Ausgebremste Bewegung

Für pädagogische Qualität und Entlastung an den Berliner Kitas

von Kalle Kunkel*

Bild: Jochen Gester

Seit dem Jahr 2015 streiken Krankenhausbeschäftigte für Entlastung durch Personalvorgaben. Vor allem in Unikliniken konnte ver.di darüber in den letzten Jahren Entlastungsregelungen durchsetzen. 27 sind es inzwischen. Dass es bisher ausschließlich Krankenhäuser waren, in denen solche Entlastungsregelungen durchgesetzt wurden, bedeutet nicht, dass in anderen Care-Bereichen die Qualität der Arbeit, Personalmangel und Überlastung kein Thema sind. Und so war es nur eine Frage der Zeit, dass solche Auseinandersetzungen sich auch in anderen Bereichen entzünden. Es ist damit wieder eine Berufsgruppe, in der fast ausschließlich Frauen arbeiten, die diese Auseinandersetzung weiter vorantreibt.

Mit der Forderung nach pädagogischer Qualität und Entlastung waren die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin die ersten, die den Impuls jenseits der Krankenhäuser praktisch aufgegriffen haben. In Berlin wurde, wie in allen Bundesländern, die Anzahl der angebotenen Kita-Plätze in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte enorm gestiegen. Nicht nur sind die gesellschaftlichen Erwartungen in Bezug auf die Kita als Lernort, der für die Schule vorbereiten soll, gewachsen. Auch die gesellschaftlichen und internationalen Krisen und die soziale Polarisierung schlagen sich in den Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte nieder. Gerade in Großstädten wie Berlin finden sich Kinder mit vielfältigen Förderbedarfen in den Kitas wieder. Sei es wegen des niedrigen formalen Bildungshintergrunds der Eltern, Sprachschwierigkeiten, Traumatisierungen z.B. wegen Fluchterfahrungen, oder auch der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Lockdowns auf die psychische Verfassung der Kinder.

Vor diesem Hintergrund steht die Forderung nach einem festen Schlüssel von Fachkraft zu Kind im Mittelpunkt der Forderungen. Wie auch in den Krankenhäusern wissen die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft ver.di die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf ihrer Seite. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist weithin als zentrales Qualitätskriterium anerkannt und gilt als wesentlich für einen kindgerechten Umgang in den Kitas. Doch der Kampf um die Arbeitsbedingungen ist kein wissenschaftliches Proseminar, sondern Klassenkampf – insbesondere in Zeiten knapper Kassen. Deshalb war schnell klar, dass kreative Aktionen und Diskussionsveranstaltungen mit Fachpolitiker:innen an dem desolaten Zustand der Kitas nichts ändern würden. Selbst das sonst übliche ostentativ geäußerte Verständnis wurde den Erzieher:innen gegenüber nicht vorgetragen. Stattdessen wurden die Forderungen der Kolleg:innen weitgehend ignoriert und es wurde auf Verbesserungen in den letzten Jahren verwiesen.

Und so forderte die ver.di-Tarifkommission bei den Kita-Eigenbetrieben im April dieses Jahres den Berliner Senat zu Tarifverhandlungen auf. Im Mittelpunkt der Forderungen standen der Fachkraft-Kind-Schlüssel und freie Tage für die Schichten, an denen dieser nicht eingehalten wird.

Die Selbstbindung der Arbeitgeber

Das Land Berlin reagierte auf die Tarifforderung in einer Art und Weise, die die Arbeitgeber spätestens seit 2017 – als ver.di begonnen hat, die Auseinandersetzungen in den Krankenhäu-

sern auszuweiten – eingeübt haben. Sie lässt sich am besten als institutionelle Selbstbindung bezeichnen. Die beiden öffentlichen Arbeitgeberverbände, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), verboten ihren Mitgliedern bei Drohung des Ausschlusses, Tarifverträge zur Entlastung abzuschließen. Für ver.di bedeutet diese Drohung ein doppeltes Dilemma. Denn sollte diese wahr gemacht werden, drohten wichtige Streikbastionen aus den Flächentarifverträgen gedrängt zu werden. Zugleich betraf diese Drohung auch alle anderen Beschäftigten, Betriebe, Einrichtungen und Dienststellen, die unter den TVL fallen, denen damit auch der Ausschluss aus dem Flächentarifvertrag droht. Zugleich half diese Drohung auch bei der Disziplinierung möglicher Unterstützer:innen der Tarifforderung im politisch-parlamentarischen Raum. Wer will schon den Austritt des Landes aus dem Flächentarifvertrag riskieren.

Mit einem Mal erklärten Politiker:innen, die in der Vergangenheit und zum Teil bis heute Verantwortung für massive Tarifflucht öffentlicher Arbeitgeber tragen, der Gewerkschaft den Wert von Flächentarifverträgen. Der Berliner Senat nutzte diese Drohung, um trotz zahlreicher Warnstreiks der Erzieher:innen die Aufnahme von Verhandlungen zu verweigern. Vor dem Hintergrund dieser Blockade stimmten 91,7 Prozent der Beschäftigten Mitte September für die Einleitung eines unbefristeten Erzwingungsstreiks.

Gerichtliches Streikverbot

Zwar erklärte der Berliner Senat sich vor dem Hintergrund des drohenden Vollstreiks erstmals zu ernsthaften Gesprächen bereit. Er zeigte jedoch keine Bereitschaft, ernsthaft über die aufgestellten Forderungen zu verhandeln. Gleichzeitig griff der Senat das Streikrecht der Beschäftigten zum Thema Entlastung vor Gericht an. Da es rund um die Streiks zu Entlastung in den Krankenhäusern bereits zahlreiche Urteile gegeben hatte, in denen das Streikrecht bestätigt wurde – selbst für Krankenhäuser, die, wie die Kita-Eigenbetriebe, unter den Tarifvertrag der Länder (TVL) fielen –, waren die Aussichten in den folgenden Verfahren eigentlich gut.

Jedoch verboten die Gerichte in erster und zweiter Instanz den Streik, wenn auch mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen. Da sie zum Teil deutlich von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abweichen, sind die Urteile gewerkschaftspolitisch auch über die lokale Auseinandersetzung hinaus von Relevanz.

In der ersten Instanz begründete das Arbeitsgericht Berlin das Streikverbot im Wesentlichen mit zwei Argumenten:

1. Da die TdL dem Land Berlin mit Rausschmiss gedroht habe für den Fall, dass dieses einen Tarifvertrag Entlastung abschließe, verstoße der Streik gegen die Koalitionsfreiheit des Landes Berlin. Damit widersprach das Arbeitsgericht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dieses hatte schon vor 20 Jahren geurteilt, dass Absprachen in einem Arbeitgeberverband keine Auswirkungen darauf haben können, für welche Tarifziele eine Gewerkschaft legitimerweise zum Streik aufrufen dürfe.

2. Das Gericht argumentiert, dass ver.di zum Thema Entlastung durch den letzten Abschluss im TVL in der Friedenpflicht sei. Diese Argumentation knüpft an die Tatsache an, dass ver.di in der letzten TVL-Runde Erwartungen zum Sozial- und Erziehungsbereich formuliert hatte, bei denen es um die Übernahme von Ergebnissen aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) ging. Unter anderem wurden statt einer verbesserten generellen Eingruppierung in die Stufe S8b eine Zulage von 130 und 180 Euro sowie generelle pauschale zusätzliche freie Tage zur Regeneration vereinbart. Zwar wurde in dem TVL-Abschluss die Zulage übernommen, die zusätzlichen freien Tage jedoch nicht. Trotzdem sah das Gericht durch die Einigung das Thema Entlastung generell in der Friedenspflicht.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) wies zwar die erste Begründung des Arbeitsgerichts Berlin zurück. Trotzdem bestätigte es das Streikverbot, denn auch das LAG sah das Thema Entlastung in der Friedenspflicht. Zwar musste es zugestehen, dass der zurückliegende Abschluss keine Entlastungsregelungen beinhalte, jedoch sei über das Thema Entlastung verhandelt worden und dies löse auch bei Nicht-Einigung die Friedenspflicht aus. Ob sich die Friedenspflicht auf Entlastung generell oder nur auf einzelne Forderungen erstreckt, wird erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung ersichtlich werden. Ver.di hatte vor Gericht dargelegt, dass über das Thema nicht verhandelt worden sei. Jedoch ist die Argumentation des Gerichts auch jenseits dieser Frage gewerkschaftspolitisch hoch problematisch. Denn hier weicht das Gericht von der bisherigen Rechtsprechung des BAG ab, das einen Tarifgegenstand erst dann als befriedet ansieht, wenn dieser »erkennbar umfassend« geregelt sei. Abweichend davon würde nach der Logik des LAG Berlin-Brandenburg ein Tarifgegenstand schon dadurch als befriedet gelten, dass am Verhandlungstisch über ihn geredet wurde. Dies wäre eine massive Ausweitung der Friedenspflicht und entsprechend eine Unterhöhlung des Streikrechts.

Wie weiter?

Eine genauere Bewertung des Urteils wird erst möglich sein, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Auf dieser Grundlage will ver.di über die nächsten Schritte beraten. Bis auf Weiteres sind ver.di jedoch Streiks zum Thema Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben verboten. Die Kolleg:innen wollen jedoch nicht aufgeben. In der Auseinandersetzung um die Streiks hatte die Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch immer wieder erklärt, es gebe kein flächendeckendes Problem in den Kitas, und die Situation mit irreführenden Zahlen über den angeblichen Fachkraft-Kind-Schlüssel in den Kitas schöngeredet. Ver.di hat deshalb nun einen eigenständigen Personalcheck in den Kitas angekündigt.

Zugleich hat die Tarifauseinandersetzung bereits Wirkung gezeigt. Die Bildungssenatorin wurde dadurch gezwungen, zu einem Runden Tisch einzuladen. Ver.di will dort durchsetzen, dass eine offizielle Erhebung durchgeführt wird, die den tatsächlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel ermittelt. Im zweiten Schritt soll dann das Berliner Kita-Fördergesetz so verändert werden, dass die dort erwähnten Personalschlüssel zu verbindlichen Vorgaben werden.

* Kalle Kunkel arbeitet bei ver.di in Berlin-Brandenburg.

express im Netz und Bezug unter: www.express unter: www.express-afp.info
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In: express 11/2024

Wirr danken für das Publikationsrecht.

Haftbefehl gegen Netanjahu: Völkerrecht statt Staatsräson

Mit dem Haftbefehl gegen Netanjahu stellt sich der Internationale Strafgerichtshof gegen die Interessen des Westens

Von Raul Zelik

Bild: You Tube Video (Screenshot)

Als Südafrika Ende vergangenen Jahres den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag anrief, wegen des drohenden Völkermords in Gaza Maßnahmen gegen Israel zu ergreifen, war die Empörung der westlichen Staatengemeinschaft groß. Die Bundesregierung ließ verlauten, dass sie Südafrikas Initiative »entschieden und ausdrücklich« zurückweise, weil der Vorwurf des Genozids »jeder Grundlage entbehre.« Und als sich einige Wochen später dann auch noch ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Mitglieder der israelischen Regierung abzeichnete, erklärte US-Präsident Joe Biden kategorisch: »Der Antrag des IStGH-Staatsanwalts auf Haftbefehle gegen die israelische Führung ist empörend.« (outrageous)

Mehrere Zehntausend Tote später ist man klüger. Der Strafgerichtshof in Den Haag hat tatsächlich denjenigen recht gegeben, die Israel einen Genozid gegen die Palästinenser vorwerfen. Wenn Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und sein ehemaliger Verteidigungsminister Yoav Gallant in einen jener 124 Staaten reisen, die das »Römische Statut« unterzeichnet haben, müssen sie festgenommen werden. Ansonsten beginge der Mitgliedsstaat Vertragsbruch.

Die Den Haager Haftbefehle, die sich auch gegen den Hamas-Führer Mohammed Deif richten (der allerdings schon lange auf Fahndungslisten steht und vermutlich auch nicht mehr am Leben ist), sind mit Kriegsverbrechen begründet. Im Konkreten wirft der Strafgerichtshof Netanjahu und Gallant eine Hungerblockade des Gaza-Streifens vor. Der Zivilbevölkerung werde eine ausreichende Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und medizinischen Gütern vorenthalten, was – so das Gericht – als »umfassender und systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung« bewertet werden muss.

Der Internationale Strafgerichtshof macht klar, dass es keine doppelten Standards geben darf.

Der Internationale Strafgerichtshof, der seit seiner Gründung im Jahre 2002 nur gegen afrikanische und russische Beschuldigte Haftbefehle ausgestellt hat, löst damit ein, was aus dem globalen Süden schon lange gefordert wird. Er macht deutlich, dass es keine doppelten Standards geben darf. Nach den Milizenführern der ugandischen Lord’s Resistance Army, der libyschen Herrscherfamilie der Gaddafis und dem russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin trifft es mit dem israelischen Regierungschef nun erstmals einen engen Verbündeten der USA. Israel ist mit Abstand der weltweit wichtigste Empfänger von US-Militärhilfe – einer Studie des Watson Institute for International and Public Affairs zufolge ist die Waffenhilfe, die immer auch einer Subvention für die US-Rüstungsindustrie gleichkommt, im vergangenen Jahr durch die Decke gegangen und betrug etwa 18 Milliarden US-Dollar.

Vor diesem Hintergrund ist absehbar, dass Netanjahu nicht allzu viel zu befürchten hat. Er wird sich noch freier in der Welt bewegen können als Russlands Präsident Putin, der trotz eines Haftbefehls unlängst zum Staatsbesuch in der Mongolei weilte. Anders als bei Putin wird dieser Umstand in der westlichen Öffentlichkeit aber vermutlich kaum skandalisiert werden.

CDU-Chef Friedrich Merz, der schon bald im Kanzleramt sitzen dürfte, hatte bereits im Mai klar gemacht, dass er sich Den Haag nicht unterordnen will. Damals hatte der Pressesprecher der Bundesregierung Steffen Hebestreit erklärt, Deutschland unterstütze den Internationalen Strafgerichtshof, woraufhin Merz via Springer-Konzern die Abberufung des Sprechers verlangte. Der Internationale Strafgerichtshof sei eingerichtet worden, »um Despoten und autoritäre Staatsführer zur Rechenschaft zu ziehen, nicht um demokratisch gewählte Regierungsmitglieder festzunehmen«, so der CDU-Chef.Historischer Eiertanz in der Bundespressekonferenz

Es gibt Tage, an denen der Regierungssprecher Steffen Hebestreit in die Bundespressekonferenz geht und weiß, dass er mit dem Rücken an die hellblaue Wand gepresst stehen wird. Freitag war genau so ein Tag – zum Amüsement der anwesenden Journalisten. Am Tag zuvor hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu erlassen. Binnen weniger Stunden trudelten die obligatorischen Reaktionen aller möglichen Staaten ein – seitens der Bundesregierung blieb es fast 24 Stunden lang still. Vielleicht wollte man erst einmal abwarten, wie die Reaktionen im In- und Ausland ausfielen, um dann das Beste zusammenzusetzen. Das Beste war dann allerdings immer noch recht dünn: Man habe die Entscheidung »zur Kenntnis genommen« und werde jetzt gründlich prüfen, welche Konsequenzen daraus für Deutschland folgen, hieß es in einem Schreiben des Bundeskanzlers, das eine halbe Stunde vor der Regierungspressekonferenz veröffentlicht wurde. Ein eindeutiges Bekenntnis zum Völkerrecht fehlte im Statement. Auf die erwartbare Frage, warum die rechtlichen Konsequenzen nicht längst geprüft worden seien – die Haftbefehle seien doch absehbar gewesen –, musste Hebestreit gleich zweimal erwidern, er verstehe die Frage nicht. Beim dritten Anlauf schob er hinterher: »Es gibt keine Eile.« Nach mehrfachem Nachbohren der Journalisten, erklärte Hebestreit schließlich, es sei »unter Juristen nicht unumstritten«, ob der IStGH in diesem Fall tatsächlich zuständig sei. Dabei ist die Frage höchstrichterlich geklärt, wie ein anderer Journalist anmerkte: Zum einen habe der IStGH eindeutig über die Zuständigkeit für die besetzten palästinensischen Gebiete entschieden. Und auch das Argument, das die Bundesregierung in ihrer Amicus-Curiae-Erklärung vor dem IStGH vorgebracht hatte, dass man nämlich den israelischen Gerichten Zeit geben sollte, sich der Vorwürfe gegen die israelische Regierung anzunehmen, greift aus Sicht des Den Haager Gerichts nicht. Ob Netanjahu noch in Deutschland willkommen sei? Auch darauf hatte Hebestreit keine Antwort. Staatsräson oder Völkerrecht – die Bundesregierung will offenbar weiter prüfen, was ihr wichtiger ist. Pauline Jäckels

Damit liegt er ganz auf der Linie von US-Präsident Biden, der den Haftbefehl noch am Donnerstag ausdrücklich verurteilte. Naheliegenderweise fühlt sich Israel durch solche Äußerungen ermutigt. Die Netanjahu-Regierung schaltete sofort in den Angriffsmodus: »Die antisemitische Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs ist vergleichbar mit einem modernen Dreyfus-Prozess – und wird ebenso enden.« Und der israelische Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir forderte die Annexion des Westjordanlands »als Antwort auf die Haftbefehle«.

Für die europäischen Staaten, die ihr geopolitisches Vorgehen stets mit Menschenrechtsrhetorik zu untermauern versuchen, stellen die Haftbefehle eine echte Herausforderung dar. Schon nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine hatten zahlreiche Staaten des globalen Südens gefragt, warum wegen eines russischen Kriegs Sanktionen verhängt werden müssten, vergleichbare Operationen der USA aber stets folgenlos blieben. Wenn der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell nun alle EU-Staaten aufgefordert hat, der Anweisung Den Haags Folge zu leisten, geht es nicht zuletzt auch darum, eine gewisse Glaubwürdigkeit zu wahren.

Nichtsdestotrotz weisen alle Zeichen darauf hin, dass Netanjahu – anders als die Kommandanten der Hamas – ungestraft davon kommen wird. Vor die Frage gestellt, ob man Israel oder dem Völkerrecht verpflichtet ist, werden sich die USA und ihre Verbündeten für Ersteres entscheiden. Nach dem Motto: im Zweifel für den Doppelstandard.

Erstveröffentlicht im nd v. 23.11.24
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186999.internationaler-strafgerichtshof-haftbefehl-gegen-netanjahu-voelkerrecht-statt-staatsraeson.html?sstr=Raul|Zelik

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Gefährliche Eskalationsspirale

Von Florian Rötzer

Bild: You Tube-Video (Screenshot)

Nach der Freigabe von ATACMS- und Storm Shadow-Raketen durch die amerikanische und britische Regierung hat die Ukraine zuerst am Dienstag mit ATACMS-Raketen ein Munitionslager in Bryansk beschossen und am Mittwoch mit Storm Shadow einen Kommandoposten in Kursk. Nach russischen Angaben wurden alle ATACMS-Raketen und zwei der Storm Shadow abgeschossen. In Bryansk gab es danach durch herabfallende Teile einen Brand, in Kursk sei Sicherheitspersonal getötet und verwundet worden. Die Schäden waren danach aus russischer Sicht nicht sonderlich groß, aber eine Eskalation, die Moskau meinte, beantworten zu müssen.

Die Angriffe mit westlichen weitreichende Waffen auf Ziele in Russland sind mit dem Wissen ausgeführt worden, damit eine von Moskau gesetzte rote Linien zu überschreiten, die eine Antwort nach sich ziehen musste. Gerade hat der russische Präsident Putin die Nukleardoktrin erneuert, die nun erlaubt, auf einen Angriff auf russisches Territorium mit konventionellen Waffen, wenn dies in Kooperation mit einer Atommacht geschieht, mit Atomwaffen zu reagieren.

Putin sah sich offenbar genötigt, auf die Angriffe auch mit einer Fernsehansprache reagieren zu müssen. Er stand schon länger unter Kritik von einem Teil der russischen Gesellschaft, die die Zurückhaltung geißelten und dem Präsidenten Schwäche vorwarfen, nicht hart genug gegen die Überschreitung roter Linie vorzugehen. In seinem Statement stellt Putin fest, dass der Einsatz der weitreichenden Waffen ohne die Mithilfe von Experten der Herstellerländer, also hier von den USA und Großbritannien, nicht möglich wäre. Man habe wiederholt erklärt, dass solche Angriffe den regionalen Konflikt, der nach Putin vom Westen provoziert war, auf eine globale Ebene heben.

Putin betont, dass solche Angriffe den Kriegsverlauf nicht verändern und die russischen Truppen weiter vorrücken. Gerätselt wurde, ob der Kreml tatsächlich in Reaktion eine Atomwaffe einsetzen wird, womit aber niemand rechnete. In Kiew, Washington und London glaubte man, dass wie zuvor Russland keinen Atomkrieg entfesseln will und höchstens die Angriffe auf die Ukraine verstärkt werden. Es mag zwar das Recht auf Selbstverteidigung sein, auch mit weitreichenden Waffen in Russland zuzuschlagen, aber man musste einkalkulieren, dass letztlich nur die Ukraine leiden würde. In Washington wie in der Nato sieht man sich auf der sicheren Seite und geht davon aus, dass Moskau es nicht wagen wird, einen Nato-Staat zu attackieren.

Putin wählte einen Zwischenweg. Er ließ eine neue Hyperschall-Mittelstreckenrakete  – zuerst ging die Vermutung um, es sei eine Interkontinentalrakete – aus der Region Astrachan über eine Entfernung von 800 km gegen eine große ukrainische Waffenschmiede, in der Raketen hergestellt werden,  in der Stadt Dnipr abfeuern. Dazu wurden weitere Raketen abgefeuert. Die Mittelstreckenrakete, wäre nach dem von den USA aufgekündigten INF-Abkommen verboten gewesen, betonte Putin. Der Angriff zeigte, dass Russland die Mittel hat, auch Ziele in großer Entfernung zu treffen, also auch in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien. Die Rakete kann mit nuklearen Sprengköpfen bestückt werden und sie fliegt mit Mach 10 so schnell, dass sie angeblich von der Luftabwehr nicht abgeschossen werden können. Der Kreml zeigt also, was der Nato drohen könnte. Putin:

„Als Reaktion auf die Stationierung amerikanischer und britischer Langstreckenwaffen führten die russischen Streitkräfte am 21. November einen kombinierten Angriff auf eine Anlage im ukrainischen Verteidigungsindustriekomplex durch. Unter Feldbedingungen testeten wir auch eines der neuesten russischen Mittelstreckenraketensysteme – in diesem Fall mit einer nichtnuklearen ballistischen Hyperschallrakete, die unsere Ingenieure Oreshnik nannten. Die Tests verliefen erfolgreich, so dass das angestrebte Ziel des Starts erreicht wurde. In der ukrainischen Stadt Dnepropetrowsk wurde einer der größten und bekanntesten Industriekomplexe aus der Zeit der Sowjetunion getroffen, in dem weiterhin Raketen und andere Rüstungsgüter hergestellt werden.“

Das Pentagon war kurz vorher vorgewarnt worden. Putin erklärte, wenn Oreshnik-Raketen wieder gegen die Ukraine eingesetzt werden, würde man das vorher ankündigen, um Zivilisten zu schonen. Ansonsten geht die Demonstration mit einer Androhung an die Unterstützerländer einher:

„Wir werden die Ziele bei weiteren Tests unserer fortgeschrittenen Raketensysteme auf der Grundlage der Bedrohungen für die Sicherheit der Russischen Föderation bestimmen. Wir halten uns für berechtigt, unsere Waffen gegen Militäreinrichtungen derjenigen Länder einzusetzen, die es zulassen, ihre Waffen gegen unsere Einrichtungen einzusetzen, und im Falle einer Eskalation aggressiver Handlungen werden wir entschlossen und spiegelbildlich reagieren. Ich empfehle den herrschenden Eliten der Länder, die Pläne für den Einsatz ihrer Militärkontingente gegen Russland ausbrüten, dies ernsthaft in Erwägung zu ziehen.“

Zu den Zielen gehört nach Maria Sacharowa der amerikanische, der Nato unterstellte Raketenstützpunkt in Polen. Natürlich würde auch der geplante amerikanische Raketenstützpunkt in Deutschland zu einem möglichen Ziel werden.

Die Biden-Regierung tritt offenbar in eine Eskalationsspirale ein. Jetzt werden auch verpönte Antipersonenminen an die Ukraine geliefert. Welchen Zweck das haben soll, ist schleierhaft. Soll der Trump-Plan vereitelt werden, schnell zu einem Waffenstillstand zu kommen, indem die USA weiter in den Krieg hineingezogen werden? Kaum realistisch ist, dass die Angriffe mit den wenigen ATACMS- und Storm Shadow-Raketen die russischen Streitkräfte entscheidend schwächen könnten. Man hat den Eindruck, es ist eine verzweifelte Aktion von Biden, nicht als Verlierer aus dem Weißen Haus zu gehen und lieber eine gefährliche Eskalation zu riskieren, als Verhandlungen mit Moskau über ein Ende des Kriegs zu beginnen. Austragen müssen dies die Ukrainer, möglicherweise die Europäer, in Washington kann man sich noch sicher fühlen. Nach Umfragen befürworten immer mehr Ukrainer Verhandlungen und auch Verzicht auf Territorien.

Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 21.11. 2024
https://overton-magazin.de/top-story/gefaehrliche-eskalationsspirale/

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