Arbeit bei Tesla. Wie die Notlage von Migrant:innen ausgenutzt wird

Von Heidemarie Schroeder

Bild: IG Metall

Vor zweieinhalb Jahren wurde bei Tesla in Grünheide der Produktionsbetrieb aufgenommen; die Arbeitsbedingungen im Werk gerieten seitdem nicht aus den Schlagzeilen. Dabei dringt nur nach außen, was nicht nach außen dringen soll, denn Transparenz, auch die Arbeitsbedingungen betreffend, ist nicht die Eigenschaft, durch die Tesla in der Vergangenheit aufgefallen wäre.

Das wurde auch während einer Veranstaltung klar, die die Heinrich-Böll-Stiftung am 24.Oktober 2024 unter der Überschrift „Solidarität (un)möglich? – Arbeitsbedingungen und Organisation in der Tesla-Fabrik“ durchführte: Keiner kommt rein, um Beobachtungen anzustellen, und es dringt auch nur sehr wenig nach außen.

Seit längerem ist bekannt, dass Bewerber um eine Anstellung bei Tesla gleichzeitig mit dem Arbeitsvertrag umfangreiche Geheimhaltungsklauseln zu unterschreiben haben. Wir machten vor einem halben Jahr auf dem Bahnsteig in Fangschleuse, auf dem Tesla-Pendler aus Berlin anreisen, eine Beobachtung, die das untermauert. Wir begleiteten an diesem Tag Mitarbeiter der IG Metall, die vor den Betriebsratswahlen im März Flyer auf dem Bahnsteig an die anreisenden Teslarianer verteilten. Uns fiel auf, dass die Arbeiter eher keine Flyer nahmen, wenn sie sich in grossen Gruppen bewegten. Nachzügler, die nur zu zweit oder zu dritt gelaufen kamen, nahmen die Flyer hingegen entgegen.

Wir bekamen dadurch den Eindruck, dass die Mitarbeiter Teslas lieber keine Offenheit gegenüber der IG Metall zeigten, wenn sie nicht wussten, wer neben ihnen lief. Liefen sie mit Kollegen, die ihnen bekannt waren, riskierten sie es, einen Flyer anzunehmen.

Von Elon Musk ist bekannt, dass er die „Idee“ von Gewerkschaften nicht mag, da sie „Negativität“ und „feindselige Beziehungen“ in Unternehmen schürten. In seinen Werkshallen würde im übrigen ein so guter „vibe“ herrschen, dass man derartige Interessenvertreter nicht nötig hätte.

Die IGM hat dennoch bei der letzten Betriebsratswahl Boden gut machen können, obwohl ihr zahlreiche Steine in den Weg gelegt worden waren. So wurde der Termin zur Betriebsratswahl nur zehn Tage nach einer 14tägigen Werksschliessung anberaumt, was es den Kandidaten erschwerte, die für eine Kandidatur notwendigen 50 Unterschriften zu sammeln. Aktive wurden unter Druck gesetzt oder bekamen Beförderungen versprochen, wenn sie sich von der IGM-Liste wieder streichen lassen würden.

Mitte Oktober 2024 wurde bereits das zweite Mal einem Betriebsratsmitglied der IG Metall gekündigt. In ihrer Pressemitteilung urteilt die Gewerkschaft, dass damit „das aggressive Vorgehen von Tesla gegen den Einsatz für bessere Arbeits-bedingungen den nächsten Höhepunkt“ erreicht hätte.

Der Kampf der Gewerkschaft widmet sich hauptsächlich dem bei Tesla herrschenden hohen Leistungsdruck. Nicht nur sind die einzelnen Arbeitsschritte zu eng getaktet, auch werden regelmässig Überstunden gefordert, gibt es zu wenige Erholungsphasen, folgen Frühschichten auf Nachtschichten. Diese hohe Arbeitsbelastung wird auch als ursächlich für die bei Tesla üblichen hohen Krankenstände angesehen.

Druck auf die Leiharbeiter

Ein Investigativteam der Zeitschrift „Stern“ konnte zwei Journalistinnen ins Werk schleusen, die nicht nur den hohen Zeitdruck und die langen Wochenarbeitszeiten bestätigten, sondern auch einen nur sehr unzureichenden Arbeitsschutz konstatierten, der ursächlich für die häufigen Betriebsunfälle sein könnte.

Die Werksleitung begegnet derartigen Berichten jedoch nicht, indem sie Sorge trägt, den Arbeitsdruck zu vermindern, sondern sie erhöht den Druck auf ihre Mitarbeiter. Werksleiter André Thierig rügte auf einer Betriebsversammlung im Jahre 2023 Mitarbeiter, die auf Kosten ihrer Kollegen krankfeiern würden. „Wir werden das nicht dulden, dass manche sich den Rücken krumm buckeln für andere, die einfach keinen Bock haben, zur Arbeit zu kommen“, zitierte ihn das „Handelsblatt“. Nachdem im Monat August der Krankenstand 17 Prozent erreicht hatte, stattete Thierig zusammen mit einem anderen leitenden Mitarbeiter den Erkrankten einen Hausbesuch ab um zu kontrollieren, ob sie eventuell nur krank feiern würden. Gleichzeitig wurde 500 Leiharbeitern, die nur sehr selten oder nie krank sind, in Aussicht gestellt, sie auf feste Stellen zu übernehmen.

Der Druck auf Leiharbeiter, nicht negativ durch Krankschriften aufzufallen, ist noch einmal grösser als der auf die anderen Mitarbeiter, da sie sich bei Rückkehr in die Fabrik leicht ausgesperrt finden können. Und die anderen werden dieses Angebot nicht als die gewünschte Aussicht auf eine Entlastung interpretieren, sondern als Fingerzeig, wie schnell ersetzbar sie sein können.

Die Fluktuation der Arbeitnehmer bei Tesla ist zudem generell extrem hoch – ein „Hire and Fire“ scheint zu Teslas Geschäftsmodell zu gehören. Interessanterweise hat Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach für all dies keinen anderen Kommentar übrig als den: die Menschen würden mit den Füssen abstimmen, wenn die Arbeitsbedingungen bei Tesla so mies wären, wie es berichtet wird. Selbstverständlich tun die Menschen das auch, aber nur die, die als gefragte spezialisierte Facharbeiter keine Probleme damit haben, bei einem anderen Arbeitgeber sofort und zu besseren Bedingungen eine Wiederanstellung zu finden. Die Menschen aber, die aus allen Ländern der Welt – Tesla rühmt sich, Menschen aus 150 Nationen in seinen Werkshallen zu beschäftigen – in Berlin eine Heimat suchen, weil in ihren Heimatländern Krieg oder andere Not herrscht, haben diese Wahl nicht. Es handelt sich bei ihnen zum grossen Teil um unqualifizierte Arbeitskräfte, die die deutsche Sprache nicht oder kaum beherrschen und für die Tesla oft das erste und einzige Jobangebot darstellt, das sie seit ihrer Ankunft in der Hauptstadt Deutschlands erhalten haben.

Mit einigen von ihnen sprachen wir, als sie nach ihrer Schicht mit dem Regionalzug zurück in die Stadt fuhren. Für sie stellt der Lohn bei Tesla, obwohl er ca. 20 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegt, noch immer ein gutes Angebot dar. Die IG Metall weiss zu berichten, dass es in Berlin sehr viel mehr prekäre Arbeitsverhältnisse gibt, als mancher bei uns in Grünheide es sich vorstellen kann. Da die Arbeiter mit einem festen Arbeitsvertrag den Nachweis erbringen können, dass sie auf keine staatliche Unterstützung angewiesen sind, kann das den Unterschied zwischen Bleibeperspektive und Abschiebung bedeuten, berichteten etliche von ihnen.

Dass der Brandenburger Wirtschaftsminister diese Hintergründe nicht zu kennen vorgibt, ist ein Armutszeugnis für ihn. Entweder ist er eine Fehlbesetzung auf seinem Posten oder er kennte die Hintergründe doch und spielt nur den Erstaunten. Die „Freundschaft“ mit Tesla-Eigner Elon Musk ist ihm nach wie vor mehr wert als gute Arbeitsbedingungen bei dem inzwischen größten Arbeitgeber seines Bundeslandes.

Die Autorin ist Mitglied der Bürgerinitiativen Grünheide und der Wassertafel Berlin Brandenburg sowie der Naturschutzorganisation Grüne Liga.

Erstveröffentlicht in der SoZ (Sozialistische Zeitung) 12/2024
https://www.sozonline.de/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Ausgebremste Bewegung

Für pädagogische Qualität und Entlastung an den Berliner Kitas

von Kalle Kunkel*

Bild: Jochen Gester

Seit dem Jahr 2015 streiken Krankenhausbeschäftigte für Entlastung durch Personalvorgaben. Vor allem in Unikliniken konnte ver.di darüber in den letzten Jahren Entlastungsregelungen durchsetzen. 27 sind es inzwischen. Dass es bisher ausschließlich Krankenhäuser waren, in denen solche Entlastungsregelungen durchgesetzt wurden, bedeutet nicht, dass in anderen Care-Bereichen die Qualität der Arbeit, Personalmangel und Überlastung kein Thema sind. Und so war es nur eine Frage der Zeit, dass solche Auseinandersetzungen sich auch in anderen Bereichen entzünden. Es ist damit wieder eine Berufsgruppe, in der fast ausschließlich Frauen arbeiten, die diese Auseinandersetzung weiter vorantreibt.

Mit der Forderung nach pädagogischer Qualität und Entlastung waren die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin die ersten, die den Impuls jenseits der Krankenhäuser praktisch aufgegriffen haben. In Berlin wurde, wie in allen Bundesländern, die Anzahl der angebotenen Kita-Plätze in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte enorm gestiegen. Nicht nur sind die gesellschaftlichen Erwartungen in Bezug auf die Kita als Lernort, der für die Schule vorbereiten soll, gewachsen. Auch die gesellschaftlichen und internationalen Krisen und die soziale Polarisierung schlagen sich in den Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte nieder. Gerade in Großstädten wie Berlin finden sich Kinder mit vielfältigen Förderbedarfen in den Kitas wieder. Sei es wegen des niedrigen formalen Bildungshintergrunds der Eltern, Sprachschwierigkeiten, Traumatisierungen z.B. wegen Fluchterfahrungen, oder auch der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Lockdowns auf die psychische Verfassung der Kinder.

Vor diesem Hintergrund steht die Forderung nach einem festen Schlüssel von Fachkraft zu Kind im Mittelpunkt der Forderungen. Wie auch in den Krankenhäusern wissen die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft ver.di die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf ihrer Seite. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist weithin als zentrales Qualitätskriterium anerkannt und gilt als wesentlich für einen kindgerechten Umgang in den Kitas. Doch der Kampf um die Arbeitsbedingungen ist kein wissenschaftliches Proseminar, sondern Klassenkampf – insbesondere in Zeiten knapper Kassen. Deshalb war schnell klar, dass kreative Aktionen und Diskussionsveranstaltungen mit Fachpolitiker:innen an dem desolaten Zustand der Kitas nichts ändern würden. Selbst das sonst übliche ostentativ geäußerte Verständnis wurde den Erzieher:innen gegenüber nicht vorgetragen. Stattdessen wurden die Forderungen der Kolleg:innen weitgehend ignoriert und es wurde auf Verbesserungen in den letzten Jahren verwiesen.

Und so forderte die ver.di-Tarifkommission bei den Kita-Eigenbetrieben im April dieses Jahres den Berliner Senat zu Tarifverhandlungen auf. Im Mittelpunkt der Forderungen standen der Fachkraft-Kind-Schlüssel und freie Tage für die Schichten, an denen dieser nicht eingehalten wird.

Die Selbstbindung der Arbeitgeber

Das Land Berlin reagierte auf die Tarifforderung in einer Art und Weise, die die Arbeitgeber spätestens seit 2017 – als ver.di begonnen hat, die Auseinandersetzungen in den Krankenhäu-

sern auszuweiten – eingeübt haben. Sie lässt sich am besten als institutionelle Selbstbindung bezeichnen. Die beiden öffentlichen Arbeitgeberverbände, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), verboten ihren Mitgliedern bei Drohung des Ausschlusses, Tarifverträge zur Entlastung abzuschließen. Für ver.di bedeutet diese Drohung ein doppeltes Dilemma. Denn sollte diese wahr gemacht werden, drohten wichtige Streikbastionen aus den Flächentarifverträgen gedrängt zu werden. Zugleich betraf diese Drohung auch alle anderen Beschäftigten, Betriebe, Einrichtungen und Dienststellen, die unter den TVL fallen, denen damit auch der Ausschluss aus dem Flächentarifvertrag droht. Zugleich half diese Drohung auch bei der Disziplinierung möglicher Unterstützer:innen der Tarifforderung im politisch-parlamentarischen Raum. Wer will schon den Austritt des Landes aus dem Flächentarifvertrag riskieren.

Mit einem Mal erklärten Politiker:innen, die in der Vergangenheit und zum Teil bis heute Verantwortung für massive Tarifflucht öffentlicher Arbeitgeber tragen, der Gewerkschaft den Wert von Flächentarifverträgen. Der Berliner Senat nutzte diese Drohung, um trotz zahlreicher Warnstreiks der Erzieher:innen die Aufnahme von Verhandlungen zu verweigern. Vor dem Hintergrund dieser Blockade stimmten 91,7 Prozent der Beschäftigten Mitte September für die Einleitung eines unbefristeten Erzwingungsstreiks.

Gerichtliches Streikverbot

Zwar erklärte der Berliner Senat sich vor dem Hintergrund des drohenden Vollstreiks erstmals zu ernsthaften Gesprächen bereit. Er zeigte jedoch keine Bereitschaft, ernsthaft über die aufgestellten Forderungen zu verhandeln. Gleichzeitig griff der Senat das Streikrecht der Beschäftigten zum Thema Entlastung vor Gericht an. Da es rund um die Streiks zu Entlastung in den Krankenhäusern bereits zahlreiche Urteile gegeben hatte, in denen das Streikrecht bestätigt wurde – selbst für Krankenhäuser, die, wie die Kita-Eigenbetriebe, unter den Tarifvertrag der Länder (TVL) fielen –, waren die Aussichten in den folgenden Verfahren eigentlich gut.

Jedoch verboten die Gerichte in erster und zweiter Instanz den Streik, wenn auch mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen. Da sie zum Teil deutlich von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abweichen, sind die Urteile gewerkschaftspolitisch auch über die lokale Auseinandersetzung hinaus von Relevanz.

In der ersten Instanz begründete das Arbeitsgericht Berlin das Streikverbot im Wesentlichen mit zwei Argumenten:

1. Da die TdL dem Land Berlin mit Rausschmiss gedroht habe für den Fall, dass dieses einen Tarifvertrag Entlastung abschließe, verstoße der Streik gegen die Koalitionsfreiheit des Landes Berlin. Damit widersprach das Arbeitsgericht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dieses hatte schon vor 20 Jahren geurteilt, dass Absprachen in einem Arbeitgeberverband keine Auswirkungen darauf haben können, für welche Tarifziele eine Gewerkschaft legitimerweise zum Streik aufrufen dürfe.

2. Das Gericht argumentiert, dass ver.di zum Thema Entlastung durch den letzten Abschluss im TVL in der Friedenpflicht sei. Diese Argumentation knüpft an die Tatsache an, dass ver.di in der letzten TVL-Runde Erwartungen zum Sozial- und Erziehungsbereich formuliert hatte, bei denen es um die Übernahme von Ergebnissen aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) ging. Unter anderem wurden statt einer verbesserten generellen Eingruppierung in die Stufe S8b eine Zulage von 130 und 180 Euro sowie generelle pauschale zusätzliche freie Tage zur Regeneration vereinbart. Zwar wurde in dem TVL-Abschluss die Zulage übernommen, die zusätzlichen freien Tage jedoch nicht. Trotzdem sah das Gericht durch die Einigung das Thema Entlastung generell in der Friedenspflicht.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) wies zwar die erste Begründung des Arbeitsgerichts Berlin zurück. Trotzdem bestätigte es das Streikverbot, denn auch das LAG sah das Thema Entlastung in der Friedenspflicht. Zwar musste es zugestehen, dass der zurückliegende Abschluss keine Entlastungsregelungen beinhalte, jedoch sei über das Thema Entlastung verhandelt worden und dies löse auch bei Nicht-Einigung die Friedenspflicht aus. Ob sich die Friedenspflicht auf Entlastung generell oder nur auf einzelne Forderungen erstreckt, wird erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung ersichtlich werden. Ver.di hatte vor Gericht dargelegt, dass über das Thema nicht verhandelt worden sei. Jedoch ist die Argumentation des Gerichts auch jenseits dieser Frage gewerkschaftspolitisch hoch problematisch. Denn hier weicht das Gericht von der bisherigen Rechtsprechung des BAG ab, das einen Tarifgegenstand erst dann als befriedet ansieht, wenn dieser »erkennbar umfassend« geregelt sei. Abweichend davon würde nach der Logik des LAG Berlin-Brandenburg ein Tarifgegenstand schon dadurch als befriedet gelten, dass am Verhandlungstisch über ihn geredet wurde. Dies wäre eine massive Ausweitung der Friedenspflicht und entsprechend eine Unterhöhlung des Streikrechts.

Wie weiter?

Eine genauere Bewertung des Urteils wird erst möglich sein, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Auf dieser Grundlage will ver.di über die nächsten Schritte beraten. Bis auf Weiteres sind ver.di jedoch Streiks zum Thema Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben verboten. Die Kolleg:innen wollen jedoch nicht aufgeben. In der Auseinandersetzung um die Streiks hatte die Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch immer wieder erklärt, es gebe kein flächendeckendes Problem in den Kitas, und die Situation mit irreführenden Zahlen über den angeblichen Fachkraft-Kind-Schlüssel in den Kitas schöngeredet. Ver.di hat deshalb nun einen eigenständigen Personalcheck in den Kitas angekündigt.

Zugleich hat die Tarifauseinandersetzung bereits Wirkung gezeigt. Die Bildungssenatorin wurde dadurch gezwungen, zu einem Runden Tisch einzuladen. Ver.di will dort durchsetzen, dass eine offizielle Erhebung durchgeführt wird, die den tatsächlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel ermittelt. Im zweiten Schritt soll dann das Berliner Kita-Fördergesetz so verändert werden, dass die dort erwähnten Personalschlüssel zu verbindlichen Vorgaben werden.

* Kalle Kunkel arbeitet bei ver.di in Berlin-Brandenburg.

express im Netz und Bezug unter: www.express unter: www.express-afp.info
Email: express-afp@online.de

In: express 11/2024

Wirr danken für das Publikationsrecht.

Spore hosts: Zeit zu reden: Antisemitismus – Definitionen, Interpretationen und Verwendung

Termin: 28. November 19.30 Uhr

Die Spore Initiative befindet sich in der Hermannstraße 86, 12051 Berlin-Neukölln.

Bild: Spore Hosts

Mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichst Du uns mit der U8 (U-Bahnhof Leinestraße) und der Ringbahn (S-Bahnhof Hermannstraße, dort gibt es einen Aufzug).

Kaum ein Begriff sorgt in Deutschland für so viele Diskussionen und Missverständnisse wie der des Antisemitismus. Während sich alle einig sind, dass Antisemitismus entschlossen bekämpft werden muss, herrscht große Uneinigkeit darüber, was als antisemitisch und was als legitime Kritik an Israel einzustufen ist. Seit dem siebten Oktober sind die Grenzen weiter verschwommen – welcher Vorwurf darf erhoben, welche Forderung gestellt, welche Parole skandiert, welches Schild hochgehalten werden? Und wer soll in Deutschland darüber bestimmen – Politik, Gerichte oder Sicherheitskräfte? Können deutsche Behörden überhaupt festlegen, was antisemitisch ist, wenn selbst die Wissenschaft bis heute über verschiedene Definitionen und Ausprägungen diskutiert?

Wir wollen uns dem Phänomen des Antisemitismus annähern, indem wir seine geschichtliche Entwicklung beleuchten und untersuchen, welche Formen er in der heutigen Gesellschaft angenommen hat. Wie hat sich seine Definition im Laufe der Zeit verändert? Hat der moderne Antisemitismus dieselben Wurzeln wie der historische? Was bedeutet die Entstehung des Staates Israel für die Juden selbst und welche Rolle spielt der Zionismus für das Selbstverständnis jüdischer Menschen weltweit? Ist Kritik am Zionismus eine versteckte Kritik an Juden und folglich eine neue Form des Antisemitismus? Oder hilft der Antizionismus bei der überfälligen Abgrenzung von einem israelischen Staat, der auf Unrecht, Besatzung und Ungleichbehandlung aufbaut und deshalb grundlegend verändert werden müsste?  

In Deutschland hat die Verantwortung für den Holocaust und die daraus abgeleitete „Staatsräson“ zu einer bedingungslosen Unterstützung Israels geführt. Im Zentrum des Kampfes gegen Antisemitismus steht deshalb weniger das anti-jüdische Verschwörungsnarrativ als vielmehr die Kritik an Israel und am Zionismus. Der Vorwurf des israelbezogenen Antisemitismus ist dadurch zum Instrument extremistischer Akteur*innen geworden, mit dem sich sowohl arabische als auch jüdische kritisch-progressive Personen diffamieren lassen.

Der Aufstieg rechtsradikaler Kräfte in Europa weckt Erinnerungen an eine dunkle Vergangenheit. Während diese Bedrohung von Tag zu Tag realer erscheint, diskutiert die deutsche Öffentlichkeit vor allem über „muslimischen“ und „linken“ Antisemitismus. Fokussiert sich die Politik auf marginalisierte Gruppen, um vom real existierenden Antisemitismus in der Mehrheitsgesellschaft abzulenken? Sind nicht Juden und Muslime beide Opfer von Rassismus und Ausgrenzung? Und wie ließe sich im Interesse einer menschenrechtsbasierten Innen- und Außenpolitik besser zwischen Antisemitismus, Antizionismus und Israelkritik unterscheiden?

Zur Diskussion einladen:

Stefanie Schüler-Springorum, Prof. Dr., Leiterin des Zentrums für Antisemitismusforschung an der TU Berlin und Mitglied im Direktorium des Zentrums Jüdische Studien Berlin-Brandenburg. Forschungsschwerpunkte: Deutsch-jüdische Geschichte, Geschichte des Nationalsozialismus, Spanische Geschichte, Geschlechtergeschichte im 19. und 20. Jahrhundert; Veröffentlichungen u.a.: Gender History of German Jews: A Short Introduction. New York City 2024; Hans Litten – Anwalt gegen Hitler. Eine Biographie, überarbeitete und ergänzte Neuauflage, Göttingen 2022 (mit K. Bergbauer und S. Fröhlich); Krieg und Fliegen. Die Legion Condor im Spanischen Bürgerkrieg, Paderborn 2010.

David Ranan (1946 in Tel-Aviv geboren) ist Politikwissenschaftler und Sachbuchautor. Er ist Fellow des Zentrums für Antisemitismusforschung an der TU, Berlin und des Birkbeck for the Study of Antisemitism, University of London. Er veröffentlichte Studien zu Einstellungen von jungen Israelis zum Wehrdienst und Einstellungen junger Juden in Deutschland. Er untersucht den Antisemitismus-Diskurs in Deutschland und dessen Politisierung, wie auch die Problematik der Gleichsetzung von Israelkritik und Antisemitismus, insbesondere unter Araber*innen und Muslim*innen. Antisemitismus unter Muslim*innen ist Gegenstand seiner 2018 erschienenen Studie: Muslimischer Antisemitismus: Eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland?

Moderation

Die Politikwissenschaftlerin und Journalistin Kristin Helberg berichtete sieben Jahre lang von Damaskus aus über den Nahen und Mittleren Osten für deutsche, österreichische und Schweizer Hörfunkprogramme sowie verschiedene Print- und Onlinemedien. Heute arbeitet sie als Autorin, Nahostexpertin und Moderatorin in Berlin. Im Herder Verlag erschienen von ihr „Verzerrte Sichtweisen – Syrer bei uns. Von Ängsten, Missverständnissen und einem veränderten Land“ (2016) und „Der Syrien-Krieg. Lösung eines Weltkonflikts“ (2018). Als Stipendiatin der Stiftung Mercator untersuchte sie die syrische Diaspora in Deutschland.

Spore Initiative:
https://spore-initiative.org/de/programm-in-berlin/besuchen-und-mitmachen/spore-hosts-zeit-zu-reden-antisemitismus-definitionen-interpretationen-und-verwendung

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