Vivantes: Streikrecht verteidigt!

Ver.di hatte schon vor Monaten einen Entlastungstarifvertrag und „TVöD für!“ alle gefordert. Der Entlastungstarifvertrag soll für mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern sorgen und die Forderung „TVöD für alle“ gilt vor allem für die Töchter der Krankenhaus-unternehmen, wo die Beschäftigten bei gleicher Arbeit weniger Lohn bekommen als diejenigen, die einen Arbeitsvertrag mit der Mutter haben.

Schon im Mai diesen Jahrs hatte ver.di auf einer öffentlichen Kundgebung ein Ultimatum von 100 Tagen gesetzt. Sollte bis dahin kein tragbarer Kompromiss zustande gekommen sein, droht ver.di mit Streik. Jetzt war es so weit. Ver.di rief in einem ersten Schritt die Beschäftigten der Charité, von Vivantes und der Töchter von Vivantes zu einem Warnstreik vom 25 bis zum 28. August auf.

Der Krankenhauskonzern Viviantes, die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, wollte den Warnstreik bei der Mutter und den Töchtern gerichtlich auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung unterbinden.

Nicht die Charité, aber Vivantes versuchte den Warnstreik gerichtlich verbieten lassen. Nicht die Charité, nur Vivantes griff die Notdienstpläne von ver.di gerichtlich an. Nicht die Charité, nur Vivantes behauptete eine Friedenspflicht, die ver.di nicht erlaube, zum Streik für einen Tarifvertrag Entlastung aufzurufen.

In einem sogenannten Zwischenbeschluss von Freitag, dem 20. August verbot die 29. Kammer des Arbeitsgerichts ver.di, die Beschäftigten der Töchter von Vivantes zum Streik aufzurufen, “soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite gewährleistet ist”; es “obliege dem Arbeitgeber, die Einzelheiten des Notdienstes festzulegen; es könne nicht der streikenden Gewerkschaft überlassen bleiben, den Personalbedarf ihrerseits einseitig festzulegen” (siehe Pressemitteilung Nr. 25/21 vom 20.8.21). Eine solche Auffassung ist unvereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] und vollkommen verfehlt. Sie würde dazu führen, dass der Arbeitgeber darüber bestimmt, in welchem Umfang gestreikt wird.

Foto: Ingo Müller

Der Rechtsstreit erledigte sich dadurch, dass sich ver.di und Vivantes in einem Vergleich auf Regelungen über die Regelungen zum Notdienst für die Töchter einigten. Nur in einem Fall entschied die 29. Kammer des Arbeitsgericht die Regelungen zum Notdienst durch Urteil (siehe Pressemitteilung vom 26. August Nr. 29/21). Für die Beschäftigten der Töchter wurde am Morgen des 25. August das Streikverbot durch die 29. Kammer aufgehoben.

Am Montag den 23. August teilte das Arbeitsgericht der Presse mit, dass die 36. Kammer ver.di auch verbietet, die Beschäftigten der Mutter – also die Beschäftigten der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH – zum Streik aufzurufen. Es ging um einen Warnstreik zur Durchsetzung des Entlastungstarifvertrages.

Nachdem ver.di gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt hatte, teilte das Arbeitsgericht in einer Pressemitteilung vom Dienstag, dem 24. August, mit, dass die 36. Kammer das Ende des Streikverbots auch für die Beschäftigten der Mutter beschlossen habe. Das Gericht wies den Antrag von Vivantes, den Streik zu verbieten, zurück. Der Notdienst sei mit den Zusagen von ver.di hinreichend geregelt. Die Pressemitteilung hebt im letzten Satz richtig hervor: Eine Vereinbarung von Notdienstregelungen ist nicht erforderlich. Das heißt: Es können, es müssen aber nicht Notdienstregelungen vereinbart werden. Die Gewerkschaft kann auch einseitig die notwendigen Notdienstregelungen festlegen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn sich das Unternehmen einer Notdienstregelung verweigert (im November 2021 bestätigte das Landesarbeitsgericht in einem anderen Fall diese Rechtsauffassung: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2021, 12 Ta 1310/21).

Das Arbeitsgericht konnte auch keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht erkennen, wie ihn Vivantes geltend gemacht hatte: Die Forderungen nach einem Entlastungstarifvertrag seien bisher nicht in einem Tarifvertrag (TVöD) geregelt. Daher bestehe auch keine Friedenspflicht.

Festzuhalten bleibt: Nicht die Charité, nur Vivantes versuchte über das Gericht den Streik zu verbieten zu lassen. Nicht die Charité, nur Vivantes griff die Notdienstpläne von ver.di gerichtlich an. Nicht die Charité, nur Vivantes behauptete eine Friedenspflicht, die ver.di nicht erlaube, zum Streik für einen Tarifvertrag Entlastung aufzurufen.

Müller ging am 24. August auf der Landespressekonferenz nicht auf die Frage ein, ob die Forderung der Geschäftsführung der Viviantes GmbH nach Einhaltung einer angeblichen Friedenspflicht der Gewerkschaft überhaupt Substanz hatte oder einfach nur vorgeschoben war, um die Beschäftigten an der Wahrnehmung ihres Streikrechts zu hindern. 

Auch war das Angebot des  Regierende Bürgermeister keine Lösung, sich als “Moderator” für den Fall anzubieten, dass sich Vivantes und ver.di nicht über einen Notfallplan einigen könnten. Das Land Berlin und mit ihm der Regierende Bürgermeister an der Spitze können niemals Moderator in dieser Sache sein. Das Land Berlin als alleiniger Gesellschafter der Vivantes GmbH hat alle Fäden in der Hand, so dass es am Ende auch immer dafür verantwortlich ist, wie die Geschäftsführung von Vivantes mit dem Streik umgeht. Ein Moderator muss dagegen vermitteln und unparteiisch sein. Das Land Berlin kann nicht zwischen zwei Parteien vermitteln; denn es ist selbst Partei und muss entscheiden. Notwendig wäre nicht dieses Moderationsangebots gewesen, sondern eine unmissverständliche Weisung des Landes Berlin gegenüber der Geschäftsführung von Vivantes mit dem Ziel, die Beschäftigten nicht in der Wahrnehmung ihres Streikrechts zu behindern (§ 37 GmbHG).

Dass das Land Berlin die Geschäftsführung von Viviantes in dieser Weise agieren ließ, zeugt von mangelndem Respekt vor einem der wichtigsten  Menschenrechte, dem Streikrecht.

Dasselbe gilt für die Entscheidung, in welchem Umfang die Tarifforderungen von ver.di erfüllt werden. Auch hier muss und kann das Land Berlin und mit ihm der Regierende Bürgermeister an der Spitze des Landes entscheiden.

Hier geht es zum Video und zur Bildergalerie:

Der Kampf der Berliner Krankenhausbewegung

Zuerst wollen wir den herausragenden Kampf der Beschäftigten der Krankenhäuser der Charité und von Vivantes anhand von Bildern und Videos etwas näher bringen.

Dieser Konflikt ging weit über einen üblichen Tarifkonflkit hinaus. Schon die Forderung nach einem Tarifvertrag Entlastung war darauf gerichtet, nicht nur die Pflegekräfte durch einen besseren Pflegschlüssel zu entlasten, sondern dadurch auch die Pflege zu verbessern. So ging es in diesem Tarifkonflikt um ein Anliegen, das im Interesse der ganzen Stadt war. Denn es gibt niemanden, der davor geschützt ist, sich doch einmal in einem Krankenhaus behandeln zu lassen. Dann aber wollen alle eine gute ärztliche Behandlung und eine gut Pflege.

Zudem wurde von Anfang an darauf orientiert, dass die größte europäische Universitätsklinik Charité und das größte deutsche kommunale Krankenhaus, Vivantes, zusammmen für ihrer Forderungen kämpften. Sehr wichtig war, dass auch die Töchter, die in den vergangenenn Jahren ausgelagert worden waren, mit der Forderung „TVöD für alle!“ in den Kampf einbezogen wurden. Damit machten die Kranknehausbeschäftigten von Anfang an klar, dass sie niemanden zurücklassen und die Spaltung der Beschäftigten nicht hinnehmen wollen. Sie stellen die Einigkeit her, die am Ende alle stark macht.

Herausragend auch, dass im Mittelpunkt des Tarifkampfes die ehrenamtlichen Beschäftigten standen. Sie sprachen auf den zahlreichen Kundgebungen und bestimmten das Bild.

Sehr wichtig war auch die systematische Zusammenarbeit mit anderen politischen Bewegungen. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang das Zusammengehen mit der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“. Auf jeder Kundgebung der Beschäftigten der Krankenhäuser sprache auch ein Vertreter der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“. Auch viele andere stadtpolitsche Initiativen wurden einbezogen.

Zum Thema:

Vivantes – Streikrecht verteidigt! hier weiterlesen

Der 6. Streiktages am 14. Oktober Bildergalerie und Video hier:

Die Demo am 9. Oktober Bildergalerie und Video hier:

Aktuelle Pressemitteilungen:

12. Oktober 2021. Jetzt haben sich ver.di und Vivantes auf Eckpunkte geeinigt, Presseerklärung hier:

07. Oktober 2021. Durchbruch bei Charité, jetzt muss sich auch Vivantes bewegen, Presseerklärung hier:

16. September 2021. ver.di macht Charité und Vivantes konkrete Vorschläge zur raschen Beilegung der Tarifkonflikte. Presseerklärung hier:

Der Kampf der Töchter von Vivantes mit dem Ziel „TVöD für alle!“ ist noch nicht beendet.

„Das 100 Tage –Ultimatum“

TVÖD (Tarifvertag für den öffentlichen Dienst) für alle und Entlastungstarifvertrag jetzt!

Am Mittwoch, den 12. Mai haben die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des Berliner Gesundheitswesens erneut Geschichte geschrieben. Ihrem Aufruf, sich vor dem Roten Rathaus, der Exekutive der Berliner Stadtregierung, zu versammeln, waren rund 1.000 Menschen gefolgt. Am Kopf der Kundgebung wurde ein riesiges Transparent getragen, dass klar machte, worum es geht: „Gebraucht, beklatscht, aber bestimmt nicht weiter so!“

Vor allem die Redebeiträge der Krankenschwestern als Herz der Bewegung konnten in bewegenden Worten verdeutlichen, wie unverantwortlich und beschämend die Verhältnisse in Krankenhäusern mittlerweile sind und was diese mit allen machen, die dort arbeiten, um andere Menschen wieder gesunden zu lassen.

Das Gesundheitswesen – und natürlich nicht nur das hier zu Lande – ist selbst krank. Statt es im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge zu einem Musterbereich menschenfreundlicher Versorgung zu machen und ihm dafür allen notwendigen Mittel zukommen zu lassen, über die eine reiche Gesellschaft verfügt, sind die verantwortlichen parlamentarischen Entscheidungsträger den Einflüsterungen großer wirtschaftlicher Lobbygruppen gefolgt und haben die Krankenhäuser und die gesamte Pflege zu einem Geschäftsmodell gemacht, das reichen Vermögensbesitzern neue Einkommensquellen eröffnete. Der Patient „muss sich rechnen“

Dieser mittlerweile Jahrzehnte andauernde Umbauprozess wird trotz aller gerade in der Corona-Pandemie sichtbaren Probleme immer noch fortgesetzt. Das „Geschäftsmodell Gesundheitswesen“ wird durch die Coronakrise nicht infrage gestellt, auch wenn Pflegekräfte traumatisiert werden oder zu Tausenden aus dem Beruf aussteigen, weil sie die Belastung und die mangelnde Wertschätzung nicht mehr ertragen und mit ihrem Berufsethos nicht mehr vereinbaren können.

Doch die Politik des Vertröstens und Hinhaltens weckt auch erneut den Widerstandsgeist. Und die hier erkennbare Empathie, das dem Menschen zugewandte Denken und das große Selbstbewusstsein der Akteur*innen waren eine außergewöhnliche Werbeaktion für das, was Gewerkschaften verkörpern und unwiderstehlich machen könnte.

Bereits vor der Kundgebung hatten sich 650 Beschäftigte der Charite, Vivantes und ihrer Töchter auf eine „Krankenhausbewegung“ verständigt, die aktuell zwei Ziele verfolgt: Anwendung des TVöD auf alle Beschäftigten der Krankenhäuser und Durchsetzung eines Entlastungstarifvertrags.

Zur Frage der Entlastung heißt es dazu in einem Flugblatt gewerkschaftlich aktiver ver.di-Mitglieder: „Mit einem Entlastungstarifvertrag werden eine vernünftige Personalbe­messung bzw. die Festsetzung von Personal-Patienten-Quotienten einge­fordert. Hier sollen die Kolleg*innen aus den einzelnen Teams, die Quoten/Bemessungsschlüssel für ihre ei­genen Arbeitsbereiche und Stationen festlegen. Sie als Expert*innen wis­sen am besten, wie viel Personal für eine gute Patientenversorgung in ih­ren Arbeitsbereichen nötig ist. Außerdem ist es wichtig, dass es für die Arbeitgeberin auch Konsequen­zen geben muss, wenn die festgeleg­ten Personalvorgaben nicht eingehal­ten werden. Die Kolleg*innen, die in Unterbesetzung arbeiten, müssen ei­ne direkte Entlastung für diese Bela­stungsschichten erfahren, wie durch Freischichten, mehr Urlaub oder finanzielle Ausgleiche.“

Die „Krankenhausbewegung“ hat einen klaren Fahrplan für die Durchsetzung ihrer Ziele. Sie will die günstige politische Lage, die durch die bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen gegeben ist, nutzen, um sich die nötige öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen und sie weiß, dass die Politiker*innen es im Wahlkampf schwerer haben, Probleme einfach auszusitzen.


Die Verantwortlichkeiten sind klar. Die Landesregierung als entscheidender Arbeitgeber hat die nötige rechtliche Kompetenz, diese Forderungen zu erfüllen und kann sich nicht damit herausreden, sie habe keine Regelungskompetenz. Was allein zählt, ist der politische Wille. Das Bestehen dieser Herausforderung wäre eigentlich eine gute Steilvorlage, um sich am Ende der Legislaturperiode zur Wiederwahl zu empfehlen.

Ver.di hat hat ihr deshalb ein „100-Tage-Ultimatum“ gesetzt. Bis zum 20. August können die Vertragspartner des Landes unter Beweis zu stellen, dass sie ein ernsthaftes Interesse haben, einen Betrag zur Beseitigung der untragbaren Situation in den Krankenhäusern zu leisten oder sie werden in der heißen Phase des Wahlkampfes mit einem Streik konfrontiert, der in aller Deutlichkeit vor Augen führen wird, in wessen Händen das Gemeinwohl der Gesellschaft gut aufgehoben ist und bei wem nicht.

Berlin 12, Mai 2021

Quelle: Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin

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