Jetzt auch im Südwesten: Polizeidaten für Palantir – Grüne knicken ein!

Constanze Kurz, Netzpolitik.org, 13. 11.2025

Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart winkt die automatisierte polizeiliche Datenanalyse und damit den Einsatz von Software von Palantir durch. Die Grünen machten das nach einem politischen Kuhhandel zu einem Nationalpark möglich. Eine „Experimentierklausel“ im Gesetz gibt außerdem polizeiliche Datenschätze für kommerzielle Unternehmen frei.

Das Ergebnis war nicht überraschend: Der Landtag in Baden-Württemberg hat gestern ein neues Polizeigesetz beschlossen. Die grün-schwarze Mehrheit im Parlament schafft damit die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Software von Palantir. Sie soll ab dem zweiten Quartal 2026 einsatzbereit sein.

Vorausgegangen war ein Streit um die Beschaffung des Palantir-Systems. Denn Beamte im Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) hatten bereits im Frühjahr den Vertrag dafür geschlossen. Die notwendige Rechtsgrundlage gab es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht. Der grüne Koalitionspartner war von den Verantwortlichen im Ministerium erst im Nachhinein in Kenntnis gesetzt worden und betont nun, der Vertrag sei „ohne unsere Zustimmung“ entstanden.

Die Grünen reagierten erst ungehalten, einigten sich aber mit dem Koalitionspartner über einen politischen Deal. Es ging dabei um den Nationalpark Schwarzwald. Die Grünen pressten nach SWR-Informationen der mitregierenden CDU eine Vergrößerung um 1.500 Hektar ab, wenn im Gegenzug Palantir abgenickt würde.

Die Grünen in der Landesregierung mögen Bauchschmerzen gehabt haben, aber sie stimmten dafür. In der grünen Basis fand der Deal wenig Anklang: In mehreren grünen Kreisverbänden wie in Ulm, Tübingen, Mannheim oder Karlsruhe sprach sich die Parteibasis gegen den Einsatz von Palantir aus. Ein Parteimitglied startete eine Petition an den baden-württembergischen Landtag, die mehr als 13.000 Unterstützer unterzeichneten und kurz vor dem gestrigen Beschluss im Petitionsausschuss noch zu Kontroversen führte.

Palantir alternativlos?

Beim Streit um die Software des US-Konzerns geriet die Frage in den Hintergrund, ob die gesetzliche Regelung zur Erlaubnis der automatisierten polizeilichen Datenanalyse den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Denn der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber hatte in einer Stellungnahme eine ganze Reihe von Kritikpunkten aufgeworfen und im Petitionsausschuss nochmal unterstrichen.

Doch der Streit um den US-Konzern dominierte die Diskussion. Es ging nicht mehr darum, ob und welche Form von polizeilicher Massendatenauswertung kommen soll, sondern nur noch um den Vertragspartner.

„Wir hätten lieber keinen Vertrag mit Palantir“, sagte Oliver Hildenbrand, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Über die Erlaubnis zu einer massenhaften Datenfahndung über Polizeidatenbanken hinweg, die nun beschlossen ist und Millionen Menschen betreffen wird, wurde hingegen kaum noch gesprochen.

Die Grünen wollten der Polizei das Instrument nicht über Jahre vorenthalten, fügte Hildenbrand an, und meint damit konkret die Software von Palantir. Damit stützt er die Argumentation von Innenminister Strobl, der Palantir als „technologischen Marktführer auf dem Gebiet“ und mithin als praktisch alternativlos bezeichnet hatte. Das jedoch ist alles andere als unumstritten, wie die Konkurrenten des Konzerns nicht müde werden zu betonen.

Die Grünen im Ländle betonen, dass Palantir nur für fünf Jahre im Einsatz sein soll. Die grüne Landtagsfraktion verspricht: „Wir wollen auf eine einsatzbereite Alternative umsteigen – so schnell wie möglich und spätestens bis 2030.“ Ein eigens eingebrachter Entschließungsantrag soll den Ausstiegswillen unterstreichen.

Ob die polizeilichen Nutzer aber tatsächlich schon nach kurzer Zeit wieder aussteigen werden, ist keineswegs sicher. Denn Palantir-Systeme sind nicht interoperabel mit alternativen Produkten. In ein anderes System umzusteigen, ist entsprechend aufwendig. Die Polizeien in den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen, die bereits Palantir-Nutzer sind, zeigen das: Die selbstverschuldete Abhängigkeit besteht trotz Kritik seit vielen Jahren und bis heute.

Experimentierklausel“ gibt Polizeidaten frei

Mit der Änderung des Polizeigesetzes hat die Mehrheit im Landtag die Polizeidaten für Palantir freigegeben, aber zugleich die Datentore noch viel weiter geöffnet. Denn auch die Verarbeitung von Daten „bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von IT-Produkten einschließlich KI-Systemen und KI-Modellen außerhalb von rein wissenschaftlichen Forschungsarbeiten“ ist nun erlaubt. Diese von Strobls Innenministerium „Experimentierklausel“ genannte Regelung allein ist ein Dammbruch, der kommerziellen Unternehmen Zugriffe auf hoheitliche Datenschätze erlaubt, die niemals für solche Zwecke erhoben wurden.

Dass selbst „KI-Systeme und KI-Modelle“ dabei explizit enthalten sind, versieht diese Datenfreigabe für Entwicklung und Tests mit einem unkontrollierbaren Element. Denn einmal als Trainingsdaten beispielsweise in KI-Sprachmodelle eingegangen, sind die Daten kaum rückholbar. Als Begründung dient blanker Pragmatismus: „KI-Anwendungen benötigen […] zur Entwicklung und zum Testen realitätsnahe Trainingsdaten.“ Dazu brauche man „die Nutzung polizeispezifischer – in aller Regel auch personenbezogener – Daten“ eben.

Ignoranter gegenüber dem Grundsatz der Zweckbindung, der zum Kern des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gehört, geht es wohl kaum. Wenn sich dagegen juristischer Widerstand regen würde, wäre das nicht überraschend. Doch unterdessen könnten kommerzielle Unternehmen über diese „Experimentierklausel“ den polizeilichen Datenschatz längst gehoben haben.

Dobrindt plant ebenfalls Datenanalyse

Die Zustimmung im Ländle könnte ein Vorgeschmack auf die anstehenden Diskussionen für die Pläne im Bund sein, die seit dem Sommer bekannt sind: Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Datenbestände der Polizeien des Bundes zusammenführen und analysieren lassen. Das hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Ob Dobrindt dafür auch auf Palantir setzen wird, ließ er bisher offen.

Allerdings sind die Grünen im Bund in der Opposition und erklärter Gegner von sowohl Palantir als auch Massendatenauswertungen. Sie wollen den US-Konzern meiden und setzen sich deutlich ab vom Milliardär und Palantir-Mogul Peter Thiel. Sie wenden sich auch generell gegen die polizeiliche automatisierte Datenauswertung, denn sie lehnen „jede Form digitaler Massenüberwachung ab, von der Chatkontrolle über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und öffentliche Gesichtserkennung bis hin zum Einsatz von Palantir-Software“.

Das schreiben die Grünen-Bundesvorsitzende Franziska Brantner und der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz in einem Sechs-Punkte-Plan von letzter Woche. Dass konkret Palantir und generell eine automatisierte Datenfahndung alternativlos seien, sehen sie offenbar anders als ihre Parteifreunde im Süden.

Constanze Kurz, Netzpolitik.org, 13. 11.2025

Militarisierung in Schule und Hochschule

Von Gabriele Heller

Bild: GEW Köln. Schule ohne Bundeswehr, GEW und LSV auf dem Podium.

Mit dem NATO-Beschluss von Juni 2025 ist der Weg geebnet für umfangreiche Rüstungsausgaben. Bleibt es bei den formell beschlossenen 5 Prozent des BIP, machen die Rüstungsausgaben nahezu die Hälfte des Bundeshaushaltes von 2024 aus. Hinzu kommen 500 Mrd. Sondervermögen für Infrastruktur, welches möglicherweise ebenfalls der indirekten Kriegsvorbereitung dient. Zu den nationalen Rüstungsausgaben addieren sich noch die Beiträge für das Programm ReArm Europe. Eine europäische Gesamtinvestition von 800 Mrd. Euro sind angepeilt. Das alles wurde beschlossen, obwohl der europäische Teil der NATO bereits jetzt in allen Dimensionen des Militärischen Russland weit überlegen ist. Nur die Atomwaffen bilden eine Ausnahme (1 und 2). Die monströsen Rüstungssteigerungen werden vor allem damit begründet, dass ein baldiger russischer Angriff auf die NATO-Staaten bevorsteht. Bis 2022 hatte sich langsam in der deutschen Öffentlichkeit die Einsicht durchgesetzt, dass der Umbau zur ökologischen Nachhaltigkeit alternativlos ist. Seit 2022 hat man aber den Eindruck, dass es nur noch eine Priorität gibt: die militärische Unterstützung der Ukraine und die eigene Aufrüstung.

Aber Milliarden in Waffensysteme zu stecken, reicht nicht aus. Es braucht auch die Menschen, die diese bedienen und sich an die Front schicken lassen. Wie bringt man junge Menschen dazu, bereit zu werden, – freiwillig – größtmögliche Opfer zu bringen?

1. Mentale und emotionale Kriegsvorbereitung

Politische Zustimmung für Aufrüstung und Kriegsvorbereitung wurde in der Geschichte immer wieder durch Betonung des nationalen Zusammenhalts und der gemeinsamen Identität vorbereitet. Der Ruf nach patriotischer Pflicht und Verantwortung schallt uns auch heute in den Medien immer wieder entgegen. So z.B. in der ZDF-Kindersendung „logo!“ mit dem Thema Wehrpflicht (3). Mit suggestiven Fragestellungen drängt der Moderator die teilnehmenden Kinder und Jugendliche immer mehr zur Zustimmung für Militär und Wehrpflicht.

2. Ein „unverkrampftes“ Verhältnis zur Bundeswehr

Die Präsenz der Bundeswehr in Schulen und Universitäten soll verstärkt werden. Ziel ist es, das Ansehen des Militärs zu erhöhen. Formal unterliegt das Auftreten im Unterricht durch die Bundeswehr dem Überwältigungsverbot gemäß dem Beutelsbacher Konsens (4). Aber die darin geforderte Pluralität der politischen Haltungen ist nicht zu leisten, wenn nur Jugendoffiziere auftreten, welche die Ansprache der Jugendlichen perfekt beherrschen. Die GEW fordert deshalb, dass sicherheitspolitische Bildung ausschließlich von ausgebildeten pädagogischen Lehrkräften übernommen wird. Nur dann kann erreicht werden, dass die Bildung auch friedenspolitische Perspektiven zulässt und nicht interessegeleitet verengt wird, um z.B. Risiken der militärischen Eskalation und des Hochrüstens nicht zu verharmlosen (5). In Bayern sind die Schulen neuerdings zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichtet und für die Lernenden besteht keine Wahl mehr, ob sie an den Veranstaltungen teilnehmen wollen oder nicht. Aber auch in anderen Bundesländern werden Protestierende mit Strenge diszipliniert. Den Schüler*innen am Humboldt-Gymnasium in Leipzig, die mit einer friedlichen Aktion (Die-In) gegen die Präsenz der Bundeswehr an ihrer Schule protestierten, wurden von der Schulleitung Schulverweise angedroht (6). Dabei fordert der Allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag selbständiges Denken und Zivilcourage ein. Schulen sind keine demokratiefreien Räume! Rein rechtlich geht es um eine Balance zwischen dem verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebotes des Staates und einer lebendigen politischen Bildung.

3. Werbung für den Soldat*innenberuf

Gezielt werden junge Menschen für die Berufslaufbahn in der Bundeswehr angeworben. Schon bei ihren Auftritten an Schulen machen die Jugendoffiziere automatisch Werbung. Hinzu kommen Karriereberater*innen der Bundeswehr, die ganz gezielt Rekrut*innen anwerben sollen und bei berufsorientierenden Schulveranstaltungen selbstverständlich anwesend sind. Auch hier werden Proteste als freie Meinungsäußerung nicht zugelassen. An einer Fachschule in Gotha wurden sechs Schüler vom Präsenzunterricht für mehrere Tage ausgeschlossen, nachdem sie auf einer Bundeswehr-Karrieremesse friedlich mit dem Banner „Bildung statt Bomben“ demonstrierten (7). Hinzukommen millionenschwere Werbekampagnen mit großformatigen Plakaten, Busse und Straßenbahnen in Camouflage, eigenen Youtube-Serien, Auftritte bei der Gamescom und professionelle Socialmedia Accounts…

Seitdem die Werbekampagnen intensiviert wurden, hat die Zahl der Minderjährigen, die sich zum Wehrdienst verpflichten, in Deutschland enorm zugenommen (8). Aus guten Gründen schließt die UN-Kinderrechtskonvention Wehrdienst unter achtzehn Jahren aus. Deutschland beharrt jedoch weiterhin auf seine Ausnahmeregel.

4. Finanzielle Besserstellung

Für 25 Berufe lag 2024 der Bundesdurchschnitt der Ausbildungsvergütung immer noch bei unter 1000 Euro (9). Umso attraktiver wirkt die Höhe des Bundeswehrsolds, der schon beim Einstieg auf 2600 Euro erhöht werden soll. Darüber hinaus werden weitere Vorteile offeriert, wie z.B. kostenlos den Führerschein zu erwerben. Und es winken gute Ausbildungsbedingungen für viele Zivilberufe aus dem Bereich Handwerk, IT, Gesundheit und Verwaltung. Vor dem Hintergrund, dass immer weniger Betriebe ausbilden und die Übernahme oft nicht gesichert ist, erscheint das Ausbildungsangebot der Bundeswehr umso attraktiver. Dass Menschen aus sozial schwächeren Verhältnissen sich häufiger für die Bundeswehr entscheiden, ist deshalb nicht überraschend (10). Der massive Druck, der auf Leistungen des Sozialstaats zunehmend ausgeübt wird, nützt der Nachwuchsrekrutierung für die Bundeswehr. Wenn die Hälfte von den ca. 20 Prozent der aktuell in Armut lebenden Jugendlichen (11) sich für die Bundeswehr entscheidet, ist der jährliche Bedarf an neuen Rekruten nahezu gedeckt. Der Verdacht einer Armutsrekrutierung wie wir sie aus den USA kennen steht im Raum.

5. Zivilklausel an Hochschulen

Die Selbstverpflichtung an Hochschulen, Forschung ausschließlich zu zivilen und friedlichen Zwecken zu betreiben, kommt zunehmend unter Druck. In Bayern wurde im Juli 2024 mit den Stimmen der CSU, Freien Wählern und der SPD ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung oder Beibehaltung von Zivilklauseln grundsätzlich verbietet und die Hochschulen verpflichtet, mit der Bundeswehr in sicherheitsrelevanter Forschung zu kooperieren. Das kann als erster Schritt verstanden werden, um bundesweit die Zivilklausel an Universitäten zu untergraben. Die Vereinbarkeit des Bildungsauftrags von Hochschulen und der Forschung für militärische Zwecke ist umstritten. Sie verändert die Sozialisation der Studierenden und wird auf deren Werteorientierung Einfluss nehmen. Da militärische Forschung oft einer Geheimhaltung unterliegt, wird es zu Einschränkungen der demokratischen Mitbestimmung und des kritischen Diskurses an den Hochschulen kommen.

Folgerungen und Forderungen

Ein Motto der Hitlerjugend „Ich bin geboren, um für Deutschland zu sterben“, sollte als Warnung in unserem Gedächtnis präsent bleiben. Militarisierung in der Schule ist der Nährboden für Waffenverehrung und eine romantisierende Sicht auf Brutalität, Tod und Aufopferung für die Nation wie sie im Faschismus üblich war (12). Stattdessen sollten wir anstreben, Kinder und Jugendliche dazu zu befähigen, kriegsskeptisch zu werden.

Natürlich kann Friedenspädagogik in der Schule den Zustand einer unfriedlichen Welt nicht „heilen“. Aber die militärischen Vorgehensweisen zeigen keine erfolgreiche Bilanz und sind deshalb keine Alternative. Die materiellen und humanitären Folgen des Kriegs in der Ukraine sind längst verheerend. Die Schreckensbilanz des „war on terror“ nach 9/11 der USA in Afghanistan und Irak sieht nicht besser aus. Die verbliebene Bevölkerung lebt heute dort durchweg schlechter, unsicherer, traumatisierter und unfreier als vorher. Jedes rechtzeitige Verhandeln wäre humaner gewesen!

Die 2011 veröffentlichte Studie „Warum ziviler Widerstand funktioniert“ der US-Amerikanerinnen Erica Chenoweth und Maria J. Stephan zeigt, dass gewaltfreie Aufstände in betrachteten 323 Konflikten im Zeitraum 1900 bis 2006 weltweit fast doppelt so wirksam waren wie gewaltsame Methoden (13). Zudem hat sich herausgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit für eine anschließende Demokratisierung zehnmal höher liegt, dass es weniger Rückfälle in einen Bürgerkrieg, weniger Todesopfer und Zerstörungen gab und dass sie durchschnittlich kürzer dauerten. Entscheidend für den Erfolg war eine hohe Beteiligung der Bevölkerung an gewaltfreien Aktionen. Diese Studie bestätigt die Notwendigkeit einer Stärkung von Diplomatie und Friedenspädagogik.

Konsequent in diesem Sinne ist der Beschluss der Landesdelegiertenversammlung der GEW Berlin vom 8./9. Juli 2025: „Gerade heute, wo Kriegstüchtigkeit als Ziel der Politik propagiert wird, bekräftigt die GEW Berlin den Bezug auf den Auftrag zur Friedenserziehung, den der § 1 des Berliner Schulgesetzes formuliert, und den Auftrag zur Erhaltung und Wahrung des Friedens, den das Grundgesetz in seiner Präambel und in 18 den Artikeln. 24, 25 und 26 formuliert.“

Gabriele Heller ist Grundschullehrerin, Fachseminarleitung für Mathematik, GEW-Mitglied

  1. Greanpeace: https://www.greenpeace.de/frieden/kraeftevergleich-nato-russland?
  2. Plattform für Statistik: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/379080/umfrage/vergleich-des-militaers-der-nato-und-russlands/
  3. Logo! https://www.youtube.com/watch?v=cVeooGkavBs
  4. Beutelsbacher Konsens: https://de.wikipedia.org/wiki/Beutelsbacher_Konsens
  5. GEW: https://www.gew.de/schule/bundeswehr
  6. https://www.friedenkoeln.de/?p=18828
  7. https://www.erfurtanwalt.de/2025/04/25/protest-in-der-schule-was-der-gothaer-bundeswehr-fall-zeigt/
  8. Unter 18 nie: https://unter18nie.de/fakten/
  9. https://www.haufe.de/personal/hr-management/tarifliche-ausbildungsverguetung_80_481700.html?
  10. https://krautreporter.de/geld-und-wirtschaft/4444-lockt-die-bundeswehr-arme-jugendliche-in-gefahrliche-jobs?
  11. https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/armutsbericht_2025_web_fin.pdf?
  12. Adam Tooze, zitiert von S. Jaffe in Rosa Lux 01/25, S. 72
  13. https://www.sicherheitneudenken.de/zivile-sicherheit-ist-wirksam/chenoweth-studie

Erstveröffentlicht bei der GEW Berlin
https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/frieden-lernen-statt-krieg-ueben

Wir danken für das Publikationsrecht.


Er wird Billionär

Elon Musk ist der reichste Mann der Welt – und wird bald wohl noch viel reicher. Denn er lässt nicht nur die Börse für sich arbeiten

Von Stephan Kaufmann

Marxismus auf der Höhe der Zeit. Auch für Nichtakademiker. (Jochen Gester)

Bild: pixabay

Tesla-Chef Elon Musk hat eine gigantische Prämie in Aussicht. In den nächsten Jahren winkt ihm ein Aktienpaket, dessen Wert bei Auszahlung fast eine Billion Dollar betragen könnte. Bedingung ist allerdings, dass der Elektroautohersteller unter seiner Führung festgesetzte Ziele erreicht. Gelingt das, so könnte Musk zur Belohnung bis zu 423,74 Millionen Tesla-Aktien bekommen, das entspricht bis zu zwölf Prozent der Unternehmensanteile. Angesichts der verhandelten Summe regt sich weltweit Kritik. Doch diese übersieht den eigentlichen Skandal an der Sache.

Was Elon Musk hat

Bereits heute ist Musk der reichste Mensch der Welt. Sein Vermögen beläuft sich auf rund 450 Milliarden Dollar. Wie bei reichen Menschen üblich, besteht sein Reichtum nicht aus einem großen Geldhaufen oder einem mit Gold gefüllten Speicher. Stattdessen handelt es sich um Anteile an Unternehmen, vor allem am Elektroautobauer Tesla, aber auch an SpaceX und xAI. Dieses Vermögen ist eine schwankungsanfällige Größe, was man auch daran erkennt, dass es vor zwei Monaten noch 70 Milliarden geringer war. Musks Vermögen steigt und fällt mit der Bewertung der Unternehmen beziehungsweise deren Aktien an der Börse. Das hat seinem Reichtum den Ruf eingebracht, bloß heiße Luft zu sein. Die ganze Wahrheit ist das nicht.

Der Aktienkurs Teslas, so heißt es, bildet »die Zukunft« ab, also die Erwartungen an das Unternehmen. Diese Erwartungen bilden sich am Markt, im spekulativen Hin und Her der Aktienhändler. Mal fällt die Aktie, mal steigt sie. Dennoch hat der Aktienkurs eine Grundlage, ein »Fundament«, mit dessen Hilfe an der Börse beurteilt wird, ob der Kurs tendenziell »übertrieben hoch« ist oder zu niedrig oder gerade richtig.

Wichtigste Kennzahl und Anker dieser »Fundamentalanalyse« ist das Kurs/Gewinn-Verhältnis (KGV). Es setzt den Aktienkurs ins Verhältnis zum (erwarteten) Unternehmensgewinn pro Aktie. Ist beispielsweise der Gewinn der Gesellschaft 100 Euro und der Aktienkurs steht bei 1000, so beträgt das KGV 10. Anders gesagt: Die Aktiengesellschaft ist zum Zehnfachen des Jahresgewinns bewertet. Oder wieder anders: Wer alle Aktien des Unternehmens kauft, müsste – bei gleichbleibendem Gewinn – zehn Jahre warten, bis er die Kaufsumme wieder eingebracht hat.

Musk verkauft die kapitalistische Umsetzung von KI und Robotik als »tatsächlich das, was in einer kommunistischen Utopie mündet«. –

Vor diesem Hintergrund ist einsichtig, warum die Tesla-Aktie mit einem KGV von über 220 als extrem hoch bewertet gilt – eben zum 220fachen des Jahresgewinns. Dies bedeutet, dass Tesla derzeit 220 Jahre Profit wert ist. Dass dieser schwindelerregende Wert nicht zum Kursabsturz führt, liegt allein daran, dass für die Zukunft gigantische Gewinnsteigerungen erwartet werden. Vielfach wird bezweifelt, ob diese im Aktienkurs vorweggenommenen Gewinnsteigerungen möglich sind – der Tesla-Aktienkurs gilt daher als irrational hoch. Doch zeigt diese Irrationalität nur die Rationalität des Systems, dessen Zweck der Unternehmensgewinn ist, also der Profit. An ihm, beziehungsweise am KGV, wird alles gemessen.

Grundlage der Spekulationen auf den Aktienmärkten ist also die gelungene Ausbeutung der Tesla-Arbeitskräfte beziehungsweise die Spekulation darauf. Die Tesla-Aktie, der Wert von Tesla und damit Musks Vermögen spiegeln damit nicht bloß Erwartungen der Märkte wider. In den Milliarden ist ein Anspruch formuliert, ein Anspruch an stark steigende Gewinne, die die Beschäftigten produzieren müssen. Dieser Anspruch muss eingelöst werden, andernfalls drohen Absturz und Kapitalentwertung.

Dass sich der Wert von Unternehmen aus den erwarteten Profiten der Zukunft errechnet, ist keine Spezialität verrückter Finanzmärkte, sondern im Kapitalismus üblich. Denn in ihm ist die Verwertung des Werts der ganze Zweck des Wirtschaftens und Arbeitens. Deswegen bemisst sich der Preis eines Unternehmens oder einer Fabrik danach, ob und inwiefern sie Mittel der Wertvermehrung sind. Das ist die logische Folge eines Systems, in dem alles Mittel des Profits ist und nur als solches zählt.

Was Elon Musk erreichen muss

Ob Musk sein riesiges Aktienpaket auch erhält, ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft: Zwölf »Meilensteine« muss Tesla unter seiner Führung in zehn Jahren dafür erreichen. Diese »Meilensteine« bestehen erstens in simplen Produktionszielen: So muss Tesla 20 Millionen Autos ausliefern, eine Million Robotaxis im Einsatz haben und eine Million Optimus-Industrieroboter ausgeliefert haben. Das ist zunächst eine solide Vorgabe. Daneben aber muss – das ist die zweite Bedingung – diese Produktion am Markt auch Gewinne bringen: Der Vorsteuergewinn muss schrittweise von zwölf Milliarden Dollar (2024) auf 50 und schließlich auf 400 Milliarden Dollar steigen.

Während Produktion und Auslieferung noch halbwegs kontrollierbar erscheinen, sind die Profitvorgaben schon mit vielen Unsicherheiten behaftet – insbesondere weil Tesla heftige Konkurrenz anderer Autobauer hat. Noch spekulativer wird die Liste der Ziele aber dadurch, dass von Musk als dritte Bedingung eine rasante Steigerung des Börsenwerts von Tesla verlangt wird. Derzeit hat Tesla bei einem Aktienkurs von 430 Dollar einen Börsenwert (Marktkapitalisierung) von 1,4 Billionen Dollar (das ist fast das 30-Fache von Volkswagen). Dieser Börsenwert soll nun bis auf 8,5 Billionen Dollar steigen. Musks Aufgabe ist es also nicht nur, ausreichend Autos zu produzieren, sondern mit ihnen auch hohe Gewinne einzufahren und gleichzeitig die Spekulation der Märkte auf weiter exorbitant steigende Gewinne zu nähren.

Ein Tesla-Großaktionär, der norwegische Staatsfonds, hatte sich gegen das geplantes Aktienpaket für Musk ausgesprochen. Man schätze zwar den erheblichen Mehrwert, den Musk mit seiner visionären Rolle geschaffen habe, teilte Norges Bank Investment Management (NBIM) vorab mit. Man habe jedoch Bedenken angesichts der beispiellosen Höhe der vorgeschlagenen Vergütung. Ausgedrückt ist in diesem Einwand keine Kritik an Musks obszönem Reichtum. Sondern Zweifel daran, ob seine Vergütung auch im Sinne des Unternehmens und seiner Aktionäre gerechtfertigt ist.

Was Elon Musk braucht

Der Reichtum der Superreichen wird vielfach kritisiert. Zum einen spielen dabei Gerechtigkeitserwägungen eine Rolle: Während die Beschäftigten mit steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen, wachsen die großen Vermögen immer weiter, so der Einwand. Dieser übersieht, dass die großen Vermögen die relative Armut derer, die ihn produzieren, zur Grundlage haben. Nur so entsteht der Profit, der an den Börsen spekulativ auf Jahre hochgerechnet wird.

Zum anderen wird kritisiert, dass der ökonomische Reichtum den Reichen auch politischen Einfluss sichere, was die Demokratie schädige. »Noch nie in der Geschichte hat eine kleine Gruppe von Menschen so viel Macht akkumuliert wie die Hyperreichen von heute«, schreibt Ute Scheub in den »Blättern für deutsche und internationale Politik« von »einer globalen Diktatur der Superreichen«. Das ist einerseits korrekt. Andererseits bleibt dabei außen vor, dass die ökonomische Macht der Reichen auf deren Macht über die gesellschaftliche Arbeit beruht – also über Arbeitsplätze, über die Menschen und ihre Arbeits- und damit Lebenszeit. Dies ist die »Materie« ihres Reichtums, ganz getrennt von dessen Größe. Die Macht des Eigentums über die Eigentumslosen. Hinter dem Werkstor endet die Demokratie schon immer.

Was Elon Musk verspricht

Ob Elon Musk sein Aktienpaket bekommt und welchen Wert es dann haben wird, hängt also nicht nur davon ab, ob er die Spekulation auf seinen Erfolg mit echten Profiten rechtfertigen kann. Sondern auch davon, ob er die Spekulation mit versprochenen Profiten weiter anfeuern kann. Er muss also etwas betreiben, was in den Führungsetagen von Aktiengesellschaften als »Erwartungsmanagement« bezeichnet wird und dort eine eigene Aufgabe darstellt: die Lenkung der Börsenspekulation durch Ankündigungen.

Das betreibt Musk mit großer Leidenschaft. Vergangene Woche kündigte er an, seine Optimus-Roboter würden »die Armut beseitigen«. Ein Optimus-Roboter, versprach Musk, werde die fünffache Produktivität eines Menschen pro Jahr erreichen, da er rund um die Uhr arbeiten könne. Gleichzeitig werde er die Produktivität der Menschen verzehn- oder verhundertfachen. Der KI seien keine Grenzen gesetzt. Arbeitsplätze werde es nicht mehr geben, sagte Musk, »arbeiten wird optional sein – wie das eigene Gemüse anzubauen, statt es im Laden zu kaufen«. Die kapitalistische Umsetzung von KI und Robotik – vorausgesetzt, sie verlaufe auf einem guten Weg – sei »tatsächlich das, was in einer kommunistischen Utopie mündet«.

Was er dabei vergaß zu erwähnen: Um diese Utopie zur Realität zu machen, wird es zwingend nötig sein, ihm und seinen Kollegen die Roboter abzunehmen, inklusive der Fabriken, Büros und der sonstigen Produktionsmittel. Das würde den Finanzmärkten zwar nicht gefallen. Aber die gibt es dann ohnehin nicht mehr.

Erstveröffentlicht im nd v. 13.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195454.reichtum-elon-musk-der-erste-billionaer.html?sstr=kaufmann

Wir danken für das Publikationsrecht.

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