Will Selenskij, dass sein Siegesplan an der Nato scheitert, um Verhandlungen beginnen zu können?

Von Florian Rötzer

Bild: pixabay

Es wäre für ihn eine Möglichkeit, nicht als Verräter zu gelten, sondern die Nato als Verräter darzustellen. Die Entscheidung drängt, die Situation an der Front ist ernst, es gibt offenbar große Verluste unter den neu Mobilisierten.

Man weiß nicht wirklich, was der ukrainische Präsident Selenskij mit seinem „Siegesplan“ erreichen will, den er in den USA Biden, Harris und Trump unterbreitete, ohne auf Resonanz zu stoßen. Umsetzbar wäre er nur mit einer Kapitulation Russlands, was derzeit völlig abwegig erscheint, solange die Ukraine nicht die Nato in den Krieg hineinziehen kann. Biden an erster und entscheidender Stelle in der Nato wehrt sich weiterhin dagegen, deswegen auch seine Absage an den Wunsch, mit amerikanischen Langstreckenwaffen Ziele in Russland anzugreifen. Der tschechische Präsident Petr Pavel, einer der Fürsprecher der Ukraine, ruft nun Kiew und andere Unterstützer dazu, die Realität anzuerkennen. Das wahrscheinlichste Ergebnis des Krieges sei, “dass ein Teil des ukrainischen Territoriums unter russischer Besatzung bleiben werde”. Zumindest “zeitweise”, versucht er zu beruhigen.

Der ukrainische Präsident schürt die Hoffnung, seinen „Siegesplan“ am 12. Oktober in Deutschland beim Ramstein-Treffen durchsetzen zu können: „Ich habe den Siegesplan vorgestellt und wir haben vereinbart, dass wir unsere nächsten Schritte bald mit unseren Verbündeten in Deutschland im Ramstein-Format besprechen werden. Oktober ist die Zeit der Entscheidungen“, sagte er gestern. Es drängt, vor allem vor der Präsidentschaftswahl in den USA.

Dass Selenskij, der in einer verzwickten Situation steckt, den Krieg zu beenden, was mehr und mehr Ukrainer wollen, ohne als Verräter für die Nationalisten zu gelten, muss wissen, dass sein „Siegesplan“ nicht von der Nato übernommen wird und angesichts der Kriegslage völlig absurd ist.

Ein Grund, warum er trotzdem mit realistisch nicht möglichen Forderungen auftritt und weiter auf militärischen Sieg setzt, könnte darin bestehen, dass er dann, wenn er einen Waffenstillstand eingehen  und Friedensverhandlungen beginnen muss, auf die Unterstützerstaaten zeigen kann, die nicht ausreichend Hilfe gewährt haben und er gezwungen sei, dies zu tun. Verräter wäre dann die Nato, die die Ukraine im Stich gelassen habe, aber nicht seine Regierung. Für die wäre es fatal, wenn die Verhandlungen zu einem ähnlich Ergebnis wie die kämen, die Selenskij vermutlich aus Druck oder Anraten von Boris Johnson und Washington abgebrochen hatte. Das würde die Ukrainer gegen ihn aufbringen, die nicht für den Krieg waren und dann sagen werden: Wofür war das alles gut?

(Das werden auch die Menschen in Europa sagen, wenn die Ukraine territoriale Zugeständnisse machen muss, um zu überleben: Warum wurden so viele Milliarden an Finanz- und Militärhilfe in das Land hineingesteckt, wenn das Ergebnis schon hätte im Mai 2022 erreicht werden können – und mit einem Verzicht auf den Nato-Beitritt auch nur mit dem Verlust der Krim vor dem Krieg?)

Jurij Luzenko, von 2016 bis 2019 der ukrainische Generalstaatsanwalt, der auf Druck von Biden nominiert worden war und der die Verfahren gegen den Konzern Burisma, in dem Hunter Biden einen Vorstandsposten eingenommen hatte, einstellte, ist etwa der Meinung, dass Selenskijs „Siegesplan“ den Zweck hat, nicht von den Unterstützerstaaten angenommen zu werden, um damit eigene Interessen zu verfolgen. Dafür spricht, wie gesagt, einiges.

Einen Schuldigen im Ausland zu finden, ist für Selenskij innenpolitisch wichtig, denn die Fortführung des Kriegs liegt in der Logik der zahlreichen, den Widerstand tragenden Freiwilligenverbände mit ihren zehntausenden schwer bewaffneten Kämpfern, die in der mörderischen Tradition von Bandera und Co. stehen. Manche haben schon seit 2014 mit der „Antiterroroperation“ (ATO)  eine Existenz im kriegerischen Kampf und für den Aufbau eines kriegerischen Staates gefunden. Bekanntlich war Selenskij gewählt worden, weil er Frieden mit Russland schmieden und die Minsker-Abkommen umsetzen wollte. Damals soll er von Kämpfer der Freiwilligenverbände bedroht worden sein, auf jeden Fall hat er eine Kehrtwende vollzogen und am 23. März 2021 ein Dekret erlassen: „Strategie zur Beendigung der Besetzung und Reintegration des zeitweise besetzten Territoriums der Autonomen Republik der Krim und der Stadt Sewastopol”. Diese Strategie war vom Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat beschlossen worden. Sie blieb zwar vage, aber anders als militärisch wäre die Deokkupierung nicht zu machen (Wie die Ukraine die Krim von der Besatzung befreien oder säubern will).

Klar ist, dass Selenskij wieder auf Verhandlungen drängt, die er aber unter Kontrolle halten will. Für den zweiten Friedensgipfel hat er schon eine Absage aus Moskau erhalten, was nicht verwundert, denn es bräuchte für Verhandlungen einen einigermaßen neutralen Vermittler, der nicht selbst Kriegspartei ist. Ob China ein Vermittler sein kann, ist fraglich. Aber das Land hat zusammen mit Brasilien und weiteren Ländern des Globalen Südens“ eine „Plattform Freunde des Friedens“ initiiert. Aufgerufen werden in dem Kommuniqué alle Länder zu deeskalieren, Bedingungen für direkte Gespräche bis zum Erreichen eines Waffenstillstands zu schaffen, die humanitäre Hilfe zu verstärken, sich gegen jeden Einsatz von Atomwaffen und Angriffen auf AKWs zustellen und die Stabilität der globalen Industrie- und Versorgungsketten zu schützen

Ein erstes Treffen fand in New York während der UN-Generalversammlung unter Leitung des chinesischen Außenministers Wang Yi und seines brasilianischen Kollegen Mauro Vieira am Freitag statt. Teilgenommen haben Algerien, Ägypten, Bolivien, Indonesien, Südafrika, Kolumbien, Mexiko, Sambia, die Türkei, Kasachstan, Saudi-Arabien und Ungarn. Als Beobachter nahm die Schweiz teil, die den ersten, trotz massiv zurückgeschnittenen Forderungen gescheiterten  Friedensgipfel unter der Regie von Salenskij organisiert hatte. Jetzt unterstützt das schweizerische Außenministerium die brasilianisch-chinesische Initiative. Auch Frankreich scheint mitzumischen. Der russische Außenminister Lawrow kommentierte, was auf eine mangelnde Kommunikation mit China hinweist: “Ich verstehe nur eines nicht: “Wie sind die Franzosen und die Schweizer zu dem gestrigen Treffen gekommen? Sie setzen sich aktiv für die Ukraine ein, fordern ihren Sieg über die Russische Föderation, liefern Langstreckenwaffen und Raketen, fragte ich meinen chinesischen Kollegen. Er sagte, dass sie sehr bettelten. Gemeinsam wurde beschlossen, sie als Beobachter einzuladen.”

Schnelles Handeln wäre vermutlich für die ukrainische Führung trotz der Zwickmühle erforderlich, weil sich die militärische Lage zu verschlechtern scheint und die Verluste zunehmen. Durch die Mobilisierung konnten zwar neue Rekruten eingezogen werden. Aber die Lage an der Front ist nach einem Bericht der Financial Times offenbar so kritisch, dass die neuen Soldaten praktisch ohne Ausbildung in den Kampf geschickt und geopfert werden. Dafür verantwortlich auch die Kriegsunterstützer in den Nato-Ländern wie hierzulande Roderich Kiesewetter, Anton Hofreiter oder Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die die ukrainischen Soldaten ungerührt sterben lassen wollen. Das sind eben jetzt nicht mehr diejenigen, die sich freiwillig gemeldet haben, sondern die zwangseingezogenen.

Die Truppen an der Front sind überaltert und erschöpft, Desertion nimmt zu, wird aber kaum verfolgt, um nicht noch weiter abzuschrecken. Kommandeure von vier Brigaden erzählten der FT, dass von den neuen Soldaten 50-70 Prozent in den ersten Tagen getötet oder verletzt werden. Sie hätten kaum Ausbildung, keine Motivation – kein Wunder, wenn man zwangseingezogen wird – und Todesangst. Wenn sie unter Beschuss geraten, flüchten sie aus ihren Positionen und aus der Armee. Manche seien so geschockt, dass sie in die Psychiatrie eingewiesen werden müssen, „Wir brauchen dringend starke Soldaten“, sagte ein Kommandeur.

Die Ukraine schließt von der Mobilisierung Männer unter 25 Jahre aus, dafür ist der Durchschnittssoldat 45 Jahre alt. Ein Stellvertretender Kommandeur sagte, von 30 Männern in einer Infanterieeinheit sei die Hälfte Mitte 40, nur 5 seien unter 30 und der Rest 50 Jahre und älter. Bei den Neuen kommt hinzu, dass die Ausbilder nicht kampferfahren sind und den Rekruten gar nicht beibringen können, was sie wissen müssen, um zu kämpfen und zu überleben. Nachdem Zehntausende erfahrene Soldaten im Krieg gestorben seien, so ein Kommandeur einer Artillerieeinheit, gebe es zu wenige Soldaten an der Front und zur Ausbildung. „Manche können nicht einmal ihr Gewehr richtig halten“, sagte ein Kommandeur. Die Soldaten an der Front werden nicht regelmäßig ausgewechselt, und wenn ein Wechsel stattfinden, dürfen sie oft nicht aus der Kriegszone zur Erholung und kommen die Unerfahrenen, die überrollt werden.

Das ist ein anderes Bild, das die nun wahrlich nicht prorussische Zeitung FT malt. Es untergräbt die von den Kriegsbefürwortern hier geschürte Vorstellung, dass alle Ukrainer willens sind, für die Interessen der Regierung oder der Nato, für Territorien oder die „Freiheit“ zu kämpfen. Hunderttausende Männer sind geflohen, um nicht eingezogen zu werden, weiterhin versuchen Männer im wehrpflichtigen Alter auch für viel Geld ins Ausland zu fliehen oder sich zu verstecken.

Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 29.9. 2024
https://overton-magazin.de/top-story/will-selenskij-dass-sein-siegesplan-an-der-nato-scheitert-um-verhandlungen-beginnen-zu-koennen/

Wior danken für das Publikationsrecht.

»Das Urteil dürfte schnell korrigiert werden«

Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler zum gerichtlichen Verbot des Kita-Streiks

Das Verbot des Kita-Streiks dürfte einer Prüfung in zweiter Instanz nicht standhalten, schätzt Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler. IMAGO/Jürgen Heinrich

Interview: Christian Lelek

Bild: Yenihayat

Die in der Gewerkschaft Verdi organisierten Erzieher*innen der Kita-Eigenbetriebe wollten ab Montag eigentlich in den unbefristeten Streik für personelle Entlastung treten. In einem Eilverfahren hat das Berliner Arbeitsgericht den Streik am vergangenen Freitag untersagt. Wie argumentiert das Gericht?

Das Gericht hat sich ja auf zwei Argumente gestützt. Zum einen seien die Streikforderungen teilweise schon in dem geltenden Tarifvertrag der Länder geregelt. Es bestünde also eine sogenannte Friedenspflicht und ein Arbeitskampf zu diesen Forderungen wäre unrechtmäßig. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich die Forderungen nicht im Einzelnen kenne. Ich bin aber skeptisch, wenn das Gericht ein zweites politisches Argument angeführt. Die Satzung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) besagt, dass das einzelne Land keine separaten Tarifverträge schließen darf. Das Land Berlin müsse das Risiko, aus der TdL ausgeschlossen zu werden, nicht eingehen. Dem müsse Verdi Rechnung tragen. Für Arbeitgeberverbände in der Privatwirtschaft hat die Rechtsprechung einen drohenden Ausschluss nicht als Grund gewertet, um die Rechtmäßigkeit eines Streiks für einen Firmen- oder Haustarif infrage zu stellen. Denn sonst könnte der Arbeitgeberverband durch Ausgestaltung seiner Satzung den Firmentarif unmöglich machen. Die TdL kann tarifrechtlich nicht die Fähigkeit des einzelnen Mitglieds, eigene Tarife für bisher ungeregelte Bereiche auszuhandeln, einschränken. Mit Blick auf dieses Argument ist das Urteil ein grober Verstoß gegen das, was das Bundesarbeitsgericht zur selben Frage entschieden hat. Ich würde deshalb dringend empfehlen, in die Berufung zu gehen.

Laut »Tagesspiegel« habe bei der Abwägung auch eine Rolle gespielt, dass »dem Land Berlin durch die Warnstreiks ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, indem bereits über 700 Kinder von den Eltern ›streikbedingt aus der Betreuung in Kita-Eigenbetrieben abgemeldet wurden‹«. Wie beurteilen Sie dieses Argument?

Wenn der Arbeitgeber gegebenenfalls Kunden verliert, weil ein Streik stattfindet, ist das nicht nur eine normale Begleiterscheinung eines Streiks. Es ist vielmehr ein Element dafür, dass der Streik eben gewissen Druck ausübt. Und es ist Sache des Arbeitgebers, den Streik irgendwann zu beenden und zu sagen: »Es ist besser, ich mache einen Kompromiss mit der Gewerkschaft, als dass ich immer mehr Kunden verliere.«

Was können wir davon mitnehmen, dass das Gericht hier nicht ein Hauptargument präsentiert, sondern mehrere Argumente?

Das Gericht schafft dadurch den Verdacht, dass es hier ein bisschen einseitig auf Arbeitgeberseite steht. Normalerweise formulieren Gerichte bei der einstweiligen Verfügung keine langen Begründungen. Wenn sie einmal festgestellt haben, die Friedenspflicht ist verletzt, dann bleibt es dabei und die anderen Fragen bleiben dahingestellt. Dass es im vorliegenden Fall anders lief, ist ein Indiz dafür, dass das Gericht selber nicht so ganz sicher war, dass eine Verletzung der Friedenspflicht vorliegt.

Welche Erfolgsaussichten würden Sie einem Berufungsverfahren ausstellen?

Die Erfolgsaussichten sind unter der Voraussetzung, dass die Friedenspflicht nicht verletzt ist, gut. Interview

Wolfgang Däubler ist Professor im Ruhestand an der Universität Bremen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht.

Da es sich um ein vorläufiges Verfahren handelt, wäre der Rechtsweg für Verdi nach der Berufung erst mal erschöpft, ein Gang zum Bundesarbeitsgericht ausgeschlossen. Welche Möglichkeiten stehen der Gewerkschaft dann noch zur Verfügung?

Sie können ein Hauptverfahren anhängig machen. Das bringt dem laufenden Arbeitskampf aber wenig, denn bis sie eine Entscheidung in erster Instanz haben, müssen sie ein halbes, dreiviertel Jahr warten. Und dann geht es gegebenenfalls wieder in die Berufung. Wenn ein Verstoß gegen die Friedenspflicht tatsächlich vorliegen sollte, und das scheint mir die einzig realistische Gefahr zu sein, dann muss man die Forderungen dahingehend ändern, dass sie nicht unter bestehende Regelungen fallen. Das ist jederzeit möglich und das wäre die Reaktion, die man sinnvollerweise macht. Dann fordert man den Arbeitgeber noch mal auf, in Verhandlungen einzutreten und dann kann man den Streik durchaus beginnen.

Wie ist das Verfahren in die bisherige Rechtsprechung einzuordnen?

Im Vergleich wird deutlich, dass es sich beim vorliegenden Urteil um einen Ausreißer handelt, der schnell in der Berufungsinstanz korrigiert werden dürfte. Im zurückliegenden Tarifkampf im Einzelhandel haben wir mit wenigen Ausnahmen alle so gelagerten Verfahren gewonnen, die Urteile in den Auseinandersetzungen der DB gegen die GDL deuten in eine gleiche Richtung. Vor den Arbeitsgerichten hat sich die GDL immer gegen die Vorstellung behaupten können, dass Streiks die Rebellion im Kleinformat sind und bekämpft werden müssen. Das zeigt, die Arbeitsgerichtsbarkeit fällt nicht einfach um, nur weil wir derzeit politisch ungünstige Konstellationen vorfinden. In diesem Kontext ist das Berliner Urteil eine gewisse Ausnahme.

Erstveröffentlicht im nd v. 2.10. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185678.arbeitsrechtler-wolfgang-daeubler-das-urteil-zum-kita-streik-duerfte-schnell-korrigiert-werden.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Per Arbeitsgericht gegen den Kita-Streik

Verdi kündigt unbefristeten Streik an, eine zeitnahe Einigung mit dem Senat ist nicht in Sicht

Die Gewerkschaft Verdi ruft für Montag zum unbefristeten Kita-Streik auf. Der CDU-geführte Senat geht weiter auf Distanz und droht gar mit rechtlichen Schritten.

Bild: wikimedia

Von Christian Lelek

Auch wenn Arbeitskämpfe sich mit fortschreitender Zuspitzung durchaus dynamisch entwickeln und die Abwendung des Kita-Streiks in Berlin weiterhin bis zum kommenden Montag eine Möglichkeit bleibt: Wer am Donnerstag die Plenardebatte im Abgeordnetenhaus verfolgt hat, kann nur zu dem Schluss kommen, dass dieses Szenario nicht realistisch ist.

Insbesondere die CDU, die die Koalition dominiert und auch in der Angelegenheit des Kita-Streiks die verantwortlichen Senatsverwaltungen für Bildung und Finanzen besetzt hält, hielt ihre ablehnende Position dem Agieren der Gewerkschaft Verdi gegenüber nicht zurück. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch erklärte »Verdis kompromisslose Haltung« für die Situation verantwortlich. Man behalte sich daher vor, rechtliche Schritte einzuleiten. An die möglicherweise betroffenen Eltern gerichtet erklärte Günther-Wünsch: »Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen mit den Eigenbetrieben an Ihrer Seite stehen und eine Betreuung der Kinder ermöglichen.« Vom Berliner Arbeitsgericht hieß es auf nd-Anfrage, ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei noch nicht eingegangen. »Ein solcher Antrag im Verfahren des Eilrechtsschutzes wäre das zu erwartende Mittel der Wahl, sollte das Land – etwa gegen die zum Streik aufrufende Gewerkschaft – rechtliche Schritte gegen einen anstehenden Streik ergreifen wollen«, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.

Die Gewerkschaftsposition war der Sitzverteilung im Abgeornetenhaus gemäß unterrepräsentiert. Die Forderungen von Verdi belaufen sich auf Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte der Kita-Eigenbetriebe. Konkret soll der Personalschlüssel verbessert werden. Sollten sich Beschäftigte in den Einrichtungen mit einer Unterschreitung der Fachkraft-Kind-Relation konfrontiert sehen, sollen zudem Ausgleichsmaßnahmen greifen, vorzugsweise in Form von Freizeit. Zunächst hatte Verdi die Umsetzung in Form eines Tarifvertrags gefordert. Inzwischen ist die Gewerkschaft davon ein Stück weit abgerückt, spricht nur noch von einer Regelung, »die verbindliche, individuell einklagbare Entlastungsregelungen schafft«.

»Ich sage Ihnen, was da drin steht: verkürzte Betreuungszeiten, geschlossene Gruppen bis hin zu geschlossenen Kitas. Das ist ein vergiftetes Angebot.«Katharina Günther-Wünsch (CDU) Bildungssenatorin

Ein letztes Gespräch zwischen Senat und Gewerkschaft war am Mittwoch ergebnislos zu Ende gegangen. Verdi sei bereit gewesen, den Beginn des unbefristeten Erzwingungsstreiks zu verschieben, sofern der Senat verbindliche, konstruktive Verhandlungen zugesagt hätte. Der Senat habe diese Chance jedoch verpasst, wollte sich laut Verdi nicht mal darauf festlegen, ob es eine »Belastung der Beschäftigten« gibt. In der Konsequenz seien die Mitglieder ab Montag zum Streik aufgerufen worden.

Günther-Wünsch erklärte dem Abgeordnetenhaus, dass sie gerne über konkrete Inhalte gesprochen hätte. Verdi sei es jedoch nur darum gegangen, wie Verhandlungen zustande kommen könnten. Die Senatorin appellierte an die Verantwortlichen, zu konstruktiven Gesprächen zurückzukehren. Die CDU-Politikerin erneuerte ihr Argument, dass die Umsetzung der geforderten Entlastungsmaßnahmen in den landeseigenen Betrieben die Kita-Beschäftigten weiter spalten würde. Der Abstand zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten freier Träger wüchse. Um dem Abgeordnetenhaus die Tragweite einer Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen zu verdeutlichen, übertrug sie diese auf alle Kitas und errechnete den entsprechenden Personalbedarf. Demzufolge arbeiteten lediglich 6000 der 31 000 Erzieher*innen in den Eigenbetrieben. Gäbe man den Verdi-Forderungen nach, bräuchte es in allen Kitas zusammengenommen 4750 zusätzliche Stellen.

Günther-Wünsch offenbarte auch Gesprächspunkte aus den Treffen mit der Gewerkschaft. Da Verdi scheinbar selbst wisse, dass die Umsetzung der Maximalforderungen zum Scheitern verurteilt sei, seien Notfallpläne und Konsequenzenmanagement schon mitgeliefert worden. »Ich sage Ihnen, was da drin steht: verkürzte Betreuungszeiten, geschlossene Gruppen bis hin zu geschlossenen Kitas. Das ist ein vergiftetes Angebot«, schloss die Senatorin. Sie sprach davon, dass es an einzelnen Standorten zwar eine enorme Belastung gebe, aber selbst unter Berücksichtigung der Vakanzen durch Beschäftigungsverbote, Langzeitkrankheit oder Elternzeit sei der Personalbedarf zu über 100 Prozent gedeckt.

Rückendeckung erhielt Verdi von der Linke-Abgeordneten Franziska Brychcy. Sicherlich lasse sich der Betreuungsschlüssel nicht von heute auf morgen senken, Entlastungsmaßnahmen in Form von besseren Arbeitsbedingungen ließen sich aber schon umsetzen, sagt Brychcy. Das sei notwendig, um Beschäftigte zu halten und neue Beschäftigte zu gewinnen. Die derzeitige Situation habe einen hohen Krankenstand verursacht und die Teilzeitquote innerhalb von zehn Jahren verdoppelt.

Erstveröffentlich im nd v. 27.9. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2024-09-27/articles/14918474

Wir danken für das Publikationsrecht.

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