Praxishandbuch Selbstverwaltung


Rechtsformen und Finanzierung für die Gründung von Kollektivbetrieben und Hausprojekten

Von Werner Ruhoff

Wie kann mensch sich eine andere Art des Wirtschaftens als die des „ewigen“ Geldvermehrens mit den sozialen und ökologischen Verwerfungen vorstellen? Das nachhaltige Anliegen der Autorin Elisabeth Voss ist die Vermittlung ihrer Erfahrungen und ihres Wissens aus der bunten Welt solidarischer Praktiken des Wirtschaftens, um die Entstehung neuer Unternehmen der Solidarischen Ökonomie zu unterstützen. In der von Kapitalverhältnissen beherrschten Gesellschaft erfüllt das Mittel der Befriedigung und Weckung von Bedürfnissen den Zweck einer endlosen Profitproduktion. Bei den Praktiken des alternativen Wirtschaftens ist der Zweck eine materielle, soziale und idelle Befriedigung ihrer Teilnehmer*innen.

Das Geld dient als Mittel zur Erfüllung dieses Zwecks, soweit die Praktizierenden das Geld nicht durch geldlose Beziehungen ersetzen wollen oder können. Die Autorin ist gelernte Betriebswirtin und hat mit ihrer praktischen Tätigkeit und ihrem journalistischen Schaffen einen reichen Erfahrungsschatz aus selbstverwalteten Strukturen und Netzwerken angesammelt. Während meiner Zeit in Köln-Mülheim nach der Jahrtausendwende beriet Elisabeth Voss uns während der kollektiven Planung für den Aufbau einer im Stadtteil zu verankernden Genossenschaft. Viele Jahre gehörte sie dem Herausgeberkollektiv der Zeitung Contraste, einem Organ für Selbstverwaltung, an. Die Autorin äußert sich in Beiträgen verschiedener Publikationen zu solidarischen Projekten und zur Frage einer demokratisch und ökologisch strukturierten Wirtschaft. Sie veranstaltet Seminare und hält Vorträge. Der Schwerpunkt ihres Interesses gilt einer Solidarischen Ökonomie, zu dem sie einen ausführlichen Wegweiser verfasste, den es inzwischen in zweiter, erweiteter Auflage gibt.

Ende 2025 erschien ihr neues Buch, das als ein Standard- und Nachschlagewerk für Menschen betrachtet werden kann, die Rat suchen, wenn sie ein selbstverwaltetes Unternehmen gründen wollen. Die Zielgruppen des fast 500 Seiten umfassenden Buches mit dem Titel Praxishandbuch Selbstverwaltung sind – so steht es im Vorwort – „die Gründer*innen von Kollektivbetrieben und Hausprojekten.“ In der Einleitung erläutert die Autorin ihr Verständnis von „Solidarischen Ökonomien“. Dazu zählt sie neben den Genossenschaften auch Care, Commons, feministiche Ökonomie und das Konzept Degrowth auf. Ihr geht es darum, dass sich solche „Alternativen zur herrschenden Ausbeutungsökonomie“ vermehren. Wesentliches Element solcher Alternativen ist, dass es nicht um eine persönliche Bereicherung auf Kosten anderer Menschen geht, sondern „um die Herstellung des Lebensnotwendigen, um ein gutes Leben für alle zu ermöglichen.“

Das Buch behandelt Projekte demokratischer Selbstverwaltung in Form von kollektiven Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen. Dass solche Rechtsformen ebenso wie die kapitalistische Wirtschaft und anonyme Märkte auch für Alternativbetriebe die Rahmenbedingungen stellen, deutet auf die altbekannte Frage hin, ob es ein richtiges Leben im falschen geben kann. Haben Solidarische Ökonomien das Potenzial zur positiven gesellschaftlichen Veränderung, oder sind sie nur Lückenfüller, wo das System soziale Leerstellen und Nöte verursacht? Die Autorin weist darauf hin, dass alternative Betriebe soziale Kämpfe nicht überflüssig machen. Dass eine solidarische Ökonomie von einer Wahlmöglichkeit zur Notwendigkeit werden könnte, bringt die Autorin mit den „zunehmenden Krisen und Kriegsgefahren“ hinsichtlich der aktuellen Weltsituation in Verbindung.

Das Buch ist mit der Einleitung in zwölf Kapitel gegliedert. Das beginnt mit Anregungen zur Kommunikation und Zusammenarbeit im Spannungsbogen möglicher Gruppenkonflikte. Im dritten Kapitel heißt es, dass die Rechtsform dem Projekt dient und nicht umgekehrt. Es geht um inhaltliche Fragen der Gruppenarchitektur, um Ziele, Qualifikationen, Räumlichkeiten und Zugehörigkeit; ebenso um die finanziellen Grundlagen und deren Quellen.

Ab dem vierten Kapitel geht es ans Eingemachte rechtlicher Fragen. Hier werden Grundbegriffe erläutert, und im fünften Kapitel werden Unternehmensformen vorgestellt. Dabei geht es u.a. um die Klärung, was Personengesellschaften und juristische Personen sind. Wichtig sind die Darstellungen der Haftungsbedingungen. Da die Aktiengesellschaft ausdrücklich auf die Vermehrung der Aktionärsvermögen ausgerichtet ist, wird diese Rechtsform nicht erklärt. Das sechste Kapitel behandelt die Rechtsform und Besonderheit der Genossenschaften.

Die Frage der Gemeinnützigkeit wird hinsichtlich der Zwecke und Steuern in Kapitel sieben beleuchtet. Finanzen und Grundbegriffe betriebswirtschaftlicher Kategorien werden im darauf folgenden Kapitel verständlich dargestellt, ebenso die Frage der Buchführung, der Steuern und Versicherungen. Zur Frage der im Kapitel Zehn erörterten Motivation, im Kollektivbetrieb zu arbeiten, gehört die eigentlich zentrale Bedeutung der Empfänger der Arbeit, eben der Kund*innen, die hier meines Erachtens zu kurz gekommen ist.

Wenn ich meine Produkte am Markt verkaufen muss, wie kann das Kollektiv seine Chancen und Risiken einschätzen? Wer hilft dabei, eine realistische Einschätzung zu gewinnen? Welche Einschätzungen, Erfahrungen bringen die Gründer*innen dazu selbst ein? Oder beschränkt sich das Kollektiv auf ihm vertraute Abnehmer*innen im politischen Freundeskreis oder in einem alternatven Netzwerk? Hier hätten ausführlichere Darstellungen der Bedeutung dieses Problems mehr Raum geben können.

Die elfte Kapitel dreht sich um alle Fragen, in ein Hausprojekt einzusteigen. Angefangen bei den Gründen gemeinschaftlichen Wohnens über den Erwerb oder den Bau eines Hauses und der Finanzierung, werden die Rechtsformen kollektiver Wohnprojekte erläutert. Es werden Projekte vorgestellt, u.a. das Mietshäuser-Syndikat oder die in Berlin-Kreuzberg ansässige Regenbogenfabrik.

Inzwischen gibt es zwar keine spektakulären Häuserbesetzungen mehr, aber in Anbetracht der akuten Wohnungslosigkeit vieler Menschen könnte die Erwähnung der Hausbesetzungen eine Anregung auf dem Feld sozialer Kämpfe sein. Das letzte Kapitel beschäftigt sich noch einmal mit speziellen Aspekten der in Kapitel fünf und sechs behandelten Unternehmensformen.

Wie passt eine Personengesellschaft oder Gmbh beispielsweise, ein Verein oder die Genossenschaft zum geplanten Vorhaben bzw. Projekt? Dazu gehören Fragen, wer in welcher Art am geplanten Projekt beteiligt werden soll und in welchem Ausmaß ist das mit wem zu finanzieren, woraus auch resultiert, dass es Beteiligte mit unterscheidbarer Bedeutung geben kann. Des Weiteren: wer ist vertretungsberechtigt? Benötigt mensch eine gesonderte Geschäftsführung bzw. einen Vorstand und einen Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen?

Auch die finanzielle Haftung wird noch einmal in den Zusammenhang mit der zu wählenden Rechtsform erwähnt. Die „einfachen Gesellschafter*innen oder Mitglieder“ von Gmbhs und Genossenschaften haften mit ihren Einlagen. Wenn sie „von der Haftung befreit“ befreit sind, wie es am Anfang des zwölften Kapitels heißt, kann das missverstanden werden. Gemeint ist wohl, dass diese Personen nicht über ihre Kapitaleinlagen und die Bestimmungen der Satzung hinaus haften und sie von den „Verpflichtungen und Haftungsrisiken“ der Geschäftsführung und des Vorstandes befreit sind. In den Kapiteln fünf und sechs sind die Haftungsbedingungen konkret erläutert.

Das Werk entählt einen umfangreichen Anhang, u.a. mit zahlreichen Internetadressen. Der Text ist gut, verständlich geschrieben und mit wertvollen Hinweisen versehen; auch bezüglich des gegenseitigen Umgangs und der respektvollen Achtsamkeit miteinander. Für Menschen, die beabsichtigen, ein selbstverwaltetes Unternehmen zu gründen, erfüllt es den Zweck, sich kundig zu machen und mit gezielten Fragestellungen bei Rechtsberatern und Kreditinstituten im Bedarfsfall aufzutreten. Darüber hinaus ist es ein Nachschlagewerk bei auftretenden Fragen, die sich im Verlauf des Gründungsprozesses und danach ergeben.

Autorin: Elisabeth Voss – 475 Seiten; 39 € – Transcript Verlag 2025

Wir danken Autorin und Rezensenten.

Here’s to You

Überlegungen zu einem bewegenden Protestsong von Joan Baez aus den 1970er Jahren.

Von MOSHE ZUCKERMANN

Titelmotiv: Paul Klee: Angelus Novus (1920). Bild: public domain

“Here’s to You” ist ein 1971 veröffentlichter Song, gesungen von Joan Baez, der legendären Figur im US-amerikanischen Politaktivismus der 60er und 70er Jahre des 20. Jahrhunderts. Komponiert hat ihn der 2020 verstorbene italienische Komponist und Dirigent Ennio Morricone, der – in vielen Genres bewandert – auch die Musik für antifaschistische und sozialistisch gesinnte Filme schrieb.

Gewidmet war der Song, der auch einen Teil des Soundtracks für den Film “Sacco e Vanzetti” bildete, Ferdinando “Nicola” Sacco und Bartolomeo Vanzetti. Beide, Angehörige der US-amerikanischen anachistischen Arbeiterbewegung, wurden 1921 in einem zutiefst umstrittenen Prozess des doppelten Raubmordes angeklagt, für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Eine massive internationale Protestbewegung versuchte, das Urteil mit dem Argument auszusetzen, es handle sich um einen ideologisch motivierten Justizmord. Vergeblich – am 23. August 1927 wurden die beiden hingerichtet. 50 Jahre später erhielten sie durch den Gouverneur von Massachusetts, Michael Dukakis, die postume Rehabilitation.

Der von Joan Baez verfasste Text des Songs lautet: “Here’s to you, Nicola and Bart / Rest forever here in our hearts / The last and final moment is yours / That agony is your triumph.” Nicht von ungefähr schrieb jemand in den sozialen Medien beim Hören der historischen Aufnahme von Joan Baez: “Wie kann ein Song von nur vier Zeilen so bedeutungsvoll sein?” Die Verwunderung wächst noch, wenn man bedenkt, dass die herzzerreißend schöne Vertonung dieser Zeilen durch Morricone ganz schlicht gehalten ist und achtmal hintereinander wiederholt wird, freilich mit gesteigertem Tonvolumen und Emphase. Man muss schon sehr an sich halten, um sich dem tiefen emotionalen Effekt dieses Songs zu entwinden, erst recht, wenn man seinen historischen Hintergrund kennt und sich der Gesinnung und dem Kampf der beiden Heroen verpflichtet weiß.

„Joan Baez – Here’s to you, Nicola and Bart“ direkt öffnen

Diese Einstellung teilen freilich nicht alle. Man vergleiche nur die deutschsprachige Wikipedia-Eintragung zum Song mit der englischsprachigen. In letzterer ist man merklich darauf bedacht, die kriminelle Schuld der beiden hingerichteten Anarchisten zu betonen und als erwiesen darzustellen. Ungeachtet der Einsicht, dass der juristische Verstand letztlich jeden zu kriminalisieren vermag, wenn er es darauf anlegt – wer könnte sich schon rühmen, völlig unbescholten zu sein? –, erhebt sich stets die Frage, welches Interesse einem solchen “Gerechtigkeits”-Begehren zugrunde liege.

Was an Sacco und Vanzetti durch die amerikanische Justiz ausgemerzt werden sollte, waren weniger die für schuldig befundenen Träger der (vermeintlich) kriminellen Handlung, als vielmehr ihre politische und soziale Gesinnung. In einer gestählten kapitalistischen Gesellschaftsordnung bildet die rigide Einforderung von Law and Order die formal legitime, gleichwohl manipulativ ideologisierte Maßnahme zur Verfolgung jener, die sich als strukturelle Opfer der Ordnung gegen ebendiese zu empören trachten. Die Staatsmacht ist stets darum bemüht, antiautoritäre “Störenfriede” und idealistische Politaktivisten auszuhebeln. Wenn diese die gesellschaftliche Ordnung nicht wirklich bedrohen, kann man sie mit legalem Demonstrationsrecht und dergleichen gewähren lassen. Zuweilen sind sie auch verführ- und integrierbar. Oft ist die Macht aber bestrebt, ein Exempel zu statuieren; dann bemächtigt sie sich der als “Anarchisten” bzw. “Terroristen” pauschal Apostrophierten, macht ihnen den Prozess und treibt sie gelegentlich in den Suizid oder exekutiert sie einfach. Den Freiheitskämpfern dieser Welt stehen selten die Massen bei. Was sie hoffen dürfen, ist, dass sie für immer in den Herzen jener ruhen werden, für die sie gekämpft haben, dass der letzte und endgültige Augenblick der ihre sein und die Todesqual ihr Triumph bleiben werde.

Vanzetti und Sacco vor Gericht 1923. Bild: Boston Public Library/gemeinfrei

Der Gedanke, dass vergangene Generationen späteren Generationen einen “Auftrag” erteilen, findet sich am deutlichsten in der zweiten These von Walter Benjamins Schrift “Über den Begriff der Geschichte”. Benjamin formuliert dort die Idee einer Verpflichtung der Gegenwart gegenüber den Vergangenen fast explizit. Die zentrale Passage lautet: “Es gibt eine geheime Verabredung zwischen den gewesenen Geschlechtern und unserem. Dann sind wir auf der Erde erwartet worden. Dann ist uns wie jeder Generation, die vor uns war, eine schwache messianische Kraft mitgegeben, an welche die Vergangenheit Anspruch hat.”

Um es genauer zu sagen: Vergangene Generationen “erteilen” den späteren keinen Auftrag im Sinne eines bewussten Mandats, sondern erheben einen Anspruch an sie. Die Gegenwart steht in einer Art Schuld- oder Verantwortungsverhältnis zu den Besiegten, Unterdrückten und Unerlösten der Vergangenheit. Die Lebenden sollen vergangene Niederlagen und verdrängte Möglichkeiten nicht vergessen, sondern im Handeln der Gegenwart “einlösen” oder retten. Benjamin meinte dabei nicht einfache Traditionspflege oder Ahnenverehrung. Der “Auftrag” ist politisch und geschichtsphilosophisch: Die Gegenwart soll die unterdrückte Vergangenheit gegen die Siegergeschichte zur Geltung bringen – in den besagten Geschichtsthesen Benjamins später oft als Rettung der Besiegten gegen den Fortschrittsmythos formuliert.

Bei Ernst Bloch findet sich oft das Zitat “Unsere Enkel fechten’s besser aus”, das aus dem Lied “Wir sind des Geyers schwarzer Haufen” entnommen ist, einem politischen Lied über den deutschen Bauernkrieg und den Bauernführer Florian Geyer. In der letzten Strophe heißt es sinngemäß: “Geschlagen gehen wir nach Haus, / unsere Enkel fechten’s besser aus.” Das Lied entstand allerdings nicht im 16. Jahrhundert, sondern wurde erst in den 1920er Jahren im Umfeld der Bündischen Jugend gedichtet, den Bauernkrieg rückblickend romantisierend. Das muss hervorgehoben werden, denn die Zeile wird (mithin von Bloch selbst) oft fälschlich direkt den Bauern von 1525 oder Thomas Müntzer zugeschrieben. Es gibt dafür aber keine gesicherte zeitgenössische Quelle aus dem Bauernkrieg.

Die Formulierung wurde später vielfach aufgegriffen – etwa als Buchtitel oder Motto zur Erinnerung an den deutschen Bauernkrieg. Bei Ernst Bloch taucht die Formel in Zusammenhang mit seinem allgemeinen Interesse am Bauernkrieg, besonders aber an Thomas Müntzer auf. Ihm gilt der Satz als eine Art Vermächtnis der geschlagenen Bauern, so etwa in seinem Buch “Thomas Müntzer als Theologe der Revolution” (1921, später überarbeitet). Dort erscheint die Idee des “unerledigten” Bauernkrieges als Hoffnung über die Niederlage hinaus, und in diesem Sinne schreibt er Müntzer diese Losung zu, wie sich der Sekundärliteratur ausdrücklich entnehmen lässt. Historisch gesichert ist das aber nicht. Die nachweisbare Verbreitung der exakten Formulierung findet sich, wie gesagt, erst viel später, insbesondere im Lied “Wir sind des Geyers schwarzer Haufen” aus dem 20. Jahrhundert.

Das Problem der historischen Zuordnung relativiert sich indes, wenn man die oben erwähnte zweite These Benjamins in den Zusammenhang mit der berühmtesten These aus Benjamins Schrift stellt – der neunten These über den “Engel der Geschichte”. Der Zusammenhang ist enger, als es auf den ersten Blick erscheint. In der zweiten These entwickelt Benjamin, wie gesagt, die Idee eines Anspruchs der Vergangenheit an die Gegenwart: Frühere Generationen der Besiegten und Unterdrückten haben eine unerfüllte Hoffnung, auf die spätere Generationen antworten sollen. Geschichte ist deshalb nicht neutraler Fortschritt, sondern eine Verpflichtung.

In der neunten These zeigt Benjamin dann, warum diese Verpflichtung nötig ist. Er beschreibt (angeregt von Paul Klees Bild Angelus Novus) einen Engel, der rückwärts in die Zukunft getrieben wird: Der Engel sieht die Vergangenheit nicht als Kette von Ereignissen, sondern als “eine einzige Katastrophe”, die “unablässig Trümmer auf Trümmer häuft”. Der Sturm, der in seine Flügel bläst und ihn in die Zukunft treibt, sei das, was wir “Fortschritt” nennen. Die moderne Geschichtserzählung feiert den Fortschritt, vergisst dabei aber die Opfer und die Zerstörungen, den dieser Progress mitverursacht hat.

Historisches Denken soll, Benjamin zufolge, die Perspektive der Sieger unterbrechen und die “verschütteten” Hoffnungen der Unterdrückten retten. Daher sein berühmtes Postulat, der Historiker bzw. politisch Handelnde soll Geschichte “gegen den Strich bürsten”: Geschichte nicht aus Sicht der Sieger erzählen, sondern aus der Sicht jener, die verloren haben. Er kritisiert dabei den linearen Fortschrittsglauben und fordert eine materialistische Geschichtsbetrachtung. In der sechsten These seiner Schrift heißt es entsprechend: “Das wahre Bild der Vergangenheit huscht vorbei. Nur als Bild, das auf Nimmerwiedersehen im Augenblick seiner Erkennbarkeit eben aufblitzt, ist die Vergangenheit festzuhalten. […] Denn es ist ein unwiederbringliches Bild der Vergangenheit, das mit jeder Gegenwart zu verschwinden droht, die sich nicht als in ihm gemeint erkannte.”

Im Anschluss daran führt er den oft zitierten Kernsatz aus: “Die Gefahr droht sowohl dem Bestand der Tradition wie ihren Empfängern. Für beide ist sie ein und dieselbe: sich zum Werkzeug der herrschenden Klasse herzugeben.” Die Geschichte der Unterdrückten droht also in Vergessenheit zu geraten. Die herrschende Klasse benutzt die Geschichtsschreibung als Instrument, weshalb sich der materialistisch gesinnte Historiker den im geschichtlichen Moment “aufblitzenden” Erinnerungen stellen muß. In der siebten These gewinnt dieses Postulat an Dringlichkeit: “Es gibt kein Dokument der Kultur, das nicht zugleich ein Dokument der Barbarei ist. Und wie es nicht von sich aus frei ist von Barbarei, so ist es auch der Prozeß der Überlieferung nicht, in dem es von dem einen an den anderen übergegangen ist. Der historische Materialist distanziert sich daher von ihr, so weit es irgend geht. Er betrachtet es als seine Aufgabe, die Geschichte gegen den Strich zu bürsten.”

Die Erkenntnis, dass Kulturgeschichte untrennbar mit barbarisher Gewalt und Ausbeutung verbunden ist, mündet für Benjamin in die rigorose Forderung, die Geschichte nicht als unproblematische Erfolgsgeschichte der Zivilisation zu lesen, sondern sie “gegen den Strich zu bürsten”, mithin die hegemoniale Geschichtssicht der Herrschenden kraft der Perspektive der historischen Opfer immer wieder kritisch zu hinterfragen.

In den vier Zeilen des Songs von Joan Baez hat sich die Essenz dieses widerständigen Postulats berührend sedimentiert.

Moshe Zuckermann

Moshe Zuckermann wuchs als Sohn polnisch-jüdischer Holocaust-Überlebender in Tel Aviv auf. Seine Eltern emigrierten 1960 nach Frankfurt am Main. Nach seiner Rückkehr nach Israel im Jahr 1970 studierte er an der Universität Tel Aviv, wo er am Institute for the History and Philosophy of Science and Ideas lehrte und das Institut für deutsche Geschichte leitete. 2018 wurde er emeritiert. Sein Buch In der Wüste der Gegenwart, das er zusammen mit Florian Rötzer geschrieben hat, erscheint demnächst.
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Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 4.7. 2026
Here is to you

Wir danken für das Publikationsrecht.

Zeit für das, was wir wollen

Sina Reisch und Indigo Drau fehlt die Utopie in aktuellen Klassenkämpfen

Titelbild: Skulpturenweg im Unterengadin (Schweiz) Foto: Jochen Gester

Am ersten Mai 1886 in Chicago singen Tausende Arbeiter*innen ein Lied. Sie stehen eng aneinander gedrängt in tiefen Häuserschluchten. Es ist Samstag – trotzdem sind die Arbeiter*innen im Streik. Sie sollten nicht hier sein. Sie sollten in Fabriken am Fließband Tierkadaver zerlegen oder Kleidung nähen, denn sie arbeiten zehn Stunden an sechs Tagen die Woche. Aber heute arbeiten sie nicht. Sie haben sich hier versammelt und singen: »Eight hours for work, eight hours for rest, eight hours for what we will!« (deutsch: »Acht Stunden für die Arbeit, acht Stunden für die Erholung, acht Stunden für das, was wir wollen!«)

Vier Tage später werden sich noch mal Arbeiter*innen am Haymarket versammeln, diesmal deutlich weniger. Zuvor hatte die Polizei mindestens sechs Arbeiter am Streikposten erschossen, die für den Achtstundentag gekämpft hatten. An diesem 4. Mai geht eine Bombe hoch, es kommt zu einer Schießerei, im Folgenden werden acht Anarchisten zu Tode verurteilt. Der 1. Mai wird zum Internationalen Tag der Arbeiterklasse – in Gedenken an die ermordeten Anarchisten und an den Kampf für den Achtstundentag.Sina Reisch und Indigo Drau

Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Schlaf, acht Stunden für das, was wir wollen: 1886 ist das eine Utopie. Im frühen Kapitalismus gibt es so etwas wie Freizeit für Arbeiter*innen nicht, die Vorstellung allein erscheint der Obrigkeit anrüchig. In den USA wird es nach dieser blutigen Auseinandersetzung noch ein halbes Jahrhundert dauern und noch viele Streiks und Kämpfe brauchen, bis diese Utopie Wirklichkeit wird und der Achtstundentag gesetzlich festgeschrieben ist.

Acht Stunden für das, was wir wollen, war also vor 150 Jahren eine Utopie. Und zugleich wurde diese Utopie deshalb erkämpft, weil diejenigen, die für sie stritten, eine noch viel größere Utopie vor Augen hatten: die klassenlose Gesellschaft.

Heute ist nicht nur der Achtstundentag unter Beschuss, auch der Sozialstaat wird geschreddert. Kürzungen in der Gesundheitsversorgung, im öffentlichen Dienst und bei Sozialleistungen sind mit dem Haushalt 2027 und der Finanzplanung bis 2030 beschlossene Sache. Schulden sollen trotzdem aufgenommen werden – für die Aufrüstung. Widerstand regt sich wenig. Begründet wird der Sozialabbau für Aufrüstung von den Sozialdemokraten so: »Inmitten massiver Turbulenzen, Unsicherheit und Krisen schaffen wir Verbindlichkeit und Planungssicherheit.« Die Masche scheint zu ziehen. In Zeiten der tödlichen Hitzewellen, der imperialistischen Kriege und der Rezession klammern Menschen sich an das, was noch so etwas wie Sicherheit geben kann. Lieber zehn Stunden arbeiten, als den Arbeitsplatz zu verlieren.

Um aber diesem historischen Angriff auf das, was die Arbeiter*innenklasse erkämpft hat, etwas entgegenzusetzen, bräuchte es statt Abstiegsangst Utopie. Eine konkrete, wie es vor 150 Jahren der Wunsch nach acht Stunden Freizeit war. Und eine Utopie am Horizont, die nicht zuletzt als Drohkulisse für Staat und Kapital dient.

Trotz enormer Produktivitätssteigerungen im Arbeitsprozess kam es zuletzt nicht zu der massenhaften Forderung nach einem Vierstundentag. Stattdessen wurden die Arbeiter*innen im Globalen Norden mit einer zuvor unvorstellbaren Menge an Konsumgütern erstickt.

Heute bringt die Verbreitung von KI nicht etwa ein Versprechen von mehr Zeit für das, was wir wollen, sondern Angst vor Arbeitsplatzverlust und Degradierung. Im Kapitalismus ist das eine durchaus berechtigte Angst. Denn technische Entwicklung bringt in diesem Wirtschaftssystem nicht weniger Arbeit, sondern im Zweifel sogar mehr davon. Neue Technologie führt meist zu einer sinkenden Profitrate. Um Profit zu sichern, wird Arbeit verdichtet: Der Arbeitstag wird dann noch stressiger, der Burnout kommt schneller.

Die Angst vor den Folgen der KI ist also berechtigt. Gleichzeitig zeigt diese Technologie die klaffende Lücke auf, die es schwer macht, dieser Angst kollektiv etwas entgegenzusetzen: Die Vorstellung eines guten Lebens ohne Kapitalismus – mit vielen Stunden Zeit für das, was auch immer wir tun wollen.

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Sina Reisch und Indigo Drau erzählen sich in ihrem Geschichtspodcast „Geschichte der kommenden Welten“ von Menschen, die für eine bessere kommende Welt gekämpft haben. Die beiden sind seit vielen Jahren in sozialen Bewegungen aktiv.

Erstveröffentlicht im nd v. 9.7. 2026
Zeit, für das, was wir wollen

Wir danken für das Publikationsrecht.

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