Sanktionen als Instrument von Wirtschaftskriegen

Die umfassenden Analysen von Jörn Rieken lassen kaum einen Zweifel: Sanktionen sind ein Instrument von Wirtschaftskriegen. Oft sind ihre Auswirkungen sogar noch verheerender als die von „heissen“ Kriegen. Für einen Sozialisten gibt es keine „guten“ Sanktionen des eigenen kapitalistischen Landes oder imperialen Blocks gegen deren Konkurrenz. Ebenso wenig wie es „gute Kriegskredite“ gibt. (Peter Vlatten)

Bei Sanktionen geht es letztlich um eine neoliberale Umverteilung im globalen Maßstab

Die Verhängung wirtschaftlicher Strafmaßnahmen erreicht nur in Ausnahmefällen die vorgeblichen Ziele einer Veränderung von Regierungshandeln der sanktionierten Länder. Im Kern geht es bei den Sanktionen um die Aufrechterhaltung westlicher Dominanz gegenüber drohender Multipolarität.

Dr. Jörn Rieken, Jahrgang 1956,
arbeitete als Entwicklungsökonom über 25 Jahre im Ausland für GIZ, EU und UNO mit Schwerpunkt multilateraler Handelsabkommen.
Der hier veröffentlichte Artikel ist
die gekürzte Fassung eines Textes
aus der jüngsten Ausgabe des
außenpolitischen Journals Welttrends.de, das einen Themenschwerpunkt »Globaler Wirtschaftskrieg« enthält. Eine noch ausführlichere Fassung sowie weitere Informationen befinden sich ebenfalls auf Welttrends.de. Jörn Rieken gehört zum Autorenkreis von FGLB und ist Aktivist der IG BAU.

Weitgehende Umlenkungsmöglichkeiten der Handelsströme, eine massive Stärkung der innenpolitischen Reputation und mangelnde Konditionierung von wirtschaftlichen Strafmaßnahmen führen im Gegenteil eher zu einer Stärkung von Regierungen in den sanktionierten Ländern.

Weltweit Hauptleidtragende sind die ärmeren Bevölkerungsteile und die energieabhängige industrielle Produktion. Es ist eine neoliberale Umverteilung im globalen Maßstab. Bezogen auf die innerstaatlichen Verhältnisse droht der sanktionsgetriebene Weltwirtschaftskrieg zu sozialen Kriegen zu führen.

Handelspolitik ist immer auch Interessenpolitik – bestenfalls zum Gesamtnutzen der beteiligten Länder, oftmals jedoch nur für deren Eliten. Sanktionen setzen die in der Welthandelsorganisation (WTO) einstimmig ausgehandelten und vertraglich fixierten Regelungen außer Kraft. Nicht zuletzt deshalb ermächtigt das Völkerrecht einzig den UN-Sicherheitsrat dazu, Sanktionen zu verhängen.

„Unilateral verhängte wirtschaftliche Strafmaßnahmen“, so die offizielle Bezeichnung von nicht durch die UN genehmigte Sanktionen, hingegen „stellen eine einseitige kollektive Bestrafung dar“ und wurden daher bereits 2013 von der UN-Generalversammlung als Menschenrechtsverletzungen verurteilt.

Mit seinem Beschluss vom 27. März 2023 stellte der UN-Menschenrechtsrat noch einmal fest, dass Sanktionen völkerrechtlich verboten sind und gegen das Internationale, das Menschen- und das Humanitäre Recht verstoßen. Auch darüber hinausgehende Maßnahmen, wie die Eingriffe in internationale Zahlungssysteme und die Beschlagnahmung von Konten, verstoßen ganz offen gegen internationale Abkommen und die Grundprinzipien des internationalen Rechts.

Ein entsprechender Bericht an die 17. Generalversammlung der UN stellte 2015 fest, dass „unilateral verhängte Maßnahmen, besonders Handelsembargos, schwere nicht-intendierte Folgen auf Menschenrechte, öffentliche Wohlfahrt und langfristige Wachstumsperspektiven für die betroffenen Länder haben.“

Der UN geht es nicht um rückwärtsgewandte Bestrafung, sondern um Erzielung eines Friedens. Daher wurden bei UN-Sanktionen zeitliche Begrenzungen mit regelmäßigem Monitoring eingeführt. Bei einer Bewertung des Nutzens von Sanktionen kann nicht allein deren Effektivität in Betracht gezogen, sondern es müssen auch die Kosten für sanktionsverhängende Staaten berücksichtigt werden.

Die bisher umfangreichste Studie wurde von Hufbauer et al. im Jahr 1990 erstellt und 2000 erneuert. In über 115 Fällen haben Sanktionen nur in einem Viertel der Staaten grundlegende politische Veränderung erzwingen können.

Allerdings führten wirtschaftliche Strafmaßnahmen in mehr als der Hälfte der Staaten zu einer Destabilisierung des Ziellandes. Nach der Neuauswertung 2000 konnte ein klarer Erfolg gemäß der ursprünglichen Zielsetzung in nur 5 von 115 Fällen beschrieben werden.

Unilaterale Sanktionen

In fundamentaler Abgrenzung zu UN-legitimierten Sanktionen leistet sich der Westen „eine Art idealistischen Oberschusses“ an sanktionspolitischem Unilateralismus.

Auch aufgrund ihrer empirisch belegten geringen Erfolgsbilanz weisen sie eine Tendenz zu Verhärtung und Eskalation auf. Praktisch gefangen in einer immanenten Eskalationsdynamik können USA und EU nicht aufhören, immer weitere Maßnahmen zu verhängen in der Befürchtung, ansonsten keine weiteren Optionen mehr zu haben.

Gemäß einer Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung Ifo zu Sanktionen mit dem Stand von 2020 stellen die Autoren fest, dass westliche Demokratien die häufigsten Urheber von Wirtschaftssanktionen sind, vor allem die USA und EU, während afrikanische Länder die häufigsten Sanktionsziele sind.

Seit Ende des Kalten Kriegs hätten Wirtschaftssanktionen rapide zugenommen. Eindeutige Folgen zeigten sich als Kollateralschäden in sinkender Lebenserwartung in den sanktionierten Ländern, bei Frauen stärker als bei Männern.

Bereits heute sind die Kosten für den sanktionierenden Westen im Falle Russlands und Chinas evident. Baldwin wies in seiner Auswertung von Sanktionen bereits im Jahr 2000 darauf hin, dass die Bedeutung von Kosten anerkannt werden müsse, „Pyrrhus-Siege seien kein Erfolg (…); es benötige komplexere Konzepte als den Sieg“.

Auch der IWF konstatierte bereits im Juni 2022, dass „die gegenwärtigen Wirtschaftssanktionen weltweit sogar größere Schocks auslösen würden als je zuvor“.

Trotz dieser eindrücklichen Warnungen mutiert das sanktionspolitische Instrumentarium zunehmend zum „Standrepertoire der Außenpolitik“. Im Juni 2004 veröffentlichte die EU ein die Sanktionen betreffendes Konzept zu den „Basic Principles on the Use of Restrictive Measures“, in dessen Mittelpunkt zielgerichtete Sanktionen stehen. Unter diesen „smart sanctions“ werden insbesondere individuelle Finanz- und Reisesanktionen beschrieben.

Europa degeneriert zum Vasallen der USA

In aller Offenheit hatte der frühere Präsident Bush den Einsatz wirtschaftlicher Strafmaßnahmen damit begründet, dass „es das oberste Ziel der US-Strategie nach dem Ende des Kalten Kriegs sein muss zu verhindern, dass irgendwo auf der Welt irgendeine Macht zum ebenbürtigen Konkurrenten wird.“

Gemäß dem gegenwärtigen Präsidenten Biden werden derzeit vom Westen „beispiellose Sanktionen“ eingeführt, die „in ihrer Gesamtheit die Potenz entfachen, Schäden zuzufügen, die der Anwendung militärischer Macht gleichkommen“.

Die EU folgt mit ihren Maßnahmen dem Sanktionsregime der USA, meist mit einem gewissen zeitlichen Abstand. Die Gründe hierfür lägen in der „maßgeblichen Rolle des US-Dollars“ und der „amerikanischen Kontrolle über das internationale Finanzsystem“.

Für eine „strategische Autonomie der EU bleibe daher keinerlei Raum“, diagnostiziert der European Council on Foreign Relations (ECFR), das wichtigste Beratungsgremium der Europäischen Kommission. Und konstatiert eine zwangsläufig „erfolgende Vasallisierung Europas“.

Gezielte Sanktionen

Neben den allgemeinen ökonomischen Strafmaßnahmen setzen USA und EU vorwiegend auf sogenannte „gezielte“ Sanktionen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen. Betrug deren Anzahl vor Februar 2022 noch rund 2.700, so zählte Castellum AI im August 2023 fast 15.000 allein gegen Russland.

Bereits im Ersten Sanktionspaket der EU wurden sämtliche 351 Abgeordnete des russischen Parlaments mit Sanktionen belegt, die für die Anerkennung der „Volksrepubliken“ gestimmt hatten. Auch 27 Banken und Unternehmen, denen Geschäfte mit den separatistischen Gebieten unterstellt wurden, trafen die Strafmaßnahmen, ebenso sowie Moderatoren von Nachrichten und Talkshows.

Dabei werden wirtschaftliche Strafmaßnahmen von einem exklusiven Kreis an EU-Entscheidern beschlossen, zu deren Begründungen selbst EU-Parlamentarier keinen Einblick erhalten.

Auch auf den Widerspruch von EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn, einzelne Personen auszunehmen, wurde nicht reagiert. Für sanktionierte Einzelpersonen bestehen keinerlei Anreize zu Verhaltensänderungen, selbst wenn sie es könnten. Auch „gezielte“ wirtschaftliche Strafmaßnahmen sind damit als „Vergeltung ohne Zielsetzung“ zu beschreiben.

Umgehungsstrategien

Wenn mit sogenannten „gezielten“ Sanktionen gegen Einzelne also nur symbolische oder unspezifische Effekte erzielt werden können, verbleiben noch wirtschaftliche Strafmaßnahmen.

Effektiv können Exportbeschränkungen aber nur dann wirken, wenn sie unter weltweiter Beteiligung möglichst vieler Im- und Exporteure erfolgt. An den vom Westen gegen Russland auferlegten Sanktionen beteiligen sich allerdings außer den USA, Kanada und den 27 EU-Staaten nur noch acht weitere Länder.

Einige Länder des Globalen Südens hingegen profitieren von den bis zu 30 Prozent betragenden Rabatten auf von ihnen importierte Rohstoffe. Trotz Preisabschlägen für nicht-westliche Abnehmer konnte Russland seine Exporteinnahmen im Jahre 2022 drastisch ausweiten und auch 2023 bei geringerem Handelsvolumen höhere monatliche Einnahmen erzielen als vor 2021.

Selbst der IWF bescheinigt Russland eine ausgesprochen stabile finanzielle Situation, niedrige öffentliche Verschuldung und hohe Leistungsbilanzüberschüsse. Auch wenn die Einnahmen aus Energieexporten 2022 um fast ein Viertel zurückgingen, erwartete der Fonds für 2023 ein russisches Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent.

Umgehungsstrategien erwiesen sich bisher als recht erfolgreich. In der Sanktionsliteratur wird immer wieder auf die begrenzte Effektivität unmittelbarer, das sanktionierte Land direkt betreffender Strafmaßnahmen hingewiesen.

In vielen Artikeln wird beschrieben, dass – gemessen an den deklarierten Zielsetzungen – Kubas wirtschaftliche Entwicklung, selbst nach Wegfall der sowjetischen Unterstützung, relativ stabil weitergelaufen wäre, Nordkoreas technologische Entwicklung bisher weitgehend ungestört verlaufe, und Iran sich wirtschaftlich und geopolitisch zur regionalen Mittelmacht entwickeln konnte.

Im Fall Nordkoreas waren wirkungsvoll einzig die extremen humanitären Kosten für den ärmeren Teil der Bevölkerung. Auch in Kuba und Iran wurde ein Großteil der Kosten auf die ärmere Bevölkerung abgewälzt.

Ein vollkommenes anderes Bild ergibt sich für sanktionierte Länder mit geringerer wirtschaftlicher Entwicklung.

Der Menschenrechtsbeauftragte der UN, Volker Türk, konstatierte im Januar 2023, „dass die seit 2017 gegen Venezuela verhängten sektoralen Sanktionen die Wirtschaftskrise verschärft und die Menschenrechte beeinträchtigt haben“.

Noch drastischere humanitäre Auswirkungen zeigen sich in Afghanistan. Dessen Wirtschaft wurde der endgültige Todesstoß versetzt, als die Reserven der Zentralbank durch USA und EU eingefroren und das Land vom Zahlungsdienstleister Swift ausgeschlossen wurde. Während die UN vor „einer der umfassendsten humanitären Krisen, die die Welt je sah“ warnen, sind die Unama-Mittel für Afghanistan nur zu 30 Prozent finanziert.

Bereits im März 2022 warnte der IWF vor dem Risiko einer dauerhaften Fragmentierung der Weltwirtschaft in geopolitische Blöcke mit unterschiedlichen technologischen Standards, Zahlungssystemen und Reservewährungen.

Die vom IWF vorausgesagte „tektonische Verschiebung“ würde hohe Anpassungskosten und anhaltende wirtschaftliche Effizienzverluste mit sich bringen, da Lieferketten und Produktionsnetzwerke neu ausgerichtet werden müssten.

Hier deuten sich Parallelen an zum endgültigen Zusammenbruch des Goldstandards 1931, als sich vier Währungsblöcke herausbildeten, die untereinander kaum verbunden waren.

Der internationale Handel reduzierte sich bis 1938 um mehr als 60 Prozent, die bis dahin hohe Intensität weltwirtschaftlichen Integration ging deutlich zurück. Erst in den 1970er Jahren wurde wieder das Niveau von 1914 erreicht.

Sanktionen im Energiesektor

Die Nachrichtenagentur Bloomberg berechnete bereits im Dezember 2022 die Kosten von Energiesanktionen für die EU auf eine Billion US-Dollar. Nach Angaben der Brüsseler Denkfabrik Breugel hat die EU Unternehmen und Verbrauchern bereits 2022 mit 700 Milliarden US-Dollar geholfen, einen Großteil der Preisanstiege abzufedern, „aber der Ausnahmezustand könnte noch Jahre andauern“.

Allein für Deutschland beliefen sich damals bereits sanktionsbedingte Kosten auf mehr als 440 Milliarden Euro.

Für die sanktionierenden Länder erwartete die OECD schon Mitte 2022 eine nachhaltige Schädigung des Konsums durch einen starken Verlust an Kaufkraft, eine lang anhaltende Rezession und den Rückgang von Investitionen.

Auch die Weltbank befürchtete wenig später eine Rückkehr zur Stagflation in Analogie zu den 1970er-Jahren, die von schwachem Wachstum in Kombination mit hoher Inflation geprägt waren.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft sah EU und BRD bereits Ende 2022 als krisenbedrohte „wirtschaftliche Großmacht“. Nach den Krisen bei Banken, des Euro und der durch die Pandemie ausgelösten drohe nunmehr mit der Sanktionskrise ein lang anhaltender wirtschaftlicher Verfall.

Auch das IW formuliert, dass der „Zugang zu günstigen Rohstoffen wie Energiequellen“ einen schwer wettzumachenden Standortnachteil gegenüber den USA darstelle.

Aufgrund längerfristig mehr als dreifach höherer Energiepreise erwartet der DIHK eine „strukturelle Krise“ mit dem Potenzial, „Teile der wirtschaftlichen Struktur zu zersetzen“ sowie einer Verschiebung von Produktionsstandorten in Ausland.

In der öffentlichen Adressierung von Kostenträgern halten sich die meisten Regierungsvertreter noch zurück. Konkretere Formulierungen finden sich bereits in Wirtschaftskommentaren, nach denen die Friedensdividende aufgezehrt sei und daher die Sozialausgaben überprüft werden müssen.

Eindeutige Umverteilungseffekte zeigen sich bei den seit 2022 außerordentlichen Gewinnen vieler multinationaler Konzerne, besonders in den Branchen Energieversorgung und Nahrungsmittelverarbeitung. Dagegen mussten abhängig Beschäftigte in Deutschland mit 4,7 Prozent den „historisch“ größten Reallohnverlust seit dem Zweiten Weltkrieg hinnehmen.

Das WSI bezeichnet derweil die in so kurzem Zeitrahmen erfolgte Umverteilung von unten nach oben als „historisch“.

Sanktionen im Bereich Dienstleistungen

Bislang am effektivsten sind Sanktionen, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen. So wurden im 7. Sanktionspaket der EU für den russischen Schiffstransport von Rohöl und Erdölprodukten Versicherungsleistungen nur noch bei Einhalten eines Preisdeckels für die exportierten Produkte erlaubt.

Diese Leistungen wurden vor 2022 zu 90 Prozent von EU- und britischen Firmen angeboten und die bedeutendsten Versicherer und Händler befinden sich in der EU, Großbritannien und der Schweiz.

Aufgrund rechtlicher Unsicherheit über den Geltungsbereich von Dienstleistungssanktionen haben sich mittlerweile auch alle westlichen Banken aus der Finanzierung von Handelsgeschäften zurückgezogen. Nicht betroffen sind allerdings Reedereien, da Griechenland Einspruch erhob.

Auch kann der Handel mit Rohstoffen aus Russland weitgehend ungestört weiterlaufen, da er vom bisher dominierenden Handelsplatz Schweiz nach Dubai umzog.

Keine Umgehungsmöglichkeiten hingegen gab es bei der Beschlagnahmung von auf ausländischen Banken deponierten Zentralbankreserven. Im Falle Irans, Venezuelas und Russlands hatte das für die betroffenen Länder zwar spürbare, bezogen auf deren Gesamtumfang jedoch begrenzte Folgen.

Der Ausschluss Jugoslawien aus dem Swift während dessen Zerfallsprozesses und die gleiche Maßnahme gegen Afghanistan heute hatte und hat gravierende Folgen für die gesamte Bevölkerung der betroffenen Staaten.

Auch in Kuba, Iran, Russland und Venezuela sind migrantische Arbeiter und private Personen für Überweisungen auf informelle Dienstleister mit oft sehr hohen Transaktionskosten angewiesen. Die regierungsberatende SWP konstatiert daher, dass es „unterschiedliche Auffassungen“ darüber gäbe, wer als ideale Zielgruppe anzusehen ist.

Erbitterte Konkurrenz

Aufgrund des Boykotts russischen Pipelinegases stiegt der LNG-Import Europas bis Anfang 2023 um 65 Prozent. Infolgedessen traten die europäischen Importeure in erbitterte Einkaufskonkurrenz mit ärmeren Ländern. Indien, Pakistan und Bangladesch verloren zusammengenommen rund 18 Prozent ihrer LNG-Importe.

Sogar vertraglich fest zugesagte Importe blieben aus, sodass Pakistan und Bangladesch wegen Erdgasmangels zeitweise Fabriken stilllegen und den privaten Konsum strikt beschränken mussten.

Noch 2021 belieferten Russland und die Ukraine den Weltmarkt mit rund 30 Prozent aller Weizen- und 20 Prozent aller Maisexporte. Mitte 2022 wurde das Abkommen über ungehinderte Getreidelieferungen der Ukraine über das Schwarze Meer ausgehandelt.

In dem Abkommen waren gleichfalls Bestimmungen enthalten, die einen sanktionsfreien russischen Getreideexport ermöglichen sollten. Dieser Teil des Abkommens wurde allerdings von der EU nicht umgesetzt. Aufgrund der Sanktionen waren anfangs nur wenige Reeder, Handelsbanken und Versicherungen bereit, russische Lieferungen zu ermöglichen.

Besonders betroffen sind arme Länder wie Somalia, in denen sich die Preise für Grundnahrungsmittel verdoppelten. Trotz dieser umfangreich dokumentierten Notlage soll der für 2024 geplante Etat der deutschen Entwicklungszusammenarbeit um 22 Prozent, das darin enthaltene Budget für humanitäre Hilfe sogar um 36 Prozent gekürzt werden.

Laut einer Studie der University of Edinburgh haben Düngemittel- und Energiepreise einen viel stärkeren Einfluss auf die Getreidepreise als punktuelle Exportschranken wie die Aussetzung des Getreidedeals.

Die weltweiten Düngerpreise verbleiben in Afrika bis heute auf dem dreifachen Niveau von 2021. Gemäß dem International Food Policy Research Institute (IFRI) sind rund 20 Prozent des weltweiten Düngerhandels von den Strafmaßnahmen betroffen.

Profitieren konnten hingegen die neun weltgrößten Düngemittel-Unternehmen, deren Gewinne von rund 14 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 auf 49 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022 stiegen.

Über die Sanktionen beim Waren- und Dienstleistungshandel hinaus sollen westliche Wirtschaftsstrafmaßnahmen auch auf Restriktionen für Investitionen aus dem Ausland ausgedehnt werden. Untersagte Auslandsinvestitionen wurden von 2019 bis 2022 von nur wenigen Dutzend auf mehrere Hundert vervielfacht.

Zusätzliche Probleme dürfte künftig das in westlichen Ländern geplante Outbound Investment Screening schaffen. Faktisch würde es dazu führen, dass westliche multinationale Unternehmen ihre globalen Geschäfte in eine nordamerikanisch-europäische, eine chinesische und eine indisch-südostasiatische jeweils separat geführte Firma aufspalten müssten.

Deglobalisierung

Selbst die Präsidentin der EZB und die US-Finanzministerin warnen inzwischen vor dem sanktionsbasierten Gespenst der Deglobalisierung und seinen Folgen wirtschaftlicher Fragmentierung mit weniger Handel, geringerer Produktion und höherer Inflation.

Die Auflösung der bisherigen Handelsbeziehungen werde sich gravierend auf Länder mit niedrigem Einkommen und weniger wohlhabende Verbraucher in fortgeschrittenen Volkswirtschaften auswirken.

Im bundesrepublikanischen Kontext werden wirtschaftlichen Strafmaßnahmen dagegen als „wertebasierte Handelspolitik“ verbrämt und die angestrebte Entkoppelung als „friendshoring“ bezeichnet.

Der IWF schätzt, dass die gegenwärtige „geoökonomische Fragmentierung“ zu höherer makroökonomischer Volatilität, größeren Krisen und einer „finanziellen Regionalisierung“ mit einem fragmentierten globalen Zahlungssystem führe.

Bei starker Fragmentierung des Handels könnten Kosten von bis zu sieben Prozent anfallen, und bei zusätzlicher technologischer Entkopplung der Produktionsverlust in einigen Ländern bis zu zwölf Prozent betragen.

So untergräbt die Sanktionsallianz das Fundament der internationalen Arbeitsteilung und scdigt sich langfristig selbst.

Erstveröffentlichungen: ausführliche Fassung, gekürzte Fassung auf telepolis 11.11.23 und auf ND 27.11.23

http://PDF Kurzfassung

Vor einem neuen Handelskrieg

Orginaltitel: (Paradebranche unter Druck II)

Ökonomen warnen vor Strafzöllen gegen chinesische Elektroautos, mit denen nach dem Start einer angekündigten EU-Untersuchung zu rechnen ist: Die härtesten Schäden trügen deutsche Unternehmen davon.

15. 9. 2023

Von German Foreign Politics

BERLIN/BRÜSSEL/BEIJING (Eigener Bericht) – Etwaige EU-Strafzölle gegen Elektroautos aus China, wie sie die EU-Kommission im Blick hat, könnten der deutschen Industrie größere Schäden zufügen als deren chinesischer Konkurrenz. Davor warnen Ökonomen, nachdem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch die Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung gegen chinesische E-Fahrzeuge angekündigt hat. Beijing werde Gegenmaßnahmen verhängen, zumal die EU ihrerseits batteriebetriebene Fahrzeuge stark subventioniere, erklärt Gabriel Felbermayr, Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung. Die Gegenmaßnahmen aber würden besonders deutsche Kfz-Hersteller treffen, die heute umfassend vom Chinageschäft abhängig seien. Felbermayr stuft das EU-Vorhaben als „Bumerang“ ein. Zudem liefe es dem Ziel der Bundesregierung zuwider, die Zahl der E-Fahrzeuge auf deutschen Straßen bis 2030 auf 15 Millionen anzuheben; dieses sei, heißt es in einer aktuellen Analyse, nur mit Hilfe chinesischer Elektroautos zu erreichen, da diese deutlich billiger als deutsche Modelle, also auch für weniger wohlhabende Milieus bezahlbar seien. Grünen-Politiker loben die EU-Maßnahme gegen China dennoch.

Strafzölle wahrscheinlich

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am Mittwoch in ihrer diesjährigen State of the Union-Rede mitgeteilt, die Kommission leite eine Antisubventionsuntersuchung gegen Elektrofahrzeuge aus China ein. Der Weltmarkt werde gegenwärtig von „billigeren chinesischen Elektroautos geflutet“, sagte von der Leyen und behauptete, deren Preis werde „künstlich durch gewaltige staatliche Beihilfen niedrig gehalten“: „Das verzerrt unseren Markt.“[1] Man werde jetzt dagegen vorgehen. Das Standardprozedere in derlei Fällen sieht vor, dass die EU nach der offiziellen Einleitung der Antisubventionsuntersuchung in einer Zeitspanne von neun Monaten vorläufige Strafzölle verhängen kann. Die abschließende Entscheidung über dauerhafte Strafzölle muss binnen 13 Monaten gefällt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die EU die Einfuhr von Elektrofahrzeugen aus China auf diesem Wege verteuert, wird als „hoch“ eingeschätzt.[2] Branchenkreise weisen darauf hin, dass die EU-Kommission in jüngerer Zeit in vergleichbaren Fällen Strafzölle in Höhe von 10 bis 20 Prozent verhängt habe.[3] Ein solcher Rahmen sei demnach auch bei ihrem Vorgehen gegen die Einfuhr chinesischer Elektroautos eine realistische Perspektive. Die Strafzölle kämen dann zu den jetzt schon bestehenden Einfuhrzöllen von 10 Prozent hinzu.

Chinas E-Auto-Boom

Chinesische Hersteller von Elektroautos schicken sich zur Zeit in der Tat an, in Europa relevante Marktanteile zu erobern. Ihre Fahrzeuge gelten als qualitativ gut und in puncto IT-Ausstattung als weltweit führend; erst in der vergangenen Woche wurden sie auf der Münchner Automesse IAA von Experten weithin gelobt. Im ersten Quartal 2023 exportierten Chinas Kfz-Hersteller, gestützt ganz überwiegend auf Elektroautos, zum ersten Mal mehr Fahrzeuge (1,07 Millionen) als Konzerne aus Japan (954.000) sowie Deutschland (840.000). Der Marktanteil chinesischer Autos – Verbrenner und E-Modelle zusammengenommen – ist in Europa bereits von 0,1 Prozent im Jahr 2019 auf 2,3 Prozent von Januar bis Juli 2023 gestiegen. Bei Elektroautos allein hat er in der EU laut Angaben der Kommission bereits 8 Prozent erreicht und dürfte, wenn kein Eingriff in den Markt erfolgt, schon in zwei Jahren in einen Bereich von 15 Prozent hineinwachsen, dies mit weiterhin zunehmender Tendenz. In Deutschland können sich mittlerweile laut Umfragen 42 Prozent der potenziellen Käufer vorstellen, ein chinesisches Elektroauto zu erwerben. Dies liegt auch daran, dass chinesische Modelle preisgünstiger sind; Branchenkenner urteilen, sie hätten das Potenzial, sich „in Volumensegmenten unterhalb von 30.000 und 20.000 Euro“ festzusetzen.[4]

Die Berliner Klimaziele

Gerade weil chinesische Elektroautos preisgünstiger sind als deutsche, hängt von ihnen das Erreichen eines Teils der deutschen Klimaziele ab. Zu diesem Ergebnis kam kürzlich in einer aktuellen Untersuchung die Beratungsgesellschaft Deloitte. Demnach werden bis zum Jahr 2030 bei einer Fortschreibung der gegenwärtigen Entwicklung lediglich 11,7 Millionen batteriebetriebene Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein – erheblich weniger als die 15 Millionen, die die Bundesregierung anstrebt.[5] Hauptursache sei, dass Verbrenner zur Zeit mit einem Durchschnittspreis von 31.000 Euro viel billiger seien als Elektrofahrzeuge mit einem Durchschnittspreis von 42.500 Euro, konstatiert Deloitte. Preisparität sei bei deutschen Herstellern nicht vor 2028 bis 2030 zu erwarten – eindeutig zu spät für die Ziele der Bundesregierung. Den Absatz von Elektroautos steigern könnten nur chinesische Firmen mit ihren kostengünstigeren Fahrzeugen. Allerdings würden deutsche Kfz-Konzerne dann Marktanteile an sie verlieren. Schreibe man die derzeitige Situation in die Zukunft fort, dann könne die deutsche Kfz-Industrie 2030 einen Marktanteil von 46 Prozent halten; chinesische Firmen lägen dann bei 8 Prozent. Gelinge es, mit billigeren E-Autos dem Regierungsziel näher zu kommen, steige der chinesische Anteil allerdings auf 18 Prozent; der Anteil deutscher Hersteller falle dann auf 41 Prozent.

Die Präferenzen der Grünen

In der Abwägung zwischen dem Erreichen der Berliner Klimaziele und dem Bewahren der Marktanteile deutscher Kfz-Konzerne räumt nicht nur die EU-Kommission, sondern auch die Bundesregierung Letzterem Vorrang ein. Er „begrüße“ die Entscheidung der Kommission, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch.[6] Auch deutsche Europaabgeordnete zollen von der Leyen Beifall. Sie sei mit der Ankündigung der Kommissionspräsidentin „völlig einverstanden“, teilte Angelika Niebler (CSU) mit; Anna Cavazzini (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die bevorstehende Einleitung der Antisubventionsuntersuchung als „bemerkenswert“.[7]

Steine im Glashaus

Warnungen kommen insbesondere von Ökonomen. So weist etwa Gabriel Felbermayr, Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO), darauf hin, dass die EU ihrerseits die Elektroautobranche mit hohen Summen fördert; so hat sie im Rahmen eines sogenannten IPCEI (Important Project of Common European Interest) Subventionen für die Batterieherstellung in Höhe von 3,2 Milliarden Euro genehmigt. Felbermayr konstatiert: „Die EU wirft mit einem Stein im Glashaus.“[8] China könne aus gutem Grund Gegenmaßnahmen verhängen – etwa in Form eigener Strafzölle –, die „die europäische Autoindustrie treffen, aber auch andere Bereiche“: „Das ließe das WTO-Recht explizit zu.“ Dabei drohe „die Gefahr einer Spirale“. Für die Bundesrepublik sei „ein eskalierender Handelsstreit … schwer auszuhalten“, zum einen, weil sie „ein Exportland“ und damit anfällig für chinesische Gegenstrafzölle sei, zum anderen, weil deutsche Kfz-Hersteller auch in China produzierten – BMW etwa fertige das Elektromodell iX3 ausschließlich in der Volksrepublik und müsse dann beim Verkauf des Fahrzeugs in Deutschland gleichfalls Strafzölle zahlen. Die EU-Maßnahme sei wohl „als eine Art Konjunkturpolitik“ zugunsten europäischer Kfz-Konzerne gedacht, konstatiert Felbermayr; dies könne aber leicht „zum Bumerang werden“.

Vor dem Handelskrieg

Die Gefahr ist insbesondere für die deutsche Kfz-Industrie groß. Für Volkswagen, Mercedes und BMW ist China der mit Abstand größte Absatzmarkt; dort konnten sie im Jahr 2021 rund 37,2 Prozent (Volkswagen), 32,2 Prozent (Mercedes) bzw. 31,7 Prozent (BMW) ihrer global verkauften Autos veräußern.[9] Der Verband der Automobilindustrie (VDA) mahnt daher, bei der Planung etwaiger EU-Strafzölle müssten „mögliche Gegenreaktionen aus China … berücksichtigt werden“.[10] Solche Gegenreaktionen zeichnen sich in der Tat bereits klar ab. Am gestrigen Donnerstag teilte das chinesische Handelsministerium „große Bedenken“ und „starken Unmut“ über Antisubventionsuntersuchung der EU-Kommission mit und warnte, es werde „die legitimen Rechte und Interessen chinesischer Firmen entschieden schützen“.[11] Damit steht Berlin und der EU nach Stand der Dinge ein neuer Handelskrieg bevor.

[1] 2023 State of the Union Address by President von der Leyen. ec.europa.eu 13.09.2023.
[2], [3] Hendrik Kafsack, Julia Löhr, Tobias Piller, Gustav Theile: EU knöpft sich Chinas E-Autos vor. Frankfurter Allgemeine Zeitung 14.09.2023.
[4] S. dazu Paradebranche unter Druck.
[5] E-Auto-Ziele nur mithilfe Chinas erreichbar. Frankfurter Allgemeine Zeitung 31.08.2023.
[6] Hendrik Kafsack, Julia Löhr, Tobias Piller, Gustav Theile: EU knöpft sich Chinas E-Autos vor. Frankfurter Allgemeine Zeitung 14.09.2023.
[7] Habeck begrüßt Untersuchung zu E-Autos aus China. tagesschau.de 13.09.2023.
[8] Johannes Pennekamp: „Die EU wirft mit einem Stein im Glashaus“. faz.net 14.09.2023.
[9] Dana Heide: Wo Deutschland am abhängigsten von China ist. handelsblatt.com 21.06.2023.
[10] Michael Sauga, Martin Hesse, Simon Hage: Deutsche Autobauer fürchten Chinas Vergeltung. spiegel.de 14.09.2023.
[11] Nicolas Camut: China slams EU over electric vehicle subsidy probe. politico.eu 14.09.2023.

Erstveröffentlicht im newsletter von GFP v. 15.9. 2023
Wir danken für das Abdruckrecht

Europas Standards

15. Nov 2022

Die Kritik an den doppelten Standards Europas bzw. des Westens nimmt weltweit zu – aktuell vor allem mit Blick auf die Klimapolitik und auf den Ukraine-Krieg.

Redaktion „German Foreign Policy“

BERLIN/KAMPALA (Eigener Bericht) – Vor dem Hintergrund der UN-Klimakonferenz in Sharm el Sheikh nimmt die Kritik an den doppelten Standards der westlichen Mächte – auch Deutschlands – weltweit zu. Es gehe nicht an, dass die europäischen Staaten Vorhaben zur Öl- und Gasförderung in Afrika ablehnten, sofern diese wie etwa in der Demokratischen Republik Kongo der Deckung des afrikanischen Eigenbedarfs dienten, dass sie parallel aber gleichartige Vorhaben unterstützten, wenn sie wie etwa im Senegal Europa versorgten, heißt es in einem aktuellen Namensartikel von Yoweri Museveni, dem Präsidenten Ugandas: „Wir werden nicht eine Regel für sie, eine andere aber für uns akzeptieren.“ Identische Kritik an europäischen Versuchen, den Ländern Afrikas eine Abkehr von Öl und Gas zu diktieren, zugleich aber selbst die Nutzung von Kohle als Energieträger wieder zu intensivieren – etwa in Deutschland –, wird schon seit Monaten laut. Zudem wächst die Verachtung dafür, dass der Westen von der Welt Unterstützung im Ukraine-Krieg fordert, zugleich aber Kriege, die seine Interessen nicht tangieren, ignoriert und Flüchtlinge, wenn sie nicht aus der Ukraine kommen, an den EU-Außengrenzen ertrinken oder erfrieren lässt.

Von Recht und Macht

Die Kritik an den doppelten Standards der westlichen Mächte – an sich so alt wie die globale westliche Dominanz – flammt seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs verstärkt auf. Ursache ist, dass die doppelten Standards diesmal allzu grell hervortreten. So kontrastiert die im Westen verbreitete demonstrative Empörung über die Kriegsopfer in der Ukraine scharf mit der ebenso verbreiteten Ignoranz gegenüber Kriegsopfern etwa in afrikanischen Ländern. Denis Mukwege, Friedensnobelpreisträger aus der Demokratischen Republik Kongo, wies im Juni darauf hin, dass der Westen „Milliarden in die Ukraine pumpt“, während er „vor dem Leiden anderswo die Augen verschließt“.[1] Grotesk ist die am Sonntag geäußerte Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz, in der internationalen Politik müsse „das Recht vor der Macht gehen“ [2]; Scholz will dies auf Russlands Überfall auf die Ukraine angewandt wissen, nicht aber auf den NATO-Überfall auf Jugoslawien, den US-Überfall auf den Irak und den britisch-französischen Krieg gegen Libyen, der zu einem NATO-Krieg ausgeweitet wurde. Bitter ist in zahlreichen Ländern Afrikas und Asiens registriert worden, dass in Europa Flüchtlinge aus der Ukraine willkommen geheißen werden, während nichtweiße Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken oder an den EU-Außengrenzen Polens und der baltischen Staaten erfrieren.[3]

Erdgas aus Afrika

Seit dem Frühjahr kommt wachsender Unmut über die doppelten Standards insbesondere europäischer Länder in Sachen Klimaschutz hinzu. Erst im vergangenen Jahr hatten mehrere wohlhabende Industriestaaten angekündigt, ab spätestens 2023 keinerlei Projekte zur Öl- und Gasförderung im Ausland mehr zu finanzieren. Auf dem afrikanischen Kontinent, wo bis heute rund 600 Millionen Menschen nicht über Strom verfügen, rief dies Unmut hervor: Dort gilt der Sprung unmittelbar hin zur Versorgung mit erneuerbaren Energien als unrealistisch und vor allem nicht finanzierbar. Seit die Staaten Europas jedoch alles daran setzen, keinerlei russisches Erdgas mehr zu nutzen – aus politischen Gründen, es geht darum, Russland zu „ruinieren“ (Annalena Baerbock) –, stehen sie Schlange, um Zugriff auf afrikanisches Erdgas für den europäischen Bedarf zu erhalten. Von der Verzichtsankündigung des vergangenen Jahres ist keine Rede mehr (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Die Bundesregierung etwa unterstützt die Förderung von Erdgas vor der Küste des Senegal, um einen Teil der dortigen Vorräte zu erhalten. Italien wiederum hat in den vergangenen Monaten gleich sechs Liefervereinbarungen mit afrikanischen Staaten geschlossen. Zu den Staaten, die Europa beliefern sollen, gehört Mosambik; von dort ist soeben der erste Flüssiggastanker aufgebrochen.[5]

Berggorillas vs. Hunger

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die europäischen Staaten umstandslos selbst herausnehmen, was sie anderen zu untersagen suchen, lassen sich die Länder Afrikas immer weniger von neuen fossilen Fördervorhaben abbringen. Ein Beispiel bietet die Demokratische Republik Kongo. Dort hat die Regierung im Juli angekündigt, Lizenzen zur Exploration von Öl und Gas im Kongobecken zu vergeben.[6] Das Vorhaben droht klimapolitisch fatale Folgen mit sich zu bringen: Im Kongobecken liegen Torfmoore, die so viel Kohlenstoff speichern, wie zur Zeit in den globalen Emissionen aus fossilen Brennstoffen über drei Jahre enthalten ist.[7] Die Regierung des Kongo weist allerdings darauf hin, dass jeder ihrer Bürger durchschnittlich so viel Kohlendioxidemissionen im Jahr verursacht wie ein Brite in zwei Tagen – und dass die wohlhabenden Industriestaaten es bis heute versäumen, dem Land zum Ausgleich für einen Verzicht auf die Ölförderung finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.[8] Die in Europa äußerst populäre Argumentation, die Öl- und Gasförderung im Kongobecken müsse dringend unterbleiben, da durch sie einmalige Berggorilla-Populationen gefährdet würden, stößt in dem Land, in dem 60 Millionen Menschen – annähernd zwei Drittel der Bevölkerung – keine 2,15 US-Dollar pro Tag zur Verfügung haben, nicht wirklich auf Verständnis.

„Moralischer Bankrott“

Aktuell entzündet sich die Kritik an den doppelten Standards vor dem Hintergrund der UN-Klimakonferenz in Sharm el Sheikh. So heißt es etwa in einem Namensbeitrag, den Ugandas Präsident Yoweri Museveni in der vergangenen Woche in dem US-Magazin Newsweek veröffentlicht hat, es könne nicht angehen, dass die Staaten Europas weiter Stimmung gegen Öl- und Gasförderung in Afrika machten, wenn sie – wie im Kongo – dem Eigenbedarf des Kontinents diene, sie aber bejubelten, wenn aus den afrikanischen Quellen die einstigen Kolonialmächte bedient würden. „Wir werden nicht eine Regel für sie, eine andere aber für uns akzeptieren“, schreibt Museveni; es sei ein „moralischer Bankrott“ für die Europäer, wenn sie wirklich erwarteten, „Afrikas fossile Brennstoffe für ihre eigene Energieerzeugung zu nutzen“, ohne zugleich zu billigen, dass die afrikanischen Staaten sie ihrerseits für ihren Bedarf verwendeten.[9] Museveni erinnert zudem an einen aktuellen Fall, der Deutschland mittlerweile zum Gespött der globalen Öffentlichkeit macht: daran, dass die Bundesrepublik zur Zeit Windräder abreißen lässt, um den Abbau von Braunkohle bei dem Ort Lützerath voranzutreiben.[10] Das sei exakt „der verwerfliche doppelte Standard, den zu erwarten wir in Afrika inzwischen gewohnt sind“, schreibt Museveni.

„Inakzeptabel“

Ugandas Präsident weist zudem darauf hin, dass 25 Milliarden US-Dollar pro Jahr laut Schätzungen der Internationalen Energieagentur (IEA) wohl ausreichen würden, um in den Staaten Afrikas bis zum Jahr 2030 gut 600 Millionen Menschen aus der Energiearmut zu befreien – „weniger als das, was im Westen in sechs Monaten für Waffen für den Ukraine-Konflikt ausgegeben wurde“.[11] Fast zur gleichen Zeit hat Sri Lankas Präsident Ranil Wickremesinghe darauf hingewiesen, die Regierungen des Westens seien binnen kürzester Zeit in der Lage gewesen, hohe Milliardensummen für den Ukraine-Krieg zu mobilisieren; für den Kampf gegen den Klimawandel aber stellten sie keine entsprechenden Summen bereit. Wickremesinghe urteilt: „Doppelte Standards sind inakzeptabel“.[12]

[1] Barbara Moens: Nobel laureate Mukwege: Ukraine war shows West’s double standards. politico.eu 13.06.2022.

[2] Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz zum Besuch des Bundeskanzlers in der Sozialistischen Republik Vietnam am 13. November 2022 in Hanoi. bundesregierung.de.

[3] S. dazu Flüchtlingssterben im Niemandsland, „Willkommen in Guantanamo!“ und „Willkommen in Guantanamo!“ (II)

[4] S. dazu Nach uns die Sintflut (II).

[5] Mozambique begins LNG exports. energy.economictimes.indiatimes.com 14.11.2022.

[6] Patrick Greenfield: West accused of double standards over oil and gas exploration in DRC. theguardian.com 01.11.2022.

[7] Claudia Bröll: Sisyphusarbeit für das Klima. Frankfurter Allgemeine Zeitung 08.11.2022.

[8] Karen McVeigh: West accused of ‘climate hypocrisy’ as emissions dwarf those of poor countries. theguardian.com 28.01.2022.

[9] Yoweri K. Museveni: Europe’s Failure to Meet Its Climate Goals Should Not Be Africa’s Problem. newsweek.com 08.11.2022.

[10] Windräder müssen der Braunkohle weichen. spiegel.de 24.10.2022.

[11] Yoweri K. Museveni: Europe’s Failure to Meet Its Climate Goals Should Not Be Africa’s Problem. newsweek.com 08.11.2022.

[12] Tax oil firms to pay for climate damage, island nations say. aljazeera.com 08.11.2022.

Erstveröffentlichung in „German Foreign Policy, 15.11. 2022
https://www.german-foreign-policy.com/

Wir danken für das Recht auf Veröffentlichung.

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