Streikrecht verteidigen! – Protect the right to strike! Protest vor der Britischen Botschaft !

Kundgebung 1. Februar 16 Uhr Britische Botschaft | Streikrecht verteidigen! – Protect the right to strike! Solidarität mit den Streikenden in Großbritanien !

Beim Streikrecht, insbesondere auch dem politischen Streikrecht, geht es um Macht. Wie kann die große Masse der Arbeitenden in sozialen Fragen, aber auch in elementaren Fragen wie Krieg und Frieden oder Klimakrise der Willkür der politischen Parteien und ihrem reihenweisen Bruch von Wahlversprechen etwas entgegensetzen ? Streik kann dem Kapital und den mit ihm verbündeten Eliten wirklich weh tun , den Druck zur Durchsetzung ökonomischer wie politischer Forderungen enorm erhöhen , breiten sozialen Bewegungen den Rücken stärken und dem tatsächlichen akuten Mehrheitswillen in der Bevölkerung Geltung verschaffen. Angesichts der sich auftürmenden globalen Krisen sind Möglichkeiten zu echter Gegenwehr immer weniger gewollt, nehmen die Angriffe auf das Streikrecht welweit zu, nicht nur in Krisen- und Kriegsgebieten, zuletzt gerade auch in „westlich“ orientierten Demokratien wie Südkorea und Großbritanien. In Deutschland gibt es schon lange ein extrem eingeschränktes Streikrecht. Wenn die Schüler zu Anfang von Fridays For Future skandierten „Streik in der Schule , Streik im Betrieb, das ist unsere Politik“ , dann hatte das weitgehend noch symbolischen Charakter und viele waren sich nicht bewusst, dass echtes Streiken über einen eng begrenzten ökonomischen Rahmen hinaus in unserem Land für illegal erklärt wird und Staat und Justiz den Knüppel herausholen, wenn es denn zu ernsthaften politischen Streiks kommen sollte. Solidarisieren wir uns am 1. Februar mit den Streiks in Großbritannien. Setzen wir dabei auch ein Signal vor der britischen Botschaft für die weltweite Durchsetzung des Streikrechts, nicht zuletzt auch für ein uneingeschränktes Streikrecht in Deutschland.

Hier Mobilisierung und Aufruf der „Kampagne für ein umfassendes Streikrecht“ https://rechtaufstreik.noblogs.org/

Am 1. Februar 2023 streiken in Großbritannien die Lehrer*innen,
Lokführer*innen, Beschäftigte der Hochschulen und des öffentlichen
Dienstes für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Der 1. Februar
ist zudem ein Tag des Protests gegen die geplanten Anti-Streik-Gesetze.
Denn die britische Regierung will das Streikrecht massiv einschränken.
Es gibt einen Aufruf international am 1. Februar Solidarität zu zeigen
und vor britischen Botschaften zu protestieren. Als Kampagne für ein
umfassendes Streikrecht rufen wir auf zu einer Kundgebung am 1. Februar
um 16 Uhr vor der Britischen Botschaft, Wilhelmstraße 70/71, 10117
Berlin. Weiter unten findet ihr den Aufruf dazu. Wir freuen uns, wenn
ihr euch an der Kundgebung beteiligt und den Termin und den Aufruf
ankündigt und weiterverbreitet.
Aufruf: Streikrecht verteidigen! – Protect the right to strike!

Der britische konservative Premierminister Rishi Sunak hat einen
massiven Angriff auf das Streikrecht gestartet. Er will für Beschäftigte
in den Bereichen Gesundheit, Feuerwehr oder Bildung das Streikrecht
weitreichend einschränken. Einem Teil der Beschäftigten soll es verboten
werden zu streiken, andernfalls können sie gekündigt werden!

Der Streik ist das zentrale Mittel, um unsere Interessen als
Beschäftigte durchzusetzen. In der aktuellen Krise mit Preissteigerungen
bei Lebensmitteln, Heizung oder Strom können wir uns nur organisiert
wehren und zusammen für unsere Forderungen kämpfen, gerade auch mit
Streiks. In Deutschland ist das Streikrecht restriktiv, denn
Arbeitsniederlegungen werden in der herrschenden Rechtsprechung als
illegal betrachtet, wenn sie nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen
werden und wenn nicht für Ziele gestreikt wird, die sich in einem
Tarifvertrag abbilden lassen. Auch in Deutschland gab es bereits
Vorstöße von Konservativen das Streikrecht in bestimmten Branchen, wie
zum Beispiel bei der Bahn einzuschränken. Wir setzen uns ein für ein
umfassendes Streikrecht und sind solidarisch mit den Beschäftigten
international, die für das Recht auf Streik kämpfen.

Am 1. Februar 2023 streiken in Großbritannien die Lehrer*innen,
Lokführer*innen, Beschäftigte der Hochschulen und des öffentlichen
Dienstes für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Der 1. Februar
ist zudem ein Tag des Protests gegen die geplanten Anti-Streik-Gesetze.

Das Recht auf Streik ist ein Menschenrecht, jede Einschränkung dieses
Rechts ist ein Angriff auf uns und unsere demokratischen Rechte. Diesen
Angriff der Regierenden müssen wir entschlossen zurückweisen! Wir
solidarisieren uns mit den Beschäftigten in Großbritannien und ihrem
Kampf für das Streikrecht!

https://rechtaufstreik.noblogs.org/2023/01/aufruf-protect-the-right-to-strike/

Das Sondertribunal

Außenministerin Baerbock will Russlands Krieg gegen die Ukraine aburteilen lassen – vor einem Sondertribunal, damit alle westlichen Angriffskriege seit 1999 straflos bleiben können.

18. Januar 2023

BERLIN/MOSKAU (Eigener Bericht) – Mit einem neu zu schaffenden Sondertribunal will Außenministerin Annalena Baerbock Russlands Krieg gegen die Ukraine aburteilen lassen. Das Sondertribunal soll nach ukrainischem Recht vorgehen, das das Führen von Angriffskriegen mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Es soll allerdings außerhalb der Ukraine angesiedelt werden und mit international ausgewähltem Personal besetzt werden; als ein möglicher Standort ist Den Haag im Gespräch. Dort führte Baerbock Anfang dieser Woche Gespräche über das Vorhaben. Eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof gilt als wenig aussichtsreich: Dort haben die westlichen Mächte, um nicht selbst verurteilt zu werden, die formalen Voraussetzungen für die Aburteilung eines Angriffskrieges, wie es in Berichten heißt, allzu „eng formuliert“. Tatsächlich ist eine Verurteilung von Russlands Überfall auf die Ukraine unter den Bedingungen des – für sämtliche Staaten gleichermaßen geltenden – internationalen Rechts im Prinzip undenkbar, solange westliche Angriffskriege straflos bleiben. Letzteres gilt insbesondere für die Kriege gegen Jugoslawien (1999), den Irak (2003) und Libyen (2011).

Angriffskrieg gegen Jugoslawien

Den ersten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg nach dem Ende des Kalten Krieges entfesselte die NATO am 24. März 1999 gegen Jugoslawien. Dass ihr Krieg ein klarer Bruch des internationalen Rechts war, hat der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder später offen eingestanden. Die Bundesrepublik habe „zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt, ohne dass es einen [UN-]Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte“, erklärte Schröder am 9. März 2014 auf einer Diskussionsveranstaltung der Wochenzeitung Die Zeit: „Ohne Sicherheitsratsbeschluss eine kriegerische Auseinandersetzung zu führen, war ein Verstoß gegen das Völkerrecht.“ Bereits Monate vor dem Überfall auf Jugoslawien hatte etwa der deutsche Diplomat Hans Arnold gewarnt: „Würden die NATO-Staaten … ohne UNO-Mandat mit militärischer Gewalt gegen Jugoslawien vorgehen, dann würden sie nicht nur einen eklatanten Völkerrechtsbruch begehen, sondern zweifellos auch weiteren Völkerrechtsverletzungen Tür und Tor öffnen. … Kein wie auch immer gearteter Zweck könnte dieses Mittel heiligen.“[1] Horst Grabert, früherer Chef des Bundeskanzleramts (1972 bis 1974), Ex-Botschafter in Belgrad (1979 bis 1984), konstatierte gleichfalls vorab mit Blick auf den sich deutlich abzeichnenden NATO-Angriffskrieg: „Alle Beteiligten … kennen die Völkerrechtswidrigkeit der Aktion und camouflieren dies auch nur sehr unvollkommen.“[2]

Angriffskrieg gegen den Irak

Den nächsten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entfesselten die Vereinigten Staaten am 20. März 2003 gegen den Irak, den sie mit der Behauptung legitimierten, Bagdad verfüge über biologische und chemische Massenvernichtungswaffen. Dass dies nicht zutraf, dass die Bush-Adminstration das auch wusste, zur Begründung ihres Überfalls aber dennoch an ihrer Lüge festhielt, ist längst nachgewiesen.[3] Ebenso wie der Krieg gegen Jugoslawien wurde auch derjenige gegen den Irak, an dem sich von Beginn an auch britische, australische und polnische Truppen beteiligten, nicht vom UN-Sicherheitsrat gebilligt; er hat deshalb keinerlei Rechtfertigung im internationalen Recht. Die menschlichen, gesellschaftlichen und materiellen Flurschäden, die der Irak-Krieg anrichtete, stellten diejenigen des Krieges gegen Jugoslawien noch weit in den Schatten. Die Schätzungen zur Zahl der zivilen Todesopfer schwanken; sie reichen von einer Zahl zwischen 275.000 und 306.000 (Costs of War Project, Brown University) [4] bis zu 650.000 alleine bis zum Jahr 2006 [5]. Letztere Zahl bezieht die Todesopfer durch Kriegsfolgen ein: vom zerstörten Gesundheitssystem bis hin zu Mangelernährung. Hinzu kommt, dass durch Krieg und Besatzung nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die sozialen Strukturen im Irak vollständig zerstört wurden; letztlich schuf dies unter anderem den Boden für den Aufstieg des IS.[6]

Angriffskrieg gegen Libyen

Einen dritten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg starteten Frankreich und Großbritannien, als sie mit ihren militärischen Operationen in Libyen die UN-Resolution 1973 vom 17. März 2011 brachen. Die Resolution hatte die Einrichtung einer Flugverbotszone über Libyen sowie „alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung“ gestattet. Unter dem Vorwand, all dies durchzusetzen, gingen die Streitkräfte Frankreichs und Großbritanniens – mit der Unterstützung der NATO – einen Schritt weiter und bombardierten das Land mit dem Ziel, in Tripolis eine neue Regierung zu installieren. In NATO-Stäben waren auch deutsche Soldaten an der Kriegführung beteiligt.[7] Die Zahl der unmittelbaren Todesopfer ist nicht bekannt; sie liegt mutmaßlich erheblich unter derjenigen im Irak. Die britische Organisation Airwars hat zwischen 1.166 und 2.519 zivilen Todesopfern allein im Jahr 2011 nachgewiesen. Mit einer höheren Zahl wird jedoch gerechnet.[8] Wie im Irak wiegen in Libyen insbesondere die langfristigen sozialen Schäden schwer: Das Land ist gesellschaftlich weitgehend zerrüttet und in einem mörderischen Bürgerkrieg versunken, der bis heute allenfalls Phasen relativer Ruhe, aber keine Lösung kennt.[9] Der Libyen-Krieg hat zudem entscheidend dazu beigetragen, den Krieg im Norden Malis zu entfachen, der bis heute den gesamten Sahel in Brand zu setzen droht.[10]

Straflosigkeit für den Westen

Für keinen der drei großen völkerrechtswidrigen Kriege, die die Mächte Europas und die Vereinigten Staaten im vergangenen Vierteljahrhundert angezettelt haben, ist jemals auch nur irgendjemand zur Rechenschaft gezogen worden. Sogar nachgewiesene Kriegsverbrechen bleiben in aller Regel straflos [11] – im Gegensatz zu Journalisten bzw. Whistleblowern, die Kriegsverbrechen aufdecken; bekanntestes Beispiel ist Julian Assange. Die USA haben zeitweise sogar Sanktionen gegen die Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof, Fatou Bensouda, verhängt: Sie wollte mutmaßliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan untersuchen.[12]

„Eng formuliert“

Ganz anders verhält es sich nun mit Blick auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und mit Blick auf Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg. Zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine ermitteln mittlerweile laut Berichten mehr als ein Dutzend Staaten inklusive Deutschland – darunter Staaten, die sich und ihren Militärs faktisch Straffreiheit beim Führen der erwähnten Angriffskriege und bei Kriegsverbrechen gewähren. Außenministerin Annalena Baerbock will Russland jetzt zusätzlich wegen des Verbrechens der Aggression vor Gericht stellen. Im Prinzip könnte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Ermittlungen anstellen. Allerdings sind die formalen Voraussetzungen dafür, wie berichtet wird, auf Druck der westlichen Mächte „eng formuliert“ worden: Es habe „Furcht“ bestanden, „selbst vor den IStGH gezogen zu werden – zum Beispiel wegen des Krieges im Irak“.[13] Baerbock sucht nun nach einer Alternative. Dazu führte sie zu Wochenbeginn Gespräche in Den Haag.

Nach ukrainischem Recht

Konkret schlägt die deutsche Außenministerin nun die Einrichtung eines Sondertribunals vor, das ukrainisches Recht anwenden soll. Konkret soll Artikel 437 der ukrainischen Verfassung genutzt werden; er sieht für Planung, Vorbereitung und Führen eines Angriffskriegs 10 bis 15 Jahre Haft vor.[14] Das Sondertribunal soll seinen Sitz außerhalb der Ukraine haben und, um ihm wenigstens den Anschein von Legitimität und Überparteilichkeit zu verleihen, um „internationale Elemente“ angereichert werden, etwa international ausgewählte Staatsanwälte und Richter.[15] Als Standort komme, so heißt es, Den Haag in Frage.

Zwei Sphären angeblichen Rechts

Faktisch wäre die Schaffung eines solchen Sondertribunals ein weiterer schwerer Schlag gegen das internationale Recht. Während dieses von Institutionen wie dem IStGH gesprochen wird, würde das Sondertribunal geschaffen, um den IStGH umgehen zu können. Es würde sich ausschließlich gegen – tatsächliche oder angebliche – russische Aggressionsverbrechen richten, westliche Aggressionsverbrechen aber ignorieren und damit faktisch zwei getrennte Rechtssphären schaffen – eine, in der Russland bestraft wird, und eine zweite, in der die westlichen Mächte straflos bleiben. Es liefe dem Kerngedanken internationalen Rechts – dass es nämlich für alle gleichermaßen gilt – offen zuwider und wäre, meilenweit davon entfernt, Gerechtigkeit schaffen zu können, nichts anderes als ein neues Polit-Kampfinstrument der westlichen Welt.

[1], [2] Zitiert nach: Clemens Ronnefeldt: Rückkehr zum Faustrecht. Die neue NATO und der Kosovo-Krieg. junge Welt 29.03.1999.

[3] Matthias von Hein: Irak-Krieg: Am Anfang stand die Lüge. dw.com 09.04.2018. S. auch Bloßgestellt.

[4] Iraqi Civilians. watson.brown.edu December 2022.

[5] Matthias von Hein: Irak-Krieg: Am Anfang stand die Lüge. dw.com 09.04.2018.

[6] S. dazu Vom Westen befreit.

[7] S. dazu Deutschlands Kriegsbilanz (III).

[8] All Belligerents in Libya, 2011. airwars.org.

[9] S. dazu Die zweite Berliner Libyen-Konferenz und Beihilfe zum Flüchtlingsmord.

[10] S. dazu Ein Land am Abgrund.

[11] S. dazu Der Club der Kriegsverbrecher.

[12] S. dazu Bilanz von 18 Jahren.

[13] Matthias Wyssuwa: Wer kann russische Kriegsverbrecher verurteilen? Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.01.2023.

[14] Baerbock wirbt für Sondertribunal. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.01.2023.

[15] Matthias Wyssuwa: Wer kann russische Kriegsverbrecher verurteilen? Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.01.2023.


Erschienen bei „German Foreign Policy“ am 17.1.20 23
https://www.german-foreign-policy.com/

Wir danken der GFP-Redaktion für die Abdruckerlaubnis.

Werte und Politik

Was sie für die Friedensbewegung bedeuten

von Regina Girod

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine dauert nun schon fast ein Jahr an. Bundeskanzler Scholz sah durch ihn eine Zeitenwende markiert, und Außenministerin Baerbock verkündete, er habe der Bundesrepublik Deutschland eine neue, wertebasierte Außenpolitik beschert, weil nichts Geringeres als die westlichen Werte Freiheit und Demokratie jetzt mit allen Mitteln verteidigt werden müssten. Ihr Gebrauch des Wertebegriffs suggeriert, dass Politik auf der Grundlage von Werten etwas Besonderes, moralisch Hochstehendes darstellt: Eine Gemeinschaft verteidigt ihre höchsten Güter gegen Angriffe von außen. Tatsächlich basiert jedoch jedes menschliche Handeln und auch jede Politik auf Werten. Sie müssen durchaus nicht immer der Humanität oder dem Fortschritt verpflichtet sein. Gerade Politikerinnen neigen deshalb dazu, ihre wahren Antriebe mit moralischem Getöse zu verschleiern.

Die Verteidigung westlicher Werte hat schon immer einen probaten Kriegsgrund abgegeben, vor allem die USA haben sie jahrzehntelang für die Legitimation ihrer Angriffskriege strapaziert. Die wirklichen Ziele, um die es ging, waren meist abgeleitet von dem Wert, eine Weltmacht zu sein und zu bleiben, und genau darum geht es auch jetzt. Vor dem Hintergrund der Verschiebung globaler Kräfteverhältnisse nach dem Ende der bipolaren Teilung der Welt und durch das Erstarken Chinas als Wirtschafts- und Militärmacht hat eine weltweite Umgruppierung innerhalb der Machtblöcke eingesetzt. Daran beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland aktiv, mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges will man endlich wieder eine größere Rolle in der Weltpolitik spielen. Da zur Neuaufteilung von Einflusssphären immer auch militärische Optionen gehören, wird Aufrüstung zum Gebot der Stunde erklärt. Die Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung nach Kriegsbeginn das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr aus dem Hut zauberte, lässt ahnen, dass hier eine Gelegenheit ergriffen wurde, die man nicht verstreichen lassen wollte.

Durch die Veränderungen in den globalen Kräfteverhältnissen wächst weltweit die Kriegsgefahr. Auch der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine lässt sich in diesen Kontext einordnen. Die Politik der Bundesregierung in den letzten zehn Monaten hat gezeigt, dass sie kein nachhaltiges Interesse an einem baldigen Friedensschluss hat. Erkennbare Anstrengungen, eine Waffenruhe und Friedensverhandlungen durchzusetzen, hat sie bis heute nicht unternommen.

Damit stellt sich die Frage, wer der Forderung, den Krieg zu beenden, so nachdrücklich auf die Straße bringen kann, dass Druck auf die Regierung aufgebaut wird. Viele Menschen sind zwar für den Frieden, doch sie werden politisch nicht aktiv. Die klassische Friedensbewegung vereint Menschen und Gruppen, für die der Frieden aus unterschiedlichen Gründen einen hohen Wert besitzt, doch ihre Mobilisierungskraft reicht angesichts der Situation nicht aus. Daraus entstand die Idee, Menschen aus dem politisch rechten Spektrum in Friedensaktionen einzubeziehen. Die beiden vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses Spektrum bundesweit mobilisierungsfähig ist. Aus Sicht der Werte ist diese Idee allerdings zerstörerisch.

Generell zählt Frieden zu den zentralen Werten all jener, die sich für menschliche Lebensbedingungen und gleiche Rechte für alle Menschen einsetzen, denn Krieg bedeutet Tod, Gewalt, Flucht und Entrechtung für jene, die unmittelbar von ihm betroffen sind, aber auch Armut, Hunger und Elend für mittelbar Betroffene. Für Antifaschistinnen und Antifaschisten ist der Frieden ein essenzieller Wert, ihre Bewegung ist im Kern eine Menschenrechtsbewegung, die sich gegen Demokratiefeindlichkeit, Nationalismus, Krieg und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit richtet.

Die Ideologien von Faschisten, Rassisten und Demokratiefeinden basieren dagegen auf entgegengesetzten Werten wie Ungleichheit, Gewalt und radikaler Durchsetzung eigener Interessen gegen alle, die als fremd oder feindlich definiert werden. Frieden hat in ihren Wertesystemen keinen Platz, selbst wenn sie ihn gelegentlich aus taktischen oder demagogischen Gründen beschwören. Ihre Einbeziehung in Friedensaktionen entspräche deshalb in etwa der Idee, gemeinsam mit Menschenfeinden für Humanismus zu demonstrieren, weil die Demonstrationen dann größer wären.
Nazis, Rassisten und Feinde der Demokratie gehören nicht in die Friedensbewegung. Sie müssen draußen bleiben.

Erschienen in „antifa“ (Zeitschrift der VVN BdA) 1/2- 2023
https://antifa.vvn-bda.de/

Wir danken der antifa-Redalktion für das Abdruckrecht.

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