Nach dem Drohnenfund von Leipzig überbieten sich Politiker mit Strafforderungen. Dabei ist nicht mal der Täter bekannt, kommentiert Daniel Säwert
Titelbild: Screenshot tagesschau
Die Drohne von Leipzig hält die Republik weiter auf Trab. Obwohl noch immer nicht geklärt ist, wer hinter dem Fluggerät mitsamt Sprengstoff steht, überbieten sich Medien und Politik mit Spekulationen und Forderungen nach möglichst harten Reaktionen. Zurückhaltung scheint keine Option mehr zu sein.
Erst spät, eigentlich zu spät, besannen sich viele Medien auf den Grundsatz, niemanden fälschlicherweise zu beschuldigen. Das pflichtbewusste »mutmaßlich« bezüglich der Täterschaft, wie es in beinahe jedem Text zum Anschlag auf den CSD in Berlin zu finden war, ließ lange auf sich warten. Viele werden es gar nicht gelesen haben. Ist aber auch egal, es passte einfach zu gut.
Sicher, die Umstände sprechen dafür, dass einer der russischen Geheimdienste (vulgo auch »Putins Geheimdienst«) verantwortlich sein könnte. Nur: Solange nichts bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Sogar für Russland.
Doch abseits der Bundesregierung, die sich einigermaßen bemüht, den Ball noch flach zu halten, schert sich die Politik nicht um dieses juristische Prinzip. Dass CDU-Rechtsaußen Roderich Kiesewetter gleich die Nato konsultieren will, klingt dabei schon fast wie ein Sprung in der Schallplatte. Schließlich möchte er bei jeder Gelegenheit losschlagen.
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Angefeuert durch eine fragwürdige Berichterstattung des WDR haben vor allem die Grünen jegliche Scham abgelegt und endlich den casus destructio für eines ihrer Lieblingsprojekte gefunden. Das Russische Haus in Berlin, schon lange ein tiefer Dorn im Auge grüner Kulturkrieger, muss weg, so die Forderung. Die Drohne soll nun schaffen, was jahrelange Agitation und Überlegungen, wie man denn den Russen aus dem Bau in der Friedrichstraße herausbekommt, nicht vermochten. Dass damit bilaterale Verträge gebrochen und die Zukunft der Goethe-Institute in Russland aufs Spiel gesetzt werden, spielt keine Rolle. Ebenso wenig wie das Abwarten auf Untersuchungsergebnisse. Jetzt oder nie. Wer braucht da noch Recht und Gesetz.
Erstveröffentlicht im nd v. 7.8. 2026
Aus dem Häuschen …
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