11.10.2024:Landesarbeitsgericht untersagt Streik für pädagogische Qualität und Entlastung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot des Kitastreiks bestätigt.

Es korrigierte allerdings die Begründung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin in einem wichtigen Punkt. Das Landesarbeitsgericht folgte nicht der Begründung des Arbeitsgerichts, dass der Kitastreik schon deswegen verboten sei, weil das Land Berlin aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen werden könne.[1]

Das Landesarbeitsgericht stützt das Verbot des Kitastreiks allein auf die Friedenspflicht. Diese Friedenspflicht ergebe sich aus § 52 TV-L. Dazu heißt es in der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts:

“Diese Regelung speziell für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes der Länder Berlin, Bremen und Hamburg sei in der Tarifrunde zwischen der TdL und der Gewerkschaft ver.di im Dezember 2023 vereinbart worden. Ausgangspunkt dieser Vereinbarung sei die von ver.di geäußerte Erwartung gewesen, die Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern in der TV-L aufzunehmen, die ver.di tariflich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände im Jahr 2022 geregelt hatte (TVöD-VKA). Dazu gehörten u.a. eine monatliche Zulage für Erzieherinnen und Erzieher und jährlich zwei Rehabilitationstage. Im Zuge der Tarifverhandlungen mit der TdL sei über die diesbezüglichen Regelungen aus dem TVöD-VKA verhandelt worden. Ergebnis der Verhandlung sei die Aufnahme der Zulagenregelung in den TV-L gewesen, während sich die Gewerkschaft mit den weiteren Punkten nicht habe durchsetzen können. Da alle Regelungen des TVöD-Pakets Gegenstand der Verhandlungen gewesen seien, sei dieses Paket abschließend geregelt worden. Die aktuellen Streikforderungen seien teilweise in diesem Regelungspaket enthalten, nämlich hinsichtlich der Regenerationstage und hinsichtlich der Vorbereitungszeit. Dadurch werde die Friedenspflicht verletzt.”[2]

Dieses Urteil des Landesarbeitgerichts im vorläufigen Verfahren gilt zunächst und kann vollstreckt werden. Nur über ein sogenanntes Hauptsacheverfahren kann dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben werden. Ein solches Hauptsacheverfahren kann sehr lange dauern …

In der Stellungnahme von Ver.di zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts heißt es: “ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.[3]

Der Streik mit den bisherigen Forderungen ist “auf unbestimmte Zeit untersagt”, wie ver.di richtig in ihrer Pressemitteilung erklärt.

Aber es gibt einen Satz in der zitierten Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts, der einen Ansatz bietet, den Kitastreik doch durchzuführen. Dieser Satz lautet: “Die aktuellen Streikforderungen seien teilweise in diesem Regelungspaket enthalten, nämlich hinsichtlich der Regenerationstage und hinsichtlich der Vorbereitungszeit.” Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht sollen insoweit die Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoßen.

Dieser Satz bedeutet, dass mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts noch nicht das ‘Ende vom Lied’ eingeläutet worden sein muss. Denn die Gewerkschaften könnten die Streikforderungen um die Forderungen ‘bereinigen’, die nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts gegen die Friedenspflicht verstoßen. Dann wäre der Weg für die Gewerkschaften, doch noch zu einem Erzwingungsstreik aufzurufen, eröffnet.

Es geht also darum, zu prüfen, ob die Gewerkschaften über eine Änderung der Streikforderungen doch noch zum Streik aufrufen können.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf der Webseite: widerstaendig.de veröffentlicht.

Verdi Startschuss „Tarifrunde Öffentlicher Dienst“

Die Forderungen von Verdi sind absolut gerechtfertigt. Aber sie erfordern – mehr denn je – die ganze gewerkschaftliche Kampfkraft in einer Zeit, in der es nur noch Geld für das Projekt „Kriegstüchtigkeit“ gibt!

Die Bundestarifkommission Verdi hat heute in Berlin die Forderungen für die anstehende Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen beschlossen.

MottoZeit für mehr – Geld, Freizeit, Entlastung„!

Das Forderungspaket lautet:

  • 8 Prozent mehr Geld, mindestens 350 Euro
  • 3 zusätzliche freie Tage, um die zusätzliche Arbeitsbelastung auszugleichen
  • „Meine-Zeit-Konto“: Mehr Zeit-Souveränität für dich! Wir wollen, dass du flexibel über deine Arbeitszeit entscheiden kannst.
  • Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten
  • Auszubildende und Praktikantinnen sollen 200 Euro/Monat mehr erhalten
  • Plus 1 freier Tag extra für Gewerkschaftsmitglieder
  • 12 Monate Laufzeit

Das Ergebnis soll „zeit- und wirkungsgleich“ auf Beamtinnen übertragen werden.

Die Verhandlungen beginnen im Januar.

Alle Verdi Gewerkschaftsaktisten werden aufgerufen, ab sofort „in den Dienststellen und Betrieben Mehrheiten zu organisieren, die mit uns gemeinsam unsere Forderungen durchsetzen.“

Maßlose Forderungen?

Die Forderungen für den Öffentlichen Dienst sind erkennbar höher als in den Industriegewerkschaften, deutlich höher als bei der IGBCE aber auch als bei der IG Metall, wo mit 7 Prozent statt 8 ein ganzes Prozent bzw. bei den Jugendlichen mit 170 statt 200 Euro 30 Euro weniger gefordert werden. Ob das gut ankommt bei den Industriebeschäftigten, insbesondere bei der IG Metall Jugend, die aufgrund der vergangenen Tarifrunden nachdrücklich einen kräftigeren Nachschlag reklamiert, wird sich zeigen. Aber bei Verdi kann man sich bei diesem Vergleich schon auf die Brust klopfen.

Maßlose Forderungen, wie wir schon wieder zu hören bekommen, sind es allemal nicht. In den Jahren nach der Pandemie haben die Beschäftigten von Bund und Kommunen und die Bundesbeamten eine Nullrunde akzeptiert sowie Erhöhungen von 1,4 Prozent, 1,8 Prozent und zuletzt 5,5 Prozent erhalten – die jährliche Inflation betrug in diesen Jahren zwischen gut drei und fast sieben Prozent. Maßlosigkeit sieht anders aus.

Maßlos waren dagegen die Gewinne im Vergleichszeitraum für die Kapitalseite. Diesen Monat hat der Deutsche Aktienindex wieder neue Höchststände erreicht. Etliche Kolleg:innen hätten sich auch deutlich mehr als 8 Prozent vorstellen können.

Entscheidend wird sein, was am Ende wirklich durchgesetzt wird

Dazu ist notwendig, anders als bei der vergangenen Tarifrunde, dass sowohl von Verdi als auch von der IG Metall die tatsächliche Kampfkraft voll in den Ring geworfen und ausgeschöpft wird. Nicht gut wäre: wieder nur aufwärmen und heiss machen, aber dann nicht voll durchstarten! Nicht wenige Kolleg:innen waren das letzte Mal der Meinung „es wäre mehr notwendig und möglich“ gewesen.

Die Friedenspflicht in den Metallbetrieben läuft Ende Oktober aus. Da ist auch wichtig für Verdi, dass sich die Metaller dann nicht den Schneid abkaufen lassen.

Einem „nackten“ Mann in die Tasche greifen?

Der Bundesfinanzminister hat klare Signale gesetzt: 3 Jahre lang Sozialausgaben deckeln und kürzen. Aber nackt ist der Mann nicht. Denn immer mehr Geld fliesst stattdessen in Hochrüstung und militärisches Engagement. Bundeskanzler Scholz heute zu Nahost: „Wir haben Israel Waffen geliefert und wir werden Waffen liefern.“ Und es werden, wie der Ukrainekrieg zeigt, immer mehr Waffen und Unterstützungsleistungen dazukommen. Aber auch Manöver in der Straße von Taiwan sind exorbitant teuer.

In dieser Situation ist dieser Staat mehr denn je geeicht zu nehmen statt der arbeitenden Bevölkerung noch etwas abzugeben. Was die Lohn- und Gehaltsforderungen von Verdi betrifft, so wird man auf die „leeren Staatssäckel“ verweisen und auf die aus dem Metallbereich hinlänglich bekannte Hinhaltetaktik und Trübsalblasen-Taktik setzen . Was die sozialen Leistungen beftrifft, so zeichnet sich schon jetzt für den Beginn des nächsten Jahres eine Riesenwelle von Abgaben- und Preiserhöhungen ab. Besonders im Gesundheitsbereich. Hier hat der Staat tief in die Kassen der Beitragzahler gegriffen, aber anstatt die Gelder zurückzuzahlen, werden zum ersten Januar massiv die Beiträge erhöht. Auch im öffentlichen Verkehr, wo u.a. das Deutschland-Ticket um 18,3% von 49 auf 58 Euro steigen soll, wird abkassiert. Oder allein die neue Grundsteuer soll mutmaßlich das Wohnen in Berlin zusätzlich zu den massiven Mieterhöhungen um 5 % verteuern. Geschenkt wird nichts.

Nicht nur Zähne zeigen, sondern auch zubeissen!

Militarisierung und „Kriegstüchtigkeit“ sind unersättliche Kraken, die jeden Monat ein Stück mehr den Staatshaushalt kahl fressen. Es vergeht kaum eine Woche mit neuen Nachforderungen. Und wenn noch etwas übrig ist, haben Unternehmenssubventionen gerade in Zeiten wirtschaftlicher Verwerfungen gesteigerten Vortritt. Wer diesem Staat in dieser Zeitwende 8 Prozent abverlangen will, muss dieser Krake schon ein paar Arme abbeissen wollen. Nur Zähne zeigen, das reicht sicher nicht aus. Ohne Kampf wird die Abwärtsspirale bei Einkommen und Lebenshaltung nicht aufzuhalten sein Auf die Kolleg:innen selbst kommt es dabei an. Aber auch auf ihre Führungen .

Quelle und weitere Details: https://wapo.do/iUiYyQ

Titelbild Collage ePeter Vlatten

Kita-Streik – ver.di in Berufung

Am Freitag verhandelt das Arbeitsgericht erneut den Kita-Streik. Wird das bisherige Urteil aufgehoben, soll der Streik ab Montag beginnen.

Von Christian Lelek

Der von der Gewerkschaft Verdi angepeilte unbefristete Streik an den landeseigenen Kitas ist vorerst vom Arbeitsgericht Berlin unterbunden worden. Der Senat hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf benantragt. Am kommenden Freitag wird vor der nächsthöheren Instanz, dem Landesarbeitsgericht, über die Berufung von Verdi gegen das Urteil verhandelt. Im Falle eines positiven Urteils kündigt Verdi an, den geplanten Streik bereits am kommenden Montag zu beginnen.

Verdi sieht in dem »Streikverbot eine rechtlich unbegründbare Einschränkung, durch die den pädagogischen Fachkräften in den Kita-Eigenbetrieben die Möglichkeit genommen wird, sich konsequent für Entlastung und pädagogische Qualität einzusetzen«, teilte die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit. Statt die berechtigten Forderungen der Beschäftigten mit konstruktiven Verhandlungen zu beantworteten, gehe der Senat »juristisch gegen das Streikrecht vor«, erklärte die Verdi-Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg, Andrea Kühnemann. 

Gegenüber »nd« begründet Verdi-Sprecher Kalle Kunkel die Berufung. An der Argumentation habe sich sich im Wesentlichen nichts geändert, sie beziehe sich auf die zwei Punkte, die das Gericht in erster Instanz für wesentlich erachtet habe, sagt Kunkel. »Zum einen sehen wir eine Friedenspflicht nicht für gegeben. Es wurden bei den Verhandlungen zum TV-L keine Entlastungregelungen vertraglich vereinbart.« Die Friedenspflicht untersage einen Arbeitskampf aber nur, wenn er auf bisher schon geregelte Punkte zielt.

Zum anderen, so Kunkel, sei das Gericht dem Argument der Arbeitgeber gefolgt, wonach durch das Verbot, innerhalb der TdL über Entlastung zu verhandeln, Verdi nicht dafür streiken könne. »Das ist von der rechtlichen Logik her eine eigenwillige Argumentation, denn damit könnte der Arbeitgeberverband durch seine internen Regelungen Arbeitskämpfe unterbinden«, sagt Kunkel. Das Bundesarbeitsgericht habe bereits vor 20 Jahre entschieden, dass das nicht gehe. Das Urteil lasse sich ziemlich genau auf den vorliegenden Fall übertragen, sagt Kunkel.

Sollte das bisher stehende Urteil bestätigt werden, wäre der Rechtsweg für Verdi vorerst erschöpft. Laut Kunkel ist Verdi auf dieses Szenario vorbereit. Wie, wollte er nicht kommentieren.

Erstveröffentlicht im nd v. 10.10. 2014
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2024-10-10/articles/15102169

Wir danken für das Publikationsrecht.

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