Internationaler Gerichtshof: Annexion, Entrechtung, Apartheid

Israel hat es amtlich vom Internationalen Gerichtshof – das Vorgehen in Palästina ist illegal. Was daraus folgt, ist noch nicht klar.

Von Hanno Hauenstein

21.07.2024

Das höchste Gericht der Welt, der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, hat am Freitag ein historisches Gutachten vorgelegt. Beauftragt worden war es Ende 2022 seitens der UN-Generalversammlung. In mehrer Hinsicht untermauert das Gutachten, was palästinensische, israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen und kritische Stimmen seitens Wissenschaft und Journalismus seit Jahren immer wieder betont haben: Israels Besatzung palästinensischen Landes – Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza – ist illegal und muss beendet werden. Die Besatzung, insbesondere Ost-Jerusalems und weiter Teile von Area C im Westjordanland, zielt der Einschätzung des Gerichts zufolge auf permanente Kontrolle und kommt somit einer Annexion gleich.

Auch Israels Siedlungspolitik, ein Kernelement der Besatzung, ist demnach illegal. Konkret benannt wurden im Gutachten Landbeschlagnahmungen sowie die Ausweitung israelischer Rechtssprechung und Infrastruktur auf israelische Siedler. Mehr noch: Israels Praktiken in Palästina konstituieren in den Augen der Mehrheit des Gerichts Apartheid – genauer: einen Verstoß der Internationalen UN-Antirassismuskonvention, die Rassentrennung und Apartheid verbietet.

Deutschland ignoriert reale Situation vor Ort

Zahlreiche Staaten, allen voran Deutschland, haben diese Klarheit in der Beschreibung der Situation vor Ort lange ignoriert und sprechen ihr teilweise bis heute explizit die Validität ab. Vor weniger als einem Jahr äußerte etwa der Beauftragte der Bundesregierung für Antisemitismus, Felix Klein, im Interview mit der »Welt«, Israel Apartheid zu unterstellen »delegitimiert den jüdischen Staat und ist daher ein antisemitisches Narrativ«. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist somit auch eine Absage an eine beständige Form von politischem gaslighting.

Es hat das Potenzial, einen Rahmen zu schaffen, vor dessen Hintergrund Delegitimierungsversuche linker, kritischer Stimmen aus Kultur, Wissenschaft und Journalismus, wie sie in Deutschland seit Monaten auf der Tagesordnung stehen, in ihrer politischen Motivation erkennbarer werden. Das Gutachten ist aber auch eine Absage an hohle Phrasen ohne Konsequenz: Wer weiter den Horizont einer Zweistaatenlösung beschwört, ohne die im Gutachten benannten Fakten – Annexion, Entrechtung, Apartheid etc. – oder zumindest die Diskussionen darüber zu benennen, macht sich im Grunde unglaubwürdig.

IGH fordert Rückkehrrecht und Reparationen

Das Gutachten, dessen Konzeption lange vor dem 7. Oktober begann, könnte darüber hinaus helfen, die vergangenen neun Monate in Israel-Palästina in ihrer Tiefenschärfe besser zu verstehen. Ohne die annähernd 60 Jahre andauernde Besatzung und Entrechtung palästinensischer Menschen und annähernde Straffreiheit israelischer Politik dafür lässt sich der Hamas-Angriff vom 7. Oktober analytisch kaum greifen. Kontext ist nicht Rechtfertigung, das sollte es explizit nicht sein. Doch das IGH-Gutachten ist auch ein Bruch mit der Idee, Kontext sei Relativierung. Und: ein Bruch mit dem gerade in Deutschland noch immer häufig bemühten orientalistischen Klischee, Israel sei die »einzige Demokratie« des Nahen Ostens, die sich quasi absichtslos gegen Horden palästinensischer Barbaren zur Wehr setzt.

Konkret forderte der IGH in seinem Gutachten auch umfassende Reparationen und Restitutionen, darunter ein Rückkehrrecht für Palästinenser, die seit Beginn der Besatzung 1967 zwangsvertrieben wurden – ein beispielloser Schritt. Gutachten des IGH sind zwar nicht rechtlich bindend, sprich: Sie können die Länder nicht zum Handeln zwingen. Die Gravitas des Gerichts könnte allerdings durchaus Einfluss auf internationale Politik haben und weitere Länder dazu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen, den völkerrechtswidrigen Besatzungszustand zu beenden.

Nach Sechstagekrieg zwei unterschiedliche Rechtssysteme eingeführt

Der historische Kontext: Im Sechstagekrieg 1967 hat Israel das Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem besetzt (Ostjerusalem wurde später annektiert). Kurz nach Beginn der Besatzung begann Israel mit Siedlungsbau in diesen Gebieten und instituierte zwei unterschiedliche, nach ethnischen Kriterien differenzierte Rechtssysteme – eins für Siedler, eins für Palästinenser. Obwohl Israel seine Truppen und Siedlungen 2005 aus Gaza abzog, setzte es den Siedlungsbau im Westjordanland und in Ostjerusalem fort und erhielt in Gaza eine umfassende Blockade aufrecht, die die Ein- und Ausreise von Personen und die Einfuhr von Gütern erheblich beschränkte.

Die umfassende israelische Kontrolle des Gazastreifens durch den Land-, See und Luftweg erklärt, warum der IGH Gaza nach wie vor für völkerrechtswidrig besetzt hält. In den letzten Monaten nutzte die rechtsextreme Regierung von Netanjahu die Militäraktionen gegen Gaza, um den Siedlungsausbau im Westjordanland zu beschleunigen und die Blockade von Gütern nach Gaza so sehr zu verschärfen, dass in Gaza heute Hunger und eine humanitäre Katastrophe herrschen. Letzteres wurde im Zuge eines separaten Verfahrens vor dem IGH (Südafrikas Genozidverfahren) im März 2024 bereits bestätigt.

Menschenrechter begrüßen IGH-Gutachten

Die israelische Menschenrechtsgruppe B’Tselem gehört zu den Organisationen, die das jüngste IGH-Gutachten begrüßen. »Es darf jetzt keine Ausreden mehr geben«, sagte der B’Tselem-Sprecher Shai Barnes gegenüber »Neues Deutschland «nd». Die militärische Besatzung sei ein Element des israelischen Apartheidregimes. Die internationale Gemeinschaft sei dem Thema bislang ausgewichen, indem es das israelische Narrativ übernahm, dass die Besatzung vorübergehend sei. Auch palästinensische Menschenrechtsgruppen begrüßten das Gutachten. Seitens Al Haq hieß es in einer Erklärung: «Wir bekräftigen die dringende Notwendigkeit, dass die Staaten das Gutachten respektieren (…) Wir erinnern die internationale Gemeinschaft daran, dass ihr Versäumnis, dies zu tun, die Straflosigkeit Israels nur verfestigen und es ermutigen wird, Menschenrechtsverletzungen fortzusetzen.»

Israels Regierung wies die Einschätzung des IGH wenig überraschend zurück. Netanjahu bezeichnete Jerusalem als «unsere ewige Hauptstadt» und das Westjordanland «das Land unserer Vorfahren», wobei er den biblisch konnotierten Namen «Judäa und Samaria» verwendete. Keine Entscheidung in Den Haag könne diese «historische Wahrheit» entstellen. Die Worte des Oppositionsführers Yair Lapid klangen indes kaum anders. Die Stellungnahme des Gerichts in Den Haag sei «einseitig, von Antisemitismus und mangelndem Verständnis für die Realität vor Ort geprägt», schreib Lapid auf X. Sie diene lediglich islamischem Terror und sei Teil einer «Kampagne gegen Israel».

Brisante Frage nach faktischen Konsequenzen des Gutachtens

Von deutscher Seite gab es bislang noch keine Stellungnahme. Berichten zufolge hatte Olaf Scholz letztes Jahr eine schriftliche Erklärung des Auswärtigen Amts vor dem IGH blockiert, die Deutschlands Sicht zum rechtlichen Status der Besatzung darlegt. Brisant wird die Frage sein, welche faktischen Konsequenzen das Gutachten für Drittstaaten, auch für Deutschland, hat. In Punkt 278 wird etwa explizit darauf verwiesen, dass UN-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren Beziehungen zu Israel zwischen Staatsgebiet und besetzten Gebieten zu unterscheiden. Dies betrifft etwa Handelsgeschäfte, die die Besatzung verfestigen, könnte aber etwa Kooperationen mit israelischen Institutionen wie etwa der Ariel Universität betreffen, die aus dem besetzten Westjordanland heraus operieren.

Angesichts der Tatsache, dass etwa auch das größte deutsche Verlagshaus Europas Axel Springer über sein israelisches Tochterunternehmen Yad2 einem «Intercept»-Bericht zufolge durch Online-Anzeigen von Hausverkäufen und -vermietungen im Westjordanland von Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik profitiert und die Siedlungspolitik somit wirtschaftlich verstetigt, wirft dieser Passus doch erhebliche Fragen auf. Deutschland und andere Mitglieder der internationalen Gemeinschaft müssten jetzt «alle strafrechtlichen, diplomatischen und wirtschaftlichen Mittel einsetzen, um ein Ende der Besatzung zu erzwingen», kommentierte Shai Barnes von B’Tselem.

Erstveräöffentlöicht im nd am 22. 7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183891.gaza-krieg-internationaler-gerichtshof-annexion-entrechtung-apartheid.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Grundrechtsverletzung durch die Hintertür

Mit der geplanten Antisemitismus-Resolution von Ampel und CDU sollen Gesinnungsprüfungen in Kunst und Wissenschaft zur Norm werden

Von Pauline Jäckels

Was vergangenen November scheiterte, könnte im kommenden Herbst gelingen – eine gemeinsame Bundestagsresolution »zum Schutz von jüdischem Leben in Deutschland«. Mit dabei: SPD, Grüne, FDP und CDU. Der erste Entwurf, der »nd« vorliegt, enthält neben verschiedenen Solidaritätsbekundungen auch einige Punkte, die massive Einschränkungen von Kunst- und Wissenschaftsfreiheit bedeuten könnten. Zuerst berichtete die »Zeit« darüber.

Eigentlich hätte die Resolution schon am 9. November 2023 verabschiedet werden sollen – am Jahrestag der antijüdischen Pogrome von 1938 und einen Monat nach der Hamas-Attacke vom 7. Oktober. Das gelang aber nicht. Erst preschte die CDU mit ihrem eigenen Entwurf vor, dann legte die Ampel nach. Beide Vorschläge landeten im Innenausschuss und blieben dort liegen.

Im neuen Entwurf, der laut Fraktionskreisen nicht final ist, wurden beide Entschließungsanträge von Ampel und CDU zusammengeführt. Und der jetzige Kompromisstext hat es in sich. Denn er sieht Gesinnungsprüfungen für Künstler und Wissenschaftler vor, die staatliche Förderung erhalten wollen.

Dabei sind drei Forderungen relevant, die schon die Union in einem früheren Papier formuliert hatte: Erstens wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Fördermittelvergabe zu prüfen, ob es weiterer »haushaltsrechtlicher Regelungen« bedarf, damit die Empfänger Förderungen »nicht für Antisemitismus verwenden«. Zweitens sollen zivilgesellschaftliche Organisationen beim Antrag auf Förderprojekte auf »eine Unterstützung oder Reproduktion von antisemitischen Narrativen« überprüft werden – und zwar laut Abgeordneten von Grüne und Union durch den Verfassungsschutz. Drittens soll diesen Prüfungen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus zugrunde gelegt werden.

Aus rechtlicher Sicht ist das extrem heikel: Im vergangenen Jahr hatte schon der Kultursenator Joe Chialo versucht, Kulturförderungen an ein Bekenntnis zum Existenzrechts Israels und gegen Antisemitismus nach der IHRA-Definition zu koppeln – und ist gescheitert. Die juristischen Bedenken waren zu groß.

Eine entsprechende Prüfung zu Präventivmaßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus in der Kultur, die Kulturstaatsministerin Claudia Roth in Auftrag gegeben hatte, kam zum Schluss: Die Pflicht, sich als Künstler oder Forscher zu bestimmten Werten zu bekennen, um förderwürdig zu sein, tangierten sowohl den »Schutzbereich der Meinungsfreiheit als auch denjenigen der Kunstfreiheit«. Mit dem Grundgesetz ist das also nicht vereinbar.

Darin auch noch den Verfassungsschutz zu involvieren dürfte ebenfalls schwierig werden: »Dem Verfassungsschutz flächendeckend eine solche Überprüfung zu überlassen, halte ich mit seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe schwer vereinbar,« kommentiert der Jurist Ralf Michaels. Der Wissenschaftler Illyas Saliba nennt das Vorhaben gegenüber »nd« »extrem besorgniserregend und nicht mit der grundgesetzlich verankerten Wissenschaftsfreiheit vereinbar.« Sicherheitsinstitutionen hätten in einer Demokratie in Prozessen der Wissenschaftsförderung keine Rolle zu spielen, so Saliba. »Das sind autoritäre Methoden die wir aus Diktaturen kennen.«

Problematisch ist außerdem, wozu sich Kunst- und Wissenschaft bekennen sollen. Die IHRA-Definition ist ausdrücklich als nicht als rechtsbindender Text gedacht – der Grund: Für eine rechtliche Anwendung ist sie zu vage formuliert. In einer von 13 Juristen geschriebenen Bewertung beim Verfassungsblog heißt es zudem: »Erfahrungen aus Kontexten, in denen die IHRA-Arbeitsdefinition als Regulierungsinstrument diente zeigen, dass sie für erhebliche Einschränkungen von Grundrechten genutzt wird – sehr häufig auch gegen Juden, die die Politik der jeweiligen Regierung Israels kritisieren.«

Weil eine Bundestagsresolution aber nichts rechtsbindend ist, könnte man sich über rechtliche Erwägungen hinwegsetzen. Genauso war es bei der BDS-Resolution von 2019, mit der das Parlament forderte, Gruppen und Institutionen die der antiisraelischen »Boycott, Divest, Sanction«-Bewegung Nahe stehen, keine Förderung oder Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Schon damals war die Kritik groß, auch aus Rechtssicht. Denn wer als BDS-nah gilt, ist völlig unklar. Angewendet wird die BDS-Resolution aber trotzdem: Künstlern werden auf Grundlage der Resolution Veranstaltungen oder Förderungen verwehrt und Gerichte zitieren sie in ihren Urteilen.

Erstveröffentlicht im nd v. 20.7. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DieWoche/2024-07-20/articles/13751399 (Abo)

Wir danken für das Publikationsrecht.

„Krieg gegen Selbstorganisierung“

Auch unter der Regierung Petro gehen die Angriffe auf soziale Bewegungen weiter, berichtet Sebastián Linero vom linken »Congreso de los Pueblos«. Eine humanitäre »Karawane« soll auf die Lage aufmerksam machen

Interview: Raul Zelik

Ihre Organisation, der Congreso de los Pueblos (Kongress der Völker), ist eine außerparlamentarische linke Bewegung. In den vergangenen Wochen wurde in den Medien über Sie berichtet, weil Sie die wichtigste Überlandstraße blockiert und in Bogotá Teile des Innenministeriums und der vatikanischen Nuntiatur besetzt haben. Worum ging es dabei?

Wir wollten darauf aufmerksam machen, dass paramilitärische Gruppen offenbar das Projekt verfolgen, den Congreso de los Pueblos auszulöschen – so wie es mit linken Organisationen und Parteien in Kolumbien schon öfter geschehen ist. Seit einigen Jahren rücken Paramilitärs in Regionen vor, in denen unsere Organisation aktiv ist, und ermorden unsere Anführer*innen. Das betrifft im Besonderen ländliche Gebiete in den Departments Cauca, Chocó, Antioquia, Bolívar und Arauca, aber auch Städte wie Cúcuta, Bogotá, Medellín, Cali und Popayán. Wir fordern, dass nicht nur die bewaffneten paramilitärischen Gruppen, sondern auch die zugrunde liegenden Strukturen endlich bekämpft werden. Die Existenz von Paramilitärs ist in Kolumbien eng mit der »Nationalen Sicherheitsdoktrin« verknüpft.

Was ist das für eine Doktrin?

Die USA verbreiten seit vielen Jahrzehnten in Lateinamerika eine Militärdoktrin, die die Bekämpfung des inneren politischen Feindes als wichtigste Aufgabe der Armee definiert. Die größte Aufmerksamkeit gilt in diesem Zusammenhang nicht der Guerilla, sondern der Verhinderung von Volksaufständen, die zu einer sozialen oder politischen Transformation führen könnten. Diese Doktrin muss abgeschafft werden! Des Weiteren gehören zur Bekämpfung des Paramilitarismus Maßnahmen gegen jene Leute, die die Paramilitärs finanzieren und politisch orientieren. Und schließlich haben wir gefordert, dass unsere Selbstschutz-Organisationen von der Regierung anerkannt werden.

Was meinen Sie mit »Selbstschutz«?

Indigene Gemeinschaften haben in Kolumbien eigene, nicht bewaffnete Strukturen aufgebaut – die sogenannten Guardias Indígenas. Mittlerweile besitzen auch bäuerliche und afrokolumbianische Communitys ähnliche Gruppen, die Konflikte im Inneren zu lösen und die Gemeinschaft ohne Waffen zu schützen versuchen. Aber auch regionale Menschenrechtsbüros und sogenannte humanitäre Korridore sind Teil unserer Selbstschutz-Strategie. Das wich­tig­ste Ziel der Protestaktionen allerdings war, das politische Projekt des Congreso de los Pueblos sichtbar zu machen: Wir kämpfen für »Volksmacht«, also für die Selbstregierung von Gemeinschaften. Das ist auch der Grund, warum wir verfolgt werden – weil wir die kolumbianische Gesellschaft grundlegend verändern wollen.Interview

Warum nehmen die paramilitärischen Angriffe ausgerechnet jetzt unter einem linken Präsidenten zu? Die Paramilitärs haben in Kolumbien doch noch nie ohne staatliche Unterstützung agiert.

Der Paramilitarismus hat bei uns immer wieder seine Form gewandelt. In den 2000er Jahren wurden große Massaker verübt und Millionen Menschen vertrieben – heute sind die Morde selektiver und weniger sichtbar. Seit einiger Zeit beobachten wir aber eine erneute Ausdehnung der Aktionen. Warum? Zum einen, weil der Armutsaufstand 2021 zu einer progressiven Regierung geführt hat. Der Paramilitarismus ist ein Instrument, um Reformen zu verhindern. Zum anderen geht es darum, Ressourcen auszubeuten. Der Süden des Departments Bolívar beispielsweise ist reich an Goldvorkommen. In Arauca, an der Grenze zu Venezuela, will man wieder Koka-Anbau durchsetzen. Dort haben Bauernorganisationen nämlich vor einigen Jahren dafür gesorgt, die Koka-Pflanzungen komplett zu eliminieren.

Wenn von Kolumbien die Rede ist, heißt es meist, der Rechtsstaat werde von illegalen bewaffneten Gruppen bedroht. Sie schildern es nun eher als Klassenkampf.

Ohne jeden Zweifel ist der Krieg in Kolumbien Ausdruck gewaltsamer Klassenauseinandersetzungen. Und zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes haben wir mit Gustavo Petro einen Staatschef, der nicht aus der herrschenden Klasse stammt. Allerdings regiert er in einem breiten Bündnis, zu dem auch Teile der Rechten gehören. Zudem kontrolliert die Regierung nur einen beschränkten Teil der Staatsmacht. Deshalb gehen die Auseinandersetzungen mit und im Staat weiter.

Wie blicken Sie als Linke auf Präsident Petro? Ist er für Sie eher Verbündeter oder Gegner?

Unser Ziel ist eine grundlegende Transformation der Gesellschaft. Wir unterstützen alle Reformen, die die Lebensverhältnisse der Mehrheit verbessern. In diesem Sinne sind wir für das Programm zur Hungerbekämpfung und für die Reformen im Justizapparat. Aber wir werden trotzdem auch weiter gegen jene Reformen auf die Straße gehen, die sich gegen die Bevölkerung richten. Ein Teil der Rechten ist an der Regierung beteiligt und versucht seine Interessen von dort aus durchzusetzen. Unser Verhalten gegenüber der Regierung hängt also von den konkreten Vorhaben ab.

Ab dem 23. Juli wird eine sogenannte Humanitäre Karawane, eine große Menschenrechtsdelegation, einen Monat lang durch Kolumbien reisen. Sie haben mit 100 anderen – kolumbianischen und internationalen – Organisationen zu dieser Aktion aufgerufen.

Wir werden mit mehreren Hundert Freiwilligen jene Kriegs- und Konfliktgebiete besuchen, in denen die Menschenrechtssituation besonders dramatisch ist. Viele dieser Gebiete sind Regionen, in denen der Congreso de los Pueblos verankert ist. Wir wollen Zeugenaussagen aufnehmen und international sichtbar machen, wie der Krieg gegen die Selbstorganisierung von Gemeinschaften geführt wird. In Kolumbien wird die politische Gewalt ja systematisch verschleiert. Im Department Arauca zum Beispiel gibt es eine paramilitärische Gruppe, die von einem ehemaligen Farc-Guerillero angeführt wird. Die Militärs benutzen diese Gruppe, um die regionale Bauernorganisation anzugreifen. Allein dieses Jahr wurden vier unserer Sprecher*innen in Arauca von dieser Gruppe ermordet.

»Identitäre« Politik und Klassenkämpfe werden gewöhnlich als Widerspruch betrachtet. Ihre Organisation versteht sich als »pluriethnische Klassenorganisation«. Auf welcher Grundlage arbeiten Indigene, Schwarze, Gewerkschafter*innen und Feminist*innen bei Ihnen zusammen?

In Lateinamerika waren es ethnische Gemeinschaften, die Widerstand gegen das koloniale Projekt geleistet haben: Indigene und in die Sklaverei verschleppte Schwarze haben ausgehend von ihren Territorien gekämpft. Später kamen Kämpfe der entstehenden Arbeiterklasse dazu. Und auch der Widerstand der Frauen und sexuellen Identitäten, die sich dem Patriarchat widersetzen, ist für uns Teil des Projekts. Wir kämpfen gegen jedes System von Herrschaft und Unterdrückung. »Für ein menschenwürdiges Leben für alle« – das ist unser Motto. Und wir wollen zusammenführen, was es an »Volksmacht«, also an Selbstregierung, in vielen Teilen unseres Landes bereits gibt.

Sebastián Linero ist Sprecher der linken Organisation Congreso de los Pueblos. An dem 2010 gegründeten Zusammen­schluss beteiligen sich Indigenen-, Schwarzen-, Bauern-, Stadtteil-, Studierenden- und Frauenorganisationen sowie Gewerk­­schaftsgruppen aus Kolumbien.

Erstveröffentlicht im nd v. 20.7. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DieWoche/2024-07-20/articles/13780216

Wir danken für das Publikationsrecht.

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