Räumung Palästina-Kongress war rechtswidrig

Es ist eines von mehreren Urteilen, die das Vorgehen der Exekutive im Zusammenhang mit dem Palästina-Kongress als rechtswidrig erklärt. Das Urteil zeigt, dass die Gewaltenteilung mit einer unabhängigen Justiz in Deutschland noch funktioniert. Gleichzeitig aber schert sich die Staatsmacht immer weniger um die Einhaltung dieser Urteile und von Gesetz und Grundrechten. Konsequenzen hat es für die staatlichen Täter in der Regel keine. Polizei und Behörden, insbesondere in Berlin, ignorieren solche Urteile einfach. Großes Vorbild Bundeskanzler Merz, der jetzt erneut angekündigt hat, im Dezember den gesuchten Kriegsverbrecher Netanjahu zu treffen. Auch damit wird eine Grenze überschritten, die bislang kein deutscher Kanzler angerührt hat: Noch nie wurde ein Regierungschef besucht, gegen den der IStGH wegen Kriegsverbrechen einen Haftbefehl beantragt hat. Die internationale Rechtsordnung, zu der sich die BRD ausdrücklich und offiziell bekannt hat, wird voll wissentlich ignoriert.
Doch bei Staatsräson – ein Begriff jenseits jeglicher juristischer Legitimation – und Israel wird jede Moral und jeder juristische
Standard ausgehöhlt. Trump gibt dabei die Blaupause für Merz.

Hier die Erklärung der Klägerin „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“
„Weder für Polizei, Politiker*innen, noch für uns überraschend. Unsere Klage war erfolgreich und die Auflösung sowie das Verbot Rechtswidrig. Dennoch: der Schaden wurde angerichtet und angesichts der aktuellen Lage blicken wir nicht besonders hoffnungsvoll in die Zukunft. Wohin man blickt prügelt die Polizei und Grundrechte werden mit Füẞen getreten.
Palastina

Unsere Klage gegen die Auflösung
und das Verbot des Palästina-Kongresses war erfolgreich.

Genau wie alle anderen Klagen in
diesem Zusammenhang, war unsere
Klage gegen die Auflösung und das
Verbot des Palästina-Kongresses erfolgreich. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass
die Polizei in dieser Angelegenheit
rechtswidrig gehandelt hat.

All dies war den Politiker*innen und der Polizei selbstverständlich bekannt, die das Gesetz bewusst brachen. Der zuständige Polizeibeamte sagte uns damals ausdrücklich, er habe den Strom abgestellt und den Kongress beendet wegen einer ,,Gefahrenprognose“ und seiner persönlichen Einschätzung. Dem Ganzen gingen zahlreiche Versuche voraus, den Kongress schon vorher zu verhindern. Mit Mafia-Methoden, wie etwa Drohungen gegen den Saalinhaber.

Interessant ist, dass derselbe
Polizeibeamte auẞerdem behauptete,
die Teilnehmer*innen – wir eingeschlossen – seien sehr aufgeladen und emotional gewesen. Im Gegenteil, selbst nach stundenlangen Schikanen durch die Polizei saẞen die Menschen noch ruhig da und genossen die Gesellschaft der anderen.

Der Polizist sagte, er habe den Kongress beendet, weil er nicht ,,die Schweiz sein könne“. Für ihn offenbar „,neutral“, nicht ein Staat, der während der Nazi-Diktatur Kapital aus jüdischem Eigentum geschlagen hat. Und weil er die Vorstellung eines ,,Mobs“ nicht ertragen konnte, der sich gegen das Existenzrecht Israels wende. Seine Emotionalität ist anscheinend in Ordnung, unsere nicht.

Das Ziel der Zerschlagung des Kongresses wurde erreicht; gleichzeitig führte das Ganze später zur Abhaltung zahlreicher Kongresse in Wien und anderen Orten und verschaffte unserer Arbeit gröẞere Resonanz durch die juristischen Verfahren, die nach dem Kongress folgten.“

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