Frankreich: Volksfront gegen rechts und Mitte

Vom Wahlausgang in Frankreich lässt sich einiges lernen, aber wer will das in Deutschland umsetzen?

Von Raul Zelik

Bild: tagesschau

Nach dem Wahlerfolg der französischen Linken, die am vergangenen Sonntag 193 Wahlkreise eroberte und im kommenden Parlament die größte Abgeordnetengruppe stellt, wird eifrig darüber debattiert, ob sich in Deutschland nicht ein ähnliches Bündnis gegen die AfD formieren könnte. Wenn die »Neue Volksfront« das Kunststück vollbracht hat, die eher neoliberale Sozialistische Partei, die Grünen und die linke La France Insoumise unter einem Dach zu vereinen, warum sollte das nicht auch in Deutschland gelingen? Die Kurzantwort lautet: Weil in Deutschland niemand in Sicht ist, der bereit wäre, »alles zu ändern«, wie es das Motto des Nouveau Front Populaire versprach.

Dabei waren die Hauptforderungen des Wahlprogramms des Front Populaire gar nicht besonders radikal: Lohnerhöhungen; Ausbau der öffentlichen Infrastrukturen; Feminismus; Klimaschutz; Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Islamophobie; und: »stoppt die extreme Rechte«.

Was die Lage in Frankreich von jener in Deutschland grundlegend unterscheidet, ist die Mobilisierung der Gesellschaft. Auch wenn der Nouveau Front Populaire als Parteienbündnis gegründet wurde, bezieht er seine Energie doch aus den sozialen Kämpfen der letzten Jahre, wie der Philosoph Étienne Balibar in seinem Aufsatz »Volksfront oder Kartell der Linken« dargelegt hat: Angefangen mit der Bewegung gegen die Arbeitsmarktreformen 2016 und dem Aufstand der Gelbwesten 2018/19, über die feministische #MeToo-Bewegung und die Umweltkämpfe gegen agrarindustrielle Wasserspeicher bis hin zu den Streiks gegen die Rentenreform 2023 und den gewaltsamen Aufständen der Banlieues gegen die rassistische Polizeigewalt. Frankreich hat in den letzten acht Jahren ein halbes Dutzend Protestbewegungen erlebt, die dem Land vor Augen geführt haben, dass es mit der neoliberalen Politik so nicht weitergehen kann. Gegen Austeritätspolitik und staatliche Repression hat sich ein antifaschistisches »Volk der Widerständigen« (Balibar) formiert.

Wer wissen will, wie anders die Linke in Frankreich tickt, kann sich bei Youtube das Rededuell zu Gemüte führen, das der linke Präsidentschaftskandidat Jean-Luc Mélenchon vor zwei Jahren mit einem Angehörigen der Polizei-Sondereinheit BAC im Fernsehen austrug. Gnadenlos hielt Mélenchon dem Polizisten Yannick Landurain die rassistischen Morde seiner Einheit an Jugendlichen vor und donnerte, den gleichnamigen Zola-Text zitierend: »J’accuse!« (Ich klage an!) Die Polizei sei nicht befugt, Recht zu sprechen, sondern habe den »Anweisungen der Nation« Folge zu leisten.

La France Insoumise versteht sich als radikale Gegenbewegung zu den Verhältnissen.

Kritik an der Staatsgewalt ist auch in Frankreich wenig populär, und so brach in den bürgerlichen Medien ein wahrer Shitstorm über Mélenchons La France Insoumise herein. Doch die »Aufständischen« ließen sich davon nicht beeindrucken. Wenn die Polizei sich wie eine Schlägerbande aufführt, muss man sie auch als solche bezeichnen.

Gewiss: Der Erfolg des Linksbündnisses beruht auch auf der Tatsache, dass sich Parteiführungen über alle Meinungsverschiedenheiten hinweg innerhalb weniger Stunden auf ein Wahlprogramm einigen konnten. Aber noch wichtiger war der Umstand, dass dieses antifaschistische Bündnis die Plätze füllte und jene sozialen Bewegungen reaktivierte, die Frankreich seit 2016 in Atem gehalten haben. Und schließlich muss man auch erkennen, dass sich die wichtigste Partei der Volksfront, nämlich Mélenchons La France Insoumise, etwas traut, vor dem in Deutschland alle zurückschrecken: Sie versteht sich als radikale Gegenbewegung zu den Verhältnissen.

Der Nouveau Front Populaire hat die Wahlen gewonnen, weil er eine Alternative sowohl zur extremen Rechten als auch zum neoliberalen Zentrum formulierte. Doch wer sollte das in Deutschland tun? Die Ampel-Parteien sind das deutsche Pendant zum Lager Macrons. Die Linke zeichnet sich vor allem durch ihre Furcht aus, als unseriös zu gelten, und vermeidet es deshalb, Farbe zu bekennen. Und das Bündnis Sahra Wagenknecht schließlich will AfD-Wähler*innen zurückgewinnen, indem sie die Ampel von rechts kritisiert: weniger Klimaschutz, weniger Zuwanderung, mehr »wirtschaftliche Vernunft«.

Wer dagegenhalten will, darf sich nicht anbiedern – weder an die rassistische Rechte noch an neoliberale Mitte.

Erstveröffentlicht im nd v. 13.7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183675.nouveau-front-populaire-frankreich-volksfront-gegen-rechts-und-mitte.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

„Wir sind so frei“ – Dokumentarfilm über die Folgen des G20-Gipfels in Hamburg

Über die Politik der Feinschaft und was wir dagegen tun: In einer Langzeitbeobachtung dokumentieren die Filmemacher Christian Lehmann-Feddersen & Alf Schreiber die gesellschaftlich-politischen Nachwehen des G20-Gipfels in Hamburg.

Während Aktivist*innen dem juristischen Nachspiel ausgesetzt sind, formieren sich im Schatten des Gipfels das kapitalistische System und der Widerstand neu.

Der G20 Gipfel im Juli 2017 in Hamburg war für die kapitalismuskritischen Bewegungen Europas Anlass des gemeinsamen Protests gegen diese Machtdemonstration der weltbeherrschenden Kräfte über alle politischen Differenzen hinweg.

Der Film begleitet in einer Langzeitbeobachtung Teilnehmer und Teilnehmerinnen der damaligen Proteste. Er zeigt wie sie Opfer ungebremster Polizeigewalt wurden, zeitweiliger inhaftiert wurden und bis heute andauernder Strafverfolgung ausgesetzt werden. Dennoch kämpfen sie weiter gegen Grundrechtseinschränkungen und für eine freie Gesellschaft.

Neben G20 formieren sich in den endlosen Krisen aber auch neue Bewegungen. So organisieren sich migrantische Beschäftigte, um die Grundrechte, das Recht auf Streik, für gerechte Bezahlung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Geflüchtete Frauen organisieren sich in feministischen Zusammenschlüssen wie „NiNa Women in Action“ und „Women in Exile”.

Auf der anderen Seite formiert sich aber auch das kapitalistische System neu, was im Film am Beispiel des globalen Finanzdienstleisters Black Rock deutlich gemacht wird.

In der Zusammenschau aller Ebenen des Films entsteht ein umfassendes Bild davon, wie die Kräfte der privaten Aneignung von Reichtum und Macht unsere Lebens- und Arbeitsverhältnisse bestimmen.

In seinem vielschichtigen Panorama zeigt Wir sind so frei aber auch das grosse Potential für die Überwindung dieses Zustandes bei allen, die in unterschiedlicher Weise von wachsender Armut, Lohnraub, Sozialabbau, Aufrüstung und den Folgen von Kriegswirtschaft betroffen sind. pm

Wir sind so frei
Deutschland
2024 – 97 min.
Regie: Christian Lehmann-Feddersen & Alf Schreiber
Produktion: No Doubt Media (Hamburg)

Aus: Untergrundblättle
https://www.untergrund-blättle.ch/kultur/film/wir-sind-so-frei-dokumentarfilm-ueber-die-folgen-des-g20-gipfels-in-hamburg-008509.html

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Hasso-Plattner-Institut sucht nach Whistleblower

Nach Betriebsrat-Verhinderung: Prozess von möglicher Informantin endet mit Vergleich

Von Marten Brehmer

Bild: IndustriAll

Nur selten werden vor dem Arbeitsgericht Potsdam derart kontroverse Fälle behandelt wie am Donnerstag. Das sieht man schon am Andrang: Journalisten und Unterstützer der Klägerin drängen sich in den Gängen vor dem Gerichtssaal. Die Gerichtsverhandlung müssen einige Medienvertreter im Stehen verfolgen.

Was ist geschehen? Anna B. klagt gegen ihre außerordentliche Kündigung durch das Hasso-Plattner-Institut. Die private Forschungseinrichtung hatte der Buchhalterin gekündigt, weil sie sie für einen folgenschweren Leak verantwortlich hält: Im März hatten »Correctiv« und »Tagesspiegel« Recherchen veröffentlicht, die zeigen, dass das Institut einer Anwaltskanzlei 200 000 Euro bezahlt hatte, um es dabei zu unterstützen, einen Betriebsrat an dem Forschungsinstitut zu verhindern. Zusätzlich zahlte das Institut der Recherche zufolge 20 000 Euro an eine Kommunikationsagentur, die das Vorgehen gegen die betriebliche Mitbestimmung mit »Narrativen und Botschaften« unterstützte. Mit Erfolg: Die Einrichtung des Betriebsrats scheiterte, dafür gibt es nun einen arbeitergebernahen »Institutsrat« als Mitbestimmungsgremium.

Die Geschäftsleitung des Hasso-Plattner-Instituts wirft Anna B. vor, die vertraulichen Rechnungen für die Anwaltskanzlei an die Medien weitergeleitet zu haben. »Wir können nur mit Indizien arbeiten«, sagt Tobias Pusch, der Anwalt des Instituts. Seine Kanzlei war es auch, die die umstrittenen 200 000 Euro Honorar erhalten hatte. »Aber wenn man die Puzzleteile zusammensetzt, liegt der Schluss nahe.«

Gesichert sei, dass B. drei Rechnungen aus dem IT-System ihres Arbeitsgebers heruntergeladen habe und an ihre private E-Mail-Adresse weitergeleitet habe. Anschließend habe sie die Mails gelöscht. Dass sie die Dokumente daraufhin an Medien weitergegeben habe, ließe sich allerdings nicht nachweisen. »Es gibt aber keine Erklärung, warum sie sich das selbst zugeschickt habe«, so Pusch.

»Das ist alles andere als eindeutig«, sagt Rojat Akay, der Anwalt von Anna B. Das IT-System des Hasso-Plattner-Instituts falle regelmäßig raus, daher sei es nicht unüblich, dass die Mitarbeiter Dokumente runterladen, um mit ihnen im Homeoffice zu arbeiten. Akay sieht auch andere Stellen, an denen ein Whistleblower stecken könnte: Etwa bei der zahlungsempfangenden Anwaltskanzlei. Oder ein anderer Institutsmitarbeiter könnte die Rechnungen abfotografiert haben, ohne sie herunterzuladen. »Man kann auch auf anderem Wege da rangekommen sein«, so Akay.

»Es ist nicht einfach zu beurteilen, was vorgefallen ist, wenn man nicht dabei war«, sagt die Richterin. »Eigentlich kann das nur Anna B. selbst wissen.« Sie fügt augenzwinkernd hinzu: »Und vielleicht noch einige der anwesenden Journalisten.« Im Rahmen des grundgesetzlich garantierten Informantenschutzes müssen diese allerdings keine Aussagen dazu machen, woher sie die Dokumente bezogen haben.

Weil nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, ob Anna B. für den Leak verantwortlich war, steht am Ende des Verfahrens ein Vergleich: Das Hasso-Plattner-Institut zieht die ursprüngliche außerordentliche Kündigung vom März zurück, dafür akzeptiert B. eine ordentliche Kündigung zum Mai – zwei Monatsgehälter erhält sie also noch. Dazu kommt eine Abfindung in Höhe von 10 000 Euro.

Eigentlich hätte sich B. mehr gewünscht. 40 000 Euro Abfindung war die erste Forderung in den Verhandlungen um den Vergleich. »Ich will kein Taschengeld mitnehmen«, zitiert sie ihr Anwalt. B. insistiert weiter darauf, dass ihr kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Zumindest in dieser Hinsicht gelingt ihr ein kleiner Erfolg. Im Vergleichstext ist festgehalten, dass »die Parteien erklären, dass sich nicht feststellen lässt, ob eine Pflichtverletzung vorlag«. Auch in der Kündigung selbst findet sich nun keine Schuldzuweisung mehr. Ein schwacher Trost dafür, dass B. nun mit fünf Prozent dessen abgespeist wird, was die Antragskanzlei erhielt, um gegen die Betriebsratsgründung am Hasso-Plattner-Institut vorzugehen.

Erstveröffentlich im nd v. 12.7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183653.arbeitsrecht-hasso-plattner-institut-sucht-nach-whistleblower.html?sstr=Plattner

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