Francesca Albanese über die Hintergründe der von den USA gegen sie verhängten Sanktionen

Von Klaus Dallmer

Bild: A Palestinian man carries a bag of flower on Al-Rashid Street, near the Netzarim Corridor, June 16, 2025. (Yousef Zaanoun/ActiveStills)

Die Juristin Francesca Albanese ist Sonderberichterstatterin der UN zu Palästina, und sie sollte sich unter dem Schutz aller Mitgliedsstaaten befinden. Sie hat die umfassende Verstrickung internationaler Wirtschaftsunternehmen und staatlicher Stellen – bei weitem nicht nur der Rüstungsindustrie – in den zionistischen Völkermord offengelegt. Die beteiligten Firmen machen sich nach internationalem Recht strafbar, aber nur die wenigsten der von Frau Albanese abgemahnten Unternehmen haben überhaupt reagiert. Sie ruft die internationale Gemeinschaft auf, den Genozid zu stoppen. Statt dass inhaltlich auf ihre völkerrechtlichen Analysen reagiert wird, sieht sie sich Drohungen und Sanktionen seitens der USA ausgesetzt.
Ursache ist also nicht nur das geopolitische Interesse des Westens an seinem israelischen Vorposten. In dem hier folgenden Interview wird deutlich, wie die Ungeheuerlichkeiten der mörderischen Besatzungspolitik, die kalte Berechnung der Vollzugstäter von Profitinteressen und die Gewissenlosigkeit der westlichen Politiker miteinander verschmolzen sind. Die Maschinerie dieses Ungeheuers kann hoffentlich durch internationalen Druck gebremst werden. Aber niemand kann es dauerhaft eindämmen – es muss beseitigt werden.

Die UN-Gaza-Sonderberichterstatterin im You Tube-Interview

Wie leisten wir Widerstand?

Die staatliche Medienanstaltslandschaft hat die Meinungsbreite einer Dachrinne. Diese Diagnose ist mehr als ein veritabler Befund. Sie entlastet auch. Denn es gibt dieses Wissen trotzdem – in geradezu unerträglicher Hülle und Fülle. Die Angst, die heute viele Menschen in Deutschland haben, erklärt sich nicht mit den Zweifeln und der Unwissenheit, sondern mit dem Wissen, das sie nicht haben wollen.

Von Wolf Wetzel

Bild: pxhere

Eigentlich ist die deutsche Medienanstaltslandschaft so gut wie embedded. Das ist bei Corona so gewesen, das ist beim Krieg auf ukrainischem Boden so und erst recht beim Gaza-Krieg, der in die „bedingungslose Solidarität mit Israel“ eingepreist ist und in die deutsche Staatsraison einbetoniert wurde.

Folglich muss das, was noch in vielen Ländern in der öffentlichen Debatte eine Rolle spielt und zu Wort kommt, im deutschen Laufstallkonsortium ein „Skandal“ werden.

So geschehen auf der Berlinale 2024, als Jurymitglieder und Schauspieler den Frevel begangen hatten, einen Waffenstillstand im Gaza-Krieg zu fordern. Eigentlich gehört das schon zu einem Orwell „2024“-Film:

Cease fire now is a bloody crime.

Einen Waffenstillstand fordern! Wie kann man das nur machen! Dass das einen „Skandal“ auslöst mit ganz vielen geforderten Konsequenzen für die nächste Festivalleitung ist bereits absurd genug.

Aber nun sind die medialen Tatortreiniger an der Reihe: Sie wollen unter anderen, also vor allem verhindern, dass so etwas noch einmal passieren kann.

Jetzt müssen alle an der Strafexpedition mitmachen, die noch dabei sein wollen. So auch der Berlinale-Aufsichtsrat. Er erklärte am 11. März 2024, dass die Berlinale ein „Ort bleiben müsse, „der frei ist von Hass, Hetze, Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jeder Form von Menschenfeindlichkeit.“

Kommt sich der Berliner Aufsichtsrat bei dieser Rundum-Schleuder nicht selbst für außerordentlich blöd vor?

Wer also einen Waffenstillstand fordert, säht Hass!? Wer kein „guter“ Jude ist, ist Antisemit? Und wer „Russland ruinieren“ will wie die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock oder den „Krieg nach Russland“ tragen, wie der CDU-Kanonier Kiesewetter, die verkünden den ewigen Frieden.

Merken die Scharfrichter nicht, dass ihre Aus- und Abschlusskriterien in aller höchsten Maße jene treffen müssten, die dieses Festival finanziell und politisch tragen?

Ein Waffenstillstand lässt die Kriegsfollower aus allen Rohren schießen

Man könnte ja noch halbwegs verstehen, dass man ein wenig irritiert gewesen wäre, wenn Jurymitglieder und Schauspieler das Recht auf bewaffneten Widerstand in einem besetzten Land gefordert hätten oder das „Selbstverteidigungsrecht“ für alle im Gazastreifen Lebenden. Damit wäre man zwar auch noch gut auf dem Boden internationalen Rechts (UN-Charta). Aber das spielt ja schon lange nur eine sehr vage Schein-Existenz.

Dass die USA gerade auch nicht mit Debatten und offene Auseinandersetzungen glänzen, und auch von großen Medienkonzernen dominiert werden, macht noch einmal mehr deutlich, wie elend flach die deutsche Medienlandschaft planiert worden ist.

The Zone of Interest“ – Der Oscar in den USA

Nach der Berlinale in Berlin fand in Hollywood die Preisverleihung der „Oscars“ in den USA statt. Dort hatte der Film „The Zone of Interest“ über die Familie des Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß den Oscar für den besten internationalen Film bekommen. Der britische Regisseur Jonathan Glazer nutzt die Gelegenheit, seinen Film in Vergangenheit und Gegenwart einzuordnen:

„Unser Film zeigt, wohin Entmenschlichung im schlimmsten Fall führen kann. Sie hat unsere gesamte Vergangenheit und die Gegenwart geprägt. Genau jetzt stehen wir hier als Menschen, die sich dagegen wehren, dass ihr Jüdischsein und der Holocaust von einer Besatzung ausgenutzt werden, die so viele unschuldige Menschen in einen Konflikt geführt hat. Ob es die Opfer des 7. Oktober in Israel sind, der fortdauernde Angriff auf Gaza, all die Opfer dieser Entmenschlichung. Wie leisten wir Widerstand?“

Alleine diese mit Bedacht gewählten Sätze sind bemerkenswert und ermutigend. Zum einem ordnet er die mörderischen Ereignisse am 7. Oktober 2023 nicht dem „Tiermensch“-Sein der Palästinenser zu, sondern der israelischen Besatzung. Diese wird in fast alle deutschen Kommentaren ausgeblendet und durch Superlative wie „ein zweiter Holocaust“ ausradiert.

Zweitens, und das ist enorm wichtig, verwahrt er sich entschieden dagegen, dass „ihr Jüdischsein und der Holocaust von einer Besatzung ausgenutzt werden“. Auch diese vorsätzliche Instrumentalisierung der erklärten Einzigartigkeit zur Sprache zu bringen, entwaffnet die Kriegsbefürworter – auf lange Sicht – mehr als ein „Waffenstillstand“.

Und drittens überlässt er den Krieg, das Ende, nicht den Kriegsparteien. Er fragt vielmehr:

„Wie leisten wir Widerstand?“

Das ist eine wirklich bemerkenswerte Äußerung. Denn er deutet damit an, dass es in Gaza, in den besetzten Gebieten, aber eben auch in Israel eine Notwendigkeit gibt, Widerstand zu leisten.

Man muss sich für diesen ungewöhnlichen Gedankengang Zeit zu nehmen, denn er nimmt die gängige Kriegsfront nicht an: Hier der Staat Israel, dort der „Staat“ Palästina, den es im israelischen Staatsverständnis nur im Kriegsfall gibt. Ansonsten hat der Staat Israel bis heute alles unternommen, um einen Staat Palästina zu sabotieren. Es handelt sich also um keinen staatlichen Konflikt, geschweige denn Krieg „zwischen“ Israel und Palästina/Gaza. Es geht also auch nicht um irgendwelche Hardliner auf „beiden“ Seiten, die der Kriegszustand angeblich zusammenschweißt und die Friedliebende (ganz besonders in den USA und im Wertewesten) nicht zum Zuge kommen lässt.

Was seit 1967, seit der Besetzung von Gaza passiert, ist kein Krieg zwischen zwei Staaten, sondern ein Krieg Israels zur Aufrechterhaltung der Besatzung.

In besetzten Gebieten (wie in Gaza, im Westjordanland, auf den Golanhöhen und Ost-Jerusalem) geht es darum, die israelische Besatzung zu beenden. Und in Israel geht es darum, eine Netanjahu-Regierung zu Fall zu bringen, die wahrscheinlich die „Hamas“ mehr braucht, als die Menschen in Gaza. Zum zweiten deutet er damit auch an, dass viele Menschen in Israel die besetzten Gebiete nicht als „gelobtes Land“ begreifen, sondern als eine politische und militärische Belastung.

Und drittens führt die Netanyahu-Regierung einen Krieg im eigenen Land – gegen die eigene Verfassung. Seine sogenannte Justizreform würde auch institutionell das Land aus der Bahn schießen.

Und etwas Viertes liegt – noch schlummernd – in seinen glänzenden Überlegungen:

Wenn mit dem „wir“ nicht nur Palästinenser, sondern auch Israelis gemeint sind, dann beginnt genau hier eine Vision, die kein Bombardement zerstören könnte.

Die Erfahrung, das Wissen, die Gewissheit, dass das sehr unterschiedliche Leid auf allen Seiten eine gemeinsame Ursache hat.

Wie waren die Reaktionen auf die knappe Rede, die Jonathan Glazer sichtlich aufgeregt von einem Blatt Papier abgelesen hatte?

„Das Publikum reagierte in der Nacht zum Montag mit Beifall und Jubel. Auch viele Kommentatoren feierten die Rede am nächsten Tag als mutiges Statement – andere, vor allem auch in Deutschland, verurteilten sie als Verharmlosung des Holocaust.“ (MiGazin)

Es gibt ein erdrückendes Wissen im Schweigen (gerade in Deutschland) zur Beihilfe zum Genozid

Alleine die sehr verschiedenen gesellschaftlichen, politischen und imperialen Umstände, die in den 1930er Jahren die NSDAP an die Macht führten und die deutlich anderen Konstellationen heute, lassen in der Tat den „Holocaust“ nicht mit dem Genozid in Gaza vergleichen.

Ich möchte hier nur einen Umstand erwähnen, der hoffentlich unerwartet kommt und zum Nachdenken anregt.

In den 1930er Jahren, erst recht nach der Machtübergabe an die NSDAP 1933, hatten die Menschen in Deutschland fast nur staatliche Medien als Quelle, die ausschließlich faschistische Propaganda betrieben. Wer dem nicht folgen wollte, wer dem misstraute, hatte außer berechtigtem Misstrauen wenig in der Hand – im Sinne einer Gegenöffentlichkeit. Viele Menschen konnten sich auf diese Weise damit beruhigen, dass man genaues nicht weiß, dass man sich am besten raushält.

Diese „Entschuldigung“ gibt es heute nicht. Auch wenn die deutschen Medienanstalten fast in Gänze die Fakten, die Bilder, die Berichte und Zeugnisse über einen Genozid in Gaza ausblenden und bewusst unterdrücken, so gibt es diese doch – in einem Maße, dass es kaum auszuhalten ist.

Wer heute wissen will, was an den Vorwürfen dran ist, warum Widerstand berechtigt ist, warum unser Schweigen schwerer wiegt, als nach 1933, der kann heute (noch) auf unzählige Quellen in der Welt (des Internets) zurückgreifen. Denn die stärkste Waffe in Gaza sind nicht die Waffen, sondern die Handys, die die Menschen dort benutzen, um mit dem Erlebten nicht alleine zu sein. Sie filmen ihre zerstörten Häuser, ihre toten Familienangehörigen, ihre zerstörten Krankenhäuser, Schulen und Notunterkünfte, ihren täglichen Hunger und die Babys, die an Hunger sterben.

Die Angst, die heute viele Menschen in Deutschland haben, erklärt sich nicht mit den Zweifeln und der Unwissenheit, sondern mit dem Wissen, das sie nicht haben wollen.

Quellen und Hinweise

Die Berlinale, ein Stofffetzen und ein paar Palästinensertücher, Wolf Wetzel, 2024: https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/die-berlinale-ein-stofffetzen-und-ein-paar-palaestinensertuecher/

Warum die Israel-Debatte im Ausland anders als in Deutschland ist, Christoph Driessen, MiGAZIN vom 14.3.2024: https://www.migazin.de/2024/03/13/warum-die-israel-debatte-im-ausland-anders-als-in-deutschland-ist/

Jonathan Glazer, Oscar-Rede: https://youtu.be/3ymiyNmr1WY

Erstveröffentlkicht im Overton Magazin v. 14.1. 2025
https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/wie-leisten-wir-widerstand/

Wir danken für das Publikationsrecht.

19.07.2024: Der Internationale Gerichtshof zu den rechtlichen Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalems.

Einleitung:

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Gutachten, das der Internationale Gerichtshof am 19. Juli 2924 in englischer Sprache verfasste. RA Benedikt Hopmann hat die Zusammenfassung des Gutachtens in die deutsche Sprache übersetzt (20 Seiten). Das Gutachten verfasste der Internationale Gerichtshof auf Anforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Die beiden Fragen der Generalversammlung, die der Gerichtshof zu beantworten hatte, werden gleich zum Anfang unter CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS wiedergegeben.

Das Gutachten ist ein bedeutendes Dokument, weil es die Politik und Praktiken Israels mit aller Klarheit benennt und dazu aufruft, ihnen ein Ende zu setzen.

Die Politik und Praktiken Israels werden unter V. beschrieben. Diese Beschreibung zu lesen, empfehlen wir ausdrücklich. Sie gliedert sich in A. Die Frage der verlängerten Besatzung, B. Die Siedlungspolitik, C. Die Frage der Annexion der besetzten palästinensischen Gebiete, D. Die Frage der diskriminierenden Gesetzgebung und Maßnahmen und E. Die Frage des Selbstbestimmungsrechts

Das Kapitel B. Die Siedlungspolitik ist untergliedert in die Abschnitte: 1. Transfer der Zivilbevölkerung, 2. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land, 3. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, 4. Ausweitung des israelischen Rechts , 5. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und 6. Gewalt gegen Palästinenser.

Aus der Aufzählung dieser Überschriften ergibt sich schon, dass es sich um sehr bedeutsame Themen handelt.

Am Ende folgt der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes, der in neun Punkten die rechtlichen Folgen zusammenfasst, die sich aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten Gebieten ergeben.

Zusammen mit der Klagschrift, die Südafrika Anfang 2024 beim IGH einreichte, und der Entscheidung des IGH dazu im Januar 2024, sowie der Entscheidung des IGH im Mai 2024 aufgrund eines erneuten Antrages von Südafrika, erhält man ein sehr genaues Bild über diesen Konflikt und seine Geschichte.

Das Unrecht, das in den besetzten Gebieten geschieht, ist himmelschreiend. Dass Deutschland einer der größten Unterstützer dieser Politik und Praktiken Israels ist, ist verheerend. Der Internationale Gerichtshof hebt hervor, dass dieser Konflikt ein “Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit”ist[1].

Zunächst der Beschluss des Internationalen Gerichthofs vom 19. Juli 2024:

DER GERICHTSHOF,

(1) stellt fest, dass er für die Abgabe des beantragten Gutachtens zuständig ist;

(2) beschließt, dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens stattzugeben;

(3) ist der Ansicht, dass die weitere Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist;

(4) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, seine rechtswidrige Tätigkeit Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu zu beenden;

(5) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, unverzüglich alle neuen Siedlungsaktivitäten einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren;

(6) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, den Schaden für alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten wiedergutzumachen;

(7) ist der Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die der Staat Israel durch seine fortgesetzte Anwesenheit in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen hat.

(8) ist der Auffassung, dass die internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, verpflichtet sind, die Situation, die durch die unrechtmäßige Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten entstanden ist, nicht als rechtmäßig anzuerkennen.

(9) ist der Auffassung, dass die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung, die um diese Stellungnahme ersucht, und der Sicherheitsrat die genauen Modalitäten und die weiteren Maßnahmen prüfen sollte, die erforderlich sind, um die unrechtmäßige Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden.


Inhaltsverzeichnis


Zusammenfassung des Gutachten vom 19. Juli 2024 (deutsch)

Wortlaut der Zusammenfassung des Gutachtens in deutscher Sprache wird noch veröffentlicht (20 Seiten; die von DeepL maschinell erstellte Übersetzung wurde von RA B. Hopmann überarbeitet, so dass sie gut lesbar ist)

Zusammenfassung des Gutachten (englisch, pdf-Fassung) vom 19. Juli 2024.


Vollständiges Gutachten vom 19. Juli 2024 (PDF-Fassung, engl.)

Wortlaut des vollständigen Gutachten in dt. Sprache: (83 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Sowohl das vollständige Gutachten als auch die Zusammenfassung sind gleich aufgebaut. Daher ist das Inhaltsverzeichnis für das vollständige Gutachten und die Zusammenfassung dasselbe:

Inhaltsverzeichnis: Gutachten

CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS 1-21

I. ZUSTÄNDIGKEIT UND ERMESSENSSPIELRAUM 22-50
A. Zuständigkeit 23-29
B. Ermessensspielraum 30-49

II. ALLGEMEINER KONTEXT 51-71
III. UMFANG UND BEDEUTUNG DER VON DER GENERALVERSAMMLUNG GESTELLTEN FRAGEN 72-83
IV. ANWENDBARES RECHT 84-102

V. ISRAELS POLITIK UND PRAKTIKEN IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN 103-243

  1. Überblick 111-114
  2. Transfer der Zivilbevölkerung 115-119
  3. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land 120-123
  4. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 124-133
  5. Ausweitung des israelischen Rechts 134-141
  6. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung 142-147
  7. Gewalt gegen Palästinenser 148-154
  8. Schlussfolgerung zur israelischen Siedlungspolitik 155-156
  1. Der Begriff der Annexion 158-161
  2. Israelische Handlungen, die einer Annexion gleichkommen 162-173
  3. Das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten 174-179
  1. Der Anwendungsbereich der Frage a) 180-184
  2. Der Begriff der Diskriminierung 185-191
  3. Die Politik der Aufenthaltsgenehmigung 192-197
  4. Beschränkungen der Freizügigkeit 198-206
  5. Abriss von Eigentum 207-222
    (a) Strafrechtliche Abrisse 208-213
    (b) Abrisse wegen fehlender Baugenehmigung 214-222
  6. Schlussfolgerung zu Israels diskriminierenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen 223-229

VI. AUSWIRKUNGEN DER ISRAELISCHEN POLITIK UND PRAXIS AUF DEN RECHTLICHEN STATUS DER
BESATZUNG 244-264

A. Der Anwendungsbereich des ersten Teils der Frage (b) und das anwendbare Recht 244-251
B. Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den Rechtsstatus der Besatzung
beeinflussen 252-258
C. Die Rechtmäßigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten
259-264

VII. RECHTLICHE FOLGEN, DIE SICH AUS DER POLITIK UND PRAXIS ISRAELS UND AUS DER
RECHTSWIDRIGKEIT DER FORTDAUERNDEN PRÄSENZ ISRAELS IN DEN BESETZTEN
PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN ERGEBEN 265-283

A. Rechtliche Konsequenzen für Israel 267-272
B. Rechtliche Konsequenzen für andere Staaten 273-279
C. Rechtliche Konsequenzen für die Vereinten Nationen 280-283


Wortlaut in dt. Sprache: (35 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Am 19. Juli 2024 gab das Gericht  sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen ab, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben. 


Pressemitteilung vom 20. Januar 2023

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ersucht den Internationalen Gerichtshof in ihrer Resolution A/RES/77/247 über „Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, beeinträchtigen“, um ein Gutachten.


Beschluss vom 3. Februar 2023

Fristsetzung des IGH für die Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen und schriftliche Kommentare von anderen Staaten und Organisationen


Pressemitteilung vom 10. März 2023

Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen und setztm der Liga eine Frist für ihre Stellungnahme.


Wichtige Dokumente

der Vereinten Nationen zum Thema


Folgende schriftlich Erklärungen

wurden abgegeben: (sie wurden alle in der Zeit von 20.07.2023 – 02.11.2023)


Wortptotokoll der öffentliche Sitzung am Montag, den 19. Februar 2024, um 10 Uhr im Friedenspalast in Den Haag

unter dem Vorsitz von Präsident Salam zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben (Antrag auf Gutachten vorgelegt durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen) und weitere bis 26.02.2024


Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum veröffentlichten Gutachten des IGH (engl.)

Wortlaut der Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum Inhalt des veröffentlichten Gutachtens in dt. Sprache:

(6 Seiten; übersetzt in deutsche Sprache; lesbar)

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem – Das Gericht gibt sein Gutachten ab und antwortet auf die Fragen der Generalversammlung

DEN HAAG, 19. Juli 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, abgegeben. Wie erinnerlich, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 30. Dezember 2022 die Resolution A/RES/77/247 verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgenden Fragen ersucht:…


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