Die Party der börsennotierten Wohnungsunternehmen ist vorerst vorbei – Der richtige Zeitpunkt für Enteignungen oder nur für teure öffentliche Rückkäufe?

Von: Gewerkschaftsforum Dortmund

Trotz steigender Mieten und sinkendem Leerstand steigen bei den größten Wohnungskonzernen die Verluste. Im ersten Halbjahr 2023 musste allein Vonovia einen Immobilienwert von 6,4 Milliarden Euro abschreiben, bei der LEG sah es mit 1,3 Milliarden Euro Abschreibung nicht viel besser aus.

Damit wird deutlich, wie sehr das Geschäftsmodell der börsennotierten Wohnungsriesen von den niedrigen Zinsen abhängig war und auch Wohnungsgiganten vor einem Scherbenhaufen stehen können. Weiter steigende Zinsen und Kosten machen kreditfinanzierte Unternehmensübernahmen und lukrative Bauinvestitionen unmöglich. Die in den letzten Jahrzehnten gepushten bilanziellen Wertzuschreibungen der Immobilien beginnen zu zerbröseln, die Verschuldungsquoten nehmen zu und die Ablösung auslaufender Anleihen wird teuer.

Die angeschlagenen Konzerne wollen im großen Stil Wohnungen verkaufen, aber dafür gibt es derzeit gar keinen Markt. Es bleiben vorerst deftige Mieterhöhungen und knapperer  Wohnraum um die Preise in die Höhe zu treiben. So hat Vonovia alle für 2023 vorgesehenen Neubauprojekte gestoppt und Planungen für insgesamt 60.000 Wohnungen, die bis zum Baurecht abgeschlossen sind, in der Schublade verschwinden lassen. Damit will das Unternehmen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einmal will der Konzern den Neubau so lange auf Eis legen, bis deutlich mehr staatliche Fördergelder fließen und sich so die Mieten weiter nach oben schrauben lassen. Zum anderen rechnen sie damit, dass die öffentliche Hand, Teile ihres Immobilienbestandes zu den in ihren Büchern noch immer sehr hohen Immobilen-Zeitwerten erwirbt.

Während in Berlin die Enteignung der großen Wohnungsunternehmen diskutiert wird, wird an anderen Orten zunehmend der Rückkauf durch die öffentliche Hand ins Spiel gebracht.

Betongold

Als nach dem Jahrhundertwechsel der Kapitalmarkt auf Touren kam, wurde auch im Immobilienbereich billig gekauft oder ersteigert und teuer weiterverkauft. Es ging hauptsächlich um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Das Geschäftsmodell war durch- und überschaubar, aber umso qualvoller für die Mieter. Sogenannte Immobilienkaufleute bzw. Makler kauften oder ersteigerten ganze Wohnhäuser in den „Problemstadtteilen“, wandelten diese in Eigentumswohnungen um und boten sie Privatpersonen zum Kauf an. Die Ruhrgebietskommunen erteilten die „Umwandlungserlaubnis/Abgeschlossenheitsbescheinigung“ in der Regel problemlos. Als Steuersparkonzept deklariert, ließen die Käufer nicht lange auf sich warten. Sie meinten, ihr erspartes Geld müsse „für sie arbeiten“ und fielen auf die eigentlich verbotenen Kopplungsgeschäfte zwischen den neuen Hauseigentümern und Banken herein. Mit dem Erwerb einer Wohnung wurde gleichzeitig auch ein Kredit der beteiligten Bank gewährt, beide Verträge wurden gleichzeitig von dem neuen Wohnungseigentümer, oft sogar bei ihm Zuhause, im Beisein von Makler und Bankvertreter, unterschrieben. Vielfach hatten sich die neuen Wohnungseigentümer die „Objekte“ gar nicht angeschaut, auch weil die Wohnungen bundesweit verkauft wurden, sie nicht anreisen wollten und sich damit begnügten, dass ihnen die Wohnung per Video und Fotos vorgeführt wurde. Vielfach entsprachen die Wohnungen nicht dem Bildmaterial und waren auch oft nicht vermietet, sodass keine Mieteinnahmen erfolgten. So wurden viele Käufer zahlungsunfähig, der Kredit der Bank fällig gestellt und die Wohnungseigentümer meldeten Insolvenz an. Mit den „faulen Kredit“ zockte die Bank auf dem Finanzmarkt, d.h. sie wurden an sogenannte „Geierfonds“ wie Cerberus und Blackstone verscherbelt.

Heute sieht das Geschäftsmodell mit den Immobilien zwar ähnlich, aber von den Dimensionen her schon ganz anders aus.

Unternehmen treten als Vermieter auf und Investoren bringen das Kapital ein

Im großen Immobiliengeschäft sind derzeit vor allem zwei Akteure tätig, Unternehmen, die als Vermieter auftreten und Investoren, die das Kapital einbringen.

Zu den Investoren, die das Kapital geben, gehören private Rentenfonds, Stiftungen, Family Offices, Banken, öffentliche Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften.

Zu den institutionellen Vermietungsgesellschaften gehören börsennotierte Immobilienaktiengesellschaften, Private-Equity-Unternehmen und Real Estate Investment Trusts.

Die im undurchsichtigen Netz der finanzialisierten Wohnungswirtschaft tätigen Akteure kaufen die Anleihepakete und Aktien von den institutionellen Vermietern. Als Investition in die Zukunft winken hohe Dividenden und ZinsenDarüber hinaus halten viele institutionelle Akteure große Pakete an „faulen“ Hypothekendarlehen, die sie in den Jahren nach der Finanz- und Wirtschaftskrise von den Banken der privaten Eigentümer bzw. Schuldner erwarben (siehe oben).

Der weltweit größte Finanzinvestor ist der Private-Equity-Fonds Blackstone.

Das Beispiel BlackRock

Schon während der rotgrünen Regierungskoalition Anfang des Jahrhunderts wurde der Rahmen geschaffen, dass meist anonyme Investoren Wohnungen aus dem kommunalen Besitz zu Schleuderpreisen aufkaufen konnten.

Als Gewinner aus der so genannten Finanzkrise 2008 ff. hervorgegangen, engagierte sich BlackRock auf dem deutschen Wohnungsmarkt, kaufte die überschuldeten „Heuschrecken“-Bestände und „faulen Kredite“ auf und gründete daraus die privaten Wohnungskonzerne Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG (die Landes-Entwicklungs-Gesellschaft wurde 2005 von der NRW-Landesregierung an einen US-Investor verkauft).

BlackRock ließ man schalten und walten, denn in allen maßgeblichen Bereichen in Politik und Wirtschaft hatte der Konzern seine Leute, teils als Beratungsfirmen oder direkt im Management sitzen. So war es kein Problem, dass Vonovia als der größte Wohnungskonzern in Deutschland im Jahr 2021 den zweitgrößten Wohnungskonzern in Deutschland, Deutsche Wohnen kaufte. Damit ist Vonovia mit 550.000 Wohnungen und Gewerbeimmobilien nicht nur der weitaus größte Wohnungskonzern in Deutschland, den es jemals gab, sondern auch innerhalb der EU.

Das deutsche Kartellamt und die Bundesregierungen hatten dagegen nichts einzuwenden, dass Wohnungsgiganten entstanden, die die Mieten, Nebenkosten und Preise für Eigentumswohnungen in deutschen Städten in die Höhe trieben, mehr noch, man ließ zu, dass der Wohnungsbestand in öffentlicher Hand verscherbelt wurde.

Die Marktmacht kann auch bilanziert werden: Der Private-Equity-Fonds Blackstone hat von den Anlegern rund 730 Milliarden US-Dollar eingesammelt, von denen rund 230 Milliarden Dollar in Immobilien angelegt sind. Blackstone besaß Ende 2020 europaweit rund 117.000 Wohneinheiten, davon auch mehr als 3.500 in Berlin. Mit ihren mehr als 550.000 Wohnungen, die die Immobilienaktiengesellschaft Vonovia nach der Fusion mit der Deutsche Wohnen in ihrem Bestand hat, ist sie der größte Wohnungskonzern Europas.

Mit einem solchen Bestand verfügen die institutionellen Akteure bereits über eine starke Marktmacht und können zunehmend auch die politische bzw. gesetzliche Regulierung der Wohnungsmärkte verhindern.

Europäische Immobilienportfolios sind rund zwei Billionen US-Dollar wert

Der Wert europäischer Immobilienportfolios im Besitz institutioneller Investoren wird mittlerweile auf gigantische zwei Billionen US-Dollar geschätzt. Dazu gehören neben den Wohnimmobilien auch Gewerbeimmobilien, Industrieanlagen oder Hotels. Der genaue Wert der verwalteten Wohnimmobilien lässt sich deshalb nur schätzen, weil viele Investoren den Wert nicht separat ausweisen. Der aktuell geschätzte Wert der Immobilienportfolios im Besitz institutioneller Investoren liegt in Berlin bei 42 Milliarden Euro, gefolgt von London mit 27,7 Milliarden und Amsterdam mit 24,4 Milliarden Euro.

Mit den institutionellen Akteuren muss auch in Zukunft gerechnet werden, weil sie ihre Verwertungskonzepte geändert haben. Unter dem Stichwort „Finanzialisierung 2.0“ wollen sie zukünftig ihre Bestände auf eine längerfristige Bewirtschaftung ausrichten und dabei mehr Wert auf kontinuierliche Mietsteigerung, massenhafte Modernisierung, Neuvermietung zu Höchstpreisen und gezielte Verkäufe legen. Außerdem sollen über Insourcing, d.h. die Wiedereingliederung ehemals ausgegliederter Dienstleistungen wie Hausmeisterdienste oder Reperaturservices, neue Gewinne erschlossen werden.

Zu dem neu ausgerollten Besteck gehören auch die sogenannten Buchwertgewinne, die ein Unternehmen aus einer kontinuierlichen Höherbewertung ihres Immobilienbesitzes generiert. Dabei wird wieder einmal auf die Zukunft gewettet und auf der Basis wachsender Gewinnerwartungen, in Form von steigenden Preisen und erhöhten Mieteinnahmen, werden neue Anleihen und Kredite ausgegeben.

Für diese Zockerei, wie sie derzeit abläuft, eignen sich Immobilien besonders, weil die den Preis der Immobilien bestimmenden Grundrenten auf ebensolchen Erwartungen von potenziellen Erträgen in der Zukunft beruhen.

Bisherige Ansätze greifen nicht mehr, da sich die Rahmenbedingungen und Machtverhältnisse geändert haben

Viele Maßnahmen der öffentlichen Hand konnten in der Vergangenheit dazu beitragen, dass das Angebot und die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt halbwegs moderate Mieten ermöglichten. Falls das Verhältnis kippte, hatte man Instrumente in den Kommunen, Ländern und dem Bund zur Verfügung, vieles noch zu regulieren. Diese Handlungsmacht ist aber nach und nach verloren gegangen und die öffentlichen Stellen haben kaum noch Einfluss und Möglichkeiten in den Wohnungsmarkt einzugreifen, da viele Maßnahmen nicht „marktgerecht“ sind und ihre Funktion verloren haben, so beispielsweise:

  • Seit der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit im Jahr 1989 gibt es keine steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Unternehmen mehr. Es ist sogar vorstellbar geworden, dass mit Sozialwohnungen Gewinne erzielt werden können. Die weitgehende Gewinnbeschränkung, die mit der Gemeinnützigkeit verbunden ist, hatte früher einen deutlich entspannenden Effekt auf die Mietentwicklung. Zukünftigen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen wäre es nicht erlaubt, ihre Mietpreise nach Marktlage zu bestimmen – sie dürften nur so viel verlangen, dass die tatsächlichen Kosten gedeckt werden.
  • Die aktuellen Vorschläge von Gewerkschaften, Mieterbund und vielen Initiativen zur Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG) wurden von den Regierungsparteien und der Immobilienlobby zurückgewiesen. Sie befürchten, dass zu viele staatliche Auflagen das Geschäft ruinieren und die ihnen wichtigen Investitionen in den Neubau gefährden.
  • Das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch in Höhe von insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr, landen über die Mieten direkt bei den Vermietern und Wohnungskonzernen. Mit der Zahlung setzt der Staat Marktregeln von Angebot und Nachfrage zugunsten der Wohnungswirtschaft außer Kraft. Mit dieser indirekten Wirtschaftsförderung ist die Wohnungswirtschaft eine der am stärksten subventionierten Branche in Deutschland und ermöglicht erst Mieterträge, die aus den normalen Einkommen nicht bezahlt werden können.
  • Bei der Immobilienwirtschaft und in der Kommunalpolitik wird für eine angeblich soziale Wohnungspolitik immer nur auf die Karte Neubau gesetzt. Hier wird dann sofort an Investoren gedacht, die „ins Boot“ geholt werden müssen und lieber in höherpreisige Segmente investieren und weniger in einen öffentlich geförderten Wohnungsbau. Auch die Vorstellung, dass mit dem Neubau so viel Angebotsüberhang entsteht, dass die Mietpreise auf unter fünf Euro pro Quadratmeter fallen würden, ist mehr als unrealistisch.
  • Werden Forderungen nach einer Aufhebung der Modernisierungsumlage und einem verbesserten Mieterschutz erhoben, hießt es, dass die Investoren abgeschreckt werden. Von den Vorschlägen für Dauerbindungen in Förderprogrammen und Sozialquoten wird gesagt, dass so etwas für Investoren nicht attraktiv ist und dadurch keine neuen Wohnungen gebaut werden,

dabei sind es die Investoren selbst, die als Begünstigte dieser staatlichen Unterstützung, die in den wohnungspolitischen Debatten regelmäßig ihre Stimme gegen mietrechtliche Auflagen, Dauerbindungen in Förderprogrammen oder Sozialquoten bei Neubauvorhaben erheben und vor „zu viel staatlicher Einmischung“ warnen.

Soziale Wohnversorgung und private Renditeinteressen schließen sich aus – Enteignung großer Immobilienkonzerne wird zunehmend gefordert

Was vor nunmehr 30 Jahren mit den Kopplungsgeschäften begann, bei denen Kreditinstitute und Miethaie die Privatisierung von Wohnungen voran- und die Käufer in die Überschuldung trieben, hat mittlerweile gigantische Ausmaße erreicht.

In den großen Städten sind Wohnungen und Häuser bei Preissteigerungen von jährlich über 10 Prozent für viele Menschen unbezahlbar geworden. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sind in dünn besiedelten ländlichen Kreisen im vergangenen Jahr besonders kräftig durch die Decke gegangen, mit einer Steigerung von 15,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Eigentumswohnungen verteuerten sich in diesen Regionen um 13,2 Prozent. In den dicht besiedelten ländlichen Gemeinden und Landkreisen zogen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 14,5 Prozent an, Eigentumswohnungen wurden hier um 11,2 Prozent teurer. Gemäß aktuellen Schätzergebnissen der Bundesbank lagen die Immobilienpreise in den Städten im Jahr 2021 zwischen 15 Prozent und 40 Prozent über dem Preis, der durch die so genannten soziodemografischen und wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren angezeigt wird. 2020 hatte die Spanne noch 15 bis 30 Prozent betragen.

Solche Steigerungen ziehen natürlich die Kapitalanleger wie das Licht die Mücken an.

Die starken Preissteigerungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern alarmierten zuletzt auch den EU-Risikorat ESRB. Die Finanzaufsicht Bafin hat daher bereits strengere Regeln für Banken auf den Weg gebracht. Nun wurde auch die Bundesbank hellhörig und warnte vor einer Immobilienblase in Deutschland.

Die Forderung nach der Enteignung großer Immobilienkonzerne mag radikal klingen, aber nüchtern betrachtet, ist sie die Quittung für eine jahrelange Verweigerungshaltung von Immobilienwirtschaft und Politik.

Wenn öffentliche Auflagen über Jahre hinweg immer wieder zurückgewiesen werden, ist es kein Wunder, dass Vorschläge einer „Enteignung zum Zwecke der Vergesellschaftung“ (Art. 15 Grundgesetz) inzwischen bei vielen Menschen Anklang finden.

In Berlin wurde vom Senat gefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind:

  1. Private profitorientierte Immobiliengesellschaften, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, werden nach Artikel 15 GG enteignet, um ihre Bestände in Gemeineigentum zu überführen. Genossenschaften sollen nicht enteignet werden.
  2. Die betroffenen Unternehmen werden deutlich unter Marktwert entschädigt. 
  3. Zur Verwaltung der Bestände wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geschaffen. In ihrer Satzung wird verankert, dass die Bestände der AöR nicht privatisiert werden dürfen. 

In der AöR werden die in Gemeineigentum überführten Bestände unter demokratischer Beteiligung von Stadtgesellschaft, Mieter:innen, Beschäftigten und Senat verwaltet“. 

Bei der Volksabstimmung Ende September 2021 sprachen sich über 56 Prozent der Berliner für die Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ aus.

Nun kommt es darauf an, wie und ob das klare Votum von der Politik in Berlin umgesetzt wird und wie ernst es ihr ist, strukturelle Änderungen in der Wohnungspolitik anzugehen.

Aktuelles Scheitern des Geschäftsmodells der börsennotierten Wohnungsriesen befeuert den Re-Kommunalisierungsgedanken

In den vergangenen Wochen wurde deutlich, wie sehr das Geschäftsmodell der börsennotierten Wohnungsriesen von den niedrigen Zinsen abhängig ist und wie schnell auch Wohnungsgiganten vor einem Scherbenhaufen stehen können. Weiter steigende Zinsen und Kosten machen kreditfinanzierte Unternehmensübernahmen und lukrative Bauinvestitionen unmöglich.

Die in den letzten Jahrzehnten gepushten bilanziellen Wertzuschreibungen der Immobilien beginnen zu zerbröseln, die Verschuldungsquoten nehmen zu und die Ablösung auslaufender Anleihen wird für die Wohnungskonzerne teuer.

Vor diesem Hintergrund wollen die angeschlagenen Konzerne im großen Stil Wohnungen verkaufen, obwohl es dafür derzeit gar keinen Markt gibt. Es bleiben vorerst deftige Mieterhöhungen und Reduzierung des Angebots an Wohnraum,  um die Preise in die Höhe zu treiben. So hat Vonovia alle für 2023 vorgesehenen Neubauprojekte gestoppt und Planungen für insgesamt 60.000 Wohnungen, die bis zum Baurecht abgeschlossen sind, in der Schublade verschwinden lassen. Damit will das Unternehmen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einmal will der Konzern den Neubau so lange auf Eis legen, bis deutlich mehr staatliche Fördergelder fließen und sich so die Mieten weiter nach oben schrauben lassen. Zum anderen rechnen sie damit, dass die öffentliche Hand, Teile ihres Immobilienbestandes zu den in ihren Büchern noch immer sehr hohen Immobilen-Zeitwerten erwirbt.

Auf den Zug des Rückkaufs durch die öffentliche Hand springen derzeit sehr viele unterschiedliche Interessengruppen auf. Es stellt sich die Frage, ob sie sich nicht zum Spielball der Konzerne machen, die eben genau so einen gewinnbringenden Rückkauf erreichen wollen.

Eine Re-Kommunalisierung ist zudem auch keine einfache Lösung. So sind z.B. folgende Fragen entscheidend: Zu welchem Preis werden die Wohnungen zurückgekauft und zu welchem Zinssatz wird der Kauf finanziert? Welche Unterstützung bieten die Länder und der Bund dabei? Wer konkret übernimmt die Wohnungen und welche Investoren kommen überhaupt in Frage? Lohnt es sich „kritische Wohnungsbestände“ für teures Geld zu kaufen? Wird der ganze Kreislauf von Kommunalen Wohnungen, Privatisierung und Finanzialisierung und Re-Kommunalisierung einfach nur neu in Gang gesetzt…etc?

Einige Mieterinitiativen hoffen über die Re-Kommunalisierung auf eine Rückkehr einer, dem öffentlichen Interesse dienenden Wohnungspolitik, zu erreichen – eine solche Hoffnung trügt allerdings, wie der Umgang mit dem öffentlichen Wohnungsbestand in den vergangenen Jahrzehnten zeigt.

Hier wäre eine redliche Diskussionskultur wünschenswert.

Zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehören ohne Zweifel eine sichere Unterkunft und das Wohnen in Würde, auch in Deutschland. Dafür braucht es keine kommerzielle und gewinnorientierte Vermietung von Wohnraum und Spekulation mit Wohneigentum.

Quellen: Deutscher Mieterbund/NRW e.V., Ruhrnachrichten, WAZ, Studie von Daniela Gabor und Sebastian Koh, jacobin.de, Andrej Holm, www.dwenteignen.de, Bundesbank, Werner Rügemer, mieteraktionärin.de Bild: istock cco

Erstveröffentlicht beim Gewerkschaftsforum Dortmund:
https://gewerkschaftsforum.de/die-party-der-boersennotierten-wohnungsunternehmen-ist-vorerst-vorbei-der-richtige-zeitpunkt-fuer-enteignungen-oder-nur-fuer-teure-oeffentliche-rueckkaeufe/

Wir danken für das Abdruckrecht.

„Das ist kein Kongress nach Schema F“

Auf dem Bundeskongress der ver.di wird um den zukünftigen Weg der Gewerkschaften gestritten. Wir publizieren verschiedene krtische Beiträge zum Kurs der ver.di Führung und zum Verlauf des Kongresses. Siehe auch unseren Aufruf „Ver.di Bundeskongress -Sagt Nein gegen Krieg, Militarisierung und Burgfrieden“ ,die Beiträge „Ver.di Bundeskongress sagt JEIN“ und „Programm gegen die Krise ist nötig„. Wir berichten weiter. (Peter Vlatten)

Interview mit René Arnsburg zum ver.di Bundeskongress, 20.September 2023 [1]erschienen in Sozialistische Orgnaisation Solidarität, SOL

René Arnsburg ist Delegierter zum ver.di Bundeskongress für den Fachbereich A in Berlin-Brandenburg. Mit ihm sprach Sascha Staničić.

Heute ist Tag Vier des ver.di Bundeskongresses. Merkt man dem Kongress an, dass ver.di in diesem Jahr mehr gestreikt hat als zuvor und es 130.000 neue Mitglieder gibt?

Es sind mittlerweile sogar 140.000 Neumitglieder. Das drückt sich auf dem Kongress dadurch aus, dass es – vor allem aus dem Fachbereich C, also unter anderem Gesundheitswesen, Sozial- und Erziehungsdienst und Wissenschaft – sehr viele positive Bezüge darauf gibt und eine kämpferische Stimmung spürbar ist. Diese 140.000 Neumitglieder spiegeln sich natürlich noch nicht in der Delegiertenzusammensetzung wieder, weil die Delegiertenwahlen vor den Streiks und Neueintritten stattgefunden haben. Aber es sind Delegierte da, die an den Streiks teilgenommen haben und ihre Erfahrungen einbringen. Das hat sich zum Beispiel in der Debatte um das Schlichtungsabkommen gezeigt, wo vor allem Krankenhaus-Kolleg*innen aus Berlin stark dafür argumentiert haben, diese Schlichtungsvereinbarung zu kündigen.

Du hast Dich am Protest gegen den Auftritt von Bundeskanzler Olaf Scholz beteiligt und rufst mit anderen dazu auf, der Regierung in der Ukraine-Politik die Gefolgschaft zu verweigern. Warum?

Ich habe mich daran beteiligt, weil die Gewerkschaft mit keiner der beiden Regierungen, die diesen Krieg führen, solidarisch sein sollte. Natürlich sollten wir mit den in der Ukraine betroffenen Menschen solidarisch sein, aber eben auch mit den Kolleginnen und Kollegen in Russland. Die Gewerkschaft sollte sich weiter als Teil einer Friedensbewegung verstehen, in der sie die Interessen der Beschäftigten vertritt. Mit dem vorliegenden Antrag der Führung soll das geändert werden, weil dieser eine grundsätzliche Unterstützung der Regierungspolitik in Bezug auf die Ukraine vorsieht, also eine einseitige Unterstützung des ukrainischen Staates inklusive Waffenlieferungen und Sanktionen gegen Russland. Das ist nicht im Interesse von abhängig Beschäftigten und deshalb wende ich mich dagegen.

Wie ist der Protest unter den Delegierten aufgenommen worden?

Olaf Scholz hat ja quasi am Sonntag die Eröffnungsrede zum Kongress gehalten, noch vor Beginn der offiziellen Tagesordnung. Ungefähr hundert Teilnehmer*innen haben sich an dem Protest beteiligt. Bei vielen Delegierten ist der Protest weder auf Zustimmung noch Ablehnung gestoßen, was auch damit zu tun hat, dass dieser Protest sehr ungewöhnlich war. Sonst gibt es auf solchen Kongressen eher orchestrierte Aktionen. Der Auftritt von Scholz war hermetisch abgeriegelt, man musste Taschen und Laptops abgeben und die Kongressleitung war dann überrascht, dass wir doch Banner und Schilder im Saal hatten. Das war auch ein Signal für den weiteren Verlauf des Kongresses, denn es hat sich gezeigt, dass dieser Kongress nicht wie frühere nach Schema F durchgezogen werden kann, sondern sich lebendige Auseinandersetzungen entwickeln.

Es gab nun auch einige Kampfabstimmungen. Zu welchen Fragen und was drückt das aus?

Es haben bisher drei Kampfabstimmunegn stattgefunden. Das erste Thema war die Frage der gleitenden Lohnskala, die von Kolleginnen und Kollegen als Mindestabsicherung angesichts der hohen Inflation gefordert wurde. Das Gegenargument war, eine solche würde das Betätigungsfeld von Gewerkschaften im Rahmen von Tarifrunden einschränken. Daraus leitete sich dann die formale Begründung ab, diesen Antrag nicht zu befassen. Denn die Antragskommission stellt sich auf den Standpunkt, dass der Kongress – der ja das höchste beschlussfassende Gremium der Gewerkschaft ist – nicht über tarifpolitische Fragen entscheiden darf, da diese in der Zuständigkeit der Tarifkommissionen liege. 46 Prozent haben dann gegen die Empfehlung zur Nichtbefassung gestimmt. Das zweite war dann ein Antrag aus Berlin für eine sofortige Kündigung des Schlichtungsabkommens im öffentlichen Dienst. Es gab auch noch einen Antrag von Krankenhaus-Kolleg*innen für die Eröffnung eines Diskussionsprozesses auf allen Ebenen dazu. Hier haben dann vierzig Prozent gegen die Nichtbefassung gestimmt. In einer dritten kampfabstimmung ging es dann darum die Schlechterstellung von vor allem weiblichen Kolleginnen im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes aufzuheben. Auch hier war für Nichtbefassung plädiert worden seitens der Antragsberatungskommission, aber zwei Drittel haben das dann abgelehnt. Das kann Auswirkungen auf weitere Anträge zu tarifpolitischen Fragen haben.

Wir danken für die Publikationsrechte , das Interview ist zuerst erschienen am 20.September in Sozialistische Orgnaisation Solidarität, SOL

References

Ver.di vor dem Bundeskongress: Programm gegen die Krise nötig

Auf dem Bundeskongress der ver.di wird um den zukünftigen Weg der Gewerkschaften gestritten. Wir publizieren verschiedene krtische Beiträge zum Kurs der ver.di Führung und zum Verlauf des Kongresses. Siehe auch unseren Auifruf „Ver.di Bundeskongress -Sagt Nein gegen Krieg, Militarisierung und Burgfrieden“ ,die Beiträge „Interview mit einem Delegierten – nicht nach Schema F“ und „Ver.di Bundeskongress sagt Nein“ Wir berichten weiter. (Peter Vlatten)

von René Arnsburg, Delegierter zum Bundeskongress aus Berlin [1]zuerst erschienen in Sozialistische Organisation-SOL, 16.9.2023

Eckpunkte einer notwendigen Auseinandersetzung

Der Nationale Buchdruckerverein, als dessen stolze Nachfahrin sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht, schrieb im Jahr seiner Gründung – 1848 – an die Frankfurter Nationalversammlung in einer Petition, “daß nicht der Staat, nicht die Behörden unsere Verhältnisse ordnen, nein, daß der Arbeiter selbst, das von unten hinauf die Heilung unserer krankhaften Zustände vorgenommen werden müsse, dass es unsere Pflicht sei, die wunden Stellen bloßzulegen.” Hervorgegangen war der Verein aus der nationalen Buchdruckerversammlung, die 10.000 Arbeiter repräsentierte.

175 Jahre später finden sich etwa 1.000 Delegierte in Berlin vom 17. bis 23. September zum mittlerweile sechsten Bundeskongress der ver.di zusammen. Sie vertreten die etwa 1,9 Millionen Mitglieder und sollen mit ihren Beschlüssen die Weichen für die Arbeit der zweitgrößten Gewerkschaft der BRD für die nächsten vier Jahre stellen. Trotz des Eintritts von ca. 130.000 neuen Mitgliedern in diesem Jahr hat die Gewerkschaft einen massiven Mitgliederschwund zu beklagen – seit ihrer Gründung 2001 hat sie eine Millionen Mitglieder verloren. Die Ursachen liegen nicht zuletzt darin, dass die Politik der Gewerkschaft nicht davon bestimmt wird, dass die Beschäftigten selbst, von unten hinauf, ihre Geschicke in die Hand nehmen. Zu lange wurde eine Politik der Stellvertretung und der “Partnerschaft” mit dem Kapital und dessen Interessenvertretung in der Bundesregierung umgesetzt und früher erkämpfte Errungenschaften der Arbeiter*innenbewegung wurden nach und nach angegriffen. Statt dies zu analysieren und den Kurs zu ändern, soll die Zusammenarbeit mit der Gegenseite intensiviert werden; zumindest wenn es nach dem Willen des Gewerkschaftsrats mit seinen an den Kongress gestellten Leitanträgen geht.

Im Vorfeld des Kongresses wollen wir auf einige grundlegende Widersprüche eingehen, die dieser Kurs mit sich bringt und die Diskussion um eine alternative Vorstellung von Gewerkschaftsarbeit anstoßen.

Verschärfter Klassenkampf und Tarifpolitik

Die von Bundeskanzler Scholz proklamierte Zeitenwende bedeutet eine real verschärfte imperialistische Konkurrenz nach außen und verstärkten Klassenkampf nach innen. Beides ist untrennbar miteinander verbunden. 

Es ist davon auszugehen, dass die Debatte um die Kriegsfrage von Beginn an auf dem Kongress und in der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt. Da die dahinter stehenden Fragen so grundlegend sind, ist es nötig, die Kräfte zu bündeln und gemeinsam gegen den Vorstoß der Bundesebene mit dem Antrag E 084 zu kämpfen (mehr dazu unten). An diesem Punkt wird sich auch am ehesten der Widerspruch zwischen der Führung und der Basis ausdrücken. 

Das sollte uns jedoch nicht über die Bedeutung der anderen Themen hinwegtäuschen. Außenpolitik ist eine fortgesetzte Innenpolitik. Das heißt nichts anderes, als dass wir uns in Deutschland auf einen verschärften Klassenkampf von oben einstellen müssen. Die Debatten um den Bundeshaushalt sind möglicherweise erst der Anfang. Der Kapitalismus steckt in einer grundsätzlichen Krise, denn die Ausweitung der Produktion zur Sicherung der Profite wird zunehmend schwieriger. Die Lösung dafür ist nicht nur die Neuaufteilung der Welt, bei der das deutsche Kapital seinen Anteil gerade verteidigt und – wenn möglich vergrößern will -, sondern eine verschärfte Ausbeutung der Arbeitskräfte durch die Intensivierung der Arbeit, die Verlängerung der Arbeitszeit u.a., also Dinge, die die Kolleg*innen jeden Tag am eigenen Leib erfahren.

Je mehr sich die Gewerkschaften in die Politik der Unternehmen und ihrer Regierung einbinden lassen, desto ruhiger ist es vermeintlich – aber nur zu Lasten der lohnabhängigen Mehrheit. Es gibt selbstverständlich eine verbale Ablehnung einer Einschränkung des Streikrechts und bspw. der Einführung der Aktienrente. Aber das ist auch schon alles. Daraus folgt, dass die Gewerkschaft nicht auf den Kampf gegen kommende Angriffe vorbereitet wird.

Sollte es tatsächlich allgemeine Angriffe gegen die Arbeitenden in dieser Größenordnung geben, findet man keine Anhaltspunkte für irgendeine Form der Gegenwehr in den Leitanträgen des Kongresses; nicht für die Verteidigung gegen Angriffe und schon gar nicht für Verbesserungen wie der Absenkung des Rentenalters, der Arbeitszeitverkürzung, der Ausweitung des Streikrechts. Das alles sind unterstützenswerte Themen, die sich in den Anträgen der Untergliederungen finden. Bereits 2011 wurde beschlossen, innerhalb von zwölf Monaten ein Konzept zur Umsetzung des politischen Streiks vorzulegen – bis heute warten wir vergebens darauf.

Gerade im Bereich Tarifpolitik, welche das Kerngeschäft der Gewerkschaft ist, sucht man in den Leitanträgen vergebens Aussagen, die der zukünftigen Arbeit eine Richtung geben. Nicht einmal die sonst so hochgelobten Abschlüsse bei der Post und im öffentlichen Dienst finden Erwähnung. Für die Erhöhung der Tarifbindung nach Vorgaben der EU auf 80 Prozent, wird ein Appell mit einem Aktionsprogramm an die Bundesregierung gerichtet, die das nicht für uns umsetzen wird. Nötig wäre, dies als Ziel der eigenen Arbeit zu definieren und eine Strategie zur Durchsetzung vorzuschlagen.

Alle Anträge, die eine konkrete Festlegung auf bestimmte Forderungen oder Lehren aus den vergangenen Kämpfen beinhalten, stehen auf “Nichtbefassung”. Wenn eine Diskussion beantragt wird, wird maximal die Annahme als “Arbeitsmaterial” empfohlen, was keine Positionierung beinhaltet.

Die Begründung für die “Nichtbefassung” steht für die in ver.di festgelegte Tarifautonomie der Fachbereiche und Betriebe. Zwar gibt es tarifpolitische Grundsätze, die für die gesamte Organisation gelten, aber deren Umsetzung ist nicht verbindlich. Tarifpolitik wird in den jeweiligen Tarifkommissionen, -ausschüssen usw. gemacht. Es ist klar, dass jede Belegschaft ihre eigenen Forderungen diskutieren und festlegen muss und vor allem dafür in den Kampf tritt. Dennoch ist die Durchführung und die Beurteilung der Kämpfe, die gerade bei großen Flächentarifen Auswirkungen auf viele andere Bereiche haben, Sache der Gesamtorganisation. 

In Bezug auf die Tarife der Länder und des öffentlichen Dienstes (TV-L und TVöD) wird oft richtigerweise gesagt, dass sie die Leitwährung für viele andere Betriebe und Tarifverträge wären. Dennoch soll eine Diskussion darüber in der Antragsberatung nicht stattfinden. Sobald Tarifpolitik auf Konferenzen, die die höchsten Gremien der ver.di sind, diskutiert werden soll, wird darauf verwiesen, dass dies Sache der jeweiligen Tarifkommissionen und -Ausschüsse ist. 

Von der allgemeinen Bedeutung der Tarifkämpfe einmal abgesehen: Gerade bei fachbereichsübergreifenden Flächentarifen gibt es keine zusammenfassende Ebene, wo die Mitgliedschaft in der Breite über Abschlüsse und Kämpfe diskutieren kann. Zwar gibt es Fachbereichsvorstände, wo das thematisiert werden könnte. Konferenzen gibt es aber nur alle vier Jahre und letztendlich kann die fachbereichsübergreifende Tarifstruktur dennoch entscheiden, wie sie möchte. 

Das wäre auch ein starkes Argument dafür, bundesweite Delegiertenstrukturen in Tarifrunden zu schaffen, die genau das machen können und ein flexibles Instrument sind. Man kann nicht immer Jahre warten, bis man (möglicherweise vergeblich) versucht, Lehren aus Kämpfen zu verallgemeinern und Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit zu ziehen. Und da gäbe es viel zu besprechen, von den Ansätzen der Demokratisierung von Streiks wie in der Krankenhausbewegung und der Tarifrunde im öffentlichen Dienst bis hin zu Wirkung von Schlichtungsvereinbarungen. 

Es war gerade in der Tarifrunde Bund und Kommunen deutlich, dass die Schlichtung dazu führte, dass die Dynamik des Kampfes gebrochen wurde. Mit einer Urabstimmung und einem Erzwingungssteik, von denen vorher häufig gesprochen wurde, wäre viel mehr möglich gewesen. Die Schlichtungsvereinbarung ist ein selbstauferlegtes Hindernis, um nicht direkt von guten Warnstreikmobilisierungen in die Urabstimmung und den Streik zu gehen und die gesamte Kampfkraft für die Durchsetzung der berechtigten Forderungen einzusetzen. Daher muss diese Vereinbarung endlich weg. Für die Kündigung dieser Vereinbarung gibt es Anträge auf dem Kongress.

Wo, wenn nicht auf dem Kongress, soll über die Erfahrungen, die Vor- und Nachteile, das Ergebnis und die Auswirkung eines Kampfes von hunderttausenden Mitgliedern wie im TVöD diskutiert werden? Die Ausklammerung dieses wichtigen Bereichs der Gewerkschaftsarbeit setzt den Kongress von einem entscheidenden und arbeitenden Gremium herab zu einem zahnlosen Parlament, das Willensbekundungen verabschiedet, aber in der Praxis wenig Einfluss hat. Eine Legislaturperiode von vier Jahren (schlimmstenfalls fünf, wenn die entsprechenden Anträge angenommen würden), verstärkt diese Tendenz zusätzlich.

Es lässt sich feststellen, dass die Leitanträge des Gewerkschaftsrats nicht reformierbar sind. An ihre Stelle müssten politische Dokumente mit einer grundlegend anderen Ausrichtung gesetzt werden. Die Delegierten sollten die Dokumente daher ablehnen und für die guten Anträge aus den Untergliederungen stimmen, von denen oben einige erwähnt wurden. Zuvor muss deren Behandlung und Abstimmung teilweise erst gegen die Empfehlung der Antragskommission erkämpft werden. Sie bieten eine wesentlich bessere, zum Teil auch konkretere Orientierung für die Arbeit unserer Gewerkschaft in den nächsten Jahren.

Kriegsfrage und Standortlogik

Für das deutsche Kapital geht es gerade international um nicht weniger, als sein Abschneiden im Kampf um die Neuaufteilung der Welt. Ohne Aufrüstung lässt sich die globale Position allerdings nicht behaupten. Dafür ist jedoch ein ideologischer Umschwung nötig. Der Ukraine-Krieg bot zwar einen Anlass für ein Trommelfeuer historischen Ausmaßes, das gegen antimilitaristische Positionen gerichtet war. Das Projekt, Deutschland wieder einen “Platz an der Sonne” im sich neu formierenden Weltgefüge zu schaffen, ist jedoch nicht neu. 

Anfang 2022 wurde das Entsetzen über einen Krieg, der nur zwei Länder entfernt war, genutzt, um bisherige Positionen ohne jede Diskussion durch den DGB-Vorstand über Bord zu werfen. Die noch Ende Februar 2022 in einer Resolution des DGB dargestellte Ablehnung von Sanktionen und Waffenlieferungen in Kriegsgebiete wurde im März 2022 bereits in Frage gestellt und ist nun gänzlich passé. 

Das ist die logische Konsequenz aus der sozialpartnerschaftlichen Ausrichtung der Gewerkschaftsführungen. Sie führt dazu, dass Zugeständnisse auch in politischen Fragen gemacht werden. Die Alternative dazu wäre nur der offene Konflikt und die Gefahr, sich den Platz am Verhandlungstisch wieder erkämpfen zu müssen, kurz: Klassenkampf. Damit entstehen möglicherweise unkontrollierbare Dynamiken unter den eigenen Mitgliedern, die möglicherweise über den eng gesteckten Rahmen der Tarifarbeit hinausgehen könnten.

Die Regierung macht Druck auf die Spitzen des DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften Sie sollen dafür sorgen, dass es keinen verallgemeinerten Kampf gibt, der die Regierungspolitik in Frage stellt und die Gewerkschaftsführung soll eine grundlegende Akzeptanz und Unterstützung dieser Politik in der Mitgliedschaft durchsetzen. Unlängst hat Olaf Scholz bei seiner Rede zum “Deutschlandpakt” die nationale Einheit beschworen.(1) Die anschwellende Streikbewegung bei der Post und dem öffentlichen Dienst barg das Potential dieser Dynamik und die hohen Forderungen standen im Widerspruch zu den Profitinteressen des Post-Konzerns sowie den Finanzierungsvorhaben der Bundesregierung.

Bei der letzten Haushaltsdebatte des Bundes wird das sehr deutlich: Mehrausgaben für Militär (unter anderem fünf Mrd. Euro jährlich für direkte Unterstützung der Ukraine bis 2027) werden eingepreist. Ansonsten soll es eine Rückkehr zur Schuldenbremse und damit Kürzungen im Bereich Gesundheit, Bildung und Soziales geben. Es darf nicht vergessen werden, dass zeitgleich Massenstreiks in Frankreich und Großbritannien stattfanden, die sehr wohl von den Kolleg*innen in Deutschland wahrgenommen wurden. Eine “Ansteckung” sollte hier auf jeden Fall verhindert werden.

Mit dem Leitantrag E 084 “Perspektiven für Frieden, Sicherheit und Abrüstung in einer Welt im Umbruch” sollen die Unterstützung Waffenlieferungen und Sanktionspolitik als Positionen des Bundeskongresses festgeschrieben werden. Dies wäre eine historische Zäsur, keine Gewerkschaft hat sich in der Nachkriegszeit jemals für Waffenlieferungen in Kriegsgebiete ausgesprochen. Dagegen stellt sich die Petition “Sagt Nein! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden”, die mittlerweile fast 10.000 Unterstützer*innen hat, darunter auch eine Reihe von Delegierten.(2)

Alle anderen friedenspolitischen Anträge argumentieren gegen Sanktionen (bis auf einen), Waffenlieferungen und gegen eine Unterstützung des Regierungskurs. Der Gewerkschaftsrat scheint jedoch fest entschlossen gewesen zu sein, diese Position in einer Kampfabstimmung festzulegen. Dabei geht es in der Auseinandersetzung nicht um abstrakte antimilitaristische Positionen. Es geht um die Frage, ob die Gewerkschaft sich dem Kurs der Regierung unterordnet. Prominente Vertreter der Bundesregierung, Scholz, Heil und Habeck sind für einen Gastauftritt angekündigt, um das zu unterstreichen. Sie sollten nicht widerspruchslos empfangen werden und die Praxis, Regierungsmitglieder auf Kongressen zum Bejubeln einzuladen, gehört ohnehin ersatzlos abgeschafft. Die Unabhängigkeit der Gewerkschaft von der Regierung wäre eine Mindestforderung, die umgesetzt werden sollte.

Die Zielsetzung der ver.di ist, wenn man nach den Leitanträgen geht, den Wettbewerb und die Globalisierung “gerecht” und “fair” zu gestalten. Der Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit gilt auch international. In einer kapitalistischen Welt Wettbewerb und Globalisierung mitgestalten zu wollen, heißt nichts anderes, als die Geschäfte der Gegner*innen zu besorgen. Stattdessen ist es nötig, Verbesserungen zu erkämpfen und Angriffe abzuwehren, indem man die Massen mobilisiert.

Doch genau das sucht man in allen Leitanträgen vergebens. Es gibt keine Vorschläge für die Aktivität der Mitgliedschaft, für Kampagnen, für Selbstorganisation. Dass es wenig konkrete Vorschläge gibt, ist zwar nicht neu, aber auf diesem Kongress gravierender als auf dem letzten. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass, je größer die Krise ist, desto weniger Kampfvorschläge von der Bundesebene gemacht werden. Man kann keine kapitalistische Kriegspolitik im Interesse der Massen mitgestalten und wenn man verbalen Solidaritätsbekundungen Taten folgen lassen würde, würde man nicht die Lieferung von mehr Kriegsgerät fordern, mit dem sich unsere Kolleg*innen im Osten im Interesse der westlichen und russischen Regierungen weitermorden können, sondern man würde das Gegenteil tun. Man könnte sich als Logistikgewerkschaft ein Beispiel an Kolleg*innen in Italien und Frankreich nehmen, die die Auslieferung von als zivile Güter getarntes Militärmaterial verweigert haben. Es gibt eine ganze Reihe von Anträgen, die konkrete Vorschläge enthalten, wie ver.di als antimilitaristische Kraft aktiv werden kann.

Keine Antwort auf die Krise des Kapitalismus

Ein grundlegendes Problem, das ins Auge fällt, wenn man die acht Leitanträge des Gewerkschaftsrats(3) liest, besteht in der Einschätzung der aktuellen Situation. Es wird zwar auf die mannigfaltigen Krisen verwiesen – Ukraine-Krieg, ökologische Krise, Inflation, um nur einige zu nennen – aber die Erklärung, dass wir uns in einer strukturellen Krise des Kapitalismus befinden, bleibt aus. Strukturelle Krise bedeutet nicht, dass es an jedem Ort einfach linear immer größere Auswirkungen gibt. Wir haben es vielmehr mit kurzen Zyklen instabiler und sektoraler Aufschwünge zu tun, die jedoch die Lebensumstände der Mehrheit nicht verbessern. Vielmehr führen sie, wie während der Corona-Pandemie und dem ersten Kriegsjahr zu einer Anhäufung von Extra-Profiten bestimmter Großkonzerne, während die Arbeiter*innenklasse leer ausgeht.

Die meiste Zeit stagniert die Entwicklung und wird immer wieder von Einbrüchen erschüttert. Das hat eine zunehmende Verschärfung der sozialen Krise der Arbeitenden und Armen zur Folge. In Deutschland stehen wir möglicherweise gerade an der Schwelle eines erneuten wirtschaftlichen Einbruchs, nachdem die Reallöhne in den letzten Jahren bereits erheblich gesunken sind.

Insgesamt befindet sich der Kapitalismus in einem Prozess des fortschreitenden Verfalls und kann die Lebensumstände der Mehrheit in Deutschland und weltweit nicht mehr verbessern. . Wenn man diese Analyse in ihren Grundzügen teilt, kann die Antwort darauf nur systemisch sein. Stattdessen wird der Eindruck vermittelt, es handle sich um eine rein konjunkturelle Krise, die man mit kleinsten Reformvorhaben und Gesetzesänderungen bewältigen könne. Vieles stellt unter’m Strich keine Verbesserung dar oder bewirkt keine grundlegende Veränderung.

Die ökologische Krise, die Auswirkungen des Kriegs – unter dem Stichwort “kriegsbedingte Inflation” – werden als Faktoren erwähnt. Da diese jedoch im wahren Wortsinn global sind, ergebe sich daraus nur ein beschränkter Handlungsspielraum der Gewerkschaft auf nationaler Ebene. Der “sozial-ökologische Umbau”, bei dem nicht klar ist, worin er genau besteht, soll mitgestaltet werden. Es wird in Leitantrag C 001 von einer “Zivilisationskrise, die sowohl mit dem entfesselten Kapitalismus als auch mit imperialem und demokratiefeindlichen Machtstreben zu tun hat.” geschrieben. 

Die Lösung scheint in der Fesselung des Kapitalismus zu liegen. Das ist nichts Neues, doch man setzt noch einmal verstärkt auf die Zusammenarbeit mit der Regierung und willigen Unternehmer*innen. Selbst in Bereichen, in denen es bereits eine gesellschaftliche Akzeptanz dafür gibt, wird die Eigentumsfrage nicht aufgeworfen. Zur Bewältigung der Energiekrise, für die Verkehrswende und ein bedarfsgerechtes Gesundheitswesen, sucht man die Forderung nach der Überführung von privaten und privatisierten Unternehmen in Gemeineigentum vergebens. Die Bundesjugendkonferenz hat in ihrem Antrag C 002 “Startpunkt Krise: Aufbruch in ein neues Morgen” diese Themen und gute Anhaltspunkte zur Verbindung von Gewerkschaftsarbeit und sozialen Bewegungen aufgeworfen. Ein Teil davon, wie der Schulterschluss vom TV-Nahverkehr mit der Fridays For Future Bewegung, wird auf Fachbereichsebene bereits umgesetzt, aber das sollte ein Thema für die gesamte Organisation sein.

Während die Politik der Reformen und Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften, Regierung und Unternehmen in der Nachkriegszeit zumindest den Deckmantel einer Verbesserung der Lebensbedingungen vieler Arbeiter*innen besaß – nicht selten Ergebnis harter Kämpfe – ist damit seit Jahrzehnten Schluss. Es ist nicht einmal gelungen für die traditionell besser organisierten (Fach)Arbeiter*innen Reallohnverluste abzuwenden, geschweige denn Verbesserungen zu erkämpfen.

Antikapitalismus unerwünscht?

Ein weiteres, nicht weniger gravierendes Grundproblem besteht darin, dass es für den Gewerkschaftsrat keinen Interessengegensatz zwischen Arbeit und Kapital gibt. Die Bundeskonferenz der ver.di Jugend hat in ihrem Grundsatzantrag C 005 formuliert:

“Wir fordern die Abschaffung des Kapitalismus. Als Ziel wollen wir eine Gesellschaft ohne Profit- und Leistungslogik. Dies soll weiterhin Thema unserer Bildungsarbeit sein und sowohl nach außen als auch innerhalb der Organisation kommuniziert werden. Auch fordern wir die Zusammenarbeit mit antikapitalistischen Bündnissen, die mit den Grundsätzen von ver.di vereinbar sind.”

Auch wenn der Antrag viele Fragen der Umsetzung nicht klärt, ist es gut, dass es diesen Antrag gibt, denn er wirft die richtigen grundsätzlichen Fragen auf. Die Antragskommission, die mit dem Verschicken der Antragsmappe ihre Abstimmungsempfehlung an den Kongress gibt, ist der Meinung, dass sich dieser Antrag mit dem Leitantrag C 001 des Gewerkschaftsrats erledigt hätte. Dort sucht man jeglichen Antikapitalismus vergebens. Was bedeutet das? Im besten, wenn auch tragischen, Fall, dass den Mitgliedern der Antragskommission in ihrer Mehrheit der Widerspruch nicht aufgefallen ist. Im schlimmsten Fall – und das ist wahrscheinlicher – wird mit der Empfehlung eine antikapitalistische Grundhaltung der Gewerkschaft abgelehnt. Das ist natürlich seit jeher Praxis der ver.di-Führung und zeigt sich im Konzept der Sozialpartnerschaft. Es ist völlig klar, dass eine Einheitsgewerkschaft Kolleg*innen anhand ihrer unmittelbaren Interessen als Arbeitende organisiert, die die unterschiedlichen Haltungen der Gesellschaft widerspiegeln. Ein sozialistisches Programm, geschweige denn ein revolutionäres, ist nicht die Bedingung für die Organisierung in einer Gewerkschaft. Der Verzicht jedoch auf das antikapitalistische Grundziel, die Lohnarbeit (und damit das Privateigentum an Produktionsmitteln) zu überwinden, verurteilt die Mitglieder dazu, bis in alle Ewigkeit immer wieder auf’s Neue um das bisschen Anteil von den Werten zu kämpfen, die sie Tag für Tag im Interesse der Besitzenden und für deren Profit schaffen.

Diese Aufrechterhaltung der kapitalistischen Produktionsweise entspricht einer gewissen Logik. Im Artikel “Tarifrunden in der Zeitenwende” schreiben wir:

“Je höher man die Leiter der hauptamtlichen Funktionen in den Gewerkschaften steigt, desto besser sind die Hauptamtlichen gegenüber den Mitgliedern und Arbeitenden allgemein gestellt. Aus dieser materiell privilegierten Stellung erwächst schnell das Anliegen, diese und die Machtposition generell zu erhalten. 

Die ideologische Rechtfertigung dafür liegt in der sogenannten Sozialpartnerschaft zwischen Kapital und Arbeit. Von Gewerkschaftsseite agieren Hauptamtliche als professionelle Unterhändler*innen mit der Unternehmensseite im Rahmen der kapitalistischen Wirtschaftsordnung.”(4)

Für viele Kolleg*innen scheint die Überwindung des Kapitalismus weit weg und wir dürfen uns nicht darüber täuschen, dass es noch ein weiter Weg ist. Große Teile der Gewerkschafter*innen, ob haupt- oder ehrenamtlich, halten wahrscheinlich den sozialstaatlichen Kapitalismus für das beste System, entweder, weil es keine glaubwürdige Alternative in ihren Augen gibt oder aus grundlegender Überzeugung.

Hinter dem Konzept der Sozialpartnerschaft steckt oft der Gedanke, dass dies der beste Weg wäre, für sich und seine Kolleg*innen noch irgendetwas herauszuholen, auch wenn der Organisationsgrad schwindet. Dahinter steckt ebenso eine Alternativlosigkeit, denn in einigen Bereichen ist man als Organisation zu schwach aufgestellt.  Das bedeutet aber nicht, dass es kein Potential für Kämpfe gibt. Im Gegenteil – die Notwendigkeit, für Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen usw. zu kämpfen, wächst gerade mit jedem Tag. Was fehlt ist eine wirkliche Strategie, wie diese Kolleg*innen organisiert und in den Kampf einbezogen werden können. Wo die Kolleg*innen neue Wege gehen, wie in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes, gelingt es, dieses Potential abzurufen.

Es gibt Anträge der Bundesjugendkonferenz, des Bezirks Stuttgart und Landesbezirks Baden-Württemberg, die offen die Sozialpartnerschaft in Frage stellen, die jedoch als erledigt angesehen werden, oder zur Ablehnung empfohlen werden. Dabei werfen sie die richtigen, grundlegenden Fragen auf. Allgemeinere Anträge der Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg und der Bundesfachbereichskonferenz A, die die Politik der Regierung in Frage in Frage stellen, sollen nicht behandelt werden.

So dringend es nötig wäre, auf dem Kongress und in der Breite der Organisation eine offene Debatte darüber zu führen, wie man von der Politik des Rückzugs in die Offensive kommt, so wenig wird sie offiziell geführt. Dabei ist es nicht so, dass die Fragen nach gewerkschaftlicher Erneuerung, nach Demokratisierung der eigenen Strukturen und Arbeitskämpfe und einer Abkehr von der oftmals frustrierenden Tariffolklore der letzten Jahrzehnte nicht diskutiert würden. Allein in den Leitanträgen sind sie nicht gestellt und nicht beantwortet.

Wie weiter?

Je drängender es wird, angesichts des materiellen Abstiegs von Millionen und Kriegen und Umweltkatastrophen den Kampf der Ausgebeuteten zu organisieren, desto weniger wird es anscheinend gewollt. Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille und wir weisen auf die vielfältigen Probleme vor dem ver.di Bundeskongress nicht zur Entmutigung hin. Vielmehr gilt es, sich auf einige Hauptfragen zu konzentrieren. Alle Kolleg*innen und Delegierten sind dazu eingeladen, sich an der Auseinandersetzung zu beteiligen.

Die andere Seite ist der wachsende Widerspruch zwischen der offiziellen Politik der Gewerkschaft und der Notwendigkeit, den Kampf zu organisieren. Die Politik der Ver.di-Führung ist nicht dazu geeignet den Lebensstandard der Arbeiter*innen zu sichern. 

Es gibt eine wachsende Kritik an dieser Ausrichtung. Das hat sich unter anderem in der Urabstimmung bei der Post und der Mitgliederbefragung zum Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst gezeigt. Mehr als ein Drittel haben die Ergebnisse abgelehnt. Das reicht zwar für den Abschluss eines Tarifvertrags, für den nur 25 Prozent Zustimmung erforderlich ist. Gleichzeitig ist das eine größere Ablehnung als je zuvor und bedeutet, dass die Führung, die diese Abschlüsse um jeden Preis wollte, einen wachsenden Teil der Basis nicht überzeugen konnte.(5)

Worüber sollten wir diskutieren? Über die Erneuerung der Gewerkschaftsbewegung, über den (Wieder)aufbau, den es nur im Kampf geben kann; darüber, wie die Politik der von oben verordneten Kompromisse überwunden werden kann; letztendlich darüber, wie wir eine politische und personelle Alternative zu Sozialpartnerschaft und Co-Management aufbauen können. 

Wir dürfen dabei nicht ignorieren, dass die organisierte Gewerkschaftsbewegung in vielen Bereichen geschwächt wurde. In vielen Betrieben ist es nötig, Strukturen (wieder) aufzubauen. Es ist nicht nur wichtig, Kämpfe einzufordern, sondern sich darüber klar zu werden, wo man unterlag (statt Niederlagen als Siege zu verkaufen), woran es lag, wie es das nächste Mal verhindert werden kann, wie man Kampfkraft aufbaut. Kein noch so gutes organisationspolitisches Konzept (wie in der Jugendarbeit, Kollektive Betriebs- und Tarifarbeit usw.) kann diese Krise der eigenen Kampfkraft lösen, wenn nicht die grundlegenden Fragen geklärt werden. 

Auch richtige Beschlüsse für den politischen Streik sind wirkungslos, wenn keine Strategie festgelegt wird, wie er umgesetzt werden kann. Erst am Tag der nächsten Erhöhung des Rentenalters oder der Einschränkung des Streikrechts damit zu beginnen, Protest zu organisieren, erschwert die nötige Gegenwehr. Die Vorbereitungen auf diese Entwicklungen sollten jetzt erfolgen, vom Betrieb bis zur Bundesebene und das Signal dafür sollte eigentlich von diesem Kongress ausgehen.

Dass die weitergehenden, kritischen Anträge Mehrheiten auf dem Kongress bekommen, ist in vielen Fällen unwahrscheinlich. Aber wir können die Auseinandersetzung nutzen, um einen andere Orientierung aufzuzeigen und vor allem gegenüber den Kolleg*innen in den Betrieben klar zu machen: Es gibt hier Leute, die für einen anderen Kurs stehen und es lohnt sich, zu kämpfen, es lohnt sich mitzumachen. 

Eine Alternative zur Auseinandersetzung haben wir ohnehin nicht, denn geschenkt wird uns nichts und es geht um unsere ureigensten Interessen als Lohnabhängige. Es geht um die Frage, wie wir gewinnen können. Ein notwendiger Schritt ist die Organisierung einer systematischen Vernetzung von kämpferischen Kolleg*innen und Betriebsgruppen, die sich auf grundlegende Eckpunkte einigt und an einem Strang zieht, denn innerhalb der Gewerkschaft gibt es Widerstand gegen eine Änderung der Politik, wie oben ausgeführt wurde. 

Das “Netzwerk für eine demokratische und kämpferische ver.di” gibt es seit der Gründung der Gewerkschaft (vorher bereits in der ötv). Im Zuge der Tarifrunden Anfang des Jahres hat es erste Schritte in Richtung eines Neuanfangs gemacht und hat eine erste Plattform als Diskussionsgrundlage erarbeitet, mit der eine Alternative aufgezeigt werden soll und mit der beim Bundeskongress Kolleg*innen für einen Zusammenschluss für einen radikalen Kurswechsel innerhalb der ver.di angesprochen werden sollen.

(1) “Solche Erfolge haben zwei Voraussetzungen: erstens moderne Gesetze, schnelle Verfahren, weniger Bürokratie und zweitens die Bereitschaft aller – wirklich aller –, an einem Strang zu ziehen und das natürlich in eine Richtung: der Bund, die Länder, Städte und Gemeinden, Unternehmen und Behörden, Verbände und Gewerkschaften. Nur gemeinsam werden wir den Mehltau aus Bürokratismus, Risikoscheu und Verzagtheit abschütteln, der sich über Jahre und Jahrzehnte hinweg über unser Land gelegt hat.” https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-von-bundeskanzler-olaf-scholz-2221728

(2) Stand: 29.08.23 https://www.change.org/p/sagt-nein-gewerkschafter-innen-gegen-krieg-militarismus-und-burgfrieden

(3) Der Gewerkschaftsrat ist das höchste beschlussfähige ehrenamtliche Gremium der Gewerkschaft zwischen den Kongressen und wird dort gewählt. Sein Gegenstück ist der hauptamtliche Bundesvorstand, der die tägliche Arbeit der Organisation leitet.

(4) https://solidaritaet.info/2023/08/tarifrunden-in-der-zeitenwende/

(5) Eine Aus- und politische Bewertung der Mitgliederbefragung findet sich hier: https://solidaritaet.info/2023/05/ver-di-mitgliederbefragung-im-oeffentlichen-dienst-jetzt-fuer-einen-kurswechsel-aktiv-werden/

Wir danken für die Publkationsrechte , der Beitrag von René Arnsburg erschien zuerst auf der Website der Sozialistischen Organisation – SOL , 16. 92023

Titelbild von SOL, Text hinzugefügt

References

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1 zuerst erschienen in Sozialistische Organisation-SOL

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