Auf Kosten anderer

Bild: Inkotha

Aus. Vorbei. Der Kaiser ist nackt. Alle Beteuerungen, Deutschland wolle und werde sich an die Pariser Klimaübereinkunft halten, sind Makulatur. Das wurde der Bundesregierung am Dienstag von dem für sie arbeitenden Sachverständigenrat für Umweltfragen ins Stammbuch geschrieben.

Dieser hatte Deutschlands CO2-Budget berechnet, das heißt die verbleibende Menge Kohlendioxid (CO2), die noch ausgestoßen werden darf, wenn man das Pariser Ziel ernst nimmt, die globale Erwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu beschränken. Immerhin haben diesen Vertrag fast alle Staaten ratifiziert und unterschrieben – auch Deutschland, das sich seit neuestem berufen fühlt, alle möglichen Nicht-NATO-Staaten der Einhaltung einer nicht näher definierten »regelbasierten Ordnung« zu gemahnen. Doch mit den eigenen völkerrechtlich verbindlichen Verpflichtungen wird es offenbar nicht so ernst genommen.

Wolfgang Pomrehn zieht Bilanz in der jW:
https://www.jungewelt.de/artikel/472164.auf-kosten-anderer.html

Das Rentenbetrugspaket II

Das Rentenpaket II bringt nichts bis sehr wenig für die Versicherten. Nichts gegen Altersarmut und nichts für auskömmliche Renten. Es bedient die Interessen der Finanzkonzerne und eröffnet ihnen weitere profitable Perspektiven.

Von Reiner Heyse

Am 6. März haben Finanzminister Lindner und Sozialminister Heil die Katze aus dem Sack gelassen und damit Klarheit geschaffen:

Das Rentenpaket 2 wird in jeder Hinsicht ein Betrugsprojekt. Es besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen. Der Sicherung des Rentenniveaus bis 2039 (48% netto vor Steuern – dazu weiter unten) und der Einführung der Aktienrente, fälschlicherweise als „Generationenkapital“ benannt.

Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich bei der Aktienrente offensichtlich um einen schieren Prospektbetrug (§ 264a StGB Kapitalanlagebetrug – siehe Anmerkung 1).

Mit der Aktienrente, so das (Prospekt-)Versprechen des Koalitionsvertrags aus 2021, werden „wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen“.

Nichts davon wird passieren. Folgendes haben Lindner und Heil verkündet:

Der Staat wird sich Geld leihen, das er einer staatseigenen Stiftung zur Verfügung stellt, die damit an Finanzmärkten spekulieren soll. Der Staat wird sich also als ein Hedgefondsmanager betätigen. Die Erträge des Fonds sollen dann ab 2036 in den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung abgeführt werden.

Das Betrugsprojektes im Detail und mit konkreten Zahlen

Im Jahr 2024 sollen Anleihen von 12 Milliarden Euro aufgenommen werden. Diese Summe wird jedes Jahr um 3 % erhöht, so dass im Jahr 2036 bereits 17 Mrd. € Schulden neu aufgenommen würden.

Lindner und Heil erwarten dann einen Kapitalstock in dem Rentenfonds von 200 Mrd. €, der Erträge von 10 Mrd. € generiert (also eine Verzinsung von 5% erzielt). Die 10 Milliarden würden nach ihrer Darstellung die Rentenversicherung ab „Mitte der 2030er Jahre“ um 0,3 Prozentpunkte entlasten.

Was passiert tatsächlich

Auf die Schulden müssen natürlich Zinsen gezahlt werden. Die betragen gegenwärtig für 10-jährige Staatsanleihen zwischen 2,5 % und 3 %. Bleibt es bei dieser Größenordnung, müssten bis 2036 zwischen 28 und 32 Milliarden Euro Zinsen gezahlt werden.

Unterstellt, dass in den kommenden Jahren die EU-Zielinflationsrate von 2% erreicht würde, wäre die Kaufkraftrelation der 12 Mrd.€ aus 2024 bis 2036 auf etwa 9 Mrd. € geschrumpft.

Zinsen und Geldentwertung machen zusammen also 4,5 % bis 5 % aus. Wenn darüber hinaus noch eine Realverzinsung von 5 % erreicht werden soll, müsste der am Markt erzielte Nominalzins in der Größenordnung von 10% liegen. Das ginge nur mit hochriskanten Anlagestrategien – die Altersversorgung würde dem Casinobetrieb der Finanzmärkte ausgeliefert.

Worin besteht der Betrug genau? Und warum wird er nicht wahrgenommen?

Die Aktienrente leistet die nächsten 12 Jahre keinerlei Beitrag zur „Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz“. Nicht einen Cent. Die danach hochspekulativ errechneten 0,3 Prozentpunkte Beitragsentlastung machen noch nicht einmal 10 % der dann zu erwartenden Mehrkosten für die Altersversorgung aus.

Was würde einem Vermögensmanager, sagen wir der ALLIANZ Global Investors, passieren, wenn er mit einem vergleichbaren Anlageversprechen, Geld an den Finanzmärkten einwürbe und dann offenbaren müsste, dass er die Anleger hinters Licht geführt hätte? Antwort: Er würde auf Schadenersatz verklagt und müsste zusätzlich eine satte Strafgebühr an den Staat abführen.

Beweis: Die beispielhaft genannte ALLIANZ Global Investors verzockte sich in Arkansas/USA mit den Rentenbeiträgen von Teamsters- und Teacher-Gewerkschaften. Die Geschädigten verklagten die Allianz und bekamen Recht. Die ALLIANZ musste 5 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen und bekam zusätzlich eine Strafe von 860 Millionen Dollar aufgebrummt. (Anmerkung 2)

Was passiert bei ähnlich betrügerischem Vorgehen durch staatliche Akteure? Wie man sieht, nichts. Es wird nicht wahrgenommen bzw. verschwiegen.

Das Versagen der vierten Gewalt

Die meinungsführenden Hauptmedien behaupten immer noch, dass die Babyboomer-Jahrgänge eine Kostenexplosion bei der Rentenversicherung auslösen und dass die Jungen durch die egoistischen Alten untragbar belastet würden.

Das ist zwar einerseits eine seit Langem durch die tatsächlichen Entwicklungen widerlegte, völlig übertriebene Panikmache. Andererseits nimmt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner durch die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden 14 bis 15 Jahren zu. Und zwar konkret um etwa 17 % bis 2038 (Anmerkung 3). Danach sinkt die Zahl wieder, so dass in ca. 25 Jahren der Mehraufwand für die Altenversorgung gegenüber heute nur noch 14 % höher liegen würde. Im Durchschnitt der kommenden 15 bis 25 Jahre wären die jährlichen Kostenzuwächse in der Altersversorgung also in der Größenordnung von unter einem Prozent. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt wären das nicht einmal ein Promille. Derartige Mehrbelastungen wären volkswirtschaftlich gesehen leicht zu bewältigen – zumal der Zeithorizont ja auch auf etwa 15 Jahre begrenzt ist.

Das auszurechnen und in der Öffentlichkeit darzustellen, um dann auf Basis von Fakten eine öffentliche Debatte anzustoßen, welche Reformschritte sozialpolitisch notwendig und ökonomisch tragfähig sein könnten, verweigert die vierte Macht im Staat beharrlich.

Die Medien hätten auch die Aufgabe, das Betrügerische an dem Begriff „Generationenkapital“ zu entlarven. Um im Bild zu bleiben: Der Kapitalstock von 200 Milliarden besteht ja zum allergrößten Teil aus Schulden. Und die müssen in jedem Fall zurückgezahlt werden – und dann haben die „Generationen“ nichts mehr in ihrem Fondstopf. Die „Generationen“ müssten sich immer wieder neu verschulden – und wer hat den Nutzen von dieser ständigen Schuldenmacherei? Das wären die erlesenen Banken, die eine Bieterlizenz für Staatsanleihen haben und die Vermögenden, in deren Auftrag diese Banken deren Geld profitabel anlegen.

Einstieg in die „Jahrhundertreform“ – durch Homöopathie? Der Plan hinter dem Plan

Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Christian Dürr, bejubelt die Einführung des „Generationenkapitals“ als eine „Jahrhundertreform für Deutschland“.

Völlig anders sieht es die Vorsitzende der sogenannten Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer. Sie hält die Wirkung der Reform für „homöopathisch“ (bei Maybritt Illner am 14.3.).

Homöopathie bedeutet ja als Therapie minimalste Medikamentendosierung mit einer maximalen Heilungserwartung. Absehbar bezüglich der Aktienrente – und von Schnitzer auch so gemeint – ist Folgendes: Die nicht feststellbare Heilungswirkung wird zu einem radikalen Therapiewandel führen. Nämlich zu einer drastischen Erhöhung der Dosis und zwar mit einer 4-prozentigen Zwangsverbeitragung der Bruttolöhne, die auf die Konten der Finanzkonzerne umgeleitet werden.

Das wird sich als eine Hammerdosis erweisen, die fatale Risiken und Nebenwirkungen hat. Sie entzieht dem Wirtschaftskreislauf 70 bis 80 Mrd. € jährlich Konsumnachfrage. Sie befeuert die Blasenbildung an den Aktienmärkten mit der gleichen Summe, die in gut 10 Jahren bereits 1 Billion Euro ausmachen wird.

Die oben beschriebene Therapie ist die konkrete Empfehlung des Sachverständigenrates für die Bundesregierung vom Juli 2023 (Federführung hatte dabei Martin Werding, der zwei Jahre zuvor das Aktien-Rentenkonzept der FDP geschrieben hatte – Anmerkung 4). Vermutlich hat Lindner genau das gemeint, als er am 6. März ankündigte: „Mit dem Generationenkapital treffen wir eine Zukunftsentscheidung, die weit über das heute geplante Volumen hinausgeht“, und gleich danach ein viel größeres „Generationenkapital 2.0“ versprach.

Dieser Plan wird mit großer Wahrscheinlichkeit umgesetzt, sollte es nach der nächsten Bundestagswahl eine Regierungskoalition der FDP mit der CDU/CSU und dem Black Rock Kanzler Friedrich März kommen.

Und das garantierte Rentenniveau? Es sinkt – das ist gesichert

Hubertus Heil versprach, die Sicherung des Rentenniveaus von 48 % bis zum Jahr 2039. Das klingt gut, verschleiert aber zwei fundamentale Dinge: Das Rentenniveau ist seit 1990 schon um 13% abgestürzt. Im besten Fall würde der Absturz also gebremst. Korrekter ausgedrückt wäre: Die Rentenkürzungen der letzten Jahrzehnte werden zementiert. Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit, denn das gesicherte Rentenniveau von 48% hat den gern verschwiegenen Zusatz „netto vor Steuern“. Der Besteuerungsanteil der Renten steigt aber ständig weiter an. Das bedeutet, dass die netto verfügbare Rente (das tatsächliche Rentenniveau) seit 2005 ständig gesunken ist und bis 2040 weiter sinken wird. In konkreten Zahlen: Das tatsächliche Nettorentenniveau ist von 1990 bis heute um 15% gesunken und wird bei voller Besteuerung der Renten ab 2040 auf etwa 20% absinken.

Das Versprechen „Sicherung des Rentenniveaus von 48 %“ erweist sich als reiner Etikettenschwindel.

Was kostet die angebliche Sicherung des Rentenniveaus und wie wird sie finanziert?

Auch hierzu veröffentlichte das Sozialministerium am 6. März erstmalig Zahlen. Die Haltelinie 48 % netto vor Steuern würde bei der erwarteten Zunahme der Rentnerzahlen bis 2036 über Beitragssteigerungen von 18,6 % auf 22,3 % finanziert. Nach 2036 würde ein, dann stabiler, Beitragssatz von 22,6% erforderlich sein. Und dieser Anstieg von 0,3 % ab 2036 soll durch die „Jahrhundertreform“ Aktienrente verhindert werden. Wer die Pressekonferenz gesehen hat, konnte sehen, Lindner und Heil wurden noch nicht einmal rot bei der Verkündung ihrer großartigen Planung.

Die ehemalige Sozialministerin Nahles hatte 2016 noch die Absicht, die Mehrbelastungen durch die Babyboomer durch einen staatlichen „Demografiezuschuss“ zumindest teilweise zu finanzieren. Die Ampelkoalition betreibt das genaue Gegenteil – sie kürzt den sogenannten Bundeszuschuss schrittweise bis 2027 um 6,8 Mrd. Euro.

Wodurch werden also die Babyboomer-Mehrbelastungen getragen? Antwort: durch Beitragserhöhungen und eine Reduzierung des Staatsanteils – und die Aktienrente? Sie wird, wenn die Spekulanten erfolgreich sein sollten, in weiter Ferne ein paar Krümel beisteuern.

Fazit: Das Rentenpaket II bringt nichts bis sehr wenig für die Versicherten. Nichts gegen Altersarmut und nichts für auskömmliche Renten. Es bedient die Interessen der Finanzkonzerne und eröffnet ihnen weitere profitable Perspektiven. 

Wer nach richtigen Lösungen für die Krise der Altenversorgung in Deutschland sucht, wird sie bei den Ampelparteien nicht finden. Ein Blick nach Österreich ist sehr hilfreich. Sehr viel höhere Renten, Mindestrenten über der Armutsgrenze und eine Versicherung für alle. Das funktioniert da schon lange und kann hier genauso gut funktionieren.

In der Schweiz werden über solche Fragen Volksabstimmungen durchgeführt. Anfang März stimmten bei einer hohen Wahlbeteiligung von 59 % über 58 % für eine 13. Monatsrente und 75 % gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Auch das könnte für die Demokratiedemonstranten in Deutschland vorbildlich sein. Unter dem Motto: Mehr Demokratie wagen!

Anmerkungen:

  • Strafgesetzbuch (StGB) § 264a Kapitalanlagebetrug: „Wer im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren … oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen… in Prospekten oder in Darstellungen … über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
  • „US Gericht bestätigt Vergleich in Allianz-Hedgefonds-Affäre“ (Handelsblatt, 15.07.2023)
  • Die Erzählung von der demografischen Katastrophe wird seit über 30 Jahren aufgebaut. Die verwendeten Prognosen haben sich durchgängig als falsch herausgestellt. Ausgangspunkt war eine PROGNOS-Prognose von 1987, die als Mutter der Demografie-Katastrophen-Behauptungen angesehen werden kann. PROGNOS berechnete daraus einen notwendigen Rentenversicherungs-beitrag von 40% im Jahr 2030 und setzte damit die politischen Entscheidungsträger in Wallung (Rentenzukunft – Babyboomer keine Kostenexplosion).
  • Das am 7. November vorgelegte Jahresgutachten des Sachverständigenrates (1) konzentriert sich auf die Altersversorgung. Die Vorschläge an die Politik sind vielfältig und tiefgreifend. Sie sind samt und sonders nicht neu, sondern bereits durch zahlreiche von den Bundesregierungen eingesetzten Sachverständigenkommissionen und Projektgruppen seit Jahren gefordert. Jede dieser Maßnahmen wäre ein Angriff auf die sozialen Interessen der Jungen und der Alten in diesem Land. Neu ist die Bündelung all dieser Maßnahmen mit der Besonderheit abenteuerlicher bis absurder Versprechungen (Der Sachverständigenrat mit radikalen Plänen gegen Jung und Alt).

Erstveröffentlicht im Overton Magzin
https://overton-magazin.de/top-story/das-rentenbetrugspaket-ii/

Wir danken dem Autor für das Publikationsrecht.

Worüber wir reden, wenn wir über die Qualität der Krankenhausversorgung reden

Interview des Bündnis Klinikrettung mit Dr. med. Bernd Hontschik

Herr Dr. Hontschik, Sie haben mehrere Jahre im Krankenhaus und später ambulant als Chirurg gearbeitet und die schrittweise Kommerzialisierung der medizinischen Versorgung erlebt. Was bedeutet es, wenn in den Krankenhäusern zunehmend wirtschaftliche Erwägungen die Entscheidungen prägen? Wie verändert das den ärztlichen Beruf?

Es sind nicht wirtschaftliche Erwägungen, die Entscheidungen prägen – diese Formulierung verharmlost eigentlich, was hier wirklich passiert ist. Es ist heute eine völlig andere Struktur. Als ich vor über vierzig Jahren begonnen habe, als Assistenzarzt im Krankenhaus zu arbeiten, waren wirtschaftliche Erwägungen auch nicht völlig unbekannt. Der entscheidende Unterschied zur heutigen Situation ist aber, dass die wirtschaftliche Geschäftsführung und der medizinische Betrieb vollkommen voneinander getrennt waren. Natürlich haben wir mitbekommen, dass jedes Jahr aufs Neue jedes Krankenhaus einzeln für sich Verhandlungen mit den Krankenkassen um die Höhe des Tagessatzes führen musste. Natürlich haben wir auch mitbekommen, dass jedes Jahr aufs Neue Zuschüsse in Millionenhöhe seitens des Krankenhausträgers erforderlich waren, um die negative Bilanz auszugleichen. Aber ich kann mich an keine einzige Situation erinnern, wo die Geschäftsführung sich in die medizinischen Entscheidungen eingemischt hätte. Dennoch galt auch damals schon die interne Devise, nicht nur medizinisch zu entscheiden, sondern auch an das „Wohl“ des Krankenhauses zu denken. Wir wurden gehalten, freitags keine Entlassungen vorzunehmen, sondern erst montags, damit übers Wochenende nicht allzu viele Betten leer stünden. Aber eines kann ich sicher sagen: Es hat kein Patient Schaden genommen, wenn er ein oder zwei Tage zu lange im Krankenhaus bleiben musste. Das kann man von den Fallpauschalen nicht behaupten. Tausende haben an dieser Finanzierung massiv und messbar Schaden genommen, denn es wurden Tausende von unnötigen medizinischen Maßnahmen und Abertausende von unnötigen Operationen durchgeführt, einzig und allein des Geldes wegen. Und das verändert den ärztlichen Beruf vom Grundsatz her. Wenn man zu möglichst viel Medizin, möglichst schneller Medizin und möglichst billiger Medizin gezwungen wird, dann hat der Gewinn sich unmerklich zur Schere im Kopf entwickelt und beeinflusst ärztliche und pflegerische Maßnahmen und Konzepte massiv und schon im Ansatz. Oder, um einen der größten Ärzte des zwanzigsten Jahrhunderts zu zitieren: „In dem Augenblick, in dem die Fürsorge dem Profit dient, hat sie die wahre Fürsorge verloren.“

Anfang der 2000er wurde, unter anderem mit dem Argument der Qualitätssteigerung, die DRG-Fallpauschalenfinanzierung eingeführt. Wann stand Ihrer Meinung nach die Qualität der Versorgung mehr im Zentrum der Behandlung: in Zeiten der Selbstkostendeckung oder jetzt, bei der DRG-Fallpauschalenfinanzierung?

Das ist eigentlich eine Suggestivfrage. Natürlich stand die Qualität der Behandlung früher auch im Vordergrund jeder Behandlung. Es ist doch das ureigenste Anliegen, es ist doch das grundlegende und sinnstiftende Ethos der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeit, bestmögliche Qualität für die Erkrankten zu erreichen. Die Selbstkostendeckung ermöglicht die bestmögliche Qualität. Die Fallpauschalen haben aber etwas ganz anderes, nämlich den bestmöglichen Gewinn in die medizinischen Abläufe implementiert. Das ist der fundamentale Unterschied. Fallpauschalen verknüpfen die medizinische Tätigkeit mit der ökonomischen Bilanz – das war das Neue. Daher hat die Einführung der Fallpauschalenfinanzierung auch zu keinerlei Qualitätssteigerung beigetragen, im Gegenteil. Entgegen allen öffentlichen Beteuerungen ging es bei der Einführung der DRGs nie um Qualität, sondern es ging nur und ausschließlich um das Erreichen „schwarzer Zahlen“. Es wird in der gegenwärtigen Diskussion über die Zukunft unserer Krankenhäuser kaum ein Begriff mehr missverstanden und mehr missbraucht als Qualität.

In der Debatte um die anstehende Krankenhausreform wird viel über die Qualität der Versorgung gesprochen. Diese soll gemessen werden, zum Beispiel anhand der Anzahl von Behandlungen, die in einem Krankenhaus innerhalb eines medizinischen Fachgebiets im Jahr vorgenommen werden, oder auch anhand von Komplikationszahlen und Sterblichkeitsstatistiken. Was halten Sie davon?

Diese Frage bringt ein unlösbares Problem auf den Punkt. Was ist denn eine Messung? Was kann man messen? Mengen, Strecken, Gewichte, Zeiträume kann man messen. Messen ist eine Quantifizierung und wird es immer bleiben. Wenn man also Qualität messen will, müsste man eine Quantifizierungsmöglichkeit für Qualität finden – die Quadratur des Kreises. Wie misst man die Qualität einer Mahlzeit oder einer Farbe? Als Arzt behandele ich aber nichts Messbares, ich behandele keine Laborwerte, keine Röntgenbilder, kein Körpergewicht und keine Körpertemperatur. Als Arzt behandele ich Menschen, kranke Menschen. Ein Produkt am Ende einer industriellen Fertigung kann man messen, testen, prüfen. Wäre der Mensch nur eine Maschine, also ein zweigliedriges Ursache-Wirkungs-System, dann ließe sich dieses Konzept auch in der Medizin durchführen. Lebewesen sind aber keine technischen Maschinen. Zwischen Ursache und Wirkung geschieht in einem Lebewesen wie dem Menschen ein höchst individueller Vorgang, den ich die ‚Bedeutungserteilung’ nenne. Die medizinische Behandlung ist keine industrielle Produktion von Waren für welche Gesundheit auch immer, sie wird nicht von Dienstleistern auf einem Gesundheitsmarkt konkurrent angeboten, und eine Gesundheitsindustrie gibt es allenfalls bei der Produktion der für die Medizin notwendigen Waren, nicht aber in der Arzt-Patient-Beziehung. Qualität ist in keinem Fall nicht messbar. Messen kann man allenfalls Surrogatparameter, so zum Beispiel die erwähnten Komplikationszahlen oder Sterblichkeitsziffern. Solche Surrogate können aber vollkommen in die Irre führen. Nur ein Beispiel: Der beste Chirurg wird naturgemäß die schwersten Fälle zugewiesen bekommen. Damit hat er notgedrungen die meisten Komplikationen und die meisten Todesfälle. Statistisch gesehen ist er der Schlechteste im Lande, chirurgisch gesehen ist er der Beste weit und breit. Krankenhaus-Rankings sind einfach nur lächerlich. Das aktuelle Transparenzgesetz kann ich nur als Beleidigung aller medizinisch Tätigen verstehen.

Die BefürworterInnen der Reform – vor allem Gesundheitsökonomen – sagen, dass es die Behandlungsqualität verbessern würde, wenn man die Krankenhäuser zentralisiert. Als Kern des Problems der Krankenhäuser führen sie unter anderem Überversorgung, zu hohe Krankenhauskapazitäten oder eine inadäquate Krankenhausversorgung an. Auf dieser Darstellung basiert die ganze Krankenhausreform. Aber haben die Gesundheitsökonomen das Problem überhaupt richtig erkannt? Was sagen Sie als Arzt mit vielen Jahren Erfahrung im stationären wie im ambulanten Bereich dazu?

Es ist im Zusammenhang mit der Zentralisierung immer von akuten Notfällen, vom Schlaganfall oder vom Herzinfarkt die Rede, oder von schweren chronischen Erkrankungen wie etwa Krebserkrankungen, um kleinere Krankenhäuser zu diffamieren. Es ist eigentlich eine Unverschämtheit gegen über dem medizinischen Personal kleiner Krankenhäuser, diese ständig für unfähig zu erklären. Ärztinnen und Ärzte, Schwestern und Pfleger haben in kleineren Krankenhäusern die gleich hohe Qualifikation, die gleiche jahrelang Ausbildung wie in größeren oder großen Häusern. Meine Antwort ist ganz einfach: Bei den akuten Ereignissen ist die schnellstmögliche Hilfe entscheidend. Zentralisierte Krankenhäuser mit großartigen personellen und technischen Voraussetzungen helfen nicht, wenn der Patient es nicht mehr erreicht. Kleinere Krankenhäuser sind rasch erreichbar und ohne Wenn und Aber in der Lage, die Erstversorgung solcher Patienten zu leisten, um sie dann, je nach Notwendigkeit, in größere Häuser zu verlegen. Und bei den chronischen Erkrankungen kommt es ja überhaupt nicht auf Geschwindigkeit an, sondern auf eine ruhige und qualifizierte Abklärung der Indikation, mit den Erkrankten und mit den Angehörigen. Und nebenbei bemerkt: Es kann die beste Medizin sein, in manchen Fällen nichts zu tun. Weder für die Indikation noch fürs qualifizierte Nichtstun brauche ich ein hochgerüstetes Zentralkrankenhaus – im Gegenteil. Ein intelligentes Abbauen von tatsächlichen Überkapazitäten hat mit Zentralisierung absolut nichts zu tun.

Es gibt Bereiche, die im DRG-System besonders stark unterfinanziert sind, zum Beispiel die Geburtshilfe oder Kindermedizin. Andere Bereiche, wie die Herzchirurgie, werden sehr gut durch die DGR-Fallpauschalen finanziert. Woran liegt das eigentlich?

Das frage ich mich auch schon länger. Was würde denn einer auskömmlichen Finanzierung von Kinderkliniken oder Kreißsälen im Wege stehen, selbst wenn man Anhänger des DRG-Systems ist? Man könnte ja mit einem Federstrich die entsprechenden Pauschalen auf ein auskömmliches Niveau anheben. Auffällig ist doch, dass die gut finanzierten Bereiche wie die operative Orthopädie oder die operative Kardiologie eines sehr hohen medizintechnischen und pharmakologischen Einsatzes bedürfen. Da würde ich mal raten, dass sich im DRG-Vergütungskonzept die große „Lobbykraft“ der Pharmaindustrie und der Geräteindustrie, letztere wird übrigens immer unterschätzt, durchgesetzt hat.

Selbst der Sachverständigenrat gibt zu, dass der Anstieg von Behandlungen in bestimmten Gebieten nicht auf medizinische Notwendigkeit, sondern auf andere Anreize, insbesondere die Vergütung zurückzuführen ist – also die Fallpauschalenfinanzierung, deren vielen Probleme Sie bereits angesprochen haben. Ist dieses Finanzierungssystem überhaupt noch reformierbar?

Das Fallpauschalensystem ist nicht reformierbar. Es ist ein grundsätzlich falscher Ansatz. Fallpauschalen zerstören die Kernanliegen einer guten Medizin und eines solidarischen Gesundheitswesens. Es gibt aus meiner Sicht nur eine Möglichkeit, aus diesem Hamsterrad, aus dieser Sackgasse wieder zum eigentlichen Auftrag zurückzufinden, nämlich mit einem intelligenten Konzept der Selbstkostendeckung. Die großen Worte, die im Zusammenhang mit der „Revolution“ des Krankenhauswesens gefallen sind, haben ja zu nichts weiter als einer halbherzigen Reduzierung der Fallpauschalenfinanzierung geführt. Dadurch wird sich ganz sicher nichts verbessern. Im Gegenteil: Das Standortsterben wird damit weiter angeheizt. Und eines darf man nicht vergessen: Nicht nur die DRGs müssen voll und ganz überwunden werden. Gleichzeitig müssen alle Krankenhäuser als Teil der staatlichen Fürsorgepflicht den privaten Klinikkonzernen wieder weggenommen werden. Die Prinzipien der kapitalistischen Warenproduktion und Profitmaximierung haben in einem Sozialsystem nichts zu suchen. Wie eine solche Rückführung geschehen kann, das ist eine große Aufgabe von Politik. Das wäre dann wirklich eine „Revolution“. Denn die Renditen, die diese börsennotierten Konzerne ausschütten, sind nichts weiter als Diebstahl der Substanz unserer Krankenkassenbeiträge.


Dr. Bernd Hontschik (1952) ist Facharzt für Chirurgie und war bis 2015 in seiner chirurgischer Praxis in der Frankfurter Innenstadt tätig. Er ist Autor einiger politischer Bücher über das Gesundheitswesen, aktuell ist sein Buch „Heile und herrsche“ im Handel. Er ist Herausgeber der Reihe „medizinHuman“ im Suhrkamp Verlag und u.a. Mitglied der Uexküll-Akademie (AIM), der IPPNW, bei medico international und bei mezis. Er schreibt seit Jahren regelmäßige Kolumnen in der Frankfurter Rundschau und in der Ärztezeitung.

Der Beitrag von GIB ist am 20.3.2024 auf unserer Partnerseite Pressenza erschienen, wir danken für die Publiktionsrechte

der Originaltext ist bei GIB erschienen

Titelfoto : Dr. med. Bernd Hontschik (Bild von Barbara Klemm, www.gemeingut.org)

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