„Eure Pflicht – unser Tod“

Bericht und Ausblick: Schulstreik in Berlin

In Berlin haben sich am Freitag tausende Schüler:innen am bundesweiten Schulstreik gegen die Wehrpflicht beteiligt.
Ab 12 Uhr versammelten sich nach Angaben beteiligter Gruppen in der Spitze bis zu 10.000 Streikende.  Vom Halleschen Tor ging es weiter zum Oranienplatz. Dort schlossen sich ab 16 Uhr auch zunehmend solidarische Erwachsene an; unter ihnen viele Gewerkschafter:innen.

Vom Oranienplatz ging es, nach einer etwas langen Zwischenversammlung, weiter Richtung Neukölln. Der Demozug wurde vom harten Kern der Schüler:innen angeführt, denen die Kälte nichts anzuhaben schien. Durchgehend von klassenkämpferischen Parolen begleitet, ging es am Kottbusser Tor vorbei. Vom Dach des „Zentrum Kreuzberg“ wurde die Demo mit einem Bannerdrop begrüßt. Wer in den dunklen Nachthimmel über sich schaute, erkannte in großen Lettern: „Nein zur Wehrpflicht“ über der Straße, während unten die passenden Sprechchöre angestimmt wurden. Einige Passant:innen signalisierten ihre Zustimmung, andere spähten interessiert nach den Plakaten. Am Hermannplatz gab es eine weitere Verzögerung und die Demo schmolz nun wirklich auf den harten Kern, der am Ende eines langen Streiktages erfolgreich das Rathaus Neukölln erreichte.

Auf der Nachmittagsdemo bildete sich ein Gewerkschaftsblock. Mitglieder von junge GEW, GEW und Arbeitskreis Internationalismus liefen gemeinsam in der Demo und zeigten ihre Solidarität mit den Schüler:innen.

Schüler:innen sprechen Klartext

SPD-Minister Pistorius nahm laut ARD „in seiner Bundestagsrede keinen Anstoß an den Streiks“ und bezeichnete diese als „großartig“, weil die Streiks neben „dem Interesse und Engagement der Schülerinnen und Schüler“ zeige, dass sie wüssten, „worum es geht“. Dem kann man insofern zustimmen, dass die Schüler:innen in diversen Interviews tatsächlich sehr gute Analysefähigkeiten bewiesen haben. Immer wieder stellten sie klar, dass sie die Bedrohungslage als herbeigeredet empfinden. Damit lassen sie mehr Klarsicht erkennen, als viele Kommentator:innen unter den Beiträgen der großen Medienhäuser. Deren Zuschauer:innen scheinen teilweise voll und ganz auf die Erzählungen der Regierung einzusteigen.

Die streikenden Schüler:innen wiesen außerdem darauf hin, dass sie sich überhaupt nicht in irgendeiner „moralischen Pflicht“ sehen, ein Land „zu verteidigen“, das nichts für sie bereit hält außer Enttäuschungen und sozialer Ungerechtigkeit. Nach tendenziöser Rückfrage machte der 12-jährige Carl im Interview mit dem RBB klar, dass Leute wie Friedrich Merz gerne selbst die Aufgabe der Landesverteidigung übernehmen sollen.

Weiteres siehe: Bericht zu den bundesweiten Protesten und Presseerklärung "Bündnis Schulstreik" 

Bilder: Ingo Müller

DGB muss Farbe bekennen

Die Auseinandersetzung hat gerade erst begonnen. Noch betonen regierende Sozialdemokraten, wie willkommen ihnen die demokratischen Proteste seien. Doch das Süßholzraspeln von Pistorius und SPD dürfte angesichts des scharf eingeschlagenen Kriegskurses kaum verfangen. Ebensowenig wie die Flucht in die Rüstungsproduktion Beschäftigung und Lebensstandard sichern werden, sondern unter dem Strich zur Bedrohung von uns allen werden. Der Wind wird also wohl schon bald sehr viel rauer werden. Dann kommt es auf die Basis der Gewerkschaften an. Die sollte schon jetzt ihre Führungen in die Pflicht nehmen. Der DGB muss sich endlich klar und kompromisslos an die Seite der Lohnabhängigen stellen und den Realitäten ins Auge blicken. Mit dieser Regierung und mit dieser SPD gibt es keine Augenhöhe. Nur Streiks werden etwas bewirken. Massenaktionen der Arbeiter:innen können bei den Kapitalisten, die immer offener eine AfD Regierungsbeteiligung vorantreiben, zu einem Umdenken führen. Wenn die deutschen Gewerkschaften sich nicht endlich entschieden auf Generalstreiks vorbereiten, laufen sie Gefahr damit wieder einmal zu spät zu kommen.

Bilder: Konstantin Kieser

“Man konnte noch weiterleben”

Der Faschismus bildet sich stets nur allmählich heran. Und dann ist er “plötzlich” da.

Von Moshe Zuckermann

Will man eine Chance haben einen drohenden Faschismus zu bekämpfen, muss man eine zutreffende Vorstellung davon haben, auf welchem Wege er ein Machtfaktor wird. Moshe Zuckermann thematisiert hier vor allem die Genesis des historischen deutschen Faschismus und seine Folgen für die jüdische Community. Er zieht daraus jedoch allgemeinere Schlussfolgerungen, die für uns auch heute von Bedeutung sind. Viel zu sehr verbindet sich die historische Erinnerung an die Nazi-Zeit mit der feierlichen Machtübertragung der Weimarer Eliten an Adolf Hitler in der Potsdamer Garnisonskirche. Die Intronisierung einer Führerdiktatur erscheint als einmaliger Akt – wie ein Paukenschlag. In Wirklichkeit hatten die Faschisten bereits vorher wichtige Felder ihrer Machtquellen bestellen können. Man denke nur an ihre paramilitärischen Kampfverbände SA und SS. 1933 bekamen diese „Annexionen“ auch ihre juristische Absicherung. Die wirkliche Gleichschaltung erfolgte dann mit dem sog. Ermächtigungsgesetz, dem das gesamte bürgerliche Weimar die Zustimmung gab. Nicht zugestimmt hatten die Parteien der damaligen Linken, die Parteien der Arbeiterklassse waren. Die SPD stimmte dagegen. Die Kommunisten konnten im Reichstag kein Votum mehr abgeben. Denn sie waren bereits illegalisiert. Dieser Prozesss ist heute noch bedeutsamer, weil die Faschist:innen unter Führung der Neuen Rechten sich demokratisch maskieren. Sie sind auf einem „Marsch durch die Institutionen“, die sie Stück für Stück in ihrem Sinne kontaminieren. Sie sind darin sehr erfolgreich, auch weil sich die bürgerliche Mitte wie auch in Weimar ihnen öffnet und ihnen den Zugang zu zentralen Bereichen der Gesellschaft verschafft. Natürlich beginnend mit den Organisationen der bewaffneten Staaatsmacht, in denen am ehesten Ordnungsvorstellungen Verbreitung finden, die auch Faschist:innen teilen. Doch dabei stehen bleibt es nicht. Gibt es erst ein gewonnenes Hinterland in der Bürgergesellschaft dann kippt auch die Justiz – eine Entwicklung, die man schon gut im Osten der Republik beobachten kann. Ein Übriges besorgt die überwachungs- und repressionssfreudige Gesetzgebung, die ein Staat benötigt, um die zu erwartenden Widerstände gegen die ersehnte Kriegstüchtigkeit und den sich abzeichnenden Absturz der sozialen Sicherheit abzuwehren. In gewisser Weise können Höcke und „Genoss:innen“ warten, bis ihnen der reife Apfel in den Schoß fällt. (Jochen Gester)

Bei Hitlers Machtübernahme am 30. Januar 1933 lebten in Deutschland etwa 522.000 Juden. Wie konnte es passieren, dass rund 160.000 von ihnen bis 1945 von den Nazis ermordet wurden. Zwar emigrierten zwischen 1933-1941 mehr als die Hälfte der Juden aus Deutschland, warum aber emigrierten nicht alle rechtzeitig?

Im Gegensatz zu den in Osteuropa lebenden Juden, konnte doch den deutschen Juden nicht entgehen, was die Nazis mit ihnen vorhatten. Gewiss, niemand hat im Jahr 1933 wissen können, dass es auf Auschwitz zugeht (auch die Nazis selbst nicht), aber von der Machtübernahme 1933 bis zum “Reichskristallnacht”-Pogrom im November 1938 verschlimmerte sich die Lage der Juden im Nazideutschland in eklatanter Weise. Schon die Nürnberger Gesetze von 1935, die die rassenideologische Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung im Nazismus bildeten und sich auch bald genug lebensweltlich auswirken sollten, hätten klarmachen können, dass es höchste Zeit wird, Deutschland zu verlassen. Viele verstanden das auch, wie gesagt, aber allzu viele eben auch nicht. Wie konnte das sein?

Eine in Israel lebende, in Berlin geborene ältere Dame, deren Familie erst 1939 ausgewandert war, fragte ich einmal nach dem Grund für die so späte Entscheidung ihrer Eltern. Sie antwortete mir mit entwaffnender Schlichtheit: “Mit Hitlers Machtergreifung war meine Kindheit beendet, und eine graue Wolke hing über meine gesamte Jugendzeit. Aber man konnte noch weiterleben.” Bekannt sind die historischen Erklärungen, die die Schwierigkeit deutscher Juden, sich von der geliebten Heimat (mithin von der deutschen Kultur) zu lösen, zum Inhalt haben. Auch die Weigerung zu glauben, dass es wirklich zum Schlimmsten kommen könnte, spielte bei vielen eine gewichtige Rolle. Das Entwaffnende an der Antwort der alten Berlinerin lag in der sachlich-lakonischen Feststellung, dass es zwar nicht mehr angenehm war, als Jude in Nazideutschland zu leben, aber ein Weiterleben (bis zum Ausbruch des Kriegs) doch noch möglich war. Und das sei zunächst (über alle romantisch-kulturellen Begründungen hinaus) der Grund für das Bleiben gewesen.

Man neigt dazu, historische Momente der Gefahr und Bedrohung finalistisch wahrzunehmen, d.h., ex post facto zu beurteilen. Das ist insofern verständlich, als man den Ausgang dessen, was die Bedrohung zeitigte, zu kennen vermeint; man ist gleichsam im Besitz des empirischen Kriteriums für die “volle” Einordnung des historisch Gewesenen. Was dabei jedoch übersehen wird, ist die Wahrnehmung der Realität durch die Menschen in der historischen Jetztzeit – sie können schlechterdings keine Gewissheit über den Ausgang der Dinge haben, aber sie sind es, die die die historische Zeit durchlebt haben, also die eigentlichen Protagonisten der Geschichte ausmachen, mithin als solche verstanden werden müssen. Es liegt im Wesen historischer Kontingenz, dass man sowohl pessimistische als auch optimistische Konsequenzen aus dem noch Unbestimmten, in der Zukunft Liegenden, ziehen kann; “Hellsichtigkeit” ist dabei eine Frage der Einstellung, zuweilen freilich auch der Verblendung. Das berühmte Zeichen an der Wand ist ein solches erst im Nachhinein. Es ist nie ganz evident, wann der richtige Zeitpunkt ist, die praktische Schlussfolgerung aus dem Moment drohender Gefahr zu ziehen.

Das liegt zum einen daran, dass der Vollzug besagter Schlussfolgerung für gewöhnlich mit Beschwernissen und gewichtigen Umstellungen einhergeht, was sich auch in der Aussage der alten Berlinerin kodiert findet: Man zögerte, sich den Problemen der Auswanderung auszusetzen, solange es sich in den alten Verhältnissen (die freilich keine mehr waren) noch “weiterleben” ließ. Es ist nie leicht zu emigrieren (wenn man dazu nicht ideologisch vorgeprägt ist), und zwar weder psychisch noch materiell. Zum anderen ist aber auch die Verzögerung der sich (in der nachmaligen Perspektive) notwendig aufdrängenden Tathandlung darin begründet, dass die Notwendigkeit auch dann nicht evident ist, wenn die Not sich nach und nach institutionalisiert hat; die alte Berlinerin wusste ja bereits in den 1930er Jahren um die “graue Wolke”, die über ihre Jugendzeit hing.

Der Faschismus schleicht sich allmählich in die bestehende sozial-politische Ordnung ein

Das trifft auch auf den Faschismus zu, vor dem es damals zu flüchten galt. Denn der Faschismus erscheint nie auf einen Schlag, von einem Tag auf den anderen, sondern schleicht sich allmählich in die bestehende sozial-politische Ordnung ein. Man merkt zunächst gar nicht, dass er seine Fänge ausstreckt; denn seine Parolen liegen noch nicht im Konsens, werden mithin abgewunken bzw. “nachsichtig” belächelt. Seine Wortführer müssen sich erst profiliert haben, bevor sie in die Ideologie des national Zulässigen Eingang finden. Rassistische Reden und populistische Slogans werden vorerst mit Abscheu registriert, bis man “plötzlich” merkt, dass sie viele, bislang noch nicht wahrgenommene Anhänger in der Bevölkerung haben, die sich nach und nach zur Masse bilden. Es stellt sich dann heraus, dass die in den Anfangsphasen außerparlamentarisch agierende Bewegung sich nicht nur einen merklichen Halt in der Bevölkerung etabliert hat, sondern dass diese Tatsache auch im Parlament registriert wird, was sich für gewisse Herrschaftsparteien durch Koalitionsabkommen und anderen Verbandelungen als willkommener Machzuwachs darstellt.

Es ist die herrschende politische Klasse, die dann dem Faschismus den offiziellen Eingang ins Parlament verschafft. Man hütet sich davor, das, womit man sich verbrüdert hat, Faschismus zu nennen, übernimmt aber realpolitisch die Ideologeme des Faschismus, ein Umstand, der sich erst allmählich herausstellt und vor allem mit faschistischen Prädispositionen der Regierenden korrespondiert, die ihrerseits bei ihrem Wahlvolk (der base) chauvinistisch genährte faschistische Neigungen längst schon ausgemacht haben.

Sobald sich der Faschismus im Parlament etabliert hat, setzt er alles daran, sein neues “Zuhause” zu faschisieren, was sich vor allem in der Institutionalisierung der gesetzmäßigen Zerstörung der formalen Demokratie manifestiert, allem voran in der Auflösung der Gewaltenteilung. Der erste dominante Angriff gilt dabei der Judikative und jenen Justizinstanzen des Staates, die dem Ansinnen der Faschisten, jegliche Form der Kritik an der Herrschaft und ihren Führern “legalen” Einhalt gebieten sollen.

Die machtgefräßige Kolonisierung der parlamentarischen Sphäre bedarf selbstverständlich einer markanten Führungsgestalt, die sich bei der faschistischen Expansion von Anbeginn durch eine diktatorisch-charismatische, ein Machtmonopol beanspruchende Grundeinstellung kennzeichnet. Die Anhängerschaft des Führers erweist ihm eine sich zum autoritären Personenkult steigernde Loyalität, die keine Grenzen kennt und entsprechend jeden Abtrünnigen rabiat niedermacht. So entstehen pauschal konturierte Feindbilder und zugleich eine propagandistische Giftmaschine, die sich in der rabiaten Verfolgung, perfiden Beschmutzung und Neutralisierung bzw. Ausschaltung der Feinde spezialisiert. Feinde sind dabei sowohl ausländische Mächte, die sich dem Faschismus gesinnungsmäßig widersetzen; Feinde sind zudem Gruppen und Kollektive, mit denen man sich offiziell im (kriegerischen) Konflikt befindet; Feinde können aber auch sämtliche oppositionellen Kräfte und Personen in der inneren Gesellschaft und Politik sein. Alles, was die Raison d’être des Faschismus zu unterwandern scheint, an der Autorität des Führers und seinem Machtanspruch rüttelt, die antidemokratischen Ideologeme des Faschismus demokratisch zu delegitimieren trachtet, wird zum Feind erklärt und durch Schikane, Diskriminierung und ständiger Verleumdung bekämpft.

Ab einem bestimmten Zeitpunkt, an dem sich der Faschismus seiner Macht und Herrschaft gewiss genug ist, setzt auch der Terror ein, mithin die illegale Ausübung der Gewalt durch die “legalen” Apparate, die sich der Faschismus errichtet hat. Begleitet wird dies von einer systematischen Entmachtung der feindlichen Medien, die entweder direkt angegangen oder durch Usurpation auf Linie gebracht werden – Selbstzensur ist an der Tagesordnung, die unübersehbare Vernashornung kritischer Protagonisten verbreitet sich, und zwar in der gesamten Medien- und Kultursphäre.

Der antifaschistische Bürger stellt mit Bestürzung fest, dass das Unglaubliche passiert ist. Seine Gesinnung hat ihn stets wachsam gehalten, er hat die Entwicklungen verfolgt, sah die Zeichen an der Wand, hat protestiert, demonstriert, weigerte sich aber dennoch, daran zu glauben, dass es zum Schlimmsten kommen könnte, dass der Faschismus sich etablieren, zur normierten Realität seines Daseins gerinnen würde. Das Unfassbare hat sich nun verwirklicht – er lebt schon längst im Faschismus; das kollektive Umfeld ist nunmehr faschistisch durchseucht. Er kann nichts mehr an der ihn einfassenden Realität bewirken, schon gar nicht, sie wesentlich verändern. Emigration stand trotz aller Anzeichen einer herannahenden Finsternis nicht wirklich zur Debatte. Er kann im unfassbar Bestehenden nur “weiterleben”. Die alte Berlinerin ist schon vor vielen Jahren in Israel gestorben. Was würde sie heuten über das Land sagen, in das ihre Familie 1939 emigrierte, um dem nazistischen Deutschland zu entkommen?

Moshe Zuckermann

Moshe Zuckermann wuchs als Sohn polnisch-jüdischer Holocaust-Überlebender in Tel Aviv auf. Seine Eltern emigrierten 1960 nach Frankfurt am Main. Nach seiner Rückkehr nach Israel im Jahr 1970 studierte er an der Universität Tel Aviv, wo er am Institute for the History and Philosophy of Science and Ideas lehrte und das Institut für deutsche Geschichte leitete. 2018 wurde er emeritiert.
Mehr Beiträge von Moshe Zuckermann →

Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 29.11. 2025
https://overton-magazin.de/top-story/man-konnte-noch-weiterleben/

Wir danken für das Publikationsrecht.

2026 sind in Berlin wieder Kommunalwahlen. Was man vom amtierenden Senat bei der Lösung des Top-Themas der Berliner:innen zu erwarten hat, kann man diesem Artikel entnehmen. Wegner und Giffey schießen sich schon mal darauf ein, auch beim nächsten Anlauf einer veränderungswilligen neuen Stadtregierung dafür zu sorgen, dass die Immobilienspekulanten gut schlafen können und alles so bleibt wie es ist. Die Leute werden genau beobachten, wie sich DIE LINKE in diesem Konflikt verhält. Eine harte Oppositon in dieser Frage ist die beste Medizin gegen den Vormarsch der Rechten. Das Schielen auf irgendwelche Deals zur Sicherung einer Regierungsbeteiligung hingegen, die den Status Quo verlängern, wird nicht vergessen werden. (Jochen Gester)

Bild: You Tube Video

Frau Firat, ein vom Senat beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die von Deutsche Wohnen und Co enteignen (DWE) beabsichtigte Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nicht verfassungsgemäß ist. Sind die Pläne von DWE jetzt hinfällig?

Interview: David Rojas Kienzle

Natürlich nicht. Das Gutachten widerspricht jeglichen juristischen Erkenntnissen der letzten Jahre, allen voran den Ergebnissen der Expert*innenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Es fällt also weit hinter den aktuellen Stand der Wissenschaft zurück. Juristisch ist die Frage längst geklärt. Laut Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darf man vergesellschaften, und zwar auch in Berlin. Im September dieses Jahres haben wir das deutschlandweit erste Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt. Im kommenden Jahr soll dieses als Volksbegehren eingebracht und den Berliner*innen anschließend in einem Gesetzesvolksentscheid zur Abstimmung gestellt werden. Ist die Abstimmung erfolgreich, tritt das Gesetz unmittelbar in Kraft.

Das Gutachten wurde von zwei renommierten Großkanzleien angefertigt, die auf Immobilienrecht sowie auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert sind.

Die Berliner CDU hat unter Kai Wegner hier ironischerweise bekannte Kanzleien, die regelmäßig für Vonovia arbeiten, beauftragt. 100 000 Euro Steuergelder aus dem Berliner Haushalt werden verschwendet für ein Gefälligkeitsgutachten, das nur aus veralteten Argumenten besteht, die längst widerlegt sind.

Interview mit Firdes Firat
Firdes ist Sprecher*in der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen. Dort ist sie in der Koordination aktiv.

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Ein zentraler Punkt ist demnach, dass das Land Berlin zwar theoretisch die Gesetzgebungskompetenz hat, aber die Berliner Landesverfassung das nicht zulasse. Wie sehen Sie das?

Wir sagen, das ist Quatsch. Was das Gefälligkeitsgutachten hier behauptet, ist, dass in Berlin das Grundgesetz angeblich nicht gelte. Das ist wissenschaftlich aber so absurd, dass sich selbst der konservative Block in der Expert*innenkommission nicht geschlossen zu dieser Auffassung durchringen konnte. In der juristischen Literatur ist das absolut randständig.

Aber auch in der Expertenkommission haben Einzelne die Position vertreten, dass eine Änderung der Verfassung notwendig wäre.

Genau zwei von 13 Leuten in der Kommission haben das gesagt. Aber wie gesagt, nicht mal der konservative Block stand geschlossen hinter dieser Argumentation.

Das Gutachten widerspricht an verschiedenen Stellen der Expert*innenkommission. So würden Immobilien nicht unter die Kategorie »Grund und Boden« fallen, für die der Artikel 15 im Grundgesetz greift, den Sie für die Vergesellschaftung heranziehen wollen.

Auch dieses Argument wurde bereits durch die Kommission ausgeräumt: Wohnungsbestände entsprechen dem Gegenstand »Grund und Boden« und können vergesellschaftet werden. Auf diese Bestätigung berufen wir uns nach wie vor.

Das neue Gutachten

Ein vom CDU-geführten Finanzsenat beauftragtes Gutachten kommt zum Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände illegal wäre. Im noch nicht veröffentlichten Gutachten heißt es, alles spreche dafür, »dass die Berliner Landesverfassung eine Vergesellschaftung, und damit auch den Erlass eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes, etwa auf den Feldern Wohnen, Energie und Wasser« nicht zulasse. Das Gutachten war im Juni in Auftrag gegeben worden. Dafür sollen 100 000 Euro ausgegeben …

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Die Diskussion wird ja schon länger geführt, ist aber trotzdem relevant: Wäre eine Vergesellschaftung verhältnismäßig? Auch das verneint das Gutachten.

Auch da berufen wir uns auf die Kommission, die die Verhältnismäßigkeit bestätigt hat und Vergesellschaftung als geeignet und angemessen erachtet, um dem Mietenwahnsinn in Berlin etwas entgegenzusetzen und ihn letztlich bestenfalls zu beenden. Im Bericht heißt es außerdem, dass die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände sogar erforderlich sei, weil gerade kein besseres Mittel zur Verfügung steht, um die Mieten in Berlin dauerhaft bezahlbar zu machen. Auch zweieinhalb Jahre später sieht das Ganze nicht anders aus.

Eins der zentralen Argumente gegen eine Vergesellschaftung ist die Frage des Geldes. Das Senats-Gutachten spricht von »den Landeshaushalt potenziell überfordernden finanziellen Konsequenzen«. Kann sich Berlin das leisten?

Natürlich. Es wird häufig vergessen, dass die vergesellschafteten Bestände ja auch Mieteinnahmen generieren, mit denen die Entschädigungen und die Bewirtschaftung bezahlt werden können. Und eine neue Studie von einem Team um Andrej Holm von der Humboldt Universität Berlin belegt, dass Vergesellschaftung finanzierbar ist. Auch ohne dauerhafte Zuschüsse des Berliner Haushalts und bei dauerhaft bezahlbaren Mieten und einer guten Bewirtschaftung der Wohnungen. Die Finanzierungsfrage kann außerdem keine Ausrede dafür sein, die Vergesellschaftung nicht umzusetzen. Denn unterm Strich macht Vergesellschaftung Berlin nicht ärmer, sondern reicher.

Wie denn?

Die Berliner*innen bekommen eine Viertelmillion Wohnungen für nur 40 bis 60 Prozent des Marktwertes. Diese Wohnungen sind irgendwann durch die Mieteinnahmen abbezahlt. Die Mieten sind dauerhaft günstig, und die Berliner*innen können entscheiden, wie die Bestände genutzt werden sollen. Für den Landeshaushalt ist das unproblematisch. Berlin ist aber nicht nur sein Haushalt. Das Leben der Berliner*innen wird durch eine gemeinwirtschaftliche Wohnraumversorgung auch reicher an Teilhabe und Sicherheit.

Eine Vergesellschaftung, wie von Ihnen beabsichtigt, wäre in jedem Fall Neuland. Zweifel gibt es nicht erst seit dem Gutachten. Wie sichern Sie Ihr Vorhaben ab?

Im Gegensatz zum redundanten Gefälligkeitsgutachten des Senats arbeiten wir seriös. Nach wie vor stützen wir uns auf den Abschlussbericht der ebenfalls vom Senat eingesetzten Expert*innenkommission von 2023, die zu dem Schluss gekommen ist, dass Vergesellschaftung, wie von uns vorgesehen, juristisch möglich ist. Wir berufen uns auch auf den anerkannten Stand aktueller Wissenschaft und Literatur. Um all diese rechtssicheren Erkenntnisse gut zu verarbeiten und umzusetzen, arbeiten wir außerdem mit vielen Anwält*innen, unserem wissenschaftlichen Beirat und hervorragenden Inhouse-Jurist*innen zusammen. Wir sind entschlossen, das Votum der Berliner*innen von 2021 mit größter Sorgfalt umzusetzen.

Erstveröffentlicht im nd. 27.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195780.wohnen-und-co-enteignen-vergesellschaftung-euro-fuer-ein-gefaelligkeitsgutachten.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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