Bild: TV-Screenshot von Ingo Müller
Von Benedikt Hopmann
Südafrika hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beantragt, dass der Gerichtshof gegen Israel einstweilige Maßnahmen wegen Völkermord gegen die Palästinenser im Gaza anordnet.
Im Folgenden die Begründung Südafrikas für seine Klage.
Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist zu empfehlen, zunächst die Ausführungen zum Antrag auf vorläufige Maßnahmen zu lesen. Südafrika will mit diesem Antrag das völkermörderische Handeln Israels sofort stoppen. Diesen Antrag wird der Internationale Gerichtshof auch zuerst behandeln. Die Anhörungen werden live und auf Abruf (VOD) in den beiden Amtssprachen des Gerichtshofs, Englisch und Französisch, auf der website des Gerichtshofs und auf UN Web TV übertragen (siehe Pressemitteilung des IGH).
Die Anhörung Südafrikas vor dem Gerichtshof am 11. Januar 2024 10:00 12:00 Uhr ist hier zu sehen und zu hören.
Besonders bedeutsam sind die Tatsachen, die Südafrika unter “C. Völkermörderische Handlungen gegen das palästinensische Volk” vorträgt und die belegten Absichten, die israelische Politiker und Militärs damit verbinden.
Sehr wichtig auch die Tatsachen, die Südafrika unter “B. Hintergrund” anführt. Daraus geht hervor, dass es zu kurz gegriffen ist, wenn das Morden Israels im Gaza allein auf den Überfall der Hamas in Israel am 7. Oktober zurückgeführt wird. Südafrika verurteilte den Überfall auf Israel. In seiner Klageschrift beschreibt Südafrika allerdings auch, dass Israel den Gaza in ein Gefängniss verwandelte, in dem zwei Millionen Menschen seit 16 Jahren leben müssen. Es wird auch die Situation im Westjordan beschrieben, wo die Zahl der jüdischen Siedler von schätzungsweise 253.000 zur Zeit des Abschlusse der Osloer Verträge auf 700.000 im Jahr 2023 erhöht wurde.
Die gesamte Anklageschrift ist auf der website „Widerständig“ von Benedikt Hopmann abgedruckt:
https://widerstaendig.de/klageschrift-suedafrikas/#igh