Rote Hilfe: Kontenkündigung war rechtswidrig

Eilfverfahren: Landgericht sieht keinen Grund für Maßnahme der Sparkasse Göttingen

Von SEBASTIAN WEIERMANN

Bild: Rote Hilfe Potsdam

Vor dem Göttinger Landgericht hat die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe am Freitag einen Etappensieg erzielt. Die Sparkasse Göttingen muss ein Konto des Vereins fortführen.

Zur Erinnerung: Mitte Dezember hatten sowohl die GLS Bank als auch die Sparkasse Göttingen die Konten der Roten Hilfe gekündigt. Zur Begründung machten beide Banken nur vage Angaben. Von der GLS Bank hieß es etwa, dass man sich an die »gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben im deutschen und europäischen Bankensystem sowie an international verbindliche Abkommen« halten müsse.

Die Rote Hilfe vermutete einen Zusammenhang zwischen ihrer Kontokündigung und der Aufnahme der »Antifa-Ost« auf die Terrorliste der USA. Die Banken agierten aus Angst vor möglichen Sanktionen der USA, so die Schlussfolgerung der Organisation, die linke Gefangene unterstützt. Gegen die Kontenkündigung bei der GLS Bank protestierten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem Brief, der die Bank aufforderte, das »Debanking« zu stoppen. Den Brief haben mittlerweile Tausende Menschen unterschrieben.

Gegen die Kontokündigung durch die Sparkasse der Stadt Göttingen, in der die Rote Hilfe ihren Sitz hat, klagte der Verein. Die Sparkassen haben als Anstalten des öffentlichen Rechts einen Versorgungsauftrag. Kontokündigungen etwa von NPD- oder AfD-Gliederungen mussten sie in der Vergangenheit immer wieder zurücknehmen.

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Auch der Roten Hilfe darf die Sparkasse das Konto nicht wegnehmen. Das Landgericht entschied, dass die Kündigung zum 9. Februar nicht wirksam ist und die Sparkasse das Konto mindestens fortführen muss, bis in einem Hauptverfahren entschieden wurde. Als Gründe für die Kontokündigung hatte die Sparkasse einen höheren Prüfaufwand bei Überweisungen infolge der US-Einstufung der »Antifa-Ost« als Terrororganisation genannt. Außerdem habe man Sorge, vom internationalen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden, und befürchte einen Reputationsverlust.

Argumente, die für das Gericht nicht zählten. Politische Entscheidungen oder Listungen eines »x-beliebigen Drittstaates« könnten keine Grundlage für eine Kontokündigung in Deutschland sein, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts. Auch ein möglicher Imageschaden für die Sparkasse sei kein ausreichender Grund. Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärte dazu: »Das Gericht hat klargestellt, dass politische Entscheidungen und Listungen eines Drittstaates kein Maßstab für das Handeln deutscher Banken sein dürfen. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.«

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der das Verfahren für die Rote Hilfe geführt hat, sieht eine große Bedeutung der Entscheidung für die Zivilgesellschaft: »Der Zugang zu einem Konto ist für Vereine existenziell. Willkürliche Entscheidungen der Trump-Regierung dürfen in Deutschland grundrechtlich geschütztes Verhalten nicht faktisch unterbinden. Das ist durch die Entscheidung des Landgerichts nun klargestellt.«

Erstveröffentlicht im nd v. 16.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196913.rote-hilfe-rote-hilfe-kontenkuendigung-war-rechtswidrig.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Zur Lage in Europa


Ein Gespräch über Erfahrungen und Strategien antifaschistischer Organisationen


Fédération Internationale des Résistants – Association antifasciste | International Federation of Resistance Fighters
– Association of Anti-fascist | Internationale Föderation der Widerstandskämpfer – Bund der Antifaschisten


Freitag | 30. Januar 2026 | 19.00 Uhr | Aquarium (Südblock)
Skalitzer Straße 6, 10999 Berlin- Kreuzberg

Bild: Yenihayat

Wenn deutsche Medien über Europa berichten, geht es meist um die Frage, ob und wie weit einzelne Regierungen
dem politischen Kurs der EU-Kommission in Bezug auf den Krieg in der Ukraine, die Haltung gegenüber den USA
oder die innereuropäischen Machtverhältnisse folgen.

Antifaschistinnen und Antifaschisten aber müssen die Entwicklung jener Länder in den Blick nehmen, in denen
extreme Rechte bereits die Regierungsmacht erobert haben, wie Viktor Orbán in Ungarn und Giorgia Meloni in
Italien.
Zudem gibt es nach den letzten Wahlen im europäischen Parlament drei Fraktionen der extremen Rechten,
die faktisch dessen drittstärkste Kraft bilden. Auch konnten Parteien aus diesem Spektrum in den letzten Monaten
bei nationalen Parlamentswahlen ihren Einfluss ausbauen, unabhängig davon, ob sie anschließend an der
Regierung beteiligt wurden oder nicht.

Welche innenpolitischen Veränderungen haben extreme Rechte im parlamentarischen System ihrer Länder auf
den Weg gebracht und was bedeutet das für die Demokratie, auch in Europa?

Diese Fragen stehen seit langem im Mittelpunkt des Austausches der Mitgliedsorganisationen der FIR, in den
auch Erfahrungen aus jenen Ländern einfließen, in denen antifaschistische und demokratische Kräfte solche
Entwicklungen verhindern konnten.

Die Veränderungen in Europa und der Welt spiegeln sich auch in unserem Land wider, trotz vielfältigen
Widerstands schreitet die Rechtsentwicklung voran. Die Vernetzung aller, die sich der Bedrohung widersetzen,
muss verstärkt werden.

Die Berliner VVN-BdA lädt am 30. Januar, einem verhängnisvollen Datum deutscher Geschichte, zu einem
Gespräch über internationale Erfahrungen und Ansätze für Gegenstrategien ein. Als Gesprächspartner:innen
stehen an diesem Abend Regina Girod, Vizepräsidentin der FIR, und Ulrich Schneider, Generalsekretär der FIR,
zur Verfügung.

Quelle: Newsletter der Berliner VVN-BdA

Al-Sharaa: Von Merz eingeladen, von uns angeklagt! (Demo findet statt!)

Update:


Auch hier in Berlin gilt es die Errungenschaften der Frauenrevolution in Rojava zu verteidigen. Zeigen wir Solidarität mit unseren kurdischen Kolleg:innen. Kommt am Montag zahlreich zur Demonstration gegen den Jolani-Besuch im Kanzleramt! Kolleg:innen aus allen Berliner Gewerkschaften sind herzlich eingeladen sich mit uns am Treffpunkt zu versammeln!

Wir dokumentieren im folgenden den Aufruf des kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit (Civaka Azad):

Am 19. Januar mobilisiert ein breites Bündnis zu einer Demonstration gegen den Besuch Ahmed al-Sharaa, auch bekannt als „Jolani“. Der Anführer islamistischer Milizen und heute selbsternannter Übergangspräsident Syriens, wird an diesem Tag vom Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin empfangen. Wir haben uns diesem Aufruf angeschlossen, weil auch für uns klar steht, Kriegsverbrecher dürfen nicht hofiert, sondern müssen angeklagt werden.

Wo und wann?

19. Januar 2026
16:00 Uhr
Start: Bundeskanzleramt / Wilhelmsgarten
Von dort aus wird sich die Demonstration in Richtung Brandenburger Tor bewegen und sich einer weiteren Kundgebung anschließen.

Weitere Informationen zum Demonstrationsbündnis:

Mehr zur Selbstverwaltung in Rojava: 

Städtepartnerschaft Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik e.V.: Frauenbefreiung in Nord- und Ostsyrien und Dêrik

GEW Berlin: Wie ein Besuch aus Nord- und Ostsyrien Schüler*innen an einer Neuköllner Gemeinschaftsschule inspirierte, sich zu engagieren

GEW: Interview mit Nesrîn Reşik, Ko-Vorsitzende der Yekîtiya Mamosteyên Bakur û Rojhilatê Sûriyeyê (Bildungsgewerkschaft in der syrischen Autonomieregion Rojava)

siehe aktuell auch: Solidarität mit den Menschen in Iran

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