Internationaler Gerichtshof: Annexion, Entrechtung, Apartheid

Israel hat es amtlich vom Internationalen Gerichtshof – das Vorgehen in Palästina ist illegal. Was daraus folgt, ist noch nicht klar.

Von Hanno Hauenstein

21.07.2024

Das höchste Gericht der Welt, der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, hat am Freitag ein historisches Gutachten vorgelegt. Beauftragt worden war es Ende 2022 seitens der UN-Generalversammlung. In mehrer Hinsicht untermauert das Gutachten, was palästinensische, israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen und kritische Stimmen seitens Wissenschaft und Journalismus seit Jahren immer wieder betont haben: Israels Besatzung palästinensischen Landes – Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza – ist illegal und muss beendet werden. Die Besatzung, insbesondere Ost-Jerusalems und weiter Teile von Area C im Westjordanland, zielt der Einschätzung des Gerichts zufolge auf permanente Kontrolle und kommt somit einer Annexion gleich.

Auch Israels Siedlungspolitik, ein Kernelement der Besatzung, ist demnach illegal. Konkret benannt wurden im Gutachten Landbeschlagnahmungen sowie die Ausweitung israelischer Rechtssprechung und Infrastruktur auf israelische Siedler. Mehr noch: Israels Praktiken in Palästina konstituieren in den Augen der Mehrheit des Gerichts Apartheid – genauer: einen Verstoß der Internationalen UN-Antirassismuskonvention, die Rassentrennung und Apartheid verbietet.

Deutschland ignoriert reale Situation vor Ort

Zahlreiche Staaten, allen voran Deutschland, haben diese Klarheit in der Beschreibung der Situation vor Ort lange ignoriert und sprechen ihr teilweise bis heute explizit die Validität ab. Vor weniger als einem Jahr äußerte etwa der Beauftragte der Bundesregierung für Antisemitismus, Felix Klein, im Interview mit der »Welt«, Israel Apartheid zu unterstellen »delegitimiert den jüdischen Staat und ist daher ein antisemitisches Narrativ«. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist somit auch eine Absage an eine beständige Form von politischem gaslighting.

Es hat das Potenzial, einen Rahmen zu schaffen, vor dessen Hintergrund Delegitimierungsversuche linker, kritischer Stimmen aus Kultur, Wissenschaft und Journalismus, wie sie in Deutschland seit Monaten auf der Tagesordnung stehen, in ihrer politischen Motivation erkennbarer werden. Das Gutachten ist aber auch eine Absage an hohle Phrasen ohne Konsequenz: Wer weiter den Horizont einer Zweistaatenlösung beschwört, ohne die im Gutachten benannten Fakten – Annexion, Entrechtung, Apartheid etc. – oder zumindest die Diskussionen darüber zu benennen, macht sich im Grunde unglaubwürdig.

IGH fordert Rückkehrrecht und Reparationen

Das Gutachten, dessen Konzeption lange vor dem 7. Oktober begann, könnte darüber hinaus helfen, die vergangenen neun Monate in Israel-Palästina in ihrer Tiefenschärfe besser zu verstehen. Ohne die annähernd 60 Jahre andauernde Besatzung und Entrechtung palästinensischer Menschen und annähernde Straffreiheit israelischer Politik dafür lässt sich der Hamas-Angriff vom 7. Oktober analytisch kaum greifen. Kontext ist nicht Rechtfertigung, das sollte es explizit nicht sein. Doch das IGH-Gutachten ist auch ein Bruch mit der Idee, Kontext sei Relativierung. Und: ein Bruch mit dem gerade in Deutschland noch immer häufig bemühten orientalistischen Klischee, Israel sei die »einzige Demokratie« des Nahen Ostens, die sich quasi absichtslos gegen Horden palästinensischer Barbaren zur Wehr setzt.

Konkret forderte der IGH in seinem Gutachten auch umfassende Reparationen und Restitutionen, darunter ein Rückkehrrecht für Palästinenser, die seit Beginn der Besatzung 1967 zwangsvertrieben wurden – ein beispielloser Schritt. Gutachten des IGH sind zwar nicht rechtlich bindend, sprich: Sie können die Länder nicht zum Handeln zwingen. Die Gravitas des Gerichts könnte allerdings durchaus Einfluss auf internationale Politik haben und weitere Länder dazu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen, den völkerrechtswidrigen Besatzungszustand zu beenden.

Nach Sechstagekrieg zwei unterschiedliche Rechtssysteme eingeführt

Der historische Kontext: Im Sechstagekrieg 1967 hat Israel das Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem besetzt (Ostjerusalem wurde später annektiert). Kurz nach Beginn der Besatzung begann Israel mit Siedlungsbau in diesen Gebieten und instituierte zwei unterschiedliche, nach ethnischen Kriterien differenzierte Rechtssysteme – eins für Siedler, eins für Palästinenser. Obwohl Israel seine Truppen und Siedlungen 2005 aus Gaza abzog, setzte es den Siedlungsbau im Westjordanland und in Ostjerusalem fort und erhielt in Gaza eine umfassende Blockade aufrecht, die die Ein- und Ausreise von Personen und die Einfuhr von Gütern erheblich beschränkte.

Die umfassende israelische Kontrolle des Gazastreifens durch den Land-, See und Luftweg erklärt, warum der IGH Gaza nach wie vor für völkerrechtswidrig besetzt hält. In den letzten Monaten nutzte die rechtsextreme Regierung von Netanjahu die Militäraktionen gegen Gaza, um den Siedlungsausbau im Westjordanland zu beschleunigen und die Blockade von Gütern nach Gaza so sehr zu verschärfen, dass in Gaza heute Hunger und eine humanitäre Katastrophe herrschen. Letzteres wurde im Zuge eines separaten Verfahrens vor dem IGH (Südafrikas Genozidverfahren) im März 2024 bereits bestätigt.

Menschenrechter begrüßen IGH-Gutachten

Die israelische Menschenrechtsgruppe B’Tselem gehört zu den Organisationen, die das jüngste IGH-Gutachten begrüßen. »Es darf jetzt keine Ausreden mehr geben«, sagte der B’Tselem-Sprecher Shai Barnes gegenüber »Neues Deutschland «nd». Die militärische Besatzung sei ein Element des israelischen Apartheidregimes. Die internationale Gemeinschaft sei dem Thema bislang ausgewichen, indem es das israelische Narrativ übernahm, dass die Besatzung vorübergehend sei. Auch palästinensische Menschenrechtsgruppen begrüßten das Gutachten. Seitens Al Haq hieß es in einer Erklärung: «Wir bekräftigen die dringende Notwendigkeit, dass die Staaten das Gutachten respektieren (…) Wir erinnern die internationale Gemeinschaft daran, dass ihr Versäumnis, dies zu tun, die Straflosigkeit Israels nur verfestigen und es ermutigen wird, Menschenrechtsverletzungen fortzusetzen.»

Israels Regierung wies die Einschätzung des IGH wenig überraschend zurück. Netanjahu bezeichnete Jerusalem als «unsere ewige Hauptstadt» und das Westjordanland «das Land unserer Vorfahren», wobei er den biblisch konnotierten Namen «Judäa und Samaria» verwendete. Keine Entscheidung in Den Haag könne diese «historische Wahrheit» entstellen. Die Worte des Oppositionsführers Yair Lapid klangen indes kaum anders. Die Stellungnahme des Gerichts in Den Haag sei «einseitig, von Antisemitismus und mangelndem Verständnis für die Realität vor Ort geprägt», schreib Lapid auf X. Sie diene lediglich islamischem Terror und sei Teil einer «Kampagne gegen Israel».

Brisante Frage nach faktischen Konsequenzen des Gutachtens

Von deutscher Seite gab es bislang noch keine Stellungnahme. Berichten zufolge hatte Olaf Scholz letztes Jahr eine schriftliche Erklärung des Auswärtigen Amts vor dem IGH blockiert, die Deutschlands Sicht zum rechtlichen Status der Besatzung darlegt. Brisant wird die Frage sein, welche faktischen Konsequenzen das Gutachten für Drittstaaten, auch für Deutschland, hat. In Punkt 278 wird etwa explizit darauf verwiesen, dass UN-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren Beziehungen zu Israel zwischen Staatsgebiet und besetzten Gebieten zu unterscheiden. Dies betrifft etwa Handelsgeschäfte, die die Besatzung verfestigen, könnte aber etwa Kooperationen mit israelischen Institutionen wie etwa der Ariel Universität betreffen, die aus dem besetzten Westjordanland heraus operieren.

Angesichts der Tatsache, dass etwa auch das größte deutsche Verlagshaus Europas Axel Springer über sein israelisches Tochterunternehmen Yad2 einem «Intercept»-Bericht zufolge durch Online-Anzeigen von Hausverkäufen und -vermietungen im Westjordanland von Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik profitiert und die Siedlungspolitik somit wirtschaftlich verstetigt, wirft dieser Passus doch erhebliche Fragen auf. Deutschland und andere Mitglieder der internationalen Gemeinschaft müssten jetzt «alle strafrechtlichen, diplomatischen und wirtschaftlichen Mittel einsetzen, um ein Ende der Besatzung zu erzwingen», kommentierte Shai Barnes von B’Tselem.

Erstveräöffentlöicht im nd am 22. 7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183891.gaza-krieg-internationaler-gerichtshof-annexion-entrechtung-apartheid.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem

„Die Beteiligten müssen sich wieder auf den lange verzögerten politischen Weg zu einem Ende der Besatzung und zu einer Lösung des Konflikts engagieren.“

UN-Generalsekretär António Guterres, 19.07.2024 [1]


Inhaltsverzeichnis

Am 19. Juli 2024 gab das Gericht  sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen ab, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben. 

Pressemitteilung 2023/4

20. Januar 2023

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ersucht den Gerichtshof in ihrer Resolution A/RES/77/247 über „Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, beeinträchtigen“, um ein Gutachten.


Beschluss vom 3. Februar 2023

Fristsetzung: Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen und schriftliche Kommentare


Pressemitteilung 2023/12

10. März 2023

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem (Antrag auf Gutachten) – Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem (Antrag auf Gutachten) – Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem (Antrag auf Gutachten) – Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen


Teil II (B) – Außerordentliche Sondertagungen der Generalversammlung (vom Sekretariat der Vereinten Nationen erhaltene Dokumente)

31. Mai 2023


Schriftliche Erklärungen:

folgende schriftlich Erklärungen wurden abgegeben: (sie wurden alle in der Zeit von 20.07.2023 – 02.11.2023)


Pressemitteilung 2024/15

9. Februar 2024

Rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben (Antrag auf Gutachten) – Öffentliche Anhörungen finden von Montag, 19. bis Montag, 26. Februar 2024 statt


Wortprotokoll 2024/4 – 2024/17

Öffentliche Sitzung am Montag, den 19. Februar 2024, um 10 Uhr im Friedenspalast unter dem Vorsitz von Präsident Salam zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben (Antrag auf Gutachten vorgelegt durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen) und weitere bis 26.02.2024


Gutachten vom 19. Juli 2024 (PDF-Fassung, dt.)

Erklärungen und abweichende Meinungen

In diesem Gutachten werden folgende Probleme betrachtet:

  • Zuständigkeit und Ermessungsspielraum
  • Der Begriff der Diskriminierung
  • Die Politik der Aufenthaltsgenehmigung
  • Beschränkung der Aufentshaltsgenehmigung
  • Abriss von Eigentum
  • Schlussfolgerung zu Israels diskriminierenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen
  • Die Frage des Selbstbestimmungsrechts
  • Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den Rechtsstatus der Besatzung beeinflussen
  • Die Rechtmäßigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten
  • Rechtliche Konsequenzen für Israel
  • Rechtliche Konsequenzen für andere Staaten
  • Rechtliche Konsequenzen für die Vereinten Nationen

Wortlaut des Gutachten in dt. Sprache: (83 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Zusammenfassung 2024/8 (PDF-Fassung, dt.)

Zusammenfassung des Gutachtens vom 19. Juli 2024

Kurzinhalt:

  • Chronologie des Verfahrens (angefangen von 1948 an)
  • Zuständigkeit/ Ermessungsspielraum
  • Anwendbares Recht
  • ISRAEL’S POLITIK UND PRAKTIKEN IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN
  • Siedlungspolitik
  • Die Frage des Selbstbestimmungsrechts
  • AUSWIRKUNGEN DER POLITIK UND PRAXIS ISRAELS AUF DEN RECHTSSTATUS DER BESETZUNG
  • Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den rechtlichen Status der Besatzung beeinflussen
  • Rechtsfolgen
  • Erklärung von Präsident Salam
  • Abweichende Meinung von Vizepräsidentin Sebutinde
  • Gemeinsame Stellungnahme der Richter Tomka, Abraham und Aurescu
  • und weitere Erklärungen

Richter Tladi schließt mit der dringenden Aufforderung an die Vereinten Nationen, den Rat des Gerichtshofs zu befolgen, um die Lösung des Konflikts zu fördern

Wortlaut in dt. Sprache: (35 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Pressemitteilung 2024/57 PDF-Fassung, dt.)

19. Juli 2024

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem – Das Gericht gibt sein Gutachten ab und antwortet auf die Fragen der Generalversammlung

DEN HAAG, 19. Juli 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, abgegeben. Wie erinnerlich, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 30. Dezember 2022 die Resolution A/RES/77/247 verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgenden Fragen ersucht:…

Wortlaut der Pressemitteilung in dt. Sprache: (6 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Anmerkung des Verfasser: einige PDF-Dokumente werden in kürze auf deutsch eingestellt.

Das Momentum dreht sich

Wir berichteten bereits Ende März: „Nahost – deutsche „Staatsräson“ steht international mit dem Rücken zur Wand!“ Aber auch im Inland lehnen schon lange fast zwei Drittel der Menschen die brutale Kriegsführung Israels in GAZA ab.

Das Momentum dreht sich nun auch im Ukraine Konflikt. „Waffenstillstand und Ende des festgefahrenen Kampfgemetzels“? Oder „unbegrenzte Fortsetzung des Krieges mit wachsenden Risiken zu einer unkontrollierbaren Eskalation“?

Bei den Ländern des globalen Südens und der Mehrheit der Länder in der UN Vollversammlung ist die Ablehnung der fortgesetzten militärischen Unterstützung der Ukraine und der Verstetigung des Kriegsgeschehens, aber auch der westlichen Sanktionspolitik von Anfang an nie eine Frage gewesen.

In einem FB Post fasst Sevim Dagdelen nun die Entwicklung des Meinungsszenarios bei uns, in Europa und in den USA zusammen. Das Momentum dreht sich. Von anfänglicher Kriegsbegeisterung und Siegeszuversicht zu immer größerer Skepsis. Aber die Meinungen ihrer Bevölkerungen schert die Verantwortlichen auch in unseren Ländern wenig. (Peter Vlatten)

Fazit von Sevim Dagdelem zum aktuellen Meinungsszenario

Während FDP-Rüstungslobbyistin Strack-Zimmermann und der Grüne Anton Hofreiter unbeirrt für die Fortführung des Krieges in der Ukraine trommeln und Kanzler Scholz im Bundestag vor einer Verhandlungslösung mit Russland warnt, wächst in der Ukraine selbst die Unterstützung für diplomatische Initiativen zur Beendigung des Krieges. Aktuellen Umfragen zufolge befürworten mittlerweile 44% der Ukraine die Aufnahme von Gesprächen mit Russland (die Präsident Selenskyj per Dekret verbietet), nur noch 48% meinen, dass die Ukraine „weiterkämpfen sollte, bis sie den Krieg gewinnt“ – 2022 vertraten diese Position noch 70%, im vergangenen Jahr 60%. Wenn sich die gegenwärtigen Trends fortsetzen, sind diejenigen, die für eine Verhandlungslösung offen sind, auf dem besten Weg, sich zur Mehrheitsmeinung zu entwickeln. Die progressive US-Wochenzeitung „The Nation“ verweist diesbezüglich darauf: Je näher die Befragten an der Front wohnen, desto größer der Wunsch nach einer politischen Lösung für die Beendigung des Krieges. Und: Die Meinung der 6,5 Millionen Ukrainer, die das Land mit 44 Millionen Einwohnern seit Kriegsbeginn verlassen haben, werden in nationalen Umfragen nicht berücksichtigt; ebenso wenig die Ukrainer, die in den von Russland kontrollierten Gebieten – der Krim und großen Teilen des Donbass – leben, die mehrheitlich nicht im Sinne Kiews votieren dürften. [1]https://www.thenation.com/article/world/ukraine-russia-zelensky-war-peace-diplomacy/

Und in Deutschland? Hier ist ein Großteil für mehr diplomatische Maßnahmen statt immer mehr Waffenlieferungen. Laut einer Umfrage von FOCUS Online lehnen 55% der Befragten einen NATO-Beitritt der Ukraine ab. Im Osten Deutschlands sind es sogar 70%. Am meisten für die Befeuerung des Krieges sind die Grünen: 80% ihrer Anhänger unterstützen einen NATO-Beitritt der Ukraine. Auch werden weitere NATO-Waffenlieferungen mit 59% am stärksten von Anhängern der Grünen befürwortet, um Umkehrschluss findet in der Partei, die die deutsche Außenministerin stellt, die Forderung nach mehr Diplomatie am wenigsten Unterstützung (23%). Und Präsident Selenskyj? Nur 42 Prozent der Deutschen halten ihn für einen vertrauenswürdigen Gesprächspartner, ebenso viele verneinen dies. [2]https://www.focus.de/politik/focus-online-umfrage-die-wichtigsten-6-fragen-so-denkt-deutschland-wirklich-ueber-den-krieg-und-putin_id_260067582.html

Und in den USA? Auch dort wächst die Kritik an der Waffenhilfe für die Ukraine. Sagten 2022 nur 7%, die USA würden „zu viel“ Unterstützung leisten, ist heute mit 31% rund jeder Dritte dieser Meinung, bei den Anhängern der Republikaner sogar jeder zweite. Nur 13% der US-Republikaner meinen, Washington leiste „nicht genug“ für die Ukraine. Selbst bei den Demokraten von Präsident Biden meint nur jeder Dritte, Kiew müsse „noch mehr“ Hilfe erhalten.[3]https://www.pewresearch.org/global/2024/05/08/growing-partisan-divisions-over-nato-and-ukraine/pg_2024-05-08_russia-nato_0_02/

Es ist Zeit, den nicht gewinnbaren Krieg zu beenden, weiteres sinnloses Sterben und noch mehr Zerstörung zu verhindern. Statt wie der CDU-Vorsitzende Merz den Ukrainern in Deutschland mit Abschiebung an die Kriegsfront zu drohen und weitere Milliarden Euro Steuergelder für Waffengeschenke an einen zunehmend unpopulärer werdenden Präsidenten in Kiew zu verpulvern, müssen jetzt diplomatische Initiativen für eine Beendigung des Krieges unterstützt werden – das wollen immer mehr Menschen in Deutschland wie in den USA und auch in der Ukraine selbst.

Eine Mehrheit der Bevölkerung lehnt NATO-Beitritt der Ukraine ab und fordert von der Ampel-Regierung: Mehr Diplomatie statt Waffen!

Titelfoto Peter Vlatten

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