Rote Hilfe: Kontenkündigung war rechtswidrig

Eilfverfahren: Landgericht sieht keinen Grund für Maßnahme der Sparkasse Göttingen

Von SEBASTIAN WEIERMANN

Bild: Rote Hilfe Potsdam

Vor dem Göttinger Landgericht hat die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe am Freitag einen Etappensieg erzielt. Die Sparkasse Göttingen muss ein Konto des Vereins fortführen.

Zur Erinnerung: Mitte Dezember hatten sowohl die GLS Bank als auch die Sparkasse Göttingen die Konten der Roten Hilfe gekündigt. Zur Begründung machten beide Banken nur vage Angaben. Von der GLS Bank hieß es etwa, dass man sich an die »gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben im deutschen und europäischen Bankensystem sowie an international verbindliche Abkommen« halten müsse.

Die Rote Hilfe vermutete einen Zusammenhang zwischen ihrer Kontokündigung und der Aufnahme der »Antifa-Ost« auf die Terrorliste der USA. Die Banken agierten aus Angst vor möglichen Sanktionen der USA, so die Schlussfolgerung der Organisation, die linke Gefangene unterstützt. Gegen die Kontenkündigung bei der GLS Bank protestierten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem Brief, der die Bank aufforderte, das »Debanking« zu stoppen. Den Brief haben mittlerweile Tausende Menschen unterschrieben.

Gegen die Kontokündigung durch die Sparkasse der Stadt Göttingen, in der die Rote Hilfe ihren Sitz hat, klagte der Verein. Die Sparkassen haben als Anstalten des öffentlichen Rechts einen Versorgungsauftrag. Kontokündigungen etwa von NPD- oder AfD-Gliederungen mussten sie in der Vergangenheit immer wieder zurücknehmen.

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Auch der Roten Hilfe darf die Sparkasse das Konto nicht wegnehmen. Das Landgericht entschied, dass die Kündigung zum 9. Februar nicht wirksam ist und die Sparkasse das Konto mindestens fortführen muss, bis in einem Hauptverfahren entschieden wurde. Als Gründe für die Kontokündigung hatte die Sparkasse einen höheren Prüfaufwand bei Überweisungen infolge der US-Einstufung der »Antifa-Ost« als Terrororganisation genannt. Außerdem habe man Sorge, vom internationalen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden, und befürchte einen Reputationsverlust.

Argumente, die für das Gericht nicht zählten. Politische Entscheidungen oder Listungen eines »x-beliebigen Drittstaates« könnten keine Grundlage für eine Kontokündigung in Deutschland sein, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts. Auch ein möglicher Imageschaden für die Sparkasse sei kein ausreichender Grund. Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärte dazu: »Das Gericht hat klargestellt, dass politische Entscheidungen und Listungen eines Drittstaates kein Maßstab für das Handeln deutscher Banken sein dürfen. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.«

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der das Verfahren für die Rote Hilfe geführt hat, sieht eine große Bedeutung der Entscheidung für die Zivilgesellschaft: »Der Zugang zu einem Konto ist für Vereine existenziell. Willkürliche Entscheidungen der Trump-Regierung dürfen in Deutschland grundrechtlich geschütztes Verhalten nicht faktisch unterbinden. Das ist durch die Entscheidung des Landgerichts nun klargestellt.«

Erstveröffentlicht im nd v. 16.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196913.rote-hilfe-rote-hilfe-kontenkuendigung-war-rechtswidrig.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Al-Sharaa: Von Merz eingeladen, von uns angeklagt! (Demo findet statt!)

Update:


Auch hier in Berlin gilt es die Errungenschaften der Frauenrevolution in Rojava zu verteidigen. Zeigen wir Solidarität mit unseren kurdischen Kolleg:innen. Kommt am Montag zahlreich zur Demonstration gegen den Jolani-Besuch im Kanzleramt! Kolleg:innen aus allen Berliner Gewerkschaften sind herzlich eingeladen sich mit uns am Treffpunkt zu versammeln!

Wir dokumentieren im folgenden den Aufruf des kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit (Civaka Azad):

Am 19. Januar mobilisiert ein breites Bündnis zu einer Demonstration gegen den Besuch Ahmed al-Sharaa, auch bekannt als „Jolani“. Der Anführer islamistischer Milizen und heute selbsternannter Übergangspräsident Syriens, wird an diesem Tag vom Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin empfangen. Wir haben uns diesem Aufruf angeschlossen, weil auch für uns klar steht, Kriegsverbrecher dürfen nicht hofiert, sondern müssen angeklagt werden.

Wo und wann?

19. Januar 2026
16:00 Uhr
Start: Bundeskanzleramt / Wilhelmsgarten
Von dort aus wird sich die Demonstration in Richtung Brandenburger Tor bewegen und sich einer weiteren Kundgebung anschließen.

Weitere Informationen zum Demonstrationsbündnis:

Mehr zur Selbstverwaltung in Rojava: 

Städtepartnerschaft Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik e.V.: Frauenbefreiung in Nord- und Ostsyrien und Dêrik

GEW Berlin: Wie ein Besuch aus Nord- und Ostsyrien Schüler*innen an einer Neuköllner Gemeinschaftsschule inspirierte, sich zu engagieren

GEW: Interview mit Nesrîn Reşik, Ko-Vorsitzende der Yekîtiya Mamosteyên Bakur û Rojhilatê Sûriyeyê (Bildungsgewerkschaft in der syrischen Autonomieregion Rojava)

siehe aktuell auch: Solidarität mit den Menschen in Iran

Meinungs- und Pressefreiheit noch vollständig gegeben?

„Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, nicht ein vom Staat zu verwaltendes Privileg.“
Harald Neuber, Berliner Zeitung, Quelle:

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Mit dem Beschluss (GASP)[1]Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Sie soll den Frieden erhalten,die internationale Sicherheit stärken und die … Continue reading2024/ 2643, insbesondere bei personenbezogenen Sanktionen setzt der EU-Rat einen Maßstab, der mit rechtstaatlichen und menschenrechtlichen Grundprinzipien kaum vereinbar ist. Was formal als außenpolitischen Maßnahme deklariert wird, entfaltet in der Praxis die Wirkung einer Verurteilung – jedoch ohne Gericht, ohne Verfahren und ohne transparente Begründung.

Der Rat verhängt tiefgreifende Eingriffe in:

  • in Eigentum,
  • Bewegungsfreiheit.
  • berufliche Existenz einzelner Personen

ohne dass ein unabhängiges Gericht eine Schuld festgestellt hätte. Sie werden weder angehört, erhalten vorab keine Kenntnis der Vorwürfe.
Die Entscheidungen beruhen auf politischen Bewertungen, nicht auf überprüfbaren Tatsachenfeststellungen. Damit wird ein Recht auf ein faires Verfahren ebenso ausgehebelt, wie das Recht auf wirksamen Rechtschutz.

So in etwa spielen sich die Berufsverbotsprozesse in der heutigen Zeit ab, siehe dazu die Berichterstattung zu „Veranstaltung gegen Berufsverbote


Beispiele Sanktionen gegen natürliche Personen

Hüseyin DOGRU[2]ist Gründer und Vertreter von AFA Medya A.Ș., einem
Medienunternehmen mit Sitz in Istanbul.

Justin Blaise TAGOUH[3]„Justin Tagouh ist CEO der Pressegruppe International Africa Media

Jacques Baud[4]Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs,Jacques Baud hat unter anderem für die NATO … Continue reading

Quelle:


Art der Sanktionen

Folgende Arten der Sanktionen gegenüber: Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Dogru sind ausgesprochen:

Zitat:
Die EU-Sanktionen sind umfangreich:
Einfrieren von Vermögenswerten: Alle Konten in EU-Banken sind gesperrt.

Reisebeschränkungen: Die Betroffenen dürfen nicht in andere EU-Länder einreisen (die Einreise nach Deutschland ist rechtlich komplexer, aber die Weiterreise in andere EU-Staaten ist untersagt).

Bereitstellungsverbot: Es ist EU-Bürgern und Organisationen untersagt, diesen Personen Gelder oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen (dies kann als Berufsverbot wirken, da selbst Gehaltszahlungen darunter fallen).

Diese Maßnahmen werden von einigen Rechtsexperten und Betroffenen als Verstoß gegen EU- und Völkerrecht sowie gegen die Pressefreiheit angesehen. Offizielle EU-Quellen führen die Sanktionen unter der Rubrik der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und Desinformation auf.

Quelle:

Videobeiträge von Betroffene (u.a. wie mit Sanktionen leben? Aufklärung, Pressekonferenzen):

04.10.2025: Der Fall des deutsch- türkischen Journalisten Hüseyin Doğru

Hintergrund – Das Nachrichtenmagazin. 04.10.2025: Bundesregierung und EU zeigen offen ihr totalitäres Gesicht

Zitat aus 

"Einem breiteren Kreis ist bekannt, dass die in Russland lebenden deutschen Journalisten und Blogger Alina Lipp und Thomas Röper wegen „Verbreitung russischer Propaganda-Narrative“ auf der jüngsten Sanktionsliste der EU stehen.

Weniger bekannt ist bisher, dass die EU auch den Deutsch-Türken und Chefredakteur des Medienportals Red, Hüseyin Doğru, auf diese Liste gesetzt hat. Dabei ist sein Fall in vielen Aspekten noch gravierender und mit weitreichenderen Folgen verbunden als die Sanktionierung der laut EU „Kriegskorrespondenten“ Lipp und Röper."

Quelle:



junge Welt und Hüseyin Dogru



Militäranalyst Jacques Baud sanktioniert – die EU im Absolutismus

ausführliche Infos:


13.06.2026 NachDenkSeiten: Daniel Günther und die Pressefreiheit

Zitat:

"Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hin zu einem paternalistischen Verständnis, indem der Staat meint, die Demokratie vor ihren eigenen Bürgern und vor Kritik schützen zu müssen."

Zum vollständigen Artikel:

Beitragsbild:
Foto und Gestaltung – Ingo Müller

Mit freundlicher Genehmigung wurde dieser Beitrag von der Webseite: Widerstaendig übernommen.

References

References
1 Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Sie soll den Frieden erhalten,
die internationale Sicherheit stärken und die internationale Zusammenarbeit, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten stärken Quelle
2 ist Gründer und Vertreter von AFA Medya A.Ș., einem
Medienunternehmen mit Sitz in Istanbul.
3 „Justin Tagouh ist CEO der Pressegruppe International Africa Media
4 Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs,Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

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