Eine Frage transnationaler Kämpfe

Rede der ECCHR-Mitarbeiterin Annabell Brüggemann zur Bedeutung des Lieferkettengesetzes

Bild: SRF (Screenshot)

2012 starben beim Brand in einer pakistanischen Textilfabrik 258 Arbeiter*innen. Der Fall führte zu einer Klage gegen den deutschen Discounter KiK und war Auslöser der Debatten um das deutsche Lieferkettengesetz. Auf einer Konferenz im Juni 2024 in Karatschi / Pakistan diskutierte Annabell Brüggemann von der Menschenrechtsorganisation ECCHR mit pakistanischen Gewerkschafter*innen über den transnationalen Kampf für Arbeitsrechte. Wir dokumentieren Auszüge ihrer Rede.

Als juristische Menschenrechtsorganisation ECCHR versuchen wir Gesetzen für die effektive Umsetzung und Achtung der Menschenrechte weltweit auf die Sprünge zu helfen. Einer unserer wichtigsten Arbeitsbereiche ist (…) der Kampf für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen. In unserer globalisierten Wirtschaft arbeiten transnationale Unternehmen und Regierungen daran, Handelsschranken abzubauen, damit Waren, Daten und Geld mehr oder weniger ungehindert um die Welt fließen können.

Dieses System spuckt enorme Gewinne aus und liegt im Interesse von Unternehmen im Globalen Norden, wie etwa internationalen Markenproduzenten in Deutschland oder Europa, aber auch im Interesse von Eliten im Globalen Süden, wie den regionalen und lokalen Arbeitgebern in Textilproduktionsländern wie Pakistan.

Am unteren Ende der Lieferkette hingegen arbeiten Millionen von Arbeiter*innen, wie hier in Pakistan, noch immer unter unmenschlichen Bedingungen und ohne einen existenzsichernden Lohn. Und als wenn das noch nicht reichen würde, verschärfen die internationalen Marken durch ihre Preis- und Terminvorgaben zusätzlich die Arbeitsbedingungen. Als ECCHR versuchen wir daher, mit rechtlichen Mitteln dafür zu sorgen, dass transnationale Auftragnehmer, Einkäufer und Einzelhändler für die Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen zur Verantwortung gezogen werden. Dafür klagen wir nicht nur, sondern wir arbeiten mit lokalen Partnern, wie hier in Pakistan, eng und solidarisch zusammen.

Einer unserer wichtigsten Fälle war die Klage gegen die deutsche Marke KiK, die wir in Deutschland gemeinsam mit der pakistanischen National Trade Union Federation (NTUF) und der Home-Based Women Workers‘ Federation (HBWWF) und anderen im Namen der Überlebenden des verheerenden Fabrikbrandes bei Ali Enterprise vom 11. September 2012 eingereicht haben, um eine Entschädigung zu fordern.

Der Brand von Ali Enterprise war nicht nur ausschlaggebend für die (…) Entschädigung der Überlebenden durch KiK, sondern die Katastrophe trug auch ganz wesentlich zu einer öffentlichen Debatte in Europa über die Verantwortung transnationaler Textilmarken für die Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten im Ausland bei. Und dieses öffentliche Bewusstsein und die damit einhergehenden Proteste (…sorgten maßgeblich dafür), dass es seit Anfang 2023 ein deutsches Lieferkettengesetz gibt.

Auch wenn dieses Lieferkettengesetz bei weitem nicht so ausgestaltet ist, wie wir uns das erhofft haben (…), so ist es doch ein großer Schritt nach vorn hinsichtlich der Rechenschaftspflicht von Unternehmen und für den Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte – auch und besonders in der Bekleidungs- und Textilindustrie in Pakistan. Und jetzt gibt es zusätzlich auch eine europäische Sorgfaltspflicht-Richtlinie, womit wir noch einen Schritt weiter sind.

Beides, das Lieferkettengesetz in Deutschland wie die europäische Richtlinie, sind zweifellos vor allem ein bedeutender Erfolg unserer gewerkschaftlichen Partner*innen von NTUF und HBWWF hier in Pakistan und sie sind ein sehr gutes Beispiel dafür, was gemeinsame transnationale Kämpfe aus Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innen und Zivilgesellschaft erreichen können.

»Der Brand bei Ali Enterprise war Ausgangspunkt der Debatte um das Lieferkettengesetz.“

Das deutsche Lieferkettengesetz (…) und die europäische Sorgfaltspflichtrichtlinie verpflichten große Unternehmen mit Hauptsitz oder inländischer Niederlassung in Deutschland zu einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung in ihren Lieferketten. Das Ziel ist, die Risiken für die Menschenrechte oder die Umwelt zu mindern und bereits eingetretene Verstöße zu beenden.

Was bedeutet das nun für die Zahlung eines existenzsichernden Lohns und die Achtung der Arbeitsrechte?

Kaufende Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, müssen regelmäßig die Risiken der Nichtzahlung angemessener Löhne und anderer Arbeitsrechtsverletzungen sowie der Verletzung von Gewerkschaftsrechten in ihren Lieferketten analysieren. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren mit schriftlicher Verfahrensordnung einrichten, das auch bei allen ihren indirekten Zulieferern, also allen ihren lokalen Zulieferern hier in Pakistan, für die Arbeiter*innen zugänglich ist, damit sie im Falle einer vermuteten Rechtsverletzung die Möglichkeit einer Meldung haben.

Unternehmen müssen ihrerseits Präventionsmaßnahmen ergreifen, wenn es Anzeichen auf Rechtsverletzungen gibt (…)  Eine der wichtigsten Präventivmaßnahmen, die das Gesetz vorsieht, ist die Umsetzung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken (…) , etwa die Einhaltung eines angemessenen existenzsichernden Lohns – was nach deutschem Recht der gesetzlich festgelegte Mindestlohn wäre.

Bei Verstößen oder drohenden Verstößen müssen Marken gemeinsam mit ihren Lieferanten konkrete Abhilfe schaffen, um den Rechtsverstoß zu beenden (…) Und, was wirklich wichtig ist: Unternehmen müssen (…) die Interessen der Arbeitnehmer*innen in ihren Lieferketten und anderer relevanter Interessengruppen, wie etwa Gewerkschaften, angemessen berücksichtigen!

Hinzukommt ein echter Clou des deutschen Gesetzes, denn wenn es zu Rechtsverletzungen kommt, können sich jetzt betroffene Arbeitnehmer*innen nicht nur bei den internationalen Marken selbst beschweren, sondern auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einer deutschen Behörde, die für die Durchsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zuständig ist. Das Gesetz verpflichtet diese Behörde einzuschreiten, wenn es einen erwiesenen Antrag auf Verletzung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten gibt. Die BAFA hat dabei recht weitreichende Ermittlungsbefugnisse: Sie kann dem betroffenen internationalen Unternehmen konkrete Maßnahmen auferlegen und diese gegebenenfalls durch Zwangsgelder durchsetzen.

Zusammenfassend können wir sagen: Das Engagement internationaler Markenhersteller für die Rechte ihrer Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften in ihren Lieferketten ist jetzt verpflichtend und nicht mehr freiwillig – und das ist gut so! Denn es bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen wie Gewerkschaften diese Gesetze nutzen können, um internationale Markenhersteller dazu zu bringen, dass diese (…) die eklatanten Verletzungen von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten in den pakistanischen Schwitzbuden der Textilproduktion beenden.

Natürlich, (…) es gibt keinen Automatismus, dass diese neuen Gesetze in einer Weise umgesetzt werden, die den Bedürfnissen und Perspektiven der Arbeiter*innen gerecht wird. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass die Arbeiter*innen ihre Rechte kennen. Nur so kann man sie nutzen und sich in  (…) den Konzernzentralen der internationalen Marken (..) Gehör verschaffen. Ich möchte das an einem Beispiel konkretisieren. Letztes Jahr haben unsere Partner von NTUF und HBWWF eine Umfrage unter Arbeiter*innen durchgeführt, in der sie über 350 Arbeiter*innen in mehr als 20 Textilfabriken in Karatschi befragten, die Unternehmen beliefern, die unter das deutsche Lieferkettengesetz fallen.

Die erschütternden Ergebnisse bestätigten, was wir schon seit Jahren über die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen in pakistanischen Textilfabriken wussten:

  • 97 Prozent der befragten Arbeiter*innen hatten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
  • Viele Arbeiter*innen waren über Dritte angestellt und mussten Akkordarbeit leisten.
  • Die große Mehrheit war weder sozial- noch rentenversichert bzw. wusste nicht, ob sie es waren.
  • Ein Drittel erhielt nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn für ungelernte Arbeiter*innen.
  • Viele der Befragten gaben an, den Mindestlohn nur nominell durch exzessive Überstunden zu erreichen.
  • Viele erhielten keinen bezahlten Urlaub, auch wenn es sich um Facharbeiter*innen handelte, die Anspruch auf eine höhere Bezahlung hatten.

Wir informierten die betroffenen europäischen Markenhersteller über die katastrophalen  Produktionsbedingungen (…) Alle kontaktierten Unternehmen reagierten und einige waren tatsächlich zum ersten Mal bereit, sich mit unseren gewerkschaftlichen Partnern der NTUF an einen Tisch zu setzen, um sich ein realistisches Bild von den Arbeitsbedingungen vor Ort zu machen, über mögliche Lösungen zu verhandeln oder ihre Lieferanten zu bitten, dass diese ihrerseits mit NTUF verhandeln. Dass dies überhaupt möglich war, ist dem deutschen Lieferkettengesetz beziehungsweise den Kämpfen darum geschuldet, die vor allem in Pakistan, aber eben auch in Deutschland, gemeinsam geführt wurden. Denn in den Gesprächen mit den Unternehmern zeigte sich, dass das Lieferkettengesetz bereits ein Instrument ist, weil die Textilmultis den Arbeiter*innen und Gewerkschaften zumindest erstmal zuhören mussten und auch gesetzlich verpflichtet sind zu handeln.

Natürlich sehen wir auch, dass Markenhersteller oft noch nicht bereit sind, Missstände zu beheben, weil schlechte Arbeitsbedingungen zu verbessern, bekanntlich meistens Geld kostet. In solchen Fällen empfehlen wir als nächsten Schritt, sich vor der BAFA in Deutschland formell zu beschweren.

Fassen wir es zusammen: Die neuen Gesetze zur Sorgfaltspflicht haben mehr als eine Lücke, aber sie sind dennoch ein wichtiger Baustein, um der globalen Gier der Textilmultis entgegenzuwirken. Denn die internationalen Marken steigern ihre Gewinne bewusst dadurch, dass sie (…) ihre Produktion in Länder wie Pakistan auslagern, die wiederum, um die Aufträge der Textilmultis nicht zu verlieren, ihre eigenen Arbeitsgesetze nicht durchsetzen und Arbeitskosten bewusst niedrig halten. Um diesen Trend zu immer mehr Ausbeutung zu durchbrechen, müssen wir das Lieferkettengesetz so nutzen, dass die Position der Gewerkschaften gestärkt wird. Ein starkes Lieferkettengesetz ist gut und hilfreich, aber ohne starke und unabhängige Gewerkschaften ist eine nachhaltige Verbesserung der Löhne und der Arbeitsbedingungen kaum vorstellbar.

Annabell Brüggemann ist Legal Advisor im European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin und begleitet als Rechtsanwältin die Verhandlungen des deutschen Textildiscounters KiK mit dem pakistanischen Gewerkschaftsverband NTUF.

Erstveröffentlicht im nd v. 19.7. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2024-07-19/articles/13782177 (Abo)

Wir danken für das Publikationsrecht.

Nachrüstung 2.0 im Handstreich – oder: Eine neue Friedensbewegung, jetzt oder nie!

14. Juli 2024 Von: Leo Ensel

Die von Kanzler Scholz auf dem NATO-Jubiläumsgipfel in Washington völlig überraschend angekündigte Stationierung von Marschflugkörpern und Hyperschallraketen mittlerer Reichweite in Deutschland ist nichts anderes als eine „Nachrüstung 2.0“ im Handstreichverfahren. Wenn jetzt keine kraftvolle neue Friedensbewegung Sand ins Getriebe streut, wächst die Gefahr russischer Präventivschläge ins Unermessliche.

Man halte für einen Moment den Atem an, setze sich für drei, vier Minuten hin und mache sich klar, was letzte Woche eigentlich genau passiert ist. Denn es ist so ungeheuerlich, dass es einem die Sprache verschlägt:

Unser Bundeskanzler, der einen Eid abgelegt hat, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, verkündete vergangenen Mittwoch im Handstreich von der Hauptstadt des Großen Bruders aus, man habe beschlossen, unser Land und dessen gesamte Bevölkerung – mehr als 84 Millionen Menschen – in Geiselhaft zu nehmen, sprich: sie im Krisen- und erst recht im Kriegsfalle zur Zielscheibe gegnerischer Präventiv- oder Vergeltungsschläge zu verwandeln! (Und dies verkaufte er uns auch noch fröhlich als „Erhöhung der Sicherheit im besten Sinne“.)

Nachrüstung 2.0

Nichts Anderes bedeutet die völlig überraschende Ankündigung, die USA würden ab 2026 – selbstverständlich nur zur Abschreckung und um eine durch Russland verursachte „Sicherheitslücke“ zu schließen – wieder, wie weiland im Herbst 1983, Tomahawk-Cruise-Missiles einer Reichweite bis zu 2.500 Kilometern, Flugabwehrraketen vom Typ SM-6 und noch in der Entwicklung begriffene, von gegnerischen Abwehrsystemen praktisch nicht mehr zu eliminierende Dark-Eagle-Hyperschallraketen einer Reichweite von etwa 2.750 Kilometern in Deutschland (vermutlich in Wiesbadenstationieren. Waffensysteme, mit denen von deutschem Boden aus Moskau, St. Petersburg und andere Städte im Westen Russlands attackiert sowie gegnerische Kommandostellen, Bunker und Radaranlagen pulverisiert werden können. Außerdem würden ab jetzt Deutschland, Frankreich, Italien und Polen gemeinsam eigene bodengestützte Marschflugkörper oder auch eine ballistische Rakete entwickeln, die bei einer Reichweite von circa 2.000 Kilometern Ziele in Russland erreichen können. Damit wird Deutschland selbst zur Zielscheibe, denn nach wie vor gilt der brandgefährliche Selbstzündungsmechanismus: „Rampen für Raketen sind Untergangsmagneten!“

Noch vor weniger als fünf Jahren, wären diese Maßnahmen laut dem 1987 von Michail Gorbatschow und Ronald Reagan unterzeichneten (und im Februar 2019 von Donald Trump gekündigten) INF-Vertrag, der uns über 30 Jahre lang vor einem Atomkrieg in Europa bewahrt hatte, verboten gewesen. Die Antwort aus Moskau ließ nicht lange auf sich warten. Drei Tage später kündigte Kremlsprecher Dmitrij Peskow entsprechende Gegenmaßnahmen an und sagte wörtlich: „Wir haben die Kapazitäten, diese Raketen in Schach zu halten, aber die potenziellen Opfer sind die Hauptstädte dieser europäischen Länder.“ – Man sollte diese Äußerung bitterernst nehmen!

Die Überrumpelung eines ganzen Landes durch dessen gewählten Regierungschef plus Kriegstüchtigkeitsminister ist atemberaubend und präzedenzlos. Entscheidungen solcher Größenordnung können unmöglich mal schnell während eines Jubiläumsgipfels im Hinterzimmer getroffen worden sein. Sie wurden offenbar, wie der Kanzler denn auch einräumte, in aller Stille langfristig vorbereitet. Und in der Tat: Der Investigativjournalist Dirk Pohlmann hatte noch eine Woche vor dem russischen Überfall auf die Ukraine, am 15. Februar 2022, schon entsprechende US-Pläne veröffentlicht!

Wer zur „Generation 60 plus“ gehört und die Achtziger Jahre einigermaßen bewusst erlebt hat, der fühlt sich fast zu Tode erschreckt an die Nachrüstungsdebatte im Vorfeld der Stationierung der atomar bestückten US-Mittelstreckenraketen Pershing II und (wie heute) Cruise Missiles im Herbst 1983 erinnert. Mit dem kleinen Unterschied, dass es sich damals (1) noch um einen Doppelbeschluss gehandelt, USA und Sowjetunion also vor der Stationierung zwei Jahre lang in Genf (im Endeffekt ergebnislos) verhandelt hatten, die Maßnahme (2) immerhin – damals gegen erbitterten Widerstand der GRÜNEN und von Teilen der SPD – im Bundestag beschlossen wurde und ihr (3) eine massive Aufrüstung der Sowjetunion, Stichwort „SS 20“, im Mittelstreckenbereich vorausgegangen war!

Dieses Mal glaubt man, auf all das verzichten zu können. Es wurde lediglich nebulös auf eine schon lange existierende russische Bedrohung und eine von Moskau verursachte „Sicherheitslücke“ verwiesen.

Sollte damit die Stationierung von Iskanderraketen im Kaliningrader Oblast gemeint sein, so wäre dazu folgendes anzumerken: Diese Stationierung war die Reaktion Russlands auf die Installierung eines Moduls des globalen US-Raketen„abwehr“systems AEGIS vor der russischen Haustür in Polen, das – man nennt dies „offene Architektur“ – mit einer einfachen Veränderung der Software in ein Angriffssystem verwandelt werden kann. Die jetzige aus Washington angekündigte Maßnahme ist demnach eine Gegenreaktion der NATO auf eine Reaktion Russlands. Der ihrerseits natürlich eine russische Gegen-Gegenreaktion folgen wird …

Dringliche Fragen

Der Handstreich von Washington wirft einige höchst dringliche Fragen auf:

  • Wie mag es um die Souveränität eines Landes bestellt sein, wenn man es als „Großer Bruder“ so mir nichts dir nichts zur Zielscheibe im Krisenfalle verwandeln und damit ein ganzes Volk in Geiselhaft nehmen kann? (Was übrigens allein durch die Lagerung von – für die ‚nukleare Teilhabe‘, sprich: den völkerrechtswidrigen Einsatz durch Bundeswehrsoldaten vorgesehenen – Atomsprengköpfen im rheinland-pfälzischen Büchel schon längst der Fall ist.)
  • Wie mag es um eine Demokratie bestellt sein, in der ein Bundeskanzler solch hasardeurhafte Verschlechterungen der gesamten Sicherheitslage ohne öffentliche Diskussion und ohne Abstimmung im Parlament, sprich: über uns alle hinweg, einfach mal locker vom Ausland aus dekretieren kann? 
  • Wie mag es um eine Regierung – insbesondere um den Bundeskanzler, die Außenministerin und den Minister für Kriegstüchtigkeit – bestellt sein, deren Mitglieder allesamt einen Amtseid (Grundgesetz, Artikel 56 und 64) abgelegt haben, „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“? (Und nicht etwa mit der Ukraine ‚as long as it takes‘ durch dick und dünn zu gehen.) – Vielleicht sollten kluge – und mutige – Juristen mal den Artikel 26 des Grundgesetzes (Verbot eines Angriffskrieges) und den Paragraph 13 des Völkerstrafgesetzbuches (Friedensverrat) genauer unter die Lupe nehmen …
  • Wie mag es um eine Medienlandschaft bestellt sein, die in ihrer überwältigenden Mehrheit diese Maßnahmen nicht etwa kritisch hinterfragt, sondern auch noch beklatscht? – Und schließlich:
  • Wie mag es um eine Bevölkerung bestellt sein, die das alles – möglicherweise ja tief beunruhigt, aber auf der Handlungsebene – einfach schicksalsergeben hinnimmt?

Der „Kollateralnutzen“ oder: Eine neue Friedensbewegung

Aber vielleicht hat der schockierende Handstreich von Washington ja doch zumindest einen „Kollateralnutzen“ zur Folge. Im ‚optimalen‘ Falle könnte er nämlich der berühmte Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt! 

  • Stellen wir uns einen kurzen Moment vor, die „Generation 60 plus“, die die leidenschaftlichen Debatten um die, so muss man sie jetzt nennen, „Nachrüstung 1.0“ in den Achtziger Jahren und die damals virulenten Kriegsängste noch deutlich in Erinnerung hat, würde sich einen Ruck geben. Alle, die damals auf die Straßen gingen und in Friedensgruppen aktiv waren, würden – sofern sie noch nicht tot oder pflegebedürftig sind – erkennen, dass sie (nicht irgendwann, sondern) jetzt wieder handeln müssen;
  • und sie würden einen sachlichen Dialog auf Augenhöhe mit den Jüngeren suchen; 
  • und es würde ihnen gelingen, mit guten Argumenten (die es ja gibt) die jungen Klimaschützer – nein: nicht zu überreden, sondern – zu überzeugen, dass Rüstung schon ohne Krieg, erst recht aber ein manifester Krieg, Ressourcenvergeudungen ohne Ende und Klimakiller größten Ausmaßes sind; ja, dass man das globale Klima bereits durch einen begrenzten „nuklearen Schlagabtausch“, erst recht aber durch einen mit thermonuklearen Massenvernichtungsmitteln geführten Dritten Weltkrieg am Schnellsten und „Nachhaltigsten“ zerstören könne;
  • und alle würden sich – ungeachtet aller sonstigen Differenzen – zu einer großen und kraftvollen neuen Friedensbewegung zusammenschließen;
  • und die friedensbewegten Menschen würden unseren Regierenden unmissverständlich klarmachen, dass sie deren – im Worst Case (selbst)mörderische – Maßnahmen nicht nur nicht hinzunehmen gewillt sind, sondern dagegen auch zivilen Widerstand organisieren und dafür, wenn es sein muss, persönliche Nachteile inkaufnehmen werden;
  • und diese neue Friedensbewegung würde die Bevölkerung in den anderen westlichen Staaten auffordern, es ihr gleich zu tun;
  • und sie würde an die Menschen in Russland und in der Ukraine (im Westen, in Kiew, in Odessa, Mariupol, in Donezk und Lugansk) sowie auf der Krim – aber auch in den USA! – appellieren, ihren jeweiligen Machthabern ebenfalls unmissverständlich klarzumachen, dass mit dem wechselseitigen Töten und Sterben endlich Schluss sein muss; dass wir alle in einem Boot sitzen, dass die Alternative nur noch lautet „Gemeinsam überleben oder gemeinsam untergehen“, dass wir daher dringend auch eine neue Entspannungspolitik benötigen;
  • kurz: die neue Friedensbewegung würde alle Menschen – im Westen wie im Osten – auffordern, jegliche direkte und indirekte Beteiligung am Krieg zu verweigern; dann – 

ja, dann hätten wir vielleicht noch eine Chance!

Einmal jedenfalls hat eine solche Bewegung selbst den Chef einer Supermacht in seinem Handeln beeinflussen können. „Ich erinnere mich gut an die lautstarke Stimme der Friedensbewegung gegen Krieg und Atomwaffen in den 1980er-Jahren. Diese Stimme wurde gehört!“ 

Das schrieb im Jahre 2017 ein gewisser Michail Sergejewitsch Gorbatschow.

Erstveröffentlicht auf GlobalBridge v. 15.7. 2024
https://globalbridge.ch/nachruestung-2-0-im-handstreich-oder-eine-neue-friedensbewegung-jetzt-oder-nie/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Mit Vorsicht zu genießen

Jana Frielinghaus zum Verbot des »Compact«-Magazins

Bild: Screenshot Tagesschau

Vollkommen klar: »Compact« ist ein gefährliches Hetzblatt. Weil es zwischen Information und Einordnungen in rechte Verschwörungserzählungen und völkische Ideologien oszilliert. Insofern fühlt man erst einmal Genugtuung ob des Verbots, das offenbar auch für den Chefredakteur und Gründer des Monatsmagazins überraschend kam. Denn dieser Jürgen Elsässer ist einer der cleversten Agitatoren und Demagogen jener Szene, die offen neofaschistische Mörderbanden wie den NSU als Widerstandskämpfer glorifiziert.

Ob die Aktion tatsächlich ein »harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene« war, wie Bundesinnenministerin Faeser sie nannte, ist indes offen. Zwar verlieren die Propagandisten der »neuen Rechten« ein reichweitenstarkes Medium. Aber: Es gibt weitere, die nur etwas moderater daherkommen. Außerdem wird Elsässer weiter auf Kundgebungen der extremen Rechten seine Aufrufe verbreiten, sich mit allen Mitteln gegen die »Umvolkung« zu wehren. Und natürlich wird er im Hintergrund weiter Fäden ziehen und an der internationalen Einheitsfront von Rechtsradikalen und Nationalisten arbeiten.

Sein Einfluss ist kaum zu unterschätzen, auch weil er politische Ziele griffig formulieren kann. Und die sind teils deckungsgleich mit jenen der »Systemparteien«, die die Rechte zu bekämpfen vorgibt. In Wahrheit treibt sie sie vor sich her, und sie machen willig mit. Was insbesondere der AfD nützt. Sie kann sagen: Der Druck wirkt. Zugleich können sich AfD und Co. dank des »Compact«-Verbots noch wirkungsvoller als unbeugsame Verfolgte inszenieren. Das wie auch die Möglichkeit, dass Elsässer vor Gericht erfolgreich dagegen vorgeht, könnte das Verbot bald zum Pyrrhussieg machen.

Erstveröffentlicht im nd v. 17.7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183777.compact-verbot-mit-vorsicht-zu-geniessen.html

Siehe auch den folgenden Artikel
»Compact«-Magazin: Regierung stürzt Jürgen Elsässer
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183753.extreme-rechte-compact-magazin-regierung-stuerzt-juergen-elsaesser.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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