Diametral falsches Vorgehen

Wider die aktuelle „Antisemitismus-Resolution“ des Deutschen Bundestages.

Von Herta Däubler-Gmelin

Bild: Peter Vlatten

Anlässlich des zur Abstimmung im Bundestag kommenden Resolutionsentwurfs der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ hat sich Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, zu Wort gemeldet und uns ihren Beitrag zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Der Anstieg des Antisemitismus in Deutschland bekümmert uns alle. Nach dem Schock des 7. Oktobers und Israels Krieg gegen Gaza kam es auch in Deutschland zu einem sprunghaften Anstieg antisemitischer Anschläge und Angriffe. Das geht nicht. Es ist gut, dass nicht nur Polizei und Gerichte hier massiv eingreifen, sondern dass auch Viele von uns klar einschreiten und in Demonstrationen und Stellungnahmen deutlich machen, dass wir das nicht dulden.

Es ist auch verständlich, dass sich der Bundestag mit einem Entschließungsantrag einschalten will. Auch dabei sollte es darum gehen, klar gegen Antisemitismus Stellung zu beziehen und gegen Rassismus, insbesondere antimuslimischen und antipalästinensischen Rassismus vorzugehen.

Was bisher über den geplanten Antrag zu lesen ist, der wohl noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, ist jedoch im Hinblick auf Form und Inhalt mehr als problematisch.

Klar ist doch, dass Politik Vertrauen braucht. Das ist eine Binsenweisheit und gerade in einer so aufgeheizten Auseinandersetzung wie der aktuellen um die Bekämpfung von Antisemitismus essentiell.

Vertrauen ist eine grundlegende Voraussetzung für politische Stabilität. Die zahlreichen internationalen Krisen und Konflikte verunsichern heute viele Menschen. Besonders entsetzt blicken Viele in den Nahen Osten: Der Überfall und das Hinschlachten von mehr als tausend hilflosen jüdischen Menschen am 7. Oktober vor einem Jahr setzte den schockierenden Anfang. Die täglichen Bombardements und die Tötung tausender hilfloser Zivilisten in Gaza und im Libanon durch die Regierung Netanjahus, die das als legitime Selbstverteidigung versteht, das Leiden vieler Frauen und Kinder, die in Israel, in Palästina und in Libanon täglich um ihr Leben fürchten müssen, erschüttern uns. Um ihr Leid geht es und darum, es möglichst schnell zu beenden.

Die Frage, welche Mittel in einem solchen Krieg mit dem Völkerrecht vereinbart sind, ist zweifellos wichtig und muss untersucht werden. Es ist gut, dass der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) sich damit befasst. Auch die Prüfung des Antrags des Generalanwalts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, auf Erlass von Haftbefehlen u.a. gegen den israelischen Premierminister und den israelischen Verteidigungsminister, wird dazu beitragen. Die Haftbefehle gegen die Beschuldigten Hamas-Führer werden nicht weiterverfolgt werden können; beide sind tot.

Wer sich in Deutschland mit diesen Fragen auseinandersetzt, muss das Völkerrecht und das internationale Strafrecht als Maßstäbe heranziehen. Das gebietet nicht allein unser völkerrechtsfreundliches Grundgesetz, sondern auch unsere eigene Geschichte – unser Grundsatz des „Nie wieder“ umfasst auch unseren Einsatz für Rechtsstaat und Völkerrecht.

In Deutschland eskalieren Debatten zum Nahostkonflikt oft in einseitige Schuldzuweisungen, die zu heftigen Vorwürfen führen: Wer Entscheidungen Benjamin Netanjahus mit seiner rechtsextremen Regierung, ihrer Besatzungspolitik und den immer gravierenderen Schritten gegen eine Zweistaatenlösung kritisiert, wird leider häufig und fälschlicherweise als Feind Israels und Gegner der besonderen Verantwortung Deutschlands als Konsequenz der Shoah „entlarvt“ – was für ein Elend. Wer in die Diskussion um Israels Selbstverteidigungsrecht und seine Verantwortung in der Kriegsführung Aspekte des Völkerrechts einbringt, wird ebenfalls oft fälschlich als Antisemit abgestempelt. Viele entscheiden sich dann, lieber zu schweigen oder sich anzupassen – eine fatale Haltung.

In der öffentlichen Debatte läuft einiges schief, und dazu gehören auch die schlimmen Jubelszenen am 7. Oktober und Aufrufe zur Zerstörung Israels. Nochmals: Antisemitische Angriffe und Hetze müssen selbstverständlich geahndet werden.

Der Anstieg des Antisemitismus in Deutschland hat auch innenpolitisch viel Unsicherheit um den richtigen Umgang mit diesem wichtigen Thema gebracht. Während alle dasselbe Ziel – den entschlossenen Kampf gegen Antisemitismus – verfolgen, herrscht über den richtigen Weg erheblicher Streit. Seit über einem Jahr verhandeln Abgeordnete des Bundestags über einen gemeinsamen Entschließungsantrag, der ein klares Zeichen gegen Antisemitismus setzen soll. Dabei eint das Kernanliegen des Antrags, der Schutz jüdischen Lebens und der zentrale Einsatz gegen Antisemitismus in Deutschland, hoffentlich alle.

Das zu sichern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle demokratischen Kräfte unterstützen sollten. Im Hinblick auf die Bedeutung dieses Anliegens – und hier beginnt meine Kritik – hätte der geplante Antrag von Anfang an veröffentlicht, die Diskussion hätte von Anfang an öffentlich geführt werden müssen.

Wer Vertrauen fördern will, muss gerade in Zeiten wie diesen eine offene und faire Auseinandersetzung suchen und fördern. Es darf auch nicht geduldet werden, dass im Zuge einseitiger Stellungnahmen ganze Gruppen von Einwanderern in eine falsche Ecke gestellt werden. Und es stünde uns in Deutschland gut an, schwerpunktmäßig unseren eigenen Antisemitismus zu bekämpfen – eine Aufgabe, die nicht nur Medien und Zivilgesellschaft, sondern auch die Politik, insbesondere die Bundesregierung und der Bundestag, übernehmen müssen.

Diametral falsch indes ist das bisherige Vorgehen, das in dieser Woche wohl durch einen Bundestagsbeschluss bekräftigt werden soll. Wer meint mit einer nur kleinsten abgehobenen Zirkeln bekannten Festlegung durch einen Bundestagsbeschluss Verhalten und Meinung regulieren, ja mit finanziellen Sanktionen die Zivilgesellschaft disziplinieren zu sollen oder auch nur zu können, der tut das Gegenteil. Der sät Wind und wird – wieder einmal – Sturm ernten. Zum Nachteil aller, auch der Wissenschaftsfreiheit und den Teilen der Zivilgesellschaft, die sich für das Ende des Leidens und für eine friedliche Zukunft im Nahen Osten einsetzen.

Nochmals: Die dringend erforderliche Bekämpfung des Antisemitismus kann nur erfolgreich sein, wenn sie öffentlich und gesamtgesellschaftlich geführt wird – alles andere erweist ihr einen Bärendienst. Verhandlungen hinter verschlossenen Türen und dann ein eiliges Abstimmen über einen Antrag, der den Bundestagsmitgliedern und erst wenige Stunden davor überhaupt zur Kenntnis gegeben wird, sind falsch und kontraproduktiv. Dieses Vorgehen entspricht auch nicht der Bedeutung des Anliegens.

Ohne die Einbeziehung der gesellschaftlichen Debatte in den parlamentarischen Raum kann der Kampf gegen Antisemitismus nicht erfolgreich sein. Es ist entscheidend, die Vielfalt der Stimmen aus der Zivilgesellschaft zu hören und ihre Anregungen einzubeziehen. Besonders wichtig ist es, auch die Pluralität der jüdischen Stimmen anzuerkennen. Auch prominente jüdische Autorinnen und Autoren haben sich hier in Deutschland sehr kritisch mit dem Text auseinandergesetzt, soweit er ihnen bekannt war. Aus Kultur, Wissenschaft, juristischen Fachkreisen und von Menschenrechtsorganisationen kamen viele wichtige Anregungen und ebenfalls massive Kritik. Leider war das alles umsonst – das geht nicht bei einem so wichtigen gesamtgesellschaftlichen Thema.

Hinzu kommen mittlerweile auch kritische Stimmen aus Israel. Kann und will der Bundestag es sich wirklich leisten, über den offenen Aufruf führender israelischer Menschenrechtsorganisationen einfach hinwegzugehen? Wollen wir den eindringlichen Aufruf der Leiterin von HaMoked, einer langjährigen Stimme aus der israelischen Zivilgesellschaft, überhören, die vor einer gefährlichen Verquickung von Antisemitismusbekämpfung und legitimer Kritik an israelischer (Besatzungs-) Politik warnt? Auch der New Israel Fund in Deutschland hat sich mittlerweile an die deutsche Öffentlichkeit gewandt und fordert das eigentlich Selbstverständige: die Sorgen der liberalen Zivilgesellschaft Israels ernst zu nehmen, die in einem erbitterten Kampf für demokratische Werte steht, während die israelische Regierung zunehmend illiberale Tendenzen verstärkt.

Eine derartige Missachtung unterminiert nicht nur die Vielfalt des jüdischen Lebens in Deutschland, sondern gefährdet auch ihre Menschenrechtsarbeit in Israel und Palästina.

Insbesondere die ausschließliche Verwendung der IHRA-Antisemitismusdefinition stößt vielen liberalen Kräften aus der jüdischen Gesellschaft und aus Israel negativ auf. Im Textentwurf wird die umstrittene IHRA-Antisemitismusdefinition als „maßgeblich“ herangezogen. Gerade aber diese Definition wirft zahlreiche Fragen auf, vor allem weil unklar bleibt, welche Teile dieser ja als Arbeitsdefinition gedachten Formulierung wie angewandt werden sollen. Fachkreise kritisieren die Definition mit guter Begründung als zu unpräzise und unscharf. Insbesondere aus der wissenschaftlichen Fachgemeinschaft hört man seitens führender (israelischer) Holocaustforscher wachsende Kritik und die Forderung um eine wissenschaftliche Debatte um diese Definition. Richtig ist, dass sie zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthält und damit die Gefahr in sich birgt, verhindern zu wollen, was doch notwendig ist: eine auf dem Völkerrecht basierende legitime und notwendige Kritik am Regierungshandeln der Netanjahu-Regierung. Genau das befürchten auch die liberalen Regierungskritiker in Israel. Vor diesem Hintergrund wäre es nötig, vorhandene Alternativen zum Antragstext zu diskutieren. Das ist bisher nicht geschehen. Leider.

Jetzt haben der Bundestag und die mit dem Beschluss befassten Ministerien die Verpflichtung sicherzustellen, dass im Laufe der weiteren Debatte und Umsetzung auch alternative Definitionen, wie die Jerusalem Declaration, berücksichtigt werden.

Das würde wenigstens dazu beitragen, auch die Pluralität innerhalb der (jüdischen) wissenschaftlichen Meinung anzuerkennen.

Es ist falsch, den – mangels Transparenz bisher öffentlich nicht diskutierten – Antrag jetzt durch den Bundestag zu jagen. Wir brauchen eine Weitung des gesellschaftlichen und politischen Diskurses – keine Verengung. Der eingeschlagene Weg ist falsch. Der Bundestag sollte ihn daher nicht weitergehen, sondern stattdessen die offene Debatte, zum Beispiel mit einer parlamentarischen Anhörung zu eröffnen.

Ersstveröffentlicht bei medico international am 4.11. 2024
https://www.medico.de/blog/diametral-falsches-vorgehen-19745

Wir danken für das Publikationsrecht.

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Die neue Wehrverfassung

Berlin plant mit dem Neuen Wehrdienst ab 2025 umfassende Datenerhebungen über Bereitschaft und Eignung junger Deutscher für den Dienst an der Waffe. Pistorius sieht den Neuen Wehrdienst als Einstieg in eine neue Wehrpflicht an.

06 Nov 2024

Von German Foreign Policy

Bild: die.rekruten.youtube.bundeswehr.nex24_.shot.jpg (Screenhot)

BERLIN (Eigener Bericht) – Das Bundesverteidigungsministerium hat den Gesetzesentwurf für einen „Neuen Wehrdienst“ vorgelegt und reaktiviert damit die frühere „Wehrerfassung“ und die einstige „Wehrüberwachung“. Der Mitte Oktober präsentierte Entwurf folgt im Kern dem neuen Wehrdienstmodell, das Verteidigungsminister Boris Pistorius Mitte Juni im Rahmen seiner Kampagne für mehr „Kriegstüchtigkeit“ vorgestellt hat. „Wehrerfassung“ meint die Aufnahme aller 18-Jährigen in die Datenbanken der Bundeswehr. Mit der „Wehrüberwachung“ behalten die Streitkräfte einen Überblick über die Reserve – über alle, die jemals eine militärische Ausbildung erhalten haben: Ihre persönlichen Daten werden registriert, um sie bei Bedarf jederzeit einziehen zu können. Der Ausbau der Reserve ist ein weiteres zentrales Ziel Berlins. Deutschland brauche „nach Einschätzung der Bundeswehr und der NATO rund 200.000 Reservisten mehr“, erklärt Pistorius. Der Neue Wehrdienst werde dazu „nicht reichen“; er sei nur der „Einstieg“. Sein Ministerium plant für die Zeit nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr eine Debatte über eine neue umfassende Wehrpflicht.

Seit 2011 teilweise ausgesetzt

Bereits jetzt besteht in Deutschland für 18- bis 60 jährige Männer eine im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht, die allerdings seit 2011 nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt. Den verpflichtenden Wehr- beziehungsweise Wehrersatzdienst in Friedenszeiten hatte Berlin damals ausgesetzt und durch den Freiwilligen Wehrdienst respektive den Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Hintergrund war die sogenannte Neuausrichtung der Bundeswehr. Während des Kalten Krieges waren die bundesdeutschen Streitkräfte für einen Krieg gegen die Sowjetunion aufgestellt. Ab Anfang der 1990er Jahre formulierte die deutsche Außenpolitik zunehmend einen globalen Geltungsanspruch. Berlin strukturierte entsprechend die Bundeswehr um, um sie auf militärische Interventionen vor allem in Asien und Afrika vorzubereiten. In diesem Zusammenhang setzte Berlin nun vor allem auf hochqualifizierte Berufssoldaten. Wehrpflichtige waren im Kontext von Interventionskriegen weniger sinnvoll einsetzbar und banden darüber hinaus Militärausbilder in Deutschland, die dann für Auslandseinsätze nicht zur Verfügung standen. Seit der Eskalation des Konflikts um die Ukraine im Jahr 2014 erklärt Berlin nun allerdings einen möglichen Krieg gegen Russland wieder zum „strukturbestimmenden“ Kernauftrag der deutschen Streitkräfte.[1] In diesem Zusammenhang haben sich die Forderungen nach einer Reaktivierung der Wehrpflicht auch in Friedenszeiten zu häufen begonnen.

Der Neue Wehrdienst

Ab dem kommenden Jahr will das Bundesverteidigungsministerium nun diejenigen Deutschen, die ihr 18. Lebensjahr erreichen oder die sich – als militärisch bereits Ausgebildete – in der Reserve befinden, mit einem „Musterungsfragebogen“ anschreiben.[2] Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Wer die Auskunft verweigert, muss mit Strafmaßnahmen rechnen.[3] Von den 18-jährigen Männern, die im Fragebogen ein Interesse am freiwilligen Wehrdienst bekunden, will das Verteidigungsministerium diejenigen 40.000 bis 50.000, die am „fittesten, am geeignetsten und am motiviertesten“ erscheinen, auswählen und zur Musterung verpflichten.[4] Im ersten Jahr sollen 5.000 von ihnen dann einen Wehrdienstplatz bei der Bundeswehr bekommen. Für Frauen sind alle Schritte freiwillig. Um auch Frauen zum Wehrdienst oder auch nur zur Wehrerfassung verpflichten zu können, müsste die Bundesregierung zunächst das Grundgesetz ändern – denn diesem zufolge gilt die Wehrpflicht ausdrücklich nur für Männer: Frauen „dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“, heißt es in Artikel 12a. Entsprechend dem Ansatz der „Totalen Verteidigung“ will das Verteidigungsministerium in seinem Schreiben auch nach der Bereitschaft zum Dienst im Zivil- und Bevölkerungsschutz fragen.[5] Die Adressen der jungen Menschen erhält die Bundeswehr von den Meldeämtern, die nach geltendem Recht verpflichtet sind, bestimmte Datenabfragen des Militärs zu beantworten. Die mit den Fragebögen gewonnen Daten der 18-Jährigen will die Bundeswehr bis zur Vollendung von deren 60. Lebensjahr speichern.[6]

Ausbau der Reserve

Im Verteidigungsministerium hofft man, mit dem Neuen Wehrdienst zu einer erhöhten „Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr“ [7] beizutragen und damit die „Kriegstüchtigkeit der Truppe zu verbessern“ [8]. Mit Blick auf den eskalierenden Machtkampf gegen Russland klagte Verteidigungsminister Boris Pistorius unlängst in einer Pressekonferenz, Deutschland könne „nicht einmal mobilisieren, weil wir nicht wüssten, wen wir einziehen können“. Der Neue Wehrdienst ermögliche es seinem Ministerium – und damit der Bundeswehr –, „an die jungen Männer heranzukommen“. Pistorius setzt darauf, dass 30 bis 50 Prozent der Wehrdienstleistenden der Bundeswehr als Zeit- oder Berufssoldaten langfristig erhalten bleiben. Aber auch die, die sich nach ihrem Wehrdienst gegen eine militärische Karriere entscheiden, bleiben ein Gewinn für die Streitkräfte: Als militärisch Ausgebildete sind sie automatisch Reservisten und können als solche in die Truppe eingezogen werden. Wer sechs Monate Wehrdienst absolviert, den plant Berlin für die Zeit danach als Teil der „Einsatzkräfte für den Operationsplan Deutschland“ ein – etwa als „Gewehrträger“ oder „Heimatschutzsoldat“ in den Heimatschutzregimentern.[9]

„Struktur, Kameradschaft, Pflichtbewusstsein“

Den Neuen Wehrdienst plant das Verteidigungsministerium „zunächst (!) auf Basis der Freiwilligkeit“.[10] Das hat im Wesentlichen zwei Gründe. Erstens besteht in der Berliner Regierungskoalition in der Frage, ob wieder eine umfassende Wehrpflicht eingeführt werden soll, keine Einigkeit. Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann hatten in einem öffentlich bekannt gewordenen Brief an Verteidigungsminister Pistorius ihre Ablehnung einer Wehrpflicht zum Ausdruck gebracht. Auch sie wollten die „Bundeswehr zu einer der modernsten und schlagkräftigsten Armeen Europas“ machen, schreiben die FDP-Minister – nur eben nicht per Pflichtdienst, sondern mit einer „Marktlösung“.[11] Pistorius und die Wehrbeauftragte Eva Högl hingegen fordern für die Zeit nach der Bundestagswahl 2025 eine Debatte über eine neue Dienstpflicht. Es brauche „perspektivisch eine Verpflichtung“, erklärte Högl in einem Interview: Junge Deutsche lernten bei der Bundeswehr „Struktur, Kameradschaft, Pflichtbewusstsein“ – „alles Eigenschaften, von denen auch die Wirtschaft“ profitiere.[12]

„Der limitierende Faktor“

Zweitens reichen die Kapazitäten der Bundeswehr zurzeit schlicht nicht aus, um die Wehrpflicht kurzfristig zu reaktivieren. Dies sei der „entscheidende limitierende Faktor“ auf dem Weg zur Wehrpflicht, betont Pistorius. Sein Ministerium geht davon aus, die „limitierten Ausbildungsplätze“ in den kommenden Jahren „mühelos“ mit Freiwilligen füllen zu können. Die notwendigen Strukturen für eine neue Wehrpflicht – Gebäude und Material für Unterbringung und Ausbildung von Rekruten, zudem die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände – müssten „erst schrittweise wieder aufgebaut werden“. Die Zeit, bis die Diskussion um die Wehrpflicht geführt wird, will Pistorius „nutzen, um die Kapazitäten hochzufahren“. Sollten sich allerdings nicht genug Freiwillige melden, um die Kapazitäten der Bundeswehr auszulasten, dann müsse „natürlich“ sowieso über eine „verpflichtende Option“ nachgedacht werden, erklärt Pistorius. „Das versteht sich von selbst“.[13]

[1] Referentenentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes. Berlin, 13.10.2024.

[2] Bundesminister der Verteidigung stellt neues Wehrdienstmodell vor. bmvg.de 12.06.2024.

[3] FAQ (Frequently Asked Questions): Der „Neue Wehrdienst“ bei der Truppe. bmvg.de 12.06.2024.

[4], [5] Bundesminister der Verteidigung stellt neues Wehrdienstmodell vor. bmvg.de 12.06.2024.

[6] Referentenentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes. Berlin, 13.10.2024.

[7] Der „Neue Wehrdienst“: Pistorius setzt auf Auswahl und Freiwilligkeit. bmvg.de 12.06.2024.

[8] FAQ (Frequently Asked Questions): Der „Neue Wehrdienst“ bei der Truppe. bmvg.de 12.06.2024.

[9] Bundesminister der Verteidigung stellt neues Wehrdienstmodell vor. bmvg.de 12.06.2024.

[10] FAQ (Frequently Asked Questions): Der „Neue Wehrdienst“ bei der Truppe. bmvg.de 12.06.2024.

[11] Schreiben von Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius vom 8. Juli 2024.

[12] „Wir brauchen ein Pflichtjahr für alle – Männer wie Frauen“ – Interview, 15.06.2024. Interview mit der Wehrbeauftragten im „Stern“ vom 15. Juni 2024. bundestag.de.

[13] Bundesminister der Verteidigung stellt neues Wehrdienstmodell vor. bmvg.de 12.06.2024.

Erstveröffentlicht im GFP-Newsletter v. 6.11.24
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9746

Wir danken für das Publikationsrecht.

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