Ver.di FU Berlin: Friedenspolitische Resolution „Uni in der Zeitenwende“

Hiermit veröffentlichen wir die sehr wichtige friedenspolitische Resolution „Uni in der Zeitenwende“ – ein Beschluss der Mitgliederversammlung ver.di FU Berlin vom 6. November 2025. Der Vorstand der Betriebsgruppe stellte diesem Beschluss folgende Stellungnahme voran:

„Wir veröffentlichen diesen Beitrag auf diesem Weg, weil wir die Diskussion darüber gewährleisten wollen. Die Veröffentlichung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 06.11.2025 auf unserer Homepage (www.verdi-fu.de) wurde von der Landesfachbereichsleitung (ver.di Berlin-Brandenburg) untersagt und gelöscht.

Vorstand, ver.di-Betriebsgruppe Freie Universität

Aktuell (Stand: 10.11.2025, 10 Uhr) ist die gesamte Webseite der ver.di-Betriebsgruppe offline. Damit sind sämtliche kritischen Berichte der ver.di-Betriebsgruppe FU sowie Solidaritätserklärungen – zuletzt für den fristlos gekündigten DHL-Mitarbeiter Christopher – derzeit nicht mehr auffindbar.“

Friedenspolitische Resolution „Uni in der Zeitenwende

Ver.di-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin, 6. November 2025

Die Entscheidungen über Krieg, Rüstung und Wehrpflicht werden von Menschen getroffen, die selbst niemals an der Front stehen werden. Es sind auch nicht deren Kinder, die im Ernstfall den Kopf hinhalten, sondern wir Auszubildende, Lohnabhängige, Studierende und prekär Beschäftigte.

Daraus ergibt sich, dass wir als Lohnabhängige eine eigene, berechtigte Perspektive auf Krieg und Militarisierung haben. Ohne Zustimmung funktioniert kein Krieg. Deshalb sind wir auch die entscheidende Kraft, um dem Krieg die Grundlage zu entziehen.

Bitte Petition unterstützen 

Als ver.di-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin lehnen wir jede Form der “Kriegsertüchtigung” unserer Gesellschaft ab – ob durch eine Wiedereinführung der Wehrpflicht, durch Rekrutierungsversuche an Schulen und Hochschulen oder durch eine Aufrüstungspolitik, die unter dem Deckmantel der Sicherheit Kürzungen im Sozial-, Kultur- und Bildungsbereich rechtfertigt. Eine Billion Euro (das sind 1.000.000.000.000 €) sollen in den nächsten fünf Jahren in die Militarisierung gesteckt werden. Das Ziel über 2030 hinaus lautet jährlich 5% des BIP, derzeit wären das 213,5 Milliarden Euro (213.500.000.000 €), ins Militär zu investieren.

Gegen Spardiktat …

Diese Form der bedingungslosen Aufrüstung verschärft die soziale Ungleichheit. Während Rüstungsfirmen satte Gewinne einstreichen und Dividenden ausschütten, erwarten uns magere Tarifabschlüsse, Stellenabbau und Arbeitsverdichtung. Diese horrende Entwicklung wird flankiert von Weichenstellungen, welche den Geist der zivilen Forschung und Lehre nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs in Frage stellen.

Im Januar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission ein „Weißbuch“, in dem besondere Anstrengungen zur Förderung der Forschung mit zivilen und militärischen Zielen (sog. Dual-Use-Forschung) gefordert werden. In ähnlicher Weise veröffentlichte das mittlerweile in Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt umbenannte deutsche Ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im März 2024 ein „Positionspapier“, in dem die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Forschungseinrichtungen und die Schaffung von „Finanzierungsanreizen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen ziviler und militärischer Forschung“ gefordert wurde. In ihrem Jahresbericht für 2024 schlug die deutsche Expertenkommission „Forschung und Innovation“ vor, die bisherige Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung aufzulösen.

… und Rüstungsinflation

Wir verwahren uns dagegen, dass die zivile Orientierung öffentlicher Hochschulen und Forschungseinrichtungen so offen in Frage gestellt wird. Nie wieder sollten sie für das Militärische vereinnahmt werden – das war die Schlussfolgerung aus der Geschichte des Nationalsozialismus, in dem sich auch die Wissenschaft allzu leicht für militärische Zwecke instrumentalisieren ließ.

Schon jetzt beobachten wir, dass weniger Mittel in sozial- und geisteswissenschaftliche Projekte und Fächer fließen, die für die technologische Hochrüstung keinen direkten Nutzen versprechen. Dabei verstärken Kürzungen in der Grundfinanzierung bei inflationär steigenden Mitteln fürs Militär den ökonomischen Anpassungsdruck auf Hochschulen und einzelne Wissenschaftler:innen. Im Einklang mit dem Beschluss vom letzten ver.di-Bundeskongress 2023 lehnen wir es ab, dass „öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen […] durch strukturelle Unterfinanzierung dazu gedrängt werden, entsprechende Forschung durchzuführen (und Zivilklauseln faktisch auszuhebeln), noch dürfen autonome Waffensysteme entwickelt oder durch die Bundeswehr eingesetzt werden.“

Linke und Nahost : die Debatte muss weitergeführt werden! 

Wir stellen fest:

Zivilklauseln sind ein notwendiges Instrument, um die friedliche Orientierung von Forschung und Lehre an den Berliner Hochschulen zu wahren. Nie wieder soll von deutschem Boden Krieg ausgehen. Als Gewerkschafter:innen sagen wir Nein zu politischen Initiativen, wie sie CDU/CSU und SPD beispielsweise in Hessen und Bayern versuchen, die diese Fundamente unserer freien Wissenschaft angreifen und erodieren. Die in den Bundesländern Bremen und Thüringen in den Hochschulgesetzen verankerten Zivilklauseln und in ca. 70 Hochschulen in langen Auseinandersetzungen erkämpften Selbstverpflichtungen, Lehre und Forschung allein für zivile Zwecke zu betreiben, sind eine wichtige Errungenschaft. Sie folgen dem Friedensgebot im Grundgesetz (Art. 1 Abs. 2; Art. 26 Abs. 1) und schaffen die Voraussetzungen für zivile, kooperative und nachhaltige Lösungsansätze internationaler Konflikte und globaler Herausforderungen. Die Freie Universität Berlin ermangelt bislang eines solch ethischen Grundstatuts.

Unsere Forderungen an alle politischen Parteien sowie die Berliner Regierung

Keine Militarisierung der Bildungseinrichtungen
  • Keine Rekrutierung durch die Bundeswehr an Hochschulen und Schulen; Werbung und Präsenz von Bundeswehrangehörigen verbieten
  • Stopp der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht; Wehrerfassung und verpflichtende Ersatzdienste ablehnen
  • Keine Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu militärischen Zwecken: Bestehende Zivilklauseln müssen erhalten bleiben und dürfen weder direkt noch faktisch ausgehebelt werden
  • Dual Use berücksichtigen und militärischen Missbrauch gesetzlich einschränken
  • Erforschung und Entwicklung sowie Einsatz von tödlichen autonomen Waffensystemen (LAWS) verbieten
  • Eine Zeitenwende weg von politisch steuerbarer Drittmittelabhängigkeit hin zu angemessener Grundfinanzierung im Hochschul-, Bildungs- und Erziehungswesen
Gegen Repression und Einschränkung der Meinungsfreiheit
  • Solidarität mit Kolleg:innen und Studierenden, die sich öffentlich friedenspolitisch äußern
  • Per Gesetz werden, insbesondere in Berlin, hochschulrechtliche Standards verändert, um gegen Studierende vorzugehen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrnehmen. So wird die Androhung von Exmatrikulationen zur Repression eingesetzt. Diese Maßnahmen beschneiden demokratische Beteiligung und dienen der Einschüchterung politisch Engagierter. Daher:
  • Schluss mit der Kriminalisierung legitimer Proteste!
Schutz für alle Kriegsdienstflüchtlinge
  • Weltweit riskieren Kriegsdienstverweigerer und Deserteur:innen Verfolgung, Haft und Repression: Wir fordern sicheren Aufenthalt und Asyl für alle, die dem Krieg entfliehen – unabhängig von Herkunft und Nationalität
  • Schluss mit Abschiebungen, insbesondere in Länder, in denen Betroffene zum Militärdienst gezwungen werden

Unsere Forderungen an das Präsidium der Freien Universität

Ein klares Bekenntnis zur Forschung für zivile Zwecke
  • Die verantwortlichen Gremien der Freien Universität sollen eine entsprechende Verpflichtung (Zivilklausel), die militärische Forschung wirksam verhindert, auf den Weg bringen
  • Die von Charité und FU eingesetzte „Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung“ (KEF) ist im Einklang mit BerlHG §74 Abs. 4 paritätisch zu besetzen
  • Transparenz und Kontrolle: Militärisch bestimmte Forschungsprojekte sowie zivile Forschungsprojekte mit potenziell militärischem Nutzen (Dual Use) sind den Beschäftigten offenzulegen.
Keine Kooperationen mit Institutionen im In- und Ausland, die militärische Forschung fördern oder betreiben
  • Zivilklauseln zum flächendeckenden Standard für die Forschung und zur Voraussetzung für internationale Zusammenarbeit weiterentwickeln
  • Intensivierung der zivilen und friedensbildenden Forschung sowie internationaler Kooperationen. Nur so können wir mit den großen, drängenden globalen Problemen wie dem Klimawandel und Fragen der sozialen Gerechtigkeit fertig werden

Appell an die Gewerkschaften

Internationale Vernetzung für den Frieden
  • ver.di, der DGB und alle internationalen Dachverbände sind aufgerufen, Kongresse gegen Militarisierung, Aufrüstung und Krieg zu organisieren
  • Diese Kongresse dürfen nicht symbolisch bleiben, sondern müssen konkrete Strategien und internationale Kampagnen hervorbringen
  • Die Finanzierung dieser Initiativen muss durch unsere Mitgliedsbeiträge gewährleistet werden – denn unsere Beiträge sollen dem Frieden und den Interessen der Beschäftigten dienen, nicht der Militarisierung
  • Ziel ist eine internationale Bewegung von Gewerkschaften, die mit gemeinsamer Stimme für Frieden eintritt
  • Gewerkschaftliche Mobilisierung gegen Waffentransporte und -lieferungen auf Luft-, See- und Landwegen, insbesondere an Luft- und Seehäfen, Bahnhöfen etc.
Beratungsangebote für Kriegsdienstverweigerung stärken
  • ver.di muss eine niedrigschwellige, aktive Beratungsstelle für Kriegsdienstverweigerung aufbauen bzw. unterstützen
  • Besonders junge Beschäftigte und Auszubildende brauchen Zugang zu rechtlicher und gewerkschaftlicher Hilfe
  • Wir fordern ver.di auf, Informationsbroschüren zur Kriegsdienstverweigerung herauszugeben

Wir bejahen das Rechtzur gewissenhaften Verweigerung, an Projekten mit militärischen Zielen teilzunehmen! Niemand darf genötigt werden, gegen sein bzw. ihr Gewissen an militärischen (Forschungs)Projekten teilzunehmen oder sie zu akquirieren. Die Berliner Landesverfassung garantiert: „Jedermann hat das Recht, Kriegsdienste zu verweigern, ohne dass ihm Nachteile entstehen dürfen“ (Art. 30 Abs. 2)!

Für eine zivile, solidarische Gesellschaft – gegen Militarisierung & Aufrüstung!

Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden – wir brauchen einen automatischen Inflationsausgleich und tabellenwirksame Entgelterhöhungen!

Auf ihrer Mitgliederversammlung vom 13. Juli 2023 beschloss die Betriebsgruppe ver.di-fu ein Positionspapier, auf das sie sich auch in ihrem aktuellen Beschluss vom 6. November 2025 bezieht. Das Positionspapier ist also immer noch aktuell. Daher veröffentlichen wir es hier.

Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden – wir brauchen einen automatischen Inflationsausgleich und tabellenwirksame Entgelterhöhungen!

Das folgende Positionspapier der ver.di-Betriebsgruppe Freie Universität Berlin zur TV-L-Tarifrunde 2023 wurde diskutiert und verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 13. Juli 2023. Auf der Versammlung wurde ebenfalls die Bildung eines Aktionskomitees für die Organisation der Aktivitäten und Streiks auf der betrieblichen Ebene während der kommenden Tarifauseinandersetzung beschlossen. Im Aktionskomitee werden auch die studentischen Beschäftigten nach TVStud vertreten sein, um die Einheit aller Tarifbeschäftigten (TV-L und TVStud) im Tarifkampf herzustellen.

Der Entwurf des Bundeshaushalts hat ein um 30 Milliarden geringeres Volumen und der Bundesfinanzminister fordert im Namen der Schuldenbremse zu Einsparungen auf, die natürlich auf Länderebene fortgesetzt werden sollen. „Die öffentlichen Kassen sind leer!“ wird es ab jetzt noch öfter bei Bund, Ländern und Kommunen heißen und als Argument herhalten, warum Tarifforderungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst als „unrealistisch“ abgebügelt werden.

„Leere Kassen“? Nicht im Rüstungshaushalt, der nun 71 Milliarden umfassen soll: 51,8 Mrd. plus 19,2 Mrd. aus dem „Sondervermögen Bundeswehr“ (gegen das die ver.di-Betriebgruppe bereits vor einem Jahr protestiert hatte[1]). „Leere Kassen“? Nicht bei „Rheinmetall“, dessen Auftragsbücher aus allen Nähten platzen und das jetzt eine Panzerfabrik in der Ukraine errichtet, um die Kriegsmaschinerie am Laufen zu erhalten. Ob Pandemie oder Krieg, für die Sicherung von Unternehmensgewinnen standen und stehen immer Milliarden bereit.

Geld ist da und es gibt keinen Grund für uns, bescheiden zu sein. Seit Jahren leiden wir Beschäftigte unter explodierenden Preisen für Lebensmittel und Energie, während unsere Reallöhne sinken.[2] Bereits anlässlich des letzten Tarifergebnisses hatte die ver.di-Betriebsgruppe auf ihrer Mitgliederversammlung am 15. Dezember 2021 einstimmig festgestellt: „Die ver.di-Betriebsgruppe lehnt das Tarifergebnis ab, weil es einen nicht hinnehmbaren Reallohnverlust beinhaltet, und fordert die Bundestarifkommission auf, es auch abzulehnen.“ Und das war noch Monate vor Krieg und Inflation!

Wie auch andere Tarifabschlüsse in den letzten Jahren beinhaltete das letzte TV-L-Tarifergebnis ein Jahr ohne Nominalerhöhung des Tabellenlohns (erst im 2. Jahr der Laufzeit gab es eine bescheidene Erhöhung von 2,8%), auf dem alle folgenden Erhöhungen sowie Punkte für die Rente, Beiträge für die Sozialversicherungen usw. beruhen. Mit anderen Worten: jedes Jahr ohne Erhöhung des tabellenwirksamen Entgelts senkt „nachhaltig“, d.h. lebenslang, das Lohn- und Rentenniveau! Daran ändert auch das „Trostpflaster“ einer einmalig gezahlten sog. „Inflationsausgleichs­prämie“ nichts, so willkommen sie im jeweiligen Moment auch erscheinen mag. Wir lehnen eine Inflationsausgleichs­prämie als Ersatz für eine reale Tabellenentgelterhöhung ausdrücklich ab.

Wir stellen fest, dass Tarifergebnisse, die dazu führen, dass der Tabellenlohn hinter der Inflationsrate zurückbleibt, den Namen „Entgelterhöhung“ nicht verdienen, da sie inflationsbereinigt eine Lohnsenkung sind! Es kann jedoch nicht der Sinn von Entgelttarifverhandlungen sein, über das Ausmaß von Lohnsenkungen zu verhandeln. Da sich die Inflationsentwicklung nicht über Jahre voraussagen lässt, die Beschäftigten aber unmittelbar in Echtzeit von jeder Preissteigerung betroffen sind, erneuert die ver.di-Betriebsgruppe ihre bereits im Mai 2022 erhobene Forderung nach einem automatischen Inflationsausgleich bei den Löhnen, d.h. „eine tarifvertraglich abgesicherte Vereinbarung mit den Arbeitgebern zu erreichen, dass sämtliche Löhne automatisch entsprechend der Preissteigerung tabellenwirksam erhöht werden (gleitende Lohnskala).“[3] Damit wäre das Fundament gelegt, endlich auch wieder Reallohnerhöhungen zu erkämpfen.

Für die Forderungsdiskussion zum TV-L schlägt die ver.di-Betriebsgruppe folgende „Leitplanken“ vor:

  • Die Reallohnverluste der Jahre 2021 bis 2023 müssen ausgeglichen werden!
  • Der nach wie vor hohen Inflation muss mit der gleitenden Lohnskala begegnet werden.
  • Wir brauchen endlich wieder eine Reallohnerhöhung, d.h. die Forderungen müssen neben dem Inflationsausgleich den Produktivitätszuwachs der Jahre 2021 bis zum Ende der Laufzeit und einen „Umverteilungszuschlag“ beinhalten.
  • Der höheren Belastung unterer Entgeltgruppen muss zusätzlich mit einem hohen Sockelbetrag Rechnung getragen werden.
  • Die Laufzeit muss mit der des TVÖD synchronisiert werden – als ein Schritt zur Überwindung der Aufspaltung in verschiedene Tarifverträge des ÖD.
  • „Sonderforderungen“ im Entgeltbereich für bestimmte Bereiche des TV-L sehen wir kritisch, da sie ein Spaltungspotenzial darstellen; diese dürfen keinesfalls auf Kosten der Entgelterhöhungen für alle gehen („Volumenumverteilung“).
  • Keine „Inflationsausgleichsprämien“ als kurzzeitigen „Ausgleich“ für Reallohnverlust – Vorrang müssen Tabellenlohnerhöhungen haben.

Bezüglich Forderungsdiskussion und Arbeitskampf wiederholen wir die Thesen aus der Betriebsgruppe FU zur Tarifpolitischen Konferenz am 13.09.2022 von ver.di:

Von der Forderungsfindung bis zum Tarifabschluss: Die Mitglieder müssen entscheiden!

Es muss eine wirkliche Diskussion in und zwischen den Betriebsgruppen über die Forderungen, über den Arbeitskampf/Streik und über ein mögliches Ergebnis organisiert werden. Es darf nicht bei individuellen Befragungen und Telefonaktionen bleiben.

Das heißt:

  1. Auf betrieblicher Ebene: die Wiederbelebung der Streikversammlung, organisiert durch die jeweiligen Betriebsgruppen, als zentrales Organ der Mobilisierungs- und Arbeitskampf­maßnahmen.
  2. Auf überbetrieblicher Ebene: Versammlungen von demokratisch gewählten (und abberufbaren!) Streikdelegierten
  3. Die Streik(delegierten)versammlungen entscheiden über Aufnahme, Durchführung und Ende von Streiks.
  4. Die Tarif- und Verhandlungskommission wird von der zentralen Streikversammlung gewählt.
  5. Die Tarifkommission ist zwar verhandlungsberechtigt, sie darf aber keine Entscheidungen treffen, sondern muss die Mitglieder bzw. die Streikdelegiertenversammlungen befragen.
  6. Über vorläufige Verhandlungsergebnisse muss eine Diskussion ermöglicht werden, bevor eine Abstimmung darüber erfolgt.

Über Verhandlungsergebnisse und alle weiteren möglichen Arbeitskampf­maßnahmen dürfen dann ausschließlich die betroffenen Gewerkschafts­mitglieder entscheiden. Hierfür muss ein digitales Verfahren entwickelt werden, so dass die betroffenen ver.di-Mitglieder über ihre Mitgliedsnummer zentral befragt werden, ob sie das Angebot annehmen oder weiterkämpfen wollen.

Quelle: https://www.verdi-fu.de/wordpress/2023/07/13/wir-wollen-keinen-reallohnverlust-und-lohnverzicht-zugunsten-von-ruestungsmilliarden-wir-brauchen-einen-automatischen-inflationsausgleich-und-tabellenwirksame-entgelterhoehungen/

[1] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2022/05/03/mitgliederversammlung-der-ver-di-betriebsgruppe-fu-fordert-automatischen-inflationsausgleich-bei-loehnen/

[2] https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008656

[3] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2022/05/03/mitgliederversammlung-der-ver-di-betriebsgruppe-fu-fordert-automatischen-inflationsausgleich-bei-loehnen/

Berliner Landesregierung will Mitbestimmung einschränken – scharfe Kritik an Gesetzentwurf zum Personalvertretungs-gesetz

Während die Berliner CDU durch ihre fragwürdige Vergabe von Fördergeldern im Bereich Antisemitismus in die Schlagzeilen gerät, drohen weitere Regierungsprojekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden. Neben den Kürzungsorgien bei Kinder- und Jugendarbeit und im Kulturbetrieb sind auch Mitbestimmungsrechte in Gefahr. Die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) veröffentlichte letzte Woche einen Blogbeitrag, der über die geplante Umgestaltung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) informiert. Wir dokumentieren im Folgenden den gesamten Beitrag der BAGA und schließen uns dem Aufruf der Kolleg:innen an Personalräte und Gewerkschaften ausdrücklich an. Der politische Druck muss erhöht werden: Kein Demokratieabbau unter dem Deckmantel der Modernisierung! (Konstantin Kieser)

Geplante PersVG-Novelle: Berliner Regierung schwächt Mitbestimmung – Wegbereiter für Kürzungen und Militarisierung

Die Senatsverwaltung für Finanzen und deren vorstehender Senator Stefan Evers (CDU) verkauft ihre geplante Novelle des Personalvertretungsgesetzes Berlin als „Modernisierung“ und „Anpassung an die digitale Arbeitswelt“. In Wirklichkeit droht ein gefährlicher Abbau demokratischer Rechte von Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. In dem Entwurf, der BAGA vorliegt, werden unter dem Deckmantel von Effizienz, Beschleunigung und Digitalisierung Mitbestimmung, Schutzrechte und kollektive Handlungsspielräume massiv eingeschränkt.

§ 29 Der Demokratieabbau beginnt schon in der Binnenstruktur des PR: „Das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied bestimmt zugleich seine Vertretung“, d.h. stellvertretende Vorsitzende werden nicht mehr gewählt.

§ 44 – Schwächung der Schutzrechte, Stärkung des Drucks

Besonders brisant ist die vorgesehene Änderung des § 44, der bislang den Schutz aktiver Personalratsmitglieder vor Umsetzung, Versetzung und Disziplinarmaßnahmen garantierte. Der Gesetzentwurf schwächt diesen Schutz und rückt die Berliner Regelung näher an das Bundesniveau heran – ein klarer Rückschritt.

In der Praxis bedeutet das: Wer als Beschäftigtenvertreter*in konsequent Mitbestimmungsrechte einfordert oder Konflikte mit der Dienststelle austrägt, muss künftig mit Umsetzungen, Arbeitsplatzverlagerungen oder subtilen Disziplinarmaßnahmen rechnen. Zwar wird im selben Gesetz ein längst überfälliger neuer „Unterlassungsanspruch“ eingeführt, mit dem Personalräte Verstöße gegen Mitbestimmung einklagen können – aber was nützt ein Rechtsanspruch, wenn diejenigen, die ihn durchsetzen, danach Repressalien befürchten müssen?

Diese Verschiebung ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Während der Unterlassungsanspruch als symbolisches Zugeständnis an die Mitbestimmung verkauft wird, öffnet die Schwächung des § 44 der Einschüchterung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern Tür und Tor.

Datenschutz – Vorwand zur Kontrolle des PR durch die Dienststelle

Bisher galt, dass der Datenschutzbeauftragte der Dienststelle nicht für den Datenschutz im Personalrat zuständig war – mit gutem Grund. Jetzt heißt es „Die oder der von der Dienststelle benannte Datenschutzbeauftragte hat uneingeschränkte Kontrollrechte bei der Personalvertretung.“ Das heißt z.B., dass Kolleg*innen, die sich anonym an den PR wenden, nun befürchten müssen, dass die Dienststelle über diesen Umweg Informationen erhält, die nicht für sie bestimmt sind.

Effizienz um jeden Preis – Mitbestimmung als Störfaktor

Parallel dazu sieht die Novelle eine Reihe weiterer Änderungen vor, die die Mitbestimmung praktisch aushebeln:

* Fristenverkürzungen (z.B. auf eine Woche bei Einstellungen), nach denen Personalräte binnen weniger Tage auf Maßnahmen reagieren müssen, da die Möglichkeit der Fristverlängerungen massiv eingeschränkt wird und der PR keinen Anspruch mehr darauf hat (PR und Dienststelle „können … abweichende Frist vereinbaren“)

* die Einführung eines Negativkatalogs, der die zulässigen Gründe für Widersprüche einschränkt,

* und die Möglichkeit, vorläufige Regelungen ohne Mitbestimmung zu treffen.

Was auf dem Papier nach „Verfahrensbeschleunigung“ klingt, bedeutet in der Realität: Die Dienststellen können künftig deutlich schneller über Einstellungen, Versetzungen oder Dienstplanänderungen entscheiden – häufig, bevor Personalräte überhaupt reagieren können.

Gerade in Bereichen mit chronischem Personalmangel ist das eine gefährliche Entwicklung. Dort, wo ohnehin Überlastung herrscht, wird die demokratische Kontrolle weiter reduziert. Beschäftigte sollen „funktionieren“, nicht mitbestimmen.

Arbeitszeit und Dienstpläne – Mitbestimmung auf dem Rückzug

Mit der Neuregelung wird auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen faktisch geschwächt. Zwar behauptet der Entwurf, die Mitbestimmung werde „ausgeweitet“, doch entscheidend ist, dass Dienststellen künftig vorläufige Maßnahmen bei Dienstplanänderungen oder Arbeitszeitverteilungen treffen können.

Das heißt konkret: Selbst wenn der Personalrat Bedenken äußert – etwa wegen Überlastung, fehlender Ruhezeiten oder unzumutbarer Schichtfolgen – kann die Dienststelle die Änderung zunächst umsetzen und Fakten schaffen.

Gerade dort, wo der Personalmangel längst strukturell ist, bedeutet diese Verschiebung: Beschäftigte verlieren den letzten Hebel, mit dem sie Überforderung, ungleiche Belastung oder gesundheitsgefährdende Dienstpläne verhindern können. Die gesetzliche Mitbestimmung wird zum bloßen „Informationsrecht“, während sich die Verantwortung für die Folgen – Krankheit, Fluktuation, Burnout – weiter auf die Beschäftigten verlagert.

Politischer Kontext: Verwaltung im Krisenmodus

Diese Novelle kommt nicht zufällig in einer Zeit, in der der Berliner Senat an mehreren Fronten zugleich „umbaut“: massive Sparauflagen, Personalabbau in der Fläche, gleichzeitige Aufrüstung von Polizei und Verwaltung. Das Schlagwort der „Verwaltungsmodernisierung“ dient als ideologische Klammer einer Politik, die demokratische Beteiligung als Hemmnis betrachtet. Die Streichung von Schutzrechten und die Beschleunigung von Verfahren schaffen die Voraussetzungen für weitere Kürzungen, Outsourcing, und perspektivisch auch für eine Verwaltung, die sich ohne Beteiligung der Beschäftigten steuern lässt.

Selbst erzeugter Personalmangel als Argument

Der Personalmangel ist nicht naturgegeben – er ist das Ergebnis jahrelanger Kürzungspolitik, ungleicher Verteilung, schlechter Arbeitsbedingungen und wachsender Arbeitsverdichtung. Statt die Ursachen anzugehen, wird das Personalvertretungsrecht nun den Folgen angepasst.Die Botschaft lautet: Weil zu wenige Menschen unter schlechten Bedingungen arbeiten wollen, muss Mitbestimmung weichen. Damit trägt die Gesetzesreform selbst zur Verschärfung jener Krise bei, die sie vorgibt zu lösen.

Fazit: Demokratieabbau im Namen der Effizienz

Die geplante Novellierung ist insgesamt bei wenigen Verbesserungen kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt – sowohl für die Beschäftigten als auch für die demokratische Kultur im öffentlichen Dienst. Es modernisiert nicht, es diszipliniert. Und es schützt nicht die Interessen der Beschäftigten, sondern die Handlungsspielräume einer Politik, die auf Kürzung und Kontrolle setzt.

Wir rufen Personalräte und Gewerkschaften dazu auf, den politischen Druck zu erhöhen, um die geplanten Verschlechterungen in der Novelle zu streichen!

Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht
29.10.2025

Link zum Originalbeitrag: https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2025/10/29/geplante-persvg-novelle-berliner-regierung-schwaecht-mitbestimmung-wegbereiter-fuer-kuerzungen-und-militarisierung/

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