Prozesse gegen Linke: Antifaschismus unter Druck

Vor dem Ende des Verfahrens in Budapest ist ein Aktionstag für die Freilassung von Maja T. geplant

Von JOHN MALAMANTINAS

Bild: Jochen Gester

Mehrere Auslieferungs- und Ermittlungsverfahren laufen gegen Antifaschist*innen, ein neuer Prozess im sogenannten Budapest-Komplex beginnt diesen Dienstag in Düsseldorf. Insbesondere die deutschen Strafverfolgungsbehörden konstruieren ein Netzwerk, rücken tätliche Angriffe gegen Neonazis in Budapest in die Nähe von Terrorismus.

Derzeit richtet sich die Aufmerksamkeit vieler Unterstützer*innen der Antifaschist*innen in Untersuchungshaft auf die Endphase des Prozesses in Budapest gegen Maja T. und zwei weitere Angeklagte. Er wird am Mittwoch fortgesetzt, und für den 22. Januar wird das Urteil erwartet wird.

Rechtswidrige Auslieferung

Maja T. stammt aus Jena. Die non-binäre Person wurde aufgrund eines europaweiten Haftbefehls aus Ungarn im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Die Auslieferung sorgte damals für Empörung, da sie im Eiltempo über Nacht durch das Landeskriminalamt Sachsen, namentlich die »SoKo Linx«, orchestriert worden war. Das Bundesverfassungsgericht gab zwar dem Eilantrag von Majas Anwält*innen statt, die Auslieferung zu stoppen – allerdings befand sich Maja T. zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Später erklärte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung für rechtswidrig.

Bei der Vorverhandlung lehnte Maja T. das »Angebot« von 14 Jahren Haft gegen ein Schuldbekenntnis ab. Deshalb droht ihr eine Verurteilung zu einer weitaus längeren Haftstrafe. In einer Prozesserklärung sagte T.: »So stehe ich nun hier, bin in Fesseln gelegt und werde angeklagt in einem Land, für das ich als non-binärer Mensch, als Maja, nicht existiere. Es ist ein Staat, der ganz offen Menschen wegen ihrer Sexualität oder ihres Geschlechts ausgrenzt und separiert. Ich bin angeklagt von einem europäischen Staat, weil ich Antifaschist*in bin.« T. beklagte zugleich, von deutschen Beamten in einem »Akt des Rechtsbruchs entführt« worden zu sein, in einem Land, »dessen Verfassung versprach, meine Würde zu achten und zu schützen«.

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T. wird vorgeworfen an Angriffen auf Neonazis im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Beim dort jährlich stattfindenden »Tag der Ehre« glorifizieren Rechte aus ganz Europa Taten der Wehrmacht und ungarischer Milizionäre im Zweiten Weltkrieg. Eine Antifaschist*in, die in Ungarn verhaftet wurde, aber nach Deutschland zurückkehren durfte, und ein italienischer Antifaschist erwarten in dem Prozess ebenfalls ihr Urteil.

»Es entsteht für mich immer stärker der Eindruck eines Schauprozesses gegen Maja.« Wolfram Jarosch Vater von Maja T.

Der Vater von T., Wolfram Jarosch, erklärte gegenüber »nd«, der Prozess zeichne sich bisher »durch eine starke Voreingenommenheit des Richters aus, der immer wieder die Argumentation der Staatsanwaltschaft übernimmt«. So werde »selbst der 40-tägige Hungerstreik Majas als Beleg gewertet, dass Maja das Gericht nicht anerkenne«. Hinzu komme eine Reihe von Verfahrensmängeln, politischer Druck – etwa durch die Einstufung der »Antifa Ost« als »Terrororganisation« – sowie entwürdigende Haftbedingungen inklusive Isolationshaft. Es entsehe bei ihm immer stärker der »Eindruck eines Schauprozesses«, so Jarosch. Im Fall einer langen Gefängnisstrafe würden Majas Anwälte voraussichtlich in Revision gehen, sagt Jarosch. Dies würde jedoch bedeuten, »dass Maja weiterhin in Ungarn unter den gegenwärtigen Bedingungen inhaftiert bleibt«.

Die nächsten Prozesstermine finden unter erschwerten Bedingungen statt: Eine antifaschistische Kundgebung vor dem Gericht für den 14. Januar wurde mehrfach verboten. Mehreren Personen wurde die in Ungarn erforderliche Anmeldung zur Prozessbeobachtung ohne Begründung verweigert. Die ungarische Polizei erklärte, es lägen Informationen deutscher Behörden vor, denen zufolge Unterstützer*innen einer von den Behörden als terroristisch eingeordneten antifaschistischen Struktur zum Prozessabschluss anreisen könnten. Die Sicherheitsbehörden bewerten dies als mögliches Risiko für die öffentliche Ordnung.

Gleichzeitig sind nach Angaben von Sophie Neumann vom Solidaritätskomitee für Maja inzwischen »mehrere Kundgebungen von FaschistInnen genehmigt worden, die unmittelbar vor dem Gericht stattfinden dürfen«. Ungarn hatte im September »die« Antifa – in Anlehnung an einen Schritt der US-Regierung – als Terrororganisation eingestuft.

Europaweiter Aktionstag

Für den 15. Januar rufen Gruppen bundesweit und international zu einem Aktionstag für die Freilassung inhaftierter Antifaschist*innen auf. In einer Erklärung fordern sie »die sofortige Rücküberstellung Majas und Freiheit für alle angeklagten Antifaschist*innen«. Kundgebungen soll es unter anderem in Berlin, Frankfurt am Main, Erfurt sowie in Rom, Venedig, Brüssel und Cagliari auf Sardinien geben. Für den 24. Januar, zwei Tage nach dem Urteil, ist eine zentrale Solidaritätsdemonstration in Jena geplant.

Neben dem seit November laufenden zweiten sogenannten Antifa-Ost-2-Mammutprozess in Dresden, in dem die Auseinandersetzungen in Budapest Teil der Anklage sind, wird es ein voller Monat für alle, die sich der Repressionswelle entgegenstellen. So beginnt diesen Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Prozess gegen sechs Beschuldigte im Budapest-Komplex, die sich vor einem Jahr den deutschen Behörden gestellt hatten. Am vergangenen Wochenende fanden Solidaritätsdemos für die Beschuldigten in Düsseldorf und Hamburg statt.

Am Mittwoch wird in Paris über die Auslieferung von Zaid A. entschieden. Er hatte sich gemeinsam mit den Angeklagten in Düsseldorf gestellt. Aufgrund seiner syrischen Staatsbürgerschaft bestand die Befürchtung, dass Deutschland ihn – ebenso wie Maja T. – an Ungarn ausliefere. Er ist nach Paris geflohen, wo er sich eine Ablehnung der Auslieferung erhofft.

Gino A., ebenfalls Beschuldigter im Budapest-Komplex, war zuvor von Frankreich vorerst nicht ausgeliefert worden. Die Richter*innen bemängelten offenbar die fehlende Unparteilichkeit der Justiz sowie nicht regelkonforme Haftbedingungen in Ungarn. Allerdings steht Ende Januar in Paris eine weitere Entscheidung über ein Auslieferungsbegehren gegen Gino A. an. Denn die deutschen Behörden haben einen europäischen Haftbefehl ausgestellt, weil sie eigene Ermittlungen im Rahmen des Komplexes führen. Die Auslieferungsgenehmigung gilt als sehr wahrscheinlich.

Gino lebte in den vergangenen Jahren zunächst in Italien und später in Finnland. Dort wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus Ungarn festgenommen. Nach seiner vorläufigen Entlassung in Helsinki unter Auflagen, darunter das Tragen einer elektronischen Fußfessel, entzog er sich der drohenden Auslieferung durch Flucht nach Frankreich.

Erstveröffentlicht im nd v. 12.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196803.repression-gegen-antifaschisten-prozesse-gegen-linke-antifaschismus-unter-druck.html?sstr=Antifaschismus|unter|druck

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Dritter Weg in Berlin: Lebensgefährliche Messerstiche als Notwehr

Amtsgericht Tiergarten verurteilt Antifaschisten zu Bewährungsstrafen

Von JOHN MALAMATINAS

Bild: DEMOC

Mit einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung über die Frage der Notwehr hat das Amtsgericht Tiergarten zwei Antifaschisten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht wertete den Messerangriff von Leander S., einem Mitglied der neonazistischen Partei »Dritter Weg«, als Notwehr.

Der Vorfall ereignete sich im April 2024 in einem Wohnhaus in Pankow, bei dem alle Beteiligten verletzt wurden, die zwei Verurteilten lebensgefährlich. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätten die zwei Antifaschisten mit einer weiteren Person dem Neonazi aufgelauert und ihn angegriffen. Unstrittig ist mittlerweile, dass der Neonazi ein Messer zog und mehrfach wild zustach – dies hatte er selbst im Prozess eingeräumt. Zuvor hatte die Verteidigung einseitige Ermittlungen beklagt, da seitens der Polizei nie in dieser Richtung ermittelt wurde und die Anklage die lebensbedrohlichen Verletzungen ausließ.

In der Urteilsbegründung folgte das Gericht im Wesentlichen dem von der Staatsanwaltschaft dargestellten Tatverlauf. Der Messereinsatz sei von der Notwehr gedeckt gewesen, da S. in seinem eigenen Hausflur angegriffen worden sei. Auch das eventuelle Motiv der politischen Überzeugungen des Geschädigten hebe das Notwehrrecht nicht auf. Die Antifaschisten hätten gewusst, worauf sie sich einlassen, da die Gewaltbereitschaft von Mitgliedern des »Dritten Wegs« durchaus bekannt sei.

Strafmildernd wirkte sich für die Angeklagten aus, dass die Stichverletzung, die S. erlitt, weder eindeutig einem der Angeklagten noch ihm selbst zugeordnet werden konnte und sich S. von den übrigen Verletzungen schnell erholte. Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen unter anderem das Hinwegsetzen über das staatliche Gewaltmonopol aus politischen Überzeugungen. Die Bewährung wurde aufgrund einer positiven Sozialprognose gewährt, der Vorsitzende Richter erhoffte sich von dem Verfahren eine »Warnfunktion«. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Antrag der Nebenklage auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3000 Euro an S. wurde abgelehnt.

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In ihrem Plädoyer kritisierte Verteidigerin Martina Arndt die frühe und einseitige Festlegung der Ermittlungen auf die These, dass die Gewalt ausschließlich von den Angeklagten ausgegangen sei. Dies betreffe unter anderem die Frage, wer zuerst angegriffen habe, den Einsatz beziehungsweise einen angeblich temporären Besitzwechsel des Messers, den Einsatz von Pfefferspray im Haus – den kein Zeuge bestätigen konnte – sowie die Verfolgung der Angeklagten durch das vermeintliche Opfer, das auf dem Video eines Zeugen klar zu erkennen sei.

Verteidiger Lukas Theune bezweifelte die angenommene Notwehrsituation, da S. jederzeit hätte fliehen und die Szene verlassen können, ohne ein Messer einzusetzen. Stattdessen habe er es gezogen und damit in lebensbedrohliche Körperregionen wie Herz und Oberschenkel gestochen. Ob dies noch von Notwehr gedeckt sei, stellte Theune infrage und plädierte für einen Freispruch. Selbst wenn das Gericht von einer Notwehrsituation ausgehe, hätte nach Auffassung der Verteidigung allenfalls eine einfache Körperverletzung zugrunde gelegt werden dürfen. Die einzige von den Angeklagten verursachte Verletzung bei S. sei geringfügig gewesen.

Die Verletzungen der beiden Angeklagten waren hingegen so schwerwiegend, dass der Polizeibeamte Michael W. am zweiten Prozesstag aussagte, wenn der Vorfall unbeobachtet geblieben wäre, »wären die beiden gestorben«. Er fand die Angeklagten schwer verletzt in ihrem eigenen Blut. Einer habe noch seinen Namen nennen können, der andere sei bereits »so blutleer gewesen, dass er es nicht mehr konnte«.

Zum Tatverlauf erklärte einer der Angeklagten: »Wir wollten den bekannten Nazi Leander S. mit einer Ansage einschüchtern, damit er endlich aufhört, wieder und wieder Menschen anzugreifen, die nicht in sein rassistisches und queerfeindliches Weltbild passen. Dazu kam es aber nie, denn er griff uns sofort mit einem Messer an. Wir waren vom Ausmaß der Gewalt komplett überrascht und leiden bis heute unter den körperlichen und seelischen Folgen.«

»Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein.« Hartmut Brückner Rote Hilfe

Im Publikum saß Leander S. mit Unterstützern des »Dritten Wegs«. Am Urteilstag ermöglichte die Polizei erneut den anreisenden Neonazis den Zutritt zum Gericht, obwohl sich bereits zwei Stunden zuvor an beiden Eingängen Antifaschist*innen in die Warteschlangen gestellt hatten. Doch die Unterstützer von S. seien an den Warteschlangen vorbei in das Gebäude gebracht worden. Laut der Solidaritätsgruppe »Prenzlauer Berg gegen Nazis« kam es in diesem Zusammenhang zu vorübergehenden Ingewahrsamnahmen von zwei Antifaschisten.

Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, hat die Situation beobachtet und sagte, die Bevorzugung rechter Besucher beim Einlass füge sich in ein Muster dieses Verfahrens. Gegen den Neonazi Leander S. werde »nicht einmal ermittelt, obwohl er es war, der die Antifaschisten mit seinem Messerangriff lebensgefährlich verletzt hat. Die Antifaschisten werden verurteilt.«

Auch der linke Solidaritätsverein Rote Hilfe kritisiert das Gerichtsverfahren. »Begleitet von massiver medialer Hetze ermittelten die Repressionsbehörden von Anfang an ausschließlich gegen die beiden Schwerverletzten«, heißt es in einer Pressemitteilung. In faschistischen Kreisen werde die Strategie beworben, »Konfliktsituationen für Mordversuche zu nutzen«, diese legitimiere das Gericht durch die Einstufung des Messereinsatzes als Notwehr. »Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein«, sagt Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. »Umso wichtiger ist es, gemeinsam Solidarität mit den Betroffenen zu organisieren: Keine*r wird alleingelassen!«

Erstveröffentlicht am 13.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196823.antifaschismus-dritter-weg-in-berlin-lebensgefaehrliche-messerstiche-als-notwehr.html?sstr=Lebensgef%C3%A4hrliche

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Stepan Bandera und Daniel Kapustin: Die Ukraine nach rechts ganz weit offen

Von PETER NOWAK

Titelbild: Bandera-Verehrung am 1. Januar in Lwiw. Bild: Maksym Kozytskyi, Chef der Militärverwaltung der Region Lwiw

Vorbemerkung Forum-Red. In der heutigen Ausgabe des Berliner „Tagesspiegel“ befasst sich Miriam Rathje mit dem Ukrainekrieg, der hier – wie gewohnt – „Putins Krieg“ ist, als wären die andern neben der Ukraine staatlich beteiligten Akteure nur Beobachter. Das ist dann die gängige Variante zum „russischen Angriffskrieg“. Dieser Begriff scheint wie ein geschichtliches Novum zu sein, das vorher nicht zu beobachten war – sieht man mal von den Kriegen der Nazis ab, deren Angriffscharakter ja heute auch bei den Liberalen außer Zweifel steht. Für die vielen völkerrechtswidrigen Kriege der USA samt Alliierten wollte man ein solches Prädikat nicht vergeben. In dem Artikel der Journalistin geht es um die Wiederkehr faschistischer Politik. Die für die Veröffentlichung dieses Artikels verantwortliche Redaktion lässt hier unkommentiert den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zu Wort kommen, der die kühne These vertritt, dass Russland den Faschismus wiederhole. Da wäre es doch naheliegender, dass der Präsident sich einmal in seinem eigenen Land umsieht. Man muss kein Freund der regierenden Erbschleicher der Sowjetunion sein, die heute zaristische Traditionen hochhalten, um diesem Vergleich für völlig unangmessen zu halten. Bekennende Faschisten mit großem Einfluß bis in die entscheidenden Machtorgane gibt es hier kaum, in der Ukraine jedoch in gefährlicher Weise. Dies verdeutlicht der Artikel von Peter Nowak. Was den Tagesspiegel betrifft, so lässt sich dieser Zeitung nicht nachsagen, dass sie Sympathie für Faschisten hegt. Das Hauptstadtblatt liefert immer wieder verdienstvolle demokratiefördernde Artikel zu diesem Thema. Doch die strategische (An)Bindung an die USA ist hier eben so tief verwurzelt wie das großbürgerliche Selbstbewusstsein, für Interessen der systemisch unverzichtbaren Unternehmen auch langdauernde Kriege führen zu dürfen und müssen. Dieses Interesse macht es dann nötig, nicht so genau hinzuschauen, wenn im Machtbereich eines instrumentalisierten Verbündeten Dinge passieren, über die man lieber den Mantel des Schweigens ausbreitet. Dies äußert sich dann auch an solchen „Kleinigkeiten“, dass die Lobhudelei Selenskyis für die Trumpsche Politik das Bild des „Freiheitspräsidenten“ nicht zu schmälern vermag. Desgleichen erleben wir in der Israelberichterstattung. (Jochen Gester)

Nazis in der Ukraine sind kein russisches Narrativ, sondern politische Realität, wie sich dieser Tage am Umgang mit Stepan Bandera und Daniel Kapustin zeigte.

Am 1. Januar war es wieder soweit. In zahlreichen Städten in der Ukraine wurde dem Nationalistenführer Stepan Bandera gedacht, der am 1. Januar 1909 geboren wurde. Die Veranstaltungen, oft unterstützt von Priestern in der Soutane, Soldaten in Uniform  und Politikern sind gut dokumentiert. Auf den Fotos sieht man außerdem sehr gut die Bandera-Denkmäler, die in verschiedenen ukrainischen Städten in den letzten 12 Jahren aufgestellt wurden. Der Zeitraum ist gut zu klassifizieren, weil erst mit dem inner-ukrainischen Umsturz im Jahr 2014 diese landesweite Verehrung für Bandera und seine nationalistischen Mitkämpfer in der Ukraine möglich war.

Es gab bereits unter der Ägide des prowestlichen Präsidenten Wiktor Juschtschenko in den Jahren 2005 – 2009 Versuche, Bandera und seine Anhänger zu rehabilitieren, doch das stieß damals auf massiven Widerstand der diversen innenukrainischen Opposition. Die hatte sehr unterschiedliche Gründe, sich gegen die Rehabilitierung von Bandera und Co. zu wenden.

Bandera-Verehrung am 1. Januar in Lwiw. Bild: Maksym Kozytskyi, Chef der Militärverwaltung der Region Lwiw

Die Ultranationalisten kämpften nicht nur gegen die Sowjetunion, sondern auch gegen die polnische Minderheit in der Ukraine. Zu ihren Hauptfeinden aber zählten die Juden. Deswegen fanden sich viele dieser Nationalisten bereit, mit Hitler-Deutschland gegen Juden und Bolschewisten zu kämpfen. Doch die NS-Herrschaft wollte keine unabhängige Ukraine, so dass auch Bandera und Co mit den Nazis in Konflikt gerieten. Bandera war sogar zeitweise in Sachsenhausen inhaftiert, worauf seine Anhänger heute immer wieder verweisen. Doch nachdem er aus der KZ-Haft entlassen wurde, setzte er seine Kooperationsbemühungen mit den Nazis fort, und als die Rote Armee immer weiter vorrückte, flohen Bandera und seine Anhänger ins Deutsche Reich.  Er lebte bis zu seinem Tod wahrscheinlich durch einen Anschlag des sowjetischen Geheimdienstes 1959 in München und arbeitete für das CIA-finanzierte Radio Free Europe. Er war da nur einer von vielen ehemaligen NS-Verbündeten, die im Kalten Krieg ihre Erfahrungen im Kampf gegen die Sowjetunion den westlichen Verbündeten zur Verfügung zu stellen.

Es gab also gute Gründe, warum sich sehr unterschiedliche Gruppen in der Ukraine vor 20 Jahren noch gegen die neue Bandera-Verehrung wehrten. Da waren jüdische Gemeinden ebenso dabei wie polnische Interessenverbände und natürlich auch die prorussischen Teile des ukrainischen Nationalismus. In der Regierungszeit Wiktor Juschtschenko gab es noch eine sehr agile Opposition, die sich gegen die Ehrung dieser alten Rechten zur Wehr setzte.

Kampf um die Denkmäler nach 2014

Mit dem Maidan-Umsturz wurde diese Opposition ausgeschaltet. Jetzt gab es keine legalen Möglichkeiten mehr, sich gegen die Bandera-Ehrungen in der Ukraine zu wehren. Wie wichtig der Kampf um die Denkmäler damals war, zeigte sich bei der heute weitgehenden vergessenen Anti-Maidan-Bewegung. Sie entstand mit russischer Unterstützung in den ostukrainischen Gebieten als Antwort auf die Maidan-Bewegung. Zu ihren Aktionen gehörten Kundgebungen vor Denkmälern von Personen mit einer kommunistischen oder sowjetischen Geschichte, die so vor dem Verschwinden bewahrt werden sollten.

Doch sie hatten keine Chance gegen die auch von Deutschland unterstützte neue Macht, die sich nach dem Maidan-Umsturz von 2014 in der Ukraine etablierte.  Sie hatte aus der schnellen Abwahl von Wiktor Juschtschenko gelernt, dass man vorher die Opposition ausschalten muss, dass sie gar nicht wieder zu Wahlen antreten und womöglich Wahlen gewinnen kann. Seitdem sind in der Ukraine nicht nur nominal sozialistische und kommunistische Parteien und klerikale Organisationen verboten, sondern auch konservative, die mit der neuen Macht aus unterschiedlichen Gründen nicht einverstanden sind.

Bandera-Feier am 1. Januar. Radekhiv City Library, Lwiw Region.
Nach Rechts weit offen

Die Macht, die sich nach 2014 in der Ukraine etabliert hat, machte auch schnell klar, dass nach rechts ganz weit offen ist. Die Ehrung für Bandera war da ein wichtiger Bestandteil. Das gab auch seinen alten und jungen Anhängern in aller Welt Auftrieb. In diesem Jahr fanden auch in Wien und anderen Städten in aller Welt Kundgebungen für den ukrainischen Nationalisten und Antisemiten statt.

In Berlin blieb es bei martialischen Plakaten, die eine Kundgebung am 1. Januar ausgerechnet am Denkmal für den sowjetischen Sieg gegen den NS 1945 im Treptower Park ankündigten. Dieses Denkmal ist in den letzten Jahren zunehmend zum Streitpunkt verschiedener Nationalisten geworden. Auch Putin nahe russische Gruppen zieht es zu diesen Ort. Für viele Antifaschisten war es aber lange Zeit der Ort, an dem die Niederlage des NS gefeiert wurde. Wer für die Plakatwerbung verantwortlich ist, bliebt offen. Doch es gibt auch in Deutschland Neonazigruppen wie Der Dritte Weg, die zur Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen den gemeinsamen russischen Feind aufrufen. Sie beziehen sich damit auf alte historische Verbündeten. Auch die ukrainischen Nationalisten sahen ja in Nazideutschland einen Verbündeten im Kampf gegen Juden und die Sowjetunion.

Wenn nun bis in linke Kreise so emphatisch der Befreiungskampf der Ukraine beschworen wird, muss diese historische Geschichte verdeckt werden. Das ist auch ein Grund, warum vor allem viele Linke und Linksliberale so ablehnend reagieren, wenn sie auf die alten und neuen Nazis in der Ukraine angesprochen werden. Sie reden dann von russischen Narrativen. Natürlich nutzt der Kreml die Rechten in der Ukraine für seine Propaganda aus. Aber wäre dann nicht die richtige Antwort von Menschen, die sonst so sehr den Kampf gegen Rechts beschwören, sich gegen Rechte überall zu wenden, egal, ob sie auf russischer oder ukrainischer Seite auftreten?

Der ukrainische Geheimdienst hat ein Fake-Video erstellt, das angeblich die Russen überzeugt haben soll, dass Kapustin durch eine Drohne getötet worden ist.
Daniel Kapustin – ein Neonazi und Freund der Ukraine

Die offenen Neonazigruppen haben hingegen kein Problem, sich in die historische Tradition von Bandera und Co zu stellen, und auch sie bekommen die Unterstützung von Politik und Militär in der Ukraine. Ein aktueller Fall ist der lange Zeit in Deutschland lebenden Neonazi Daniel Kapustin, der mit seinem Russischen Freiwilligenkorps (RDK) auf Seiten der Ukraine kämpft und sogar im Verfassungsschutzbericht NRW auftaucht (Europarat: Das rassistische „Russische Freiwilligenkorps“ soll auf die „Plattform demokratischer Kräfte Russlands“).

Vor einigen Tagen hatten RDK und  der ukrainische Geheimdienst gemeldet, Kapustin wäre einer russischen Drohne zum Opfer gefallen. Wenige Tage später beglückwünschte der HUR-Chef Kyrylo Budanow, der gerade zum Leiter des Präsidialamts ernannt wurde,  Kapustin zu seiner „Rückkehr ins Leben“. Der Militärgeheimdienst teilte in einer schriftlichen Erklärung mit, dass russische Spezialkräfte die Ermordung Kapustins angeordnet hätten. Durch eine „umfassende Spezialoperation“ sei es daraufhin gelungen, dessen Leben zu retten und die Beteiligten an dem Attentatsplan zu identifizieren. Kapustin habe inzwischen seine Bereitschaft bekundet, weiterhin Kampfeinsätze und “Spezialaufgaben » auszuführen, erklärte Budanow.

Damit wird allerdings von ukrainischen Behörden offiziell bestätigt, dass ihre Kooperation mit Neonazis eben kein „russisches Narrativ“ ist, wie es immer wieder heißt. Unter den Alias-Namen Denis Nikita hatte der Neonazi auch in internationalen Medien für Schlagzeilen gesorgt.

Kapustin in Pose. Bild: RDK-Telegram
Vom rechten Kampfsportler zum Kämpfer für die Ukraine

Die Bundeszentrale für politische Bildung widmete Kapustin alias Nikitin ein eigenes Kapitel.  Dabei geht es um seinen Einfluss auf rechte Kampfsportgruppen. Dort heißt es:

„Das europäische Vorbild für die Veranstaltung ist das russische Label „White Rex“ und seine Kampfsportreihen. Die Marke – zu Deutsch „Weißer König“ – wurde 2008 vom Moskauer Hooligan Denis Nikitin gegründet und begann mit kleineren Kampfsportveranstaltungen – 10 Kämpfer vor 20 Zuschauern – jenseits der russischen Großmetropolen. Später kamen die Turnierreihen „Birth of a nation“ und „Jungsturmleague“ hinzu, welche zum Teil als Qualifikationsturniere für Hauptevents in Moskau dienten. Daran nahmen auch deutsche Hooligans, u.a. aus Dortmund teil. Es sind Turniere für extrem rechte Schläger.“

Zitiert wird aus einem Interview, dass Kapustin/Nikitin einer ukrainischen Hooliganseite gab, in der er auch über seine Kontakte  zu rechten Hooligans nach Deutschland redet: „Mit den Jungs aus Köln und Dortmund ist eine echte Männerfreundschaft entstanden. Uns verbinden die nationalistischen Ideen.“ Diese Ideen verbinden ihn wohl auch mit maßgeblichen ukrainischen Behörden.

Nicht nur die dunklen Seiten der Geschichte

Das zeigt einmal mehr, dass die Ehrung von Bandera eben keine Nostalgie ist, die mit der aktuellen Politik nichts zu tun hat. Das funktioniert nirgends. Antifaschisten setzten sich seit Jahren mit Vehemenz für das Verschwinden von Denkmälern von Person mit NS-Hintergrund ein. Was in Deutschland und Österreich richtig ist, sollte auch für die Ukraine gelten. Da müssen sich doch die  subjektiv antifaschistischen Freunde der Ukraine fragen, warum sie über diese Denkmäler so nonchalant hinweggehen. Die EU, die immer wieder den großen Freiheitskampf der Ukraine beschwört, muss sich auch fragen lassen, warum der Abbau dieser Denkmäler von ihren Freunden in Kiew nicht ebenso  klar gefordert wird wie die Verhaftung von Kapustin/Nikitin. Schließlich soll es doch immer so vehement um die Durchsetzung ukrainischer Werte gehen. Gehören Bandera und Nikitin also auch zum EU-Wertekanon?

Es sind eben nicht nur „Die dunklen Seiten der Geschichte“, wie der Titel eines aktuellen Buches über Bandera und seine Bewegung heißt. Es ist die dunkle Seite einer 2014 an die Macht gebrachten Fraktion des ukrainischen Nationalismus, die Faschisten von Anfang an mit an Bord hatte. Da bleibt natürlich am Ende die Frage, ob der Maidan-Umsturz, ohne den es auch keinen russischen Einmarsch gegeben hätte, nicht ein großer Fehler war. Denn vorher war die Ukraine ein Staat mit autoritären Herrschern, politischer Repression und viel Korruption, daran hat sich heute wenige geändert. Nur Bandera-Denkmäler gab es vor 2014 nicht und ein Daniel Kapustin wäre nicht von Kiew unterstützt worden.

Peter Nowak

Peter Nowak ist freier Journalist für verschiedene Zeitungen und dokumentiert sie auf seiner Homepage. Mit Clemens Heni und Gerald Grüneklee gab er im Juni 2022 das Buch „Nie wieder Krieg ohne uns … Deutschland und die Ukraine“ im Critic Verlag heraus.
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Erstveröffentlicht im Overton Maagazin v. 6.1. 2026
https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/stepan-bandera-und-daniel-kapustin-die-ukraine-nach-rechts-ganz-weit-offen/

Wir danken für das Publikationsrecht.

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