Here’s to You

Überlegungen zu einem bewegenden Protestsong von Joan Baez aus den 1970er Jahren.

Von MOSHE ZUCKERMANN

Titelmotiv: Paul Klee: Angelus Novus (1920). Bild: public domain

“Here’s to You” ist ein 1971 veröffentlichter Song, gesungen von Joan Baez, der legendären Figur im US-amerikanischen Politaktivismus der 60er und 70er Jahre des 20. Jahrhunderts. Komponiert hat ihn der 2020 verstorbene italienische Komponist und Dirigent Ennio Morricone, der – in vielen Genres bewandert – auch die Musik für antifaschistische und sozialistisch gesinnte Filme schrieb.

Gewidmet war der Song, der auch einen Teil des Soundtracks für den Film “Sacco e Vanzetti” bildete, Ferdinando “Nicola” Sacco und Bartolomeo Vanzetti. Beide, Angehörige der US-amerikanischen anachistischen Arbeiterbewegung, wurden 1921 in einem zutiefst umstrittenen Prozess des doppelten Raubmordes angeklagt, für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Eine massive internationale Protestbewegung versuchte, das Urteil mit dem Argument auszusetzen, es handle sich um einen ideologisch motivierten Justizmord. Vergeblich – am 23. August 1927 wurden die beiden hingerichtet. 50 Jahre später erhielten sie durch den Gouverneur von Massachusetts, Michael Dukakis, die postume Rehabilitation.

Der von Joan Baez verfasste Text des Songs lautet: “Here’s to you, Nicola and Bart / Rest forever here in our hearts / The last and final moment is yours / That agony is your triumph.” Nicht von ungefähr schrieb jemand in den sozialen Medien beim Hören der historischen Aufnahme von Joan Baez: “Wie kann ein Song von nur vier Zeilen so bedeutungsvoll sein?” Die Verwunderung wächst noch, wenn man bedenkt, dass die herzzerreißend schöne Vertonung dieser Zeilen durch Morricone ganz schlicht gehalten ist und achtmal hintereinander wiederholt wird, freilich mit gesteigertem Tonvolumen und Emphase. Man muss schon sehr an sich halten, um sich dem tiefen emotionalen Effekt dieses Songs zu entwinden, erst recht, wenn man seinen historischen Hintergrund kennt und sich der Gesinnung und dem Kampf der beiden Heroen verpflichtet weiß.

„Joan Baez – Here’s to you, Nicola and Bart“ direkt öffnen

Diese Einstellung teilen freilich nicht alle. Man vergleiche nur die deutschsprachige Wikipedia-Eintragung zum Song mit der englischsprachigen. In letzterer ist man merklich darauf bedacht, die kriminelle Schuld der beiden hingerichteten Anarchisten zu betonen und als erwiesen darzustellen. Ungeachtet der Einsicht, dass der juristische Verstand letztlich jeden zu kriminalisieren vermag, wenn er es darauf anlegt – wer könnte sich schon rühmen, völlig unbescholten zu sein? –, erhebt sich stets die Frage, welches Interesse einem solchen “Gerechtigkeits”-Begehren zugrunde liege.

Was an Sacco und Vanzetti durch die amerikanische Justiz ausgemerzt werden sollte, waren weniger die für schuldig befundenen Träger der (vermeintlich) kriminellen Handlung, als vielmehr ihre politische und soziale Gesinnung. In einer gestählten kapitalistischen Gesellschaftsordnung bildet die rigide Einforderung von Law and Order die formal legitime, gleichwohl manipulativ ideologisierte Maßnahme zur Verfolgung jener, die sich als strukturelle Opfer der Ordnung gegen ebendiese zu empören trachten. Die Staatsmacht ist stets darum bemüht, antiautoritäre “Störenfriede” und idealistische Politaktivisten auszuhebeln. Wenn diese die gesellschaftliche Ordnung nicht wirklich bedrohen, kann man sie mit legalem Demonstrationsrecht und dergleichen gewähren lassen. Zuweilen sind sie auch verführ- und integrierbar. Oft ist die Macht aber bestrebt, ein Exempel zu statuieren; dann bemächtigt sie sich der als “Anarchisten” bzw. “Terroristen” pauschal Apostrophierten, macht ihnen den Prozess und treibt sie gelegentlich in den Suizid oder exekutiert sie einfach. Den Freiheitskämpfern dieser Welt stehen selten die Massen bei. Was sie hoffen dürfen, ist, dass sie für immer in den Herzen jener ruhen werden, für die sie gekämpft haben, dass der letzte und endgültige Augenblick der ihre sein und die Todesqual ihr Triumph bleiben werde.

Vanzetti und Sacco vor Gericht 1923. Bild: Boston Public Library/gemeinfrei

Der Gedanke, dass vergangene Generationen späteren Generationen einen “Auftrag” erteilen, findet sich am deutlichsten in der zweiten These von Walter Benjamins Schrift “Über den Begriff der Geschichte”. Benjamin formuliert dort die Idee einer Verpflichtung der Gegenwart gegenüber den Vergangenen fast explizit. Die zentrale Passage lautet: “Es gibt eine geheime Verabredung zwischen den gewesenen Geschlechtern und unserem. Dann sind wir auf der Erde erwartet worden. Dann ist uns wie jeder Generation, die vor uns war, eine schwache messianische Kraft mitgegeben, an welche die Vergangenheit Anspruch hat.”

Um es genauer zu sagen: Vergangene Generationen “erteilen” den späteren keinen Auftrag im Sinne eines bewussten Mandats, sondern erheben einen Anspruch an sie. Die Gegenwart steht in einer Art Schuld- oder Verantwortungsverhältnis zu den Besiegten, Unterdrückten und Unerlösten der Vergangenheit. Die Lebenden sollen vergangene Niederlagen und verdrängte Möglichkeiten nicht vergessen, sondern im Handeln der Gegenwart “einlösen” oder retten. Benjamin meinte dabei nicht einfache Traditionspflege oder Ahnenverehrung. Der “Auftrag” ist politisch und geschichtsphilosophisch: Die Gegenwart soll die unterdrückte Vergangenheit gegen die Siegergeschichte zur Geltung bringen – in den besagten Geschichtsthesen Benjamins später oft als Rettung der Besiegten gegen den Fortschrittsmythos formuliert.

Bei Ernst Bloch findet sich oft das Zitat “Unsere Enkel fechten’s besser aus”, das aus dem Lied “Wir sind des Geyers schwarzer Haufen” entnommen ist, einem politischen Lied über den deutschen Bauernkrieg und den Bauernführer Florian Geyer. In der letzten Strophe heißt es sinngemäß: “Geschlagen gehen wir nach Haus, / unsere Enkel fechten’s besser aus.” Das Lied entstand allerdings nicht im 16. Jahrhundert, sondern wurde erst in den 1920er Jahren im Umfeld der Bündischen Jugend gedichtet, den Bauernkrieg rückblickend romantisierend. Das muss hervorgehoben werden, denn die Zeile wird (mithin von Bloch selbst) oft fälschlich direkt den Bauern von 1525 oder Thomas Müntzer zugeschrieben. Es gibt dafür aber keine gesicherte zeitgenössische Quelle aus dem Bauernkrieg.

Die Formulierung wurde später vielfach aufgegriffen – etwa als Buchtitel oder Motto zur Erinnerung an den deutschen Bauernkrieg. Bei Ernst Bloch taucht die Formel in Zusammenhang mit seinem allgemeinen Interesse am Bauernkrieg, besonders aber an Thomas Müntzer auf. Ihm gilt der Satz als eine Art Vermächtnis der geschlagenen Bauern, so etwa in seinem Buch “Thomas Müntzer als Theologe der Revolution” (1921, später überarbeitet). Dort erscheint die Idee des “unerledigten” Bauernkrieges als Hoffnung über die Niederlage hinaus, und in diesem Sinne schreibt er Müntzer diese Losung zu, wie sich der Sekundärliteratur ausdrücklich entnehmen lässt. Historisch gesichert ist das aber nicht. Die nachweisbare Verbreitung der exakten Formulierung findet sich, wie gesagt, erst viel später, insbesondere im Lied “Wir sind des Geyers schwarzer Haufen” aus dem 20. Jahrhundert.

Das Problem der historischen Zuordnung relativiert sich indes, wenn man die oben erwähnte zweite These Benjamins in den Zusammenhang mit der berühmtesten These aus Benjamins Schrift stellt – der neunten These über den “Engel der Geschichte”. Der Zusammenhang ist enger, als es auf den ersten Blick erscheint. In der zweiten These entwickelt Benjamin, wie gesagt, die Idee eines Anspruchs der Vergangenheit an die Gegenwart: Frühere Generationen der Besiegten und Unterdrückten haben eine unerfüllte Hoffnung, auf die spätere Generationen antworten sollen. Geschichte ist deshalb nicht neutraler Fortschritt, sondern eine Verpflichtung.

In der neunten These zeigt Benjamin dann, warum diese Verpflichtung nötig ist. Er beschreibt (angeregt von Paul Klees Bild Angelus Novus) einen Engel, der rückwärts in die Zukunft getrieben wird: Der Engel sieht die Vergangenheit nicht als Kette von Ereignissen, sondern als “eine einzige Katastrophe”, die “unablässig Trümmer auf Trümmer häuft”. Der Sturm, der in seine Flügel bläst und ihn in die Zukunft treibt, sei das, was wir “Fortschritt” nennen. Die moderne Geschichtserzählung feiert den Fortschritt, vergisst dabei aber die Opfer und die Zerstörungen, den dieser Progress mitverursacht hat.

Historisches Denken soll, Benjamin zufolge, die Perspektive der Sieger unterbrechen und die “verschütteten” Hoffnungen der Unterdrückten retten. Daher sein berühmtes Postulat, der Historiker bzw. politisch Handelnde soll Geschichte “gegen den Strich bürsten”: Geschichte nicht aus Sicht der Sieger erzählen, sondern aus der Sicht jener, die verloren haben. Er kritisiert dabei den linearen Fortschrittsglauben und fordert eine materialistische Geschichtsbetrachtung. In der sechsten These seiner Schrift heißt es entsprechend: “Das wahre Bild der Vergangenheit huscht vorbei. Nur als Bild, das auf Nimmerwiedersehen im Augenblick seiner Erkennbarkeit eben aufblitzt, ist die Vergangenheit festzuhalten. […] Denn es ist ein unwiederbringliches Bild der Vergangenheit, das mit jeder Gegenwart zu verschwinden droht, die sich nicht als in ihm gemeint erkannte.”

Im Anschluss daran führt er den oft zitierten Kernsatz aus: “Die Gefahr droht sowohl dem Bestand der Tradition wie ihren Empfängern. Für beide ist sie ein und dieselbe: sich zum Werkzeug der herrschenden Klasse herzugeben.” Die Geschichte der Unterdrückten droht also in Vergessenheit zu geraten. Die herrschende Klasse benutzt die Geschichtsschreibung als Instrument, weshalb sich der materialistisch gesinnte Historiker den im geschichtlichen Moment “aufblitzenden” Erinnerungen stellen muß. In der siebten These gewinnt dieses Postulat an Dringlichkeit: “Es gibt kein Dokument der Kultur, das nicht zugleich ein Dokument der Barbarei ist. Und wie es nicht von sich aus frei ist von Barbarei, so ist es auch der Prozeß der Überlieferung nicht, in dem es von dem einen an den anderen übergegangen ist. Der historische Materialist distanziert sich daher von ihr, so weit es irgend geht. Er betrachtet es als seine Aufgabe, die Geschichte gegen den Strich zu bürsten.”

Die Erkenntnis, dass Kulturgeschichte untrennbar mit barbarisher Gewalt und Ausbeutung verbunden ist, mündet für Benjamin in die rigorose Forderung, die Geschichte nicht als unproblematische Erfolgsgeschichte der Zivilisation zu lesen, sondern sie “gegen den Strich zu bürsten”, mithin die hegemoniale Geschichtssicht der Herrschenden kraft der Perspektive der historischen Opfer immer wieder kritisch zu hinterfragen.

In den vier Zeilen des Songs von Joan Baez hat sich die Essenz dieses widerständigen Postulats berührend sedimentiert.

Moshe Zuckermann

Moshe Zuckermann wuchs als Sohn polnisch-jüdischer Holocaust-Überlebender in Tel Aviv auf. Seine Eltern emigrierten 1960 nach Frankfurt am Main. Nach seiner Rückkehr nach Israel im Jahr 1970 studierte er an der Universität Tel Aviv, wo er am Institute for the History and Philosophy of Science and Ideas lehrte und das Institut für deutsche Geschichte leitete. 2018 wurde er emeritiert. Sein Buch In der Wüste der Gegenwart, das er zusammen mit Florian Rötzer geschrieben hat, erscheint demnächst.
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Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 4.7. 2026
Here is to you

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Zeit für das, was wir wollen

Sina Reisch und Indigo Drau fehlt die Utopie in aktuellen Klassenkämpfen

Titelbild: Skulpturenweg im Unterengadin (Schweiz) Foto: Jochen Gester

Am ersten Mai 1886 in Chicago singen Tausende Arbeiter*innen ein Lied. Sie stehen eng aneinander gedrängt in tiefen Häuserschluchten. Es ist Samstag – trotzdem sind die Arbeiter*innen im Streik. Sie sollten nicht hier sein. Sie sollten in Fabriken am Fließband Tierkadaver zerlegen oder Kleidung nähen, denn sie arbeiten zehn Stunden an sechs Tagen die Woche. Aber heute arbeiten sie nicht. Sie haben sich hier versammelt und singen: »Eight hours for work, eight hours for rest, eight hours for what we will!« (deutsch: »Acht Stunden für die Arbeit, acht Stunden für die Erholung, acht Stunden für das, was wir wollen!«)

Vier Tage später werden sich noch mal Arbeiter*innen am Haymarket versammeln, diesmal deutlich weniger. Zuvor hatte die Polizei mindestens sechs Arbeiter am Streikposten erschossen, die für den Achtstundentag gekämpft hatten. An diesem 4. Mai geht eine Bombe hoch, es kommt zu einer Schießerei, im Folgenden werden acht Anarchisten zu Tode verurteilt. Der 1. Mai wird zum Internationalen Tag der Arbeiterklasse – in Gedenken an die ermordeten Anarchisten und an den Kampf für den Achtstundentag.Sina Reisch und Indigo Drau

Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Schlaf, acht Stunden für das, was wir wollen: 1886 ist das eine Utopie. Im frühen Kapitalismus gibt es so etwas wie Freizeit für Arbeiter*innen nicht, die Vorstellung allein erscheint der Obrigkeit anrüchig. In den USA wird es nach dieser blutigen Auseinandersetzung noch ein halbes Jahrhundert dauern und noch viele Streiks und Kämpfe brauchen, bis diese Utopie Wirklichkeit wird und der Achtstundentag gesetzlich festgeschrieben ist.

Acht Stunden für das, was wir wollen, war also vor 150 Jahren eine Utopie. Und zugleich wurde diese Utopie deshalb erkämpft, weil diejenigen, die für sie stritten, eine noch viel größere Utopie vor Augen hatten: die klassenlose Gesellschaft.

Heute ist nicht nur der Achtstundentag unter Beschuss, auch der Sozialstaat wird geschreddert. Kürzungen in der Gesundheitsversorgung, im öffentlichen Dienst und bei Sozialleistungen sind mit dem Haushalt 2027 und der Finanzplanung bis 2030 beschlossene Sache. Schulden sollen trotzdem aufgenommen werden – für die Aufrüstung. Widerstand regt sich wenig. Begründet wird der Sozialabbau für Aufrüstung von den Sozialdemokraten so: »Inmitten massiver Turbulenzen, Unsicherheit und Krisen schaffen wir Verbindlichkeit und Planungssicherheit.« Die Masche scheint zu ziehen. In Zeiten der tödlichen Hitzewellen, der imperialistischen Kriege und der Rezession klammern Menschen sich an das, was noch so etwas wie Sicherheit geben kann. Lieber zehn Stunden arbeiten, als den Arbeitsplatz zu verlieren.

Um aber diesem historischen Angriff auf das, was die Arbeiter*innenklasse erkämpft hat, etwas entgegenzusetzen, bräuchte es statt Abstiegsangst Utopie. Eine konkrete, wie es vor 150 Jahren der Wunsch nach acht Stunden Freizeit war. Und eine Utopie am Horizont, die nicht zuletzt als Drohkulisse für Staat und Kapital dient.

Trotz enormer Produktivitätssteigerungen im Arbeitsprozess kam es zuletzt nicht zu der massenhaften Forderung nach einem Vierstundentag. Stattdessen wurden die Arbeiter*innen im Globalen Norden mit einer zuvor unvorstellbaren Menge an Konsumgütern erstickt.

Heute bringt die Verbreitung von KI nicht etwa ein Versprechen von mehr Zeit für das, was wir wollen, sondern Angst vor Arbeitsplatzverlust und Degradierung. Im Kapitalismus ist das eine durchaus berechtigte Angst. Denn technische Entwicklung bringt in diesem Wirtschaftssystem nicht weniger Arbeit, sondern im Zweifel sogar mehr davon. Neue Technologie führt meist zu einer sinkenden Profitrate. Um Profit zu sichern, wird Arbeit verdichtet: Der Arbeitstag wird dann noch stressiger, der Burnout kommt schneller.

Die Angst vor den Folgen der KI ist also berechtigt. Gleichzeitig zeigt diese Technologie die klaffende Lücke auf, die es schwer macht, dieser Angst kollektiv etwas entgegenzusetzen: Die Vorstellung eines guten Lebens ohne Kapitalismus – mit vielen Stunden Zeit für das, was auch immer wir tun wollen.

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Sina Reisch und Indigo Drau erzählen sich in ihrem Geschichtspodcast „Geschichte der kommenden Welten“ von Menschen, die für eine bessere kommende Welt gekämpft haben. Die beiden sind seit vielen Jahren in sozialen Bewegungen aktiv.

Erstveröffentlicht im nd v. 9.7. 2026
Zeit, für das, was wir wollen

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Von der Fabrik ins Wohnzimmer?

Die »dritte Welle« der Vergesellschaftung

von Ralf Hoffrogge*

Titelbild: https://comun-magazin.org/vergesellschaftung-als-eisbrecherin-fuer-den-wandel/

Vorbemerkung FORUM-Red.: Ja, wie kommt die Vergesellschaftung als Forderung in die Betriebe? Will man diese Frage beantworten, muss man sich erst einmal darüber klar sein, dass diese Forderung nicht eine effektivere Art ist, die bisherige Politik fortzusetzen, sondern eine offene Herausforderung der besitzenden Klasse ist, die es als ihr Gewohnheitsrecht begreift, Probleme so zu lösen, dass ihre Machtposition nicht angetastet wird. Die Forderung nach Vergesellschaftung stellt genau dieses „Recht“ in Frage und möchte die Regelung gesellschaftlicher Probleme zum Bestandteil demokratischer Herrschaft machen. Entsprechend stossen alle Versuche in dieser Richtung auf massiven Widerstand. Das lehrt die Geschichte, die vergangene sowohl als auch die aktuelle. Wir wissen zwar jetzt alle, dass „das Ende der Geschichte“ nie mehr war als ein Wunschtraum der Herrschenden, doch wissen wir auch, dass die Beherrschten, aktuell nicht das Bewusstsein und die Einigkeit besitzen, durch die Realisierung der Vergesellschaftung Geschichte zu schreiben. Doch ihr Fordern ist ein notwendiger Schritt, wieder offen zu sagen, dass alle großen gesellschaftlichen Probleme ohne sie nicht lösbar sind. Und das betrifft erstmals wieder in einem großen Umfang auch die industriell-produktiven Bereiche, die erfahren, dass sie nach herrschendem Verständnis keinen wirklichen Einfluss darauf haben sollen, was und wie produziert wird und wie ihre Arbeitszukunft aussieht. Sie sollen Massenentlassungen und Werksschließungen als alterntivlos hinnehmen und ggfs noch Arbeitszwang zur Absicherung der kriegerischen Pläne der Unternehmer, die sich durch diese bewährten „Lösungen“ bereichern, während der Kampf gegen den Klimawandel zu scheitern droht. So finden wir auch wieder Anschluss an die in diesem Artikel beschriebenen historischen Wellen. (JG)

Vom 15. bis 17.Mai 2026 fand in Tutzing eine beachenswerte Veranstaltung zum Thema »Vergesellschaftung. Demokratisierung der Wirtschaft?« statt, die von der Evangelischen Akademie Tutzing organisiert wurde. Beachtenswert vor allem, weil hier Aktivist:innen aus der Praxis und Wissenschaftler:innen miteinander auf Augenhöhe zwei Tage lang diskutierten. Einig waren sich die Beteiligten darüber, dass Vergesellschaftung nicht Verstaatlichung bedeute, dass es vielmehr darum gehe, »das Wirtschaftsleben unter die Kontrolle der Allgemeinheit zu stellen«, wie es in der Ankündigung heißt. Aber, was ist eigentlich Vergesellschaftung, welche konkreten Formen sind denkbar, welche praktischen Schritte notwendig?Die Debatte steht noch in den Startlöchern, einige Referent:innen haben hinter ihr Thema ein Fragezeichen gesetzt. Gewerkschaften spielen bei dieser entscheidenden Frage nach einer »demokratischen Eigentumspolitik des 21. Jahrhunderts« bisher kaum eine Rolle, Industriebetriebe stehen nicht im Fokus der Vergesellschaftungsdebatte. Umso wichtiger, dass Ralf Hoffrogge in seinem Vortrag, den er uns in überarbeiteter Fassung zur Verfügung gestellt hat, diese Lücke thematisiert und in einen historischen Kontext stellt.

Der Kampf um Grund und Boden – die »erste Welle«

Die erste historische Welle im Kampf um »Vergesellschaftung« waren Aufstände, mit denen sich Bauern und Tagelöhner gegen die Privatisierung der Allmenden und Gemeingüter durch adelige Grundherren wehrten. Sie fanden sich vermehrt im 16. Jahrhundert in Europa, aber auch in anderen Weltteilen als indigene Bewegungen gegen kolonialen Landraub. Der größte dieser Aufstände in Deutschland war der Bauernkrieg von 1524/25. Bauern und ihre Familien wehrten sich gegen den entstehenden Agrarkapitalismus und die Kommerzialisierung der Religion durch den Ablasshandel. Die Bewegung war spirituell und verfolgte dennoch weltliche Ziele: Neben der freien Priesterwahl forderten die Aufständischen die Wiederherstellung von Gemeindewiesen und Äckern, die Adelige sich angeeignet hatten. Der Historiker Peter Blickle gab ihr den Begriff »Revolution des gemeinen Mannes« – angelehnt an eine historische Selbstbezeichnung, die auch städtische Unterschichten oder Bergarbeiter einschloss. Obwohl die Bewegung eine Verbindung von Gemeineigentum, Demokratie und individuellen Frei- heitsrechten herstellte, vertrat sie eine patriarchale Hausväterdemokratie.

Vom Acker in die Fabrik – die »zweite Welle«

Die Bauernaufstände der Frühen Neuzeit wurden brutal niedergeschlagen – das Ergebnis der Krise des Feudalismus war keine Ökonomie der Gemeingüter, sondern ein Agrarkapitalismus als Grundlage des späteren Industriekapitalismus. Die Idee der Aufständischen überlebte jedoch als »Utopia«, etwa in der gleichnamigen Schrift des britischen Humanisten Thomas Morus, und inspirierte den Frühsozialismus in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Konzept der Gemeingüter wurde vom Acker in die Fabriken getragen, kommunistische Handwerker und Wandergesellen diskutierten Produktionsgenossenschaften, Kommunen und Gilden.

Christlich-religiöse Vorstellungen wirkten weiter, doch Vergesellschaftung bezog sich nun auf die neu entstehende und bald ganz Europa beherrschende Produktivkraft Nummer eins: die Industrie.

In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts verdrängte der Marxismus die bunten Utopien. Marx und Engels entwarfen keine Kommunen am Reißbrett, sondern verstanden Vergesellschaftung als Prozess, bei dem sich die Arbeitenden zusammentaten, um den Staat zu übernehmen, zu demokratisieren und die Industrie zu zentralisieren. Allerdings arbeiteten Marx und Engels, aber auch Kautsky und Luxemburg sich intensiv an der ersten Welle agrarischer Vergesellschaftung ab: Friedrich Engels schrieb ein Buch über den deutschen Bauernkrieg, Marx untersuchte im Kapital die britische »enclosure of the commons« als »ursprüngliche Akkumulation« des Kapitals. Rosa Luxemburg entwickelte daraus ihr Konzept einer »kapita- listischen Landnahme«, mit der sie den Imperialismus ihrer Zeit erklärte. Auch Karl Kautsky untersuchte in seinem 1895 erschienenen Standardwerk Klöster, Ketzer und rebellische Bauern als »Vorläufer des neueren Sozialismus«[1]Karl Kautsky: Die Vorläufer des neueren Sozialismus, Stuttgart 1895..

Vergesellschaftung der Re-Produktion – die »dritte Welle«

Während es in der ersten Vergesellschaftungswelle des 16. Jahrhunderts um Gemeineigentum an Grund und Boden ging und in der zweiten um die Sozialisierung der großen Industrie, werden heute Forderungen nach einer Vergesellschaftung in der Daseinsfürsorge und in Re-Produktionsbereichen wie Wohnen, Energie, Gesundheit und Sorgearbeit laut. Diese »dritte Wel- le« begann in Deutschland mit einer »Neuen Mietenbewegung«, mit »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« (2018) und »Hamburg Enteignet« (2022). Auch die Gesundheitsbewegung griff den Gedanken der Vergesellschaftung auf und verlangte z.B. 2021 in einer Petition die Vergesellschaftung der privatisierten Unikliniken Gießen und Marburg. Inzwischen gibt es Initiativen wie »RWE & Co Enteignen« (2021), die sich für eine vergesellschaftete Energiewirtschaft einsetzen. Auch die feministische Debatte denkt Vergesellschaftung weiter, Initiativen fordern etwa die Umwandlung von leerstehenden Shopping-Malls und ihre Umwandlung in Sorgezentren als Schritt zur Vergesellschaftung von Care-Arbeit.

Nicht Agrargüter oder Industrieprodukte, sondern Dienstleistungen stehen im Focus dieser neuen Welle von Bewegungen. Ihnen gemein ist, dass die zu vergesellschaftenden Güter orts- gebunden sind und sich nicht auf dem globalisierten Markt behaupten müssen. Dies erhöht die Machtposition der Nutzenden und Beschäftigten, erlaubt aber auch den Zugriff von Kommu- nen, Ländern und Bund. Oft genug handelt es sich um Bereiche, die einst staatlich waren – wie der Gesundheitssektor – oder mit viel staatlicher Regulierung erst als Markt konstituiert wurden, wie Bahn- oder Stromnetze.

Der Ruf nach Vergesellschaftung ist somit eine Radikalisierung der Re-Kommunalisierungsbewegung der 2000er Jahre. Verlangt wird nicht mehr die Rückkehr zum Sozialstaat der 1970er Jahre, sichtbar wird eine wirtschaftsdemokratische bis antikapitalistische Stoßrichtung. Mittlerweile vernetzen sich die Initiativen, es gibt neue NGOs wie »Communia«, die Vergesellschaftungskonzepte vordenken. In Rechts- und Sozialwissenschaften finden intensive Debatten zur Vergesellschaftung als sozial-ökologische Transformation statt. Mit der Ent- stehung verschiedener Initiativen, ihrer Vernetzung und der Formalisierung ihrer Organisati- onsstrukturen sowie dem Dialog mit Wissenschaftler:innen erfüllt der neue Aufbruch immer mehr Merkmale einer sozialen Bewegung.

Doch ob wirklich eine »dritte Welle« von Vergesellschaftung entsteht, ist noch nicht aus- gemacht. Einerseits ist der Begriff Vergesellschaftung sehr deutsch: In der Bundesrepublik dient der Vergesellschaftungs-Artikel 15 des deutschen Grundgesetzes als Vorlage, in angel- sächsischen Ländern dagegen propagieren neo-sozialistische Akteure Preiskontrollen und wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen. »Sozialismus« meint hier eher den Aufbau eines Sozialstaates. Zwar gibt es Nationalisierungs- und Sozialisierungsforderungen für US-Tech-Konzerne und für die Bahn in Großbritannien, aber (noch) keine eigenständigen sozialen Bewegungen für Vergesellschaftung.

Zudem ist die »dritte Welle« auch in Deutschland gerade eher ein Plätschern. Viele Initiati- ven haben ihren ersten Höhepunkt bereits in den Jahren 2021/2022 überschritten. Es fehlen die gesellschaftlichen Druckmittel. So wurde der Berliner Volksentscheid von 2021 bisher nicht umgesetzt, das Volksbegehren »Hamburg Enteignet« dümpelte jahrelang vor Gericht und wurde 2025 zurückgezogen, andere Initiativen blieben gleich auf der Ebene von Appellen stecken. Des Weiteren fehlt eine »große Erzählung« von Vergesellschaftung. Wo die Bauern mit biblischem Bezug das neue Jerusalem erschaffen wollten, säkularisierte die Arbeiter:in- nenbewegung die Gütergemeinschaft und entwarf den Sozialismus als Klassenerzählung des 19. und 20 Jahrhunderts. Bei heutigen Aufbrüchen ist dagegen oft unklar, ob »Vergesellschaf- tung« ein Gesellschaftsentwurf oder ein juristisches Instrument sein soll. Es gibt keine gemeinsame Erzählung darüber, wie Vergesellschaftung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zusammenwirken könnte.

Die Akteure der »dritten Welle«

Auch die von den einzelnen Kampagnen angerufenen Subjekte der Veränderung bleiben bisher vage. Die Bewegungen benennen »Mieterinnen und Mieter«, die »Zivilgesellschaft«, auch Aufrufe wie »alle können mitmachen« kommen vor. Die Berliner Krankenhausbewegung, die 2021 ein Bündnis mit dem Vergesellschaftungs-Volksentscheid einging, ist als betriebliche, von Beschäftigten getragene Bewegung eine Ausnahme. Die meisten Kampagnen sind zwar Bündnisse aus verschiedenen Milieus der Lohnabhängigen aus dem urbanen Dienstleistungssektor – nehmen jedoch die Perspektive der Nutzenden ein. Dies ist eine Stärke, wenn es um Mehrheiten für eine öffentliche Daseinsvorsorge geht. Eine Schwäche ist die Nutzer:innen- und Konsument:innenperspektive jedoch, wenn es um die Organisation von Gesellschaft geht. Gesellschaft besteht nicht nur aus Daseinsvorsorge und Dienstleistung, sondern auch aus In- dustrie – doch im Automobilsektor ist die Idee der Vergesellschaftung trotz Krise kaum ange- kommen. Ebenso wenig bei jener Produktion, die wir in Billiglohnländer verdrängt und ver- gessen haben. Damit ist Vergesellschaftung zur Zeit noch eine Utopie mit beschränkter Haf- tung, ähnlich wie das Grundeinkommen: Der hiesige Konsum soll sozialisiert werden, aber die gesellschaftliche Arbeitsteilung in Deutschland und die global verdrängte Arbeit bleiben große Fragezeichen. Vergesellschaftung braucht daher eine Klassenperspektive. Aus dem Blickwinkel von Nutzenden und Konsumierenden wird sie über einen schwammigen Begriff von Allgemeinwohl nicht hinauskommen. Als Klassenpolitik der Produzierenden kann sie zur Systemalternative heranwachsen.

Wie kommt »Vergesellschaftung« in die Betriebe?

Es ist daher eines der größten Probleme der »dritten Welle«, dass die Idee der Vergesellschaftung in gewerkschaftlichen Debatten kaum eine Rolle spielt. Zwar unterstützten einige Gewerkschaften Petitionen und Volksbegehren zur Aktivierung von Artikel 15 in Gießen, Berlin und Hamburg. Doch die Arbeitsteilung »Bewegung macht, Gewerkschaft un- terstützt« überlässt das Weiterdenken von Vergesellschaftung überforderten, ehrenamtlichen Bewegungen oder akademischen Zirkeln, deren Interesse nachlassen wird, wenn die For- schungsförderung versiegt. Dies ist verwunderlich, denn die Diskurse von Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft kommen aus den gewerkschaftlichen Debatten des ADGB in den 1920er Jahren. Doch die »dritte Welle« hat sich gerade nicht aus dieser wirtschaftsdemokratischen Tradition entwickelt. Sie entstand aus einem Bruch, an dessen Anfang die Privatisierung von Wohnungsbeständen stand, die in den 1920ern von Gewerkschaften und sozialdemokratischen Parteien aufgebaut wurden. Die Wohnungen wurden verkauft – doch die Utopie dahinter blieb im Artikel 15 unserer Verfassung gespeichert.

Diese Entstehung aus einem Traditionsbruch ist der Vergesellschaftungsbewegung bis heute anzumerken. Artikel 15 verlieh DWE und anderen eine Legitimation und den Geruch der Machbarkeit. Doch die Berufung auf das Grundgesetz verdeckte den Blick auf die Mehrheit der arbeitenden Menschen als Motor jeder bisherigen Welle von Vergesellschaftung – und auf die Gewerkschaften als Akteure. Die Friedens- und Frauenbewegung wirkte in den 1970er Jahren auch durch gewerkschaftliche Arbeitskreise, hier kamen alte und neue Soziale Bewegungen zusammen. Es ist an der Zeit, den Gedanken der Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft wieder in die Gewerkschaften hineinzuholen – zur Entwicklung von Strategien für die anstehenden Transformationskämpfe.

*Ralf Hoffrogge ist Historiker und forscht zu Wirtschaftsdemokratie und Arbeiter:innenbewegung.
https://www.researchgate.net/profile/Ralf-Hoffrogge

Erstveröffentlicht im express 6/2026
https://www.express-afp.info/express-6-2026-erschienen/

Wir danken für das Publikationsrecht.

References

References
1 Karl Kautsky: Die Vorläufer des neueren Sozialismus, Stuttgart 1895.

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