Keine Meinungsfreiheit: Bundesrat will Staatsräson in Gesetzesform gießen

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das Leugnen des Existenzrechts Israels kriminalisieren soll. Geplant sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Sollte der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden, steht eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit bevor.

Redaktion PERSPEKTIVE ONLINE

Collage: JG

Die hessische Landesregierung aus CDU und SPD hat einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, welcher das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Im Bundesrat wurde dem Entwurf am Freitag von der Mehrheit der Länder zugestimmt. Nach der Sommerpause soll das Gesetz dann im Bundestag beraten werden.

Der Gesetzesentwurf sieht die Erweiterung des § 130 StGB (Volksverhetzung) um einen vierten Absatz vor. Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung Israels aufruft, soll mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, sofern dadurch antisemitischer Hass oder Gewalt gefördert wird.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) haben den Gesetzesentwurf eingebracht. Öffentlich begründen sie den Entwurf mit dem Kampf gegen Antisemitismus und dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland. Das Gesetz sei notwendig, um eine Lücke im Strafrecht zu schließen, heißt es. Heinz zufolge würden die momentanen Gesetze nicht ausreichen.

Neues Gesetz zur Staatsräson

Gesetzesentwurf geht gegen Verfassung

Der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung stufte das geplante Gesetz Ende Mai als einen verfassungswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit ein. Diese erfahre durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonderen Schutz. Es heißt, der Entwurf sei nicht mit der Verfassung vereinbar, weil versucht wird, eine subjektive Meinung zu kriminalisieren und nicht beispielsweise das Kundtun falscher Tatsachen.

Auch Dr. Max Kolter von Legal Tribune Online stimmt dieser Einschätzung zu: Die Meinungsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn dadurch ein anderes Rechtsgut geschützt wird. Es darf nicht nur eine Meinung verboten werden, weil sie der Regierung nicht passt – genau dies sei hier allerdings der Fall. In einem offenen Brief sprechen sich des Weiteren mehr als 30 Rechtswissenschaftler:innen gegen den Entwurf aus.

Die CDU hält dennoch an dem Gesetzesentwurf fest. Juristisch begründen sie diesen mit der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009. Das Gericht hatte damals ausnahmsweise ein Sondergesetz erlaubt, das die Verherrlichung der NS-Herrschaft verbietet. Die CDU argumentiert, dass die Gründung Israels auch mit der NS-Zeit verbunden ist und zieht daraus die parallele Anwendung. Zahlreiche Strafrechtler:innen und der wissenschaftliche Dienst sind überzeugt, dass diese analoge Anwendung nicht tragbar sei.

Kritiker:innen führen zudem an, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf um ein Sonderrecht für Israel handeln würde. Das deutsche Strafrecht kennt kein Existenzrecht für andere Staaten. Weder die Leugnung des Existenzrechts Taiwans, Palästinas oder eines anderen Staates stellt einen Straftatbestand dar. Außerdem wird kritisiert, dass Volksverhetzung und Staatsverhetzung gleichgestellt würden.

Kritik von Linkspartei und israelischen Gruppen

Für den rechtspolitischen Sprecher der Links-Fraktion, Luke Hoß, steht fest, dass es sich bei dem Entwurf um einen verfassungswidrigen Gesetzesentwurf und um Symbolpolitik handelt. Die Linkspartei hatte sich im Bundesrat gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen und die Landesregierungen mit Linken-Beteiligung enthielten sich bei der Abstimmung. Zwar bekräftige man „das Existenzrecht Israels in aller Deutlichkeit“, so Bremer Linken-Landessprecherin Anna Fischer, „allerdings ist für uns die Schaffung eines Straftatbestandes für die Leugnung des Existenzrechts Israels der falsche Weg.“

Auch viele prominente israelische Persönlichkeiten – unter anderem aus der Politik, Berichterstattung, Kunst und Wissenschaft – lehnen den Gesetzesentwurf deutlich ab. Über 90 von ihnen unterzeichneten einen offenen Brief gegen den Vorstoß. Diesen hatte die Gruppe Israelis für Frieden initiiert.

Der Entwurf diene nicht dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland, argumentieren die Verfasser:innen, dafür gebe es im deutschen Recht schon genügend Möglichkeiten. Stattdessen gehe es um die Einschränkung von Meinungsfreiheit: „[Der Entwurf] dient der Unterdrückung von Meinungsäußerungen, die die gewaltsamen und diskriminierenden Strukturen, die Israel beherrschen, grundlegend in Frage stellen. Diese Strukturen sind verantwortlich für die anhaltende gewaltsame Besatzung der palästinensischen Gebiete, Israels regionale Expansionspolitik und die verheerende Zerstörungskampagne im Gazastreifen.“

Zweiter Anlauf für Gesetzesentwurf

Die hessische CDU will sich trotz der vielen expliziten Kritiken nicht davon abhalten lassen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Auch die Tatsache, dass ein ähnlicher Vorstoß 2023 im Rechtsausschuss des Bundestags gescheitert ist, scheint die CDU nicht abzuschrecken. Auch scheint man sich nicht vor einer wahrscheinlichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheuen, sollte das Gesetz verabschiedet werden.

Der Bundesrat hat das Gesetz auf den Weg gegeben, doch der Bundestag muss diesem zustimmen. Die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung dürfte dem Vorhaben offen gegenüberstehen. Ob sich unter Anbetracht der starken Kritik und Bedenken am Gesetz eine Mehrheit findet, bleibt jedoch ungewiss.

Gesetz könnte Repressionen verstärken

Sollte die Bundesregierung das Gesetz beschließen, sendet sie ein deutliches Signal: „Deutschland steht unangefochten an der Seite Israels!“ Bereits heute bezeichnet unsere Regierung die Sicherheit Israels als Staatsräson.

Um diese „Sicherheit“ Israels durchzusetzen, hat der Staat in den letzten Jahren die Repressionen gegen Palästina-Solidarität stark ausgeweitet. In mehreren Städten kam es zu Demonstrationsverboten, Einbürgerungsfragen und immer wieder zu Strafverfahren. Die Repressionen scheinen willkürlich: Immer wieder kommt es selbst wegen Parolen – wie beispielsweise „From the River to the Sea – Palestine will be free!“ – zu Strafverfahren. Mal werden diese Verfahren eingestellt, mal als Billigung und mal als Volksverhetzung verurteilt.

Um dieser Willkür entgegenzuwirken, soll nun die weitere Verschärfung des Strafrechts folgen. Öffentlich wird das angestrebte Gesetz mit dem Anstieg der registrierten antisemitischen Vorfälle und mit der Sicherheit der Israelis in diesem Land gerechtfertigt. Die hessische CDU betont, dass es nicht darum gehe, Meinungen zu verbieten – Kritik an der israelischen Regierung bleibe erlaubt.

From the river to the sea

Zeichen an geostrategischen Partner

Deutschland zählt zu den wichtigsten militärischen und diplomatischen Unterstützer:innen Israels. Obwohl Israel in Gaza seit drei Jahren einen Genozid begeht, liefert Deutschland immer mehr Waffen nach Israel und trägt zum Anhalten des Genozids bei.

Die Bundesregierung hält an der Unterstützung Israels fest, obwohl es internationale Kritik an den Verbrechen Israels gibt. Merz lobte beispielsweise den Angriff Israels auf den Iran im Juni 2025. Er behauptete, dass Israel die „Drecksarbeit für uns alle“ machen würde und bewunderte den Mut der israelischen Regierung, diesen Angriff durchzuführen.

Während die Bundesregierung Israel politisch und militärisch unterstützt, soll der Spielraum für Kritik an der Existenz Israels weiter eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf spiegelt die außenpolitische Linie Deutschlands offen und verstärkt nach innen wider.

Erstveröffentlicht auf Perspektive online v. 14.7. 2026
Staatsräson in Gesetzesform

Wir danken für das Abruckrecht für den in CC gesetzten Beitrag.

Kulturkampf: Das 100-Tage-Programm der AfD in Sachsen-Anhalt

Von FLORIAN RÖTZER

„Alles ist möglich“ verspricht die AfD, was man auch als Drohung verstehen könnte. Screenshot von afd-lsa.de

Die AfD in Sachsen-Anhalt gibt sich jung und schnittig mit ihrem Parteichef und Ministerpräsidentenkandidaten Ulrich Siegmund. „Alles ist möglich“ wird zusammen mit einem 100-Tage-Programm versprochen. Das sind 10 Maßnahmen, die „unverzüglich“ nach Regierungsübernahme umgesetzt werden sollen. Das wird versprochen, unverzüglich scheint dann 100 Tage zu meinen. Und es geht um Großes, schließlich geht es um Rettung des Landes.

In Umfragen steht die AfD schon bei über 40 Prozent. Da scheint es durchaus möglich, tatsächlich die Regierung stellen zu können, auch wenn die Frage offen ist, ob nicht eine erkleckliche Zahl von Wählern am Wahltag doch erschrocken ihr Kreuz woanders oder gar nicht setzt. Es könnte sein, dass das BSW, sollte es die 5-Prozent-Hürde schaffen, was gar nicht gewiss ist, eine wichtige Rolle spielt. Es könnten aber auch einige CDU-Abgeordnete eine Minderheitsregierung der AfD ermöglichen. Die CDU schließt eine Koalition mit der Linken weiterhin aus, was der AfD entgegenkommt.

Die AfD will mit ihrem 100-Tage-Programm zeigen, dass sie angeblich im Gegensatz zu den „Altparteien“ wirklich anpackt, in dem Fall wären selbstverständlich nur Maßnahmen möglich, die landespolitisch umsetzbar wären. Dabei sind die 10 Punkte gegenüber dem Slogan „Alles ist möglich“ schon sehr bescheiden.

Als ersten – und daher als wichtigsten (?) – Punkt soll das Land aus den Rundfunkstaatsverträgen aussteigen, angeblich um Reformen anzustoßen und den „Zwangsrundfunk“ zu beenden. Es soll kleiner und sparsamer werden. Was daraus werden und wie die Unabhängigkeit gewahrt werden soll, erfahren die Bürger allerdings nicht.

Die nächsten Punkte verwundern nicht, ist Migration doch das Kernthema der AfD. Sie, Punkt 2,  will möglichst viele illegale Einwanderer abschieben. Asylbewerber und Flüchtlinge sollen, Punkt 3, in Heimen untergebracht und zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Dazu passt wahrscheinlich, dass Siegmund verspricht, die Bürger endlich vor „echter Kriminalität“ zu schützen. Damit gemeint ist wahrscheinlich nicht die „rechte, rassistische, queerfeindliche und antisemitische Gewalt“, die nach der Polizeistatistik über politisch motivierte Straftaten in Sachsen-Anhalt deutlich zugenommen hat und nie höher war. Dem rechten Spektrum werden die meisten Straftaten zugeordnet.

Einen Kahlschlag plant man bei allen politischen und kulturellen Aktivitäten, die der AfD nicht genehm sind. Da ist man für politische und kulturelle Monokultur und gegen jede Vielheit und Pluralität, obgleich man die „Altparteien“ geißelt, weil sie „Bürger mit der falschen Meinung verfolgen“ (AfD-Kulturpolitik: „patriotische Wende auf allen Gebieten“, Bekämpfung der „Identitätsstörung“). Das will man doch auch gerne machen, wenn man an der Macht ist. Versprochen wird, keine Parteien und Parteistiftungen staatlich zu fördern, immerhin auch nicht die eigene. Angesichts des AfD-Filzes in Sachsen-Anhalt kann man darauf gespannt sein.

Der „Asyl- und Integrationsindustrie“ sowie der „Klimarettungsindustrie“ und allen Genderprojekten will man die Gelder sperren, auch „Demokratie leben“ oder „Schule ohne Rassismus“ wird die Förderung gestrichen. Liberalität kann man der AfD jedenfalls nicht attestieren, die vor allem eine „patriotische Kultur“ und die „Liebe zu Volk und Heimat“ fördern will, weil sie die Moderne ablehnt und heim in die verklärte Vergangenheit will, in der Deutschland irgendwie groß war, 1939-1945 werden als „Vogelschiss“ einfach nicht beachtet. Deutsch denken sollen jetzt die Menschen, Punkt 8, dazu sollen die „schönsten Beispiele der deutschen Geschichte“ herausgekramt werden, die weniger schönen lässt man halt beiseite, die passen nicht in die nationale Identität.

Etwas skurril ist, dass der Erwerb von Führerscheinen gefördert werden soll. Eingeführt werden soll ein Feuerwehrführerschein und 1500 Euro für Auszubildende, die dann mit Führerschein weniger geneigt sein sollen, das Weite zu suchen.

An Schulen soll ein Wachdienst zum Schutz vor Gewalt eingeführt werden, ebenso Sonderklassen für Flüchtlingskinder. Ein bisschen Apartheid schützt angeblich die deutschen Kinder. Und weil man für die traditionelle Familie ist, dürfen an den Schulen keine Regenbogenfahnen mehr gehisst werden, an jedem Schultag sollen die Schüler nur die deutsche Flagge sehen. Dann werden sie stolz auf das Land sein oder die verordnete „Liebe zu Volk und Heimat“ vertreibt sie erst recht.

Eine Luftnummer ist die Reduzierung der Ministerien. Man kann Ministerien zusammenlegen, allein damit würde aber kaum Geld eingespart. Das ist Symbolpolitik, die auch das Programm „Alles ist möglich“ beherrscht und die Einrichtung eines Corona-Untersuchungsausschusses propagiert. Die AfD wirbt damit, sie für „unseren Wohlstand, unsere Sicherheit, unsere Kinder“ zu wählen. Zum ersten Punkt, dem wohl wichtigsten, fällt ihr aber offenbar nichts ein. Wirtschafts- und Finanzpolitik kommen nicht vor. Man führt einen Kulturkampf. Nationalismus und Patriotismus sollen es richten, alles Störende soll weg. Die Augen verschließen, scheint die Alterative für Deutschland mit dem Aufbruch nach hinten zu sein: „Holen wir unser stolzes, vertrautes und sicheres Deutschland zurück“, ist die Parole. Wann das gewesen sein soll, wird nicht verraten. Unseren Wohlstand wird das nicht mehren, sowieso nicht, wenn man das Parteiprogramm liest.

Erstveröffenttlicht im Overton Magazin v. 13.7. 2026
100 Tage Programm der AFD in Sachsen-Anhalt

Wir danken für das Publikationsrecht.

Massiver Eingriff

Ein Kommentar von Ulrike Eifler in der UZ zu zwei Gesetzen im Rahmen der Militarisierung des Arbeitslebens. Kaum ein Berufszweig bleibt ungeschoren. Unter den Bedingungen zunehmender Kriegswirtschaft werden bisher kaum denkbare Formen von Zwangsverpflichtungen weit über die Wehrpflicht hinaus möglich gemacht. (Peter Vlatten)

Ulrike Eifler, Kommentar in der UZ vom 10. Juli 2026

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 den „Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve“ beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es durch den Bundestag gepeitscht werden, damit das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann. Ziel ist eine schnellere Verfügbarkeit von Reservisten – also all jener, die als Zeitsoldaten oder als Wehrdienstleistende mal bei der Bundeswehr waren.

Bislang war der Dienst in der Truppe nur dann möglich, wenn der Reservist selbst sowie sein Arbeitgeber zustimmten. Jetzt wird die Heranziehung von Reservisten für drei bis zwölf Wochen pro Jahr verpflichtend. Die Höchstaltersgrenze liegt für Wehrdienstleistende, die unter einem Jahr bei der Bundeswehr waren, bei 45 Jahren. Zeit- und Berufssoldaten müssen damit rechnen, dass sie bis zu ihrem 65. Lebensjahr eingezogen werden können. Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, muss sogar damit rechnen, dass er oder sie auch zu Auslandsverwendungen in EU- oder NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet zu werden.

Das Gesetz stellt einen weiteren schweren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und eine Unterordnung unter den Militarismus dar. Bereits mit dem Arbeitssicherstellungsgesetz hatte die Bundesregierung Anfang 2025 eine dienstliche Verpflichtung in Krisen geregelt. Betroffen sind Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, der Rüstungsindustrie, der Rüstungsforschung sowie lebenswichtiger Versorgungs- und Transportbereiche. Egal ob Energie- oder Wasserversorgung, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung oder Telekommunikation – nahezu alle Branchen fallen darunter. Beschäftigten in diesen Branchen ist untersagt, im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall den Arbeitsplatz zu wechseln.

Beide Gesetze sind die logische Folge einer Militarisierung, die die Arbeitswelt schon lange erreicht hat. Beschäftigte der Automobilindustrie finden sich plötzlich in der Rüstungsindustrie wieder. Hafenarbeiter müssen Rüstungsexporte verladen. Lehrer sind verpflichtet, Soldaten der Bundeswehr einzuladen. Pflegekräfte lernen die Versorgung von Kriegsverletzungen und Sachbearbeiter der Arbeitsagentur für Arbeit sind angehalten, Arbeitslose in den militärischen Bereich der Bundeswehr zu vermitteln.

Unter dem Druck dieser Entwicklung verändern sich Berufsbilder und der Sinn bisheriger Tätigkeit. Statt Goethe und Schiller zu lesen, schwärmen Soldaten den 14-Jährigen im Unterricht vom Abenteuerdasein als Soldat vor. Auch in den Krankenhäusern steht nicht der Erhalt der Gesundheit und die Verbesserung der Lebensqualität im Mittelpunkt, sondern die Präparierung für den nächsten Einsatz an der Front. Und die Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur darf nicht mehr bei der Suche nach einer zweiten Chance behilflich sein, sondern muss die Notlage Betroffener ausnutzen und diese in die Bundeswehr drängen.

Es zeigt sich: Der Militarismus strukturiert die Arbeitswelt und den Konflikt zwischen den Klassen. Er sorgt aber auch für Brüche und die ersten Beispiele der Gegenwehr. In Leipzig wurde ein DHL-Mitarbeiter entlassen, weil er die Verladung von Rüstungsexporten nach Israel ablehnte. In München weigern sich drei Tramfahrer, die mit Bundeswehrwerbung beklebte Tram durch die Innenstadt zu fahren. Und die Hochschullehrer, die sich mit ihren palästinasolidarischen Studenten solidarisiert haben, werden plötzlich auf politischen Listen des Bildungsministeriums geführt.

Es zeigt sich: Den individuellen Erfahrungen mit der Militarisierung am Arbeitsplatz muss eine kollektive Antwort entgegengestellt werden, damit sie wirkmächtig ist.

Wir danken für das Publiktionsrecht.

siehe auch:

Aktionstage gegen Waffenproduktion und Krieg im Wedding – Höhepunkt eine Großdemonstration unter Beteiligung etlicher Gewerkschaftlicher Aktivistinnen

Titelbild: Peter Vlatten

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