Solidarität mit Kuba unerwünscht?

Bild: Cuba Si (Ein Solidaritätscontainer für Kuba)

Am 18. Juli gibt es ein Fest der Arbeitsgemeinschaft Cuba Si in der Partei DIE LINKE, auf dem die Initiative 35 Jahre „gelebte Solidarität“ mit Kuba feiern will. Dies ist eine stolze Bilanz und die Verstärkung dieser Solidarität ist auch das Gebot der Stunde. Man sollte nun annehmen, dass alle, die Kuba in einer Situation existenzieller Bedrohung seitens des US-Imperialismus beistehen wollen, mit Freude begrüßt werden. Doch Verantwortliche der AG scheinen hier anderer Auffasung zu sein. So bekam die Wuppertaler Inititative „Informationsbüro Nicaragua e.V.“ https://infobuero-nicaragua.org/ , die das Fest unterstützen wollte, eine Absage, in deren Begründung es heißt, die AG „… versteht sich seit vielen Jahren nicht nur als kulturelles Fest, sondern vor allem als politische Solidaritätsveranstaltung mit Kuba sowie den fortschrittlichen und linken Regierungen und Bewegungen in Lateinamerika. Diese grundsätzliche Solidarität bildet die gemeinsame politische Basis der Veranstaltung und ist für uns ein wesentliches Kriterium bei der Auswahl der teilnehmenden Organisationen und Stände.“ Die Veranstalter wollen also ihre Position, die offensichtlich eine bedingungslose Unterstützung der aktuellen Regierungen Lateinamerikas mit linkem Anspruch für richtig hält, zur Bedingung erklären, dass jemand an einem Fest zur Solidarität mit Kuba teilnehmen kann. Über den linken Charakter der gegenwärtigen Regierungen all dieser Länder von Brasilien, über Mexiko, Kolumbien, Venezuela bis hin zu Kuba selbst, gibt es in den Ländern dieser Regierungen und in der internationalen Linken mit guten Argumenten unterschiedliche Einschätzungen. Der offene, solidarische Streit darüber, welche Politik der Arbeiterklasse am besten dient, ist existenziell für ihre Entwicklung. Wer dies zu unterbinden versucht, erweist linker Politik einen Bärendienst – insbesondere der kubanischen Bevölkerung, die jede ernst gemeinte Unterstützung drigend benötigt. Wir hoffen, dass diese Haltung in der Arbeitsgemeinschaft dringend revidiert wird.

Im folgenden publizieren wir eine Stellungnahme von Matthias Schindler, langjähriger gewerkschaftlicher Aktivist in der IG Metall und Brigadist der ersten Stunde in Nicaragua, die er uns zur Veröffentlichung angeboten hat. (JG)


Politische Zensur in der Partei Die Linke?

Falls es sich nicht um ein unglückliches Missverständnis handeln sollte, hat die Arbeitsgemeinschaft der Partei Die Linke mit dem Namen Cuba Sí eine Gruppe von langjährigen Aktivisten der Nicaragua Solidarität von der Fiesta de Solidaridad 2026 ausgeladen. Sollte dieser skandalöse Akt politischer Zensur innerhalb der Partei Die Linke nicht innerhalb kürzester Frist korrigiert werden, könnte dies großen Schaden für die Solidarität mit Kuba und auch für Die Linke anrichten.

Vom ersten Tag der kubanischen Revolution an hat der US-Imperialismus versucht, den nicht-kapitalistischen Weg Kubas mit allen politischen, wirtschaftlichen, militärischen und terroristischen Mitteln zu zerstören. Unabhängig davon, wie die unterschiedlichen Strömungen der Linken die innenpolitische Entwicklung Kubas beurteilen, war es immer eine gemeinsame Haltung der Linken, jegliche Intervention der USA gegen dieses Land kategorisch abzulehnen.

Das Teilnahmeverbot für die Nicaragua Aktivisten bedeutet, dass die Solidarität mit Kuba nur noch auf diejenigen politischen Kräfte eingeschränkt werden soll, die den kubanischen Weg kritiklos unterstützen. In Zeiten, in denen Kuba – wie kaum jemals zuvor – auf eine breite internationale Unterstützung seiner nationalen Souveränitätsrechte angewiesen ist, würde der autoritäre Ausschluss von Andersdenkenden eine massive Schwächung der Kuba Solidarität bedeuten. Angesichts der aktuellen Debatten in Kuba selbst können wir darüber hinaus sicher sein, dass die kubanische Führung ein solches sektiererisches Manöver nicht gutheißen würde.

Das Motto des Festes lautet: „feiern, diskutieren und Solidarität leben“. Wenn davon in Wirklichkeit nur noch das Feiern übrig bleibt, hat diese Veranstaltung ihren eigentlichen Sinn komplett verloren. Wie soll es eine Diskussion geben, wenn mögliche Mitdiskutanten ausgeladen werden? Was bedeutet Solidarität, wenn andere Meinungen auf autoritäre Weise unterdrückt werden? Wer gibt Cuba Sí das Recht, zu bestimmen, wer zur Solidarität gehört und wer nicht? Was soll das für eine Solidarität sein, die nur noch vom eigenen kleinen Machtzirkel getragen wird und jegliche breitere und pluralistische Solidarität ausschließt?

Die beste Verteidigung Kubas gegen die aggressive Politik Washingtons besteht darin, eine Kritik am politischen Modell Kubas zuzulassen und gleichzeitig jegliche Intervention der USA als unrechtmäßige Großmachtpolitik zurückzuweisen. Der einzig legitime Akteur zur Bestimmung der inneren gesellschaftlichen Verhältnisse ist das kubanische Volk selber.

Die Linke hat auf ihrem Parteitag gezeigt, dass sie eine pluralistische Partei ist, die solidarisch miteinander debattieren kann. Da ist auch von der Gruppe Cuba Sí zu erwarten, dass sie einen politischen Pluralismus innerhalb der Linken akzeptiert und eine demokratische Debatte erlaubt.
Lissabon, 9. Juli 2026

Matthias Schindler (74), seit den Demonstrationen gegen die Vietnamkrieg Unterstützer der Befreiungsbewegungen im Globalen Süden, seit 1979 Aktivist der Solidaritätsbewegung mit Nicaragua. Er ist Autor des kürzlich im Verlag Die Buchmacherei erschienen Buches „Nicaragua zwischen Sandinistischer Revolution und Ortega-Diktatur“.

https://diebuchmacherei.de/de_de/produkt/nicaragua-zwischen-sandinistischer-revolution-und-ortega-diktatur/

Staatsräson als imperiale Staatsgewalt

transnationale Militarisierung und antikolonialer Widerstand

13. Juli 2026 19:00 – 21:00 Uhr
Biergarten Jockel, Kreuzberg, Ratiborstraße 14c, 10999 Berlin

Titelbild: Rheinmetall entwaffnen

Am 13. Juli diskutieren wir im Biergarten Jockel über “Staatsräson als imperiale Staatsgewalt” mit Dr. Anna Younes und Thomas vom AK Beau Séjour über Palästina, Kolonialismus, Militarismus und Staatsräson.

Was bedeutet deutsche Staatsräson heute — in einer Zeit von Aufrüstung, Militarisierung und globalem Rechtsruck? Wir sprechen über die ideologischen Ursprünge und materiellen Folgen deutscher Staatsräson: über Waffenexporte, militärischen und sicherheitspolitischen Wissenstransfer und die besondere Rolle Israels für eine sich neu formierende deutsche Sicherheits- und Kriegspolitik.

Welche Funktion erfüllt Israel für den deutschen Imperialismus – ideologisch und materiell? Was bedeutet Siedlerkolonialismus, wenn man ihn nicht als Ausnahme, sondern als Teil imperialer Geschichte begreift? Und was folgt daraus für eine Antikriegsbewegung, die Militarisierung, Rassismus und Faschisierung zusammendenkt?

Veranstalter: LAG Palästinasolidarität Berlin der Partei DIe LINKE

Bundesregierung plant Gesetz gegen „drohende“ Vergesellschaftung von Wohnungbeständen großer privater Wohnungskonzerne

Protest vor der Zentrale der Bundes-SPD in Berlin

Die Meldung schlug ein wie eine kleine Bombe und erzeugte auf die Schnelle eine Spontankundgebung vor dem Willy Brandt-Haus, der Zentrale der Bundes-SPD: Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich darauf geeinigt ein Gesetz zu verabschieden, um die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verhindern. Ein Gesetz, dass insbesondere verhindern soll, dass eine mögliche Koalition aus Grünen und der Partei Die Linke in einem zweiten, besser vorbereiteten Anlauf eine Vergesellschaftung der größten privaten Wohnungsgesellschaften im Berliner Stadtgebiet durchsetzen könnte. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hatte deshalb die Aktion organisiert. Die Initiative war maßgeblich verantwortlich, dass der erste erfolgreiche Volksentscheid für dieses Ziel zustandekam und gewonnen wurde. Sie hat damit vielen Berliner:innen, die zur Miete wohnen – 85% der städtischen Bevölkerung – und in zunehmender Angst leben, sich diese nicht mehr leisten zu können und wohnungslos zu werden, eine Stimme gegeben.


Und in der kurzen Zeit waren etwa 500 Protestierende gekommen. Es sprach eine Mieterin von Vonovia, die über den ständigen Ärger mit dem Vermieter berichtete und auf die Tatsache hinwies, dass Vonovia im letzen Jahr 1 Mrd Euro an seine Aktionäre ausgeschüttet hat – Geld, das viel besser in Mietminderung und zur Abstellung all der Mängel in den Häusern einzusetzen wäre. Natürlich vertreten war die Bürgermeisterkandidatin der Linkspartei, die bei einem Gespräch mit einer Vonoviamieterin erzählt bekam, dass sie Angst habe, in den Briefkasten zu schauen, weil sie eine neue Kostenbelastung befürchte. Eine Vertrerein der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus konnte zum besten geben, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Saleh sich auch noch bei der Bundesregierung für dieses Gesetzesvorhaben bedankt habe. Mehrere Redner:innen machten darauf aufmerksam, dass bei der Diskussion um das Grundgesetz die Abgeordneten der SPD maßgeblich dafür gesorgt hatten, dass der Art 15 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Der Grad der Rechtsentwicklung der Partei sei nun daran zu erkennen, dass die gleiche Partei nun dafür sorgen will, dass niemand dieses Recht auch in Anspruch nehmen kann. Eigentlich ein verfassungswidriges Vorgaben. Auch spricht viel für sich, dass die Fraktion der Partei im Bundestag bisher nicht einbezogen war. Natürlich kam zur Sprache, dass das neue Gesetz zur Grundsicherung ein weiterer Baustein ist, die Wohnungskrise zu verschärfen.

Gemeinsam wurde die Botschaft „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Wohnung klaut! und „Vonovia enteignen“ angestimmt. Alle Redner:innen gaben sich optimistisch, dass all diese Versuch, Schutzmauern um die Geldsäcke der Immobilienlobby zu errichten, nichts daran hindern werde, die nötige Vergesellschaftung durchzusetzen. Auch wurde bekannt gemacht, das es mittlerweile auch auf Bundesebene einen Zusammenschluss von Mieter:innen der Vonovia gibt, die voneinander lernen und ihre Interessen auf Bundesebene vertreten wollen.

Eine ausführliche Stellungnahme zu der Gesetzesinitiative kam vom Berliner Mieterverein:

Koalitionsbeschluss gegen Vergesellschaftung von Wohnraum:
Ein Angriff auf Art. 15 Grundgesetz

Pressemitteilung Nr. 31/26

Der Berliner Mieterverein kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf, per Gesetz die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen zu verhindern oder rechtlich unmöglich zu machen. „Ein solches Gesetz ist ein Angriff auf das Grundgesetz und auf den demokratischen Willen von über einer Million Berlinerinnen und Berliner“, erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Artikel 15 GG eröffnet dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit, Grund und Boden in Gemeineigentum zu überführen. Wer diese Verfassungsermächtigung per Bundesgesetz aushebelt, stellt sich über die Verfassung.“

Hintergrund ist die Einigung des Koalitionsausschuss von Union und SPD, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, um die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verhindern. Der Berliner Volksentscheid hatte 2021 mit 56,4 % Ja-Stimmen die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne (ab 3.000 Wohnungen) gefordert; mehr als 240.000 Wohnungen sollten in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden.

„Die Mieten in den Metropolen steigen ungebremst, der soziale Wohnungsbau kommt nicht hinterher, und nun soll ein im Grundgesetz vorgesehenes Instrument zur gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Wohnraumversorgung vom Bund ausgehebelt werden?“, fragt Werner. „Allein die Möglichkeit einer Vergesellschaftung erschwert die Spekulation mit Wohnraum und trägt zu mehr gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung mit bezahlbaren Mieten bei.

Mit der gleichzeitig angekündigten Errichtung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen setzt die Bundesregierung abermals ihren nahezu ausschließlichen Fokus auf den Neubau. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen deutlich: im Neubau entstehen schlichtweg keine bezahlbaren Wohnungen. „Allein auf Neubau zu setzen, wird das Problem nicht lösen“, kritisiert Werner, „es kann in Berlin gar nicht so schnell und in dem Umfang gebaut werden, dass die Mieten dadurch für die Bevölkerung bezahlbar würden“. Die Koalition vermischt hier bewusst zwei Debatten: Neubau und Bestandssicherung sind keine Alternativen, sondern wichtige Ergänzungen.

Nicht zuletzt bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Bundesgesetz. Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG weist die Gesetzgebungskompetenz für Vergesellschaftung dem Bund zu, aber die Länder haben die Vollzugskompetenz. Ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen de facto unmöglich macht, greift in die Verfassungsautonomie der Länder ein und verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Statt Rechtssicherheit für Investor:innen zu schaffen, wie Bundeskanzler Merz es formuliert, schafft die Koalition Rechtsunsicherheit für die Verfassung selbst. Wer ein bestehendes Grundrecht per einfachem Bundesgesetz faktisch unanwendbar machen will, bevor es überhaupt zur Anwendung kommen konnte, stellt sich gegen das Grundgesetz und gegen bezahlbares Wohnen.

Berlin, den 02. Juli 2026

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