Burgfrieden heute? Gewerkschaftsführungen und Widerspruch von unten

Ein Beitrag zur notwendigen innergewerkschaftlichen Auseinandersetzung in Sachen Antimilitarismus

Von Andreas Buderus und Johannes Schillo

Titelphoto: Jochen Gester

Vorbemerkung FGLB: In der innergewerkschaftlichen Auseinandersetzung um den Kurs der DGB-Gewerkschaften in der Frage von Krieg und Frieden haben sich zwei Strömungen herausgebildet, die beide dafür eintreten, dass die Gewerkschaften die Politik der „Kriegsertüchtigung“ ablehnen und bekämpfen. Sie sind sich jedoch über den Weg, wie dies am erfolgreichsten erreicht werden kann, nicht einig. Das offenbarte sich schließlich darin, dass es nicht zu einer gemeinsamen Intervention auf dem DGB-Bundeskongress in Berlin kam, sondern die Strömungen getrennt agierten. Der folgende Beitrag ist gut geeignet, die reale Basis des Konflikts zu begreifen. Wir hoffen, dass er dazu beiträgt, den Konflikt zu versachlichen und einzudämmen. (JG)

Der Text, auf den sich diese Stellungnahme bezieht, ist hier zu lesen:

In der gewerkschaftlichen Opposition – aber nicht nur da – wird der DGB-Führung seit der „Zeitenwende“ 2022ff eine „Burgfriedenspolitik“ vorgeworfen, also der Bogen geschlagen zum Jahr 1914, als Deutschland seinen ersten „Griff nach der Weltmacht“ (Fritz Fischer) wagte. Bernhard Pfitzner hat dazu Anfang 2026 in gewerkschaftlichen Netzwerken einen Diskussionsbeitrag „Zur Behauptung einer ‚Burgfriedenspolitik‘ der Gewerkschaftsführungen“ veröffentlicht, der Widerspruch anmeldet. Pfitzner, der sich auf die „Überlegungen zur weiteren Strategie der Friedensbewegung“ des Kasseler Friedensforums bezieht, hält die Herstellung eines solchen Zusammenhangs für verfehlt. In unveränderter Form versandte er seinen Beitrag über dieselben gewerkschaftlichen Kanäle im Juli erneut – als „Antwort“ auf die Einladung zu einer Vernetzungskonferenz gewerkschaftlicher Widerstand, die gemeinsam organisiert wird von der gewerkschaftlichen Basisinitiative Sagt NEIN! Gewerkschafter*innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden, von Gewerkschaftslinke Hamburg und der Vereinigung für kämpferische Gewerkschaften (VKG).

Pfitzner bezieht sich bei seiner Kritik auf die Feststellung des Kasseler Papiers, demzufolge die Kooperation der Friedensbewegung mit den Gewerkschaften zwar wichtig ist, aber „angesichts der Burgfriedenspolitik der Gewerkschaftsführungen und der Unterstützung des Rüstungskeynesianismus keine kurzfristigen Erfolge zu erwarten (sind).“ Demgegenüber hat Pfitzner zwei Einwände. Erstens, „dass eine Parallelisierung der heutigen zur damaligen Gewerkschaftspolitik weit an der Realität vorbeigeht“, und zweitens, dass der Angriff auf die Gewerkschaftsführungen „notwendige innergewerkschaftliche Klärungsprozesse (erschwert)“, speziell auch deswegen, weil bisher niemand hätte „erklären können, wo die ominöse Grenze zwischen ‚gewerkschaftlicher Basis‘ und ‚Gewerkschaftsführungen‘ verläuft.“

Mit diesen Einwänden, darauf weist Pfitzner eigens hin, ist keine Reinwaschung der heutigen DGB-Linie beabsichtigt. Eine Kritik an Tendenzen in den deutschen Gewerkschaften, die der „Durch-Militarisierung“ der Gesellschaft mit dem Ziel der „Kriegstüchtigkeit“ zuarbeiten, hält er durchaus für angebracht. Der Dissens bezieht sich auf die genannten beiden Punkte.

1. Die Verwendung des Terminus „Burgfriedenspolitik“

Pfitzner zitiert dazu den Aufruf der Vorständekonferenz der Gewerkschaften vom 2. August 1914, in dem es heißt: „Die Konferenz beschließt alle Lohnbewegungen und Streiks abzubrechen.“ Ein solcher Beschluss sei in der heutigen DGB-Politik nicht zu finden, „die Geißelung der gegenwärtigen Politik ‚der‘ Gewerkschaften/Gewerkschaftsvorstände“ mit dem betreffenden Vorwurf gehe also fehl, eine solche Parallelität existiere nicht.

Darauf ist Folgendes zu erwidern: Die Bezeichnung der heutigen DGB-Linie als Burgfriedenspolitik ist natürlich eine Analogiebildung. Zwischen der Situation von 1914 und 2022ff bestehen deutliche Unterschiede, was jedem, der den Begriff verwendet, klar ist und keine Gleichsetzung der Situation von gestern mit heute beabsichtigt. Das Wort Burgfrieden findet sich ja auch nicht im Aufruf der Vorständekonferenz. Es hat sich in der Geschichtsschreibung (als Folge politischer Auseinandersetzungen) eingebürgert wie etwa der Ausdruck Weimarer Republik, der ebenfalls nicht wörtlich zu nehmen ist. Worauf zielt der Vorwurf? Er kritisiert eine politische Parteinahme, was hier anhand von zwei aussagekräftigen Belegen noch einmal verdeutlicht werden soll:

Die Bundeszentrale für politische Bildung hält fest: „Innen- und Außenpolitik waren im Deutschen Kaiserreich während des Ersten Weltkrieges eng miteinander verwoben. Jahrelang hielt der ‚Burgfrieden‘ in der Politik… Am Beginn des Krieges standen die einstimmige Bewilligung der Kriegskredite im Reichstag und der Burgfriedensschluss aller Parteien zur Unterstützung der deutschen Kriegspolitik, der sich zur Überraschung und Freude der bürgerlichen Öffentlichkeit auch unter Einschluss der Sozialdemokratie vollzog. Die Innenpolitik der folgenden Kriegsjahre entwickelte sich im Zeichen dieses Burgfriedens, der lange bewahrt wurde, zugleich aber immer mehr innere Widersprüche hervorbrachte und sich schließlich aufzulösen begann.“

Die Website Gewerkschaftsgeschichte der Hans-Böckler-Stiftung bringt den Sachverhalt so zur Sprache: „Alle Gewerkschaften folgen dem Aufruf Kaiser Wilhelm II., schließen sich dem ‚Burgfrieden‘ an und lassen sich in die nationale ‚Volksgemeinschaft ohne Parteien‘ einbinden. Doch die anfängliche Zustimmung der Arbeiterschaft bröckelt je länger der Krieg dauert. Schlechte Nachrichten von der Kriegsfront und knappe Lebensmittel an der Heimatfront treiben die Menschen auf die Straßen.“

Der Terminus Burgfrieden (der historisch aus den europäischen Feudalverhältnissen stammt und dort eine spezielle Bedeutung hat) wird also seit dem Zeitalter der imperialistischen Kriege in der übertragenen Bedeutung eines nationalen Schulterschlusses benützt, der die objektiven gesellschaftliche Gegensätze und Spaltungstendenzen kennt, sie aber kaltzustellen und außer Kraft zu setzen versucht. In diesem Sinne greift etwa Sagt NEIN! diesen alten Vorwurf auf, stellt sich damit in eine klassenautonom-emanzipatorische Gewerkschaftstradition (die es neben der nationalen immer gegeben hat) und adressiert ihre Kritik an die DGB-Führung bzw. veranschaulicht sie mit einem Begriff, der mehr ist als eine historischen Reminiszenz.

2. Basis und Apparat: eine Frage der Funktion

Pfitzner hält der Kritik an den „Gewerkschaftsführungen“ entgegen, bisher habe ihm niemand erklären können, wo denn die „ominöse Grenze“ zwischen gewerkschaftlicher Basis und Führung verlaufe. Zur Illustration verweist er auf seine eigene Biographie: Er habe Funktionen von der örtlichen bis zur Bundesebene ausgeübt, sei Delegierter auf unterschiedlichen Ebenen und zugleich immer auch „einfaches Mitglied“ gewesen. War er also einmal Basis und ein anderes Mal Führung?

Die Frage klärt das Problem nicht – sie beschreibt es. Natürlich bleibt ein Bundesfunktionär zugleich Gewerkschaftsmitglied, so wie ein Minister Staatsbürger bleibt. Niemand behauptet, dass Menschen mit der Übernahme einer Funktion ihre Persönlichkeit wechseln oder plötzlich einer anderen Spezies angehören. Die Frage ist nicht, was jemand als Mensch ist, sondern welche Funktion er innerhalb einer Organisation ausübt, über welche Entscheidungs-, Definitions- und Verfügungsmacht er verfügt und welchen institutionellen Zwängen diese Funktion unterliegt.

Wer diesen Unterschied wie Pfitzner mit dem Hinweis verwischt, auf allen Ebenen gebe es eben ‚solche und solche‘, landet schnell bei einem organisationspolitischen Kalauer: ‚Sind doch alles nur Menschen‘. Das mag menschenfreundlich klingen, erklärt aber politisch ziemlich wenig. Denn die Unterscheidung von Basis, Führung und Apparat ist keine moralische Sortierung, etwa in gute Kolleginnen unten und schlechte Funktionäre oben. Sie bezeichnet unterschiedliche Positionen innerhalb einer Organisation und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensmann, eine Betriebsrätin oder ein Delegierter können selbstverständlich Positionen des Apparates vertreten; umgekehrt kann ein hauptamtlicher Funktionär gegen den Kurs der eigenen Führung opponieren. Dadurch verschwinden aber weder die unterschiedlichen Funktionen noch die ungleiche Verfügung über Ressourcen, Informationen, hauptamtliche Strukturen, Verhandlungszugänge, Öffentlichkeit und organisatorische Entscheidungsmacht.

Genau hierin liegt der analytische Kern dessen, was Robert Michels bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Tendenz zur Oligarchisierung großer Organisationen beschrieben hat („Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie – Untersuchungen über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens“, 1911). Mit wachsender Größe entstehen demnach Arbeitsteilung, Professionalisierung und spezialisierte Leitungsstrukturen. Wissen, Kommunikationswege und Entscheidungsbefugnisse konzentrieren sich zunehmend bei einem vergleichsweise kleinen Kreis. Aus ursprünglich delegierten Funktionen können dabei eigene organisatorische Interessen entstehen: an Kontinuität, institutioneller Absicherung, Berechenbarkeit und dem Erhalt der eigenen Vermittlungsposition. Das bedeutet weder, dass jede Organisation zwangsläufig vollständig oligarchisch wird, noch dass Funktionär*innen persönlich korrumpiert sein müssen. Es bedeutet zunächst nur: Organisationen entwickeln Eigendynamiken, die sich nicht aus den Charaktereigenschaften der handelnden Personen erklären lassen.

Für Gewerkschaften ist diese Erkenntnis keineswegs neu. Karl Marx sah schon 1865 in ihnen unverzichtbare Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalt des Kapitals, warnte aber zugleich davor, dass sie ihren weitergehenden Zweck verfehlen, wenn sie sich auf die Bearbeitung der unmittelbaren Auswirkungen des Lohnsystems beschränken und dessen Überwindung aus dem Blick verlieren („Lohn, Preis, Profit“, 1865). Rosa Luxemburg beschrieb 1906, wie die Spezialisierung gewerkschaftlicher Leitungsarbeit und die Konzentration auf die alltäglichen ökonomischen Einzelkämpfe einen eigenen, zunehmend verengten Funktionärshorizont und bürokratische Denkweisen hervorbringen können („Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“, 1906). Und Leo Trotzki verwies 1935 darauf, dass gerade Phasen relativer gesellschaftlicher Stabilität und geringer Eigenaktivität der arbeitenden Klasse den Einfluss und die gesellschaftliche Stellung reformistischer Bürokratien stärken, während gesellschaftliche Erschütterungen deren scheinbare Unentbehrlichkeit und politische Beweglichkeit schnell infrage stellen können („Arbeiterstaat, Thermidor und Bonapartismus“, 1935).

Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, wo auf einer Mitgliederliste eine ominöse Grenzlinie zwischen Basis und Führung gezogen werden soll. Eine solche geometrische Grenze gibt es selbstverständlich nicht. Entscheidend ist, welche Funktionen innerhalb der Organisation Entscheidungen vorbereiten und treffen, politische Linien formulieren, Ressourcen kontrollieren und diese Entscheidungen gegenüber Mitgliedschaft und Öffentlichkeit durchsetzen – und wo Kolleg*innen diese Entscheidungen lediglich nachvollziehen, beeinflussen, bekämpfen oder durch eigene Organisierung verändern können.

Und natürlich gibt es in den DGB-Gewerkschaften heute genauso wie 1914 Vorstände, die – natürlich immer nur „im Rahmen der Beschlusslage“… – die maßgeblichen Entscheidungen für ihre Organisationen treffen und deren Befolgung im Apparat und bei den Mitgliedern dann durchsetzen. Wie elastisch dieser Rahmen allerdings sein kann, zeigt sich gerade dort, wo der antimilitaristische normative Kern und die ergänzenden Beschlüsse in der praktischen Übersetzung durch die Apparate so weit an Kontur verlieren, dass sie schließlich mit Sozialpartnerschaft, Standortlogik und nationalem Kriegskurs wieder vereinbar erscheinen.

3. Wenn die Basis nicht mehr mitzieht

Wie wenig es bei der Kritik an der Gewerkschaftsbürokratie um eine starre Gegenüberstellung von „oben“ und „unten“ geht, lässt sich gerade an den gegenwärtigen innergewerkschaftlichen Auseinandersetzungen um den Zusammenhang von imperialistischem Krieg nach außen und sozialem Krieg nach innen, von Sozialkahlschlag und Demokratieeinschränkung beobachten. Sagt NEIN! ist eine Basisinitiative, die mit inzwischen fast 40.000 Unterstützer*innen wahrnehmbar in diese Debatten eingreift, ohne selbst über die Entscheidungs- und Verfügungsmacht der gewerkschaftlichen Apparate zu verfügen. Auf der Homepage der Initiative lässt sich im Einzelnen überprüfen, welche Entscheidungen „der Führung“ warum angegriffen werden und was sich an „der Basis“ in diesem Sinne bereits tut und welche Aktionen folgen sollten. Von der Initiative wird auch konkret benannt, wer mit welcher Kritik gemeint ist und wo sich erfreuliche Veränderungen ergeben.

Widerspruch kann also von der Basis ausgehen, wachsen und politischen Einfluss gewinnen. Zugleich verfügen die Apparate über erhebliche Möglichkeiten, einen einmal eingeschlagenen Kurs auch gegen solchen Widerspruch zu behaupten. Gerade wenn gesellschaftliche Stabilität schwindet und ökonomische Krise, Sozialabbau und Kriegspolitik die bisherigen Vermittlungsformen unter Druck setzen, kann sich dieses Spannungsverhältnis erheblich zuspitzen.

Während 2025 der stellvertretende IG-Metall-Vorsitzende Jürgen Kerner den Antikriegstag – innergewerkschaftlich noch weitgehend unkritisiert – nutzen konnte, um sich beim Militärisch-Industriellen Komplex lieb Kind zu machen, wächst heute, angesichts der global weiter eskalierenden Kriege und des immer sichtbarer werdenden Zusammenhangs von Krieg nach außen und Sozialkahlschlag sowie politischer Formierung, also sozialem Krieg nach innen, der Widerspruch in den Gewerkschaften selbst. Vertrauensleute in Untertürkheim rufen zum Widerstand gegen sozialen Kahlschlag und Militarisierung auf, in Bremen und Düsseldorf kommt es zu selbständigen Arbeitsniederlegungen, Teile der IG Metall-Jugend gehen offen in Opposition. Ende Juli 2026 melden sich mehrere Ortsjugendausschüsse der IG Metall in Südwest sowie die JAV Mercedes-Benz Untertürkheim mit einer bemerkenswert eindeutigen Erklärung zu Wort. Deren Fazit lautet: „Wir engagieren uns in unserer Gewerkschaft und fordern Demonstrationen gegen die Gier der Bosse, gegen die Regierung und für eine bessere Zukunft – bis hin zum Streik. Und wenn die Gewerkschaftsspitzen zögern, dann machen wir es selbst.“

Davon offenbar vollständig unberührt mobilisiert der DGB für den 26. September bundesweit unter der Überschrift „Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente.“ Es geht in kämpferischen Tönen gegen Sozialabbau – ohne den Zusammenhang mit Aufrüstung und Kriegspolitik überhaupt zu benennen! Und auch der Aufruf zum Antikriegstag 2026 bleibt trotz erkennbar politisch erzwungener Hinwendung zu einer klaren Ablehnung der Wiedereinführung der Wehrpflicht und anderer Zwangsdienste nach wie vor auf der national-sozialpartnerschaftlich eingebundenen Linie.

Pointierter lässt sich der kritisierte Widerspruch zwischen Apparat und Basis gegenwärtig kaum beschreiben. Und ebensowenig, was mit dem Vorwurf einer fortdauernden Burgfriedenspolitik gemeint ist: eben nicht, dass „die“ Gewerkschaften geschlossen hinter diesem Kurs stünden oder die Basis grundsätzlich friedenspolitischer wäre als ihre Funktionär*innen. Die Kritik zielt im Kern auf die Politik der maßgeblichen Vorstände und Apparate, die trotz wachsenden Widerspruchs an sozialpartnerschaftlicher Einbindung, nationaler Standortlogik und der politischen Vermittlung staatlicher Kriegsvorbereitung festhalten. Dass dieser Kurs innerhalb der Gewerkschaften zunehmend umkämpft ist, widerlegt den Begriff des Burgfriedens deshalb nicht. Es bezeichnet vielmehr gerade den politischen Konflikt, in dem dieser Zustand von unten aufzubrechen beginnt.

4. Gewerkschaften zwischen Widerstand und Integration

Natürlich kann man Pfitzner zugestehen, dass die Diskussion über das Agieren der Gewerkschaft häufig unter zwei entgegengesetzten Verkürzungen leidet. Die eine identifiziert Gewerkschaften weitgehend mit ihren Führungen. Aus jeder Stellungnahme eines Vorstandes wird unmittelbar auf die Organisation insgesamt geschlossen. Die andere verwechselt die Gewerkschaften mit der „Klasse für sich“ und fordert, ihre Beschlüsse müssten unmittelbar Ausdruck proletarischer Interessen sein, die sich gegen Kapital und Nation stellen.

Beide Sichtweisen greifen zu kurz. Gewerkschaften sind historisch gewachsene Organisationsformen der Arbeiter*innenbewegung, die sich aus der existenziellen Notlage eines Lebens von Lohnarbeit ergeben: Wer unter dem Zwang steht, seine Arbeitskraft zu verkaufen, muss sich mit einem Käufer einig werden, der ein entgegengesetztes Interesse vertritt, nämlich die Anwendung von Dienstkräften auf der einen Seite möglichst kostengünstig und auf der anderen möglichst ertragreich gestalten will. Organisationen wie Gewerkschaften, die hier auf die Verkaufsbedingungen Einfluss nehmen wollen, müssen sich mit diesem Widerspruch herumschlagen. Er ist ihrer Arbeit immanent und nicht einfach von einer abgehobenen Führung verursacht. In Gewerkschaften verdichten sich Erfahrungen, Interessen, Hoffnungen, Niederlagen und gesellschaftliche Kräfteverhältnisse. Sie sind geprägt von den realen Gegensätzen der kapitalistischen Gesellschaft, in der sie existieren. Gleichzeitig gehören sie zu den wenigen verbliebenen Organisationen, in denen sich Millionen Lohnabhängige überhaupt noch kollektiv organisieren.

Ihre politische Bedeutung liegt genau in dieser Widersprüchlichkeit. Wer die Gewerkschaften auf ihre Vorstände reduziert, übersieht die Kolleg*innen in den Betrieben, die Vertrauensleute, die Betriebs- und Personalräte, die Jugendstrukturen, die betrieblichen Initiativen und die vielen alltäglichen Auseinandersetzungen, aus denen gewerkschaftliches Bewusstsein überhaupt erst entsteht. Wer die Gewerkschaften per se ausschließlich als Kampforganisationen versteht und die Führung – moralisierend – eines Verrats bezichtigt, unterschätzt die reale Macht sozialpartnerschaftlicher, staatlicher und institutioneller Integrationsmechanismen.

Dabei verläuft die Trennlinie keineswegs einfach zwischen einer angeblich friedensbewegten Basis und burgfriedlichen Führungen. Auch viele aktive Kolleg*innen, Betriebs- und Personalräte erleben ihre politische Praxis vor allem durch die Anforderungen des unmittelbaren betrieblichen Alltags. Werksschließungen verhindern, Personalaufstockung durchsetzen, Schichtpläne verhandeln, Tarifverträge sichern – all das sind konkret anstehende Aufgaben. Sie erzeugen einen Horizont, der häufig auf das unmittelbar zu Bearbeitende gerichtet bleibt. Die Frage, wie sich die jeweiligen Konflikte in größere gesellschaftliche Entwicklungen einfügen und mit diesen zusammenhängen, tritt dabei leicht in den Hintergrund.

Hierin liegt eine Stärke und eine Begrenzung gewerkschaftlicher Praxis zugleich. Gewerkschaften organisieren reale Interessen. Sie erzeugen Solidarität, kollektive Handlungsfähigkeit und Widerstandskraft. Gleichzeitig reproduzieren sie immer wieder die Bedingungen, unter denen sie handeln. Sozialpartnerschaft erscheint dann nicht als politische Entscheidung, sondern als pragmatische, letztlich unabweisbare Notwendigkeit. Standortkonkurrenz wird zur Sachzwanglogik. Nationale Wirtschaftsinteressen erscheinen als gemeinsame Interessen von Kapital und Arbeit. Diese Lage im Blick zu behalten, ist die Aufgabe einer Opposition, die effektive Veränderung vorhat – und nicht einfach Enttäuschung über die eigene Machtlosigkeit reproduzieren will.

5. Zu guter Letzt: Der Ausgang ist offen

Der entscheidende sachliche Punkt für Pfitzners Ablehnung der historischen Analogie bleibt der Satz aus dem Aufruf der Gewerkschaftskonferenz vom 2. August 1914: „Die Konferenz beschließt alle Lohnbewegungen und Streiks abzubrechen.“ Eine vergleichbare Beschlusslage gibt es heute nicht. Das ist richtig – und der Unterschied ist keineswegs nebensächlich. Der Vorwurf der Burgfriedenspolitik behauptet jedoch, wie dargelegt, keine Identität zwischen 1914 und der Gegenwart. Er bezeichnet eine politische Orientierung. Gerade deshalb lohnt ein letzter Blick darauf, was die historische Parallelisierung an Aufklärung hergeben kann.

Erstens: Seit den 1950er Jahren verzichten die DGB-Gewerkschaften auf die Durchführung von Streiks mit ausdrücklich politischen Inhalten, wie sie die Gewerkschaftsbewegung seit dem 19. Jahrhundert geprägt haben. Obwohl arbeitsrechtlich gar nicht geklärt und sowieso eine Frage des Kräfteverhältnisses, gilt der politische Streik in der BRD als rechtswidrig bzw. als „ein bisschen verboten“, wie die Bundeszentrale für politische Bildung präzisiert. Was die Gewerkschaften der Obrigkeit 1914 also erst ausdrücklich zusagen mussten, gehört damit heute – jedenfalls hinsichtlich des gewerkschaftlichen Einspruchs gegen politische Entscheidungen – weitgehend zu ihrer selbstverständlichen Geschäftsgrundlage.

Natürlich wurden damals zudem die „Lohnbewegungen“ abgebrochen, also die ‚unpolitischen‘ Arbeitskämpfe, jedenfalls so weit sie Bewegungscharakter hatten. Die Gewerkschaften meldeten sich damit aber nicht als Interessenvertretung der Arbeiter*innen ab, sondern überführten sie in die neue Rolle einer sozialpartnerschaftlich gestalteten Betreuung des Faktors Arbeit, die sich am national definierten Gemein- bzw. Betriebswohl orientiert und eine überzogene kämpferische Mobilisierung der Basis vermeidet – seit dem „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“ vom 5. Dezember 1916 bis hinein in den Schützengraben. Ein Verständnis gewerkschaftlicher Politik, das angesichts des Schweigens zur Novellierung bzw. Reaktivierung der Notstandsverfassung und insbesondere des „Arbeitssicherstellungsgesetzes (ASG)“ der heutigen Praxis der DGB-Gewerkschaften jedenfalls nicht völlig fremd erscheint.

Zweitens: Der entscheidende Unterschied bleibt bestehen. 1914 hatte der Krieg unter direkter deutscher Beteiligung bereits begonnen. Heute wird die Gesellschaft auf die möglichst widerspruchs- und vor allem widerstandslose Akzeptierung von Sozialkahlschlag und Demokratieabbau zur Finanzierung des Ukrainekrieges, der Unterstützung der US-Kriege, der Umstellung der Gesellschaft auf Kriegswirtschaft und auf mögliche neue deutsche Kriege vorbereitet. Gerade deshalb kommt der institutionellen Vorbereitung der militaristischen Formierung der Gesellschaft besondere Bedeutung zu.

Es stimmt zwar, es finden noch Tarifauseinandersetzungen statt. (Zu denen im Einzelnen viel zu sagen wäre.). Es gibt zunehmenden innergewerkschaftlichen Widerspruch, oppositionelle Initiativen und Kolleg*innen, die sich weigern, Sozialabbau, Aufrüstung und Kriegsvorbereitung als voneinander getrennte Sachzwänge hinzunehmen. Dass aber das gängige Arbeitsrecht im gegebenen („Spannungs-“, „Verteidigungs-“ oder „Bündnis-“) Fall ausgehebelt wird, ist in der Notstandsverfassung der BRD seit Jahrzehnten festgeschrieben. Dies motivierte ja seinerzeit oppositionelle Stimmen im DGB (so den langjährigen IG Metall-Vorsitzenden Otto Brenner), auf der Notwendigkeit des politischen Streiks zu bestehen. Anschaulichstes Beispiel ist das erwähnte und ohne Widerspruch der Gewerkschaften in die aktive Kriegsvorbereitung eingebaute ASG. Das Gewerkschaftsforum hat dazu resümiert: „Die von den DGB-Gewerkschaften so hochgehaltene Sozialpartnerschaft wird in die militärische Zwangsarchitektur überführt, die Interessenvertretung zur staatlichen Mobilmachung genutzt und die Kriegsvorbereitung greift praktisch in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.“

Fazit: Der gegenwärtige Burgfrieden ist weder vollständig hergestellt noch unumkehrbar. Die oppositionellen Kräfte in der Gewerkschaft stemmen sich dagegen, dass der hier kritisierte opportunistische Kurs der Apparate weiter verfolgt wird und dass die Massen sich auf eher kurz denn lang dort wiederfinden, wo sie 1914 und dann wieder 1939 hinkommandiert wurden: auf den Schlachtfeldern, wo sie das Material abgeben für das Ringen ihrer Warlords darum, wie die imperialistischen Machtverhältnisse zu gestalten sind. Die historische Analogie ist insofern keine Prophezeiung. 1914 ist eine Warnung, kein Fahrplan. Ob sich die Gewerkschaften erneut und weiter in die Logik nationaler Mobilmachung einordnen lassen oder ob es gelingt, den bereits aufbrechenden Widerspruch zu organisierter Gegenwehr zu entwickeln, ist eine politische Auseinandersetzung der Gegenwart. Genau deshalb lohnt es, sie zu führen.

P.S. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die eingangs erwähnte Vernetzungskonferenz zum gewerkschaftlichen Widerstand am 16. und 17. Oktober in Kassel.

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Die Autoren:

Andreas Buderus und Johannes Schillo sind langjährige ver.di-Mitglieder und in der gewerkschaftlichen Basisinitiative Sagt NEIN! aktiv.

Erstveröffentlichung beim Gewerkschaftsforum Dortmund
https://gewerkschaftsforum.de/burgfrieden-heute-gewerkschaftsfuehrungen-und-widerspruch-von-unten/

Wir danken den Kollegen für diesen guten Beitrag.

Ein Spektrum der Kritiker:innen der „friedensethischen Neuausrichtung“ der deutschen Kirchen

Umdenkschrift III zum „Evangelischen Diskurs über Krieg und Frieden“ erschienen

In Antikriegsbewegungen haben Menschen, die eine religiös geprägte Weltanschauung besitzen, immer schon eine wichtige Rolle gespielt. Die Ablehnung des Krieges und der Kampf gegen Kriegsgefahren speist sich aus unterschiedlichen geistigen Quellen. So auch in Deutschland. Wirft man einen Blick zurück auf die letzte große Friedensbewegung der 1980er Jahre, so stößt man schnell darauf, dass Organisationen wie Pax Christi zu den Gründern gehörten und auch evangelische Christen wie Dorothee Sölle einen großen Einfluss auf die Menschen in der Bewegung hatten. Ich kann mich noch gut an eine Rede von ihr auf einer der großen Demos der Friedensbewegung in Bonn erinnern. Ihr von der Befreiungstheologie geprägtes Denken hatte ein authentische Kraft, die Herzen gewann. Sie stand repräsentativ für den Bruch mit einer reaktionären Tradition deutscher Pfarrhäuser und für ein Umdenken innerhalb der Kirchengemeinden. Im Zeichen der sog. „Zeitenwende“ gibt es auch hier einen erkennbaren Roll Back, der sich in der Denkschrift der EKD „Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick“ (November 2025) wiederfindet. Diese Kehrtwende bleibt jedoch nicht ohne Widerspruch. Peter Bürger ist aktiv in der Friedensbewegung und einer der scharfsinnigsten und anerkannten Akteure dieser Bemühungen. Wir haben im Forum hier schon mehrere seiner Artikel veröffentlicht. Er ist Herausgeber einer mittlerweile dreibändigen Reihe unter dem Titel „Umdenkschrift – zum Evangelischen Diskurs über Krieg und Frieden“, die wir hier gerne vorstellen. In der Vorstellung des im Auftrag der Solidarischen Kirche im Rheinland und des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie jetzt erschienenen dritten Bandes heißt es:

Die jüngste EKD-Denkschrift „Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick“ (November 2025) hat wegen ihrer regierungsnahen und militärfreundlichen Ausrichtung viel Widerspruch hervorgerufen. Erschlossen werden die kritischen Wortmeldungen zum neuen deutschen Kirchenkurs in der Reihe „Umdenkschrift zum Evangelischen Diskurs über Krieg und Frieden“. Der hier vorgelegte dritte Band enthält auf über 400 Seiten zahlreiche weitere Beiträge zur EKD-Kontroverse und dokumentiert Ökumenische Friedensstimmen, die ermutigen. Im öffentlichen Raum waltet weithin ein naiver Militarismus. Doch immer mehr Realisten und Fromme widersagen den Kriegspropheten: „Friede ist die Überlebensbedingung der Menschheit.“ Ein Text von Margot Käßmann (ehemalige Ratsvorsitzende der EKD) eröffnet die Dritte Sammlung: „Für mich ist mit dieser Denkschrift eine große Chance verpasst, in Zeiten massiver Aufrüstung glasklar für Abrüstung zu plädieren. Die Chance, den Pazifismus aus christlicher Überzeugung und auf Grundlage des Evangeliums wieder in die Debatte in der Mitte der Gesellschaft zu bringen. Die Chance, eine Ächtung atomarer Waffen und die Forderung nach einem Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Chance, deutlich zu machen, dass es nicht um Wehrpflicht geht, sondern um die Verpflichtung zum Kriegsdienst, demgegenüber die Verweigerung in der Tat das deutlichere christliche Zeichen ist. Da ist die Lehre Jesu glasklar. [. . .] Ja, traurig. Gerade in diesen Zeiten könnte unsere evangelische Kirche eine starke, klare Stimme für den Frieden und den Abbau von Feindbildern sein, wenn wir an den Konflikt in Israel und Gaza, an den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine denken. Diese Chance ist vertan. Hoffnung macht, dass es sie noch gibt, die vielen kleinen Friedensinitiativen und aktiven Kirchengemeinden . . .“

Hier findet sich auch eine Übersicht über die Artikel des Bandes: https://www.bod.de/booksample?id=6527951&referrer=shop

Infos und Bestellwege auch zu den beiden ersten Bänden sind hier:

(I) Umdenkschrift zum Evangelischen Diskurs über Krieg und Frieden. Kritische Wortmeldungen aus der EKD-Kontroverse. – Eine Sammlung. Herausgegeben von Peter Bürger, im Auftrag der Solidarischen Kirche im Rheinland und des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie (= edition pace Bd. 43). Hamburg: BoD 2026. [ISBN 978-3-6957-4347-6; Paperback; 300 Seiten; 11 farbige Abbildungen; Ladenpreis 12,99 Euro]
https://buchshop.bod.de/umdenkschrift-zum-evangelischen-diskurs-ueber-krieg-und-frieden-9783695743476 
Alle Infos zur Ersten Sammlung: https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/015537.html

(II) Umdenkschrift II zum Evangelischen Diskurs über Krieg und Frieden. Weitere kritische Wortmeldungen aus der EKD-Kontroverse. – Zweite Sammlung. Herausgegeben von Peter Bürger, im Auftrag der Solidarischen Kirche im Rheinland und des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie (= edition pace Bd. 44). Hamburg: BoD 2026. (ISBN 978-3-6957-4733-7; Paperback; 152 Seiten; Ladenpreis 7,99 Euro) https://buchshop.bod.de/umdenkschrift-ii-zum-evangelischen-diskurs-ueber-krieg-und-frieden-9783695747337 
Alle Infos zur Zweiten Sammlung: https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/015549.html

Umdenkschrift III zum Evangelischen Diskurs über Krieg und Frieden. Texte zur EKD-Kontroverse und Ökumenische Friedensstimmen. – Dritte Sammlung. Herausgegeben im Auftrag der Solidarischen Kirche im Rheinland und des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie. Hamburg 2026.  [ISBN 978-3-6957-8405-9; Paperback; 436 Seiten; Ladenpreis 16,99 Euro]  
(Alle Infos: lebenshaus-alb.de/magazin/015601.html).

Im Forum veröffentlichte Artikel von Peter Bürger:

https://gewerkschaftliche-linke-berlin.de/pazifisten-und-antimilitaristinnen-aus-juedischen-familien/

https://gewerkschaftliche-linke-berlin.de/christliche-kriegstheologie-im-update-hallelujah-der-atomkrieg-kann-kommen/

https://gewerkschaftliche-linke-berlin.de/51268-2/



Alarm: Witwen und Witwerrente sind in Gefahr!

Von TOBIAS WEIßERT

07.08.226

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wurden emphatisch begrüßt und die Koalitionsspitzen versprachen, sie als „Gesamtkunstwerk“ eins zu eins umzusetzen.1

Die 11. Empfehlung der Kommission

„empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen“.2

Begründet wird die Empfehlung damit, dass die jetzige Hinterbliebenenrente aus einer Zeit stamme, in der die Alleinverdienerehe das dominante Familienmodell in Westdeutschland war. Die jetzt geltende Einkommensanrechnung, könne „Anreize setzen, die einer Aufnahme bzw. Ausweitung der Erwerbstätigkeit entgegenstehen“.

Das ist der springende Punkt: Alle Empfehlungen der Kommission zielen darauf soziale Regelungen zu streichen oder zu verteuern, die die Unterwerfung unter die Lohnarbeit behindern. Durch die 11. Empfehlung sollen vor allem Frauen gezwungen werden, durch Streichung eines wichtigen sozialen Schutzmechanismus sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission formuliert so verschleiert, dass ihre Absicht schwer zu erkennen ist. Doch das Thema ist nicht neu. Die meisten Sparvorschläge, die die Kommission macht, wurden schon im Jahresgutachten des Sachverständigenrats von 2023/2024 mit dem Titel „Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren“ aufgelistet. Unter dem Kapitel “Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit“ wurde die Reformoption „Witwen-/Witwerrente“ aufgeführt.3

Dort wird ausgeführt: Die erwartete Rentenzahlung „reduziert…im Alter die Anreize zur eigenen Vorsorge und damit zur Erwerbstätigkeit bereits vor Überschreitung des Freibetrags“. …Eine Reform der Witwen-/Witwerrente könnte das Rentensplitting zum Standard machen“ .

Was ist der Unterschied zur jetzt noch gültigen Hinterbliebenenrente zum Rentensplitting?

Für die große Witwenrente, die ab dem 47 Lebensjahr gezahlt wird, gelten zwei Regelungen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, erhält die Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Verstorbenen; für später geschlossene Ehen noch 55 Prozent. Für eigene Renten und Hinzuverdienste gilt ein Freibetrag. Im Jahr 2026 beträgt er 1.122,53 Euro.

Um den Unterschied zwischen dem Rentensplittingmodell und den aktuellen gesetzlichen Regelungen darzustellen, ziehe ich die durchschnittlichen Rentenzahlungsbeträge aus dem Rentenbestand heran, die zuletzt für dass Jahr 2024 bekannt gemacht sind.4 (Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.) Ich betrachte hierbei nur die Witwenrenten. Sie machen über 80 Prozent der Hinterbliebenenrenten aus. Da die Frauenrenten in den alten Bundesländern deutlich niedriger sind als in den neuen Bundesländer, wird zuerst die Situation der alten Bundesländer dargestellt.

Hier gilt:

Männer erhalten im Durchschnitt 1.392 Euro Rente

Frauen „ „ „ „ „ 876 Euro Rente

Stirbt der Ehemann, erhält die Witwe 60 Prozent bzw. 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ihre eigene Rente bleibt bestehen, weil sie unter dem Freibetrag liegt.

876 Euro (eigene Rente) + 835,20 Euro ( 60 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.711,20 Euro Rente.

876 Euro + 765,60 Euro (55 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.641,60 Euro Rente.

Vergleich mit der vorgeschlagenen Splittingrente

Bei der Splittingrente werden die Renten der Ehepaare addiert und durch zwei geteilt. Jeder Einzelne erhält die Hälfte als persönliche Rente.

Mann: 1.392 Euro Rente; Frau 876 Euro Rente. Zusammen: 2.268 Euro Rente. Die gemeinsame Rente wird geteilt. Jeder hat eine persönliche Rente von 1.134 Euro. Im Todesfall behält jeder seine persönliche Rente von 1.134 Euro. Die Hinterbliebenenrente entfällt.

Die Splittingrente ist also für den Durchschnitt der Frauen in den alten Bundesländern bei 60 Prozent 577,20 Euro niedriger als die Witwenrente.

Bei 55 Prozent sind es 507,60 Euro weniger.

Noch stärker ist die Differenz bei den Renten der Frauen in den neuen Bundesländern. Die durchschnittliche Witwenrente beträgt 2.034,92 Euro (60 Prozent) und 1.963 Euro (55 Prozent). Die Differenz zur Splittingrente, die 1344,50 Euro beträgt, ist im ersten Fall 690,42 Euro und im zweiten Fall 618,47 Euro.

Natürlich wären auch die Männer als Hinterbliebene betroffen, denn die Splittingrente ist in den meisten Fällen deutlich niedriger als die durch Beiträge erworbene Rente des Mannes. Die Renten des Mannes würden auf diesem Wege teilenteignet. Bei der Durchschnittsrente im oben angegebenen Beispiel würde die Enteignung 258 Euro betragen

Durch diese Zahlen wird deutlich, wie skandalös es ist, die jetzige Hinterbliebenenrente durch die Splittingrente ersetzen zu wollen.

Wes Geistes Kind sind die, die solche Vorschläge machen?

Die Hinterbliebenenrente ist keine reine Leistung der Rentenversicherung. Sie ist auch eine Fürsorgeleistung und soll bewirken, dass die Hinterbliebenen ihr Leben ohne tiefe materielle Einbußen fortsetzen können. Deswegen wird ein Teil aus Bundesmitteln finanziert. Die Splittingrente ist ausschließlich eine Leistung aus Beiträgen der Versicherten zur Rentenversicherung. Seit 01.01.2002 besteht die Möglichkeit zwischen Splittingrente und Witwen-/Witwerrente zu wählen. Fast niemand tut das.5 Das ist die eindeutige Absage an die Splittingrente.

Die Splittingrente dient aber auch zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Rentenversicherung und den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung. Die RV übernimmt nur die Splittingrente. Den die Splittingrente überschießenden Teil zur Witwenrente wird der Rentenversicherung durch Bundeszuschuss erstattet. 2024 war der Erstattungsbetrag 18,7 Mrd. Euro.6 Der ökonomische Zweck, den die Vertreter der Splittingrente verfolgen, ist den Bundeszuschuss weg zu bekommen und dadurch den Bundeshaushalt zu entlasten.

Dabei spielen sie sich als Vorreiter der Frauenemanzipation auf. Es sind vor allem die Professorinnen Veronika Grimm, Monica Schnitzer und Ulrike Malmedier, die zwei Drittel des „Weisenrats“ stellen, die das Splittingmodell verfolgen. Nach ihnen ist die Versorgungsehe nicht mehr zeitgemäß. Für sie sind Frauen heute so „befreit“ , dass sie wie Männer arbeiten können. Vor allem, dass 47 Prozent der Arbeitenden Frauen in Teilzeit beschäftigt sind, stört sie. Dass die Teilzeit der Frauen notwendig ist, weil für die Reproduktion einer Familie heute ein einziges Einkommen aus Arbeit nicht mehr reicht, stört sie nicht. Dass die Art der Arbeit der Frauen sich außerdem nach wie vor aus den Bedingungen einer von Männern beherrschten Gesellschaft ergeben, können sie nicht sehen. Neben der Lohnarbeit bleibt die häusliche Arbeit, die Erziehungsarbeit und die pflegerische Versorgung alter gebrechlicher Menschen überwiegend in der Hand der Frauen. Weder wird diese Arbeit von Männern in großem Umfang übernommen, noch vollständig in gesellschaftlich bezahlte Arbeit umgewandelt. Die aus familiären Zwänge befreite Ehefrau, die die Professorinnen sich erträumen, gibt es nicht. Die Berufe, die Frauen in der Regel heute hauptsächlich ausüben, ergeben sich aus dem traditionellen Rollenbild der Frauen. Im Erziehungswesen vor allemjüngerer Kinder,in Pflegeberufen und medizinischen Dienstleistungen sind Frauen weit überrepräsentiert. Das spiegelt sich auch in der Bezahlung. Frauen haben in der Regel die nedriger bewerteten Jobs und werden im Durchschnitt auch noch geringer bezahlt als Männer.

Der Anteil von Frauen an armen Menschen ist deutlich höher als bei Männern. Alleinerziehende mit Kindern sind die größte Armutsgruppe. Im Rentenalter setzt sich die Benachteiligung noch weiter fort. Die Propagierer der Splittingrente bleiben auch die Antwort darauf schuldig, woher die massenhaften gut bezahlten Arbeitsplätze herkommen sollen, die den Frauen gute Renten sichern könnten. Die Zeichen der Zeit stehen eher auf steigender Arbeitslosigkeit und auch die anstehenden technischen Veränderungen bewirken ein Schrumpfen der Nachfrage nach lebendiger Arbeit und einen Abbau von Arbeitsplätzen.

Die Witwenrente, wie sie heute noch gesetzlich besteht, bildet gegen Altersarmut einen gewissen Schutz. Erinnern wir uns: Die durchschnittliche Witwenrente in den alten Bundesländern betrug 1.711,20 Euro. Das ist nicht besonders viel Geld. Die alte Wohnung sollte doch wohl bestehen bleiben können. Wenn die und die dazu gehörenden Kosten für Energie und Kommunikation bezahlt sind, bleibt nicht sehr viel zum Leben über. Gehört das etwa auch zum Märchen von den reichen Alten?

Unsere „Weisen“ wollen diesen Frauen noch ein Drittel nehmen. Das ist unverantwortlich. Zugute halten könnte man ihnen, dass sie aus ihrer eigenen privilegierten Lebenslage heraus urteilen. Das jedoch wäre fernab jeder Wissenschaftlichkeit..

1 Sehr gut analysiert das „Gesamtpaket“ Reiner Heyse unter https://renten-zukunft.de/2026/07/17/das-renten-gesamtkunstwerk-spalten-bis-die-schwarte-kracht/ Der Artikel wurde zuerst bei Overton im Mai veröffentlicht.

2 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/
2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1 S.33

3 https://dip.bundestag.de/drucksache/jahresgutachten-2023-24-des-sachverst%C3%A4ndigenrates-zur-begutachtung-der-gesamtwirtschaftlichen-entwicklung/270995 S.365/66

4 Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.

5rvaktuell https.de/01-2022/20-jahre-rentensplitting-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-ein-unterschaetztes-instrument-fuer-mehr-rentengleichheit-zwischen-frauen-und-maennern/

6 https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2025/10_Bundeszuschuesse_nbL

Wir danken für das Publikationsrecht.

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