»Terrorist im Anzug« unerwünscht

Kurdische Vereine und internationalistische Gruppen warnen vor Zusammenarbeit mit Syriens Machthaber al-Scharaa

Von CLAUDIA WANGERIN

Bild: Screenshot pena.ger

Nach Lesart der Bundesregierung hat sich Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa vom Islamisten zu einem gemäßigten Staatschef gewandelt, seit er die Munitionsweste gegen eine Krawatte getauscht und seinen Bart gestutzt hat. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte am Montag mit ihm über die Rückführung syrischer Geflüchteter und wirtschaftliche Zusammenarbeit reden. Seinen geplanten Deutschland-Besuch hatte al-Scharaa jedoch wegen der innenpolitischen Lage in seinem Heimatland kurzfristig abgesagt, da die Milizen der Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) bisher von ihnen kontrollierte Gebiete nicht kampflos abtreten wollen.

Eine geplante Demonstration kurdischer, ezidischer, internationalistischer und feministischer Organisationen gegen den syrischen Machthaber und dessen Einladung startete am Montagnachmittag dennoch vor dem Kanzleramt. Sie befürchten Abschiebungen im großen Stil und sprechen von Komplizenschaft mit einem islamistischen Regime, das schwere Kriegsverbrechen begeht.

Bis 2025 hatte al-Scharaa in Syrien die Miliz Hai’at Tahrir asch-Scham (HTS) angeführt, die im Dezember 2024 die Regierung von Baschar al-Assad gestürzt hatte, als Nachfolgeorganisation der dschihadistischen Al-Nusra-Front gilt und vom Nato-Staat Türkei unterstützt wird.

»Ein Terrorist im Anzug ist kein Politiker« – diese und ähnliche Botschaften waren auf mehreren Schildern zu lesen. Dazwischen waren unter anderem Fahnen der syrisch-kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ zu sehen, die dem SDF-Bündnis angehören. »Biji Berxwadana Rojava« – »Es lebe der Widerstand in Rojava«, skandierten Teilnehmende auf Kurdisch, um Solidarität mit der Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien auszudrücken.

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Die Bundestagsabgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) erinnerte in einem Redebeitrag vor dem Kanzleramt daran, dass kurdische und syrisch-kurdische Milizen 2014 einen Antiterrorkampf gegen den Islamischen Staat (IS) geführt hatten, den selbst Teile der CDU anerkannten. Sie hätten damals sogar darüber diskutiert, diesen Einheiten Waffen zu liefern und das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland aufzuheben.

Im Zuge des Großangriffs auf die selbstverwalteten Gebiete stießen gerade wieder Islamisten auf die damals umkämpfte Stadt Kobanê vor. Auch bestehe die Gefahr, dass inhaftierte IS-Terroristen aus den bisher von den SDF kontrollierten Gefängnissen freikämen oder schon auf freiem Fuß seien, hieß es auf der Demonstration.

Die anwesenden Berliner Polizeibeamten ließen sich davon aber nicht beeindrucken – sie wiederholten mehrmals per Lautsprecher das Verbot, in Wort, Schrift oder Bild für die PKK zu werben. Auch Bildnisse des in der Türkei inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan durften nicht gezeigt werden. Weitgehend hielten sich die Teilnehmenden daran und riefen vor allem die kurdischen Parolen »Biji Berxwedana Rojava« und »Jin, Jiyan, Azadi« (Frau, Leben, Freiheit).

Am frühen Abend schloss sich die Demonstration einer Kundgebung kurdischer und alevitischer Gruppen am Brandenburger Tor an. Insgesamt protestierten etwa 3000 Menschen im Regierungsviertel gegen die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit al-Scharaa.

Am Rand der Protestaktionen wurde spekuliert, ob etwa Bedenken wegen einer Strafanzeige der Kurdischen Gemeinde e. V. bei seiner kurzfristigen Absage eine Rolle gespielt haben könnten. Der Verein hatte al-Scharaa bereits im November 2025 wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe angezeigt. Er trage »Mitverantwortung für den Völkermord an den jesidischen Kurdinnen und Kurden im Jahr 2014 sowie für fortgesetzte, systematische Gewalttaten gegen Minderheiten in Syrien und im Irak«, erklärte damals der Vize-Chef der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi.

Allerdings hatte die Bundesanwaltschaft derlei Ermittlungen Anfang Januar in einem Schreiben an den Verein abgelehnt – unter Verweis auf die »uneingeschränkte persönliche Immunität des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender Staatspräsident der Arabischen Republik Syrien«, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete.

Im Anschluss an die Berliner Demonstration protestierten etwa zwei Dutzend Menschen am Abend spontan im ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin. Laut einem Bericht der kurdischen Nachrichtenagentur ANF wollten sie unter anderem vor der Befreiung inhaftierter IS-Terroristen durch syrische Regierungstruppen warnen. Doch genau das scheint eingetreten zu sein – am Dienstag wurde über Ausbrüche von IS-Kämpfern aus Gefangenenlagern in kurdischen Gebieten berichtet. Die SDF sprechen von rund 1500 entkommenen IS-Kämpfern.

Erstveröffentlicht im nd v. 20.1. 2026
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2026-01-21/articles/21322361

Wir danken für das Publikationsrecht.

Iran: »Befreiung kommt von unten«

Tausende gehen gegen das Mullah-Regime auch in Deutschland auf die Straße – Krieg und Sanktionen werden abgelehnt

Von CLAUDIA WANGERIN

Bilder: Kurt Weiss

Zehntausende Menschen haben am Wochenende bundesweit gegen die brutale Aufstandsbekämpfung des Mullah-Regimes im Iran protestiert. Mehr als eine Woche nach dem Internet-Shutdown im Iran war von bis zu 12 000 Getöteten während der dortigen Straßenproteste die Rede. Rund 12 000 Menschen hatten sich dann am Samstag in der Hamburger Innenstadt mit der Protestbewegung solidarisiert. In Berlin gingen am Sonntagnachmittag rund 1500 Menschen gegen das Mullah-Regime auf die Straße – sie erteilten zugleich militärischen Interventionsdrohungen der USA sowie Sanktionen auf Kosten der Zivilbevölkerung eine Absage und forderten von der Bundesregierung einen sofortigen Abschiebestopp in den Iran.

Zur Berliner Demonstration aufgerufen hatte ein breites Bündnis von Gruppen und Organisationen der iranischen und kurdischen Exil-Community sowie internationalistischer linker Gruppen, der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sowie der Partei Mera25 und der Linkspartei. Die Protestierenden im Iran hätten »in ihren Herzen die Wut der letzten Jahrzehnte« und in ihren »Fäusten die Kraft, diese Revolution zu vollenden«, sagte eine Sprecherin des Organisationsteams zum Auftakt. Unterdessen bedrohe der US-Imperialismus erneut den Iran und versuche, aus der Krise Kapital zu schlagen.

Mit Parolen wie »No Turban, no Crowns« (Kein Turban, keine Kronen) machten Demo-Teilnehmer vor dem Brandenburger Tor deutlich, dass sie anstelle der »Islamischen Republik« auch keine Rückkehr der Monarchie in Gestalt des Schah-Sohnes Reza Pahlavi wünschten. Die Redebeiträge wurden überwiegend von Frauen gehalten – namentlich vorgestellt wurden die wenigsten, da mit Spitzeleien des Regimes auch in Deutschland gerechnet werden muss.

Als »Tochter einer iranischen Kommunistin« stellte sich eine Vertreterin der Initiative »Sozialismus von unten« (SvU) vor und sagte, ihre geflüchtete Mutter kämpfe seit 46 Jahren unermüdlich – sie selbst sei noch nie im seit 1979 von Mullahs regierten Iran gewesen. Befreiung könne aber nicht mit Bomben und Sanktionen herbeigeführt werden: »Befreiung kommt von unten und nicht von außen!« Es gebe eine lange Tradition von Arbeiterräten im Iran, an die heute angeknüpft werden sollte. Pahlavi habe »noch keinen einzigen Tag in seinem Leben arbeiten« müssen.

Eine Rednerin des Woman*-Life-Freedom-Kollektivs betonte, dies sei bereits der zehnte Tag der Internetsperre, an dem »unsere Verbindung zu unseren Liebsten im Iran unterbrochen ist«. Sie könnten deshalb nur Bruchstücke der Gewalt des Systems wahrnehmen. Hoffnungen in »interventionistische Staaten« hätten sie aber nicht – sie wollten nicht zwischen verschiedenen Arten von Faschismus wählen. Während Staaten wie Saudi-Arabien, Katar und die Türkei Lobbyarbeit für das iranische Regime machten und Russland und China es unterstützten, würden die USA und Israel die Proteste instrumentalisieren und mit Krieg und Sanktionen drohen.

Mehrfach fiel auch vom Lautsprecherwagen aus die kurdischsprachige Parole »Jin, Jiyan, Azadi« – »Frau, Leben, Freiheit«. Die polizeiliche Versammlungsbehörde hatte sich vor allem auf arabischsprachige Parolen eingestellt und eine Reihe von Auflagen erlassen, die darauf abzielten, Werbung für verbotene palästinensische Organisationen zu verhindern, da auch Gruppen der Palästina-Solidarität die Demonstration unterstützten.

Dann hatte die Polizei allerdings Probleme mit der Übersetzung von Parolen auf Kurdisch und Farsi, die sie daraufhin am liebsten unterbinden wollte. Eine Sprecherin des Organisationsteams wies dieses Ansinnen als rassistisch zurück, übersetzte aber die Parole noch einmal extra für die anwesenden Beamten. Eine positive Bezugnahme auf islamistische palästinensische Gruppen gab es dagegen nicht, viele jedoch auf die kurdisch-internationalistische Befreiungsbewegung, die bei einer der letzten Protestwellen im Iran auch die Parole »Jin, Jiyan, Azadi« geprägt hat.

Eine Vertreterin von Amnesty International nannte das Vorgehen des Mullah-Regimes im Iran »eine Tragödie unvorstellbaren Ausmaßes« und »ein koordiniertes staatliches Massaker«: »Sicherheitskräfte schießen scharf auf friedlich protestierende Menschen.« Politischen Gefangenen drohten dort »unfaire Schnellverfahren« und Hinrichtung.

Die deutsche Bundesregierung schiebe aber weiterhin Menschen in den Iran ab. Stattdessen müsse sie humanitäre Visa gewähren und sich dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen für die Gewalt im Iran vor den Internationalen Strafgerichtshof gestellt würden.

Erstveröffentlicht im nd v. 18.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196933.solidaritaets-demonstration-iran-befreiung-kommt-von-unten.html?sstr=Iran|Demo

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Rote Hilfe: Kontenkündigung war rechtswidrig

Eilfverfahren: Landgericht sieht keinen Grund für Maßnahme der Sparkasse Göttingen

Von SEBASTIAN WEIERMANN

Bild: Rote Hilfe Potsdam

Vor dem Göttinger Landgericht hat die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe am Freitag einen Etappensieg erzielt. Die Sparkasse Göttingen muss ein Konto des Vereins fortführen.

Zur Erinnerung: Mitte Dezember hatten sowohl die GLS Bank als auch die Sparkasse Göttingen die Konten der Roten Hilfe gekündigt. Zur Begründung machten beide Banken nur vage Angaben. Von der GLS Bank hieß es etwa, dass man sich an die »gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben im deutschen und europäischen Bankensystem sowie an international verbindliche Abkommen« halten müsse.

Die Rote Hilfe vermutete einen Zusammenhang zwischen ihrer Kontokündigung und der Aufnahme der »Antifa-Ost« auf die Terrorliste der USA. Die Banken agierten aus Angst vor möglichen Sanktionen der USA, so die Schlussfolgerung der Organisation, die linke Gefangene unterstützt. Gegen die Kontenkündigung bei der GLS Bank protestierten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem Brief, der die Bank aufforderte, das »Debanking« zu stoppen. Den Brief haben mittlerweile Tausende Menschen unterschrieben.

Gegen die Kontokündigung durch die Sparkasse der Stadt Göttingen, in der die Rote Hilfe ihren Sitz hat, klagte der Verein. Die Sparkassen haben als Anstalten des öffentlichen Rechts einen Versorgungsauftrag. Kontokündigungen etwa von NPD- oder AfD-Gliederungen mussten sie in der Vergangenheit immer wieder zurücknehmen.

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Auch der Roten Hilfe darf die Sparkasse das Konto nicht wegnehmen. Das Landgericht entschied, dass die Kündigung zum 9. Februar nicht wirksam ist und die Sparkasse das Konto mindestens fortführen muss, bis in einem Hauptverfahren entschieden wurde. Als Gründe für die Kontokündigung hatte die Sparkasse einen höheren Prüfaufwand bei Überweisungen infolge der US-Einstufung der »Antifa-Ost« als Terrororganisation genannt. Außerdem habe man Sorge, vom internationalen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden, und befürchte einen Reputationsverlust.

Argumente, die für das Gericht nicht zählten. Politische Entscheidungen oder Listungen eines »x-beliebigen Drittstaates« könnten keine Grundlage für eine Kontokündigung in Deutschland sein, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts. Auch ein möglicher Imageschaden für die Sparkasse sei kein ausreichender Grund. Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärte dazu: »Das Gericht hat klargestellt, dass politische Entscheidungen und Listungen eines Drittstaates kein Maßstab für das Handeln deutscher Banken sein dürfen. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.«

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der das Verfahren für die Rote Hilfe geführt hat, sieht eine große Bedeutung der Entscheidung für die Zivilgesellschaft: »Der Zugang zu einem Konto ist für Vereine existenziell. Willkürliche Entscheidungen der Trump-Regierung dürfen in Deutschland grundrechtlich geschütztes Verhalten nicht faktisch unterbinden. Das ist durch die Entscheidung des Landgerichts nun klargestellt.«

Erstveröffentlicht im nd v. 16.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196913.rote-hilfe-rote-hilfe-kontenkuendigung-war-rechtswidrig.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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