Was ist der Unterschied zwischen der NATO und einem System kollektiver Sicherheit?

Wer passt hinein? – Diese Frage wurde bereits 1960 von der Zeitschrift “Der Mahnruf”, dem Mitteilungsblatt für die Mitglieder der VVN Westberlin, gestellt, wie das Bild zeigt.

Ist es verständlich, wenn sich die Ukraine der NATO anschließen will, nachdem Russland kapitalistisch geworden ist und Truppen in die Ukraine geschickt hat? Ist die NATO im Krieg in der Ukraine plötzlich zu einer Schutzmacht geworden? Gibt es eine Alternative zum Militärbündnis NATO?

Eine neutrale Ukraine, wie es nach 1990 für einige Jahre in der urkainischen Verfassung stand, ist eine größere Garantie für eine souveräne und unabhängige Ukraine als eine Mitgliedschaft in dem Militärbündnis NATO. Der Krieg in der Ukraine ist zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen, dass die Ukraine diesen Kurs aufgegeben hatte und Mitglied der NATO werden wollte. Dazu wurde sie von den USA gedrängt.

Auch für die Bundesrepublik Deutschland ist die Mitgliedschaft in der NATO ein Verhängnis. Sie bindet sie viel zu sehr an die Politik der USA.

Als der Warschauer Pakt sich auflöste, warum hat sich da nicht auch die NATO aufgelöst? Warum ist dieses Militärbündnisses nicht durch ein System kollektiver Sicherheit ersetzt worden?

Die USA wollten die NATO als ein Instrument in ihren Händen behalten und über dieses Militarbündnis ihren Einfluss in Europa weiter geltend machen. Das ist der Grund, warum sich die NATO nicht aufgelöst hat. So nahm das Unheil seinen Lauf.

Es wäre besser, wenn wenn wir durchsetzen könnten, dass die Militärallianz NATO durch ein System kollektiver Sicherheit aller europäischen Länder einschließlich Russlands ersetzt wird. Der Aufruf “Frieden schaffen” stellt die Forderung nach einem System kollektiver Sicherheit in den Mittelpunkt. Er wird von vielen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern unterstützt.

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Der Unterschied zwischen einem Verteidigungsbündnis und einem System kollektiver Sicherheit

Es lohnt, sich Klarheit zu verschaffen, was der Unterschied zwischen einem Verteidigungsbündnis und einem System kollektiver Sicherheit ist. Deshalb sei hier Dieter Deiseroth[1]Richter am Budesverwaltungsgericht a.D. Dieter Deiseroth „70 Jahr Grundgesetz. Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta – … und die Bundeswehr? zitiert:

„Im Völkerrecht ist seit Jahrzehnten klar: „Kollektive Sicherheit und Verteidigungsbündnisse widersprechen sich fundamental.“Was sind dies fundamentalen Unterschiede, worin bestehen sie? Es lassen sich vier zentrale Kriterien festhalten:

(1) Verteidigungsbündnisse und „Systeme kollektiver Sicherheit“ reflektieren zwei entgegengesetzte Konzeptionen von Sicherheitsspolitik. Das Grundkonzept von Verteidigungsbündnissen basiert auf Sicherheit durch eigene Stärke und die Stärke der eigenen Verbündeten. Es ist „partikulär-egoistisch“. Denn es verankert die eigene Sicherheit nicht zugleich in der Sicherheit des potentiellen Gegners, also gerade nicht in der gemeinsamen Sicherheit, sondern im Gegenteil in der relativen Schwäche und Unterlegenheit des potentiellen Gegners.

Die Grundkonzeption kollektiver Sicherheit, die in der Periode zwischen den beiden Weltkriegen als bewusste Alternative zu den tradierten sogenannten Militärallianzen und Verteidigungsbündnis-Systemen entwickelt wurde, basiert dagegen auf der Sicherheit aller potenziellen Gegner durch Reziprozität und Gegenseitigkeit innerhalb einer internationalen Rechtsordnung. Er gründet auf dem Konzept der gemeinsamen Sicherheit.

(2) Anders als ein System kollektiver Sicherheit ist ein Verteidigungsbündnis – so auch die NATO – nicht auf Universalität im Sinne des Einschlusses potentieller Aggressoren angelegt.

So steht die NATO – bezeichnenderweise anders als das System kollektiver Sicherheit der UNO – nicht jedem Beitrittswilligen offen, der die im NATO-Vertrag vernankerten Ziele anerkennt. Dementsprechend haben die NATO und ihre Mitgliederstaaten sowohl in den Jahren 1954/55 als auch im Zusammenhang mit den NATO-Osterweiterungen der letzten Jahre Begehren der früheren Sowjetunion und Russlands auf Einbeziehung in das NATO-Bündnis ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Der NATO-Vertrag enthält – und dies ist ein weiterer gravierender Unterschied eine Verteidigungsbündnisses (Militärallianz) zu einem kollektiven Sicherheitssystem – für den Fall eines von einem eigenen Mitgliedstaat begangenen Aggressionsaktes keine verbindlichen internen Konfliktregelungsmechanismen.

Eine NATO-interne Verpflichtung der übrigen NATO-Partner, dem einen Aggesssionsakt begehenden NATO-Verbündeten mit kollektiven Zwangsmaßnahmen entgegenzutreten, sieht der NATO-Vertrag gerade nicht vor. Diese Defizit ist typisch für ein Bündnis zur kollektiven Verteidigung, das ja gerade zur Verteidigung gegen einen potenziellen externen Aggressor geschlossen wird.

(4) Die NATO etabliert auch – dies ist der vierte wesentliche Unterschied zu einem System kollektiver Sicherheit – keine den Mitgliedstaaten übergeordnete Macht nach dem Modell der Vereinten Nationen.“

Bild-Quelle: Mahnruf, März/April 1960, Seite 4; https://vvn-vda-westberlinerarchiv.de/14-1960/

References

References
1 Richter am Budesverwaltungsgericht a.D. Dieter Deiseroth „70 Jahr Grundgesetz. Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta – … und die Bundeswehr?

03. Juni2023: Raus aus der Nato – Nato raus

Einladung zur Anti-Nato-Veranstaltung mit griechischen Kolleginnen und Kollegen:

Zeit:  Samstag, den 03. Juni 2023, 19.00 Uhr

Ort:   Kiezraum auf dem Dragonerareal (U-Bhf. Mehringdamm oder Hallesches Tor)

Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen aus Russland, Ukraine und Belarus !


Info- und Diskussionsveranstaltung (Präsenz)

Montag, 15. Mai 2023, 19 Uhr, Kiezraum auf dem Dragonerareal, Mehringdamm (hinter dem Finanzamt), 10963 Berlin

vorab :Kundgebung, amTag der KdV, 15. Mai, 11 Uhr, Brandenburger Tor

mit Olga Karach, Nash Dom, Belarus; Yurii Sheliazhenko, Ukrainische Pazifistische Bewegung, Kyjiw; Alex, Bewegung für Kriegsdienstverweigerung, Russland; Rudi Friedrich, Connection e.V., Offenbach.

„Wer sich dem Krieg verweigert, erhält Druck. Und das ist noch harmlos angesichts dessen, was ihr/ihm sonst noch passieren kann.“

Für den 15. Mai 2023, den Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, rufen 30 Organisationen aus Europa zu Aktionswochen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.

Es gibt mehr als 150.000 russische Militärdienstpflichtige und Deserteure, die den Angriffskrieg ablehnen. Schätzungsweise 22.000 belarussische Militärdienstpflichtige haben ihr Land verlassen, weil sie sich nicht am Krieg in der Ukraine beteiligen wollen. Sie alle müssen wegen ihrer Haltung gegen den Krieg eine mehrjährige Verfolgung befürchten. Sie hoffen auf Schutz in den Zufluchtsländern.

„Angesichts des Krieges in der Ukraine brauchen wir eine klare Zusage der deutschen Bundesregierung und der europäischen Institutionen“, so Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V., „dass bei Desertion und ausdrücklich auch bei Militärdienstentziehung in Russland Flüchtlingsschutz garantiert wird. In bisherigen Asylverfahren werden die Betroffenen nach wie vor abgelehnt, ein unzumutbarer Zustand. Ein echter Schutz für alle, die sich dem Krieg verweigern, ist schon lange überfällig.“

Die Ukraine hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt und die Grenze für Männer zwischen 18 und 60 Jahren geschlossen. Mehr als 170.000 Männer haben sich der Kriegsbeteiligung in der Ukraine entzogen und sind ins Ausland geflohen. Derzeit haben ukrainische Staatsbürger einen befristeten Aufenthalt in der Europäischen Union. In der Ukraine wurden bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Michi von Glaßer von der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ergänzt: „Wir erleben, dass in der Ukraine Woche für Woche Kriegsdienstverweigerer vor Gericht stehen. Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss aber für alle jederzeit Gültigkeit haben, gerade auch im Krieg.“

Kriegsdienstverweigerung gilt als Menschenrecht – aber in welcher Situation befinden sich wehrpflichtige Russ*innen, Ukrainer*innen und Belarus*innen, die nicht zur Armee wollen, tatsächlich? Welche Verfolgung droht in ihren Heimatländern, welche Fluchtmöglichkeiten bieten sich ihnen ins Ausland an?
Was ist von den Versprechungen der Bundesregierung, man biete russischen Deserteur*innen Asyl, zu halten? Anfang des Jahres wurde der erste Asylantrag eines russischen Kriegsdienstverweigerers abgelehnt. Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus? Und was können wir tun, um Druck dafür zu machen, allen Kriegsdienstverweiger*innen, egal aus welchen Motiven sie verweigern, Schutz zu gewähren?

Darüber wollen wir mit folgenden Referent*innen sprechen:

Olga Karach, Nash Dom (Belarus) : Nash Dom ist eine belarusische Oppositionsgruppe, die unter dem Motto „Stoppt die zweite Front!“ dazu aufruft, den Kriegsdienst zu verweigern. DieGruppe unterstützt Geflüchtete in den EU-Staaten.

Yurii Sheliazhenko, Ukrainische Pazifistische Bewegung (Kyjiw): Die Ukrainische Pazifistische Bewegung wirbt für gewaltfreien Widerstand und warnt davor, dass mehr Waffen mehr Blutvergießen bedeutet. Yurii wird online aus Kyjiw zugeschaltet.

Alex, Bewegung für Kriegsdienstverweigerung (Russland) : Die russische Bewegung für Kriegsdienstverweigerung versucht, Kriegsdienstpflichtigen die zunehmend eingeschränkten Möglichkeiten der Verweigerung zu erläutern. Etliche ihrer Mitglieder verweigern die Einberufung und suchen in der EU Asyl.

Rudi Friedrich, Connection e. V. (Offenbach) Connection e. V. : unterstützt Kriegsdienstverweiger*innen weltweit mit Öffentlichkeitsarbeit, Spenden und Expertise.

weitere Infos zur Kampagne


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