Rojava: Was das Abkommen zwischen SDF und HTS bedeutet

Wochenlang konnte sich die kurdische Selbstverwaltung militärisch gegen die Angriffe der syrischen und türkischen Regierungen verteidigen. Nun schlossen SDF und die syrische HTS-Regierung ein umfassendes Waffenstillstandsabkommen. Der Kampf für die Befreiung Kurdistans wird jedoch weitergehen. – Ein Kommentar von Mohannad Lamees.

Bild: xZana Omer – VOA, Public domain

Am Freitag einigten sich die Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) mit der HTS-Übergangsregierung Syriens auf ein umfassendes Abkommen zur Beendigung der Kämpfe und einer schrittweisen Integration kurdischer Strukturen in den syrischen Staat. Auch die SDF selbst soll in das syrische Militär integriert werden.

Wenige Tage nach dem Abschluss des Abkommens erklärte SDF-Oberkommandant Mazlum Abdi in einem Fernsehinterview, dass der Waffenstillstand und die Integration der eigenen Kräfte in den HTS-Staatsapparat vor allem das Ziel hätten, ein Massaker an der Bevölkerung Rojavas zu verhindern.

Das Waffenstillstandsabkommen ist dementsprechend Teil eines geordneten Rückzugs der SDF. Diese hatten bereits seit mehreren Monaten angekündigt, einer Integration in gesamtsyrische Streitkräfte unter HTS-Führung offen gegenüber zu stehen, solange eigene militärische und politische Rechte gewahrt werden.

Während sich die SDF in den Kämpfen mit den Truppen der syrischen HTS-Regierung teilweise stark zurückziehen musste, bildete die konsequente Verteidigung der kurdischen Kerngebiete rund um Hesekê, Qamişlo und Kobanê die Basis für einige Zugeständnisse, die der syrischen Regierung in den diplomatischen Verhandlungen um das Waffenstillstandsabkommen abgerungen werden konnten.

Autonomie bleibt bestehen

So gehört zu den im Waffenstillstandsabkommen geregelten Punkten nicht nur der Fortbestand eigenständiger Kommandostrukturen der SDF in einer festgelegten Anzahl von eigenständigen Bataillonen in Kobanê und Hesekê, sondern auch der Erhalt der Frauenverteidigungseinheiten der YPJ. Zuvor hatte die syrische Regierung eine Integration der Fraueneinheiten stets abgelehnt.

Neben der militärischen Integration presste die SDF der HTS auch eine politische Lösung für den Erhalt der kurdischen Autonomie ab. So sieht das Abkommen nun ein Fortbestehen lokaler eigenständiger politischer Verwaltungsstrukturen innerhalb eines gesamtsyrischen Staatsapparats vor. In früheren Verhandlungen hatte die HTS-Regierung unter Jolani (al-Sharaas dschihadistischer Kampfname) immer wieder auf eine Zerschlagung der demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen in Rojava bestanden. Außerdem sieht das Abkommen die Garantie von mehreren demokratischen Grundrechten für die kurdische Bevölkerung vor, darunter die Anerkennung und Pflege der kurdischen Sprachen und andere kulturelle und bildungspolitische Errungenschaften Rojavas.

Sollte das Abkommen tatsächlich Bestand haben und in die Tat umgesetzt werden, so stellt es einen diplomatischen Sieg der kurdischen Befreiungsbewegung dar. Fraglich ist jedoch, inwiefern die syrische Regierung unter der HTS sich an die eigenen Zugeständnisse hält. Schon während der letzten Wochen war HTS-Führer und Präsident al-Sharaa immer wieder von der Türkei zu größerer Aggression gegen Rojava gedrängt worden.

Mit dem Abschluss des Abkommens hat die Türkei den eigenen Wunsch nach der Vernichtung der kurdischen Autonomie bei weitem nicht aufgegeben. Vielmehr wird die Türkei weiterhin versuchen, regionale Kräfte wie arabische Milizen gegen Rojava aufzustacheln und auch die eigenen Streitkräfte an der Grenze weiterhin in Bereitschaft zu halten. Auch die Blockade von Kobanê ist bis jetzt bestehen geblieben, Hilfskonvois werden weiterhin von türkischen Kräften an der Einreise in die Stadt gehindert.

Verrat der Revolution durch die Imperialisten

Als Garantiemächte für die Durchsetzung des Waffenstillstands setzt die SDF auf Frankreich und die USA. Tatsächlich hatte US-Präsident Trump sich bei Al-Sharaa für einen schnellen Abschluss des Abkommens eingesetzt. Doch geleitet ist dieses Vorgehen nur von den eigenen Interessen.

Der USA geht es grundsätzlich vor allem um eine Grundstabilität in Syrien, mit der größere Kräfteverschiebungen und unvorhergesehene Entwicklungen verhindert werden sollen. Diese Stabilität soll den USA vor allem den schrittweisen Abzug der eigenen Kräfte aus der Region ermöglichen.

Das Vorgehen der USA zuletzt stellt dabei keinen Bruch mit der vergangenen offenen Unterstützung der kurdischen Kräfte dar. Mit der Unterstützung der HTS-Regierung seit Dezember 2024 hatten die USA einen neuen Partner für das Erreichen dieses Ziels gefunden und die kurdischen Kräfte mehr und mehr fallengelassen. Bereits das ganze letzte Jahr über stand die Politik der SDF im Zeichen dieser neuen Bedingungen. Der geordnete Rückzug der SDF, parallel zum Rückzug der PKK in der Türkei, spiegelt diese Umstände.

Dass sich am 6. Januar in Paris Israel und die HTS-Regierung unter Schirmherrschaft der USA trafen und sich gegenseitige Sicherheitsgarantien aussprachen, stellte sodann den Ausgangspunkt für den Angriff auf Rojava dar. Der kurdische Befreiungskampf wird sich – so viel ist klar – auch zukünftig nur kurzzeitig auf die Unterstützung imperialistischer Mächte und regionaler Herrschenden verlassen können. Die Hauptkraft der Befreiung wird immer der eigene Widerstand gegen die Unterdrückung sein.

Die Rolle der internationalen Rojava-Bewegung

Abdi hob zuletzt auch die Bedeutung der internationalen Solidaritätsbewegung mit Rojava hervor. Die Proteste weltweit und die Unterstützung habe die kurdischen Verteidiger:innen moralisch gestärkt und die internationale Aufmerksamkeit auf Rojava gelenkt, so der Oberkommandant.

Internationalistische Kampagnen wie Women Defend Rojava und RiseUp4Rojava unterstrichen weiterhin, dass der durch die internationale Solidarität hervorgerufene öffentliche Druck dazu beigetragen habe, dass die syrische HTS-Regierung einem Waffenstillstand zugestimmt habe. Zugleich sei der Abschluss des Abkommens keineswegs Anlass dafür, diesen Druck nun zu senken. Die Kampagnen riefen stattdessen dazu auf, die Aufmerksamkeit aufrecht zu erhalten und mit weiteren Aktionen und Protesten die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen zu unterstützen.

In den letzten Wochen waren auch in Deutschland im Zuge dieser Kampagnen immer wieder Tausende auf den Straßen. Trotzdem ist nicht unwahrscheinlich, dass die Intensität der kurdischen Proteste in Deutschland nun abnehmen wird – vor allem, wenn in den nächsten Tagen vor Ort in Rojava tatsächlich Entspannung eintritt. Genau so werden die Proteste aber wieder an Dynamik gewinnen, wenn das Abkommen gebrochen werden wird oder die Türkei die eigenen Angriffe wieder verstärkt.

Protest ist weiter nötig – gerade in Deutschland!

Die deutsche Unterstützung für die Türkei und ihre Aggression gegen den kurdischen Befreiungskampf sowie die Suche deutscher Konzerne nach Profiten in einem stabilisierten Syrien unter der HTS-Regierung gehen unabhängig von dem getroffenen Abkommen ebenso weiter.

Selbst wenn Rojava nun nicht mehr militärisch bedroht sein sollte, so kann sich ein andauernder solidarischer Protest hierzulande konkret gegen die Rolle des deutschen Imperialismus richten. Denn nach wie vor gilt: Deutsche Waffen und deutsches Geld fließen weiterhin in die Hände jener, die den revolutionären Bewegungen in Westasien feindlich gesinnt sind.

Eine revolutionäre Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf muss sich dementsprechend das Ziel setzen, dauerhaft Bewusstsein für die Machenschaften der imperialistischen Mächte zu schaffen und dauerhaft die Legitimität des revolutionären Widerstands der Kurd:innen zu betonen. Der kurdische Befreiungskampf wird, das betont auch die SDF in Rojava, weitergehen und allein dadurch den imperialistischen Mächten und regionalen Herrschenden trotzen.

Mohannad Lamees

Seit 2022 bei Perspektive Online, Teil der Print-Redaktion. Schwerpunkte sind bürgerliche Doppelmoral sowie Klassenkämpfe in Deutschland und auf der ganzen Welt. Liebt Spaziergänge an der Elbe.

Erstveröffentlucht in Perspektive online
https://perspektive-online.net/2026/02/rojava-was-das-abkommen-zwischen-sdf-und-hts-bedeutet/

Wir danken für das Publikationsrecht.

»Der Mauretanier« darf einreisen

Ehemaliger Guantanamo-Häftling klagt erfolgreich gegen Einreiseverbot

Von SEBASTIAN WEIERMANN

Vorbemerkung: Ein Film über eine reale Geschichte. Ein Mann gerät auf politische Abwege. Nimmt Kontakt auf zu Terroristen, begeht aber keinerlei politisch motivierte Verbrechen. Er wird verhaftet, landet schließlich in Guantanmo und wird jahrelang gefoltert. Ein deutsches Gericht, das nach geltendem Recht urteilt, hat nun entschieden, dass er nach Deutschland einreisen darf.

Jodie Foster hat für ihre Rolle als engagierte Anwältin in »Der Mauretanier« Auszeichnungen wie den Golden Globe bekommen. Für den Mauretanier, der Mohamedou Ould Slahi heißt, ging es am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht mehr wie im Film um seine Freiheit, aber immerhin um die Frage, ob er nach Deutschland einreisen darf, wo er familiäre Bindungen hat.

Aber der Reihe nach: Mohamedou Ould Slahi stammt aus Mauretanien. 1990 hatte er die Chance, mit einem Stipendium in Duisburg zu studieren. Slahi nahm die Möglichkeit wahr, studierte Elektrotechnik und schloss das Studium 1995 erfolgreich ab. Während seines Studiums reiste er zweimal nach Afghanistan und schwor dort Al-Qaida die Treue. In Deutschland soll er mehrfach Islamisten beherbergt haben. Slahi selbst sagt, er habe schon kurz nach seiner zweiten Afghanistan-Reise Anfang der 90er Jahre alle Kontakte zu Al-Qaida abgebrochen.

1999 wird Slahi dann wegen einer Straftat verurteilt, die nichts mit Islamismus zu tun hat. Eine halbjährige Bewährungsstrafe wegen Betrugs. Slahi hatte eine Firma gegründet, aber weiter Arbeitslosengeld bezogen. Er wird ausgewiesen und von der Stadt Duisburg, in der er gelebt hat, mit einer Einreisesperre belegt. Diese Sperre aus dem Jahr 1999 war auch Anlass für den Protest vor dem Oberverwaltungsgericht am Montag.

»Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für Mohamedou Ould Slahi, sondern ein deutliches Signal gegen die fortgesetzten Folgen der US-Anti-Terror-Politik, die Menschenrechte systematisch verletzt.« Andreas Schüller ECCHR

Nach der Ausweisung aus Deutschland geht das Leben von Mohamedou Ould Slahi rasant weiter. Er lebt kurz in Kanada, geht dann zurück in sein Heimatland Mauretanien. Nach dem 11. September 2001 wird Slahi mehrmals von mauretanischen Sicherheitsbehörden befragt, schließlich im November 2001 verhaftet und an die USA überstellt. Nach kurzen Stationen in Gefängnissen in Jordanien und Afghanistan landet der Mauretanier schließlich in Guantanamo.

Dort wurden Schlafentzug, Isolationshaft, Waterboarding, Dauerbeschallung, sexuelle Belästigung, Scheinhinrichtung, weitere Körperverletzungen und die Androhung von Gewalt gegen seine Mutter gegen Slahi angewandt. Unter Folter bestätigte der Mann einen Großteil der Terrorvorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden. Nach einer internen Statistik ist er der »meistgefolterte Mann in Guantanamo« gewesen. Ein US-Militärrichter weigerte sich, einen Prozess gegen Slahi zu führen, weil dessen Aussagen nur unter Folter zustande kamen.

Erst im Oktober 2016, nachdem eine von US-Präsident Obama eingesetzte Untersuchungskommission ihn entlastet hatte, wurde Slahi freigelassen und nach Mauretanien gebracht.

Noch während Slahi inhaftiert war, veröffentlichte er sein Guantanamo-Tagebuch. 2020 war er an der Produktion des Films »Der Mauretanier« beteiligt, der seine Zeit in Guantanamo schildert. Slahi lebt zurzeit in den Niederlanden, und weil die Familie seiner Frau zum Teil in Deutschland lebt, würde er gerne wieder in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Im Jahr 2020 beantragte er deshalb die Befristung seines Einreiseverbots aus dem Jahr 1999. Die Stadt Duisburg entschied daraufhin, dass sie Slahi für weitere 20 Jahre nicht einreisen lassen wolle, wegen »einer nicht aufgelösten Verstrickung in die Terrororganisation Al-Qaida und die Terroranschläge vom 11. September 2001« und einer deshalb weiter von ihm ausgehenden Gefahr für die Bundesrepublik.

Slahi klagte dagegen und bekam vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf recht. Es entschied, dass der Mauretanier nur wegen des Betrugs verurteilt worden war und deshalb die Einreisesperre erhalten hatte, die Stadt könne nun nicht mit der angeblichen Terrorgefahr argumentieren. Die Stadt Duisburg legte gegen die Entscheidung Berufung ein, konnte sich aber auch vor dem Oberverwaltungsgericht nicht durchsetzen. Es entschied am Montag, dass Slahi schon allein, weil er mittlerweile niederländischer Staatsbürger ist, in die Bundesrepublik einreisen darf. Die Rechtslage habe sich mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz 2024 geändert. Auf die Frage, ob von Slahi eine Gefahr ausgehe, sei es nicht angekommen, so das Oberverwaltungsgericht. Wegen der grundsätzlichen, juristischen Bedeutung des Falls ist eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat Slahi in seinem Kampf um umfängliche Reisefreiheit unterstützt und begrüßt das ergangene Urteil. »Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für Mohamedou Ould Slahi, sondern ein deutliches Signal gegen die fortgesetzten Folgen der US-Anti-Terror-Politik, die Menschenrechte systematisch verletzt«, sagt Andreas Schüller, Ko-Programmleiter des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung des ECCHR. Slahi musste in Guantanamo 14 Jahre Haft und Folter erdulden – mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen. Die unrechtmäßige Einreisesperre einer deutschen Behörde stellte eine weitere Schikane dar. »Deutschland darf sich nicht zu einem verlängerten Arm von US-Terrorbekämpfungsmethoden machen, indem es Einreiseverbote aufrechterhält, die aus einem Kontext von Folter und extralegaler Haft resultieren«, so Schüller. Das ECCHR kritisiert darüber hinaus, dass »pauschale Terrorverdächtigungen« die Bewegungsfreiheit und Rechte von Betroffenen massiv einschränken.

Erstveröffentlicht im nd v. 3.2. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197325.guantanamo-der-mauretanier-darf-einreisen.html?sstr=Der|Mauretanier

Wir danken für das Publikationsrecht.

https://www.kino.de/film/der-mauretanier-2021/


Acht-Stunden-Tag: Wem gehörtdie Zeit?

Nicole Mayer-Ahuja über die Pläne der Bundesregierung, den Acht-Stunden-Tag abzuschaffen

Bild: Proge

»Mit Macht für die Acht!« So wirbt der Deutsche Gewerkschaftsbund für eine Forderung, für die 100 Jahre lang gekämpft wurde: Acht Stunden für Erwerbsarbeit – acht für Schlaf – acht für das, »was man will« (Freizeit, Familie, Engagement). Seit der Novemberrevolution 1918 gilt in Deutschland das Recht auf den Acht-Stunden-Tag. »Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten«, heißt es im Arbeitszeitgesetz. Dagegen wird aktuell mobil gemacht.

Laut Koalitionsvertrag soll »die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit« geschaffen werden – »auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf«. Was würde sich dadurch ändern, mag man fragen. Kann doch die Arbeitszeit schon jetzt auf bis zu zehn Stunden am Tag verlängert werden, wenn nur im Schnitt von sechs Monaten acht Stunden täglich herauskommen. Das Signal ist klar: Bei hohem Arbeitsanfall soll mehr als zehn Stunden rangeklotzt werden. Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben? Fehlanzeige.

Die »Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten« soll »unbürokratisch« geregelt, »Vertrauensarbeitszeit« weiter möglich bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 geurteilt, dass jede Minute Arbeitszeit dokumentiert und bezahlt werden muss. Die Umsetzung in deutsches Recht steht aus. Ein Argument der Gegner: Die »ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden« im Arbeitszeitgesetz hindere junge Väter daran, ihr Kind ins Bett zu bringen und sich danach wieder an den Rechner zu setzen. Klartext: Feierabend, Wochenende – alles steht zur Disposition. Wenn Arbeitsstunden nicht erfasst werden, kann kein Betriebsrat ein Veto einlegen, Überstunden werden nicht bezahlt, Zuschläge gibt es nicht. Im Jahr 2024 fielen 1,2 Milliarden Überstunden an, davon 638 Millionen unbezahlt. Eine Entlastung für Eltern? Wohl kaum.

Friedrich Merz’ Forderung, »wir müssen in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten«, heißt für Vollzeitbeschäftigte: noch längere Arbeitstage bei noch mehr Leistungsdruck! Wer krank wird, steht unter Blaumachverdacht – daher die Debatten über Karenztage bei der Lohnfortzahlung oder telefonische Krankmeldungen. Dabei sagt die Arbeitsmedizin unzweideutig, dass Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden in der Woche auf Kosten der Gesundheit gehen. Das schafft Leid und kostet Geld.

Zum Thema: Nur die Verwertbarkeit zählt – Claudia Wangerin über das Vorhaben in der Union, das Recht auf Teilzeitarbeit stark einzuschränken

Für Teilzeitbeschäftigte heißt die Botschaft: Arbeitet länger, wenn es Unternehmen und Behörden verlangen. Doch wie, wenn es an staatlicher Kinder- und Altenbetreuung fehlt? Wenn Arbeit in Teilzeit und »Minijob« so verdichtet wurde, dass man sie ganztags nicht durchhält? Die Mittelstandsunion meint, der Rechtsanspruch auf »Lifestyle-Teilzeit« müsse weg. Ein Affront, etwa für Beschäftigte in der Pflege, die Stunden reduzieren, um nicht in die Knie zu gehen – ohne Lohnausgleich, versteht sich.

Wem gehört die Zeit? Bei dieser Frage geht es um Umverteilung von Zeit und Reichtum zwischen Arbeit und Kapital, um Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation, um Gesundheit und Lebenszeit. Die Grenzen des Arbeitstags sind das Maß für die Freiheit von Lohnarbeit. Verteidigen wir sie – jetzt!

Nicole Mayer-Ahuja ist Professorin für die Soziologie von Arbeit, Unternehmen und Wirtschaft an der Universität Göttingen. Sie forscht zu Veränderungen der Arbeitswelt, auch in transnationaler Perspektive. Außerhalb der Wissenschaft ist sie linken Gewerkschafter*innen seit Langem bekannt, eine breite Öffentlichkeit erreichte sie 2021 mit ihrem …

Erstveröffentlicht im nd v. 3.2. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197335.arbeitszeit-acht-stunden-tag-wem-gehoertdie-zeit.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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