Bundesregierung erklärt Zahlen zur Verweigerung des Kriegsdienstes zur Staatsgeheimsache

Wie heißt es doch? Wer das Licht fürchtet, hat Dreck am Stecken oder es sieht schlecht für ihn aus. Auf die Bundesregierung trifft in Bezug auf die Wehrpflicht wohl beides zu. (Peter Vlatten)

20.06.26 – DFG-VK – Pressenza Hannover

DFG-VK kritisiert beispiellosen Angriff auf Transparenz bei der Ausübung eines Grundrechts

Stuttgart, 15.6.2026 – Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert die Weigerung der Bundesregierung, aktuelle Zahlen zur Kriegsdienstverweigerung offenzulegen (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106256.pdf). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage verweist die Bundesregierung erstmals darauf, dass die Veröffentlichung entsprechender Daten das „Staatswohl“ gefährden könne.

„Das ist ein neuer Tiefpunkt staatlicher Intransparenz“, erklärt Cornelia Mannewitz, Bundessprecherin der DFG-VK. „Wir reden hier nicht über geheime Einsatzpläne, Waffensysteme oder militärische Fähigkeiten. Es geht um Menschen, die von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen.“

Noch vor wenigen Monaten wurden entsprechende Zahlen regelmäßig veröffentlicht. So teilte die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen detailliert mit, wie viele Menschen Kriegsdienstverweigerungsanträge gestellt hatten. Für das Jahr 2024 wurden beispielsweise 2.998 Anträge genannt, im Jahr 2025 betrug die gemeldete Anzahl eingereichter Anträge bereits 7.691.

Die DFG-VK hält die nun vorgebrachte Begründung für politisch hochproblematisch. Wenn bereits Informationen über die Inanspruchnahme eines Grundrechts als sicherheitsrelevant eingestuft werden, verschiebt sich die Grenze dessen, was einer demokratischen Kontrolle zugänglich ist.

Eine Demokratie muss aushalten, dass sichtbar wird, wie viele Menschen keinen Dienst an der Waffe leisten wollen. Wer die Zahl der Kriegsdienstverweigerer geheim hält, schützt nicht die Sicherheit des Landes, sondern verhindert öffentliche Debatten über die gesellschaftliche Akzeptanz von Militarisierung und Wehrdienst.“

Die Entwicklung ist besonders brisant, weil die Zahl der Kriegsdienstverweigerungsanträge zuletzt deutlich angestiegen ist. Nach Angaben wurden im ersten Quartal 2026 bereits 2.656 Anträge gestellt.

Für die DFG-VK steht fest: Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung darf nicht politisch marginalisiert oder statistisch unsichtbar gemacht werden.

„Transparenz gefährdet nicht das Staatswohl. Eine Regierung, die Informationen über die Ausübung von Grundrechten zurückhält, gefährdet das Vertrauen in demokratische Institutionen.“

Die DFG-VK fordert die Bundesregierung auf, die bislang übliche Veröffentlichungspraxis wiederherzustellen und die Entwicklung der Kriegsdienstverweigerungszahlen vollständig offenzulegen.

Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Peter Vlatten

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