit, mit der er sich zum Professor habilitieren wollte. Mit einem zweiten Arzt, Dr. Hans Klein, erbeitete er an einen Versuch, bei dem Menschen mit Tuberkulose-Bakterien eingespritzt wurden, um aus ihren Körpern das Serum für einen Impfstoff zu gewinnen. Von der SS-Führung in Berlin bekam er die Erlaubnis, KZ-Häftlinge des Lagers Neuengamme als „Versuchstiere“ zu benutzen.
Obwohl sich herausstellte, dass die Experimente wertlos waren, ließ Heißmeier im November 1944 eine Gruppe von 20 jüdischen Kinder aus dem KZ Auschwitz nach Neuengamme bringen, um an ihnen die Experimente fortzusetzen. An einigen von ihnen führte er quälende Lungenimpfungen durch, indem er ihnen einen Gummischlauch durch Mund-und Luftröhre schon und die Tuberkuloselösumng hineingoss. Dabb ließ der den Kindern die Achseldrüsen herausoperieren. Erst die Rechte und später die Linke…. Dr. Hans Klein untersuchte diese Kinder ebenfalls. Am Ende der Versuche waren die Körper der Geschwüren und Narben übersät.
Jetzt kommt der Teil, wo eigentlich kein normaldenkender Mensch ruhig sitzen bleiben, um die Täter vor Gericht zu zerren, damit sie ihre gerechte Strafe bekommen:
Am 20. April 1945 kam der Befehl aus Berlin, die Abteilung Heißmeier aufzulösen, wie es die SS nannte. Das bedeutete, alle Überlebende der Tuberkulose-Experimente sollten ermordet werden. Etwa gegen 10.00 oder 11.00 Uhr der Hinrichtungsbefehl aus Berlin. Einzelheiten erspare ich, diese könnt ihr in der Audio-Datei hören. Nur soviel und hier zeigt sich, dass Menschen zu Bestien werden können! Wortwörtlich:
" ... nahm den zwölfjährigen auf seine Arme und sagte zu den anderen, die noch wach waren, er wird jetzt ins Bett gebracht. Er brachte ihn in einen Raum, der etwa sechs bis acht Meter entfernt war. Er hängte den schlafenden Jungen in die Schlinge, die an einen Haken hing, und hängte sich selbst dann mit seinem ganze Gewicht an das Körpergewicht des Jungen, damit sich die Schlinge zuzog."
Täteraussage (Audio – Achtung beim Anhören, nicht für schwache Nerven)
Foto: Screenshot Ingo Müller
Die Opfer (Audio)
Wurden die Täter verurteilt oder nicht?
Curio-Haus-Prozeß
Das Verbrechen wurde 1946 in den „Curiohaus-Prozessen“ rekonstruiert und fünf Täter zum Tode verurteilt.
Wilhelm Dreimann (1904–1946) wurde von der Landespolizei 1940 zur Bewachung des KZ Neuengamme eingesetzt. Im Lager führte er Exekutionen eigenhändig aus. Er wurde von Häftlingen als Henker von Neuengamme genannt. Er erhängte nach Aussagen von Frahm zumindest die ersten beiden Kinder und mit Hilfe von Wiehagen und Frahm auch die erwachsen Häftlinge. Er wurde im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 hingerichtet.
Johann Frahm (1901–1946) wurde 1939 im KZ Sachsenhausen ausgebildet. Ab November 1942 tat er Dienst im KZ Neuengamme, ab 1944 unter dem Rapportführer Dreimann in der Lagerschreibstube. Er war an der Ermordung der Kinder und der erwachsenen Häftlinge beteiligt. Im Mai 1945 konnte er zu seiner Familie nach Kleve fliehen. Ende Oktober 1945 wurde er von den britischen Ermittlern verhaftet und wegen der Morde am Bullenhuser Damm im Curio-Haus-Prozess 1946 zum Tode verurteilt. Am 11. Oktober wurde er hingerichtet
Ewald Jauch (1902–1946) war von 1940–1944 erst als Wachmann, später als Rapportführer im KZ Neuengamme beschäftigt. Ab Dezember 1944 war er Lagerführer im Außenlager Bullenhuser Damm. Auch er war an der Ermordung der Kinder beteiligt und wurde deshalb 1946 im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 11. Oktober gehängt.
Adolf Speck (1911–1946) kam als Wachmann in das KZ Neuengamme und wurde im Sommer desselben Jahres der Kommandoführer im Klinkerwerk des KZs. Er galt als gewalttätiger Antreiber. Er bewachte in der Tatnacht zusammen mit Wiehagen die sowjetischen Kriegsgefangenen. Er gab im Curio-Haus-Prozess an, er habe einen der Häftlinge erschossen, weil ihm von den Häftlingen Salz ins Gesicht gestreut worden sein soll. Im Mai 1946 wurde er zum Tode verurteilt und im Oktober 1946 hingerichtet.
Dr. Alfred Trzebinski (1902–1946) wurde 1941 Lagerarzt im KZ Ausschwitz, danach im KZ Majdanek. 1943 wurde er Standortarzt in Neuengamme. Er war in der Einrichtung der Sonderabteilung Heißmeyer auch mit den medizinischen Experimenten beschäftigt. Alfred Trzebinski war an der Ermordung der Kinder beteiligt. Er versuchte nach dem Krieg unterzutauchen, wurde aber am 1. Februar 1946 verhaftet und im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt
Ein Täter wurde in der DDR verurteilt
Dr. Kurt Heißmeyer (1905–1967) war Arzt in Hohenlychen und wollte Professor werden. Dazu musste er medizinische Experimente durchführen. Er spritzte den Kindern Tuberkelbazillen und operierte die Drüsen unter den Armen heraus. Die Kinder bekamen davon hohes Fieber und hatten Schmerzen. Mit den Menschenversuchen wollte Heißmeyer beweisen, dass man Tuberkulose durch künstlich erzeugte Hauttuberkulose bekämpfen kann und dass „rassisch“ minderwertige Menschen eher anfällig sind für Tuberkulose. Die erste These war schon lange vor den Experimenten als wissenschaftlich unhaltbar in der Fachwelt bekannt. Die zweite These entsprang allein der Nazi–Ideologie. Nach dem Krieg konnte Heißmeyer noch fast zwanzig Jahre in der DDR als Lungenarzt praktizieren. 1964 wurde er schließlich verhaftet und 1966 vom Bezirksgericht Magdeburg wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Im Urteil wurde festgestellt, dass mindestens vier Kinder zudem mit virulenten Tuberkulosebazillen injiziert wurden und er auch noch virulente Tuberkuloseerreger mit einer Sonde in die Lunge eingebracht hatte. Kurt Heißmeyer starb 1967 in der Strafhaft.
Heinrich Wiehagen (1911–1945) war Unterscharführer im KZ Neuengamme und half Wilhelm Dreimann und Johann Frahm bei der Erhängung der erwachsenen Häftlinge im Heizungskeller. Im Mai 1945 gehörte er zur Bewachung von Häftlingsschiffen, die in der Lübecker Bucht versehentlich bombardiert wurden. Er wurde von Häftlingen erschlagen, als er auf andere Häftlinge, die im Wasser schwammen, geschossen hatte.
Hans Friedrich Petersen (1897–1967) war als Unterscharführer Fahrer der Poststelle des KZ Neuengamme. Er fuhr den Lkw mit den Kindern, ihren Betreuern, und sechs von den sowjetischen Kriegsgefangenen, die zum Bullenhuser Damm gebracht wurden. Er wurde nicht in den Curio-Haus-Prozessen angeklagt und noch nicht einmal als Zeuge vernommen, auch später nicht. Er starb 1967 im dänischen Sonderburg.
Arnold Strippel (1911–1994) war von 1935 bis Kriegsende als SS-Mann in Konzentrationslagern, erst im KZ Sachsenburg, dann von Juli 1937 bis März 1941 im Konzentrationslager Buchenwald erster Rapportführer. Ab März 1941 zunächst in Natzweiler (Saar), von Oktober 1941 an im KZ Majdanek, von Mitte Mai 1943 führte er das Zwangsarbeiterlager in Peenemünde. Von Oktober 1943 bis Mai 1944 war er Schutzhaftlagerführer im KZ Vught in den Niederlanden. Danach war er im KZ Neuengamme mit seinen zahlreichen Außenlagern tätig. 1945 tauchte er aus Angst vor der Bestrafung durch die Briten unter und lebte teilweise unter falschen Namen. Er kam 1948 in ein Internierungslager wegen seiner SS-Zugehörigkeit. Da noch nicht genug Beweismaterial gegen ihn vorlag, wurde er aus der Haft entlassen. Schließlich wurde er aber am 1. Juni 1949 vom Schwurgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe wegen Mordes an Häftlingen im KZ Buchenwald verurteilt. Er reichte gegen das Urteil Wiederaufnahmeanträge ein. Das Urteil wurde aufgehoben und er wurde 1970 nur wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Für die zuviel verbüßte Haft erhielt er eine Haftentschädigung von 121 500 DM. Danach musste er nie wieder in das Gefängnis, obwohl er vom Schwurgericht Düsseldorf 1981 wegen Beihilfe zum Mord im KZ Majdanek zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Er galt aus gesundheitlichen Gründen als haftunfähig. Mitte der sechziger Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn wegen einer möglichen Beteiligung an Morden am Bullenhuser Damm. In den Curio-Haus-Prozessen hatten Trzebinski, Dreimann, Jauch und Frahm ihn der Mittäterschaft bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, weil nach ihrer Meinung nicht genügend Beweise vorlagen. Nach der Strafanzeige von Angehörigen der Opfer vom Bullenhuser Damm nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 1979 wieder auf. Sie klagte ihn letztlich 1983 wegen 42-fachen Mordes an den 20 Kindern, den vier Häftlingsärzten und Pflegern und den sowjetischen Kriegsgefangenen an. Das Verfahren wurde vom Landgericht Hamburg 1987 eingestellt, weil Strippel aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig angesehen wurde. 1994 starb Strippel in Frankfurt.
Zum Tribunal:
Hier werde ich an Hand von Tonaufnahmen, die aus dem Film herausgeschnitten wurden, das Tribunal vorstellen;
Vorwort:
Der das befohlen hatte, der SS-Mann Arnold Strippel, ist wegen dieser Tat bis heute nicht belangt worden.
Vorstellung der Beteiligten an diesem Tribunal
Folgende Personen sind an den Tribunal beteiligt: u. a,
„Es geht um die Verurteilung eines Vorganges und es geht darum, den Vorgang selbst und seine Hintergründe noch etwas besser aufzuklären, als das bisher der Fall gewesen ist. Und zum anderen aber geht es darum, zu untersuchen, woran es liegt, dass die deutsche Justiz, ich betone ausdrücklich das Wort Deutsch, und ich muss richtigerweise sogar sagen die Westdeutsche Justiz der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Problem der Verfolgung von Nazi-Verbrechern so schlecht fertig geworden ist.“
Hierzu folgende Aussage: Herr Morgenstein berichte über seine Cousine Jacqueline
Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“
Hauptsächlich geht’s es in diesen Tribunal, um die Verschleppung, Verhinderung bzw. um milde Strafen von Nazi-Tätern. Nicht nur um die Morde im Prozess des Bullenhuser Damm sondern auch Bundesweit. Hierzu schildert Herr Morgenstein in seiner Rede ausführlich darüber, wie er persönlich das ganze sieht.
"Es ist heute 40 Jahre, dass Strippel diese Kinder ermordet hat, dass er die 24 russische Kriegsgefangene erh¨angt hat, dass er die franz¨osische Mediziner erh¨angt hat, die zwei Holl¨ander erh¨angt hat. Er hat keine Differenz gemacht zwischen Juden oder Nichtjuden, derselbe Strick war für alle auch gütig und die deutsche Justiz heute verlängert die ganze Suppe, bis er ruhig in seinem Bett sterben muss."
Heiner Lichtenstein, langjähriger Prozess-Beobachter von NS-Prozesse, sagte folgendes:
"Ich habe allerdings noch nie derartig abartige Begründungen dafür gehört, dass ein Mordverfahren nicht eröffnet wird, wie hier im Zusammenhang mit der Ermordung der Kinder. Und was nun die neue Taktik des Staatsanwalts Duhn betrifft, so scheint mir hier eine nachweisliche Verzögerung zu liegen, bei der ich mir nicht klar bin, ob hier nicht strafrechtlich eingegriffen werden müsste gegen einen Staatsanwalt."
Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“ – Heiner Lichtenstein.
"Mich hat überrascht, dass die Ermordung von Kindern, wobei sich die SS-Leute an die Beine der Kinder hängen mussten, damit sich die Schlinge um den Hals zuzog, dass dieses kein Mord, dass dieses Nichtgrausam ist und das mit der perversen Begründung, sie seien ja schon betäubt worden und Kinder könnten nicht arglos sein. Ich hatte da sehr mit der Fassung, mit meiner eigenen Fassung zu kämpfen, als ich das gehört habe."
Beenden möchte ich diesen Beitrag mit einen Satz aus dem Schlusswort, gehalten von der Nebenklägerin Barbara Hüsing:
Eine Justiz, die Nazi-Verbrecher nicht bestraft, verharmlost auch neuen Faschismus
Schlusswort der Nebenklägerin Barbara Hüsing:
Quellengaben und weiterführende Links
„Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm“ ( privater Mitschnitt des gleichnamigen Film mittel Videorecorder, 1986), liegt im Archiv der VVN-VdA Aus,