Lohnräuber entwaffnen

Fonds für Arbeitskämpfe: Verein Payday gegründet

Christian Lelek

Bild: Blockade bei Gorillas. You Tube Video.

Nur drei Monate war Duygu Kaya für den Lieferdienst Gorillas im Sattel, bis sie 2021 mit einigen Kolleg*innen in den wilden Streik trat und in der Folge gekündigt wurde. Ursprünglich entzündete sich der Streik an der Entlassung eines anderen sogenannten Riders. Der Protest entwickelte sich im Laufe des Jahres weiter, griff andere Missstände auf. Es ging auch um ausstehende Löhne. »In der Zeit, in der ich für Gorillas fuhr, wurde mir selbst kein Lohn vorenthalten, aber fast allen, mit denen ich zusammengearbeitet habe«, blickt Kaya im Gespräch mit »nd« zurück. Sie spricht von einer »Taktik«: »Wenn das Management mitbekam, dass du zum Beispiel in der Betriebsratsgründung aktiv warst, bekamst du dein Geld wahlweise zu spät, nur teilweise oder gar nicht.«

Johanna Schellhagen erinnert sich: »Nachdem sich der Betriebsrat gegründet hatte, stimmten plötzlich alle Lohnabrechnungen nicht mehr, alle Beteiligten bekamen zu wenig Lohn.« Schellhagen ist Gründungsmitglied des Vereins Payday. Er sei ein »Solidaritätsfonds für Leute, die sich in ihrem Betrieb organisieren, in irgendeiner Art, zum Beispiel einen Betriebsrat gründen oder zum Stammtisch einladen, und deswegen weniger Lohn bekommen«, sagt sie »nd«. Der Verein bezeichnet das Phänomen als »Lohnraub«.

Das sei natürlich illegal, sagt Schellhagen, allerdings könne sich ein juristisches Verfahren, um an die Rückstände zu kommen, bis zu zwei Jahre hinziehen. »Deswegen springen wir da ein: Wir füllen die Lücke, damit die Leute im Betrieb bleiben können und mit dieser Organisationsarbeit weitermachen können.« Ex-Gorillas-Arbeiterin Kaya verdeutlicht die Auswirkungen der Arbeitgeberpraxis auf die Beschäftigten der Lieferdienstbranche: »Die Menschen, die dort arbeiten, sind in der Regel in vielen Lebensbereichen prekär.« Oft seien sie erst seit kurzer Zeit in Deutschland, sprächen kaum Deutsch und verstünden das bürokratische System nicht, seien von ihm eher abgeschreckt. »In solch einer Lebenslage ziehst du einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren nicht in Erwägung«, sagt Kaya. »Stattdessen schreibst du E-Mails über E-Mails, um an dein Geld zu kommen. Du bist der Gnade deines Bosses ausgeliefert.« Wenn das monatelang erfolglos bleibe, wechselten viele das Unternehmen. Kaya sagt: »Das ist, worauf Gorilla gesetzt hat: dass die Beschäftigten das Unternehmen verlassen und das fehlende Geld vergessen.«

Eine statistische Erfassung von entgangenen Löhnen gibt es nicht. Man kann sich von verschiedenen Seiten nähern, um einen Eindruck der Dimension zu bekommen. So konstatiert das Arbeitsgericht Berlin 4000 Verfahren mit dem Streitgegenstand »Arbeitsentgelt«, die 2023 eingingen. Darin enthalten sind allerdings auch Klagen von Arbeitgebern auf vermeintlich zu viel gezahlte Löhne. Das Beratungszentrum Migration und gute Arbeit (Bema) berät in Berlin Migrant*innen aus der EU und Drittstaaten sowie Geflüchtete. Das Bema wird von der Senatsverwaltung für Arbeit gefördert, die angibt, dass allein durch arbeitsrechtliche Beratung »mehr als 100 000 Euro brutto Arbeitslohnforderungen für die Ratsuchenden« im Jahr 2022 durchgesetzt werden konnten. Die Verdi-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin schätzt, dass nur am Institut für Veterinärmedizin durch Nichtausbezahlung von tariflich vorgesehenen Zuschlägen Lohnrückstände von einer Million Euro aufgelaufen sind.

Lohnrückstände vor Gericht einzutreiben, ist kein leichtes Unterfangen. So erklärt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, dem »Spiegel«, dass mit Blick auf die Entgelte in den Revisionsverfahren häufiger die Arbeitgeber gewännen. »Das liegt einfach daran, dass der Arbeitnehmende für Entgeltfragen die Darlegungs- und Beweislast trägt«, sagt Gallner. Das Lohngefüge sorgt dafür, dass jeder den Arbeitnehmer*innen fehlende Euro in der Tasche der Arbeitgeber verbleibt.

Auch Payday hat keine Zahlen über den Umfang. »Wir wissen es nur von unserem Umfeld, vom gewerkschaftsaktiven Milieu, in dem wir uns bewegen, und von dem, was wir teilweise selbst erlebt haben. Das ist gang und gäbe«, sagt Schellhagen. Und das Phänomen kann weitaus vielfältiger gefasst werden denn als einfache Differenz zwischen Gehaltszettel und Kontoauszug. So entgehen Beschäftigten ebenfalls Löhne, wenn sie zu Unrecht gekündigt werden. Hinzu kommen falsch berechnete Überstunden, Lohn- und Krankheitstage, mangelhafte Arbeitsmittel, die durch angemessenen Ersatz aus der eigenen Tasche ersetzt werden müssen, sowie die Benachteiligung bei der Vergabe von Schichten.

Und wie kann festgestellt werden, dass es sich um ein bewusstes Vorgehen der Arbeitgeber – also um Lohnraub – handelt? »Wir glauben den Beteiligten, wenn sie sagen, dass die Lohnlücke als Union Busting zu verstehen ist«, sagt Schellhagen. Union Busting meint im Wortsinn die Zerschlagung von gewerkschaftlichen Strukturen durch Arbeitgeber, wird aber auch auf nichtgewerkschaftliche Organisierung angewandt.

Payday ist eine Interessengemeinschaft. »Wir sind eine Gruppe von Leuten, die sich für Arbeitskämpfe interessieren und von denen die meisten selbst welche geführt haben«, sagt Schellhagen, die als Angestellte des Filmkollektivs Labournet TV, das Filme zu Arbeitskämpfen produziert, selbst noch keine Arbeitskonflikte hatte. »Ich hoffe, dass Payday einen Modellcharakter entwickelt, sodass wir als Arbeiter*innen mehr Durchschlagskraft und Sicherheit an unserem Arbeitsplatz bekommen, uns mehr trauen und erfolgreicher werden und dass dadurch insgesamt das Selbstbewusstsein in der Klasse wächst«, sagt sie.

Das Jahr 2023 habe Payday vor allem dafür genutzt, sich strukturell gut aufzustellen, Förderkriterien festzulegen, ein transparentes und einfaches Verfahren der Antragstellung und Entscheidtung zu entwickeln und das Ganze in rechtssichere Strukturen zu gießen. Der Antrag kann online gestellt werden. Per Durchklickfragebogen sollen die Betroffenen einen ersten Eindruck bekommen, ob sie prinzipiell für eine Förderung in Frage kommen. Entscheidende Kriterien sind dabei die Organisierung am Arbeitsplatz und Lohnrückstände, die infolge dieser Organisierung aufgelaufen sind. Darüber hinaus müssen die um ihren Lohn Geprellten eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird der Antrag bewilligt. Und gewinnt die betroffene Person in Gänze oder zum Teil, fließt das Geld zurück in den Fördertopf. Um eine gute rechtliche Betreuung sicherzustellen, arbeitet Payday gerade daran, Kooperationen mit Gewerkschaften aufzubauen und Betroffenen so zu einer Rechtsschutzversicherung zu verhelfen.

Bereits 2023 hat Payday einen ersten Arbeitskampf unterstützt. Bei einem anderen Lieferdienst wurden Fahrer*innen tatsächlich oder nur zum Schein bei einem Subunternehmen beschäftigt, arbeiteten dort drei Monate, ohne jemals Geld dafür zu sehen – weder vom Tochter- noch vom Mutterunternehmen. Während des Gerichtsverfahrens zahlte Payday den Kläger*innen Geld, das der Verein über eine Stiftung eingesammelt hatte. Muhammad, einer der Fahrer, sagt »nd«, er habe vor Gericht am Ende 1000 Euro bekommen. Geklagt hatte er auf 5000 Euro. »Ich war de facto zwölf Monate arbeitslos. Während dieser Zeit unterstützte mich Payday mit 2400 Euro, von denen ich einen Teil meiner Miete und andere Lebenshaltungskosten zahlen konnte«, sagt Muhammad. Das Thema sei deshalb sehr relevant, weil sich »weder eine staatliche Organisation noch eine NGO dafür interessiert, wenn, wie in unserem Fall, Arbeiter*innen ihr Geld nicht bekommen«.

Zugleich konnte Payday 2023 den Geldtopf füllen. Mittlerweile ist er auf 14 000 Euro angewachsen. Ein großer Teil davon macht der ehemalige Streikfonds des Gorillas Workers Collective aus. Der Fonds wurde zuletzt für andere Rider-Kollektive geöffnet und von ihnen verwaltet, unter anderem auch von Ex-Gorilla-Rider Kaya. Allerdings habe es Probleme gegeben, dieses Geld weiterhin sinnvoll einzusetzen. Daher habe es Sinn ergeben, das Geld an Payday zu spenden, sagt Kaya. Sie und ein befreundeter Rider vom Flink Workers Collective seien dann selbst Teil von Payday geworden.

Der Fonds könne dabei in Zukunft in zweierlei Richtung wirken, sagt Kaya: »Um organisierte Arbeiter*innen im Betrieb zu halten und um Arbeiter*innen für die Organisierung zu gewinnen, indem wir ihnen eine Perspektive aufzeigen.«

Payday sehe sich gut aufgestellt, 2024 die reguläre Arbeit anzugehen, die ersten echten Fälle anzunehmen und weitere aktive und Fördermitglieder zu gewinnen, sagt Schellhagen. Der Verein strebt an, die Fördermöglichkeiten auf weitere sogenannte Union-Busting-Methoden wie beispielsweise entgangene Löhne nach unrechtmäßigen Kündigungen auszuweiten. Zurzeit ist eine Förderung nur möglich, wenn der Lohnzettel mehr Geld ausweist, als tatsächlich ausbezahlt wurde.

Erstveröffentlicht im nd v. 30.12.23
https://www.nd-aktuell.de/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Grenzen der Meinungsfreiheit im Betrieb

Flink-Fahrer wird wegen gestörten Betriebsfriedens gekündigt, Wiedereinstellung per Gericht scheitert

Nach etlichen Gerichtsterminen ist nun der letzte Flink-Kurier, der sich für einen Betriebsrat engagierte, aus dem Unternehmen ausgeschieden. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit sein Verhalten einer Zusammenarbeit im Wege steht.

Christian Lelek

Eine lange und harte Auseinandersetzung scheint an ihr Ende gekommen zu sein. Der wohl letzte Beschäftigte, der beim Lieferdienst Flink die Einrichtung eines Betriebsrats vorangetrieben hatte, verlor gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber und somit schlussendlich auch seinen Job.

Der klagende Rider war nach einem Urteil des Arbeitsgerichts vom März in Berufung gegangen. Damals waren gleich drei Kündigungen gegen ihn verhandelt worden. Das Gericht wies diese allesamt ab, entschied aber zugleich auf Antrag von Flink, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Das ist nach Paragraf 9 Kündigungschutzgesetz (KSchG) vorgesehen, »wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen«.

Gegen die Anwendung dieses Paragrafen, also gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ging der Fahrer in Berufung. Das Landesarbeitsgericht hatte also in zweiter Instanz zu entscheiden.

Klägeranwalt Jakob Heering erklärte die Berufung vor Gericht damit, dass die Arbeitgeberseite die Auflösung des Arbeitsverhältnisses lediglich mit dem Verhalten des klagenden Fahrers im Gerichtsprozess begründet habe. Mit Blick auf das Verhalten seines Mandanten verwies Heering auf die spezielle Situation vor Gericht: »Scharfe Angriffe gegen ihn hat er scharf erwidert. Das Verhalten beruht auf Gegenseitigkeit.«

Der Kläger ist abseits des Fahrradsattels und der pinken Unternehmenskleidung kein Unbekannter. Elmar Wigand ist organisiert in dem kleinen Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht, tritt als sein Pressesprecher auf und ist Gesicht vieler öffentlicher Auftritte der Organisation. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht dokumentiert Grenzüberschreitungen und Rechtsverletzungen von Unternehmen, will Beschäftigte dabei unterstützen, sich in Betriebsräten und gewerkschaftlich zu organisieren und gegen Angriffe von Arbeitgebern zu wehren. Wigand findet sich also selbst in einer Rolle wieder, die er sonst aktivistisch begleitet.

Wigand ist darüber hinaus publizistisch tätig. Seine Beiträge besitzen eine pointierte und bissige Wortwahl. Manch eine*r mag sich davon angegriffen fühlen. Doch reicht das, um eine Zusammenarbeit zu verunmöglichen?

»Die Äußerungen waren scharf, aber anlassbezogen und nicht diffamierend. Stattdessen hat mein Mandant in der Sache und im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit Kritik am Konzern Flink geäußert«, sagt Anwalt Heering. Und: Der Prozess habe sich hochgeschaukelt. »Auf das Verhalten meines Mandanten ist mit Provokationen hingearbeitet worden.«

Das beklagte Unternehmen, die Flink Expansion 4 GmbH, die den sogenannten Hub in Rummelsburg betreibt, wird durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Pusch Wahlig vertreten. Rechtsanwältin Anna Franziska Hauer wählt ihrerseits eine mindestens prägnante Sprache. »Der Kläger hat sich mit Sabotageabsichten in den Betrieb eingeschlichen.« Gegen den Pressesprecher des Unternehmens habe er einen »tätlichen Angriff« verübt. Hauer spricht von »psychischer Gewalt« und »Schmähkritik, nur um dem Konzern zu schaden, weit weg von Meinungsäußerung«. Sie hob nochmals das Verhalten Wigands beim Prozess vor dem Arbeitsgericht hervor. Er habe als großer Mann eine Drohkulisse aufgebaut und dem Vorsitzenden Richter sei es nicht möglich gewesen, die Ordnung wieder herzustellen. Den Ausführungen des Klägeranwalts Heering und insbesondere denen Wigands fällt Hauer immer wieder ins Wort.

Wigand bekennt sich dann auch im Laufe des Prozesses zu seinem Verhalten. Bemüht ruhig erklärt er: »Die Schärfe kam rein, weil Flink auch medienrechtlich gegen meinen Verein vorgegangen ist. Sie bedienen sich einer Technik.«

Der Vorsitzende Richter Hans-Georg Nielsen sagt, dass das Gericht in erster Instanz die Vertragsauflösung mit »aggressiver Stimmung« begründet habe, aber schlecht greifbar sei, was damit konkret gemeint gewesen sei. Es gehe nun darum zu verstehen, was das Gericht damals gemeint habe.

Konkret soll Wigand besonders eine Justiziarin des Konzerns verbal angegangen sein: strunzdoof, saudoof oder sehr doof soll er sie genannt haben. Er habe Bedenken, wenn so gegen die Frau vorgegangen werde. Wigand habe von »autonom voneinander arbeitenden Sprach- und Gedächtniszellen« der Justiziarin gesprochen.

Richter Nielsen spricht auch eine Veröffentlichung der Aktion gegen Arbeitsunrecht an. Nach dem Urteil hieß es dort: »Die Rede ist von einer sich selbst erfüllenden aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleister: schamlos lügen, diffamieren, öffentlich brandmarken, intrigieren, schikanieren und bespitzeln.« »Das ist eine Tirade, da ist die Frage, inwiefern das – zumal in der Allgemeinheit – von der Meinungsfreiheit gedeckt ist«, stellt Nielsen in den Raum.

»Was ist denn ihr Ziel?«, fragt einer der beiden ehrenamtlichen Richter. »Ich möchte wieder arbeiten«, sagt Wigand. Bei den Kolleg*innen im Hub sei er beliebt gewesen. Streit habe es mit Konzernvertreter*innen jenseits der lokalen GmbH gegeben.

Das Urteil erging am Dienstagabend schriftlich. Eine Sprecherin des Gerichts teilte »nd« mit, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgericht bestätigt worden sei. Demnach sei das Arbeitsverhältnis beendet worden. Wiegand wurde zudem eine niedrige Abfindung zugesprochen. Eine Begründung des Urteils sei frühestens Ende Januar zu erwarten, teilte die Sprecherin mit. Eine Revision sei nicht zugelassen worden.

Flink sah die eigene Rechtsauffassung durch das Urteil bestätigt. Durch die öffentlichen Äußerungen und Diffamierungen gegenüber seinem Arbeitgeber und einzelnen Kollegen und Kolleginnen, die gerichtlich belegt seien, sei an ein Arbeitsverhältnis mit dem Kläger nicht mehr zu denken, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit.

Klägeranwalt Heering teilte »nd« mit: »Natürlich ist es nicht das Ergebnis, das wir uns erhofft und für das wir mit guten Argumenten gestritten haben.« Für weitere Einschätzungen bleibe die Urteilsbegründung abzuwarten.

»Wir waren von vornherein nicht so optimistisch«, sagt Kläger Wigand zu »nd«. »Aber es wäre schon eine Sensation, ein Paukenschlag für die Gegenseite gewesen.« Den Paragrafen 9 KSchG bezeichnet er als »Arbeitsunrechtspraragrafen«, der es Unternehmen ermögliche, Beschäftigte durch die Hintertür zu entsorgen. Er zieht eine Parallele zur Gründung des Flink-Betriebsrats, mit der die Geschichte ursprünglich einmal angefangen hatte. Auch damals im September 2022 seien bei einer Versammlung von 300 bis 400 Beschäftigten Unternehmensvertreter*innen erschienen. Dort hätten sie bewusst Chaos gestiftet, um später die Gründung gerichtlich anfechten zu können. Damals war es zu tumultartigen Szenen gekommen, als Vorgesetzte an der Gründung teilnehmen wollten.

»Ich zweifle auch ein wenig an der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hätte eines Gerichts bedurft, das sich etwas traut«, sagt Wigand. »Aber auch im Emily-Urteil im Fall der unterschlagenen Pfandbons hatte damals das Bundesarbeitsgericht die Urteile der beiden Berliner Instanzen aufgehoben.« Das Berliner Arbeitsgericht hatte die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für rechtmäßig erklärt. 2011 hatte das Bundesarbeitsgericht diese Urteile und die Kündigung aufgehoben. Ähnliches erhofft sich Wigand auch für sein Ausscheiden bei Flink.

Allerdings ist die Revision im vorliegenden Fall ausgeschlossen, da das Gericht »insbesondere dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat«. Bei nicht zugelassener Revision gibt es zwar noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde. Doch das sei nicht einfach durchzubekommen, sagt Rechtsanwalt Benedikt Hopmann, der selbst in einem Fall von gekündigten Betriebsratsinitiator*innen beim Lieferdienst Gorillas prozessiert: »Das gelingt etwa in zehn von 100 Fällen.« Auch hierfür sollte man die Urteilsbegründung abwarten.

Bei Flink gebe es nach mehreren Gerichtsprozessen mit mehreren in den Betriebsrat involvierten Ridern keinen Betriebsrat und keinen Wahlvorstand mehr, bemerkt selbst Richter Nielsen. All das müsste neu aufgerollt werden. In Freiburg wurde ein Flink-Hub kurz vor einer Betriebsratswahl geschlossen und 50 Fahrer*innen wurden entlassen. Gegenüber »nd« erklärt Flink: »Falls unsere Mitarbeitenden einen Betriebsrat gründen möchten, stehen wir ihnen nicht im Weg.«

Erstveröffentlicht im nd v. 21.12.23
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178675.arbeitsrecht-lieferdienst-flink-grenzen-der-meinungsfreiheit-im-betrieb.html?sstr=Grenzen|der|Meinungsfreiheit

Wir danken für das Publikationsrecht.

Deutsches Beamtenstreikverbot verstößt weiter gegen die Europäische Sozialcharta

Am 14. Dezember 2023 wurde die Entscheidung der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zum Beamtenstreikrecht veröffentlicht. Danach soll das Verbot des Streiks von Lehrerinnen und Lehrern nicht gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Das Verbot verstößt aber weiterhin gegen die Europäische Sozialcharta, wie der zuständige internationale Sachverständigenausschuss in einem Bericht des Jahres 2022 erklärte. Diese Erklärung gilt weiterhin.

Der Gerichtshof EGMR räumt dazu ein: “In Bezug auf die Argumente der Kläger zum internationalen Arbeitsrecht stellte der Gerichtshof Folgendes fest: Deutschlands Ansatz, Streiks für alle Beamten, wie die Kläger, zu verbieten, stimmt nicht dem internationalen Trend überein. Internationale Überwachungsgremien hatten dieses statusbezogene Verbot in Deutschland wiederholt kritisiert.[1]Pressemitteilung des Kanzlers des EGMR Der Gerichtshof (EGMR) weist sodann darauf hin, dass er nicht auf der Grundlage der Europäischen Sozialcharta entschieden hat. Die internationale Kritik auf der Grundlage dieser Charta an dem deutschen Streikrechtsverbot für alle Beamtinnen und Beamte bleibt also auch nach der Auffassung des Gerichtshofes (EGMR) bestehen.

Wir bleiben dabei: Das noch aus der Kaiserzeit stammende deutsche Streikverbot für alle Beamtinnen und Beamte darf keinen Bestand haben. Sonst dehnt es sich noch über ganz Europa aus. Es muss dagegen hier in Deutschland verstoßen werden. Dieses Streikverbot muss beendet werden. Es ist nicht einzusehen, dass Lehrerinnen und Lehrer eines der wichtigsten demokratischen Rechte verwehrt wird. Demokratie ist keine Feierabendveranstaltung – auch nicht für Lehrerinnen und Lehrer.

In Frankreich sind Streiks von Lehrerinnen und Lehrern nicht verboten[2]siehe als Beispiel auch Spiegelbericht. Das ist übrigens mit Artikel 11 EMRK vereinbar. Frankreich ist eben nur freier. Wir bleiben dabei: Was in Frankreich erlaubt ist, darf in Deutschland nicht verboten sein.

Die Junge Welt vom 14. Dezember 2023 berichtete, dass der britische Dachverband der Gewerkschaften auf einem Kongress Kampfmaßnahmen gegen die Einschränkungen des Streikrechts durch die Regierung der Tories beschloss: „Der Kongress votierte einstimmig dafür, das Gesetz nicht umzusetzen. Gewerkschaften werden ihren Mitgliedern nicht sagen, die Streikposten zu verlassen, wie es vom neuen Gesetz gefordert wird.“[3]Junge Welt vom 14. Dezember 2023 Der Vorsitzende des TUC Nowak: »Die Regierung startet einen der größten Angriffe aller Zeiten auf Gewerkschaftsrechte. Aber lasst uns klarstellen: Gewerkschaften sind die letzte Bastion für Arbeiter. Wir werden diese ungerechtfertigte Gesetzgebung mit aller Kraft bekämpfen.« In dem Bericht der Jungen Welt heißt es weiter: „Wo Gewerkschaften aufgrund der neuen Gesetze mit Sanktionen konfrontiert werden, hohe Geldstrafen und die Beschlagnahmung von Vermögenswerten drohen, soll es »praktische, rechtliche, finanzielle und/oder politische Unterstützung« geben, die durch ein Sonderkomitee des TUC koordiniert wird.“[4]Junge Welt vom 14. Dezember 2023.

Siehe auch die Grußbotschaft an die britischen Gewerkschaften der Kampagne RechtAufStreik.


Zu den einzelnen Veröffentliichungen:

In einer Pressemitteilung fasste der Kanzler des Gerichtshofes (EGMR) die Entscheidung zusammen: Pressemitteilung des Kanzlers des EGMR

Die gesamte Begründung der Entscheidung des EGMR in Englisch ist hier nachzulesen[1]. Sehr interessant sind die Stellungnahmen von zwei Richtern, die der Begründung angehängt sind. Richter Ravarani stimmte zwar der Entscheidung zu, äußerte aber erhebliche Bedenken, was die Begründung angeht: Stellungnahme des Richters Ravarani. Richter Serghides lehnte die Entscheidung der Mehrheit ab, weil er Art. 11 der Europäischen Menschenrechts-konvention (EMK) verletzt sah; er begründete dies in einer gesonderten ausführlichen Stellungnahme: Stellungnahme des Richters Serghides.

Die GEW nahm in einem Video zu dieser Entscheidung des EGMR Stellung: Stellungnahme der GEW

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