Für pädagogische Qualität und Entlastung an den Berliner Kitas
von Kalle Kunkel*
Bild: Jochen Gester
Seit dem Jahr 2015 streiken Krankenhausbeschäftigte für Entlastung durch Personalvorgaben. Vor allem in Unikliniken konnte ver.di darüber in den letzten Jahren Entlastungsregelungen durchsetzen. 27 sind es inzwischen. Dass es bisher ausschließlich Krankenhäuser waren, in denen solche Entlastungsregelungen durchgesetzt wurden, bedeutet nicht, dass in anderen Care-Bereichen die Qualität der Arbeit, Personalmangel und Überlastung kein Thema sind. Und so war es nur eine Frage der Zeit, dass solche Auseinandersetzungen sich auch in anderen Bereichen entzünden. Es ist damit wieder eine Berufsgruppe, in der fast ausschließlich Frauen arbeiten, die diese Auseinandersetzung weiter vorantreibt.
Mit der Forderung nach pädagogischer Qualität und Entlastung waren die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin die ersten, die den Impuls jenseits der Krankenhäuser praktisch aufgegriffen haben. In Berlin wurde, wie in allen Bundesländern, die Anzahl der angebotenen Kita-Plätze in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte enorm gestiegen. Nicht nur sind die gesellschaftlichen Erwartungen in Bezug auf die Kita als Lernort, der für die Schule vorbereiten soll, gewachsen. Auch die gesellschaftlichen und internationalen Krisen und die soziale Polarisierung schlagen sich in den Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte nieder. Gerade in Großstädten wie Berlin finden sich Kinder mit vielfältigen Förderbedarfen in den Kitas wieder. Sei es wegen des niedrigen formalen Bildungshintergrunds der Eltern, Sprachschwierigkeiten, Traumatisierungen z.B. wegen Fluchterfahrungen, oder auch der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Lockdowns auf die psychische Verfassung der Kinder.
Vor diesem Hintergrund steht die Forderung nach einem festen Schlüssel von Fachkraft zu Kind im Mittelpunkt der Forderungen. Wie auch in den Krankenhäusern wissen die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft ver.di die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf ihrer Seite. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist weithin als zentrales Qualitätskriterium anerkannt und gilt als wesentlich für einen kindgerechten Umgang in den Kitas. Doch der Kampf um die Arbeitsbedingungen ist kein wissenschaftliches Proseminar, sondern Klassenkampf – insbesondere in Zeiten knapper Kassen. Deshalb war schnell klar, dass kreative Aktionen und Diskussionsveranstaltungen mit Fachpolitiker:innen an dem desolaten Zustand der Kitas nichts ändern würden. Selbst das sonst übliche ostentativ geäußerte Verständnis wurde den Erzieher:innen gegenüber nicht vorgetragen. Stattdessen wurden die Forderungen der Kolleg:innen weitgehend ignoriert und es wurde auf Verbesserungen in den letzten Jahren verwiesen.
Und so forderte die ver.di-Tarifkommission bei den Kita-Eigenbetrieben im April dieses Jahres den Berliner Senat zu Tarifverhandlungen auf. Im Mittelpunkt der Forderungen standen der Fachkraft-Kind-Schlüssel und freie Tage für die Schichten, an denen dieser nicht eingehalten wird.
Die Selbstbindung der Arbeitgeber
Das Land Berlin reagierte auf die Tarifforderung in einer Art und Weise, die die Arbeitgeber spätestens seit 2017 – als ver.di begonnen hat, die Auseinandersetzungen in den Krankenhäu-
sern auszuweiten – eingeübt haben. Sie lässt sich am besten als institutionelle Selbstbindung bezeichnen. Die beiden öffentlichen Arbeitgeberverbände, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), verboten ihren Mitgliedern bei Drohung des Ausschlusses, Tarifverträge zur Entlastung abzuschließen. Für ver.di bedeutet diese Drohung ein doppeltes Dilemma. Denn sollte diese wahr gemacht werden, drohten wichtige Streikbastionen aus den Flächentarifverträgen gedrängt zu werden. Zugleich betraf diese Drohung auch alle anderen Beschäftigten, Betriebe, Einrichtungen und Dienststellen, die unter den TVL fallen, denen damit auch der Ausschluss aus dem Flächentarifvertrag droht. Zugleich half diese Drohung auch bei der Disziplinierung möglicher Unterstützer:innen der Tarifforderung im politisch-parlamentarischen Raum. Wer will schon den Austritt des Landes aus dem Flächentarifvertrag riskieren.
Mit einem Mal erklärten Politiker:innen, die in der Vergangenheit und zum Teil bis heute Verantwortung für massive Tarifflucht öffentlicher Arbeitgeber tragen, der Gewerkschaft den Wert von Flächentarifverträgen. Der Berliner Senat nutzte diese Drohung, um trotz zahlreicher Warnstreiks der Erzieher:innen die Aufnahme von Verhandlungen zu verweigern. Vor dem Hintergrund dieser Blockade stimmten 91,7 Prozent der Beschäftigten Mitte September für die Einleitung eines unbefristeten Erzwingungsstreiks.
Gerichtliches Streikverbot
Zwar erklärte der Berliner Senat sich vor dem Hintergrund des drohenden Vollstreiks erstmals zu ernsthaften Gesprächen bereit. Er zeigte jedoch keine Bereitschaft, ernsthaft über die aufgestellten Forderungen zu verhandeln. Gleichzeitig griff der Senat das Streikrecht der Beschäftigten zum Thema Entlastung vor Gericht an. Da es rund um die Streiks zu Entlastung in den Krankenhäusern bereits zahlreiche Urteile gegeben hatte, in denen das Streikrecht bestätigt wurde – selbst für Krankenhäuser, die, wie die Kita-Eigenbetriebe, unter den Tarifvertrag der Länder (TVL) fielen –, waren die Aussichten in den folgenden Verfahren eigentlich gut.
Jedoch verboten die Gerichte in erster und zweiter Instanz den Streik, wenn auch mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen. Da sie zum Teil deutlich von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abweichen, sind die Urteile gewerkschaftspolitisch auch über die lokale Auseinandersetzung hinaus von Relevanz.
In der ersten Instanz begründete das Arbeitsgericht Berlin das Streikverbot im Wesentlichen mit zwei Argumenten:
1. Da die TdL dem Land Berlin mit Rausschmiss gedroht habe für den Fall, dass dieses einen Tarifvertrag Entlastung abschließe, verstoße der Streik gegen die Koalitionsfreiheit des Landes Berlin. Damit widersprach das Arbeitsgericht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dieses hatte schon vor 20 Jahren geurteilt, dass Absprachen in einem Arbeitgeberverband keine Auswirkungen darauf haben können, für welche Tarifziele eine Gewerkschaft legitimerweise zum Streik aufrufen dürfe.
2. Das Gericht argumentiert, dass ver.di zum Thema Entlastung durch den letzten Abschluss im TVL in der Friedenpflicht sei. Diese Argumentation knüpft an die Tatsache an, dass ver.di in der letzten TVL-Runde Erwartungen zum Sozial- und Erziehungsbereich formuliert hatte, bei denen es um die Übernahme von Ergebnissen aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) ging. Unter anderem wurden statt einer verbesserten generellen Eingruppierung in die Stufe S8b eine Zulage von 130 und 180 Euro sowie generelle pauschale zusätzliche freie Tage zur Regeneration vereinbart. Zwar wurde in dem TVL-Abschluss die Zulage übernommen, die zusätzlichen freien Tage jedoch nicht. Trotzdem sah das Gericht durch die Einigung das Thema Entlastung generell in der Friedenspflicht.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) wies zwar die erste Begründung des Arbeitsgerichts Berlin zurück. Trotzdem bestätigte es das Streikverbot, denn auch das LAG sah das Thema Entlastung in der Friedenspflicht. Zwar musste es zugestehen, dass der zurückliegende Abschluss keine Entlastungsregelungen beinhalte, jedoch sei über das Thema Entlastung verhandelt worden und dies löse auch bei Nicht-Einigung die Friedenspflicht aus. Ob sich die Friedenspflicht auf Entlastung generell oder nur auf einzelne Forderungen erstreckt, wird erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung ersichtlich werden. Ver.di hatte vor Gericht dargelegt, dass über das Thema nicht verhandelt worden sei. Jedoch ist die Argumentation des Gerichts auch jenseits dieser Frage gewerkschaftspolitisch hoch problematisch. Denn hier weicht das Gericht von der bisherigen Rechtsprechung des BAG ab, das einen Tarifgegenstand erst dann als befriedet ansieht, wenn dieser »erkennbar umfassend« geregelt sei. Abweichend davon würde nach der Logik des LAG Berlin-Brandenburg ein Tarifgegenstand schon dadurch als befriedet gelten, dass am Verhandlungstisch über ihn geredet wurde. Dies wäre eine massive Ausweitung der Friedenspflicht und entsprechend eine Unterhöhlung des Streikrechts.
Wie weiter?
Eine genauere Bewertung des Urteils wird erst möglich sein, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Auf dieser Grundlage will ver.di über die nächsten Schritte beraten. Bis auf Weiteres sind ver.di jedoch Streiks zum Thema Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben verboten. Die Kolleg:innen wollen jedoch nicht aufgeben. In der Auseinandersetzung um die Streiks hatte die Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch immer wieder erklärt, es gebe kein flächendeckendes Problem in den Kitas, und die Situation mit irreführenden Zahlen über den angeblichen Fachkraft-Kind-Schlüssel in den Kitas schöngeredet. Ver.di hat deshalb nun einen eigenständigen Personalcheck in den Kitas angekündigt.
Zugleich hat die Tarifauseinandersetzung bereits Wirkung gezeigt. Die Bildungssenatorin wurde dadurch gezwungen, zu einem Runden Tisch einzuladen. Ver.di will dort durchsetzen, dass eine offizielle Erhebung durchgeführt wird, die den tatsächlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel ermittelt. Im zweiten Schritt soll dann das Berliner Kita-Fördergesetz so verändert werden, dass die dort erwähnten Personalschlüssel zu verbindlichen Vorgaben werden.
* Kalle Kunkel arbeitet bei ver.di in Berlin-Brandenburg.
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In: express 11/2024
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