Berliner Landesregierung will Mitbestimmung einschränken – scharfe Kritik an Gesetzentwurf zum Personalvertretungs-gesetz

Während die Berliner CDU durch ihre fragwürdige Vergabe von Fördergeldern im Bereich Antisemitismus in die Schlagzeilen gerät, drohen weitere Regierungsprojekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden. Neben den Kürzungsorgien bei Kinder- und Jugendarbeit und im Kulturbetrieb sind auch Mitbestimmungsrechte in Gefahr. Die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) veröffentlichte letzte Woche einen Blogbeitrag, der über die geplante Umgestaltung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) informiert. Wir dokumentieren im Folgenden den gesamten Beitrag der BAGA und schließen uns dem Aufruf der Kolleg:innen an Personalräte und Gewerkschaften ausdrücklich an. Der politische Druck muss erhöht werden: Kein Demokratieabbau unter dem Deckmantel der Modernisierung! (Konstantin Kieser)

Geplante PersVG-Novelle: Berliner Regierung schwächt Mitbestimmung – Wegbereiter für Kürzungen und Militarisierung

Die Senatsverwaltung für Finanzen und deren vorstehender Senator Stefan Evers (CDU) verkauft ihre geplante Novelle des Personalvertretungsgesetzes Berlin als „Modernisierung“ und „Anpassung an die digitale Arbeitswelt“. In Wirklichkeit droht ein gefährlicher Abbau demokratischer Rechte von Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. In dem Entwurf, der BAGA vorliegt, werden unter dem Deckmantel von Effizienz, Beschleunigung und Digitalisierung Mitbestimmung, Schutzrechte und kollektive Handlungsspielräume massiv eingeschränkt.

§ 29 Der Demokratieabbau beginnt schon in der Binnenstruktur des PR: „Das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied bestimmt zugleich seine Vertretung“, d.h. stellvertretende Vorsitzende werden nicht mehr gewählt.

§ 44 – Schwächung der Schutzrechte, Stärkung des Drucks

Besonders brisant ist die vorgesehene Änderung des § 44, der bislang den Schutz aktiver Personalratsmitglieder vor Umsetzung, Versetzung und Disziplinarmaßnahmen garantierte. Der Gesetzentwurf schwächt diesen Schutz und rückt die Berliner Regelung näher an das Bundesniveau heran – ein klarer Rückschritt.

In der Praxis bedeutet das: Wer als Beschäftigtenvertreter*in konsequent Mitbestimmungsrechte einfordert oder Konflikte mit der Dienststelle austrägt, muss künftig mit Umsetzungen, Arbeitsplatzverlagerungen oder subtilen Disziplinarmaßnahmen rechnen. Zwar wird im selben Gesetz ein längst überfälliger neuer „Unterlassungsanspruch“ eingeführt, mit dem Personalräte Verstöße gegen Mitbestimmung einklagen können – aber was nützt ein Rechtsanspruch, wenn diejenigen, die ihn durchsetzen, danach Repressalien befürchten müssen?

Diese Verschiebung ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Während der Unterlassungsanspruch als symbolisches Zugeständnis an die Mitbestimmung verkauft wird, öffnet die Schwächung des § 44 der Einschüchterung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern Tür und Tor.

Datenschutz – Vorwand zur Kontrolle des PR durch die Dienststelle

Bisher galt, dass der Datenschutzbeauftragte der Dienststelle nicht für den Datenschutz im Personalrat zuständig war – mit gutem Grund. Jetzt heißt es „Die oder der von der Dienststelle benannte Datenschutzbeauftragte hat uneingeschränkte Kontrollrechte bei der Personalvertretung.“ Das heißt z.B., dass Kolleg*innen, die sich anonym an den PR wenden, nun befürchten müssen, dass die Dienststelle über diesen Umweg Informationen erhält, die nicht für sie bestimmt sind.

Effizienz um jeden Preis – Mitbestimmung als Störfaktor

Parallel dazu sieht die Novelle eine Reihe weiterer Änderungen vor, die die Mitbestimmung praktisch aushebeln:

* Fristenverkürzungen (z.B. auf eine Woche bei Einstellungen), nach denen Personalräte binnen weniger Tage auf Maßnahmen reagieren müssen, da die Möglichkeit der Fristverlängerungen massiv eingeschränkt wird und der PR keinen Anspruch mehr darauf hat (PR und Dienststelle „können … abweichende Frist vereinbaren“)

* die Einführung eines Negativkatalogs, der die zulässigen Gründe für Widersprüche einschränkt,

* und die Möglichkeit, vorläufige Regelungen ohne Mitbestimmung zu treffen.

Was auf dem Papier nach „Verfahrensbeschleunigung“ klingt, bedeutet in der Realität: Die Dienststellen können künftig deutlich schneller über Einstellungen, Versetzungen oder Dienstplanänderungen entscheiden – häufig, bevor Personalräte überhaupt reagieren können.

Gerade in Bereichen mit chronischem Personalmangel ist das eine gefährliche Entwicklung. Dort, wo ohnehin Überlastung herrscht, wird die demokratische Kontrolle weiter reduziert. Beschäftigte sollen „funktionieren“, nicht mitbestimmen.

Arbeitszeit und Dienstpläne – Mitbestimmung auf dem Rückzug

Mit der Neuregelung wird auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen faktisch geschwächt. Zwar behauptet der Entwurf, die Mitbestimmung werde „ausgeweitet“, doch entscheidend ist, dass Dienststellen künftig vorläufige Maßnahmen bei Dienstplanänderungen oder Arbeitszeitverteilungen treffen können.

Das heißt konkret: Selbst wenn der Personalrat Bedenken äußert – etwa wegen Überlastung, fehlender Ruhezeiten oder unzumutbarer Schichtfolgen – kann die Dienststelle die Änderung zunächst umsetzen und Fakten schaffen.

Gerade dort, wo der Personalmangel längst strukturell ist, bedeutet diese Verschiebung: Beschäftigte verlieren den letzten Hebel, mit dem sie Überforderung, ungleiche Belastung oder gesundheitsgefährdende Dienstpläne verhindern können. Die gesetzliche Mitbestimmung wird zum bloßen „Informationsrecht“, während sich die Verantwortung für die Folgen – Krankheit, Fluktuation, Burnout – weiter auf die Beschäftigten verlagert.

Politischer Kontext: Verwaltung im Krisenmodus

Diese Novelle kommt nicht zufällig in einer Zeit, in der der Berliner Senat an mehreren Fronten zugleich „umbaut“: massive Sparauflagen, Personalabbau in der Fläche, gleichzeitige Aufrüstung von Polizei und Verwaltung. Das Schlagwort der „Verwaltungsmodernisierung“ dient als ideologische Klammer einer Politik, die demokratische Beteiligung als Hemmnis betrachtet. Die Streichung von Schutzrechten und die Beschleunigung von Verfahren schaffen die Voraussetzungen für weitere Kürzungen, Outsourcing, und perspektivisch auch für eine Verwaltung, die sich ohne Beteiligung der Beschäftigten steuern lässt.

Selbst erzeugter Personalmangel als Argument

Der Personalmangel ist nicht naturgegeben – er ist das Ergebnis jahrelanger Kürzungspolitik, ungleicher Verteilung, schlechter Arbeitsbedingungen und wachsender Arbeitsverdichtung. Statt die Ursachen anzugehen, wird das Personalvertretungsrecht nun den Folgen angepasst.Die Botschaft lautet: Weil zu wenige Menschen unter schlechten Bedingungen arbeiten wollen, muss Mitbestimmung weichen. Damit trägt die Gesetzesreform selbst zur Verschärfung jener Krise bei, die sie vorgibt zu lösen.

Fazit: Demokratieabbau im Namen der Effizienz

Die geplante Novellierung ist insgesamt bei wenigen Verbesserungen kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt – sowohl für die Beschäftigten als auch für die demokratische Kultur im öffentlichen Dienst. Es modernisiert nicht, es diszipliniert. Und es schützt nicht die Interessen der Beschäftigten, sondern die Handlungsspielräume einer Politik, die auf Kürzung und Kontrolle setzt.

Wir rufen Personalräte und Gewerkschaften dazu auf, den politischen Druck zu erhöhen, um die geplanten Verschlechterungen in der Novelle zu streichen!

Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht
29.10.2025

Link zum Originalbeitrag: https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2025/10/29/geplante-persvg-novelle-berliner-regierung-schwaecht-mitbestimmung-wegbereiter-fuer-kuerzungen-und-militarisierung/

Ostfront

Ein Protest gegen einen Jugendoffizier der Bundeswehr an einem Freiburger Gymnasium hat ein juristisches Nachspiel – für einen Schüler. Da haben Schule und Pädagogen auf ganzer Linie versagt, kommentiert Mithu Sanyal.

Was braucht man für eine »verfassungswidrige, menschenverachtende Grundeinstellung«? Wenn es nach der Staatsanwaltschaft Freiburg geht, gehört dazu Protest gegen die Rekrutierungspraxis der Bundeswehr an Schulen.

Ja, ich weiß, das hier ist eine Kolumne. Leider ist das keine Satire.

Was war passiert? Im Februar sollte ein Jugendoffizier an das Angell Gymnasium im baden-württembergischen Freiburg kommen, um dort für den Wehrdienst zu werben. Das fanden die Schüler*innen … geht so. Einer von ihnen, lasst ihn uns Bentik nennen, weil er sich selbst so nennt, postete nach dem Besuch ein Meme auf Instagram, auf dem ein Bundeswehrsoldat vor einer Schulklasse steht und sie fragt: »Also Kinder, wer von Euch würde gerne an der Ostfront sterben?«

Anstatt ins Grübeln zu kommen, ob es ethisch sei, Jugendliche zu verführen, sich einer Armee anzuschließen, die aktiv Kriege führt, erstattete der Offizier lieber Anzeige. Und anstatt ihn zu fragen, ob er meine, dass sie nichts Besseres zu tun hätten, erhebt die Staatsanwaltschaft tatsächlich lieber Anklage wegen siehe oben.

Unterstützt wenigstens die Schule ihren Schüler? Ja, sie unterstützt … allerdings den Bundeswehrsoldaten. Bereits als in der Schülerzeitung im Vorfeld des Besuchs zu Protest aufgerufen worden war, petzte die Schulleitung bei der Bundeswehr. Dann kam das Meme, eine Lehrerin holte Bentik aus dem Unterricht, drohte ihm mit Verweisen und der Schuldirektor wird gegen seinen eigenen Schüler vor Gericht aussagen. Das ist doch mal ein wirklich gut investiertes Pädagogikstudium für zwei wirklich gute …

Ach, bleiben wir bei der Bundeswehr. Dort wurde die Information über den Protest als »mögliche Störaktion« an die Abteilung Militärische Sicherheit weitergeleitet. Was ist aus dem Werbespruch »Wir kämpfen auch dafür, dass du gegen uns sein kannst« geworden, mit dem Bum-Bum-Boris Pistorius seine Rede vor der Münchener Sicherheitskonferenz, die ebenfalls im Februar stattgefunden hat, begonnen hatte? Gute Frage. Nächste Frage.Mithulogie

Mithu Melanie Sanyal, Schriftstellerin, Journalistin und Kulturwissenschaftlerin, schreibt hier über alles zwischen Alltag, Politik und Literatur.

Neben Verfassungswidrigkeit wird Bentik noch vorgeworden, dem Rekrutierungsoffizier »persönliche Verbindungen zur nationalsozialistischen Organisation SS« zu unterstellen, wahrscheinlich wegen dem Begriff »Ostfront« in dem Meme: »Kinder, wer von Euch würde gerne an der Ostfront sterben?« Dabei ist die Frage berechtigt. Sollte die Bundeswehr sich mit Menschen – und nicht wie bisher nur mit Waffenlieferungen – an dem Ukrainiekrieg beteiligen, würde die Lebenserwartung eines Frontsoldaten bei vier Stunden liegen. Das erklärte der US-Marine Troy Offenbecker, der in Bachmut gekämpft hat. Vier Stunden! Nein meine Kinder geb’ ich nicht!

Warte mal! Ist das (nahezu) gleichnamige Anti-Kriegs-Lied von Reinhard Mey »Nein, meine Söhne geb’ ich nicht« nicht gerade von der Vorschlagsliste für die SWR-Hitparade genommen worden? Der SWR dementiert, dass das etwas mit Zensur zu tun habe: »Das Lied wurde entfernt, weil wir Manipulationsversuche festgestellt haben.« Weil zu viele Menschen innerhalb zu kurzer Zeit für den Song gestimmt haben. Woran mag das nur liegen?

Kriegsdienst im Krankenhaus?


Red Storm Bravo und das Arbeitssicherstellungsgesetz – Rede von Kirsten Rautenstrauch*

Der Masterplan heißt „Kriegsfähigkeit“. Nicht nur in den militärischen Strukturen – auf den institutionellen Ebenen der Exekutive und auch in den Einrichtungen der Daseinsfürsorge, im Transportwesen, der Arbeitsvermittlung bis in die Medien – wird der sog „Enstfall“ vorbereitet und geprobt. Es rückt den Beschäftigten sozusagen immer stärker auf den Leib. Hier berichtet eine Krankenschwester und ver.di-Kollegin, was das paktisch bedeutet. (Jochen Gester)

Bild: Screenshot SAT 1 Bayern-Video

ch möchte mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern starten.

Die überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit, weil die physische und psychische Belastung kontinuierlich zu hoch ist. Oft ist nur eine Pflegefachkraft für 30 Pati­ent:innen zuständig; hinzu kommt, dass Pflegehilfskräfte, Praktikant:innen und Azubis koor­diniert werden müssen – da ist die Verantwortung so hoch, dass viele Kolleg:innen kündigen.

Mehrmals pro Woche wird man zu Hause angerufen, ob man einspringt. Damit es über­haupt noch jemand macht, zahlen die Arbeitgeber teilweise einige hundert Euro für eine Schicht zusätzlich zum Lohn! Und trotzdem müssen regelmäßig Stationen übers Wochenende geschlossen werden.

Es arbeiten auch sehr viele Kolleg:innen mit Migrationshintergrund im pflegerischen und ärztlichen Bereich. Sie kommen zum Teil aus Kriegsgebieten oder mussten ihre Heimat ver­lassen, häufig weil sie verfolgt wurden.

Während der Corona-Pandemie wurde von Jens Spahn, er war damals Gesundheitsminis­ter, ermöglicht, dass auf den Covid-Stationen die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden erhöht werden kann. Das ging nur mit Zustimmung der Betriebsräte. Die Kol­leg:innen haben uns damals eindringlich gesagt, dass wir dem in keinem Fall zustimmen sol­len! Wir arbeiteten den ganzen Tag körperlich schwer, mit Handschuhen, Schutzkitteln – wir schwitzen und atmen unentwegt gegen FFP2-Masken.

Hinzu kommt die psychische Belastung angesichts der vielen Notsituationen. Da ist man nach fünf Stunden so fertig, als hätte man acht Stunden gearbeitet. Zusätzlich die unbekannten Krankheitsbilder, Komplikationen und immer wieder die schwierige Entscheidung, ob Pati­ent:innen auf die Intensivstation kommen sollen oder nicht. Da wird einem deutlich, wie we­nig sich manche Arbeitgebervertreter mit der Arbeitsbelastung befassen.

Dann gibt es noch regelmäßig Übungen in den Kliniken, bei denen das Vorgehen bei Großschadensereignissen geübt und überarbeitet wird – MANV nennt sich das, Massenanfall von Verletzten. Es geht dabei um Situationen wie eine Massenschlägerei im Stadion, einen Großbrand oder große Unfälle im Hafen. Das wären Ereignisse, bei denen man ein bis drei Schichten unter maximalem Stress arbeiten würde – aber dann geht es wieder in den normalen Arbeitsalltag.

Soweit der kurze Blick zurück und auf die aktuelle Situation.

Momentan wird das gerne gleichgesetzt mit der Bundeswehrübung »Red Storm Bravo« – aber das ist nicht vergleichbar. Jetzt und hier geht es um etwas ganz anderes, was nichts mit dem eben Gesagten zu tun hat. Hier geht es um Krieg! Da werden wir es mit einem uns un­vorstellbaren Ausmaß an Verletzungen zu tun kriegen.

Hier geht es um eine gesetzliche Grundlage, wie wir zu Wehrpflichtigen gemacht werden können, die Betonung liegt auf Pflicht.

Seit ich das Gesetz vor einiger Zeit gelesen habe, habe ich manche Stunde wach gelegen, weil ich es für eine bodenlose Sauerei halte, dass es weder den betroffenen Beschäftigten noch der Bevölkerung transparent bekannt gemacht wird. So wird uns (wahrscheinlich be­wusst) die Möglichkeit genommen, uns damit auseinanderzusetzen, kritisch zu diskutieren, uns zu wehren oder in den Widerstand zu begeben.

Dieses Gesetz heißt: »Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung«, kurz: Arbeitssicherstellungs­gesetz (ASG). Es wurde 1968 im Rahmen der Notstandsgesetze erlassen, in der gegenwärti­gen Situation gewinnt es wieder an Aktualität. Im Ernstfall wären davon sehr viel Kolleg:in­nen betroffen – nicht nur in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sondern z.B. auch im Hafen, in den Verkehrsbetrieben für Personen und Güter, bei Post und Telekommunikati­on, in Ernährungsunternehmen, beim Flughafen, in der IT, im Wasser- und Energiebereich. So steht es in Paragraph 4.

Wer sich nicht freiwillig zur Verfügung stellt, wird zum Kriegsdienst – im Gesetz wird es Arbeitspflicht genannt –, verpflichtet. Neinsagen ist nicht mehr, die Persönlichkeitsrechte nach dem Grundgesetz werden laut Paragraph 39 massiv eingeschränkt. Ich kann z.B. mein Arbeitsverhältnis nicht kündigen, ohne dass die Agentur für Arbeit dem zustimmt, heißt es in Paragraph 7.

Die Agentur für Arbeit heißt dann übrigens Verpflichtungsbehörde, sie entscheidet, ob der mir zugewiesene Arbeitsplatz für mich zumutbar ist (Paragraph 12), ob der Einsatzort meinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten entspricht. Sie kann auch eine ärztliche körperliche und geistige Untersuchung anordnen, um meine Tauglichkeit zu prüfen (Paragraph 25) und sie kann mich zu Ausbildungsveranstaltungen verpflichten (Paragraph 29).

Dann gibt es noch eine Koordinierungsmöglichkeit auf Bundesebene, es kann mir also auch noch passieren, dass ich morgen in eine andere Stadt muss (Paragraph 34). Wenn alle Betten belegt sind und nur eine Pflegekraft für x Patienten da ist, wie will man dann noch je­manden woanders hinschicken? Und wenn ich mich gegen all das wehre, droht mir eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach Paragraph 32.

Auch Betriebs- und Personalräte bekommen eine unschöne Rolle. Die Arbeitgeber müssen sie über den Kreis der Betroffenen, die verpflichtet werden können, unterrichten (Paragraph 24). Mit dieser Unterrichtung kannst du dir als Betriebsrat das Klo tapezieren, es ist ein stumpfes Schwert. Du hast nur die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Betroffenen, die der Ar­beitgeber meldet, mit dem Gesetz übereinstimmen, kannst aber nicht verhindern, dass Kolleg:innen zur Wehrpflicht herangezogen werden.

Als die Medien über die Bundeswehrübung und die Beteiligung der Agentur für Arbeit be­richtet haben, habe ich mich gefragt: Warum die Agentur für Arbeit? Und nirgends war zu hören oder zu lesen, warum sie. Nun ist mir klar: Im Notstand wird sie eine »Verpflichtungs­behörde«.

Niemand kann aus irgendwelchen Akten ersehen, wie meine persönlichen Lebensumstände sind. Ist mein Partner auch im Schichtdienst? Gibt es gesundheitliche Einschränkungen? Bin ich alleinerziehend? Wie sind die Kinder untergebracht? Gibt es jemanden, den ich noch ver­sorge (etwa eine Nachbarin, weil die Pflegedienste wegen Personalmangel keine Patient:innen mehr annehmen)?

Jemand, der sich in jüngeren Jahren für die Bundeswehr entscheidet, der plant sein Famili­enleben entsprechend völlig anders, die Familie geht mit und ist von Anfang an darauf einge­stellt. Das ist nicht einfach mal so übertragbar.

Was uns im Krieg in den Kliniken erwartet, haben wir nie erlebt – abgerissene Gliedma­ßen, zerfetzte Gesichter, offene Bäuche, aus denen der Darm hervortritt, schwere Verbrennun­gen bei Kindern, Männern, Frauen; junge und alte Menschen, die Schreien vor Schmerzen. Vielleicht kommen auch Menschen mit ihren schwer verletzten Haustieren. Wir haben kein Personal, Medikamente können schon jetzt manchmal nicht geliefert werden.

Du kommst nach solchen Erlebnissen inklusive drei Überstunden nach Hause und Deine Kinder begrüßen dich mit den Worten: Warum kommst du so spät? Du hattest uns doch heute versprochen, ein Eis mitzubringen… Und du kannst nur noch heulen.

In der Agentur für Arbeit sind schon lange viele Stellen nicht nachbesetzt worden – kein Geld für Personal, schlechte Haushaltslage etc. Der Rückstau ist enorm. Wie sollen die quali­fiziert werden, welchem Druck und welcher Verantwortung werden sie ausgesetzt sein? Kön­nen die sich wenigstens ungestraft wehren?

Und dann stellt sich auch noch ein unqualifizierter Bundeswehrkommandeur oder -general hin und meint, verletzte Soldaten haben Vorrang – nein, das ist nicht so, das entscheiden Be­handlungsteams nach medizinischer Dringlichkeit. Es war zu lesen, dass ein Blinddarmpatient kein Notfall sei, das stimmt auch nicht. Stellen sie sich vor, der Blinddarm ist perforiert, dann läuft Dir die Scheiße in den Bauchraum, das kann schnell gehen. Wenn Führungskräfte bei der Bundeswehr solche unmenschlichen, spalterischen Dinge behaupten, dann hoffe ich, dass es einige Soldaten besser wissen!

Oder ist etwa ein Gesetz geplant, das die Behandlung regeln soll? Ich kann mir nicht vor­stellen, dass in der heutigen Zeit ein Arzt einem Gesetz Folge leisten würde, das besagt, dass ein Soldat mit zwei gebrochenen Fingern Vorrang bekäme vor einem lebensgefährlich Ver­letzten aus der Zivilbevölkerung.

In allen Betrieben fehlt es an Personal, es werden Überstunden geschrubbt, es wird nicht in Bildung investiert, die gesamte Gesundheitsbranche ist im Grunde zusammengebrochen. Es wird immer behauptet, es wäre kein Geld da – doch, ist es, aber es geht in Rüstung, Krieg und Bundeswehr. Aber ohne Hinterbau wird nichts klappen können.

Ich glaube, was hier, auf diese Art und Weise, gemacht wird, lädt mich und viele andere nicht zu konstruktivem Denken ein, sondern treibt mich in den Widerstand. Ich werde mich aus Gewissensgründen auf keinen Fall der Befehlsgewalt der Bundeswehr unterordnen.

Wir wollen allen Menschen die medizinische Versorgung ermöglichen, die sie individuell benötigen. Gesundheit muss für alle sicher sein, Kriegsmedizin lehne ich ab.

* Kirsten Rautenstrauch ist beschäftigt als Krankenschwester und Stationsleitung in einem Hamburger Krankenhaus. Sie ist ehemalige Betriebsrätin und Mitglied bei ver.di.

Erstveröffentlicht in der Zeitung „express“ Nr. 9/10 2025
https://www.express-afp.info/

Wir danken für das Publikationsrecht.

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