Stauffenberg: Er wollte der Retter sein

20.-Juli-Widerstand

80 Jahre Hitler-Attentat: Warum wird Claus Schenk Graf von Stauffenberg so verehrt?

Von David Rojas Kienzle

Es ist ein rundes Jubiläum, das morgen stattfindet. Der 20. Juli 1944, Tag des wohl bekanntesten Attentats auf Hitler, jährt sich zum 80. Mal. Und das Jubiläum wird standesgemäß begangen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD) werden bei der Gedenkveranstaltung im Berliner Bendlerblock anwesend sein. Und am Nachmittag gibt es ein »feierliches Gelöbnis von Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr im Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft«. Der Oberst der Wehrmacht, Claus Schenk Graf von Stauffenberg hatte am 20. Juli 1944, knapp ein Jahr vor der Niederlage der Deutschen im Zweiten Weltkrieg, versucht, Hitler zu töten. Eine von ihm platzierte, in einem Aktenkoffer versteckte Bombe ging bei einer Besprechung im Führerhauptquartier Wolfsschanze in die Luft und tötete vier Personen. Hitler überlebte leider, wenn auch leicht verletzt. Der angestrebte Staatsstreich gegen ihn scheiterte und die Verschwörer vom 20. Juli wurden hingerichtet.

Stauffenberg, fotogener Adliger, ist zu dem Symbol des Deutschen Widerstands gegen Hitler geworden. Je genauer man auf den Helden Stauffenberg blickt, desto mehr verwundert allerdings die grenzenlose Ehrerbietung, die ihm entgegengebracht wird. Selbst wohlwollende Biografen wie Harald Steffahn bescheinigen ihm eine »großdeutsche, reichsbezogene, völkische Denkweise, die revisionistische Tendenz und schließlich die Faszination durch alles, was aussah nach Tat, nach Ruhm, nach Größe«. Stauffenberg hatte die antisemitische und rassistische Denkweise des Nationalsozialismus verinnerlicht. Nach dem Überfall auf Polen, den er zuvor noch als »Erlösung« bezeichnet hatte, schilderte er in einem Brief an seine Frau die Situation in den eroberten Gebieten: »Die Bevölkerung ist ein unglaublicher Pöbel, sehr viele Juden und sehr viel Mischvolk. Ein Volk welches sich nur unter der Knute wohlfühlt. Die tausenden von Gefangenen werden unserer Landwirtschaft recht gut tun. In Deutschland sind sie sicher gut zu brauchen, arbeitsam, willig und genügsam.«

Die Gräueltaten, die SS und Wehrmacht begangen haben, dürften ihm, der an der Ostfront gedient hat, nicht entgangen sein. Ob das der Grund für seine Entscheidung war, sich dem Widerstand anzuschließen, ist nicht klar. Sicher ist, dass er Sorge um die drohende militärische Niederlage und die erwarteten Bedingungen, die die Alliierten dem Deutschen Reich stellen würden, hatte. Nachdem er in Tunesien verwundet wurde, soll Stauffenberg im Lazarett gesagt haben: »Es wird Zeit, dass ich das Deutsche Reich rette.«

Stauffenberg war eine widersprüchliche Figur. Denn trotz allem haben er und seine Mitverschwörer sich, wenn auch spät, dafür entschieden, Widerstand zu leisten – anders als die große Mehrheit der Deutschen. Allein das verdient Respekt. »Wenn sie den Krieg beendet hätten, hätte das Millionen Menschen das Leben gerettet«, sagt Ruth Hoffmann, Autorin des jüngst erschienenen Buches »Das deutsche Alibi«.

Warum aber ist Stauffenberg zu dem Symbol für den Widerstand gegen den deutschen Faschismus geworden? Warum nicht all die Sozialdemokrat*innen, Sozialist*innen und Kommunist*innen, die schon lange vor der drohenden deutschen Niederlage Widerstand gegen den Faschismus geleistet hatten und deswegen unter seinen ersten Opfern waren? Bevor Stauffenberg zum Symbol wurde, galten er und seine Mitverschwörer in der BRD vor allem als eines, als »Verräter«, arbeitet Hoffmann in ihrem Buch heraus. Die Schutzbehauptung, die Deutschen seien von einer bösen Clique an Faschisten verführt worden, war weitverbreitet. Der Gedanke, dass man sich gegen das, was zwischen 1933 und 1945 passiert war, hätte wehren können, hätte diesem einfachen Selbstbild widersprochen.

Befördert wurde diese Deutung nicht zuletzt dadurch, dass der gesamte Verwaltungsapparat der BRD und nicht zuletzt die CDU und die FDP durchsetzt war mit ehemaligen NSDAP-Mitgliedern. Hans Globke etwa, der an den Nürnberger Rassegesetzen mitgeschrieben hatte, war einer der engsten Vertrauten des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU). Wer im Widerstand war, hatte es schwer. Anders als die wenigen überzeugten Nationalsozialisten, die der halbgaren Entnazifizierung wegen ihre Berufe nicht mehr ausüben konnten, erhielten zahlreiche Hinterbliebene von Widerstandskämpfern keine Rente, beschreibt Hoffmann. Die NS-Urteile wegen Hochverrats galten noch immer und wurden von der Justiz als Begründung herangezogen.

Mit der Entwicklung des Kalten Krieges jedoch setzte Stück für Stück ein Wandel ein. Zum einen galt es, die junge Bundesrepublik wiederzubewaffnen. Da bot sich eine Fokussierung auf die Militärangehörigen unter den Beteiligten am Attentat vom 20. Juli an. Diese konnte man als das »andere Deutschland« präsentieren und vor allem gegenüber dem Ausland eine neue militärische Tradition begründen. Mit dem fortbestehenden Antikommunismus – neben Antisemitismus einem der zentralen Elemente der NS-Ideologie – verbunden, ließen sich in der Frontstellung zu DDR und Sowjetunion auch die vielen kommunistischen Widerstandskämpfer*innen vergessen machen. Hoffman zitierte eine von ihnen, Greta Kuckhoff, die an der »Roten Kapelle« beteiligt gewesen war. Sie warnte schon 1947, dass vor lauter Fokussierung auf den 20. Juli all diejenigen in Vergessenheit gerieten, »die sich nicht erst dann für den Widerstand entschieden, nachdem Hitlers Pläne in einen erfolglosen Krieg geführt hatten«.

Das aktive Vergessen macht aber selbst vor Beteiligten der Verschwörung vom 20. Juli nicht halt. Schließlich waren nicht nur reaktionäre Militärs, konservative Beamte und Politiker an den Umsturzplänen beteiligt. Julius Leber etwa, SPD-Politiker, oder Anton Saefkow, Mitglied der KPD. Dass man sich heute kaum noch an sie und andere erinnere, sei Ergebnis zahlloser Vereinnahmungsversuche vonseiten der Konservativen, schreibt Hoffmann in ihrem Buch. Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl etwa behauptete 1979, es seien die Christdemokrat*innen gewesen, die das »moralische und politische Vermächtnis des Widerstandes in die Politik der zweiten deutschen Republik eingebracht hätten.« Stauffenberg, der konservative Adlige, überstrahlt alle anderen Widerstandskämpfer*innen.

Und heute? Geschichte wird gemacht und baut auf vergangenen Diskussionen auf. Kasernen, Straßen und Plätze sind nach Stauffenberg benannt. Nicht nur wird der Widerstand vom 20. Juli auf Stauffenberg verengt. Er wird auch allseits instrumentalisiert – selbst die AfD beruft sich auf Stauffenberg. Die Rolle die ihm dabei in der geschichtlichen Nachbetrachtung zukommt, ist relativ klar: Das Bürgertum und den Adel als Totengräber der Weimarer Republik und Steigbügelhalter des Faschismus vergessen machen. Er ist die Versicherung, dass man gegen Nazis sein kann, ohne die gesellschaftlichen Verhältnisse, die den Faschismus hervorbringen, infrage zu stellen. Für diese Selbstvergewisserung ist man allzu schnell bereit, bei der Betrachtung seines Wirkens und Denkens viel zu übersehen und gleichzeitig andere Widerstandskämpfer*innen, die sich nicht so einfach in eine bürgerliche Tradition stellen lassen, zu ignorieren.

Erstveröffentlicht im nd v. 19.7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183841.juli-widerstand-stauffenberg-er-wollte-der-retter-sein.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Eine Frage transnationaler Kämpfe

Rede der ECCHR-Mitarbeiterin Annabell Brüggemann zur Bedeutung des Lieferkettengesetzes

Bild: SRF (Screenshot)

2012 starben beim Brand in einer pakistanischen Textilfabrik 258 Arbeiter*innen. Der Fall führte zu einer Klage gegen den deutschen Discounter KiK und war Auslöser der Debatten um das deutsche Lieferkettengesetz. Auf einer Konferenz im Juni 2024 in Karatschi / Pakistan diskutierte Annabell Brüggemann von der Menschenrechtsorganisation ECCHR mit pakistanischen Gewerkschafter*innen über den transnationalen Kampf für Arbeitsrechte. Wir dokumentieren Auszüge ihrer Rede.

Als juristische Menschenrechtsorganisation ECCHR versuchen wir Gesetzen für die effektive Umsetzung und Achtung der Menschenrechte weltweit auf die Sprünge zu helfen. Einer unserer wichtigsten Arbeitsbereiche ist (…) der Kampf für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen. In unserer globalisierten Wirtschaft arbeiten transnationale Unternehmen und Regierungen daran, Handelsschranken abzubauen, damit Waren, Daten und Geld mehr oder weniger ungehindert um die Welt fließen können.

Dieses System spuckt enorme Gewinne aus und liegt im Interesse von Unternehmen im Globalen Norden, wie etwa internationalen Markenproduzenten in Deutschland oder Europa, aber auch im Interesse von Eliten im Globalen Süden, wie den regionalen und lokalen Arbeitgebern in Textilproduktionsländern wie Pakistan.

Am unteren Ende der Lieferkette hingegen arbeiten Millionen von Arbeiter*innen, wie hier in Pakistan, noch immer unter unmenschlichen Bedingungen und ohne einen existenzsichernden Lohn. Und als wenn das noch nicht reichen würde, verschärfen die internationalen Marken durch ihre Preis- und Terminvorgaben zusätzlich die Arbeitsbedingungen. Als ECCHR versuchen wir daher, mit rechtlichen Mitteln dafür zu sorgen, dass transnationale Auftragnehmer, Einkäufer und Einzelhändler für die Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen zur Verantwortung gezogen werden. Dafür klagen wir nicht nur, sondern wir arbeiten mit lokalen Partnern, wie hier in Pakistan, eng und solidarisch zusammen.

Einer unserer wichtigsten Fälle war die Klage gegen die deutsche Marke KiK, die wir in Deutschland gemeinsam mit der pakistanischen National Trade Union Federation (NTUF) und der Home-Based Women Workers‘ Federation (HBWWF) und anderen im Namen der Überlebenden des verheerenden Fabrikbrandes bei Ali Enterprise vom 11. September 2012 eingereicht haben, um eine Entschädigung zu fordern.

Der Brand von Ali Enterprise war nicht nur ausschlaggebend für die (…) Entschädigung der Überlebenden durch KiK, sondern die Katastrophe trug auch ganz wesentlich zu einer öffentlichen Debatte in Europa über die Verantwortung transnationaler Textilmarken für die Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten im Ausland bei. Und dieses öffentliche Bewusstsein und die damit einhergehenden Proteste (…sorgten maßgeblich dafür), dass es seit Anfang 2023 ein deutsches Lieferkettengesetz gibt.

Auch wenn dieses Lieferkettengesetz bei weitem nicht so ausgestaltet ist, wie wir uns das erhofft haben (…), so ist es doch ein großer Schritt nach vorn hinsichtlich der Rechenschaftspflicht von Unternehmen und für den Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte – auch und besonders in der Bekleidungs- und Textilindustrie in Pakistan. Und jetzt gibt es zusätzlich auch eine europäische Sorgfaltspflicht-Richtlinie, womit wir noch einen Schritt weiter sind.

Beides, das Lieferkettengesetz in Deutschland wie die europäische Richtlinie, sind zweifellos vor allem ein bedeutender Erfolg unserer gewerkschaftlichen Partner*innen von NTUF und HBWWF hier in Pakistan und sie sind ein sehr gutes Beispiel dafür, was gemeinsame transnationale Kämpfe aus Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innen und Zivilgesellschaft erreichen können.

»Der Brand bei Ali Enterprise war Ausgangspunkt der Debatte um das Lieferkettengesetz.“

Das deutsche Lieferkettengesetz (…) und die europäische Sorgfaltspflichtrichtlinie verpflichten große Unternehmen mit Hauptsitz oder inländischer Niederlassung in Deutschland zu einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung in ihren Lieferketten. Das Ziel ist, die Risiken für die Menschenrechte oder die Umwelt zu mindern und bereits eingetretene Verstöße zu beenden.

Was bedeutet das nun für die Zahlung eines existenzsichernden Lohns und die Achtung der Arbeitsrechte?

Kaufende Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, müssen regelmäßig die Risiken der Nichtzahlung angemessener Löhne und anderer Arbeitsrechtsverletzungen sowie der Verletzung von Gewerkschaftsrechten in ihren Lieferketten analysieren. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren mit schriftlicher Verfahrensordnung einrichten, das auch bei allen ihren indirekten Zulieferern, also allen ihren lokalen Zulieferern hier in Pakistan, für die Arbeiter*innen zugänglich ist, damit sie im Falle einer vermuteten Rechtsverletzung die Möglichkeit einer Meldung haben.

Unternehmen müssen ihrerseits Präventionsmaßnahmen ergreifen, wenn es Anzeichen auf Rechtsverletzungen gibt (…)  Eine der wichtigsten Präventivmaßnahmen, die das Gesetz vorsieht, ist die Umsetzung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken (…) , etwa die Einhaltung eines angemessenen existenzsichernden Lohns – was nach deutschem Recht der gesetzlich festgelegte Mindestlohn wäre.

Bei Verstößen oder drohenden Verstößen müssen Marken gemeinsam mit ihren Lieferanten konkrete Abhilfe schaffen, um den Rechtsverstoß zu beenden (…) Und, was wirklich wichtig ist: Unternehmen müssen (…) die Interessen der Arbeitnehmer*innen in ihren Lieferketten und anderer relevanter Interessengruppen, wie etwa Gewerkschaften, angemessen berücksichtigen!

Hinzukommt ein echter Clou des deutschen Gesetzes, denn wenn es zu Rechtsverletzungen kommt, können sich jetzt betroffene Arbeitnehmer*innen nicht nur bei den internationalen Marken selbst beschweren, sondern auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einer deutschen Behörde, die für die Durchsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zuständig ist. Das Gesetz verpflichtet diese Behörde einzuschreiten, wenn es einen erwiesenen Antrag auf Verletzung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten gibt. Die BAFA hat dabei recht weitreichende Ermittlungsbefugnisse: Sie kann dem betroffenen internationalen Unternehmen konkrete Maßnahmen auferlegen und diese gegebenenfalls durch Zwangsgelder durchsetzen.

Zusammenfassend können wir sagen: Das Engagement internationaler Markenhersteller für die Rechte ihrer Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften in ihren Lieferketten ist jetzt verpflichtend und nicht mehr freiwillig – und das ist gut so! Denn es bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen wie Gewerkschaften diese Gesetze nutzen können, um internationale Markenhersteller dazu zu bringen, dass diese (…) die eklatanten Verletzungen von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten in den pakistanischen Schwitzbuden der Textilproduktion beenden.

Natürlich, (…) es gibt keinen Automatismus, dass diese neuen Gesetze in einer Weise umgesetzt werden, die den Bedürfnissen und Perspektiven der Arbeiter*innen gerecht wird. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass die Arbeiter*innen ihre Rechte kennen. Nur so kann man sie nutzen und sich in  (…) den Konzernzentralen der internationalen Marken (..) Gehör verschaffen. Ich möchte das an einem Beispiel konkretisieren. Letztes Jahr haben unsere Partner von NTUF und HBWWF eine Umfrage unter Arbeiter*innen durchgeführt, in der sie über 350 Arbeiter*innen in mehr als 20 Textilfabriken in Karatschi befragten, die Unternehmen beliefern, die unter das deutsche Lieferkettengesetz fallen.

Die erschütternden Ergebnisse bestätigten, was wir schon seit Jahren über die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen in pakistanischen Textilfabriken wussten:

  • 97 Prozent der befragten Arbeiter*innen hatten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
  • Viele Arbeiter*innen waren über Dritte angestellt und mussten Akkordarbeit leisten.
  • Die große Mehrheit war weder sozial- noch rentenversichert bzw. wusste nicht, ob sie es waren.
  • Ein Drittel erhielt nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn für ungelernte Arbeiter*innen.
  • Viele der Befragten gaben an, den Mindestlohn nur nominell durch exzessive Überstunden zu erreichen.
  • Viele erhielten keinen bezahlten Urlaub, auch wenn es sich um Facharbeiter*innen handelte, die Anspruch auf eine höhere Bezahlung hatten.

Wir informierten die betroffenen europäischen Markenhersteller über die katastrophalen  Produktionsbedingungen (…) Alle kontaktierten Unternehmen reagierten und einige waren tatsächlich zum ersten Mal bereit, sich mit unseren gewerkschaftlichen Partnern der NTUF an einen Tisch zu setzen, um sich ein realistisches Bild von den Arbeitsbedingungen vor Ort zu machen, über mögliche Lösungen zu verhandeln oder ihre Lieferanten zu bitten, dass diese ihrerseits mit NTUF verhandeln. Dass dies überhaupt möglich war, ist dem deutschen Lieferkettengesetz beziehungsweise den Kämpfen darum geschuldet, die vor allem in Pakistan, aber eben auch in Deutschland, gemeinsam geführt wurden. Denn in den Gesprächen mit den Unternehmern zeigte sich, dass das Lieferkettengesetz bereits ein Instrument ist, weil die Textilmultis den Arbeiter*innen und Gewerkschaften zumindest erstmal zuhören mussten und auch gesetzlich verpflichtet sind zu handeln.

Natürlich sehen wir auch, dass Markenhersteller oft noch nicht bereit sind, Missstände zu beheben, weil schlechte Arbeitsbedingungen zu verbessern, bekanntlich meistens Geld kostet. In solchen Fällen empfehlen wir als nächsten Schritt, sich vor der BAFA in Deutschland formell zu beschweren.

Fassen wir es zusammen: Die neuen Gesetze zur Sorgfaltspflicht haben mehr als eine Lücke, aber sie sind dennoch ein wichtiger Baustein, um der globalen Gier der Textilmultis entgegenzuwirken. Denn die internationalen Marken steigern ihre Gewinne bewusst dadurch, dass sie (…) ihre Produktion in Länder wie Pakistan auslagern, die wiederum, um die Aufträge der Textilmultis nicht zu verlieren, ihre eigenen Arbeitsgesetze nicht durchsetzen und Arbeitskosten bewusst niedrig halten. Um diesen Trend zu immer mehr Ausbeutung zu durchbrechen, müssen wir das Lieferkettengesetz so nutzen, dass die Position der Gewerkschaften gestärkt wird. Ein starkes Lieferkettengesetz ist gut und hilfreich, aber ohne starke und unabhängige Gewerkschaften ist eine nachhaltige Verbesserung der Löhne und der Arbeitsbedingungen kaum vorstellbar.

Annabell Brüggemann ist Legal Advisor im European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin und begleitet als Rechtsanwältin die Verhandlungen des deutschen Textildiscounters KiK mit dem pakistanischen Gewerkschaftsverband NTUF.

Erstveröffentlicht im nd v. 19.7. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2024-07-19/articles/13782177 (Abo)

Wir danken für das Publikationsrecht.

Nachrüstung 2.0 im Handstreich – oder: Eine neue Friedensbewegung, jetzt oder nie!

14. Juli 2024 Von: Leo Ensel

Die von Kanzler Scholz auf dem NATO-Jubiläumsgipfel in Washington völlig überraschend angekündigte Stationierung von Marschflugkörpern und Hyperschallraketen mittlerer Reichweite in Deutschland ist nichts anderes als eine „Nachrüstung 2.0“ im Handstreichverfahren. Wenn jetzt keine kraftvolle neue Friedensbewegung Sand ins Getriebe streut, wächst die Gefahr russischer Präventivschläge ins Unermessliche.

Man halte für einen Moment den Atem an, setze sich für drei, vier Minuten hin und mache sich klar, was letzte Woche eigentlich genau passiert ist. Denn es ist so ungeheuerlich, dass es einem die Sprache verschlägt:

Unser Bundeskanzler, der einen Eid abgelegt hat, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, verkündete vergangenen Mittwoch im Handstreich von der Hauptstadt des Großen Bruders aus, man habe beschlossen, unser Land und dessen gesamte Bevölkerung – mehr als 84 Millionen Menschen – in Geiselhaft zu nehmen, sprich: sie im Krisen- und erst recht im Kriegsfalle zur Zielscheibe gegnerischer Präventiv- oder Vergeltungsschläge zu verwandeln! (Und dies verkaufte er uns auch noch fröhlich als „Erhöhung der Sicherheit im besten Sinne“.)

Nachrüstung 2.0

Nichts Anderes bedeutet die völlig überraschende Ankündigung, die USA würden ab 2026 – selbstverständlich nur zur Abschreckung und um eine durch Russland verursachte „Sicherheitslücke“ zu schließen – wieder, wie weiland im Herbst 1983, Tomahawk-Cruise-Missiles einer Reichweite bis zu 2.500 Kilometern, Flugabwehrraketen vom Typ SM-6 und noch in der Entwicklung begriffene, von gegnerischen Abwehrsystemen praktisch nicht mehr zu eliminierende Dark-Eagle-Hyperschallraketen einer Reichweite von etwa 2.750 Kilometern in Deutschland (vermutlich in Wiesbaden) stationieren. Waffensysteme, mit denen von deutschem Boden aus Moskau, St. Petersburg und andere Städte im Westen Russlands attackiert sowie gegnerische Kommandostellen, Bunker und Radaranlagen pulverisiert werden können. Außerdem würden ab jetzt Deutschland, Frankreich, Italien und Polen gemeinsam eigene bodengestützte Marschflugkörper oder auch eine ballistische Rakete entwickeln, die bei einer Reichweite von circa 2.000 Kilometern Ziele in Russland erreichen können. Damit wird Deutschland selbst zur Zielscheibe, denn nach wie vor gilt der brandgefährliche Selbstzündungsmechanismus: „Rampen für Raketen sind Untergangsmagneten!“

Noch vor weniger als fünf Jahren, wären diese Maßnahmen laut dem 1987 von Michail Gorbatschow und Ronald Reagan unterzeichneten (und im Februar 2019 von Donald Trump gekündigten) INF-Vertrag, der uns über 30 Jahre lang vor einem Atomkrieg in Europa bewahrt hatte, verboten gewesen. Die Antwort aus Moskau ließ nicht lange auf sich warten. Drei Tage später kündigte Kremlsprecher Dmitrij Peskow entsprechende Gegenmaßnahmen an und sagte wörtlich: „Wir haben die Kapazitäten, diese Raketen in Schach zu halten, aber die potenziellen Opfer sind die Hauptstädte dieser europäischen Länder.“ – Man sollte diese Äußerung bitterernst nehmen!

Die Überrumpelung eines ganzen Landes durch dessen gewählten Regierungschef plus Kriegstüchtigkeitsminister ist atemberaubend und präzedenzlos. Entscheidungen solcher Größenordnung können unmöglich mal schnell während eines Jubiläumsgipfels im Hinterzimmer getroffen worden sein. Sie wurden offenbar, wie der Kanzler denn auch einräumte, in aller Stille langfristig vorbereitet. Und in der Tat: Der Investigativjournalist Dirk Pohlmann hatte noch eine Woche vor dem russischen Überfall auf die Ukraine, am 15. Februar 2022, schon entsprechende US-Pläne veröffentlicht!

Wer zur „Generation 60 plus“ gehört und die Achtziger Jahre einigermaßen bewusst erlebt hat, der fühlt sich fast zu Tode erschreckt an die Nachrüstungsdebatte im Vorfeld der Stationierung der atomar bestückten US-Mittelstreckenraketen Pershing II und (wie heute) Cruise Missiles im Herbst 1983 erinnert. Mit dem kleinen Unterschied, dass es sich damals (1) noch um einen Doppelbeschluss gehandelt, USA und Sowjetunion also vor der Stationierung zwei Jahre lang in Genf (im Endeffekt ergebnislos) verhandelt hatten, die Maßnahme (2) immerhin – damals gegen erbitterten Widerstand der GRÜNEN und von Teilen der SPD – im Bundestag beschlossen wurde und ihr (3) eine massive Aufrüstung der Sowjetunion, Stichwort „SS 20“, im Mittelstreckenbereich vorausgegangen war!

Dieses Mal glaubt man, auf all das verzichten zu können. Es wurde lediglich nebulös auf eine schon lange existierende russische Bedrohung und eine von Moskau verursachte „Sicherheitslücke“ verwiesen.

Sollte damit die Stationierung von Iskanderraketen im Kaliningrader Oblast gemeint sein, so wäre dazu folgendes anzumerken: Diese Stationierung war die Reaktion Russlands auf die Installierung eines Moduls des globalen US-Raketen„abwehr“systems AEGIS vor der russischen Haustür in Polen, das – man nennt dies „offene Architektur“ – mit einer einfachen Veränderung der Software in ein Angriffssystem verwandelt werden kann. Die jetzige aus Washington angekündigte Maßnahme ist demnach eine Gegenreaktion der NATO auf eine Reaktion Russlands. Der ihrerseits natürlich eine russische Gegen-Gegenreaktion folgen wird …

Dringliche Fragen

Der Handstreich von Washington wirft einige höchst dringliche Fragen auf:

  • Wie mag es um die Souveränität eines Landes bestellt sein, wenn man es als „Großer Bruder“ so mir nichts dir nichts zur Zielscheibe im Krisenfalle verwandeln und damit ein ganzes Volk in Geiselhaft nehmen kann? (Was übrigens allein durch die Lagerung von – für die ‚nukleare Teilhabe‘, sprich: den völkerrechtswidrigen Einsatz durch Bundeswehrsoldaten vorgesehenen – Atomsprengköpfen im rheinland-pfälzischen Büchel schon längst der Fall ist.)
  • Wie mag es um eine Demokratie bestellt sein, in der ein Bundeskanzler solch hasardeurhafte Verschlechterungen der gesamten Sicherheitslage ohne öffentliche Diskussion und ohne Abstimmung im Parlament, sprich: über uns alle hinweg, einfach mal locker vom Ausland aus dekretieren kann? 
  • Wie mag es um eine Regierung – insbesondere um den Bundeskanzler, die Außenministerin und den Minister für Kriegstüchtigkeit – bestellt sein, deren Mitglieder allesamt einen Amtseid (Grundgesetz, Artikel 56 und 64) abgelegt haben, „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“? (Und nicht etwa mit der Ukraine ‚as long as it takes‘ durch dick und dünn zu gehen.) – Vielleicht sollten kluge – und mutige – Juristen mal den Artikel 26 des Grundgesetzes (Verbot eines Angriffskrieges) und den Paragraph 13 des Völkerstrafgesetzbuches (Friedensverrat) genauer unter die Lupe nehmen …
  • Wie mag es um eine Medienlandschaft bestellt sein, die in ihrer überwältigenden Mehrheit diese Maßnahmen nicht etwa kritisch hinterfragt, sondern auch noch beklatscht? – Und schließlich:
  • Wie mag es um eine Bevölkerung bestellt sein, die das alles – möglicherweise ja tief beunruhigt, aber auf der Handlungsebene – einfach schicksalsergeben hinnimmt?

Der „Kollateralnutzen“ oder: Eine neue Friedensbewegung

Aber vielleicht hat der schockierende Handstreich von Washington ja doch zumindest einen „Kollateralnutzen“ zur Folge. Im ‚optimalen‘ Falle könnte er nämlich der berühmte Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt! 

  • Stellen wir uns einen kurzen Moment vor, die „Generation 60 plus“, die die leidenschaftlichen Debatten um die, so muss man sie jetzt nennen, „Nachrüstung 1.0“ in den Achtziger Jahren und die damals virulenten Kriegsängste noch deutlich in Erinnerung hat, würde sich einen Ruck geben. Alle, die damals auf die Straßen gingen und in Friedensgruppen aktiv waren, würden – sofern sie noch nicht tot oder pflegebedürftig sind – erkennen, dass sie (nicht irgendwann, sondern) jetzt wieder handeln müssen;
  • und sie würden einen sachlichen Dialog auf Augenhöhe mit den Jüngeren suchen; 
  • und es würde ihnen gelingen, mit guten Argumenten (die es ja gibt) die jungen Klimaschützer – nein: nicht zu überreden, sondern – zu überzeugen, dass Rüstung schon ohne Krieg, erst recht aber ein manifester Krieg, Ressourcenvergeudungen ohne Ende und Klimakiller größten Ausmaßes sind; ja, dass man das globale Klima bereits durch einen begrenzten „nuklearen Schlagabtausch“, erst recht aber durch einen mit thermonuklearen Massenvernichtungsmitteln geführten Dritten Weltkrieg am Schnellsten und „Nachhaltigsten“ zerstören könne;
  • und alle würden sich – ungeachtet aller sonstigen Differenzen – zu einer großen und kraftvollen neuen Friedensbewegung zusammenschließen;
  • und die friedensbewegten Menschen würden unseren Regierenden unmissverständlich klarmachen, dass sie deren – im Worst Case (selbst)mörderische – Maßnahmen nicht nur nicht hinzunehmen gewillt sind, sondern dagegen auch zivilen Widerstand organisieren und dafür, wenn es sein muss, persönliche Nachteile inkaufnehmen werden;
  • und diese neue Friedensbewegung würde die Bevölkerung in den anderen westlichen Staaten auffordern, es ihr gleich zu tun;
  • und sie würde an die Menschen in Russland und in der Ukraine (im Westen, in Kiew, in Odessa, Mariupol, in Donezk und Lugansk) sowie auf der Krim – aber auch in den USA! – appellieren, ihren jeweiligen Machthabern ebenfalls unmissverständlich klarzumachen, dass mit dem wechselseitigen Töten und Sterben endlich Schluss sein muss; dass wir alle in einem Boot sitzen, dass die Alternative nur noch lautet „Gemeinsam überleben oder gemeinsam untergehen“, dass wir daher dringend auch eine neue Entspannungspolitik benötigen;
  • kurz: die neue Friedensbewegung würde alle Menschen – im Westen wie im Osten – auffordern, jegliche direkte und indirekte Beteiligung am Krieg zu verweigern; dann – 

ja, dann hätten wir vielleicht noch eine Chance!

Einmal jedenfalls hat eine solche Bewegung selbst den Chef einer Supermacht in seinem Handeln beeinflussen können. „Ich erinnere mich gut an die lautstarke Stimme der Friedensbewegung gegen Krieg und Atomwaffen in den 1980er-Jahren. Diese Stimme wurde gehört!“ 

Das schrieb im Jahre 2017 ein gewisser Michail Sergejewitsch Gorbatschow.

Erstveröffentlicht auf GlobalBridge v. 15.7. 2024
https://globalbridge.ch/nachruestung-2-0-im-handstreich-oder-eine-neue-friedensbewegung-jetzt-oder-nie/

Wir danken für das Publikationsrecht.

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