Politischer Streik ist möglich – und nötiger denn je!

Angesichts der aktuellen Welle von massiven Angriffen auf esentielle betriebliche, tarifliche und gesetzliche Arbeits- und Sozialstandards zugunsten von Rendite und einer extremen Militarisierung wird der Ruf nach Widerstand bis hin zu politischen Streiks immer lauter. Die Forderung nach wirkungssvollem Widerstand durch Streik kommt dabei direkt aus vielen Betrieben. Von den Gewerkschaftsspitzen sieht man aber ausser verbalen Bekundungen keine konkreten Bemühungen, eine solch spürbare Gegenwehr – die Erfolg verspricht, die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen- zu organisieren.

Das eigentlich im Grundgesetz und auch in der europäischen Sozialcharta verankerte generelle Recht aller Menschen, sich für ihre Belange zu vereinigen und für sie eintreten zu können, wird in Deutschland durch restriktive Richterentscheidungen in ein willkürliches den Kapitalinteressen dienendes Korsett eingeschnürt. „Streiken“ soll auf die reine Durchsetzung von Tarifverträgen beschränkt bleiben. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, aber eben auch ein Streik gegen die sozialen Angriffe der Regierung auf die Lohnabhängigen soll verhindert werden. Solche Restriktionen schaden selbst massiv dem Anpsruch der Gewerkschaften, die sozialen Interessen der Kolleg:innen weit über den direkten Abschluss von Tarifverträgen hinausgehend wirkungsvoll verteten zu können.

Wer gegen die Interessen des Kapitals wirklich etwas durchsetzen will, braucht ein allgemeines Streikrecht in Deutschland! Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wahlversprechen von den regierenden Parteien reihenweise gebrochen werden. Es ist ein Herzstück von direkter Demokratie und Menschenrecht. Die Einschränkungen des Streikrechts in Deutschland – juristisches Relikt der Nazidiktatur – müssen vom Tisch. Wir müssen es in der Praxis umsetzen und durchsetzen. Im folgenden ein aktueller Beitrag der SOL dazu.

Über das entscheidende Mittel gegen die Kahlschlagspläne der Regierung

von Gregor Clewing, Leipzig, Solidarität – Sozialistische Zeitung, 19.August 2026

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hatte im Herbst 2025 der Merz-Regierung mit „Streiks gegen die neoliberale Marktpolitik“ gedroht. Ohne Zweifel: Wollen die DGB-Gewerkschaften den drohenden Kahlschlag stoppen, müssen sie politisch streiken.

Wenn es nach den Gerichten geht, ist das Recht auf Streik hierzulande nur bei Arbeitskampfmaßnahmen gesichert, auch dürfen nur Gewerkschaften zum Streik aufrufen. Die entsprechende Interpretation des neunten Grundgesetzartikels lieferte 1954 das Bundesverfassungsgericht. Weitere Gesetze zum Arbeitskampf existieren nicht. Das Verbot basiert somit auf Richterrecht, dessen Auslegung den Rahmen für Streiks sehr eng setzt.

Was ist politisch und was nicht?

Damit wird in Deutschland von der bürgerlichen Rechtsprechung ein Unterschied zwischen „unpolitischem“ Arbeitskampf und politischer Auseinandersetzung getroffen. Diese Unterscheidung ist grober Unfug. Viele politische Entscheidungen wirken sich beispielsweise direkt auf die betriebliche Realität aus.

Aktuell will die Merz-Klingbeil-Koalition etwa abschaffen, dass die Krankenkassen Tariferhöhungen im Gesundheitswesen vollständig refinanzieren. Interne Pläne laufen sogar auf die Abschaffung der Pflegebudgets und Personalvorgaben hinaus, die in den letzten Jahren den Druck auf das Pflegepersonal zumindest etwas gemindert haben. Das wiederum war eine Reaktion auf betriebliche und tarifliche Kämpfe von Krankenhausbeschäftigten. Die Forderungen nach mehr Personal und besseren Löhnen im kaputt gesparten öffentlichen Dienst könnten wiederum finanziert werden, wenn die Vermögen der Superreichen und Unternehmensprofite drastisch besteuert würden.

Die bürgerliche Rechtsprechung, die besagt, dass gegen solche Gesetze bzw. für solche politischen Forderungen nicht gestreikt werden darf, soll verhindern, dass sich Kämpfe von Arbeiter*innen gegen die Ursachen von Verschlechterungen richten. Deshalb steckt in der Unterscheidung von politischen und unpolitischen Streiks nicht nur eine Beschneidung des Streikrechts, sondern eine gezielte Behinderung der Lohnabhängigen, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dies spaltet die Arbeiter*innenbewegung und hemmt die enorme Macht, die ihr innewohnt, das Land zum Stillstand zu bringen.

Politischer Streik ist effektiv und notwendig!

Ein Blick auf die Geschichte liefert unzählige Beispiele ihrer Kampfkraft: vom Generalstreik 1920, der den reaktionären Kapp-Putsch in der Weimarer Republik in die Knie zwang; dem Massenstreik 1948 in der US-amerikanischen und britischen Besatzungszone gegen die pro-kapitalistische Politik Adenauers und für Verstaatlichungen; bis zu den russischen Massenstreiks im Frühjahr 1917, die den Zaren stürzten und als Februarrevolution in die Geschichte eingingen.

Doch auch aus der jüngeren deutschen Geschichte gibt es Episoden, die heute die Richtung weisen sollten. Während der Bewegung gegen die Agenda 2010 gab es zum Beispiel betriebliche Protestkundgebungen während der Arbeitszeit. 300.000 Kolleg*innen folgten 2007 dem Aufruf der IG Metall, während der Arbeitszeit gegen die Einführung der Rente mit 67 zu protestieren. Das wurde von den Unternehmen nicht juristisch verfolgt, weil sie die Konsequenzen fürchteten.[1]

Dennoch zögern die deutschen Gewerkschaften, über den politischen Streik heute ernsthaft zu diskutieren oder dazu aufzurufen. Das ist fatal, denn die Merz-Regierung steht von Kapitalseite unter Druck, noch viel weitreichendere Kürzungen zu verabschieden. Die globale Krise des Kapitalismus und der Niedergang der USA und der Aufstieg Chinas verschärfen die internationale Konkurrenz der Kapitalist*innen. Dass Merz und Klingbeil also auf sozialer Ebene kürzen, hunderttausende Stellen abgebaut werden und gleichzeitig die Rüstungsausgaben steigen, ist kein Zufall, sondern systembedingt.

Nichts wird uns geschenkt

Das Recht auf Arbeitskampf ist ein Grundrecht, egal ob für höhere Löhne, gegen Sozialabbau oder gegen Aufrüstung! Doch wir werden es nicht geschenkt bekommen. Rechtsfragen sind in letzter Instanz Fragen von Kräfteverhältnissen. Wir müssen das Recht auf politischen Streik erkämpfen, wie das Recht auf Streik auch erkämpft werden musste.

Dazu sind kämpferische Gewerkschaften nötig, die ihre Aufgabe nicht in Sozialpartnerschaft suchen. Die französischen Gewerkschaften konnten mit Massenstreiks die Proteste gegen die Rentenreform Macrons unterstützen und diese vorerst abwehren.

Die DGB-Gewerkschaften müssen daher Fahimis schon wieder vergessene Drohung zu Tagesaufgabe erklären und eine Bewegung in den Betrieben und der Gesellschaft gegen den Klassenkampf von oben aufbauen, einschließlich politischer Streiks. Unmittelbar wären außerordentliche Betriebsversammlungen ein wichtiges Mittel, welche sowohl Kolleg*innen über die Kahlschlagpläne der Regierenden informieren als auch zu Protestaktionen während der Arbeitszeit mobilisieren könnten. Dieses Mittel kann man ausreizen: 2006 organisierten Beschäftigte bei Bosch-Siemens-Hausgeräte in Berlin eine 16-tägige Betriebsversammlung – ein De-Facto-Streik, der in einen Streik mündete, welcher formal um einen Sozialtarifvertrag aber in der Realität um den Erhalt des Werkes geführt wurde. Das zeigt wie die legalen Möglichkeiten ausgereizt werden können. Bestehende und anstehende Tarifauseinandersetzungen sollten zudem koordiniert und mit politischen Forderungen verbunden sowie neue Tarifverträge gegen die Folgen der Angriffe gefordert werden, um rechtliche Hürden zu minimieren. Doch das allein wird nicht ausreichen. Wenn die gesamte Arbeiter*innenklasse in einer solchen Weise wie jetzt angegriffen wird, muss von den Gewerkschaften auch die Notwendigkeit und Chance gesehen werden, die bestehende reaktionäre Rechtsprechung infrage zustellen. Massenaufklärung, Betriebsversammlungen, gewerkschaftliche Aktionskonferenzen, Bildung von Protestbündnissen auf allen Ebenen und Mobilisierung zu einer Großdemo im Herbst sind dringend geboten und sollten als Aufbauprogramm für eine politische Streikbewegung bis hin zu einem 24-stündigen Generalstreik verstanden werden. Die Sol arbeitet aktiv in den Gewerkschaften und in der Partei Die Linke, um eine solche Massenbewegung mit aufzubauen.   

Dieser Artikel erschien zuerst in der Juli/August-Ausgabe der “Solidarität – Sozialistische Zeitung”. Diese Fassung wurde ergänzt und leicht verändert

Titelbild: Peter Vlatten

Grundsätzlich  zum Thema von Benedikt Hopmann: Faschistische Einflüsse in Betriebsverfassung und Streikrecht

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung