Alarm: Witwen und Witwerrente sind in Gefahr!

Von TOBIAS WEIßERT

07.08.226

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wurden emphatisch begrüßt und die Koalitionsspitzen versprachen, sie als „Gesamtkunstwerk“ eins zu eins umzusetzen.1

Die 11. Empfehlung der Kommission

„empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen“.2

Begründet wird die Empfehlung damit, dass die jetzige Hinterbliebenenrente aus einer Zeit stamme, in der die Alleinverdienerehe das dominante Familienmodell in Westdeutschland war. Die jetzt geltende Einkommensanrechnung, könne „Anreize setzen, die einer Aufnahme bzw. Ausweitung der Erwerbstätigkeit entgegenstehen“.

Das ist der springende Punkt: Alle Empfehlungen der Kommission zielen darauf soziale Regelungen zu streichen oder zu verteuern, die die Unterwerfung unter die Lohnarbeit behindern. Durch die 11. Empfehlung sollen vor allem Frauen gezwungen werden, durch Streichung eines wichtigen sozialen Schutzmechanismus sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission formuliert so verschleiert, dass ihre Absicht schwer zu erkennen ist. Doch das Thema ist nicht neu. Die meisten Sparvorschläge, die die Kommission macht, wurden schon im Jahresgutachten des Sachverständigenrats von 2023/2024 mit dem Titel „Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren“ aufgelistet. Unter dem Kapitel “Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit“ wurde die Reformoption „Witwen-/Witwerrente“ aufgeführt.3

Dort wird ausgeführt: Die erwartete Rentenzahlung „reduziert…im Alter die Anreize zur eigenen Vorsorge und damit zur Erwerbstätigkeit bereits vor Überschreitung des Freibetrags“. …Eine Reform der Witwen-/Witwerrente könnte das Rentensplitting zum Standard machen“ .

Was ist der Unterschied zur jetzt noch gültigen Hinterbliebenenrente zum Rentensplitting?

Für die große Witwenrente, die ab dem 47 Lebensjahr gezahlt wird, gelten zwei Regelungen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, erhält die Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Verstorbenen; für später geschlossene Ehen noch 55 Prozent. Für eigene Renten und Hinzuverdienste gilt ein Freibetrag. Im Jahr 2026 beträgt er 1.122,53 Euro.

Um den Unterschied zwischen dem Rentensplittingmodell und den aktuellen gesetzlichen Regelungen darzustellen, ziehe ich die durchschnittlichen Rentenzahlungsbeträge aus dem Rentenbestand heran, die zuletzt für dass Jahr 2024 bekannt gemacht sind.4 (Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.) Ich betrachte hierbei nur die Witwenrenten. Sie machen über 80 Prozent der Hinterbliebenenrenten aus. Da die Frauenrenten in den alten Bundesländern deutlich niedriger sind als in den neuen Bundesländer, wird zuerst die Situation der alten Bundesländer dargestellt.

Hier gilt:

Männer erhalten im Durchschnitt 1.392 Euro Rente

Frauen „ „ „ „ „ 876 Euro Rente

Stirbt der Ehemann, erhält die Witwe 60 Prozent bzw. 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ihre eigene Rente bleibt bestehen, weil sie unter dem Freibetrag liegt.

876 Euro (eigene Rente) + 835,20 Euro ( 60 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.711,20 Euro Rente.

876 Euro + 765,60 Euro (55 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.641,60 Euro Rente.

Vergleich mit der vorgeschlagenen Splittingrente

Bei der Splittingrente werden die Renten der Ehepaare addiert und durch zwei geteilt. Jeder Einzelne erhält die Hälfte als persönliche Rente.

Mann: 1.392 Euro Rente; Frau 876 Euro Rente. Zusammen: 2.268 Euro Rente. Die gemeinsame Rente wird geteilt. Jeder hat eine persönliche Rente von 1.134 Euro. Im Todesfall behält jeder seine persönliche Rente von 1.134 Euro. Die Hinterbliebenenrente entfällt.

Die Splittingrente ist also für den Durchschnitt der Frauen in den alten Bundesländern bei 60 Prozent 577,20 Euro niedriger als die Witwenrente.

Bei 55 Prozent sind es 507,60 Euro weniger.

Noch stärker ist die Differenz bei den Renten der Frauen in den neuen Bundesländern. Die durchschnittliche Witwenrente beträgt 2.034,92 Euro (60 Prozent) und 1.963 Euro (55 Prozent). Die Differenz zur Splittingrente, die 1344,50 Euro beträgt, ist im ersten Fall 690,42 Euro und im zweiten Fall 618,47 Euro.

Natürlich wären auch die Männer als Hinterbliebene betroffen, denn die Splittingrente ist in den meisten Fällen deutlich niedriger als die durch Beiträge erworbene Rente des Mannes. Die Renten des Mannes würden auf diesem Wege teilenteignet. Bei der Durchschnittsrente im oben angegebenen Beispiel würde die Enteignung 258 Euro betragen

Durch diese Zahlen wird deutlich, wie skandalös es ist, die jetzige Hinterbliebenenrente durch die Splittingrente ersetzen zu wollen.

Wes Geistes Kind sind die, die solche Vorschläge machen?

Die Hinterbliebenenrente ist keine reine Leistung der Rentenversicherung. Sie ist auch eine Fürsorgeleistung und soll bewirken, dass die Hinterbliebenen ihr Leben ohne tiefe materielle Einbußen fortsetzen können. Deswegen wird ein Teil aus Bundesmitteln finanziert. Die Splittingrente ist ausschließlich eine Leistung aus Beiträgen der Versicherten zur Rentenversicherung. Seit 01.01.2002 besteht die Möglichkeit zwischen Splittingrente und Witwen-/Witwerrente zu wählen. Fast niemand tut das.5 Das ist die eindeutige Absage an die Splittingrente.

Die Splittingrente dient aber auch zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Rentenversicherung und den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung. Die RV übernimmt nur die Splittingrente. Den die Splittingrente überschießenden Teil zur Witwenrente wird der Rentenversicherung durch Bundeszuschuss erstattet. 2024 war der Erstattungsbetrag 18,7 Mrd. Euro.6 Der ökonomische Zweck, den die Vertreter der Splittingrente verfolgen, ist den Bundeszuschuss weg zu bekommen und dadurch den Bundeshaushalt zu entlasten.

Dabei spielen sie sich als Vorreiter der Frauenemanzipation auf. Es sind vor allem die Professorinnen Veronika Grimm, Monica Schnitzer und Ulrike Malmedier, die zwei Drittel des „Weisenrats“ stellen, die das Splittingmodell verfolgen. Nach ihnen ist die Versorgungsehe nicht mehr zeitgemäß. Für sie sind Frauen heute so „befreit“ , dass sie wie Männer arbeiten können. Vor allem, dass 47 Prozent der Arbeitenden Frauen in Teilzeit beschäftigt sind, stört sie. Dass die Teilzeit der Frauen notwendig ist, weil für die Reproduktion einer Familie heute ein einziges Einkommen aus Arbeit nicht mehr reicht, stört sie nicht. Dass die Art der Arbeit der Frauen sich außerdem nach wie vor aus den Bedingungen einer von Männern beherrschten Gesellschaft ergeben, können sie nicht sehen. Neben der Lohnarbeit bleibt die häusliche Arbeit, die Erziehungsarbeit und die pflegerische Versorgung alter gebrechlicher Menschen überwiegend in der Hand der Frauen. Weder wird diese Arbeit von Männern in großem Umfang übernommen, noch vollständig in gesellschaftlich bezahlte Arbeit umgewandelt. Die aus familiären Zwänge befreite Ehefrau, die die Professorinnen sich erträumen, gibt es nicht. Die Berufe, die Frauen in der Regel heute hauptsächlich ausüben, ergeben sich aus dem traditionellen Rollenbild der Frauen. Im Erziehungswesen vor allemjüngerer Kinder,in Pflegeberufen und medizinischen Dienstleistungen sind Frauen weit überrepräsentiert. Das spiegelt sich auch in der Bezahlung. Frauen haben in der Regel die nedriger bewerteten Jobs und werden im Durchschnitt auch noch geringer bezahlt als Männer.

Der Anteil von Frauen an armen Menschen ist deutlich höher als bei Männern. Alleinerziehende mit Kindern sind die größte Armutsgruppe. Im Rentenalter setzt sich die Benachteiligung noch weiter fort. Die Propagierer der Splittingrente bleiben auch die Antwort darauf schuldig, woher die massenhaften gut bezahlten Arbeitsplätze herkommen sollen, die den Frauen gute Renten sichern könnten. Die Zeichen der Zeit stehen eher auf steigender Arbeitslosigkeit und auch die anstehenden technischen Veränderungen bewirken ein Schrumpfen der Nachfrage nach lebendiger Arbeit und einen Abbau von Arbeitsplätzen.

Die Witwenrente, wie sie heute noch gesetzlich besteht, bildet gegen Altersarmut einen gewissen Schutz. Erinnern wir uns: Die durchschnittliche Witwenrente in den alten Bundesländern betrug 1.711,20 Euro. Das ist nicht besonders viel Geld. Die alte Wohnung sollte doch wohl bestehen bleiben können. Wenn die und die dazu gehörenden Kosten für Energie und Kommunikation bezahlt sind, bleibt nicht sehr viel zum Leben über. Gehört das etwa auch zum Märchen von den reichen Alten?

Unsere „Weisen“ wollen diesen Frauen noch ein Drittel nehmen. Das ist unverantwortlich. Zugute halten könnte man ihnen, dass sie aus ihrer eigenen privilegierten Lebenslage heraus urteilen. Das jedoch wäre fernab jeder Wissenschaftlichkeit..

1 Sehr gut analysiert das „Gesamtpaket“ Reiner Heyse unter https://renten-zukunft.de/2026/07/17/das-renten-gesamtkunstwerk-spalten-bis-die-schwarte-kracht/ Der Artikel wurde zuerst bei Overton im Mai veröffentlicht.

2 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/
2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1 S.33

3 https://dip.bundestag.de/drucksache/jahresgutachten-2023-24-des-sachverst%C3%A4ndigenrates-zur-begutachtung-der-gesamtwirtschaftlichen-entwicklung/270995 S.365/66

4 Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.

5rvaktuell https.de/01-2022/20-jahre-rentensplitting-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-ein-unterschaetztes-instrument-fuer-mehr-rentengleichheit-zwischen-frauen-und-maennern/

6 https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2025/10_Bundeszuschuesse_nbL

Wir danken für das Publikationsrecht.

„Auch scheinbar aussichtslose Kämpfe können gewonnen werden“

Drittmittelabhängigkeiten, Arbeitsverdichtung und Lohndumping kennzeichnen deutsche Hochschulen. Wie Gewerkschafter gegenhalten können, erklärt Claudius Naumann

Von Pascal Richter, junge Welt vom 6.8.2026

Claudius Naumann war 45 Jahre an der Freien Universität Berlin: zunächst als Student und später als Beschäftigter sowie Gewerkschafter.

Sie sind nach 45 Jahren an der Freien Universität in Rente gegangen. Wie begann Ihr Weg an der FU und was haben Sie dort gemacht?

1981 kam ich zum Studium der osteuropäischen Geschichte an die FU nach Westberlin, später wechselte ich zur Iranistik. Seit 1995 war ich am Institut für Iranistik fest beschäftigt und arbeitete an der Schnittstelle von Wissenschaft und IT – vom Aufbau der elektronischen Datenverarbeitung bis zur Betreuung wissenschaftlicher Publikationen.

Meine Tätigkeit hat mir gezeigt, wie unsinnig die Spaltung beziehungsweise Hierarchisierung zwischen wissenschaftlichen und sogenannten »sonstigen« Beschäftigten ist. Es gibt nicht »wichtige« und »unwichtige« Beschäftigte; alle sind gleich wichtig für das Funktionieren unseres Betriebs.

Sie haben die Entwicklung der FU über Jahrzehnte erlebt. Was hat sich am stärksten verändert?

Die FU ist heute viel stärker den Interessen von Staat und Kapital untergeordnet als früher. Forschung hängt angesichts der chronischen Unterfinanzierung zunehmend von Drittmitteln ab, wodurch staatliche und industrielle Geldgeber immer stärker bestimmen, was er- und wie geforscht wird. In Zukunft werden dabei die Erfordernisse der Herstellung der »Kriegstüchtigkeit« zur maßgebenden Größe werden. Gleichzeitig wird die Universität selbst zusehends wie ein Unternehmen geführt: Arbeitsverdichtung, Flexibilisierung, Outsourcing und so weiter prägen den Alltag. Auch die Situation der Studierenden hat sich verschlechtert. Bachelor und Master bedeuten mehr Leistungsdruck, während steigende Mieten und Lebenshaltungskosten ein Studium ohne finanzielle Unterstützung für viele kaum noch ermöglichen.

Wie haben Sie die Studierendenbewegung erlebt?

Für mich war als gewerkschaftlich aktiver Beschäftigter klar, dass Beschäftigte und Studierende nur gemeinsam erfolgreich sein können im Kampf für bessere Bedingungen an der Uni. Positiv ist, dass sich heute viele Studierende in Verdi und GEW organisieren.

Die FU gibt sich nach außen gerne als Erbin der 68er-Bewegung aus und hat sogar einen Weg nach Rudi Dutschke benannt. Das ist die reinste Heuchelei, wie man zum Beispiel am Umgang mit den Protesten gegen den Genozid in Gaza sieht. Das Präsidium geht gegen heutige studentische Proteste genauso repressiv vor wie die Unileitung vor 60 Jahren: Friedliche Besetzungen werden geräumt, Studierende kriminalisiert und mit Strafanzeigen überzogen. Während 2022 die Beziehungen zu Russland nicht schnell genug abgebrochen werden konnten, hält die FU bis heute an ihrer »strategischen Partnerschaft« mit der Hebräischen Universität auf besetztem palästinensischem Gebiet in Ostjerusalem fest. 1968 wurde gerufen: »Unter den Talaren – der Muff von 1.000 Jahren«. Die Talare sind weg, die semifeudalen Machtstrukturen mit der absoluten professoralen Mehrheit in den Gremien muffeln aber bis heute.

Welche Rolle sollten Gewerkschaften heute an den Hochschulen spielen?

Dieselbe Rolle wie in jedem Betrieb: die Einheit der Beschäftigten im Kampf für ihre Interessen herstellen und existierende Spaltungen der verschiedenen Beschäftigtengruppen überwinden. Wobei ich Gewerkschaft in erster Linie als Selbstorganisation und Aktivierung der Beschäftigten verstehe. Eine Betriebsgruppe sollte unabhängig und selbstbewusst agieren, auch wenn es der Gewerkschaftsspitze nicht gefällt. Als unsere Verdi-Betriebsgruppe 2025 eigene Forderungen zur Tarifrunde sowie friedenspolitische Thesen öffentlich diskutieren wollte, wurde unsere Homepage abgeschaltet. Millionen Gewerkschaftsmitglieder hatten dadurch gar nicht erst die Möglichkeit, diese Positionen kennenzulernen. Das zeigt, wie schwer innergewerkschaftliche Demokratie gegen den bürokratischen Gewerkschaftsapparat durchzusetzen ist.

Sie waren viele Jahre Personalrat. Welche Erfahrungen haben Sie besonders geprägt?

Ich habe gesehen, wie häufig an der FU Arbeits- und Tarifrecht verletzt wurde. Besonders belastend waren auch Fälle, in denen Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten gefährdet wurden. Personalräte können eine wichtige Schutzfunktion erfüllen, verfügen meist jedoch nicht über ausreichende Mittel, um sich gegen die Dienststelle durchzusetzen. Gerichtsverfahren dauern Jahre. Deshalb können Personalräte nur erfolgreich sein, wenn eine aktive Gewerkschaft im Betrieb Dampf macht.

Ich habe außerdem erlebt, wie schnell das System der »vertrauensvollen Zusammenarbeit« Personalratsmitglieder politisch korrumpieren kann. Deshalb braucht es unabhängige Betriebsgruppen, die stets ein kritisches Auge auf die von ihnen gestellten Personalratsmitglieder haben und diese an ihre Wahlversprechen erinnern. Leider ist es manchmal umgekehrt so, dass Personalräte versuchen, die Gewerkschaft in ihr Komanagement einzuspannen.

Viele verbinden Ihren Namen mit den Auseinandersetzungen um die Tierkliniken. Was war dort der Kern des Konflikts?

Sogenannte »Interns«, also bereits approbierte Tierärztinnen und Tierärzte, arbeiteten bis vor circa zehn Jahren faktisch wie bei einem regulären Arbeitsvertrag, erhielten aber keine Bezahlung. Zusätzlich wurden sie über eine private Gesellschaft als Leiharbeiter*innen für Nachtdienste eingesetzt – zum Leiharbeitstarif. Nach intensiver Recherche gelang es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass es sich tatsächlich um Arbeitsverhältnisse handelte. Dennoch versuchte die FU, ein prekäres außertarifliches Entlohnungssystem durchzusetzen. Als ich mich auf einer Personalversammlung für die Einhaltung des Tarifvertrags aussprach, verlor ich danach meine Freistellung im Personalrat. Erst Jahre später gelang es, vor allem durch die Öffentlichkeitsarbeit der Betriebsgruppe im Zusammenwirken mit einem besser aufgestellten Personalrat und den Betroffenen, Bezahlung gemäß Tarif durchzusetzen. Diese Auseinandersetzung hat gezeigt, dass die Organisation der Betroffenen und der gewerkschaftliche Druck aus dem Betrieb entscheidend sind.

Welche Bedeutung hatte die Verdi-Betriebsgruppe bei solchen Konflikten?

Die Betriebsgruppe war immer dann erfolgreich, wenn sie unabhängig gehandelt und nicht auf Initiativen von oben gewartet hat. Ein Beispiel war die Kampagne zur Hauptstadtzulage oder die Unterstützung der Beschäftigten im Botanischen Garten beim erfolgreichen Kampf um die Rückabwicklung des Outsourcings. Die spätere Zusammenführung der beiden Betriebsgruppen war für die Betriebsgruppe an der FU ein wichtiger Impuls. Die Kampferfahrung der »Harten aus dem Garten« ist bis heute ein Lehrstück.

Berliner Hochschulen stehen erneut unter großem Spardruck. Wie lässt sich dagegen Widerstand organisieren?

Kürzungen lassen sich nur erfolgreich bekämpfen, wenn ihre Ursachen angegangen werden. Während Milliarden für Aufrüstung bereitgestellt werden, heißt es bei Bildung, Gesundheit und Sozialem, es sei »kein Geld da«.

Die Frage von Aufrüstung und Sozialabbau, von Krieg und Frieden betrifft alle Beschäftigten im Betrieb – vor allem die jungen, die nicht im Schützengraben verbluten wollen – und ist selbstverständlich auch eine gewerkschaftliche Frage. Es ist höchst fragwürdig, dass die Verdi-Führung den Zusammenhang nicht benennen möchte und statt dessen zur Ablenkung nur »Umfairteilung« fordert, als ob es damit getan wäre, die Kriegslasten bis hin zum Sterben »gerecht« zu verteilen. Die Gewerkschaft muss sich dem Kurs der »Kriegsertüchtigung« entgegenstellen. Das erfordert Bereitschaft zu Konflikten mit der Regierung.

Was möchten Sie den Beschäftigten und Gewerkschaftsmitgliedern mit auf den Weg geben?

Viele sind enttäuscht von ihren Arbeitsbedingungen und auch von den Gewerkschaften angesichts der miserablen Tarifrunden. Trotzdem lautet mein Appell: Organisiert euch und bleibt aktiv, auch um die Gewerkschaften wieder auf Kurs zu bringen. Der erfolgreiche Kampf gegen das Outsourcing im Botanischen Garten zeigt, dass auch scheinbar aussichtslose Auseinandersetzungen gewonnen werden können, wenn die Einheit im Kampf hergestellt wird.

Aber ich meine auch, dass der gewerkschaftliche Kampf alleine nicht reicht, wenn wir Frieden und ein gutes Leben haben wollen. Wir müssen uns organisieren, um Schluss zu machen mit dem kapitalistischen System von Ausbeutung und Krieg!

Der Beitrag wurde am 6. August bei Junge Welt publiziert. Wir danken für das Publikationsrecht.

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Foto (Privat): Unbekannte haben die Galerie im Henry-Ford-Bau der FU verschönert

Aus dem Häuschen

Nach dem Drohnenfund von Leipzig überbieten sich Politiker mit Strafforderungen. Dabei ist nicht mal der Täter bekannt, kommentiert Daniel Säwert

Titelbild: Screenshot tagesschau

Die Drohne von Leipzig hält die Republik weiter auf Trab. Obwohl noch immer nicht geklärt ist, wer hinter dem Fluggerät mitsamt Sprengstoff steht, überbieten sich Medien und Politik mit Spekulationen und Forderungen nach möglichst harten Reaktionen. Zurückhaltung scheint keine Option mehr zu sein.

Erst spät, eigentlich zu spät, besannen sich viele Medien auf den Grundsatz, niemanden fälschlicherweise zu beschuldigen. Das pflichtbewusste »mutmaßlich« bezüglich der Täterschaft, wie es in beinahe jedem Text zum Anschlag auf den CSD in Berlin zu finden war, ließ lange auf sich warten. Viele werden es gar nicht gelesen haben. Ist aber auch egal, es passte einfach zu gut.

Sicher, die Umstände sprechen dafür, dass einer der russischen Geheimdienste (vulgo auch »Putins Geheimdienst«) verantwortlich sein könnte. Nur: Solange nichts bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Sogar für Russland.

Doch abseits der Bundesregierung, die sich einigermaßen bemüht, den Ball noch flach zu halten, schert sich die Politik nicht um dieses juristische Prinzip. Dass CDU-Rechtsaußen Roderich Kiesewetter gleich die Nato konsultieren will, klingt dabei schon fast wie ein Sprung in der Schallplatte. Schließlich möchte er bei jeder Gelegenheit losschlagen.

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Angefeuert durch eine fragwürdige Berichterstattung des WDR haben vor allem die Grünen jegliche Scham abgelegt und endlich den casus destructio für eines ihrer Lieblingsprojekte gefunden. Das Russische Haus in Berlin, schon lange ein tiefer Dorn im Auge grüner Kulturkrieger, muss weg, so die Forderung. Die Drohne soll nun schaffen, was jahrelange Agitation und Überlegungen, wie man denn den Russen aus dem Bau in der Friedrichstraße herausbekommt, nicht vermochten. Dass damit bilaterale Verträge gebrochen und die Zukunft der Goethe-Institute in Russland aufs Spiel gesetzt werden, spielt keine Rolle. Ebenso wenig wie das Abwarten auf Untersuchungsergebnisse. Jetzt oder nie. Wer braucht da noch Recht und Gesetz.

Erstveröffentlicht im nd v. 7.8. 2026
Aus dem Häuschen …

Wir danken für das Publikationsrecht.

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