Pflicht zur „Verfassungstreue“: Einfallstor für Repressalien

Linke Gewerkschafter kritisieren Passus im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Von Peter Nowak

Bild: Benjamin Ruß. Bearbeitetes Screenshot Youtube-Video

Als »schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten« hat der Verdi-Bundesvorstand das Ergebnis der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen bezeichnet. Wesentlich kritischer äußerte sich das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi. »Nein zu Reallohnverlust, 27 Monaten Laufzeit und Einstieg in die 24-Stunden-Woche«, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Gruppe rügt auch einen Passus im künftigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD), der auch bei linken Gewerkschafter*innen bislang wenig Beachtung findet, obwohl er eine höchst politische Dimension hat. Dieser macht bei Auszubildenden und Studierenden »Verfassungstreue« zur Bedingung für eine Übernahme ins Arbeitsverhältnis. Wörtlich heißt es dort: »Voraussetzung für die Übernahme ist, dass Auszubildende und dual Studierende des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.« Es dürfe »während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen«.

Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber der Regelung im auslaufenden TVÖD. Dort lautet der entsprechende Passus: »Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.«

Von einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) war bisher nicht die Rede. Dieser Begriff wurde in den 70er und 80er Jahren in Westdeutschland missbraucht, indem mit dem sogenannten Radikalenerlass die Überprüfung von Lehramtsanwärter*innen und vielen anderen Beschäftigten begründet wurde. Dies führte zur Bespitzelung von rund 3,5 Millionen Bewerber*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz. In der Folge kam es zu Berufsverbotsverfahren gegen 11 000 Personen. 2250 von ihnen wurde tatsächlich die Einstellung verweigert, 256 Beamt*innen wurden entlassen.

Das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi sieht in der neuen Regelung im TVÖD eine »Drohung für alle politisch interessierten und aktiven jungen Menschen«. Zuletzt habe man gesehen, wie etwa das »Liken« eines Posts in den sozialen Medien, in dem das Vorgehen Israels in Gaza verurteilt wird, ausgereicht habe, »um eine öffentliche Kampagne gegen die Präsidentin der Technischen Universität Berlin auszulösen«. Das zeige, »welche einschränkende Wirkung eine solche tarifvertragliche Klausel haben könnte«.

Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, fordert auf X immer wieder Konsequenzen für vermeintliches Fehlverhalten von Personen im öffentlichen Dienst. 1999, damals noch Grünen-Bundestagsabgeordneter, hatte er die »Formel von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Kampfbegriff zur Ausgrenzung missliebiger Kritiker« bezeichnet.

Derzeit warnen auch Gewerkschaften vor einer Rückkehr von Radikalenerlass und Berufsverboten, insbesondere auf Länderebene. So kritisiert der Hamburger DGB die Pläne des rot-grünen Senats, wieder die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber*innen im öffentlichen Dienst einzuführen.

In Bayern wurden unter anderem die Berufsverbote gegen die Lehramtsanwärterin Lisa Poettinger und gegen den Geoinformatiker Benjamin Ruß mit Paragraf 3 des Tarifvertrags der Länder (TVL) begründet, der weitgehend mit der neuen Passage im TVÖD übereinstimmt. Ruß berichtete kürzlich auf einer Veranstaltung der Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von seinen Erfahrungen. Ihm wurde eine schon zugesagte Stelle an der Technischen Universität München verweigert, weil er unter anderem Mitglied des Studierendenverbands Die Linke.SDS und der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe ist. Das Münchner Arbeitsgericht wies nach einer zweijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung die Klage von Ruß gegen die Nichteinstellung zurück.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.4. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190425.verfassungstreuecheck-im-oeffentlichen-dienst-pflicht-zur-verfassungstreue-einfallstor-fuer-repressalien.html

Wir danken für das Publikationsrecht.


Senat erwirkt Frontalangriff auf das Streikrecht

Was sich der Berliner Senat hier leistet, lässt tief blicken und demonstriert, was die CDU-SPD-Stadtregierung unter sozialer Verantwortung eines Landesunternehmens versteht. Nachdem den Beschäftigten bei der CFM jahrelang durch wechselnde Regierungskoalitionen die Rückführung der Charité-Ausgliederung in den TVöD versprochen und nie eingehalten wurde, war die Geduld der CFM-Kolleg:innen am Ende. In einer Urabstimmung der ver-di-Gewerkschaftsmitlieder hatte sich die große Mehrheit für einen unbefristeten Streik entschieden. Dagegen ging der CFM-Vorstand juristisch vor und fand dabei die Hilfe einer arbeitgeberfreundlichen Justiz, die die Gewerkschaft zu einer Notdienstvereinbarung verpflichtete, die das Streikrecht zur Makulatur macht. Bei Nichteinhaltung dieses Reglements wurden der Verhandlungsführerin von ver.di sogar Ordnungshaft angedroht. Wir sehen, dass auch auf diesem Gebiet die Rechtsstaatlichkeit unter heftigen Beschuss gerät, es nicht erwünscht ist, dass das Geschätsmodell „Gesundheitswesen“ durch die Wahrnehmung von Grundrechten infragegestellt wird. Die Gewerkschaftsmitglieder und Wähler dieser Parteien sind herausgefordert, deutlich zu machen, was sie davon halten. Während Rüstungsaktionäre und ihre privaten Geldgeber mit Staatsknete zugeschüttet werden, wird Menschen, die sich aus dem Niedriglohnsektor befreien wollen, die Arschkarte gezeigt.

Bild: pixabay

VER.Di Pressemitteilung vom 09.04.2025

CFM: ver.di drängt auf konstruktive Tarifverhandlungen – Streikbereitschaft weiter hoch

Die Gewerkschaft ver.di ist weiterhin streikbereit bei der Charité-Tochter CFM. In der seit Februar laufenden Tarifauseinandersetzung ist immer noch keine Einigung in Sicht. Da die Geschäftsführung weiterhin nicht bereit ist, ein Angebot vorzulegen, stocken die Tarifverhandlungen. Ver.di ist jederzeit bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wenn es ein Angebot der Geschäftsführung gibt. 
Der letzte Woche begonnene Streik wurde am Samstagfrüh (5. April) beendet. Im Zuge der Streiks gibt es eine Auseinandersetzung um die Notdienste. Der Arbeitgeber hatte versucht den Streik gerichtlich verbieten zu lassen, oder ver.di zu Notdiensten zu verpflichten, um die Wirkung des Streiks massiv zu unterlaufen. Das Gericht hat zwar den Streik nicht verboten. Es hat jedoch Notdienste festgelegt, die sich nahezu komplett mit den entsprechenden Anträgen der CFM decken. Über 700 Beschäftigte müsste nach diesen Vorgaben für Notdienste bereitstehen. 

„Es ist zynisch: wenn es um die Einschränkung des Grundrechtes auf Streik geht, wird die Bedeutung der Arbeit in der CFM betont. Wenn es um die Bezahlung geht, reicht es zum Teil nur für den Landesmindestlohn. Die CFM-Geschäftsführung schafft es nicht in Verhandlungen ein Angebot vorzulegen und steckt die Energie lieben in hunderte Seiten Antragsschrift an das Gericht. Es ist ein Skandal, wie ein landeseigenes Unternehmen gegen das Streikrecht seiner Beschäftigten vorgeht, die nur einfordern, was der Berliner Senat eigentlich schon längst versprochen hat.“ erklärt die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

Ver.di arbeitet aktuell einen neuen Vorschlag für eine Notdienstvereinbarung aus und wird die Geschäftsleitung der CFM zu neuen Verhandlungen über die Notdienste auffordern. Sollte es keinen deutlichen Fortschritt in den Tarifverhandlungen geben, wird ver.di zeitnah erneut zum Streik aufrufen. 

Unterdessen eskaliert die CFM die juristische Auseinandersetzung um die Notdienste weiter. Sie beantragte in der Auseinandersetzung um die Notdienstbesetzung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen ver.di und ersatzweise Ordnungshaft gegen die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

„Diese Auseinandersetzung nimmt allmählich beunruhigende Züge an. Es wird Zeit, dass der Senat seine Geschäftsführungen zur Ordnung ruft. Die CFM soll endlich in konstruktive Verhandlungen einsteigen, statt Gewerkschafterinnen mit Gefängnis zu bedrohen“, erklärt die ver.di Landebezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

Notdienstvereinbarungen sollen im Fall von Streiks in der kritischen Infrastruktur Schaden an Leib und Leben oder unzumutbare wirtschaftliche Schäden vermeiden. Im Fall der CFM sollen durch die Notdienstvereinbarung Schäden von en Patient*innen der Charité abgewendet werden. Die Notwendigkeit von Notdiensten zeigt nach Auffassung von ver.di, wie elementar die Beschäftigten der CFM für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs sind. Vor diesem Hintergrund kritisiert ver.di scharf, dass der Berliner Senat sein Versprechen bricht, die CFM in die Charité einzugliedern.

Mehr zu den aktuellen Tarifauseinadersetzungen im öffentlichen Sektor hier




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Ver.di Baden-Württemberg lehnt Stationierung der US-Mittelstreckenwaffen ab

Collage: Jochen Gester

Am 26. März hat der Landesbezirksvorstand der ver.di Baden-Württemberg im Ergebnis der gut begründeten, konsequenten und solidarischen Argumentation und Intervention vieler aktiver friedensbewegter Kolleg*innen (so wie zuletzt bei der bundesweiten Demonstration gegen die Kriegskredite und das US-Befehlskommando in Wiesbaden) den folgenden Beschluss gefasst:

Der LBV BW lehnt die geplante Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen, die auch atomar bestückt werden können, ab. 

Wir fordern den ver.di-Bundesvorstand auf, sich eindeutig und öffentlich vernehmbar dagegen auszusprechen. 

Begründung: (…) Die Stationierung landgestützter Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite von knapp 3.000 km hat das Potential, von Deutschland aus Ziele von strategischer Bedeutung in der Tiefe Russlands nach kurzer, verdeckter Vorbereitung anzugreifen. (…) Statt weiter an der Rüstungsspirale zu drehen, wäre es notwendig, wieder zu einer Politik von Rüstungsverhandlungen und einer neuen Entspannungspolitik zurückzukehren.  Gerade angesichts des Ukraine-Kriegs wäre das umso wichtiger.

Umfragen zeigen, dass ein großer Teil der Bevölkerung die Stationierung dieser Waffen ablehnt. In der öffentlichen Debatte fehlt die Stimme der Gewerkschaften bisher.“

Wir, die Basisinitiative ´SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden´, begrüßen diesen richtungsweisenden Beschluss und fordern alle anderen Gremien auf allen Ebenen der Organisation auf, ihn ausdrücklich zu übernehmen.      

Entsprechender Druck von der Basis in Richtung der Bundesvorstände der DGB-Organisationen und des DGB selbst wird immer dringlicher, da diese sich mit Ihrer Burgfriedenspolitik zunehmend aktiv zum Teil der Kriegstreiber machen.

So begrüßt der DGB in seinem Ostermarschaufruf die Notwendigkeit, in Deutschland und Europa verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um gemeinsam verteidigungsfähiger zu werden.“ Damit widerspricht er dem Anliegen der Ostermärsche in offenster Weise und echot dabei nur schlecht verdeckt durch die pflichtschuldig Richtung Kriegstreiber auch geäußerte Bitte ´Militarisierung stoppen´ die Forderung des SPD-Kriegsministers Pistorius und des kommenden Kriegskanzlers Merz nach „Kriegstüchtigkeit“.

Trotz Inflation, Massenentlassungsdrohungen, Kürzungen und Krise machen IG Metall, ver.di, IGBCE und EVG ´gute Miene´ zum bösen Spiel, schließen Tarifverträge mit Laufzeiten bis zu 36 Monaten ab und zwingen damit die Organisationen in jahrelange Friedenspflicht gegenüber den Kriegsprofiteuren und deren Steigbügelhaltern in den Parlamenten und Regierungen.

Das alles angesichts der Tatsache, dass in den kommenden Monaten und Jahren eher schneller als langsamer dem übergroßen Teil der Bevölkerung die ´Kanonen-statt-Butter-Quittung´ mit zunehmender Arbeitsverdichtung, weiteren Preissteigerungen und Grundrechteabbau präsentiert werden wird. …

Aus einem Rundschreiben der Basisinitiative „SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden“
https://www.sagtnein.de/

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