TVÖD (Tarifvertag für den öffentlichen Dienst) für alle und Entlastungstarifvertrag jetzt!
Am Mittwoch, den 12. Mai haben die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des Berliner Gesundheitswesens erneut Geschichte geschrieben. Ihrem Aufruf, sich vor dem Roten Rathaus, der Exekutive der Berliner Stadtregierung, zu versammeln, waren rund 1.000 Menschen gefolgt. Am Kopf der Kundgebung wurde ein riesiges Transparent getragen, dass klar machte, worum es geht: „Gebraucht, beklatscht, aber bestimmt nicht weiter so!“
Vor allem die Redebeiträge der Krankenschwestern als Herz der Bewegung konnten in bewegenden Worten verdeutlichen, wie unverantwortlich und beschämend die Verhältnisse in Krankenhäusern mittlerweile sind und was diese mit allen machen, die dort arbeiten, um andere Menschen wieder gesunden zu lassen.
Das Gesundheitswesen – und natürlich nicht nur das hier zu Lande – ist selbst krank. Statt es im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge zu einem Musterbereich menschenfreundlicher Versorgung zu machen und ihm dafür allen notwendigen Mittel zukommen zu lassen, über die eine reiche Gesellschaft verfügt, sind die verantwortlichen parlamentarischen Entscheidungsträger den Einflüsterungen großer wirtschaftlicher Lobbygruppen gefolgt und haben die Krankenhäuser und die gesamte Pflege zu einem Geschäftsmodell gemacht, das reichen Vermögensbesitzern neue Einkommensquellen eröffnete. Der Patient „muss sich rechnen“
Dieser mittlerweile Jahrzehnte andauernde Umbauprozess wird trotz aller gerade in der Corona-Pandemie sichtbaren Probleme immer noch fortgesetzt. Das „Geschäftsmodell Gesundheitswesen“ wird durch die Coronakrise nicht infrage gestellt, auch wenn Pflegekräfte traumatisiert werden oder zu Tausenden aus dem Beruf aussteigen, weil sie die Belastung und die mangelnde Wertschätzung nicht mehr ertragen und mit ihrem Berufsethos nicht mehr vereinbaren können.
Doch die Politik des Vertröstens und Hinhaltens weckt auch erneut den Widerstandsgeist. Und die hier erkennbare Empathie, das dem Menschen zugewandte Denken und das große Selbstbewusstsein der Akteur*innen waren eine außergewöhnliche Werbeaktion für das, was Gewerkschaften verkörpern und unwiderstehlich machen könnte.
Bereits vor der Kundgebung hatten sich 650 Beschäftigte der Charite, Vivantes und ihrer Töchter auf eine „Krankenhausbewegung“ verständigt, die aktuell zwei Ziele verfolgt: Anwendung des TVöD auf alle Beschäftigten der Krankenhäuser und Durchsetzung eines Entlastungstarifvertrags.
Zur Frage der Entlastung heißt es dazu in einem Flugblatt gewerkschaftlich aktiver ver.di-Mitglieder: „Mit einem Entlastungstarifvertrag werden eine vernünftige Personalbemessung bzw. die Festsetzung von Personal-Patienten-Quotienten eingefordert. Hier sollen die Kolleg*innen aus den einzelnen Teams, die Quoten/Bemessungsschlüssel für ihre eigenen Arbeitsbereiche und Stationen festlegen. Sie als Expert*innen wissen am besten, wie viel Personal für eine gute Patientenversorgung in ihren Arbeitsbereichen nötig ist. Außerdem ist es wichtig, dass es für die Arbeitgeberin auch Konsequenzen geben muss, wenn die festgelegten Personalvorgaben nicht eingehalten werden. Die Kolleg*innen, die in Unterbesetzung arbeiten, müssen eine direkte Entlastung für diese Belastungsschichten erfahren, wie durch Freischichten, mehr Urlaub oder finanzielle Ausgleiche.“
Die „Krankenhausbewegung“ hat einen klaren Fahrplan für die Durchsetzung ihrer Ziele. Sie will die günstige politische Lage, die durch die bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen gegeben ist, nutzen, um sich die nötige öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen und sie weiß, dass die Politiker*innen es im Wahlkampf schwerer haben, Probleme einfach auszusitzen.
Die Verantwortlichkeiten sind klar. Die Landesregierung als entscheidender Arbeitgeber hat die nötige rechtliche Kompetenz, diese Forderungen zu erfüllen und kann sich nicht damit herausreden, sie habe keine Regelungskompetenz. Was allein zählt, ist der politische Wille. Das Bestehen dieser Herausforderung wäre eigentlich eine gute Steilvorlage, um sich am Ende der Legislaturperiode zur Wiederwahl zu empfehlen.
Ver.di hat hat ihr deshalb ein „100-Tage-Ultimatum“ gesetzt. Bis zum 20. August können die Vertragspartner des Landes unter Beweis zu stellen, dass sie ein ernsthaftes Interesse haben, einen Betrag zur Beseitigung der untragbaren Situation in den Krankenhäusern zu leisten oder sie werden in der heißen Phase des Wahlkampfes mit einem Streik konfrontiert, der in aller Deutlichkeit vor Augen führen wird, in wessen Händen das Gemeinwohl der Gesellschaft gut aufgehoben ist und bei wem nicht.
Berlin 12, Mai 2021
Quelle: Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin