Israels Krieg gegen Iran: Ein Lehrstück in Sachen Verteidigungsbereitschaft

Kein Staat verzichtet auf die Feststellung, dass er sich verteidigt, auch wenn er angreift. Hier eine Klarstellung zu den Legitimationen von Aufrüstung und Kriegsbereitschaft.

Von Suitbert Cechura

Bild: Wikimedia. Israel bombadiert den Iran.

Das grenzenlose Aufrüstungsprogramm der Bundesregierung hat Bundeskanzler Friedrich Merz mit den Worten begründet: „Wir müssen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen.“ (https://www.tagesschau.de/inland/bundeskanzler-merz-erste-regierungserklaerung-100.html)

Verteidigungsbereitschaft bzw. -fähigkeit gilt ja – bis in die Kreise der arg gescholtenen „Manifest“-Autoren aus der SPD – als realpolitisch gebotenes und moralisch einwandfreies Unterfangen, ja geradezu als Gütesiegel demokratischer Herrschaften im Unterschied zu ihren autokratischen Kontrahenten.

Israel hat nun gezeigt, was es heißt, sich zu verteidigen. Es hat den Iran angegriffen – zu seiner eigenen Verteidigung, wie die gängige Rechtfertigung lautet. Menschen, die gewohnt sind, in moralischen Kategorien zu denken und zu urteilen, müssten jetzt eigentlich umdenken. Zudem könnten sie hier einige Aufklärung darüber erhalten, was das Versprechen des Kanzlers bedeutet, die Vorbereitung eines Verteidigungskrieges garantiere die Sicherheit der Bürger.

Angriff ist die beste Verteidigung

Nach den Worten des Kanzlers soll die Rüstung immer nur dazu dienen, sich vor einem Angriff zu schützen. Alles nach dem Motto: Je mehr Rüstungsüberlegenheit, desto sicherer. Nun hat Iran Israel nicht angegriffen, sondern umgekehrt; zudem ist der „Judenstaat“ dem „Mullah-Regime“, was die Rüstung betrifft, in jeder Hinsicht überlegen. Von daher hätte es nach der Abschreckungslogik – moralisch und realpolitisch betrachtet – keinen Krieg geben dürfen. Israel musste sich nicht gegen einen Angriff verteidigen und es ist Atommacht mit einem ansehnlichen Bombenpotenzial. Einen Krieg verhindert hat dies aber nicht.

Um zu belegen, dass Israel nicht einfach ein ins moralische Abseits zu rückender Aggressor ist, wie es in einschlägigen Fällen sonst heißt, sondern sich gegen einen Feind verteidigt, wird auf die Achse des Widerstands – oder wie uns die Leitmedien vermelden – die Achse des Bösen verwiesen. Diese habe Israel bedroht, so dass sich das Land verteidigen musste, um einem Angriff zuvorzukommen. Entscheidender Beleg, zumindest für die deutsche Öffentlichkeit und für die US-Regierung: Die israelische Regierung bekundet seit Jahren, dass sie sich vom iranischen Regime bedroht fühlt!

Dies ist eine Logik, die sonst natürlich nicht gilt. Wenn die NATO eine Achse der Bedrohung vom Schwarzen Meer bis zum Baltikum gegenüber Russland schafft, darf sich in Moskau keiner mit Bedrohungsgefühlen zu Wort melden, geschweige denn versuchen, die Einkreisung durch das mächtigste und aggressivste Militärbündnis der Welt mit einem Angriff auf die Ukraine zu kontern. Dass Russland das als militärische Verteidigung seiner Interessen versteht, findet man im Westen einfach nur absurd.

Angegriffen wurde Israel 2023 von der Hamas in der Erwartung, dass auch andere Akteure der Achse des Widerstands den Kampf gegen den israelischen Staat (und dessen Verhinderung einer palästinensischen Staatsgründung) aufnehmen würden. Die Militärmaschinerie Israels, unterstützt von den USA, die mit ihren Kriegsschiffen und anderen Drohungen Präsenz zeigten, bewegten jedoch die anderen Akteure weitgehend zum Stillhalten. Insofern hat die Abschreckung gewirkt, aber sie hat den Frieden nicht gesichert.

Israel hat mittlerweile den Gaza-Streifen von der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten abgeschnitten und so seine Vernichtungsabsicht gegenüber den Palästinensern bekundet. Es hat neben der Bombardierung des Gaza-Streifens seine Vertreibungsaktionen im Westjordan-Land verstärkt, den Libanon angegriffen, Teile Syriens besetzt und schließlich den Iran in einem Blitzkrieg bombardiert. Hunderte Zivilpersonen kamen dabei ums Leben, auch durch gezielte Angriffe auf Atomwissenschaftler oder auf ein Gefängnis. Die Zahlen bewegen sich also in derselben Dimension wie bei den Hamas-Massakern vom 7. Oktober 2023, die für einen weltweiten Aufschrei sorgten.

Einen solchen Aufschrei gab es in der Öffentlichkeit der „wertebasierten“ Weltordnung dieses Mal nicht! Und lehrreich ist der Fall gerade auch im Blick auf die hochgepriesene Verteidigungsfähigkeit: Hochrüstung sichert offenbar nicht den Frieden, sondern wirft vielmehr die Frage auf, wer die hochgerüsteten Regierungen davon abschreckt, im Gefühl der Überlegenheit ganz autonom einen Krieg zu beginnen. Schließlich sind die führenden Militärmächte Israel und USA von sich aus auf den Iran losgegangen.

Verhindert werden sollte mit dem 12-Tage-Krieg, dass der Iran zu einer Atommacht wird – so die offizielle Begründung. Denn mit dem Besitz von Atombomben (oder schon der Potenz zu ihrer Herstellung) würde das Land eine Bedrohung nicht nur für Israel, sondern für die gesamte westliche „Friedensordnung“. Das sagen ausgerechnet die Atommächte Israel und USA! Damit steht die Welt endgültig auf dem Kopf. Nicht die Mächte, die bereits über Atomwaffen verfügen, bedrohen damit den Rest der Welt; die Gefahr soll vielmehr von denen ausgehen, die diese Waffe noch nicht haben.

Eigentlich müsste man nach dieser Logik auch vor Deutschland warnen, reden doch inzwischen Regierungsmitglieder ganz offen davon (zuletzt Unionsfraktionschef Spahn), dass „wir“ über diese Waffe verfügen müssen. Die entsprechende nukleare Technologie ist in der BRD ja bereits vorhanden. Ein Kriegsgrund? Lachhaft! Hier geht es um Verteidigungsfähigkeit! Offenbar gibt es eben Mächte wie die USA, Europa und Israel, die sich „der Westen“ nennen und die darüber bestimmen, was andere Nationen dürfen und was nicht. Wer sich dem nicht fügt, muss mit kriegerischen Konsequenzen rechnen, denn so offensiv verteidigen die Militärmächte des Westens ihre Vorherrschaft gegenüber anderen, die sich dagegen behaupten wollen.

Israel verteidigt seine Bürger

So viel zur angeblich alles entscheidenden Frage, wer im Krieg angreift und wer sich verteidigt. Aber auch zum angeblichen Verteidigungshöchstwert – die Sicherheit der Bürger soll leitendes Prinzip sein – bietet der aktuelle Kriegsfall bemerkenswerte Aufklärung. Die Rüstung, die Staaten betreiben und im Ernstfall scharf machen, soll wie in Israel und überall auf der Welt der Verteidigung der eigenen Bürger dienen. Nur hat gerade der Verteidigungskrieg Israels seine Bürger in Gefahr gebracht. Ihre Freiheit und Freizügigkeit wurden eingeschränkt, es gab Zensur bezüglich der Schädigungen durch die iranischen Raketen und die Menschen fanden sich in Bunkern oder U-Bahn-Stationen wieder, um sich vor den Reaktionen Irans zu schützen – sofern sie nicht zur arabischen Minderheit im Lande gehörten, bei der es aus irgendwelchen Gründen kaum Schutzräume gibt. Nicht wenige Wohnungen wurden zerstört und der Alltag ist inzwischen weitgehend durchs Militär bestimmt.

Und das alles soll zum Besten der Bürger geschehen sein? Um ihre Freiheit und ihre Sicherheit kann es in diesem Krieg wohl nicht gegangen sein. Die Freiheit lag ganz auf Seiten der Regierung; sie war frei in ihrem Urteil, was sie als Bedrohung betrachten will, wann sie die Verteidigungssituation als gegeben ansieht und bereit ist, Schäden im eigenen Land und bei den Bewohnern in Kauf zu nehmen, um staatliche Konkurrenten und Gegner in die Schranken zu verweisen. Die Sicherheit besteht eben darin, dass die eigenen staatlichen Interessen sich Geltung verschaffen gegenüber anderen Staaten. Dafür sind die Bürger das Material – als Produzenten von Reichtum und Nachwuchs im Normalfall und als Soldaten im Fall des Falles.

Das gleiche Verhältnis haben übrigens auch deutsche Politiker, die gerade die Hochrüstung als Sicherheit verkaufen, zu ihren Wählern und Bürgern. Sie haben ja im Fall Israel die Identität ihrer Staatsräson mit der dortigen Gewaltbereitschaft verkündet! Wer darüber erschrickt, sollte also damit aufhören, die Regierenden um Augenmaß bei ihrer Aufrüstung zu bitten, wie es die eingangs erwähnten SPD-Dissidenten getan haben. Er oder sie sollte sich lieber denen anschließen, die dazu „Nein“ sagen.

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Der Autor: Suitbert Cechura ist Hochschullehrer für Sozialmedizin im Ruhesstand

Wir danken für das Publikationsrecht.

„Deutschland wird wieder gefährlich“

Von Florian Rötzer

Bilder: Wikipedia / Collage: Jochen Gester. Der Feind steht im Osten. Kontinuitäten deutscher Außenpolitik. In der Reihe: Wilhelm II, v. Bülow, Hitler, v. Ribbentrop, Adenauer, Brentano, Merz, Wadephul. (Jochen Gester)

Angekündigt worden war, dass es am Montag eine Entscheidung von Präsident Trump zur Ukraine geben werde. Die Ukrainer-Unterstützer werden sich mehr erwartet haben. Trump erklärte zwar beim Treffen mit Nato-Generalsekretär Rutte, er sei sehr unglücklich über Putin und werde „sekundäre Zölle“ in Höhe von 100 Prozent erheben, wenn es in 50 Tagen keinen Deal gebe. Er gab sich zuversichtlich, dass dies auch geschehen wird.

Überdies sollen die „besten Waffen der Welt“ an die Nato-Verbündeten verkauft werden, die sie dann der Ukraine weitergeben können. Es soll sich um eine erste Welle in Höhe von 10 Milliarden US-Dollar handeln und Raketen, Luftabwehrsysteme und Artilleriegeschosse beinhalten. USA werden aber weiterhin nichts mehr selbst zahlen. Es sei schließlich Bidens Krieg und die USA getrennt durch einen Ozean vom Kriegsschauplatz. Ob die USA auch weitreichende Raketen freigeben, scheint so zu sein, ist aber nicht sicher.

Matt Whitaker, US-Botschafter bei der Nato, stellte klar, dass die USA nur überschüssige Waffen verkaufen werden.

Am Sonntag hatte Präsident Wolodymyr Selenskij nach einem Treffen mit dem Oberkommando der Streitkräfte, bei dem es auch um das Vorrücken der russischen Truppen etwa in Richtung Pokrowski ging, angekündigt, Angriffe mit weitreichenden Waffen auf Ziele in Russland an.  Man werde „alles machen, um den Krieg auf russisches Territorium zu verlagern“, und Versuche unterbinden, dass die Russen Offensiven starten. Um welche weitreichenden Waffen es sich handelt, verriet Selenskij nicht.

Es könnte sich um die Waffen handeln, die gemeinsam mit Deutschland entwickelt werden. Bekanntlich will die Bundesregierung die Ukraine bei Angriffen auf Russland unterstützen und hat angekündigt, gemeinsam mit der Ukraine entsprechende Waffen zu produzieren. Beim Besuch von Selenskij in Berlin Ende Mai sagte Bundeskanzler Friedrich Merz: „Wir wollen weitreichende Waffen ermöglichen. Wir wollen auch gemeinsame Produktion ermöglichen. Wir werden vor allem darum bemüht sein, die ukrainische Armee mit allen Möglichkeiten auszustatten, (…) das Land erfolgreich zu verteidigen.“

Das Unterstützungspaket in Höhe von 5 Milliarden soll diese Produktion weitreichender Waffen für die Ukraine fördern. Überdies will die Bundesregierung zwei Patriot-Batterien von den USA kaufen. Obgleich Merz-Regierung verkündet hatte, Entscheidungen über Waffenlieferungen nicht mehr bekanntzugeben, erklärte Verteidigungsminister Pistorius in einem Interview mit der Financial Times, dass weiterhin keine Taurus-Raketen an die Ukraine geliefert wurden. Es ist anzunehmen, dass Taurus-Raketen nicht schnell in großer Zahl produziert werden können und dass die Bundeswehr damit einen Trumpf in der Hand behalten will. Ein Einsatz in der Ukraine würde Details preisgeben. Daher ist anzunehmen, dass Deutschland die Produktion ukrainischer Waffen finanziert.

Das ist auch im Sinn von Selenskij, der die heimische Rüstungsindustrie stärken und gleichzeitig die Abhängigkeit von Waffenlieferungen vermindern will. Er sagte: „Derzeit werden etwa 40 % unserer Waffen für die Verteidigung in der Ukraine hergestellt. Unsere Aufgabe ist es, diesen Wert und damit die Verteidigungsunabhängigkeit unseres Staates deutlich zu steigern.“

Am Freitag hat das ZDF mit dem Leiter des Sonderstabs Ukraine im Bundesverteidigungsministerium, Generalmajor Freuding, gesprochen, der gerade in Kiew war. Er sagte, die Lage sei zwar angespannt, aber die Luftverteidigung sei noch stabil, man sei aber am Überlegen, wie man „neue Luftverteidigungssysteme mittlerer und großer Reichweite“ in die Ukraine kriegen. Man unterstütze die Ukraine „mit der Finanzierung weitreichender Raketen in hoher dreistelliger Stückzahl“. Damit sollen Ziele tief im russischen Raum angegriffen werden. Schon Ende Juli würden die ersten geliefert und dann in der Folge in einer „hohen dreistelligen Stückzahl“ zur Verfügung stehen. Das werde die Ukraine in den nächsten Monaten „massiv verstärken“.

„Wir brauchen Waffensysteme, die weit auch in die Tiefe des russischen Raumes reichen, die Depots, Führungseinrichtungen, Flugplätze und Flugzeuge angreifen können.“ Wenn Freuding hier von einem „Wir“ bei Angriffswaffen spricht, dann wird deutlich, dass die deutsche Führung umschwenkt von einem Verteidigungs- auf einen Angriffskrieg, den die Ukraine stellvertretend führt.

Pistorius betont die Tötungsbereitschaft der Bundeswehr.  Bezeichnend ist, dass er keine Vorsicht walten lässt, wenn es um Russen geht, als ob die Operation Barbarossa, der Angriff auf die Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg als geplanter Vernichtungskrieg mit mehr als 20 Millionen Opfern, keine Bedeutung mehr spielen würde: „Er betonte, dass deutsche Truppen, die jahrelang eine Kultur der militärischen Zurückhaltung als Reaktion auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs pflegten, bereit seien, im Falle eines Angriffs Moskaus auf einen Nato-Mitgliedstaat russische Soldaten zu töten“, schreibt die FT. „‘Wenn die Abschreckung nicht funktioniert und Russland angreift, wird es dann passieren? Ja‘, sagte er. ‚Aber ich würde Ihnen empfehlen, einfach nach Vilnius zu fahren und mit den Vertretern der deutschen Brigade dort zu sprechen. Die wissen genau, was ihre Aufgabe ist.“‘ Russische Soldaten zu töten? Kreml-Sprecher Peskow griff die Formulierung dankbar auf und meint, er könne kaum glauben, dass Pistorius davon spreche, im Krieg russische Soldaten töten zu wollen: „Aber leider stimmt das“, sagte er gegenüber RBC: „Deutschland wird wieder gefährlich.“

Um welche Raketen oder Drohnen es sich handelt, ist nicht bekannt. Nach der Welt könnte es sich um in der Ukraine entwickelte An-196 Lyutyi-Drohnen mit einer Reichweite von 1200 km und einen Sprengsatz von 50-75 kg handeln. Deutschland soll die Produktion von über 500 dieser Drohnen finanzieren, die seit 2023 von der Ukraine eingesetzt werden. Auch über Deep-Strike-Drohnen des  Typs BARS mit einer Reichweite bis zu 700 km waren Finanzierungsverträge geschlossen worden. Selbst wenn sie in der Ukraine gebaut werden, sind es dann auch deutsche Waffen, die ab Ende Juli gegen russische Ziele gerichtet werden sollen.

Update: Pistorius war beim US-Verteidigungsminister Hegseth auch mit dem Wunsch angetreten, das bodengestützte Raketensystem „Typhon“ mit einer Reichweite von 2000 km von den USA zu kaufen. Man will offenbar nicht abhängig davon sein, ob Trump die von Biden zugesagte Stationierung von Mittelstreckenraketen  einhält, um über weitreichende Offensivwaffen zu verfügen. Trotzdem wünscht sich Pistorius die Stationierung weiterhin. Mit der Mid-Range Capability (MRC)-Batterie Typhon können SM-6-Raketen und Tomahawk-Lenkflugkörper für Deep Strike-Angriffe gestartet werden.

Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 15.7. 2025
https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/deutschland-wird-wieder-gefaehrlich/

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Von Anwerbung über Ausbildung bis Ausbeutung

Immer mehr Betriebe suchen Azubis im Ausland – oft mithilfe privater Vermittlungsagenturen. Für die Angeworbenen bedeutet das nicht selten: Schulden, Zwangslagen und drastische Ausbeutung

Von Jan Ole Arps, Paul Dziedzic und Nelli Tügel

Collage: Jochen Gester

»Das Ausbildungssystem in Deutschland ist ein Erfolgsmodell.« So steht es auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums. Und: »Da die deutsche Wirtschaft gut ausgebildete Fachkräfte braucht, sind Karrieren mit beruflicher Ausbildung so aussichtsreich wie nie.«

Anfang Juni 2025 sitzt Thuy Tien Vu (Name geändert) – Brille, graue Steppweste, die Haare zu einem kurzen Zopf gebunden – in einer Beratungsstelle im Osten Berlins. Hier, in der Storkower Straße, unterstützt die Beraterin Thanh Dam Menschen, die Fragen haben zu Beruf und Ausbildung, so wie Vu. Rosige Aussichten haben sich der 35-Jährigen durch den Beginn einer Lehre zur Restaurantfachfrau bisher nicht eröffnet – im Gegenteil: Sie hat in einem Hotel in einer mitteldeutschen Kleinstadt Ausbeutung erfahren. Dabei hat Vu sogar ihre Heimat verlassen und viel Geld bezahlt, um nach Deutschland zu kommen, dessen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einen guten Ruf genießen. Auch für Menschen wie Vu, die bereits einen Studienabschluss in Vietnam gemacht haben.

Die drei Männer verlangen von Vu erst mal Geld.

Vu gehört zu einer größer werdenden Gruppe in Deutschland. Sie ist eine von Zehntausenden (meist) jungen Menschen, die aus einem Drittstaat für die duale betriebliche Ausbildung angeworben wurden – viele von ihnen durch private Vermittlungsagenturen, die weitgehend unreguliert arbeiten und dazu beitragen, dass Fälle wie der von Vu keine seltene Ausnahme sind. Als Drittstaaten werden Länder bezeichnet, die nicht zur EU gehören.

»Wer soll dann morgen hier arbeiten?«

Die Geschichte von Vu in Deutschland beginnt im September 2023. Sie kommt mit dem Flugzeug aus Saigon in Frankfurt am Main an, ist aufgeregt und hoffnungsvoll. Einige Monate vor der Abreise aus Vietnam hat sie einen Ausbildungsvertrag erhalten und erfahren, welchen Beruf sie in Deutschland lernen wird und wo. Am Frankfurter Flughafen wird Vu von drei Männern in Empfang genommen. Sie stellen sich als Mitarbeiter der deutschen Partnerfirma jener Vermittlungsagentur vor, mit deren Hilfe sich Vu um einen Ausbildungsplatz beworben hat – und verlangen erst mal Geld: 2150 Euro, eine Art »Kaution«, wie es heißt. 2500 Euro hatte Vu bereits in Vietnam bezahlt. Dann steigt sie in den Zug und erreicht wenig später das Hotel, in dem sie die nächsten Monate leben und arbeiten wird. Gut 100 Betten, etwa zehn Mitarbeiter*innen und neun Azubis, von denen acht aus asiatischen Ländern angeworben wurden.

In den Monaten, die folgen, wird sich Vus positives Bild von Deutschland gründlich ändern. Mehr Zeit als im Hotelrestaurant verbringt sie mit dem Saubermachen der Zimmer oder bei Hilfsarbeiten in der Küche. Das Hotel hat Vu außerdem einen »Darlehensvertrag« über einen (niedrigen) vierstelligen Betrag unterschreiben lassen, um sich die »Aufwandspauschale für die den Ausbildungsplatz vermittelnde Agentur« und die »Transferkosten« von ihr zurückzahlen zu lassen, wie es in dem Vertrag heißt. Den Betrag plus Zinsen soll Vu in zwölf monatlichen Raten abstottern – aus ihren Entgeltabrechnungen geht hervor, dass ihr diese Raten direkt von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden. Im Darlehensvertrag heißt es zudem, dass der »ganze noch offene Betrag sofort zur Rückzahlung fällig« wird, sollte das Ausbildungsverhältnis »vor vollständiger Tilgung« enden.

Auch der Ton im Hotel ist ruppig. Überlange Arbeitstage und Kündigungsdrohungen sind laut Vu Alltag. Eines Tages muss sie ins Krankenhaus. Ihre Chefin sei dagegen gewesen und habe sie gefragt: »Wer soll dann morgen hier arbeiten?« Nur auf Drängen eines vietnamesischen Mitazubis erhält sie schließlich doch ärztliche Hilfe. Um Stellungnahme zu diesem Vorgang konnte die Chefin nicht gebeten werden, um Vus Anonymität zu schützen.

Das »Full-Service-Paket«

Das Hotel, in dem Vu ihre Ausbildung beginnt, ist nicht das einzige, das im Ausland um Auszubildende wirbt. In den vergangenen Jahren hat sich im Zuge der Fachkräfteanwerbung ein regelrechter Run auf junge Menschen entwickelt, um sie für eine Berufsausbildung in Deutschland zu motivieren. Unternehmen aller Branchen, vor allem aber solcher mit niedrigen Löhnen und harten Arbeitsbedingungen wie das Hotel- und Gastgewerbe, suchen in Vietnam, Marokko, Indien und anderen Ländern nach Azubis. Entsprechend steigt die Zahl derer, die mit einem Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung in Deutschland leben: Das sind jene, die sich aus Ländern außerhalb der Europäischen Union auf eine Ausbildung in Deutschland beworben haben. Etwa 34 000 waren es Ende 2022, Ende März 2025 bereits 55 000.

Um an den begehrten Nachwuchs zu kommen, schließen Bund und Länder zahlreiche Partnerschaften mit Drittstaaten ab. Um den wachsenden Bedarf an Azubis zu decken, reichen die Programme mit Namen wie Apal (Ausbildungspartnerschaften mit Lateinamerika) oder Mazubi (Azubis aus Marokko) allerdings nicht aus. So ist im Windschatten dieser Initiativen ein wachsender Markt privater Vermittlungsagenturen entstanden. Eine Zertifizierungspflicht gibt es für sie in Deutschland nicht, im Grunde kann jeder eine Agentur eröffnen. Das Versprechen: dafür zu sorgen, dass ausbildungswillige Unternehmen und potenzielle Azubis aus dem Ausland zueinander finden, und diese nach Deutschland zu bringen.

Diese Dienste sind nicht kostenlos. Viele Agenturen lassen sich von den Betrieben für ein »Full-Service-Paket« – Kandidat*innensuche, Vermittlung, Sprachkurs, Sprachzertifikat, Visum, Flug – bezahlen. Dabei legen die Vermittler und/oder – wie im Fall von Vu – die Ausbildungsbetriebe häufig Kosten auf die Azubis um.

Für die reine Vermittlung eines Ausbildungsplatzes darf in Deutschland kein Geld von Azubis verlangt werden – in den Heimatländern aber, etwa in Vietnam, bezahlen die Familien der jungen Menschen oft fünfstellige Beträge für eine Lehrstelle in der Bundesrepublik. Hat eine Agentur ihren Sitz dort, ist das nicht illegal. Hinzu kommt, dass auch zusätzlich zum Ausbildungsvertrag geschlossene Verträge – wie der »Darlehensvertrag« von Vu –, in denen nicht explizit Vermittlungsgebühren auf die Azubis abgewälzt werden, sondern »Anwerbekosten«, beispielsweise für Transfer, Sprachkurs und Visumsbeschaffung, legal sind oder sich zumindest in einer gesetzlichen Lücke bewegen. Trotz zahlreicher Versuche war keine Vermittlungsagentur zu einem Gespräch bereit.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sagt auf Anfrage, dass ihm »keine repräsentativen Erkenntnisse über die Tragung der Kosten im Rahmen der Anwerbung von Auszubildenden aus Drittstaaten durch private Arbeitsvermittler« vorlägen. Aus »Presseberichten sowie Gesprächen mit verschiedenen Beteiligten aus dem Bereich der Fachkräftegewinnung« aber seien solche Fälle durchaus bekannt. Dass Gebühren von den Angeworbenen gezahlt werden, zeigt sich auch in Beiträgen in Facebook-Gruppen wie »Deutsches Informationsportal zur Berufsausbildung« mit 40 000 Mitgliedern oder »Studium & Ausbildung in Deutschland« mit mehr als 100 000 Mitgliedern. Nicht selten ist dort zu lesen, wie sich anonyme User, die bereits in Deutschland sind, über Ausbeutung, überlange Arbeitszeiten, Schikanen oder Rassismus beschweren oder aber nach »Verträgen« suchen, das heißt nach Ausbildungsplätzen. Einige Nutzer*innen grenzen dafür die Beträge ein, fragen etwa nach Verträgen für unter 2000 Euro. In einer Studie der FU Berlin aus dem Jahr 2024 heißt es: »In der Regel kostet der Sprach- und Vermittlungsservice für eine*n Auszubildende*n von Vietnam nach Deutschland rund 12 000 Euro.« Eine enorme Summe, denn ein guter Durchschnittsverdienst in Vietnam beträgt 230 Euro pro Monat.

Alleingelassene Berufsschulen

»Damit sie Zugang zum deutschen Fachkräfteprogramm bekommen, müssen sie eine nennenswerte Geldsumme investieren, die sie als Schulden während der Ausbildung abarbeiten sollen. Dadurch besteht erheblicher Druck auf sie.« So steht es auch in der anonymen Auswertung der mehrsprachigen Rechtsberatung, die seit Kurzem am Oberstufenzentrum Brillat-Savarin im Berliner Bezirk Weißensee angeboten wird. Weitere aus den Gesprächen notierte Themen: Sprachschwierigkeiten, teilweise Mobbing und Rassismus im Betrieb, Probleme beim Wechseln des Betriebes, die Wohnsituation: »Die meisten Azubis wohnen in menschenunwürdigen Wohnverhältnissen: Eine Wohnung können sie sich nicht leisten. Sie wohnen (…) mit mehreren Personen in einem engen und nicht gut ausgestatteten Zimmer ohne einen Mietvertrag und mit hoher Miete zusammen«, heißt es in dem Dokument.

Die Berufsschule in Berlin-Weißensee trägt den Namen eines französischen Weichkäses, Brillat-Savarin, der wiederum nach einem Pionier der Gastrosophie benannt ist, also der Erforschung von Ernährung und Esskulturen. Alle, die in Berlin eine duale betriebliche Ausbildung in der Hotellerie und Gastronomie absolvieren, lernen hier. Darunter sind auch 700 in Vietnam angeworbene Azubis und kleinere Gruppen aus Indien und Georgien.

Mitte Mai sitzt der Schulleiter Jürgen Dietrich gemeinsam mit der Lehrerin Ulrike Holaschke im Integrationsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses und erklärt dort vor den Parlamentarier*innen, dass sie an der Schule seit etwa drei Jahren »mit großer Besorgnis beobachten, dass junge Menschen, insbesondere aus Vietnam, durch organisierte Strukturen gezielt nach Deutschland entsendet werden«. Seine Kollegin spricht von »Ausbeutung in den Betrieben, Überstunden, Angst vor den Arbeitgebern, weil natürlich auch oft der Verlust des Arbeitsplatzes daran hängt«. Die Ausbildungsverhältnisse seien, so Dietrich, »zum Teil sehr, sehr dramatisch«. Das Thema war in dem Ausschuss unter anderem aufgekommen, nachdem im Herbst 2024 ein vietnamesischer Auszubildender einen einsamen Protest mit einem selbstgemalten Schild vor dem Restaurant, in dem er oft 66 statt der vereinbarten 40 Stunden pro Woche arbeiten musste, gestartet hatte.

Auch die Vermittlungsagenturen sind mehrfach Thema. Dietrich sagt, seine Schüler*innen stünden »in einem immensen Abhängigkeitsverhältnis zu den Agenturen, sie haben aus diesem Grund auch Angst, sich uns gegenüber zu öffnen«. Holaschke betont, die Lehrkräfte würden an ihre Grenzen geraten. »Wir wünschen uns Unterstützung durch Sie«, sagt sie und öffnet dabei ihre Arme in Richtung der Abgeordneten.

An diesem Tag im Integrationsausschuss wird deutlich: Das System der Anwerbung setzt, so wie es gestaltet ist, Auszubildende aus Drittstaaten auf eine Art unter Druck, die mit der Situation deutscher Azubis nicht vergleichbar ist. In Fällen wie dem des protestierenden Azubis, der 66 Stunden in der Woche arbeiten musste, ist die Rechtslage klar: Die erlaubte Höchstarbeitszeit wurde weit überschritten. Andere Fälle sind dagegen formal rechtens oder juristische Grauzone und müssen erst vor Gericht geklärt werden, da das Phänomen noch recht neu ist.

Ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil hat das Arbeitsgericht Magdeburg im März 2024 gefällt. Eine von einem Hotel angeworbene vietnamesische Auszubildende zur Restaurantfachfrau hatte auf Rückzahlung von 1000 Euro geklagt, die ein großer Branchenverband, der für die Vermittlung verantwortlich war, von ihr einbehalten hatte für den Fall, dass sie die Ausbildung nicht abschließt oder den Betrieb wechselt. Nach einigen Monaten tat die Auszubildende dies tatsächlich. Das Gericht entschied, dass die »Vertragsstrafe« nicht zulässig sei: Diese war zwar in einem Zusatzvertrag vereinbart worden, doch sah das Gericht einen »untrennbaren Zusammenhang« zum Ausbildungsvertrag und wandte daher auf den Zusatzvertrag das Berufsbildungsgesetz an, das derlei Strafen verbietet. Der Branchenverband musste der Auszubildenden das einbehaltene Geld zurückzahlen.

Das ILO-Übereinkommen 181

Dass solche Fragen überhaupt vor Gericht geklärt werden müssen und sich nicht selbstverständlich verbieten, liegt auch daran, dass in Deutschland die private Arbeitsvermittlung wenig reguliert ist. Dabei gäbe es ein Mittel, Standards gesetzlich zu verankern: Das ILO-Übereinkommen 181 aus dem Jahr 1997. Es soll Arbeiter*innen – auch Azubis – vor Missbrauch, Ausbeutung und Diskriminierung schützen, etwa durch Zulassungs- und Registrierungsmechanismen für private Arbeitsvermittlungen. Außerdem sieht es vor, dass anfallende Kosten nie von den vermittelten Beschäftigten selbst, sondern ausschließlich von den suchenden Betrieben getragen werden (»Employer-Pays-Prinzip«), und verbietet Klauseln, die Arbeiter*innen oder eben Azubis unter Androhungen von Geldforderungen an den Betrieb binden. Nur: Die Bundesrepublik hat das Übereinkommen 181 nie ratifiziert.

Und hat es offenbar auch nicht vor. So erklärt das Bundesarbeitsministerium, das Übereinkommen werde nicht ratifiziert, da es eine 2002 erfolgte Deregulierung der Arbeitsvermittlung in Deutschland konterkarieren würde. Zugleich, so sieht es das Ministerium, »stimmen die Bestimmungen des deutschen Rechts in weiten Teilen mit den Zielvorstellungen und Vorschriften des genannten ILO-Übereinkommens überein, ohne dass hierfür eine Ratifizierung erforderlich ist«. Gemeint ist offenbar, dass in Deutschland keine reinen Vermittlungsgebühren genommen werden dürfen. Dass diese in der Praxis oft im Heimatland zu zahlen sind, gibt allerdings auch das Ministerium zu. Überdies legen in Deutschland ansässige Agenturen oder Ausbildungsbetriebe »Anwerbekosten«, die nicht ausdrücklich als »Vermittlungsgebühren« bezeichnet werden, oft auf die Azubis um. Damit kann vom »Employer-Pays-Prinzip« keine Rede sein. Dazu sagt das BMAS nichts.

In Ermangelung entsprechender gesetzlicher Standards empfehlen einige Akteure, die in Deutschland über die Anwerbung von Azubis informieren, freiwillige Maßnahmen. Das Netzwerk »Unternehmen integrieren Flüchtlinge« etwa, in dem mehr als 4000 Betriebe zusammengeschlossen sind und das seit einiger Zeit auch beim Thema Azubianwerbung mitmischt, hat eine Checkliste zur »Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen« entworfen. Es rät darin Unternehmern, bei Privatvermittlern auf Kriterien zu achten, die sich am ILO-Übereinkommen 181 orientieren. Allerdings: Alles ist freiwillig, es sind eben nur Empfehlungen.

An der erwähnten Checkliste hat noch eine weitere Institution mitgearbeitet, auf die viele angeworbene Auszubildende noch im Herkunftsland treffen: das Goethe-Institut. Das deutsche Kulturinstitut ist eine jener Stellen, die Deutsch-Zertifikate nach bestandener Prüfung vergeben dürfen. Diese wiederum sind Voraussetzung für ein Ausbildungsvisum. Dass es in Deutschland verbindliche Standards für Arbeitsvermittler gibt, wäre wünschenswert, sagt Nina Hoferichter, Referentin für Migration und Fachkräfteeinwanderung beim Goethe-Institut. Und sie fragt sich, ob die neue Regierung das Thema aufgreifen wird. Zumindest steht im Koalitionsvertrag dieser Satz: »Wir wollen im Rahmen der Erwerbsmigration Arbeitnehmerrechte schützen sowie Missbrauch konsequent bekämpfen.«

Hoferichter erzählt auch, dass sie und ihre Kolleg*innen das Phänomen der verstärkten Azubianwerbung seit Anfang der 2020er Jahre beobachteten – damals, 2020, trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Seitdem habe es, so Hoferichter, einen »Shift« gegeben – legale Zugänge zum deutschen Arbeitsmarkt würden nun häufiger über Migration in die Ausbildung erschlossen. Die steigenden Zahlen angeworbener Azubis belegen diesen Eindruck. Auch Menschen, die bereits einen qualifizierenden Abschluss im Heimatland erworben haben, nehmen immer öfter den Weg über die Ausbildung.

Selbst machen ist besser

So war es auch bei Omar Brahimi (Nachname geändert), der aus Marokko nach Thüringen kam und mittlerweile in Frankfurt am Main lebt. Der 29-jährige hatte sich 2020 erfolgreich auf ein Programm der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (GIZ) beworben. Eine Ausbildung zum Elektriker hatte er da in Marokko schon abgeschlossen. Nach einer Zusage kam die Covid-Pandemie dazwischen, das Programm wurde auf Eis gelegt. Daraufhin übernahm Brahimi in Eigenregie den weiteren Prozess, besorgte alle Papiere, beendete seinen Sprachkurs und bewarb sich bei einem Elektrotechnikbetrieb in Ostthüringen. An das Leben in dem kleinen Ort musste er sich erst gewöhnen. »Die Leute dort waren nicht sehr warm«, erinnert er sich. Und: Ihm fiel auch auf, dass der Betrieb versuchte, die ausländischen Azubis auszunutzen. Er begann, Anweisungen zu verweigern, wenn sie ihm unrechtmäßig vorkamen, etwa wenn ihn das Unternehmen allein auf eine Baustelle oder auf Montage ins Ausland schickte, ohne dass der weite Anfahrtsweg als Arbeitszeit angerechnet wurde.

In dieser Zeit nahm Brahimi auch Kontakt zum Beratungsprojekt »Faire Integration« in Erfurt auf, einem der wenigen Unterstützungsangebote, die sich an angeworbene Azubis richten. Ein frappierender Unterschied: Wer im Netz nach ausländischen Auszubildenden googelt, stößt auf Vermittlungsagenturen, aber auch etliche Beratungsseiten und Anlaufstellen für Unternehmen: Krankenkassen, Branchenverbände, die Bundesregierung – alle wollen Betrieben bei der Anwerbung helfen. Brauchen indes Azubis, die Tausende Kilometer von zuhause entfernt auf sich allein gestellt sind, Rat und Hilfe, müssen sie lange suchen oder aber bereits wissen, dass es Projekte wie »Faire Integration« und die Beratungsstelle von Thanh Dam in Berlin gibt.

Brahimi bemühte sich jedenfalls, Kenntnisse aus seiner früheren Ausbildung anerkennen zu lassen, und konnte nach zwei Jahren seine Ausbildung beenden. Der Betrieb übernahm ihn nicht, er vermutet, weil er sich nicht alles gefallen ließ. Mittlerweile arbeitet er bei einem großen internationalen Unternehmen in Frankfurt am Main. Ihm kam zugute, dass er viel selbst organisierte und kein Akteur zwischengeschaltet war, der ihn zusätzlich unter Druck setzen konnte: keine Abhängigkeit durch hohe Schulden bei einer Vermittlungsagentur oder Spezialklauseln, die ihn an den Betrieb banden.

Vu hatte bisher weniger Glück. Sie wurde in eine Zweigstelle der Hotelkette in Brandenburg versetzt. Die Situation dort ähnelt der des vorherigen Standortes: knapp zehn Angestellte, sieben Azubis aus dem Ausland. Wieder wohnt sie, wo sie arbeitet, auch im neuen Hotel drohen Vorgesetzte den Azubis, erzählt sie. Die Vermittlungsagentur, der sie viel Geld gegeben hat, ist nach ihrer Ankunft nicht mehr in Erscheinung getreten. Doch mit der Situation abfinden will Vu sich nicht. Mit Thanh Dams Hilfe sucht sie nach einem neuen Ausbildungsplatz. Dass deutsche Behörden in diesem Prozess keine große Hilfe sind, dass sie auf eigene Faust Unterstützung suchen muss – diese Erfahrung teilen Omar Brahimi und Thuy Tien Vu.

Diese Recherche wurde durch ein Stipendium der Otto-Brenner-Stiftung ermöglicht.

Erstveröffentlicht im nd v. 11.7. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192514.exklusiv-ausbeutung-von-azubis-von-anwerbung-ueber-ausbildung-bis-ausbeutung.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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