Alle gegen Eigenbedarfskündigungen

In Berlin droht Tausenden Mietern die Kündigung – ein Bündnis fordert Reformen vom Bund

Von David Rojas Kienzle

Bild: Jochen Gester

Schätzungsweise 10 000 Eigenbedarfskündigungen gibt es jährlich in Berlin. Betroffene wehren sich nicht nur juristisch, sondern auch politisch. Ein breites Bündnis fordert vom Bund Reformen.

Sie wolle ihren lang gehegten Wunsch umsetzen, einen neuen Lebensabschnitt in Berlin zu beginnen, sagt eine Bochumer Ärztin. Ihr Problem dabei: Die Wohnung in der Lychener Straße 50 in Pankow, die sie gekauft hat und in die sie, wie sie sagt, mit ihrem Partner einziehen will, ist bewohnt. Darum hat sie Eigenbedarf angemeldet. Am Dienstag fand eine erste Verhandlung vor dem Amtsgericht Mitte zur Sache statt, vorerst ohne Ergebnis.

Die Pankower Ortsgruppe der Mieter*innengewerkschaft Berlin hat zu dem Prozess mobilisiert. Der Gerichtssaal ist klein, der Platz reicht kaum aus. Die rund 50 Prozessbeobachter*innen – viele von ihnen mit pinken Westen der Mieter*innengewerkschaft – müssen auf dem Boden Platz nehmen. Die Eigentümerin wird von der Richterin ausführlich zu ihren Lebensumständen befragt. Aktuell wohnt sie mit ihrem Partner in Doppelhaushälfte mit sechs Zimmern in Bochum. Das Haus gehört ihnen. Sobald die Pankower Wohnung frei wird, würde sie sofort einziehen, und das Haus verkaufen, sagt sie. Eine kleinere Wohnung wäre für sie »eine Art Befreiung«.

»Das ist nur eine von sieben Eigenbedarfskündigungen im Haus«, sagt die betroffene Mieterin, die alleinerziehend ist und ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, gegenüber »nd«. Von den sechs anderen gekündigten Wohnungen werde nach ihrem Wissen nur eine Wohnung von der Person bewohnt, für die der Eigenbedarf angemeldet wurde. »Aber selbst wenn sie wirklich einziehen wollen, ist das auch eine Klassenfrage«, sagt sie. Denn nur Menschen mit entsprechend viel Geld könnten sich in Berlin eine Wohnung leisten.

In der Verhandlung hatte die Eigentümerin gesagt, ihr sei die Problematik bekannt. Aber sie habe schon bei einer Wohnungsbesichtigung, bei der viele Unterstützer*innen anwesend waren, gesehen, dass ihre Mieterin ein großes Netzwerk habe, das bei der Wohnungssuche unterstützen könne. »Wir sind Betroffene, keine Makler«, sagt dazu Aaron Pfeiffer von der Mieter*innengewerkschaft Pankow zu »nd«. Er verweist auf das Machtungleichgewicht zwischen Eigentümer*innen und Mieter*innen. »Auch das ist Klassenkampf.« Man unterstütze einander, einerseits um sich zu solidarisieren, aber auch um Druck aufzubauen und zu sagen: Das ist nicht ok. Die Mieter*innengewerkschaft, die Eigenbedarfskündigungen als Körperletzung sehe, fordere deshalb ein komplettes Ende dieser Praxis.

»Wir sind Betroffene, keine Makler.«Aaron Pfeiffer Mieter*innengewerkschaft Pankow

Pankow ist einer der Hotspots für Eigenbedarfskündigungen in Berlin. Der Gruppe Pankow gegen Verdrängung zufolge, sind in Pankow rund 3000 Mieter*innen bedroht. Nach Schätzungen des Berliner Mietervereins gibt es berlinweit jährlich 10 000 Kündigungen wegen Eigenbedarf.

Nicht nur Betroffene haben erkannt, dass das ein großes Problem ist. Anfang 2025 hat sich das Bündnis »Wohnungsnot durch Umwandlungen und Eigenbedarfskündigungen stoppen« gegründet. Initiiert wurde es vom Berliner Mieterverein und den Bezirksämtern Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Pankow. Mittlerweile haben sich mit Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg selbst Bezirksämter, in denen CDU-Politiker die verantwortlichen Stadtentwicklungsämter leiten, dem Bündnis angeschlossen.

»Wir brauchen endlich die notwendigen Reformen, die Mieter*innen wirksam schützen und die das Wohnen als Grundrecht begreifen – nicht als Renditeobjekt«, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer im Berliner Mieterverein. Ein komplettes Ende von Eigenbedarfskündigungen wie die Mieter*innengewerkschaft fordert das Bündnis zwar nicht. Aber es ruft die Bundesregierung dazu auf, das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten dauerhaft abzusichern. Das Gesetz, das dies ermöglicht, muss immer wieder verlängert werden. Erst am Dienstag hat der Berliner Senat die Verlängerung der entsprechenden Verordnung beschlossen. Eine weitere Forderung: Eigenbedarf grundsätzlich einschränken.

Das Bündnis veranstaltet am kommenden Freitag auf dem RAW-Gelände in Friedrichshain eine Konferenz. In mehreren Foren werden verschiedene Fragen rund um Eigenbedarfskündigungen und Umwandlungen von Fachpolitiker*innen verschiedener Parteien und Expert*innen diskutiert. Betroffene Mieter*innen können dort aber nicht nur zuhören, sondern sich auch in einem Aktionsforum austauschen, vernetzen und beraten lassen. Zahlreiche mietenpolitische Initiativen sind vor Ort. Für Publikum ist auf jeden Fall gesorgt. Allein die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Pankow haben 26 000 Haushalte angeschrieben, deren Wohnungen in Milieuschutzgebieten umgewandelt wurden. Die Politiker*innen können sich darauf einstellen, dass die Konferenz keine Wohlfühlveranstaltung wird.

»Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigen­bedarfs­kündigungen stoppen! Konferenz und Netzwerktreffen«, Freitag, 14. November, 12 bis 22 Uhr, Skatehalle auf dem RAW-Gelände, Revaler Straße 99, 10245 Berlin.

Erstveröffentlich im nd v. 11.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195372.verdraengung-in-berlin-eigenbedarfskuendigungen-das-ist-auch-eine-klassenfrage.html?sstr=Kienzle

Wir danken für das Publikationsrecht.

Mietaktivisten Berlin: »Wir wollen wieder Unterschriften sammeln«

Eine altbekannte Initiative hat ein »Vergesellschaftungsgesetz« geschrieben. In einem Volksentscheid sollen die Berliner*innen darüber abstimmen

Interview: Christian Lelek

Die Berliner Politik hat den an sich erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnkonzerne ins Leere laufen lassen. Sie erklären nun, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf die Vergesellschaftung, die der Volksentscheid bereits herbeiführen sollte, erzwingen kann. Wie soll das gehen?

Bild: Jochen Gester

Justus Henze: Das Gesetz ist so geschrieben, dass es direkt anwendbar ist. Es bestimmt genau, was an dem Tag passiert, an dem es angenommen wird. So gelten ab dem ersten Tag die betroffenen Wohnungen als vergesellschaftet. Damit die Privatunternehmen sie dennoch weiter bewirtschaften, gibt es eine 18-monatige Interimsphase. Das detaillierte Gesetz ist unsere Antwort auf die Dauerblockade des Senats. Wir müssen dann nicht mehr warten. Dann sind die Berliner*innen dran zu entscheiden, und wenn sie mit Ja stimmen wie 2021, dann tritt dieses Gesetz automatisch in Kraft – sofort.

Ida Mühlhaus: Außerdem sind in dem Gesetz klare Fristen und auch Sanktionen festgelegt, mit denen verhindert werden soll, dass durch die Verwaltung oder die Konzerne die Umsetzung weiter blockiert wird.

Was waren die entscheidenden Punkte, die Sie juristisch haben absichern müssen, um das Gesetz möglichst unangreifbar zu machen?

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JH: Wir haben zum einen die Entschädigungsregelung geändert. Nun bauen wir auf bekannten Verfahren auf. Jetzt gibt es einen sehr fairen Ausgleich zwischen Alteigentümer-Interessen und den Interessen der Allgemeinheit. Rechtssicherheit herzustellen, war eine Herausforderung, weil es kein Vorbild für ein Entschädigungsverfahren für den Artikel 15 des Grundgesetzes gibt.

Das Zweite ist der sogenannte Selbstbehalt – nach dem Gleichbehandlungsgebot behalten die Konzerne 3000 Wohnungen. Auch in die Erarbeitung des detaillierten Verwaltungsvorgangs haben wir extrem viel Energie gesteckt, haben mit einer Anwaltskanzlei zusammengearbeitet, noch und nöcher Ergänzungsgutachten eingeholt. Wir haben in den letzten zwei Jahren die Arbeit gemacht, die nach dem Volksentscheid 2021 eigentlich von fünf Senatsverwaltungen hätte erledigt werden müssen.

Heißt das, Ihr bisheriger Ansatz war zu einseitig auf die Enteignung der Wohnungsunternehmen und zu wenig auf die Entschädigung ausgerichtet?

JH: Unser bisheriger Ansatz war noch nicht ganz ausgereift. Die Frage, wie man die einzelnen Wohnungen bewertet, hatten wir vor einigen Jahren noch nicht so anwendungsfreundlich geklärt wie jetzt. Das neue Modell löst diese Frage, indem wir uns eines Verfahrens bedienen, das im sogenannten Bewertungsgesetz niedergeschrieben ist – damit werden Immobilienwerte bei der Erbschaftssteuerberechnung definiert. Das transformieren wir leicht.

Wir entschädigen zwei Sachen: den Gebäudesachwert und den Bodenwert. Den Bodenwert kappen wir aber, um die exzessiven Bodenwertsteigerungen, die Berlin seit 2013 erlebt hat, rauszurechnen. Gebäudesachwert und gekappter Bodenwert zusammen nennen wir den Vergesellschaftungswert. Der liegt je nach Einzelimmobilie zwischen 40 und 60 Prozent vom Verkehrswert.

Ida Mühlhaus und Justus Henze im Gespräch mit »nd«. Seit 2021 beziehungsweise 2022 engagieren sie sich in der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen.
Ida Mühlhaus und Justus Henze im Gespräch mit »nd«. Seit 2021 beziehungsweise 2022 engagieren sie sich in der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen. Foto: nd/Frank Schirrmeister

Das Gesetz umfasst 20 Seiten, die Begründung dazu 100 Seiten. Sie sagten, Sie haben zwei Jahre lang mit einer Anwaltskanzlei zusammengearbeitet und noch und nöcher Gutachten fertigen lassen. Wie viel hat der Prozess bisher gekostet?

JH: Kassensturz machen wir am Ende. Wir haben ja ein großes Crowdfunding gemacht. Dabei sind 120 000 Euro zusammengekommen. Mit dieser Größenordnung konnten wir gut arbeiten und sind den Berliner*innen für diese Spenden sehr dankbar. Aber wir sind auch noch nicht fertig.

Bis zu 220 000 Wohnungen sollen überführt werden. Wie viele Vermieter wären davon betroffen?

IM: Bisher sind Konzerne nicht verpflichtet, ihre Daten offenzulegen. Deshalb kann man das noch gar nicht abschließend beantworten. Aber das wird dann mit dem Gesetz, in dem eine Auskunftspflicht der Konzerne festgeschrieben ist, behoben. Die großen Konzerne wie Vonovia, Adler und Heimstaden sind auf jeden Fall dabei.

JH: Je nach Rechnung sind es neun, zehn oder elf Konzerne.

Bei einer Entschädigungssumme in Höhe von 40 bis 60 Prozent des herkömmlichen Marktwerts: Über welches Gesamtvolumen reden wir?

IM: Auch das können wir noch nicht genau festlegen. Von der bisher kommunizierten Spanne von 8 bis 18 Milliarden gehen wir auch weiterhin aus.

JH: Die wichtige Frage in diesem Kontext ist aber: Lässt sich das Entschädigungsmodell haushaltsneutral aus den Mieteinnahmen zu bezahlbaren Mieten refinanzieren? Und das lässt es.

Sowohl die Entschädigung der Konzerne als auch der Betrieb der noch zu gründenden Anstalt öffentlichen Rechts sollen über die Wohnmieten finanziert werden. Gleichzeitig sollen die Wohnungen bezahlbar sein. Wie soll das funktionieren? Die landeseigenen Wohnungsunternehmen stehen vor enormen Schuldenbergen, obwohl sie die Mieten immer weiter erhöht haben.

IM: Die Entschädigung wird wie gesagt weit unter dem Marktwert erfolgen. Und für die Schuldverschreibung ist auch ein langer Zeitraum von 100 Jahren vorgesehen. Dadurch haben wir dann relativ günstige Konditionen, und das ist ein Baustein, warum das auf jeden Fall funktionieren kann, auch mit bezahlbaren Mieten.

JH: Anhand des Vergleichs zu den Landeseigenen kann man sehr gut sehen, was der Unterschied zwischen Vergesellschaftung und der heute gängigen Praxis ist. Die Schulden der Landeseigenen sind auch deshalb so hoch, weil der Senat ihnen ein Neubauprogramm auferlegt, aber keine ausreichende Finanzierung zur Verfügung stellt. So müssen sie den Teil des überteuerten Neubaus aus Mieteinnahmen refinanzieren.

Unter Michael Müller wurden 2021 durch die Landeseigenen Schrottimmobilien von Vonovia zu Mondpreisen am Rande der Stadt zum Marktwert von 2,5 Milliarden Euro angekauft. Auch das muss über die Mieten getragen werden. Wir können die Mietpreisspirale stoppen. Wir können die Schere zwischen Angebotsmieten und Bestandsmieten schließen. Das wird durch die Vergesellschaftung erreicht, weil dann nach dem Interesse der Mieter und kostendeckend gewirtschaftet wird.

Können Mieter*innen, die heute über hohe Mieten klagen, damit rechnen, dass »bezahlbar« heißt, dass ihre Miete sinkt?

IM: Illegal überhöhte Mieten werden mit der Vergesellschaftung auf jeden Fall gesenkt. Wir können jetzt noch nicht seriös sagen, in welchem Umfang das sein wird. Das muss man dann bei den Einzelfällen schauen. Aber was sich ändern wird: Überteuerte Mieten werden abgesenkt.

Neben der Bezahlbarkeit garantiert die Vergesellschaftung aber auch andere Werte wie Sicherheit. Willkürlichen Kündigungen und Modernisierungen, die nur zum Zweck der Mietsteigerung durchgeführt werden, wird ein Riegel vorgeschoben. Mieter werden weitreichend mitbestimmen und somit wieder mehr Einfluss auf die Entwicklung ihrer Stadt nehmen können.

Muckefuck: morgens, ungefiltert, links

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Was ist mit »überteuerter Miete« gemeint, und wie würde die dann abgesenkt werden?

JH: Wir kennen die Machenschaften der Konzerne. Vonovia erfindet wahllose Merkmale, etwa die Anbindung an den ÖPNV, um die Miete zu erhöhen. Die haben in diversen Fällen vor Gericht nicht bestehen können. Adler lässt die Wohnungen in der Weißen Siedlung in Neukölln komplett verrotten und erhöht trotzdem die Mieten, kaputte Aufzüge werden als Merkmale in Nebenkostenabrechnungen geltend gemacht. Diese illegalen Praktiken werden wir sofort stoppen.

Gibt es dafür ein Vorbild, wenn Sie den Konzernen sagen: Wir nehmen jetzt eure Wohnungen und hier habt ihr einen Schuldschein, den bezahlen wir innerhalb von 100 Jahren ab?

IM: Es ist ja tatsächlich das erste Mal, dass Artikel 15 des Grundgesetzes angewandt wird. Wir hauchen mit diesem Vergesellschaftungsgesetz dem Artikel 15 auch das erste Mal Leben ein. Das heißt, es ist ein historischer Moment. Es gibt kein Beispiel.

JH: Für eine Vergesellschaftung in der Form noch nicht, aber Schuldverschreibungen an sich sind ein gängiges Modell. Schuldverschreibungen sind Wertpapiere, das heißt Versprechen auf zukünftige Zahlungen; diese werden von der Anstalt öffentlichen Rechts »Gemeingut Wohnen« ausgegeben. Die Konzerne können auf eine faire Entschädigung vertrauen. Wir sichern sogar den Wertverlust ab, indem wir die Schuldverschreibungen mit 3,5 Prozent verzinsen. Wenn ein Konzern sagt: »Ich brauche gerade Bargeld«, kann er am zweiten Tag nach der Vergesellschaftung diese Schuldscheine wieder verkaufen. So sagen wir auch: Take this money and leave Berlin, wir brauchen euch nicht mehr.

Im Vergesellschaftungsgesetz ist vorgesehen, dass der Wohnungsbestand in die noch zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts übergeht. Die ist aber noch nicht weiter ausdefiniert. Dafür wollen Sie noch ein zweites Gesetz schreiben.

IM: Das Trägergesetz für diese Anstalt öffentlichen Rechts erarbeiten wir bereits und wollen das auch im nächsten Jahr fertigstellen. Diese beiden Gesetze werden zusammen als Volksbegehren eingebracht. Die gehören zusammen, denn ohne Träger kann es auch keine Vergesellschaftung geben.

Wie kann man sich die »Gemeingut Wohnen« vorstellen? Wie eine weitere landeseigene Wohnungsbaugesellschaft?

IM: Nein, viel besser. Uns geht es darum, dass wir die Vermietung ganz klar an den Bedürfnissen der Mieter ausrichten und vor allem umfassende Mitspracherechte derer sicherstellen, die in den Häusern wohnen. Es geht auch um eine Demokratisierung des Mietmarkts.

Der Entwurf zum Vergesellschaftungsgesetz befindet sich jetzt in der Feedbackphase. Wann rechnen Sie damit, dass die Berliner*innen erneut zur Abstimmung gerufen werden?

IM: Wir wollen unbedingt im nächsten Jahr das Volksbegehren einreichen und wieder Unterschriften sammeln. Wir freuen uns schon jetzt sehr darauf, mit den Berliner*innen ins Gespräch zu unserem Gesetz zu kommen!

JH: In der ersten Phase müssen wir dann wieder 20 000 Unterschriften sammeln. Das schaffen wir auf jeden Fall. Dann ist nächstes Jahr auch erst mal die Wahl zum Abgeordnetenhaus. Wir setzen mit diesem Gesetz auch ein Thema für den Wahlkampf nächstes Jahr. Wie es dann weitergeht, hängt auch von der Politik und den neuen Kräfteverhältnissen ab. Auch wenn wir noch nicht ganz sagen können, wann der Volksentscheid am Ende sein wird, so können wir eins bestätigen: Wir haben die Umsetzung der Vergesellschaftung selbst in die Hand genommen und sind auf Kurs! Wir kämpfen bis zur Umsetzung.

Erstveröffentlicht im nd v. 26.9. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1194322.deutsche-wohnen-co-enteignen-mietaktivisten-berlin-wir-wollen-wieder-unterschriften-sammeln.html?sstr=Vergesellschaftungsgesetz

Wir danken für das Publikationsrecht.

Wieder zurück an der NATO-Ostflanke

Von der Armee des »Frontstaats« im Kalten Krieg über weltweite Einsätze bis zur erneuten Rüstung gegen Russland. Eine kurze Geschichte der Bundeswehr, die vor 70 Jahren gegründet wurde Von Jörg Kronauer

Jörg Kronauer schrieb an dieser Stelle zuletzt am 21. März 2025 über die Herausbildung einer transatlantischen extremen Rechten: »Braune Internationale«

Bild: bundeswehr.de

Das Eiserne Kreuz dominierte die Halle in der Ermekeilkaserne in der Bonner Südstadt, als dort am 12. November 1955 die noch junge, aufstrebende Bundesrepublik Deutschland ihre Armee erhielt. Riesig, fast fünf Meter groß, prangte es über dem Rednerpult, hinter dem sich der erste BRD-Verteidigungsminister, Theodor Blank, an die 101 Freiwilligen wandte, die an jenem Tag ihre Ernennungsurkunden erhalten würden. Die meisten von ihnen trugen stolz das Eiserne Kreuz an ihrer Uniform, das zuerst im preußischen Heer verwendet wurde und zuletzt als Ehrenzeichen der Wehrmacht diente. In ihr hatten die meisten Soldaten der »neuen Wehrmacht« gekämpft, wie die frisch gegründete Truppe vorerst noch genannt wurde; die Bezeichnung Bundeswehr kam erst einige Monate später auf. Nicht zuletzt die zwei obersten Generäle, die Generalleutnante Adolf Heusinger und Hans Speidel, hatten in der Wehrmacht Karriere gemacht, waren also durch die NS-Streitkräfte geprägt, deren Geist in der neuen Truppe allgegenwärtig war – ganz besonders in ihrer militärischen Führung.

Auf die Gründung der Bundeswehr hatten alte Wehrmachtsoffiziere bis zu zehn Jahre lang hingearbeitet. Speidel soll Konrad Adenauer schon im November 1945 eine erste Denkschrift dazu geschickt haben. Im Juni 1948 forderte er bereits unverblümt »Panzertruppen« für einen noch gar nicht gegründeten neuen deutschen Staat ein. Am 3. Dezember 1949 warb Adenauer in einer US-Zeitung erstmals öffentlich für einen militärischen Beitrag der BRD zu einer europäischen Armee. Der Beginn des Korea-Kriegs am 25. Juni 1950 brachte die Sache in Schwung. Mit Zustimmung der Alliierten erstellten vom 5. bis zum 9. Oktober 1950 15 ehemalige Wehrmachtssoldaten, zehn von ihnen Generäle und Admirale, in Himmerod in der Eifel die Himmeroder Denkschrift, eine Art Blaupause für die Schaffung bundesdeutscher Streitkräfte. Unmittelbar anschließend gründete Adenauer die Dienststelle Blank, in der unter der Leitung des CDU-Politikers und Oberleutnants a. D. Theodor Blank die Vorbereitungen für eine »neue Wehrmacht« gesteuert wurden. Am 12. November 1955 war es dann so weit.

Schon bald danach, am 2. Januar 1956, traten erste Soldaten den Dienst in den Lehreinheiten der neuen Truppe an. Ein gutes Jahr später, zum 1. April 1957, erfolgte die Einberufung der ersten Wehrpflichtigen. Die Bundeswehr wuchs, überschritt in den 1960er Jahren die Zahl von 400.000 Soldaten und erreichte ab den 1970er Jahren annähernd eine halbe Million. Ihre Aufgabe bestand darin, im Rahmen der NATO, der die Bundesrepublik seit 1955 angehörte, ihren Beitrag zu leisten, militärisch gegen die Streitkräfte der Sowjetunion respektive der Warschauer Vertragsorganisation anzutreten. Im Rahmen der sogenannten Vorneverteidigung wurden die Einheiten der Bundeswehr und anderer verbündeter Streitkräfte nahe der Grenze zur DDR und zur Tschechoslowakei stationiert, um im Kriegsfall nach Möglichkeit keine Territorien preisgeben zu müssen: keinen Quadratzentimeter des NATO-Bündnisgebiets. Die Bundesrepublik war der wichtigste »Frontstaat« des Kalten Kriegs.

Seit den 1970er Jahren war die Bundeswehr die zahlenstärkste der westeuropäischen Armeen – noch vor den Streitkräften Frankreichs und Großbritanniens. Gleichzeitig beschaffte sie in einer Welle rasanter Aufrüstung modernste Waffen. In den 1970er Jahren erhielt sie den Kampfpanzer »Leopard 2«, der als herausragendes Waffensystem galt. Zugleich konnte sie mit dem »Tornado« einen hochmodernen Kampfjet in Dienst stellen. Unterschiedliche Kriegsschiffe, Hightechpanzerabwehrwaffen und allerlei weitere Rüstungsgüter kamen hinzu. Dafür gab die Bundesrepublik viel Geld aus. Bereits in der ersten Hälfte der 1960er Jahre schoss der Anteil des bundesdeutschen Wehretats an der Wirtschaftsleistung auf weit über vier Prozent in die Höhe. In der zweiten Hälfte der 1960er Jahre ging er etwas zurück und pendelte sich in den 1970ern bis in die frühen 1980er Jahre bei rund drei Prozent der Wirtschaftsleistung ein. Der Fokus der Bundeswehr lag dabei stets auf einem möglichen Krieg gegen die Sowjetunion. Weiterreichende Einsätze galten in Bonn damals noch als völlig undenkbar.

»Unangenehme Aufgaben«

Ein Wandel, der diese Beschränkung schrittweise aufheben sollte, begann recht vorsichtig Ende der 1980er Jahre: die Orientierung in Richtung Auslandseinsätze. Frühe Anfragen der Vereinigten Staaten, ob Bonn nicht bereit sei, die Bundeswehr ins Ausland zu entsenden, wurden Anfang der 1980er Jahre von der Bundesregierung noch zurückgewiesen. In einem Beschluss des Bundessicherheitsrats vom 3. November 1982 etwa hieß es, eine Beteiligung der Truppe »an einer internationalen Streitmacht im Persischen Golf« komme gar nicht in Frage. Im September 1987 verlangte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erstmals, wolle die Bundesrepublik international als »Gleiche unter Gleichen« auftreten, müsse sie auch militärisch »unangenehme Aufgaben« übernehmen. Das Bundesverteidigungsministerium ließ nur wenig später, in einem auf den 16. Oktober 1987 datierten Gutachten, »Einsätze im Rahmen nationaler maritimer Krisenoperationen außerhalb des NATO-Vertragsgebietes« prüfen.

Ein erster praktischer Durchbruch erfolgte bald, wenngleich nicht im Rahmen maritimer Operationen und auch noch nicht mit Soldaten. Die allmähliche Verringerung der Spannungen zwischen den USA und der Sowjetunion erleichterte es dem UN-Sicherheitsrat ab 1988, sogenannte Peacekeeping-Missionen zu entsenden. Von 1945 bis 1987 hatte es nur 13 UN-Blauhelmeinsätze gegeben. Von 1988 bis 1993 jedoch schnellte die Anzahl neuer Blauhelmeinsätze auf 20 nach oben. Die Zahl der beteiligten Soldaten und Polizisten stieg entsprechend von gerade einmal 11.100 Anfang 1988 auf mehr als 78.400 im Juli 1993. Der in raschem Tempo steigende Bedarf erleichterte es der Bundesrepublik, die zuvor im europäischen Ausland noch starken Bedenken gegenüber einer Entsendung bewaffneten deutschen Personals ins Ausland zu überwinden. Erstmals konnte Bonn im September 1989 50 Beamte des Bundesgrenzschutzes unter der Flagge der UNO nach Namibia schicken. Damit brach die Bundesrepublik ein jahrzehntealtes Tabu.

Dann kam das Jahr 1990; die BRD verleibte sich die DDR ein – und die Bundeswehr war eigentlich, sollte man denken, vorläufig mit anderem beschäftigt. Denn mit der Übernahme der DDR übernahm die BRD auch die Nationale Volksarmee, die am 3. Oktober 1990 noch rund 90.000 Soldaten, etwa 39.000 Wehrdienstleistende und ungefähr 48.000 zivile Beschäftigte hatte und nun in die Bundeswehr eingegliedert wurde. Diese wuchs dadurch – und sie behielt einen Teil der NVA-Soldaten, insgesamt rund 10.800, in ihren Reihen. Die Liegenschaften der DDR-Streitkräfte übernahm die Bundeswehr komplett, außerdem deren Waffen, die sie allerdings zum Großteil ins Ausland verkaufte oder anderweitig entsorgte.

All das hielt Bonn nicht davon ab, nun mit noch gesteigertem Tempo die Auslandseinsätze nicht bloß des Bundesgrenzschutzes, sondern vor allem der Bundeswehr voranzutreiben. Das geschah zunächst weiter im Rahmen sogenannter UN-Missionen. 1992 wurden deutsche Sanitäter in einen »Blauhelmeinsatz« nach Kambodscha entsandt; 1993 wurden Soldaten der Bundeswehr nach Somalia verlegt, wo – als Teil von UNOSOM II – zeitweise mehr als 1.700 deutsche Militärs stationiert waren. Wozu? Die Bundeswehr habe den Einsatz ganz offen »als Experimentierfeld« genutzt, konstatierte der Militärhistoriker Torsten Konopa in seiner 2023 veröffentlichten Dissertation über deutsche »Blauhelmeinsätze« in Afrika. Sie habe »Abläufe erproben« und die »Materialbeschaffung für den Aufbau schnell verlegbarer Kräfte« forcieren wollen, während die Bundesregierung die Chance gewittert habe, international »größere Mitsprache (…) und Einfluss« zu erlangen. Eher »selten« habe bei den damaligen Einsätzen der Bundeswehr »die schnellstmögliche Lageverbesserung« für die Bevölkerung im Fokus der deutschen Militäroperationen gestanden.

Lieber NATO als UNO

Auslandseinsätze der Bundeswehr fanden bald auch jenseits des UNO-Rahmens statt – an der Seite der Vereinigten Staaten oder unter der Flagge der NATO. Bereits am 16. August 1990 entsandte die Deutsche Marine einen Minenabwehrverband zuerst ins Mittelmeer und dann in den Persischen Golf, um einen Beitrag zur Absicherung des US-Kriegs gegen den Irak zu leisten; »Operation Südflanke« hieß der Einsatz. Parallel stationierte die Bundeswehr Kampfjets und Flugabwehrraketen in der Türkei. 1993 führten deutsche Soldaten erstmals NATO-Überwachungsflüge über Jugoslawien durch. Ab 1995 waren deutsche Truppen umfassend in Bosnien-Herzegowina stationiert. 1999 folgte im Rahmen des völkerrechtswidrigen NATO-Krieges gegen Jugoslawien schließlich zum ersten Mal seit 1945 die Beteiligung deutscher Soldaten an einem ausgewachsenen Kampfeinsatz. Damit war ein weiteres Tabu gefallen; die Entwicklung, die im Jahr 1987 in Bonn vorsichtig angestoßen worden war, kam zu ihrem vorläufigen Höhepunkt.

Mit dem vertraulichen Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums vom 16. Oktober 1987 hatte, so formulierte es der Militärhistoriker Detlef Bald in seiner 2005 veröffentlichten »kritischen Geschichte« der Bundeswehr, genaugenommen »das Zeitalter einer neuen Konzeption der Bundeswehr« begonnen. Im Zentrum der Planungen stand nun erstmals nicht mehr nur – und ab 1990 gar nicht mehr – ein etwaiger Krieg gegen die Sowjetunion und die Staaten der Warschauer Vertragsorganisation; in den Mittelpunkt rückten jetzt vielmehr Pläne für Operationen außerhalb des NATO-Bündnisgebietes. Auf konzeptioneller Ebene schlug sich dieser Wandel erstmals in den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 26. November 1992 nieder. Darin stellte das Bonner Verteidigungsministerium offen fest, zu den »vitalen Sicherheitsinteressen«, von denen »die deutsche Politik« sich leiten lasse, gehöre die »Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt«. Damit war nun eine klare legitimatorische Grundlage für deutsche Militäreinsätze geschaffen, die ab sofort den gesamten Globus umspannen konnten. Die juristische Grundlage lieferte wenig später das Bundesverfassungsgericht, als es am 12. Juli 1994 entschied, Auslandseinsätze seien in Zukunft jederzeit erlaubt, wenn der Bundestag sie nur absegne und die Bundeswehr klar in ein »System gegenseitiger kollektiver Sicherheit« eingebunden sei. Das musste nicht die UNO sein, es konnten auch NATO oder EU sein.

Die Umorientierung der Bundeswehr hatte umfassende strukturelle Folgen. Auslandseinsätze in fernen Ländern erfordern kein Massenheer, sondern nur eine geringere Anzahl allerdings bestens ausgebildeter Soldaten, darunter auch Spezialkräfte. Hatte die Personalstärke der Bundeswehr 1987 rund eine halbe Million Soldaten erreicht, so sank sie in den 1990er Jahren kontinuierlich, lag im Jahr 2005 bei rund 250.000 und fiel bis 2015 schließlich auf ungefähr 180.000. Am veränderten Bedarf der Truppe lag es, dass die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt wurde. Bereits im Jahr 1994 hatte die Bundeswehr mit dem neuen Kommando Spezialkräfte (KSK) eine Sondereinheit erhalten, die bald auch im Ausland eingesetzt wurde, etwa in Afghanistan, dem nächsten Schwerpunkt deutscher Auslandseinsätze nach Exjugoslawien. Auch auf die Rüstung wirkte sich die Umorientierung auf Auslandseinsätze aus. Mitte der 2000er Jahre begannen Bundeswehr und Rüstungsindustrie etwa mit der Planung für die neue Fregatte F 125, die Spezialkräfte und Schnellboote für den Kampf gegen Piraten an Bord haben und bis zu zwei Jahre in fernen Weltgegenden operieren können sollte, ohne in einen Heimathafen einlaufen zu müssen. Für einen Krieg gegen eine Großmacht freilich, den man damals nicht wirklich im Blick hatte, ist sie weniger geeignet. So verfügt sie nicht über eine genügend effiziente Flugabwehr, die für einen solchen Krieg unverzichtbar ist.

Wieder im Großmachtkonflikt

Die nächste große Wende für die Bundeswehr kam im Jahr 2014 mit der heftigen Eskalation des Konflikts um die Ukraine, mit dem Umsturz in Kiew hin zu einer Pro-NATO-Regierung, mit der darauffolgenden Aufnahme der Krim in die Russische Föderation und mit der Entscheidung der NATO-Staaten, nicht einen neuen Machtabgleich mit Russland zu suchen, sondern den Machtkampf gegen Moskau zu eskalieren. Die Bundeswehr hatte es also auf einmal wieder mit einer Großmacht im Osten zu tun. Entsprechend musste umgeplant werden. Um zunächst beim Beispiel Marine zu bleiben: Weil die Fregatte F 125, soeben erst vom Stapel gelaufen und noch längst nicht in Dienst gestellt, für den Krieg gegen eine Großmacht nicht wirklich geeignet war, bestellte die Bundeswehr 2015 sogleich das nächste Kriegsschiff, das Mehrzweckkampfschiff 180, das heute als Fregatte F 126 firmiert und mit dem man auch in Seeschlachten gegen die russische Marine ziehen könnte. Das Bundesverteidigungsministerium beschloss außerdem, ausgemusterte Panzer aus den Abstellhallen der Rüstungsindustrie zurückzukaufen, den Personalbestand der Truppe wieder aufzustocken und auch ansonsten beschleunigt aufzurüsten. Die NATO legte die Militärausgaben der Mitgliedstaaten auf mindestens zwei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts fest.

Der Schwenk zurück zum Großmachtkonflikt gegen Russland dominierte noch nicht alles. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr auf insgesamt drei Kontinenten, in Europa, Afrika und Asien, erreichten in den 2010er Jahren ihre größte Ausdehnung; nicht personell zwar – nie wieder waren, über ein Jahr verteilt, mehr als 25.000 Soldaten jenseits der Bundesrepublik im Einsatz, wie es 2009 der Fall war –, aber doch bezüglich der Spannweite der Interventionen. Sie reichte von der Entsendung einer geringen Zahl an Militärbeobachtern in UN-Einsätze, etwa in der besetzten Westsahara und im Südsudan, über Marineeinsätze gegen Flüchtlinge und Piraten im Mittelmeer und am Horn von Afrika bis zu ausgewachsenen Einsätzen in Mali und in Afghanistan und Operationen in Nah- und Mittelost – Beteiligungen an einem UN-Einsatz im Libanon und an US-geführten Operationen gegen den IS in Jordanien und im Irak. Politisches Ziel war es, einen breiten Staatengürtel um Europa unter Kontrolle zu halten – zum einen, um die USA, die sich auf den Machtkampf gegen China konzentrieren wollten, zu entlasten, zum anderen, um die EU vor Attacken, welcher Art auch immer, aus dem direkten regionalen Umfeld zu schützen.

Dass aber Deutschland künftig nicht mehr nur am Hindukusch, sondern auch wieder an der NATO-Ostflanke verteidigt würde, spiegelte sich nicht nur in der neuen, stark beschleunigten Aufrüstung und in der neu geplanten Aufstockung des Wehrpersonals wider, sondern auch in den konzeptuellen Grundlagen der Bundeswehr. Das neue »Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr«, das im Juni 2016 präsentiert wurde, hielt zwar noch an der Option auf weltweite Interventionen fest: »Deutschlands sicherheitspolitischer Horizont«, hieß es darin, »ist global.« Dennoch rückte die Rivalität zu Russland als zweite Säule neben Bundeswehreinsätze in aller Welt. Zwar bekräftigte Berlin im neuen Weißbuch noch, eine »belastbare Kooperation« mit Moskau zu wünschen; doch hieß es auch, Russland präsentiere sich international als »eigenständiges Gravitationszentrum mit globalem Anspruch«, weshalb es nun »auf absehbare Zeit eine Herausforderung für die Sicherheit auf unserem Kontinent darstellen« werde. Darauf richtete sich die Bundeswehr nun auch aus.

»Vorneverteidigung« nach Osten

In der Folge wurden die Aktivitäten an der NATO-Ostflanke stetig ausgeweitet. In Litauen etablierte die Bundeswehr zum ersten Mal eine kontinuierliche Präsenz auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion, als sie 2017 die Führung des NATO-Bataillons in Rukla übernahm – ein Revival der alten, in Vergessenheit geratenen Vorneverteidigung, wenn man so will. Die Luftwaffe erhöhte die Zahl ihrer Flüge im Baltikum zur Luftraumüberwachung. Im NATO-Rahmen wurde ebenfalls die deutsche Manövertätigkeit, vor allem in Polen sowie im Baltikum, ausgeweitet. Zugleich wurden zentrale Einsätze der Bundeswehr außerhalb Europas eingestellt. Der Einsatz in Afghanistan endete offiziell am 30. Juni 2021 mit einem umfassenden Scheitern: Die Taliban, die Ende 2001 militärisch besiegt schienen, waren zurück an der Macht. Ende 2023 zog die Bundeswehr zudem aus Mali ab und damit aus ihrem zweiten bedeutenden Einsatz neben dem am Hindukusch. In Mali warf eine neue Regierung, die sich von den Exkolonialmächten unabhängig machen wollte, die europäischen Truppen und damit auch die deutschen aus dem Land.

Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs wurde die Bedeutung der NATO-Ostflanke für die Bundeswehr dominant, und das Bestreben, sie gegen Russland in Stellung zu bringen, wurde zum Motor einer beispiellosen Hochrüstung – denn erneut entschieden Berlin und die NATO, nicht auf einen raschen Waffenstillstand in der Ukraine zu dringen, sondern die ukrainischen Streitkräfte für einen langen Krieg gegen Russland zu bewaffnen und sich selbst noch stärker als bisher militärisch gegen Moskau in Stellung zu bringen. Den ersten Militarisierungsschub setzte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 in Gang, als er die »Zeitenwende« ausrief und ein 100 Milliarden Euro schweres Schuldenprogramm ankündigte – mit dem Ziel, gigantische Beschaffungsprogramme für die Bundeswehr zu ermöglichen. Einen weiteren, noch viel massiveren Schub erhielt die Hochrüstung der Bundeswehr, als am 20. Januar 2025 US-Präsident Donald Trump sein Amt antrat und klar machte, Europa müsse im Fall der Fälle in der Lage sein, einen Krieg gegen Russland alleine zu führen. Berlin kündigte an, es werde die Bundeswehr früher als von der NATO gefordert, nämlich schon im Jahr 2029, mit 3,5 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung aufrüsten sowie weitere 1,5 Prozent in die militärisch erforderliche Infrastruktur stecken.

Die Hochrüstung gegen Russland nahm nun endgültig das Niveau des Kalten Krieges an. Auch die Manöverszenarien ähnelten denjenigen aus der Zeit der Systemkonfrontation. Eine der deutlichsten Parallelen waren Großmanöver, mit denen das Heranführen von Truppen, darunter vor allem solche aus den USA, an die NATO-Ostflanke geprobt wurde. Von 1969 bis 1993 hießen diese Manöver »Return of Forces to Germany«, kurz: Reforger; ab 2020 wurden sie unter der Bezeichnung »Defender Europe« wieder aufgenommen. Der Unterschied: War die Bundesrepublik in der Ära der Systemkonfrontation Frontstaat, so fungiert sie heute als Drehscheibe für nach Osten durchreisende NATO-Truppen. Auch andere Schauplätze von Kriegsübungen aus der Zeit vor 1990 erlebten ein Revival, so zum Beispiel die GIUK-Lücke, das Seegebiet zwischen Grönland (G), Island (I) und Großbritannien (UK), das russische U-Boote passieren müssen, sollen sie von ihren Stützpunkten auf der Halbinsel Kola in den Nordatlantik einfahren, um dort den Nachschub aus Nordamerika nach Europa zu attackieren; dort wird inzwischen wieder regelmäßig die U-Boot-Jagd geprobt. Die Bundeswehr nimmt daran teil.

Kanonenfutter gesucht

Auch die Wehrpflicht, die die Ära des Kalten Krieges prägte, kehrt wohl wieder zurück. Der Grund: Wie damals ist in einem Stellungskrieg, wie man ihn exemplarisch in der Ukraine beobachten kann, Kanonenfutter gefragt. In der Bundeswehr geht man davon aus, gut tausend Verletzte pro Tag von der Front zur Behandlung nach Deutschland bringen zu müssen. In der Abschätzung der Opferzahlen zitieren Militärs zuweilen eine Faustregel, der zufolge auf drei Verletzte ein Toter kommt. Demnach stürben in einem NATO-Krieg gegen Russland mehr als 300 Soldaten pro Tag. Daher muss die Bundeswehr kräftig aufgestockt werden. Dass dafür das aktuell von Verteidigungsminister Boris Pistorius geplante Modell ausreicht, das auf direkten Zwang nach Möglichkeit noch verzichten soll, darf man bezweifeln. Darüber hinaus ist der sogenannte Zivilschutz längst wieder ein Thema. Klar – wer in Afghanistan oder in Mali Krieg gegen die Taliban oder andere Dschihadisten führt, wird nicht mit Gegenangriffen auf das eigene Land rechnen müssen, und wenn, dann allenfalls mit vereinzelten Terrorattacken. Wer jedoch einen Krieg gegen eine Großmacht plant, muss Gegenangriffe einkalkulieren und Bunker bauen.

Die Bundeswehr ist also zurück im Kalten Krieg, aus dem sie ursprünglich kam und in den sie nun nach einem Abstecher in Auslandseinsätze in aller Welt zurückkehrt. Allerdings gibt es einige wichtige Unterschiede. Einer besteht darin, dass die NATO-Ostflanke ziemlich weit nach Osten verschoben ist; das hat zur Folge, dass die Bundeswehr inzwischen einen festen Auslandsstützpunkt in Litauen besitzt – ihren ersten, an dem deutsche Soldaten dauerhaft mit ihren Familien leben. Ein zweiter besteht darin, dass die Truppe parallel zur Vorbereitung auf einen etwaigen Krieg gegen Russland auch für einen möglichen Krieg gegen China übt; sie schickt immer wieder Kriegsschiffe, Kampfjets und Einheiten des Heeres in die Asien-Pazifik-Region, nach Japan, nach Singapur oder gar nach Australien, um dort an gegen die Volksrepublik China gerichteten Manövern teilzunehmen. Die berechtigte Frage, ob sich die BRD-Armee damit nicht hemmungslos überdehnt, wird zumindest offiziell nicht gestellt. Und ein dritter Unterschied: Als die Bundeswehr 1955 gegründet wurde und in den folgenden Jahren wuchs und hochgerüstet wurde, befand sich die Bundesrepublik in einer Phase dynamischen Aufschwungs, die sie zu einer der stärksten Volkswirtschaften der Welt machte. Heute hingegen steckt sie in einer Phase des Abstiegs, die sie zur Zeit von Krise zu Krise taumeln lässt.

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Erstveröffentlicht in der jW v. 11.11. 2025
https://www.jungewelt.de/artikel/512167.milit%C3%A4r-wieder-zur%C3%BCck-an-der-nato-ostflanke.html

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